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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Erweiterung der Ostseepipeline Nord Stream 2

Finanzierung über Wandelanleihen bei Unterstützung der ehemaligen europäischen Konsortiumsmitglieder als Kreditgeber, Vereinbarkeit mit europäischem Recht und den Sanktionen gegen Russland, Infrastrukturkosten aus der Kapazitätserweiterung, Einfluss auf die Gaspreisentwicklung, Folgen möglicher Nichtrealisierung, künftige Erdgasnachfrage, Erhöhung der Versorgungssicherheit durch Diversifizierung der Bezugsquellen, weitere Konzentration der Gazprom-Abhängigkeit, Baubeginn, beteiligte Behörden und Regierungsvertreter, Gespräche mit zentral- und osteuropäischen Partnern, Entwicklung regionaler Notfallpläne<br /> (insgesamt 21 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

23.11.2016

Antwortdauer

33 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1012721.10.2016

Erweiterung der Ostseepipeline Nord Stream 2

der Abgeordneten Annalena Baerbock, Oliver Krischer, Bärbel Höhn, Dr. Julia Verlinden, Jürgen Trittin, Sylvia Kotting-Uhl, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Peter Meiwald und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im Jahr 2015 hat der russische Energieversorger Gazprom gemeinsam mit E.on, Shell, Engie, OMV und BASF/Wintershall den Ausbau der Nord-Stream-Pipeline vereinbart, mit der zusätzliches Erdgas aus Russland nach Deutschland geliefert werden soll. Konkret soll die Kapazität der bestehenden Pipeline bis 2019 um 55 Milliarden Kubikmeter verdoppelt werden, wenngleich die ersten beiden Stränge bisher nicht ausgelastet sind.

Nach Bedenken der polnischen Kartellbehörde verließen die europäischen Unternehmen das Konsortium, der russische Staatskonzern ist mittlerweile alleiniger Projektträger. Zudem wurde bekannt, dass der ehemalige Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) laut schweizerischem Handelsregister mindestens seit Ende Juli 2015 Vorsitzender des Verwaltungsrates ist, während er zugleich Vorsitzender des Aktionärsausschusses der alten Gesellschaft Nord Stream bleibt. Gleichzeitig wechselten weitere ehemalige Entscheidungsträger wie die Referatsleiterin Marion Scheller aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zu Gazprom (www.welt.de/politik/deutschland/article158636618/Karrieresprung-aus-Berliner-Ministerium-zu-Gazprom.html).

Das ehemalige Betreiberkonsortium und auch die Bundesregierung sprachen bei Nord Stream 2 von einem rein privatwirtschaftlichen Projekt, dessen Kosten und Risiken in Höhe von rund 8 Mrd. Euro durch die beteiligten Konzerne bzw. privates Fremdkapital übernommen werden sollten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über mögliche Verabredungen zur Finanzierung der Pipelineerweiterung über sogenannte Wandelanleihen, wobei die ehemaligen europäischen Konsortiumsmitglieder den Bau nun als Kreditgeber unterstützen und diese Kredite später in Anteile an das Nord-Stream-2-Konsortium umwandeln?

a) Was würde eine solche Verabredung für europäisches Recht bedeuten?

b) Würde eine solche Verabredung im Einklang mit den Sanktionen gegenüber Russland stehen (bitte begründen)?

2

Ist Nord Stream 2 mit Gazprom als einzigem Projektträger nach Kenntnis und Schlussfolgerung der Bundesregierung vereinbar mit dem europäischen Energierecht, insbesondere mit den Entflechtungsvorgaben, welche sich aus dem dritten Energiepaket der Europäischen Union ergeben (bitte begründen)?

3

Hat die Bundesregierung mittlerweile genauere Kenntnisse über die Infrastrukturkosten, die sich aus der Kapazitätserweiterung der bestehenden Nord-Stream-Pipeline für die Verteilungsinfrastruktur in Deutschland ergeben?

Wenn ja, wie hoch sind diese, und falls nein, warum nicht, bzw. wann werden diese Zahlen vorliegen?

