[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
13. Februar 2017 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/11211
18. Wahlperiode 16.02.2017
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Niema Movassat, Anette Groth,
Heike Hänsel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/10832 –
Die Rolle der Kompetenzzentren Bergbau und Rohstoffe an den
Auslandshandelskammern in der Deutschen Rohstoffstrategie
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung versucht mit ihrer im Jahr 2010 verabschiedeten
Rohstoffstrategie eine langfristige Versorgung von Rohstoffen, insbesondere mit
nichtenergetischen Mineralien, für die deutsche Industrie sicherzustellen. Ein
eingesetztes Mittel ist die Etablierung von sogenannten Kompetenzzentren
Bergbau und Rohstoffe (nachfolgend Kompetenzzentren genannt) an den
Auslandshandelskammern (AHKs) rohstoffreicher Länder. Bis zum jetzigen
Zeitpunkt sind diese Zentren an folgenden AHKs angesiedelt: AHK Brasilien, AHK
Chile, AHK Peru, AHK Australien, AHK Kanada, AHK südliches Afrika
(zuständig für Länder des südlichen Afrikas, mit einem Fokus auf die
Demokratische Republik Kongo, Sambia, Simbabwe, Botsuana und Südafrika). Gefördert
werden diese Kompetenzzentren mit Finanzmitteln des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie (BMWi). Es ist dementsprechend davon auszugehen,
dass das Bundesministerium mindestens die Rahmenbedingungen und
Leitlinien der Zentren gesetzt hat oder setzen kann.
Die Kompetenzzentren stellen Marktinformationen bereit und fungieren als
lokale Ansprechpartner in Rohstofffragen. Im Vergleich zu den anderen
Instrumenten der Rohstoffstrategie, wie den Garantien für Ungebundene
Finanzkredite (UFK-Garantien) oder Rohstoffpartnerschaften, ist die Arbeit der
Kompetenzzentren eher im informellen Bereich angesiedelt. Laut Beschreibung auf den
jeweiligen Homepages (zum Beispiel
http://suedafrika.ahk.de/industrien/bergbau-
rohstoffe/ oder
http://chile.ahk.de/alt/business-center/kompetenzzentrum-bergbau-
rohstoffe/) ist ein Schwerpunkt der Arbeit die Vernetzung von lokalen Akteuren
mit der deutschen Wirtschaft. Dies hat zur Folge, dass die Kompetenzzentren
keine direkte Verantwortung für Projekte tragen, jedoch davon auszugehen ist,
dass eine Vermittlung zwischen deutschen und ausländischen Akteuren und die
Informationsbeschaffung faktisch einen großen Beitrag zum Gelingen eines
Projektes leistet. Darüber hinaus bieten die Kompetenzzentren auch
projektbezogene Dienstleistungen für einzelne deutsche Unternehmen an, so zum
Beispiel die Begleitung eines Markteintritts. Hierbei haben die Kompetenzzentren
große Steuerungsmöglichkeiten, wenn sie zum Beispiel bestimmte
Abbaugebiete als präferiert vorschlagen und auf die Menschenrechtssituation
aufmerksam machen.
Zusammenfassend ist zu konstatieren, dass die Kompetenzzentren zwar an
einem privatrechtlichen Träger (den AHKs) angesiedelt sind und damit nicht der
direkten Weisungsbefugnis des BMWi unterstehen, jedoch sind sie auf Initiative
des Bundesministeriums entstanden und werden durch dieses finanziert. Die
politische und rechtliche Verantwortung des BMWi für die Rahmenbedingungen
der Arbeit der Kompetenzzentren wird auf den auf den Homepages der AHKs
deutlich:
„Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die AHK für das
südliche Afrika beauftragt ein sogenanntes Kompetenzzentrum Bergbau und
Rohstoffe aufzubauen und zu führen“ (
http://suedafrika.ahk.de/industrien/
bergbau-rohstoffe/, Zugriff: 9. Dezember 2016) oder „Das Kompetenzzentrum
Bergbau und Rohstoffe in der AHK Chile ist die operative Instanz für die
Umsetzung der Rohstoffstrategie der Bundesregierung in Chile[…]“ (
http://chile.
ahk.de/strategische-themen/bergbau-rohstoffe/, Zugriff: 9. Dezember 2016).
Die Kompetenzzentren sind in ein Netzwerk von bundeseigenen Akteuren im
Bereich der Rohstoffpolitik eingebettet. So steht die Arbeit der Zentren im
engen Zusammenhang mit der im Zuge der deutschen Rohstoffstrategie
gegründeten Deutschen Rohstoffagentur (DERA) und mit der bundeseigenen
Gesellschaft Germany Trade and Invest (GTAI). Die Länderstudien zu den Potentialen
in der Rohstoffwirtschaft für deutsche Investoren für Brasilien, Peru und
Südafrika sind von den AHK, DERA und GTAI gemeinsam verantwortet. Diese
Studien nehmen einen zentralen Platz in der Wissensgenerierung und -
weitergabe in den Kompetenzzentren ein.
Der Rohstoff- bzw. Bergbausektor ist in vielen Ländern von
Menschenrechtsverletzungen geprägt. Eine Studie der Bundesanstalt für Geowissenschaften
und Rohstoffe und der Max-Planck-Stiftung für Internationalen Frieden und
Rechtsstaatlichkeit gemeinnützige GmbH weist auf die systematische
Menschenrechtsgefährdung durch Bergbauaktivitäten hin (siehe
www.bgr.bund.
de/DE/Themen/Zusammenarbeit/TechnZusammenarbeit/Downloads/human_
rights_risks_in_mining.pdf?__blob=publicationFile&v=2). In Peru zum
Beispiel führen zentrale Bergbauprojekte „häufig zu massiven
Menschenrechtsverletzungen wie der Rechte auf Wasser, Nahrung, Gesundheit, Selbstbestimmung
und Partizipation sowie der Rechte auf Unversehrtheit der Person und auf
Zugang zu fairen Gerichtsverfahren“ (
www.misereor.de/fileadmin/publikationen/
studie-rohstoffe-menschenrechte-in-peru.pdf, S. 6 f.). An dieser Situation trägt
auch Deutschland eine Mitverantwortung, denn der Druck, welchen
internationale Bergbaukonzerne auf Menschen und Gruppen ausüben, die ihren Interessen
entgegenstehen, resultiert auch aus der großen Nachfrage nach Rohstoffen.
