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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Flächenverbrauch des Bundesverkehrswegeplans

Gesamtflächeninanspruchnahme für Straßenprojekte im BVWP 2030, Berücksichtigung von Projekten aus der sog. Schleppe sowie aus dem Potentiellen Bedarf im Flächenverbrauch von 2,98 Hektar/Tag, Verlust landwirtschaftlicher Nutzfläche durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, Kostenentwicklung für Kauf bzw. Pacht von Ackerflächen und Grünland in den Bundesländern seit 2007, Berücksichtigung der Kostenentwicklung für ländliche Grundstücke (Bodenpreise) bei Aufstellung des BVWP, Nutzen-Kosten-Verhältnisse<br /> (insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

05.09.2016

Antwortdauer

25 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/939711.08.2016

Flächenverbrauch des Bundesverkehrswegeplans

der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Friedrich Ostendorff, Annalena Baerbock, Harald Ebner, Matthias Gastel, Bärbel Höhn, Christian Kühn (Tübingen), Nicole Maisch, Peter Meiwald, Oliver Krischer, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Nach Angaben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur werden durch die Verkehrsprojekte des neuen Bundesverkehrswegplans bis 2030 täglich 2,98 Hektar Fläche neu in Anspruch genommen, was mit insgesamt ca. 163 km2 fast 23 000 Fußballfeldern oder einer Fläche entspricht, die größer ist als die der Stadt Bonn.

Die Bundesregierung hat hier jedoch offensichtlich nur die Projekte des Vordringlichen Bedarfs berücksichtigt. Angaben zum Flächenverbrauch des Weiteren Bedarfs wurden bisher trotz Nachfrage nicht gemacht (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 45 der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms auf Bundestagsdrucksache 18/9341).

Zudem geben die Angaben zum Flächenverbrauch nicht die Gesamtflächeninanspruchnahme wieder. Es fehlen z. B. die erforderlichen Flächen für Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen (Bundestagsdrucksache 18/9205). Einschließlich notwendiger Kompensationsmaßnahmen ist die Gesamtflächeninanspruchnahme des Gesamtplans um ein vielfaches höher.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Wie hoch ist die Gesamtflächeninanspruchnahme für Straßenprojekte des Bundesverkehrswegeplans 2030 (bitte Gesamtangaben für jedes Bundesland aufgeschlüsselt nach Vordringlicher Bedarf, Vordringlicher Bedarf-Engpassbeseitigung, Weiterer Bedarf, Weiterer Bedarf mit Planungsrecht, dauerhafte Inanspruchnahme und versiegelte Fläche)?

2

Inwiefern sind in der im Kabinettsbeschluss zum Bundesverkehrswegeplan angegebenen Flächeninanspruchnahme von 2,98 Hektar/Tag Projekte aus der sog. Schleppe sowie aus dem Potentiellen Bedarf berücksichtigt, und wie verändert sich ggf. die tägliche Flächeninanspruchnahme bei deren Berücksichtigung?

3

Wie hoch ist der Verlust landwirtschaftlicher Nutzfläche durch die Flächeninanspruchnahme für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (bitte aufgeschlüsselt nach Bundesland angeben)?

4

Welche Kostenentwicklung für den Kauf von Ackerflächen und Grünland gab es nach Kenntnissen der Bundesregierung seit dem Jahr 2007 in den einzelnen Bundesländern (bitte getrennt nach Bundesländern, in Euro je Quadratmeter sowie prozentuale Steigerung aufführen)?

5

Welche Kostenentwicklung für die Pacht von Ackerflächen und Grünland gab es nach Kenntnissen der Bundesregierung seit dem Jahr 2007 (bitte getrennt nach Bundesländern, in Euro je Quadratmeter sowie prozentuale Steigerung aufführen)?

6

Welche Auswirkungen hat die Umsetzung des Bundesverkehrswegeplans aus Sicht der Bundesregierung auf die Entwicklung der Preise für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen?

7

Inwiefern wurde die zukünftige Kostenentwicklung für ländliche Grundstücke (Bodenpreise) bei der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans berücksichtigt, insbesondere in Hinblick auf die Berechnung der Nutzen-Kosten-Verhältnisse der einzelnen Projekte?

8

Inwiefern berücksichtigt die Berechnung der Nutzen-Kosten-Verhältnisse die Auswirkungen eines Projektes auf die Land- und Forstwirtschaft?

Berlin, den 11. August 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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