4

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Einfluss von Nord Stream 2 auf die Gaspreisentwicklung in Deutschland und Europa, und wie begründet sie diese?

5

Welche Folgen hat die mögliche Nichtrealisierung von Nord Stream 2 für den Bau der Anschlusspipeline EUGAL und den damit verbundenen Anschlüssen der Gasnetze anderer EU-Mitgliedstaaten?

6

Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass Voraussetzung für den Bau der Anschlusspipeline EUGAL die Verknüpfung der Pipeline an die bestehende JAMAL-Pipeline wird und/oder das polnische LNG-Terminal Zugang zu der Leitung erhält, und wenn nein, warum nicht?

7

Verfügt die Bundesregierung über eigene Analysen und Prognosen zur künftigen Erdgasnachfrage in Deutschland und Europa, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, und falls nein, warum nicht?

8

Inwieweit sieht die Bundesregierung eine Erhöhung der Versorgungssicherheit durch Diversifizierung der europäischen Gasbezugsquellen gemäß der LNG-Strategie der Europäischen Kommission gegeben, und inwiefern konterkariert die Nord-Stream-Erweiterung diese Strategie nach Auffassung der Bundesregierung?

9

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob und inwieweit Gazprom mit der Festsetzung von unfairen Preisen gegen die europäische Gesetzgebung verstößt?

10

Wie bewertet die Bundesregierung die weitere Konzentration der Gazprom-Abhängigkeit durch die geplante Nord-Stream-Erweiterung vor dem Hintergrund der von der Europäischen Union verfolgten Strategie der Diversifizierung der Gasbezugsquellen?

11

Wann rechnet die Bundesregierung mit dem Baubeginn von Nord Stream 2 (bitte begründen)?

12

Was bedeutet die mögliche Fertigstellung der Nord Stream 2 nach Einschätzung der Bundesregierung für die Gasinfrastruktur der Ukraine und den europäischen Gastransit, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

13

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass in puncto Versorgungssicherheit zu sehr auf angebotsorientierte Politiken gesetzt wird und zu wenig auf die Senkung der Nachfrage?

Wenn nein, warum nicht, und wenn ja, welche Maßnahmen zur Senkung der Erdgasnachfrage will sie über die bereits bestehenden Effizienzinitiativen hinaus ergreifen?

14

Welche Behörden in Deutschland sind bei der Planung und Realisierung von Nord Stream 2 ggf. zu beteiligen, und haben sich diese bereits mit dem Projekt befasst, wenn ja, mit welchen Ergebnissen, und wenn nein, wann ist damit zu rechnen?

15

Gab es Gespräche zwischen Vertretern der Bundesregierung und ihrer nachgeordneten Behörden und Vertretern von Nord Stream 2, z. B. dem ehemaligen Bundeskanzler Gerhard Schröder, zur Pipelineerweiterung, und wenn ja, wann, wo und mit welchem Ergebnis?

16

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die ehemalige Referatsleiterin des Bundeswirtschaftsministeriums, Marion Scheller, mit Fragen der Pipelineerweiterung betraut war, und falls nein, welche Vorgänge hat sie diesbezüglich konkret mitbetreut (bitte einzeln nach Thema und zeitlicher Reihenfolge aufschlüsseln)?

17

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Beeinträchtigungen des russischen Naturschutzgebietes Kurgalsky, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

18

Welche Position vertritt die Bundesregierung im Rat bei den Verhandlungen über die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung?

19

Hat die Bundesregierung zu diesem Verordnungsvorschlag Gespräche mit Vertretern der polnischen Regierung oder anderen zentral- und osteuropäischen Partnern geführt?

a) Wenn ja, wann, mit wem und mit welchem Ergebnis?

b) Wenn nein, warum nicht?

20

Befürwortet die Bundesregierung die Entwicklung regionaler Notfallpläne (bitte begründen)?

21

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass regionale Notfallpläne und die Anwendung des Solidaritätsgrundsatzes Vertrauen und Zusammenarbeit unter den Mitgliedstaaten schaffen könnte?

Berlin, den 18. Oktober 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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