Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration
der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Caren Lay, Heidrun Bluhm, Eva Bulling-Schröter, Kerstin Kassner, Birgit Menz und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In Deutschland wird der überwiegende Teil der männlichen Schweine (rund 20 Millionen Ferkel jährlich) kastriert, weil ein kleiner Teil der Schweine (zwischen 1 und 10 Prozent) einen für Verbraucherinnen und Verbraucher unangenehmen Ebergeruch (hervorgerufen durch die körpereigene Produktion von Skatol und Androstenon) entwickeln. Die Ferkelkastration wird bislang oft ohne Betäubung oder Anwendung von Schmerzmitteln direkt in den landwirtschaftlichen Betrieben durchgeführt.
Um den veränderten gesellschaftlichen Anforderungen an die Tierhaltung Rechnung zu tragen, wurde der Ausstieg aus der jahrzehntelangen Praxis der betäubungslosen Ferkelkastration entschieden. Ab dem Jahr 2019 wird sie nicht mehr zulässig sein. Seit Jahren werden Alternativen zur betäubungslosen Kastration untersucht, die tierschutzrechtlichen Forderungen entsprechen, als sicher gelten und für die tierhaltenden Betriebe keine unangemessene betriebswirtschaftliche Belastung bedeuten. Diskutiert werden u. a. die Kastration unter Betäubung mit anschließender Schmerzmittelbehandlung, die Immunokastration, d. h. eine chemische Unterdrückung der Hodenfunktion (und damit des Ebergeruchs) sowie der Verzicht auf die Kastration durch Ebermast. Die Bundesregierung hat 13 Forschungsprojekte mit insgesamt 8,3 Mio. Euro Forschungsmitteln gefördert und sieht mit deren Abschluss den grundlegenden Forschungsbedarf gedeckt. Unter den alternativen Verfahren zur betäubungslosen Kastration gibt die Bundesregierung keinem den Vorzug, sondern betont die Wahlfreiheit der tierhaltenden Betriebe.
Zur Betäubung von Schweinen sind in Deutschland die Wirkstoffe Ketamin und Azaperon zugelassen; das Narkosegas Isofluran darf nur durch Umwidmung angewendet werden (Arzneimittelgesetz). Betäubungsmittel dürfen ausschließlich von Tierärztinnen und Tierärzten verabreicht werden und eine Änderung dieser Regelung ist im Rahmen der Ferkelkastration nicht vorgesehen.
Für die Immunokastration ist seit 2009 nur Improvac® des Pharmakonzerns Pfizer in der EU zugelassen. Die zwei- oder dreifache Impfung der Schweine ist zwar verschreibungspflichtig, sie kann aber von den Tierhalterinnen und Tierhaltern selbst vorgenommen werden.
Für die Ebermast besteht Unsicherheit hinsichtlich der Eberhaltung, Abnahmegarantien bei Eberfleisch wegen der veränderten Fettqualität und bei Schweinen mit Ebergeruch, denn die Merkmalsträger sind bislang nicht diagnostisch identifizierbar. Solange diese sichere Geruchsdetektion nicht verfügbar ist, tragen die Betriebe ein erhöhtes wirtschaftliches Risiko.
Im Jahr 2015 wurden nach Schätzungen 11,7 Millionen Ferkel nach Deutschland importiert, davon zwei Drittel aus Dänemark und ein Drittel aus den Niederlanden (Situationsbericht DBV). Während in Dänemark die betäubungslose Ferkelkastration bzw. die Ebermast kein Kriterium des neuen Tierwohllabels ist und rund 99 Prozent der Ferkel unter Schmerzmittelgaben kastriert werden, nutzen die Niederlande die Kohlendioxidbetäubung, ebenfalls auf Basis einer freiwilligen Selbstverpflichtung. Diese Methode ist jedoch riskant und schließt keine Schmerzstillung ein.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Welche Ergebnisse erzielte die Fachtagung „Verzicht auf betäubungslose Ferkelkastration – Fahrplan bis 2019“ (Veranstaltung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft am 9. Juni 2016), und welche konkreten Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Hat die Bundesregierung eine Machbarkeitsstudie bzw. Studie zur wirtschaftlichen Folgenabschätzung des Verbots der betäubungslosen Ferkelkastration in Auftrag gegeben?
Wenn ja, an wen, und wann sollen die Ergebnisse vorliegen?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Forschungsprojekte hat die Bundesregierung zur Klärung offener Fragen in Vorbereitung auf den Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration und zur Umstellung auf alternative Verfahren vergeben?
