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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Kosten, Flächenverbrauch und Umweltauswirkungen der geplanten Ostumfahrung Augsburg (B 2)

Planungen betr. Einstufung in den BVWP, Nutzen-Kosten-Verhältnis, Auswirkungen der Projektänderungen auf Gesamtkosten und NKV, Entlastung B 17, Alternativenprüfung, Verkehrsaufkommen zw. Mering und Augsburg (B 2), versiegelte, dauerhaft beanspruchte, für Trassenbau sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bzw. Erstaufforstung benötigte Fläche, Gesamtflächeninanspruchnahme sowie für Landwirtschaftsfläche, Grunderwerbskosten, Grundstückspreisanstieg, Gesamt- bzw. Kosten für Teilabschnitte, Planungsstadien, Baubeginn, Auswirkungen der hohen Umweltbetroffenheit, Öffentlichkeitsbeteiligung<br /> (insgesamt 14 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

21.09.2016

Antwortdauer

34 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/943718.08.2016

Kosten, Flächenverbrauch und Umweltauswirkungen der geplanten Ostumfahrung Augsburg (B 2)

der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Dr. Anton Hofreiter, Claudia Roth (Augsburg), Annalena Baerbock, Matthias Gastel, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Stephan Kühn (Dresden), Christian Kühn (Tübingen), , Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

In der Region Augsburg ist seit mehreren Jahren die Planung einer großräumigen Ortsumfahrung entlang der Bundesstraße B2 in der Diskussion (Osttangente Augsburg). Im Entwurf des neuen Bundesverkehrswegeplans (BVWP) aus dem März 2016 wurde das vierteilige Gesamtprojekt als 4-streifiger Neu- und Ausbau zwischen der A8 bei Derching und der B17 bei Königsbrunn in den Vordringlichen Bedarf eingeordnet. Die Gesamtkosten des Vorhabens sind mit 210,7 Mio. Euro angegeben.

Aus dem Projektinformationssystem PRINS ist zu entnehmen, dass die Straße durch Naturschutz-, Naherholungs- und Wasserschutzgebiete entlang des Lech führen würde. Für zwei NATURA 2000-Gebiete kann eine erhebliche Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen werden. Die Umweltbetroffenheit wird daher mit der höchsten Stufe („hoch“) bewertet.

Der autobahnähnliche Ausbau stößt vor Ort auf breite Ablehnung (www.augsburger-allgemeine.de/friedberg/Die-Region-findet-in-Berlin-Gehoer-id38485672.html). Neben der Kritik an den Kosten für Natur und Umwelt sowie dem hohen Flächenverbrauch des Neubauvorhabens bestehen Zweifel an der tatsächlichen Entlastungswirkung (http://keine-osttangente.de/).

Trotz des Widerstandes vor Ort und im Rahmen des Beteiligungsverfahrens ist das Vorhaben im BVWP weiterhin in den Vordringlichen Bedarf eingestuft. Nur das Teilprojekt 4 (B002-G080-BY-T04-BY) zwischen Kissing und Oberottmarshausen (B 17) ist in den Weiteren Bedarf mit Planungsrecht abgestuft worden.

Den Unterlagen ist außerdem zu entnehmen, dass nun auch ein 3-spuriger Ausbau für Teilabschnitte erwogen wird.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen30

1

a) Welche Planungen liegen dem Gesamtprojekt bezüglich der Einstufung in den BVWP zugrunde (bitte geplante Ausbaumerkmale einzeln für die vier Planungsabschnitte wiedergeben)?

1

b) Welche Nutzen-Kosten-Verhältnisse (NKV) wurden für die einzelnen Abschnitte berechnet, und welches NKV gilt für das Gesamtprojekt?

1

c) Wurden die Berechnungen der Nutzen-Kosten-Verhältnisse für den nun teilweise 3-spurigen Aus- und Neubau angepasst? Wenn ja, wie und wieso haben sich keine Änderungen des Ergebnisses ergeben? Wenn nein, warum nicht?

2

Aus welchen Gründen erfolgten nach der Vorlage des Referentenentwurfs Änderungen am Projekt, welche Änderungen sind das, und welche Auswirkungen haben diese Änderungen auf die Gesamtkosten sowie das NKV des Projekts bzw. der einzelnen Abschnitte?

3

a) Besteht nach wie vor die Hauptbegründung für das Projekt darin, die B17 vom Übereck-Verkehr zwischen B17 und A8 östlich von Augsburg zu entlasten? Wenn nein, aus welchen Gründen wurde davon abgewichen, und was sind die neuen Begründungen?

3

b) Wie unterscheidet sich die Leistungsfähigkeit des 3-spurigen von der des 4-spurigen Ausbaus, und inwiefern wird mit den 3-spurigen Abschnitten die ursprünglich vorgesehene Entlastungwirkung erreicht?