Deutschland ist dabei ein immer größer werdender Nachfrager. „Der Warenwert
peruanischer Exporte nach Deutschland hat sich zwischen 2000 und 2012 mehr
als verachtfacht, wobei die Rohstoffexporte in demselben Zeitraum um das 34-
fache zunahmen“ (
www.misereor.de/fileadmin/publikationen/studie-rohstoffe-
menschenrechte-in-peru.pdf, S. 7). Die Lage ist in vielen anderen
rohstoffreichen Ländern vergleichbar. Gerade im Arbeitsbereich des
Kompetenzzentrums der AHK südliches Afrika liegen Länder wie die Demokratische
Republik Kongo oder Simbabwe, bei welchen Menschenrechtsverletzungen
sehr oft im Zusammenhang mit dem Rohstoffabbau stehen (siehe www.
dw.com/en/global-witness-eu-needs-to-take-firm-stand-on-conflict-minerals/
a-19009753 oder
www.amnestyusa.org/research/reports/this-is-what-we-die-
forhuman-rights-abuses-in-the-democratic-republic-of-the-congo-power-the-global).
1. Gibt es Verträge zwischen den AHKs und der Bundesregierung, in denen die
Rolle und Kompetenzen der Kompetenzzentren Bergbau und Rohstoffe
festgeschrieben sind (falls ja, bitte zusenden)?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unterstützt die
Kompetenzzentren Bergbau und Rohstoffe an den Auslandshandelskammern (AHK) in Form
von Zuwendungen. In den Zuwendungsbescheiden sind die Aufgaben der
Kompetenzzentren festgelegt. Dazu gehören u. a.:
die deutsche rohstoffverarbeitende Industrie bei der Suche nach neuen
Rohstoffbezugsmöglichkeiten bzw. der Diversifizierung der Rohstofflieferanten zu
unterstützen,
Zulieferer aus dem Bereich Bergbaumaschinen sowie Dienstleister im
Bergbaubereich über aktuelle Bergbauprojekte zu informieren und gleichzeitig
einen Beitrag zu stärkerer Marktpräsenz der deutschen Industrie in den
jeweiligen lokalen Märkten zu leisten sowie
Netzwerke und Plattformen für Unternehmen sowie Forschungs- und
Bildungseinrichtungen, die in Deutschland und international im Bereich Bergbau
und Rohstoffe tätig sind, zu bilden und Kontakte zur Kooperationsanbahnung
zu ermöglichen.
2. Welche finanziellen Mittel und Unterstützung sind bisher von der
Bundesregierung an die AHKs zum Aufbau der Kompetenzzentren gegangen (bitte
nach Höhe der Mittel, Herkunft der Mittel, Zweck, Land, Zeitpunkt
auflisten)?
a) Gibt es eine institutionelle Förderung der AHK Kompetenzzentren
Bergbau und Rohstoffe?
Wenn ja, in welcher Höhe (aufgeschlüsselt nach: Land und Zweck)?
Die Kompetenzzentren erhalten eine Projektförderung des Bundesministeriums
für Wirtschaft und Energie und keine institutionelle Förderung.
Kompetenzzentrum Bergbau
und Rohstoffe
Zeitraum der Anschubfinanzierung Gesamtbundeszuwendung
durch BMWi
AHK Chile 15.08.2012 – 31.12.2017
(6 Jahre)
839.856,- €
AHK Kanada 20.08.2012 – 31.12.2017
(6 Jahre)
1.052.410,- €
AHK Südliches Afrika 05.11.2013 – 31.12.2019
(6 Jahre)
874.747,30 €
AHK Australien 01.01.2015 – 31.12.2017
(3 Jahre)
356.854,50 €
AHK Peru 01.01.2015 – 31.12.2017
(3 Jahre)
406.900,- €
AHK Brasilien 01.09.2015 – 31.08.2018
(3 Jahre)
495.340,- €
3. Welche Mittel und Mittelzuwächse sind zukünftig geplant?
Sind diese an Kriterien oder messbare Erfolge gebunden?
Wenn ja, welche sind diese, bzw. was wird als Erfolg gemessen?
Die Projektlaufzeit beträgt grundsätzlich drei Jahre. Auf Antrag kann die
Finanzierung der Projekte verlängert werden. Voraussetzung dafür ist, dass die erste
Förderperiode erfolgreich verlaufen ist. Dies wird vom Bundesamt für Wirtschaft
und Ausfuhrkontrolle (BAFA), dem vom Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie per Erlass die administrative Abwicklung der Projekte übertragen
worden ist, in Abstimmung mit dem Fachreferat des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie auf Grundlage der jährlichen Sachberichte und zahlenmäßiger
Nachweise der AHK geprüft. Hierbei spielen Kriterien wie z. B. Zielerreichung,
zweckentsprechende Verwendung der Mittel und Wirtschaftlichkeit des Projekts
eine wichtige Rolle. Mittelzuwächse sind nicht geplant. Vielmehr soll der
Finanzierungsanteil des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie tendenziell
zurückgeführt werden. Es ist beabsichtigt, dass die AHK aufgrund der von den
Kompetenzzentren aufgebauten Expertise und eigener Vermarktungsaktivitäten
ihre Dienstleistungen im Rohstoffbereich sukzessive gegen Entgelt anbieten, um
Einnahmen erzielen zu können.
4. Wie setzt sich die Finanzierung der Kompetenzzentren zusammen?
a) Welchen Anteil stellen Eigenmittel der AHKs?
b) Welchen Anteil stellen staatliche Finanzmittel (bitte in Höhe und Anteilen
je Rohstoffkompetenzzentrum aufschlüsseln)?
Die Fragen 4 bis 4b werden gemeinsam beantwortet.