An wen, mit welchen Laufzeiten und in welcher Höhe wurden Fördermittel vergeben (bitte einzeln auflisten)?
Welche Forschungsprojekte wurden im Rahmen der Innovationsforschung und welche wurden im Rahmen des Bundesprogramms „Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft“ (BÖLN) vergeben?
Welche Forschungsprojekte im Auftrag der Bundesregierung zum Ausstieg aus der Ferkelkastration sind wann mit welchem Ergebnis abgeschlossen?
Warum hält die Bundesregierung den grundlegenden Forschungsbedarf für gedeckt, obwohl bisher weder Eber ohne Ebergeruch gezüchtet werden können noch die Diagnostik zur Bestimmung der Merkmalsträger oder eine praxistaugliche automatische Detektion von geruchsauffälligem Eberfleisch entwickelt wurde?
Welche konkreten Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich der praktischen Erprobung der Isoflurannarkose vor, insbesondere hinsichtlich der fehlenden Schmerzhemmung und Arbeitsschutzrisiken?
Inwiefern teilt die Bundesregierung die Einwände der Bundestierärztekammer gegen die Anwendung von Isofluran wegen fehlender Schmerzhemmung beim Ferkel und aus Arbeitsschutzgründen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Praxis der Kohlendioxidbetäubung bei der Ferkelkastration wie sie in den Niederlanden durchgeführt wird?
Prüft die Bundesregierung die Abgabe lokaler Betäubungsmittel an die Tierhalterinnen oder Tierhalter als eine weitere Alternative (bitte begründen)?
Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung zur Akzeptanz der Verbraucherinnen und Verbraucher gegenüber der Immunokastration bzw. Fleisch von geimpften Schweinen vor, und welche Schlüsse zieht sie daraus?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zum aktuellen Stand der EU-Zulassungsverfahren für zwei weitere Impfstoffe zur Immunokastration bei Ferkeln, und ab wann rechnet die Bundesregierung mit ihrer Verfügbarkeit?
Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich neuer Tierschutzprobleme bei der Ebermast (z. B. Penisbeißen) vor, und welche Schlüsse zieht sie daraus?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über mögliche Schwierigkeiten in der Verarbeitung aufgrund veränderter Fettqualitäten bei Eberfleisch, und welche Schlüsse zieht sie hieraus?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zur Praxis anderer EU-Länder, wie beispielsweise Großbritannien, die Schweine vor der Geschlechtsreife zu schlachten, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
In welchem Umfang hält die Bundesregierung zukünftig weitere Finanzmittel für Forschungen zur Umsetzbarkeit der Alternativen der betäubungslosen Ferkelkastration für notwendig (bitte begründen)?
Hält die Bundesregierung die Beteiligung der Schlacht- und Verarbeitungsindustrie sowie den Lebensmitteleinzelhandel (LEH) an den Kosten für den Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration für notwendig und gerechtfertigt?
Wenn ja, wie wird sie dazu beitragen?
Wenn nein, warum nicht?
Werden alternative Verfahren zur betäubungslosen Ferkelkastration als management- und tierbezogenes Kriterium bei der aktuellen Prüfung für ein staatliches Tierwohllabel berücksichtigt (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 45 und 46 auf Bundestagsdrucksache 18/9295)?
Wenn ja, welches?
Wenn nein, warum nicht?
Prüft die Bundesregierung die Einführung einer besonderen Kennzeichnung für Schweinefleisch aus EU-Mitgliedstaaten wie Dänemark und die Niederlande, in denen auf die betäubungslose Ferkelkastration im Rahmen der freiwilligen Selbstverpflichtung verzichtet wird?
Wenn ja, mit welchem Ziel?
Wenn nein, warum nicht?
Inwiefern erwartet die Bundesregierung Marktverschiebungen durch die unterschiedlichen Regelungen in der EU zur Ferkelkastration, insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Tierschutzproblem nicht gelöst, sondern lediglich auf andere Mitgliedstaaten verlagert wird, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Welche konkreten Initiativen hat die Bundesregierung für eine EU-einheitliche Regelung unternommen, und welche konkreten Schritte wurden vereinbart?
Welche neuen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung bezüglich weitreichender betriebswirtschaftlicher Folgen für die schweinehaltenden Betriebe vor, die bei der Annahme der Novelle des Tierschutzgesetzes 2012 nicht hinreichend bekannt waren oder nicht angemessen berücksichtigt wurden?