Strengere Grenzwerte bei Kohlekraftwerken aus Klima- und Gesundheitsgründen
der Abgeordneten Oliver Krischer, Annalena Baerbock, Peter Meiwald, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Verschiedene internationale Nichtregierungsorganisationen haben vor wenigen Wochen den Bericht „Lifting Europe’s Dark Cloud“ veröffentlicht. Darin zeigen sie unter anderem auf, dass bei der Anwendung von strengeren Grenzwerten für Kohlekraftwerke einerseits vorzeitige Todesfälle durch giftige Schadstoffe um 85 Prozent, andererseits auch die Anzahl an neuen Fällen von chronischer Bronchitis und Asthma in der Europäischen Union reduziert werden könnten (www.caneurope.org/docman/coal-phase-out/2970-lifting-europe-s-dark-cloud-howcutting-coal-saves-lifes/file). Insbesondere der Ausstoß von Quecksilber gefährdet dabei die Gesundheit der Menschen. Nach Auffassung der Fragesteller müssen daher nicht nur aus klimapolitischer, sondern auch aus gesundheitspolitischer Sicht dringend strengere Grenzwerte für Kohlekraftwerke eingeführt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Wie viele Kohlekraftwerke in der Europäischen Union (EU) stoßen nach Kenntnis der Bundesregierung mehr als die in der Industrieemissions-Richtlinie (IED) festgeschriebenen gesundheitsschädlichen Schadstoffe aus (bitte unter prozentualer Angabe aller Kohlekraftwerke in der EU), und welche konkreten Schritte zur Minimierung dieses Problems hat die Bundesregierung auf EU-Ebene diesbezüglich bislang unternommen?
Wie viele Kraftwerksblöcke sind von den neuen BREF (Best Available Techniques Reference Document) in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung betroffen?
Um welche Kohlekraftwerke handelt es sich dabei (bitte tabellarisch nach Stein- und Braunkohlekraftwerken aufschlüsseln)?
Welche Kohlekraftwerke haben davon eine selektive katalytische Reduktion (SCR) zur Stickstoffminderung (bitte vor allem für die größten Blöcke beantworten)?
Welche Kohlekraftwerke haben nach Kenntnis der Bundesregierung eine selektive katalytische Reduktion (SNCR) zur Stickstoffminderung?
Wie viel Stickoxid wurde nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich aus Steinkohlekraftwerken und wie viel aus Braunkohlekraftwerken in den vergangenen fünf Jahren emittiert (bitte in Kilotonnen und nach Jahren aufschlüsseln)?
Welches prozentuale Minderungsziel verfolgt die Bundesregierung in diesen beiden Kraftwerksarten angesichts der Festsetzung der neuen BVT-Vorgaben (BVT: beste verfügbare Techniken) vor dem Hintergrund der Gesamtstickstoff-Minderungsverpflichtung der EU NERC-Richtlinie bis 2025/2030 (insbesondere in Kraftwerken > 300 MW, für die im Tagesmittel mit besten verfügbaren Techniken mit Braunkohle bei Anwendung von BVT „140-165 mg/Nm3“ und mit Steinkohle „< 85-165 mg/Nm3“) (siehe BREF-Entwurf von Juni 2016, der am 20. Oktober 2016 weitgehend bestätigt wurde: http://eippcb.jrc.ec.europa.eu/reference/BREF/LCP_FinalDraft_06_2016.pdf)?
Bei welchen Parametern plant die Bundesregierung gegenüber heutigen Anforderungen auf Basis des neuen BVT-Merkblattes erhöhte Anforderungen an Kohlekraftwerke zu stellen (insbesondere im Hinblick auf Stickstoffoxide und Quecksilber)?
Wird die Bundesregierung jenseits vom BVT-Merkblatt den Kohlekraftwerken weitere Umweltschutzanforderungen auferlegen, und wenn ja, welche, wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?
Welche deutschen Kohlekraftwerke haben nach Kenntnis der Bundesregierung nach Artikel 15 Absatz 4 der Industrieemissions-Richtlinie (Richtlinie 2010/75/EU – IED) eine Abweichung von den oberen Grenzwerten nach BVT-Schlussfolgerung beantragt, und welchen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung stattgegeben (bitte begründen)?