In der ersten Förderperiode wurden bzw. werden alle AHK-Kompetenzzentren
durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie vollfinanziert. Ab der
zweiten Förderperiode wird die Förderung durch das Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie degressiv ausgestaltet und die AHK sollen Eigenmittel
von ca. 10 bis 15 Prozent erwirtschaften. Das Kompetenzzentrum an der AHK
Chile wird auch in der zweiten Förderperiode vollfinanziert, da es für die
Organisation des jährlich stattfindenden Deutsch-Chilenischen Rohstoffforums, das
im Rahmen der Gemeinsamen Erklärung beider Regierungen etabliert wurde,
verantwortlich ist.
Kompetenzzentrum Bergbau
und Rohstoffe
Zeitraum der
Anschubfinanzierung
Anteil der staatlichen Mittel
AHK Chile 15.08.2012 – 31.12.2017
(6 Jahre)
100 %
AHK Kanada 20.08.2012 – 31.12.2017
(6 Jahre)
1. Förderperiode: 100 %
2. Förderperiode: 85-91 %
AHK Südliches Afrika 05.11.2013 – 31.12.2019
(6 Jahre)
1. Förderperiode: 100 %
2. Förderperiode: 85-90 %
AHK Australien 01.01.2015 – 31.12.2017
(3 Jahre)
100 %
AHK Peru 01.01.2015 – 31.12.2017
(3 Jahre)
100 %
AHK Brasilien 01.09.2015 – 31.08.2018
(3 Jahre)
100 %
5. Nach welchen Kriterien bzw. Kriterienkatalogen wurden die Standorte für
die bereits bestehenden Kompetenzzentren ausgewählt (falls verschiedene
Kriterienkataloge für verschiedene Kompetenzzentren galten, bitte nach
Kompetenzzentren aufschlüsseln)?
Grundlage für die Gründung der Kompetenzzentren an den AHK waren die von
der Deutschen Rohstoffagentur (DERA) in der Bundesanstalt für
Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) gemeinsam mit der Germany Trade & Invest
(GTAI) und den genannten AHK erarbeiteten Rohstoffstudien, die die Bedeutung
und Position der besagten Länder als Anbieter mineralischer Rohstoffe auf dem
Weltmarkt bzw. deren strategische Bedeutung für die Rohstoffversorgung des
Industrie- und High-Tech- Standortes Deutschland untermauerten. Des Weiteren
spielten auch die politischen, ökonomischen bzw. sozioökonomischen
Rahmenbedingungen und die damit verbundenen Herausforderungen und Chancen für ein
Engagement deutscher Unternehmen sowie für eine nachhaltige Entwicklung des
Rohstoffsektors in den jeweiligen Ländern eine maßgebliche Rolle. Auf
Grundlage dieser Länderstudien wurden die verschiedenen Kompetenzzentren für
Bergbau und Rohstoffe eingerichtet.
Wie sich aus der folgenden Tabelle ergibt, ist Deutschland mit fünf
Kompetenzzentren in fünf Ländern vertreten, die zu den acht wichtigsten Rohstoffländern
weltweit gehören.
Rang Land Kompetenzzentrum Bergbau & Rohstoffe
1 China nein
2 Brasilien ja, seit 9/15
3 Australien ja, seit 1/15
4 Russland nein
5 Chile ja, seit 08/12
6 Kanada ja, seit 08/12
7 USA nein
8 Südafrika ja, seit 11/13
14 Peru ja, seit 1/15
Quelle: BGR-Studie „Vorkommen und Produktion mineralischer Rohstoffe – ein Ländervergleich,
2014, Weltweiter Rang (nach Wert aller Rohstoffe in US $) nach Reserven, Ressourcen,
Bergwerksproduktion und Raffinadeproduktion
http://www.bgr.bund.de/DE/Themen/Min_rohstoffe/Downloads/studie_rohstoffwirtschaftli-
che_einordnung_2014.pdf?__blob=publicationFile&v=4
a) Inwiefern spielten dort energiepolitische Maßgaben, d. h.
Ressourcenpotentiale und Zugangsmöglichkeiten zu Ressourcen, eine Rolle?
Wie in der Antwort zu Frage 1 bereits dargestellt, haben die Kompetenzzentren
u. a. die Aufgabe, die deutsche rohstoffverarbeitende Wirtschaft bei der Suche
nach Rohstoffbezugsmöglichkeiten bzw. bei der Diversifizierung der
Rohstofflieferanten zu unterstützen. Herausforderungen wie beispielsweise
Digitalisierung und Industrie 4.0, Energiewende oder Elektromobilität und die sich daraus
ergebenden Rohstoffbedarfe spielen daher auch für die Arbeit der
Kompetenzzentren eine Rolle.
b) Inwiefern spielte die Menschenrechtssituation, insbesondere in Bezug auf
die relevanten Wirtschaftssektoren der Rohstoffwirtschaft, in der Planung
zu den Kompetenzzentren eine Rolle?
Falls nicht, wieso nicht?
Die von den AHK zusammen mit der BGR/DERA und der GTAI erarbeiteten
Länderstudien, auf deren Grundlage die Kompetenzzentren etabliert wurden,
beinhalten neben einer Potenzialanalyse sowie Aspekten zu rechtlichen,
wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen auch einen Überblick über soziale
und menschenrechtliche Aspekte und die damit verbundenen besonderen
Anforderungen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen.
6. Plant die Bundesregierung die Etablierung von weiteren Kompetenzzentren?
Und wenn ja, an welchen Standorten sind diese geplant, und zu welchem
Zeitpunkt sollen sie etabliert werden?
Weitere Kompetenzzentren sind derzeit nicht geplant.
7. Gibt es eine Evaluierung der bisherigen Maßnahmen und Tätigkeiten der
Kompetenzzentren (bitte zusenden)?
Die Maßnahmen und Tätigkeiten der Kompetenzzentren unterliegen einer
regelmäßigen Prüfung durch das BAFA in Abstimmung mit dem Bundesministerium
für Wirtschaft und Energie. Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.
a) Ist diese extern oder intern geschehen?
