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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Umsetzung des Aktionsprogramms Klimaschutz 2020

Umsetzungsstand zahlreicher Einzelmaßnahmen des Aktionsprogramms aus den Bereichen Strom und Effizienz, Verkehr sowie Landwirtschaft einschl. einer Schätzung der jeweiligen Minderungswirkung nationaler Treibhausgasemissionen<br /> (insgesamt 62 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Datum

10.11.2016

Antwortdauer

20 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1013221.10.2016

Umsetzung des Aktionsprogramms Klimaschutz 2020

der Abgeordneten Bärbel Höhn, Annalena Baerbock, Dr. Julia Verlinden, Christian Kühn (Tübingen), Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Steffi Lemke, Peter Meiwald und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Bis zum Jahr 2020 sollen die nationalen Treibhausgasemissionen um mindestens 40 Prozent reduziert werden. Das im Jahr 2014 verabschiedete Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 soll sicherstellen, dass Deutschland sein nationales Klimaschutzziel bis 2020 erreicht und die sogenannte Klimalücke geschlossen wird. Selbst optimistische Annahmen gehen davon aus, dass ohne zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen das Ziel verfehlt werden wird.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen1

1

Wie ist der Umsetzungsstand folgender Maßnahmen aus dem Aktionsprogramm Klimaschutz 2020, und wie viele Tonnen CO2 konnten durch die Umsetzung der Maßnahmen bereits eingespart werden (bitte für jede Maßnahme einzeln aufschlüsseln)?

Strom und Effizienz

1. Angestrebter Ausbaukorridor mit einem Anteil von 40 bis 45 Prozent erneuerbarer Energien in der Stromversorgung bis zum Jahr 2025 und 55 bis 60 Prozent im Jahr 2035,

2. Stilllegung von Braunkohlekraftwerksblöcken in einem Umfang von 2,7 Gigawatt,

3. Aufstockung der KWK-Förderung (KWK: Kraft-Wärme-Kopplung) auf 1,5 Mrd. Euro pro Kalenderjahr,

4. Umstellung von Straßenbeleuchtung und Innenbeleuchtung auf stromsparende licht-emittierende Dioden (LED),

5. Einführung eines wettbewerblichen Ausschreibungsmodells für Energieeffizienz,

6. Förderung Contracting – Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbanken für Contractingfinanzierung/Förderprogramm Einsparcontracting,

7. Weiterentwicklung der KfW-Energieeffizienzprogramme zur Förderung von Investitionen zur Energieeinsparung in Produktionsanlagen und -prozessen,

8. offensive Abwärmenutzung als Maßnahme zu einer neuen, umfassenden Initiative zur Vermeidung und Nutzung von Abwärme,

9. Förderung von „Energieeffizienzmanagern“ zur Hebung von Potenzialen zum Beispiel in Gewerbegebieten,

10. Branchenspezifische Effizienzkampagnen,

11. EU-Energieeffizienz-Labelling und Ökodesign,

12. nationale Top-Runner-Initiative,

13. Energieauditpflicht für Nicht-KMU (kleine und mittlere Unternehmen),

14. Weiterentwicklung Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz sowie Weiterentwicklung der Energieberatung Mittelstand,

15. nationales Effizienzlabel für Heizungsaltanlagen,

16. Förderprogramm Energieeffizienz in der Abwasserbehandlung,

17. Energieberatung für landwirtschaftliche Unternehmen,

18. Wiederaufnahme des Bundesprogramms zur Förderung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft und im Gartenbau,

19. Verbesserung der Rahmenbedingungen für Energieeffizienzdienstleistungen,

20. Entwicklung von Kennzahlen und Benchmarks zur Energieeffizienz im gewerblichen Bereich und für Haushalte,

21. Energieeffizienz in der Informations- und Kommunikationstechnologie,

22. Strategie „Klimafreundliches Bauen und Wohnen“,

23. Bewertung der Klimawirkungen des Gebäudebestands,

24. Qualitätssicherung und Optimierung bzw. Weiterentwicklung der bestehenden Energieberatung,

25. steuerliche Förderung von energetischen Sanierungen,

26. Weiterentwicklung, Verstetigung und Aufstockung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms bis zum Jahr 2018,

27. Energieberatung für Kommunen,

28. Heizungscheck,

29. gebäudeindividuelle Sanierungsfahrpläne für Wohngebäude und Nichtwohngebäude,

30. Prüfung einer Erweiterung des Wohngeldes um eine Klima-Komponente,

31. Einführung eines Fördermerkmals für besonders stromeffiziente Anlagen (Brennstoffzellen) im Rahmen der Maßnahme klimafreundliche Wärmeerzeugung,

32. Beseitigung bestehender Hemmnisse bei der klimafreundlichen Wärmeerzeugung wie der Verlust steuerlicher Vorteile durch den Betrieb von Photovoltaik- oder KWK-Anlagen für Wohnungsunternehmen.

