Vorbereitungen für ein zweites Beschleunigungsgesetz für Öffentlich-Private-Partnerschaften
der Abgeordneten Ulla Lötzer, Dr. Barbara Höll, Katrin Kunert, Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 6. April 2006 wurde nach dem Vorbild des ÖPP-Beschleunigungsgesetzes I eine Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines „ÖPP-Vereinfachungsgesetz“ eingesetzt. Der Gesetzesentwurf zur Förderung von Öffentlich-Privaten-Partnerschaften (ÖPP) soll mindestens die Bereiche „Krankenhausfinanzierung“, „Soziale Infrastrukturen“, „Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz“, „Investmentgesetz“, „Steuerrecht“, „Förderrecht“, „Vergaberecht“ und „Verteidigung“ umfassen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen24
Wie ist die Zusammensetzung der Projektarbeitsgruppe? Wie viele Mitglieder hat diese Arbeitsgruppe? Wie hoch ist der Anteil von Vertreterinnen und Vertretern aus der Privatwirtschaft?
Welche Verbände und Interessengruppen und Einzelpersonen aus Privatwirtschaft, dem kommunalen Bereich, der Gewerkschaften und von Stiftungen sind im Einzelnen in der Arbeitsgruppe vertreten?
Welchen Regelungsbedarf sieht die Bundesregierung in Zusammenhang mit dem geplanten ÖPP-Vereinfachungsgesetz bei den „sozialen Infrastrukturen“ und mit welcher Zielrichtung?
Welchen Regelungsbedarf sieht die Bundesregierung in Zusammenhang mit dem geplanten ÖPP-Vereinfachungsgesetz bei der Krankenhausfinanzierung und mit welcher Zielrichtung?
Welchen Regelungsbedarf sieht die Bundesregierung in Zusammenhang mit dem geplanten ÖPP-Vereinfachungsgesetz beim Fernstraßenbau und mit welcher Zielrichtung?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass nutzerfinanzierte ÖPP in der Regel defizitär sind (Beispiele: Eurotunnel, Tunnel Rostock, Tunnel Lübeck) und das Risiko letztlich doch die öffentliche Haushalte infolge von Insolvenzen privater Betreiber oder Verlängerung der Nutzungsrechte tragen müssen?
Welchen Regelungsbedarf sieht die Bundesregierung in Zusammenhang mit dem geplanten ÖPP-Vereinfachungsgesetz beim Investmentgesetz und mit welcher Zielrichtung?
Welchen Regelungsbedarf sieht die Bundesregierung in Zusammenhang mit dem geplanten ÖPP-Vereinfachungsgesetz beim Steuerrecht und mit welcher Zielrichtung?
Ist geplant, ein Umsatzsteuer-Refund-System einzurichten oder ist geplant, die öffentliche Erbringung der Leistungen umsatzsteuerpflichtig zu machen, und wie begründet die Bundesregierung ihre Haltung?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass die Einführung der Umsatzsteuerpflicht für öffentliche Leistungserbringen zu einer unmittelbaren Gebührenerhöhung führen wird, und sieht sie die Öffnung von bisher öffentlichen Bereichen für private Unternehmen als ausreichenden Rechtfertigung für eine Steigerung der finanziellen Belastung der Bürgerinnen und Bürger an?
Welche anderen steuerlichen Begünstigungen von ÖPPs sind in der Diskussion? Welche Einigungen gibt es bereits im Bereich des Steuerrechtes und wo sind noch Konflikte vorhanden?
Welchen Regelungsbedarf sieht die Bundesregierung in Zusammenhang mit dem geplanten ÖPP-Vereinfachungsgesetz beim Förderrecht und mit welcher Zielrichtung?
Welchen Regelungsbedarf sieht die Bundesregierung in Zusammenhang mit dem geplanten ÖPP-Vereinfachungsgesetz beim Vergaberecht und mit welcher Zielrichtung?
Sind Änderungen im Bereich der Regelungen interkommunaler Zusammenarbeit geplant, wenn ja, welche und wie begründet die Bundesregierung ihre Haltung?
Inwieweit besteht der Grundsatz noch, dass öffentliche Aufgaben von privaten Unternehmen nur übernommen werden können, wenn diese die Leistungen wirtschaftlicher erstellen können, und soll daran im Rahmen des ÖPP-Vereinfachungsgesetzes Änderungen vorgenommen werden?
Welchen Regelungsbedarf sieht die Bundesregierung in Zusammenhang mit dem geplanten ÖPP-Vereinfachungsgesetz im Bereich der Verteidigung und mit welcher Zielrichtung?
Welche Aufgaben in Zusammenhang mit der Bundeswehr können nach Auffassung der Bundesregierung neu für Öffentlich Private Partnerschaften geöffnet werden?
Ist beabsichtigt, den Bereich der hoheitlichen Aufgaben weiter für PPP-Projekte zu öffnen, wenn ja in welchen Bereichen und wie begründet die Bundesregierung ihr Vorgehen?
Gibt es weitere Bereiche, z. B. der Wasser- und Abwasserwirtschaft, in denen im Rahmen des ÖPP-Vereinfachungsgesetzes Änderungen vorgenommen werden sollen und wenn ja, welche?
Werden durch das ÖPP-Vereinfachungsgesetz den Rechnungshöfen Prüfungsrechte eingeräumt, wenn ja welche?
Wie ist der Stand der Arbeiten am ÖPP-Vereinfachungsgesetz, welche Punkte sind noch ungeklärt, bzw. strittig?
Wann soll das ÖPP-Vereinfachungsgesetz nach derzeitiger Planung in den Bundestag eingebracht werden?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Bestrebungen in einzelnen Ländern, die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen einzuschränken in Zusammenhang mit dem verfassungsmäßig garantierten Recht der kommunalen Selbstverwaltung (Artikel 28 Abs. 2 des Grundgesetzes)?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Rekommunalisierungen, die derzeit in verschiedenen Kommunen stattfinden, welche Vor- und Nachteile sieht sie dabei und ist geplant, im Rahmen des ÖPP-Vereinfachungsgesetzes hierzu Regelungen vorzunehmen?