Was sind zentrale Erkenntnisse über die Stärken und Schwachstellen des
Instruments?
Inwiefern sind die Ergebnisse öffentlich einsehbar?
Die Prüfung erfolgt intern, die Ergebnisse werden dem Zuwendungsempfänger
mitgeteilt. Eine externe Evaluierung der Projekte ist nicht vorgesehen.
b) Inwiefern spielt die Evaluation eine Rolle für die Etablierung neuer
Kompetenzzentren?
Die Gründung neuer Kompetenzzentren ist derzeit nicht geplant.
8. Auf welche Weise begleitet oder kontrolliert die Bundesregierung die Arbeit
der Kompetenzzentren?
Die Bundesregierung begleitet die Arbeit der Kompetenzzentren für Bergbau und
Rohstoffe auf vielfältige Weise, zum Beispiel durch eine Teilnahme auf
politischer bzw. fachlicher Ebene an den verschiedenen Veranstaltungen der
Kompetenzzentren (z. B. Rohstoffforen, Bergbaukonferenzen, Länderworkshops).
Darüber hinaus findet ein regelmäßiger Austausch mit den Kompetenzzentren, z. B.
in Form von Arbeitstreffen und Telefonkonferenzen, statt. Im Übrigen wird auf
die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
9. Inwiefern sind die Kompetenzzentren in die Initiative vom Bundesverband
der Deutschen Industrie e. V. und der BASF „Made in Germany – Die
Verantwortung deutscher Unternehmen im globalen Wettbewerb“ eingebunden?
Welche Verbindungen gibt es zwischen den Initiativen?
Die vom BDI und der BASF im November 2016 angekündigte
Unternehmensinitiative zur Förderung nachhaltigen Wirtschaftens im globalen Wettbewerb zielt
darauf ab, den Partnern deutscher Unternehmen in Schwellen- und
Entwicklungsländern Ideen und Instrumente für verantwortliches Wirtschaften zu vermitteln.
Ihr offizieller Auftakt ist für Anfang 2017 geplant. Die AHK und auch die
Kompetenzzentren begrüßen diese Initiative. Sie stehen über ihre Netzwerke im engen
Austausch mit dem BDI und der BASF und werden auf diesem Wege ihr Interesse
an der Initiative, über deren Struktur und Umsetzung noch entschieden werden
muss, einbringen.
10. Inwiefern arbeiten die Kompetenzzentren mit der bundeseigenen Agentur
Germany Trade and Invest (GTAI) zusammen?
a) Bei welchen konkreten Projekten gab es eine Zusammenarbeit, auch
informeller Natur, der jeweiligen Kompetenzzentren mit der GTAI (bitte
um Auflistung)?
Die Fragen 10 und 10a werden gemeinsam beantwortet.
Die Kompetenzzentren und die GTAI arbeiten eng zusammen. Bereits vor
Gründung der Zentren war die GTAI zusammen mit den AHK und der DERA in der
BGR an der Erarbeitung der Basisstudien für den Aufbau der Kompetenzzentren
maßgeblich beteiligt. Darüber hinaus findet zwischen den Kompetenzzentren und
der GTAI ein regelmäßiger Erfahrungs- und Informationsaustausch statt, z. B.
durch Nutzung der GTAI-Informationen zu Themen wie Rohstoffe, Bergbau,
Energie, Branchen, aber auch zu Konjunktur, Wirtschaftstrends und Prognosen,
Projektfrühinformationen und Ausschreibungshinweisen. Eine enge
Zusammenarbeit erfolgt auch im Rahmen des im Dezember 2016 offiziell an den Start
gegangenen German Mining Network, einem Zusammenschluss aller
Kompetenzzentren mit der GTAI, DERA/BGR und entsprechenden
Unternehmensverbänden, mit dem Expertise gebündelt und Synergieeffekte genutzt werden sollen.
Eine Zusammenarbeit der Kompetenzzentren mit der GTAI gab es beispielsweise
bei folgenden Projekten:
Bergbau- und Rohstoffmärkte weltweit, IHK Essen, 11. Juni 2015
Deutsch-Chilenisches Rohstoffforum, 4. Oktober 2016
Branchentreff Mining, VDMA Essen, 1. Dezember 2016
Potenziale der Rohstoffwirtschaft in Chile, FAB Berlin, 8. Dezember 2016.
11. Inwiefern arbeiten die Kompetenzzentren mit der bundeseigenen Deutschen
Rohstoffagentur (DERA) zusammen?
Die Kompetenzzentren und die DERA in der BGR arbeiten bei Themen zur
sicheren und nachhaltigen Rohstoffversorgung partnerschaftlich zusammen. Die
Kompetenzzentren bündeln die Rohstoffinformationen und Kontakte im
jeweiligen Land, die BGR/DERA bewertet die Potentiale nicht-energetischer
mineralischer Rohstoffe der Länder und stellt die Informationen der deutschen Wirtschaft
und Politik zur Verfügung.
a) Bei welchen konkreten Projekten gab es eine Zusammenarbeit, auch
informeller Natur, der jeweiligen Kompetenzzentren mit der DERA (bitte
um Auflistung)?
Eine Zusammenarbeit der Kompetenzzentren mit der DERA gab es
beispielsweise bei folgenden Projekten:
Deutsch-Chilenisches Rohstoffforum, jährlich seit 2012
Bergbaumesse PDAC, Kanada, jährlich seit 2012
Chile: Gemeinsames Haldenprojekt BGR-AHK CHILE: vom 1. August 2013
bis zum 31. September 2015
Deutsch-Peruanisches Rohstoffforum, jährlich seit 2015
Deutsch-Brasilianische Bergbaukonferenz, 2016
World Mining Congress 2016, Brasilien.
b) Inwiefern gibt es Überschneidungen der Arbeit der Kompetenzzentren
mit dem ExperTS- Programm des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung?
Arbeiten die entsandten Experten auch zu Themen der Kompetenzzentren
oder beraten diese?
