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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Nachhaltige betriebliche Mobilität und Dienstfahrräder

Vorbildwirkung des öffentlichen Dienstes betr. nachhaltiger Mobilität, Beitrag des Fahrrades, Förderung der betrieblichen Mobilität der Bediensteten, Nutzung von Diensträdern anstatt Dienstwagen durch große Unternehmen, Dienstfahrräder- und Dienstwagenbestand in Bundesministerien und nachgeordneten Behörden, Abstellplätze für eigene Fahrräder der Bediensteten, Regelungen zum Leasen von Dienstfahrrädern durch Mitarbeiter<br /> (insgesamt 9 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

20.10.2016

Antwortdauer

22 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/988628.09.2016

Nachhaltige betriebliche Mobilität und Dienstfahrräder

der Abgeordneten Matthias Gastel, Kerstin Andreae, Stephan Kühn (Dresden), Tabea Rößner, Markus Tressel, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Mehr als die Hälfte aller Menschen in Deutschland haben einen Arbeitsweg von weniger als 10 Kilometern. Für diese Weglänge sind Fahrrad und Pedelec die schnellsten Verkehrsmittel und stellen eine gute Alternative zum Auto dar (www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/378/publikationen/hgp_e-rad_macht_mobil_-_pelelecs_4.pdf). Trotzdem fahren zwei Drittel der Deutschen mit dem Auto zur Arbeit und nur knapp jeder Zehnte mit dem Fahrrad (vgl. Statistisches Bundesamt). In der dänischen Hauptstadt Kopenhagen nutzen 45 Prozent der Menschen das Fahrrad für den Weg zu Arbeit und Ausbildungsstätte (www.cycling-embassy.dk/wp-content/uploads/2015/05/Copenhagens-Biycle-Account-2014.pdf).

Im Nationalen Radverkehrsplan (NRVP) ruft die Bundesregierung die Arbeitgeber auf, „im Rahmen eines betrieblichen Mobilitätsmanagements nicht zuletzt die Fahrradnutzung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu fördern“. Dadurch könne „die notwendige Mobilität der Beschäftigten auf dem Arbeitsweg und auf Dienstwegen verbessert sowie effizient und nachhaltig organisiert werden“ (vgl. NRVP, S. 53).

Seit 2012 gelten für Diensträder die gleichen steuerlichen Privilegien wie für Dienstwagen (1-Prozent-Regelung). Große Unternehmen wie SAP Deutschland SE & Co. KG oder die Deutsche Bahn AG machen hiervon Gebrauch, weil es gut für die Umwelt und die Gesundheit der Beschäftigten ist (vgl. Süddeutsche Zeitung „Auf dem Radl“ vom 10. September 2016). Die Länder Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg haben angekündigt, ihren Bediensteten die Nutzung von Dienstfahrrädern zu ermöglichen (vgl. Stuttgarter Zeitung vom 7. September 2016).

Mit der vorliegenden Anfrage erkundigen sich die Fragesteller, welche Chancen die Bundesregierung im Bereich des betrieblichen Mobilitätsmanagements sieht und welche Schritte sie unternommen hat und zu unternehmen plant, um eine nachhaltige Mobilität ihrer Bediensteten zu fördern.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Inwieweit ist die Bundesregierung der Ansicht, dass der öffentliche Dienst Vorbild im Bereich einer nachhaltigen betrieblichen Mobilität sein sollte?

2

Inwieweit ist die Bundesregierung der Ansicht, dass das Fahrrad zu einer nachhaltigen betrieblichen Mobilität beitragen kann?

3

Durch welche Maßnahmen fördert die Bundesregierung eine umweltverträgliche betriebliche Mobilität in Deutschland sowie insbesondere die Nachhaltigkeit der betrieblichen Mobilität ihrer eigenen Bediensteten?

4

Wie bewertet es die Bundesregierung, dass große Unternehmen wie SAP oder die Deutsche Bahn ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ermöglichen, Diensträder anstatt Dienstwagen zu nutzen?

5

Welche Anreize hat die Bundesregierung für ihre Bediensteten geschaffen, mit dem Fahrrad zur Arbeit zu kommen?

6

Wie viele Bedienstete haben die einzelnen Bundesministerien und deren nachgeordnete Behörden aktuell?

7

Wie viele Dienstfahrräder und Dienstwagen haben die einzelnen Bundesministerien und deren nachgeordnete Behörden jeweils in ihrem Bestand?

8

Über wie viele Abstellplätze für eigene Fahrräder der Bediensteten verfügen die einzelnen Bundesministerien und deren nachgeordnete Behörden jeweils?

9

Lässt es das geltende Tarif- und Besoldungsrecht zu, dass Beamte und Angestellte der Bundesministerien und nachgeordneten Behörden Dienstfahrräder leasen und von den seit 2012 geltenden Steuervorteilen für Dienstfahrräder profitieren können?

Wenn ja, wie viele Beamte und Angestellte der einzelnen Bundesministerien und deren nachgeordneter Behörden machen derzeit Gebrauch von der Regelung?

Wenn nein, warum nicht, und zieht die Bundesregierung eine diesbezügliche Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes in Betracht?

Berlin, den 28. September 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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