3

c) Wie soll die erhoffte Entlastung realisiert werden, wenn der Teilabschnitt 4 nicht bzw. erst verzögert realisiert wird?

3

d) Inwiefern ist der ggf. verzögerte Ausbau des 4. Teilabschnittes aus Sicht der Bundesregierung zwingend für das Erreichen des o. g. Zieles erforderlich?

4

Wurde eine Alternativenprüfung für das Gesamtprojekt bzw. die jeweiligen Einzelprojekte durchgeführt, und wenn ja, welche Alternativen wurden geprüft, und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?

5

Wie hoch ist der Anteil des Ziel- und Quellverkehrs auf der B2 zwischen Mering und Augsburg heute, und wie hoch ist er nach Berechnungen der Verkehrsprognose im Jahr 2030?

6

a) Wie viel Fläche wird nach jetzigem Planungsstand im Zuge des 3- bzw. des 4-streifigen Neu- und Ausbaus versiegelt bzw. dauerhaft beansprucht (bitte nach Planungsabschnitten aufschlüsseln)?

6

b) Wie viel Fläche wird insgesamt für den Bau der Trasse inkl. Baufeld benötigt (bitte nach Planungsabschnitten aufschlüsseln)?

6

c) Wie viel Fläche wird für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie zur Erstaufforstung benötigt (bitte nach Planungsabschnitten aufschlüsseln)?

6

d) Wie hoch ist die Gesamtflächeninanspruchnahme (Erwerb und Beschränkung sowie öffentliche Flächen)?

7

a) Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung für den Kauf der Baufläche inklusive Baufeld (bitte nach Planungsabschnitten aufschlüsseln und durchschnittliche Kosten pro Quadratmeter angeben)?

7

b) Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung für den Kauf der Fläche für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie zur Erstaufforstung (bitte nach Planungsabschnitten aufschlüsseln und durchschnittliche Kosten pro Quadratmeter angeben)?

7

c) Mit welchem Betrag sind die Grunderwerbskosten in die Nutzen-Kosten-Analyse zum BVWP 2030 eingerechnet worden (bitte mit Angabe des Preisstandes)?

8

Wie viel landwirtschaftlich genutzte Fläche steht dabei zur Disposition (bitte in Hektar sowie in Prozent des gesamten Flächenverbrauchs angeben)?

9

Welche Steigerung der Grundstückspreise entlang der geplanten Trasse hat die Bundesregierung in den letzten Jahren seit 2010 beobachtet, von welchen Kostensteigerungen geht sie für die folgenden Jahre bis 2025 aus, und welchen Anteil haben die Grundstückskosten an den aktuellen gesamten Projektplanungskosten?

10

a) Von welchen Gesamtkosten geht die Bundesregierung aktuell für das Gesamtprojekt sowie für die Teilabschnitte jeweils aus?

10

b) Wie berechnet die Bundesregierung die veranschlagten Gesamtkosten für das Neubauvorhaben (bitte nach Kostenkomponenten und Teilabschnitten aufschlüsseln und jeweilige Kostenhöhe angeben)?

11

In welchem Planungsstadium befinden sich die einzelnen Abschnitte, und für welchen jeweiligen Zeitpunkt sieht die Bundesregierung einen Baubeginn der einzelnen Abschnitte vor?

12

a) Welche Auswirkungen hatte die als „hoch“ eingestufte Umweltbetroffenheit der Osttangente Augsburg auf die Dringlichkeitseinstufung des Projektes in den Vordringlichen Bedarf im Rahmen der BVWP-Aufstellung?

12

b) Welche Auswirkungen hat die als „hoch“ eingestufte Umweltbetroffenheit auf den weiteren Planungsprozess?

12

c) Wie wirkt sich eine Trassenführung mit neuer, zusätzlicher Lech-Querung südlich der St. 2380 auf die Umweltbetroffenheit aus?

12

d) Welche weiteren Beurteilungen gibt die Bundesregierung beim Gesamtprojekt bzw. den einzelnen Planungsabschnitten an, und welche Auswirkungen sind damit jeweils verbunden?

13

Haben bezüglich des Neu- und Ausbauvorhabens Gespräche zwischen dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und Vertretern oder Mandatsträgern aus der Region Augsburg stattgefunden? Wenn ja, wann und mit welchem Inhalt?

14

a) Wie viele Stellungnahmen hat das BMVI im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung erhalten, die die Umweltauswirkungen des Vorhabens mit Blick auf den Gesamtplan thematisieren?

14

b) Was waren die wesentlichen Inhalte dieser Stellungnahmen?

14

c) Inwiefern wurden die Stellungnahmen bei der Überarbeitung des Entwurfs berücksichtigt?

Berlin, den 18. August 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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