Die Integrierten Fachkräfte im ExperTS-Programm arbeiten zu
entwicklungspolitisch relevanten Themen komplementär zu den Aktivitäten der
Kompetenzzentren. Durch die ExperTS werden entwicklungspolitisch sensible Themen
(Corporate Social Responsibility (CSR), Arbeitsplatzsicherheit, Umwelt, Gender etc.) in
Veranstaltungen, Seminare etc. eingebracht und somit ein Bewusstsein für diese
Themen geschaffen. Zudem beraten die Integrierten Fachkräfte zu
Förderinstrumenten und Kooperationsmöglichkeiten mit der Entwicklungszusammenarbeit
und unterstützen damit das entwicklungspolitische Engagement des
Privatsektors.
c) Und wenn ja, an welchen AHKs gibt es eine Zusammenarbeit, und in
welcher Form?
An folgenden AHK gab bzw. gibt es eine Zusammenarbeit:
AHK Brasilien:
An der AHK Brasilien gibt es einen ExperTS, der im Bereich Erneuerbare
Energien arbeitet. Sofern es Überschneidungen der beiden Arbeitsbereiche
gibt, erfolgt eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.
AHK Chile (Zusammenarbeit mit ExperTS im Bereich Berufsbildung):
Zusammenarbeit im Rahmen der Wirtschaftstage im Oktober 2016, z. B.
Durchführung von Vorträgen und Paneldiskussionen zum Thema
Berufsbildung
Unterstützung bei der Verbesserung von bergbaurelevanten
Ausbildungsinhalten an Berufsschulen im Norden Chiles
Allgemein: Beratung zu den Themen Verbesserung der Ausbildungsqualität
und Arbeitssicherheit sowie zu Genderaspekten
AHK Peru (Zusammenarbeit mit ExperTS im Bereich Energie/
Umwelttechnologien und im Bereich Berufsbildung):
Allgemein: Beratung des Kompetenzzentrums zu umwelt- und
ressourcenschonenden Technologien
Durchführung von Veranstaltungen und Seminaren auch zum Thema
Arbeitssicherheit im Bergbau zur Verminderung von Arbeitsunfällen sowie CSR
Einführung bergbauorientierter Berufsausbildung im dualen System
(Mechatronik)
AHK Südliches Afrika (Zusammenarbeit mit ExperTS in Sambia):
Durchführung von Delegationsreisen mit deutschen Bergbauzulieferfirmen,
u. a. Sensibilisierung der Unternehmen zum Thema CSR
Durchführung von Round Tables mit Zulieferfirmen und weiteren Akteuren,
z. B. Vorstellung der Förderinstrumente und Kooperationsmöglichkeiten mit
der Entwicklungszusammenarbeit.
12. Spielen Tiefseebergbau und/oder Technologieexporte für den
Tiefseebergbau in den Kompetenzzentren eine Rolle?
Tiefseebergbau und/oder Technologieexporte für den Tiefseebergbau spielen
keine Rolle in der Arbeit der Kompetenzzentren.
13. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass die DERA
Länderstudien, welche ein zentrales Instrument zur Evaluierung von Investitionen für
Firmen darstellen (siehe z. B. Homepage AHK Chile
http://chile.ahk.de/alt/
business-center/kompetenzzentrum-bergbau-rohstoffe/), keine Kapitel zur
Menschenrechtssituation enthalten?
Die verschiedenen Veröffentlichungen der BGR/DERA haben jeweils
unterschiedliche Schwerpunkte und Zielsetzungen. Die DERA-Rohstoffliste wertet
beispielsweise explizit die World Governance Indicators (WGI) der Weltbank im
weltweiten Rohstoffangebot aus. Die WGI berücksichtigen u. a. neben der
Stabilität und Effizienz der Regierung eines Landes auch die Einhaltung
gesellschaftlicher Regeln und Vorschriften.
Die Berichte der BGR, die im Rahmen der Technischen Zusammenarbeit (TZ)
erstellt werden, befassen sich explizit und detailliert mit der
Menschenrechtssituation im Zusammenhang mit der Rohstoffgewinnung. Der Leitfaden des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zur
Berücksichtigung von menschenrechtlichen Standards und Prinzipien, einschl. Gender,
verpflichtet bei der Erstellung von Programmvorschlägen der deutschen
staatlichen Technischen und Finanziellen Zusammenarbeit auch die BGR dazu, vor
Beginn von Vorhaben menschenrechtliche Risikoanalysen durchzuführen.
Die Länderstudien der BGR/DERA haben das Ziel, deutschen Unternehmen neue
Potenziale zur Diversifizierung ihrer Lieferquellen für mineralische Rohstoffe
aufzuzeigen. Die Studien beinhalten neben geologisch-technischen Themen auch
Aspekte zu rechtlichen, wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen in
den Ländern. Sie stellen darüber hinaus auch Fakten zu sozialen und
menschenrechtlichen Aspekten im Bergbau zusammenfassend dar und weisen mit direktem
Bezug zu den untersuchten Projekten oder in eigenen Kapiteln auf die besonderen
Anforderungen vor Ort hin.