Verkehr

33. Ausdehnung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen ab dem Jahr 2018,

34. Lkw-Maut entsprechend dem Energieverbrauch der Fahrzeuge aufkommensneutral staffeln,

35. Förderprogramm zur Anschaffung von Lkw mit Hybridantrieb ab dem Jahr 2016,

36. deutliche sukzessive Erhöhung der Haushaltsmittel für den Schienenverkehr für die Jahre 2016, 2017 und 2018,

37. Bereitstellung zusätzlicher Mittel für Wasserstraßen in den Jahren 2016 bis 2018,

38. Nachrüstung und Neubau von Binnenschiffen mit LNG-Antrieben (LNG: Flüssigerdgas –liquefied natural gas) unterstützen,

39. Überarbeitung der Förderrichtlinie für emissionsärmere Motoren in der Binnenschifffahrt mit dem Ziel, weitere Anreize für Investitionen in Minderungsmaßnahmen zu schaffen,

40. Vorstudien der Bundesregierung ab dem Jahr 2015: regionale Wirtschaftskreisläufe stärken und Zulieferverkehre umweltfreundlich organisieren,

41. deutliche sukzessive Erhöhung der Infrastrukturmittel für den Schienenverkehr in den drei Jahren 2016 bis 2018,

42. Förderprogramme für den Rad- und Fußverkehr sowie entsprechende Zuweisungen von Bundesmitteln für den Bau von Radwegen im Hinblick auf eine wirksame Steigerung des Radverkehrs,

43. Stärkung der Entscheidungskompetenz der Kommunen hinsichtlich der Einführung von Geschwindigkeitsbegrenzungen,

44. Fördermaßnahme für Mobilitätsmanagement, unter anderem durch Erarbeitung eines eigenen Förderprogramms mit einer entsprechenden Förderrichtlinie,

45. kraftstoffsparendes Fahren durch Gutscheine für Sprit-Spar-Trainings beim Kauf eines Neuwagens fördern,

46. günstigere Versicherungsprämien für Absolventen eines Sprit-Spar-Trainings, Verbrauchs- und Schaltpunktanzeigen sowie bei Lkw Tempobegrenzer im Fahrzeug,

47. Gesetz zur Förderung von Car-Sharing,

48. Feldversuch zur Erprobung elektrischer Antriebe bei schweren Nutzfahrzeugen als Weiterführung des laufenden BMUB-Projekts ENUBA,

49. 10 Prozent der im Geschäftsbereich der Bundesressorts neu angeschafften oder neu angemieteten Fahrzeuge haben einen Emissionswert von weniger als 50 Gramm CO2 pro Kilometer,

50. 1 Million E-Fahrzeuge im Jahr 2020,

51. Anreize zur klimafreundlichen Mobilität in der Bundesverwaltung,

52. Verlängerung der Steuerbefreiung von Erd- und Flüssiggas über das Jahr 2018 hinaus.

Landwirtschaft

53. Stickstoffüberschuss auf der landwirtschaftlich genutzten Fläche auf 80 kg N/ha reduzieren,

54. Novellierung der Düngeverordnung,

55. Maßnahmen zur Erhaltung von Dauergrünland,

56. Bund-Länder-Ziel-Vereinbarung zum Schutz von Moorböden,

57. Stärkung der Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung und der Allianz für nachhaltige Beschaffung.

Sonstiges

58. Verabschiedung des Wertstoffgesetzes inklusive Einführung einer Wertstofftonne,

59. Förderung des verstärkten Einsatzes von nichthalogenierten Kältemitteln in der Fahrzeugklimatisierung, Transportkälte und in stationären Kälte- und Klimaanlagen,

60. Prüfung einer Aufstockung, der Einführung einer Beratungskomponente sowie einer Ausweitung auf mobile Anwendungen,

61. Pilotprojekt und Förderprogramm „Klimaschutzcheck für Kleinunternehmen“,

62. Abschaffung von klimaschädlichen Subventionen.

Berlin, den 18. Oktober 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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