Die folgende Auflistung stellt einige Beispiele dafür zusammen:
AHK, DERA, GTAI (2013) „Südafrika – Möglichkeiten deutscher
Unternehmen für ein Engagement im südafrikanischen Rohstoffsektor“, Kapitel „3.4
Länderspezifische Besonderheiten“, bes. „3.4.1 Black Economic
Empowerment (BEE)“ und „3.4.3 Nachhaltigkeit und Verantwortung im Bergbau“
(S. 56 ff)
AHK, DERA, GTAI (2013) „Australien – Möglichkeiten deutscher
Unternehmen für ein Engagement im australischen Rohstoffsektor“, Kapitel „3.4
Aboriginal & Torres Strait Islander Rights in Australien (Native Title Act
1993)“ (S. 66)
DERA Rohstoffinformationen Nr. 21 (2014) „Investor’s and Procurement
Guide South Africa, Part 1: Heavy Minerals, Rare Earth Elements, Antimony“,
Kapitel “3.1 Key government legislation and policies regarding mineral
industry”, Abschnitt “The Mining Charter” (S. 24) sowie Kapitel “3.3 Black
Economic Empowerment Act” (S. 26)
AHK, DERA, GTAI (2014) „Peru – Herausforderungen und Chancen für eine
nachhaltige Entwicklung im Rohstoffsektor”, Kapitel „3.2.1 Bergbau und
Gesellschaft in Peru“ (S. 24 ff)
AHK, DERA, GTAI (2015) „Brasilien – Projekte Akteure und
Rahmenbedingungen im Rohstoffsektor“, Kapitel „2 Rohstoffsituation und Bergbau in
Brasilien“,Abschnitt „Gold“ (S. 24 f) sowie Kapitel „7 Rahmenbedingungen für
ein Engagement in Brasilien“, Abschnitt „Politischer Rahmen – Politische
Situation und Stabilität“ (S. 134)
DERA Rohstoffinformationen Nr. 29 (2016) „Mineralische Rohstoffe in
Australien – Investitions- und Lieferpotenziale“, Kapitel „1.3 Rahmenbedingungen
des australischen Bergbausektors“, Abschnitt „Aboriginal & Torres Strait
Islander Rights in Australien – Native Title Act“ (S. 31).
14. Inwiefern ist der Bundesregierung bekannt, ob Unternehmen, welche durch
die Kompetenzzentren beraten werden, über die Menschenrechtslage in dem
jeweiligen Land aufgeklärt werden (nach Möglichkeit bitte auch die
Nennung konkreter Beispiele)?
Die Information und Beratung seitens der Kompetenzzentren über die
Rahmenbedingungen für ein Engagement deutscher Unternehmen im Rohstoffbereich der
jeweiligen Länder beinhalten auch Hinweise auf die Einhaltung von Umwelt- und
Sozialstandards, die Menschenrechtslage bzw. die besondere Situation indigener
Bevölkerungsgruppen.
Dies zeigen exemplarisch folgende Beispiele:
Das Kompetenzzentrum an der AHK Kanada z. B. weist deutsche Firmen auf die
besondere Situation der indigenen Bevölkerung im Norden Kanadas und deren
Rolle und Einfluss auf Bergbauprojekte und Geschäftsmöglichkeiten hin.
Auch das Kompetenzzentrum an der AHK Peru spricht die Themen
Menschenrechte und soziale Konflikte bei Briefings und Beratungsgesprächen mit
deutschen Zulieferern an. Sie waren auch Gegenstand der deutsch-peruanischen
Rohstoffforen und Fachworkshops in den Jahren 2015 und 2016. Des Weiteren
organisiert das Kompetenzzentrum zusammen mit der deutschen Botschaft in Peru
Gesprächsrunden mit NGO, die in Bergbauthemen aktiv sind.
Vergleichbares gilt für das Kompetenzzentrum an der AHK Südliches Afrika, das
ein besonderes Augenmerk auch auf Konfliktrohstoffe und Transparenzfragen
entlang der Lieferketten sowie das entsprechende Engagement der BGR in diesen
Bereichen und nicht zuletzt auf die Entwicklungen im Kontext der EU-
Verordnung über den Handel mit Konfliktmineralien legt. Auf die Antwort zu Frage 34
wird verwiesen.
Auch für die Arbeit des Kompetenzzentrums an der AHK Chile spielt die
Förderung eines nachhaltigen Bergbaus, in dem Menschenrechts- und
Umweltstandards eingehalten und betroffene Akteure in die Entscheidungsfindung von
Projektvorhaben einbezogen werden, eine wichtige Rolle. Dies gilt umso mehr, als
die Vorschriften vor Ort in den vergangenen Jahren konkretisiert wurden und
beispielsweise die Einbeziehung der Bevölkerung ein wichtiger Bestandteil der
Umweltverträglichkeitsprüfung geworden ist.
Im Übrigen wurde für das gesamte Netzwerk der AHK im Jahr 2016 in
Kooperation mit Global Compact und twentyfifty ein Workshop zum Thema „Getting
started with Human Rights Due Diligence“ veranstaltet.
15. Inwiefern kann die Bundesregierung sicherstellen, dass menschenrechtliche
Sorgfaltspflichten in der Beratung von Unternehmen durch die
Kompetenzzentren eine zentrale Rolle einnehmen?
16. Inwiefern ist eine solche zentrale Rolle menschenrechtlicher
Sorgfaltspflichten für die Bundesregierung eine Bedingung für die Förderungswürdigkeit
der Kompetenzzentren?
Die Fragen 15 und 16 werden gemeinsam beantwortet.
Wie sich aus der Antwort zu Frage 14 ergibt, erstreckt sich die Beratung der
Kompetenzzentren auch auf die Rolle und Bedeutung menschenrechtlicher
Sorgfaltspflichten. Die Einhaltung entsprechender internationaler Standards bildet aus
Sicht der Bundesregierung die Basis für jegliche wirtschaftliche Betätigung in
den jeweiligen Rohstoffländern. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 19
verwiesen.
17. Inwiefern wird die BGR/Max-Planck-Studie zu „Human Rights Risks in
Mining – A Baseline Study“, die verschiedene Beispiele für
Menschenrechtsverletzungen auch in den Ländern der Bergbau Kompetenzzentren enthält,
in den Kompetenzzentren vorgestellt, diskutiert und begleitet?
Gegenstand der vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung geförderten Studie ist eine wissenschaftliche Analyse der
menschenrechtlichen Risiken im Bergbau. Die Ergebnisse der Studie werden von den
Kompetenzzentren berücksichtigt. Sie und die darin aufgezeigten Fallbeispiele
fließen in die Beratung deutscher Unternehmen mit ein.
18. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die von dem Kompetenzzentrum
an der AHK Chile vermittelten Projekte im Einklang mit der Bekenntnis der
Bundesregierung stehen, dass „alle Beteiligten bei Projekten im Bergbau-
und Rohstoffbereich die internationalen Abkommen zu Menschenrechten
sowie die relevanten Umwelt- und Sozialstandards beachten“ (Gemeinsame
Erklärung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der
Regierung der Republik Chile zur Zusammenarbeit im Bereich Bergbau und
mineralische Rohstoffe, vom 26. Januar 2013)?
Das Kompetenzzentrum an der AHK Chile vermittelt keine Projekte, sondern
berät Unternehmen beider Länder über Möglichkeiten der Zusammenarbeit. Dabei
wird bei der Beratung und auch in Briefings für deutsche Unternehmen auf die
internationalen Abkommen zu Menschenrechten sowie auf Umwelt- und
Sozialstandards hingewiesen. Beispielsweise widmete sich das 4. Deutsch-Chilenische
Forum für Bergbau und Rohstoffe im Jahr 2015 unter dem Motto „Mining meets
Environment“ schwerpunktmäßig der Einhaltung von Nachhaltigkeitskriterien
und strengen Umweltstandards. Im Übrigen steht die Bundesregierung mit dem
Kompetenzzentrum an der AHK Chile sowie den übrigen Zentren im engen
Austausch.
19. Inwiefern überprüft die Bundesregierung die chilenischen Projekte auf
Menschenrechts- und Umweltstandards, bevor sie diese, wie in Artikel 5,
Absatz 3 der Gemeinsamen Erklärung der Regierung der Bundesrepublik
Deutschland und der Regierung der Republik Chile zur Zusammenarbeit im
Bereich Bergbau und mineralischen Rohstoffe angekündigt, an interessierte
Kreise der deutschen Wirtschaft weitergibt?
Falls nicht, wie stellt die Bundesregierung sicher, dass durch ihre
Vermittlung nicht ihre Absichtserklärung, die Projektbeteiligten zur Einhaltung von
Menschenrechts- und Umweltstandards anzuhalten unterwandert wird?
Die Bundesregierung überprüft nicht chilenische Projekte im Hinblick auf
Menschenrechts- und Umweltstandards. Das Kompetenzzentrum macht die Projekte
bekannt, damit sich deutsche Unternehmen bewerben können. Dabei erwartet die
Bundesregierung, dass deutsche Unternehmen internationale Standards wie die
UN- Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, die ILO-
Kernarbeitsnormen und die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen einhalten. Die
OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen sehen u. a. vor, dass sich
Unternehmen bei ihren Auslandsaktivitäten an bestimmte Menschenrechts- und
Umweltstandards halten sollen. Sie sind seitens der Bundesregierung mit der festen
Erwartung ihrer Einhaltung verknüpft. Um ihre weitere Bekanntmachung und
Einhaltung zu fördern, wird die im Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie angesiedelte Nationale Kontaktstelle für die OECD-Leitsätze für
multinational tätige Unternehmen (NKS) derzeit neu aufgestellt und weiter gestärkt. Auch
Chile verfügt über eine entsprechende Nationale Kontaktstelle.
20. Ist die Einrichtung des Kompetenzzentrums Bergbau und Rohstoffe an
der AHK Peru eine Umsetzung des deutsch-peruanischen Abkommens
über Zusammenarbeit im Rohstoff-, Industrie und Technologiebereich vom
15. Mai 2015?
Wenn ja, wie wird sichergestellt, dass die vermittelten bzw. unterstützten
privatwirtschaftlichen Projekte den Zielen des Abkommens, d. h. „die
sichere und nachhaltige […] Rohstoffnutzung“, sowie dem Bekenntnis zu den
VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und den Äquator-
Prinzipien zur Einhaltung Umwelt- und Sozialstandards nicht
zuwiderlaufen?
Auch wenn die Einrichtung eines Kompetenzzentrums für Bergbau und Rohstoffe
an der AHK Peru nicht explizit in dem Regierungsabkommen über die
Zusammenarbeit im Rohstoff-, Industrie- und Technologiebereich vom 15. Mai 2015
genannt ist, unterstützt das Kompetenzzentrum die Umsetzung des Abkommens.
Das Kompetenzzentrum vermittelt und unterstützt keine privatwirtschaftlichen
Projekte (siehe hierzu Antwort zu Frage 1).
21. Bei welchen privatwirtschaftlichen Vorhaben war das Kompetenzzentrum
an der AHK Chile bisher involviert?
In welcher Form (bitte auch informelle Beratungsleistungen oder
Vermittlungen seitens des Kompetenzzentrums auflisten)?
23. Bei welchen privatwirtschaftlichen Vorhaben war das Kompetenzzentrum
an der AHK Peru bisher involviert?
In welcher Form (bitte auch informelle Beratungsleistungen oder
Vermittlungen seitens des Kompetenzzentrums auflisten)?
24. Bei welchen privatwirtschaftlichen Vorhaben war das Kompetenzzentrum
an der AHK Brasilien bisher involviert?
In welcher Form (bitte auch informelle Beratungsleistungen oder
Vermittlungen seitens des Kompetenzzentrums auflisten)?
27. Bei welchen privatwirtschaftlichen Vorhaben war das Kompetenzzentrum
an der AHK südliches Afrika bisher involviert?
In welcher Form (bitte auch informelle Beratungsleistungen oder
Vermittlungen seitens des Kompetenzzentrums auflisten)?
Die Fragen 21, 23, 24 und 27 werden gemeinsam beantwortet.
Die Kompetenzzentren an den AHK Chile, Peru, Brasilien und Südliches Afrika
sind wie auch die übrigen Kompetenzzentren in Australien und Kanada nicht in
privatwirtschaftlichen Vorhaben involviert.
22. Kooperiert das Kompetenzzentrum an der AHK Chile mit dem Konzern
Antafogasta Mining?
Wenn ja, in welcher Form und im Hinblick auf die Kupfermine Los
Pelambres?
Das Kompetenzzentrum an der AHK Chile kooperiert nicht mit dem Konzern
Antofagasta Mining.
25. Gibt es eine zwischenstaatliche Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und Brasilien auf welcher die Arbeit des Kompetenzzentrums
basiert?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unterstützt das
Kompetenzzentrum Brasilien in Form einer Zuwendung. In dem Zuwendungsbescheid ist der
Aufgabenbereich des Kompetenzzentrums an der AHK Brasilien festgelegt.
26. Welche menschenrechtlichen Vorgaben wurden für die Arbeit des
Kompetenzzentrums an der AHK Brasilien gemacht?
a) Auf welcher Grundlage wurden diese Vorgaben gemacht?
b) Wenn es keine Vorgaben gibt, warum nicht?
Die AHK Brasilien verfügt seit vielen Jahren über einen Ethikcode. Darüber
hinaus verfolgt sie die Prinzipien des Global Compact und unterstützt Unternehmen
dabei, ihre Aktivitäten an diesen Prinzipien und Nachhaltigkeitszielen
auszurichten. Im Übrigen hat das Kompetenzzentrum im Jahr 2016 an einer zweitägigen
Konferenz zum Thema „Bergbau und Communities“ teilgenommen, in deren
Mittelpunkt die soziale Verantwortung von Bergbauunternehmen in
unterentwickelten Regionen des Landes stand.
28. Für welche Länder ist das Kompetenzzentrum an der AHK südliches Afrika
zuständig?
Sind Erweiterungen dieser Liste geplant?
Wenn ja, welche?
Das Kompetenzzentrum der AHK Südliches Afrika ist für Südafrika, Simbabwe,
Sambia und die Demokratische Republik Kongo zuständig. Eine Ausdehnung auf
weitere Länder ist derzeit nicht geplant.
29. Inwiefern war oder ist das Kompetenzzentrum an der AHK südliches Afrika
in Graphitabbau-Projekten des Unternehmens Kropfmühl involviert?
Gibt es Zusammenhänge der Graphitabbau-Projekte zu dem Explorations-
Förderprogramm der Bundesregierung?
Die AHK ist und war in keine Projekte des Unternehmens Kropfmühl involviert.
Im Rahmen des Explorationsförderprogramms der Bundesregierung wurde die
Graphit Kropfmühl GmbH für die Graphitexploration Cabo Delgado in
Mosambik gefördert.
30. Ist das Kompetenzzentrum an der AHK südliches Afrika inhaltlich oder
organisatorisch mit dem Uranabbau in Tansania befasst?
Wenn ja, inwiefern, und in Kooperation mit welchen Akteuren?
Das Kompetenzzentrum an der AHK südliches Afrika ist weder inhaltlich noch
organisatorisch mit dem Uranabbau in Tansania befasst.
31. Ist das Kompetenzzentrum an der AHK südliches Afrika formell oder
informell mit der Kooperation zwischen ThyssenKrupp und dem
Kohlelieferanten Vale befasst?
a) Und wenn ja, inwiefern?
b) Und wenn ja, sind die Vorwürfe der Menschrechtsverletzungen seitens des
Kohlelieferanten und Minenbetreibers Vale (siehe
www.thyssenkrupp.
com/de/moatize/) Teil der Arbeit?
Das Kompetenzzentrum ist weder formell noch informell mit der Kooperation
zwischen ThyssenKrupp und dem Kohlelieferanten Vale befasst.
32. Begleitet das Kompetenzzentrum an der AHK Südafrika direkt oder indirekt
den Konflikt um den Platinabbau in Marikana?
Wenn ja, wie?
Das Kompetenzzentrum begleitet weder direkt noch indirekt den Konflikt um den
Platinabbau in Marikana.
33. Ist das Kompetenzzentrum an der AHK südliches Afrika im Gespräch mit
BASF, Lonmin oder anderen Platin-Herstellern?
Wenn ja, in welcher Art?
Das Kompetenzzentrum an der AHK Südliches Afrika ist nicht im Gespräch mit
BASF, Lonmin oder anderen Platin-Herstellern.
34. Wie schätzt die Bundesregierung die Menschenrechtssituation in der
Rohstoffwirtschaft in der Demokratischen Republik Kongo, insbesondere im
Hinblick auf Konfliktmineralien, ein?
Inwieweit beeinflusst diese Einschätzung die Arbeit der Kompetenzzentren
an der AHK südliches Afrika?
Die Menschenrechtslage in der DR Kongo ist in vielen Bereichen problematisch.
Der Rohstoffsektor ist durch unzureichende Transparenz und Kontrolle geprägt,
was fallweise zu Menschenrechtsverletzungen für die betroffenen Personen
führte.
In der DR Kongo ist der Abbau von Gold, Zinn, Tantal, Wolfram, insbesondere
deren Förderung und Handel im artisanalen und Kleinbergbau, teilweise mit der
Finanzierung von gewalttätigen Konflikten, Kinderarbeit und weiteren Risiken
verbunden. Auch der Kobaltabbau ist zum Teil davon betroffen.
Verantwortungsvoller Umgang mit den Lieferketten dieser sogenannten Konfliktminerale macht
die Umsetzung unternehmerischer Sorgfaltspflichten erforderlich. Dabei hat die
BGR im Auftrag der Bundesregierung die Entwicklung der entsprechenden
OECD-Leitlinie unterstützt. Die EU-Verordnung zu sogenannten
Konfliktmineralien, deren Verabschiedung im Frühjahr 2017 erwartet wird, wird den Nachweis
der Sorgfaltspflicht für Importeure von Konfliktmineralien und daraus gefertigten
Hüttenprodukten verpflichtend machen. Im Auftrag des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung unterstützt die BGR seit 2009
die DR Kongo sowie im Rahmen einer Kooperation mit der Internationalen
Konferenz der Großen Seen (ICGLR) auch deren östliche Anrainerstaaten im
Hinblick auf die Zertifizierung von Konfliktmineralien und die Verbesserung der
Kontrolle und Arbeitsbedingungen im Kleinbergbau. Zudem hat die BGR den
Analytischen Herkunftsnachweis für Tantal, Zinn und Wolfram entwickelt, der
ein wichtiges forensisches Instrument für die Transparenz und die Sorgfaltspflicht
in Rohstoff-Lieferketten darstellt.
Das Kompetenzzentrum informiert über die Rahmenbedingungen im Land, was
auch die vorstehend beschriebene Situation und die Transparenzinitiativen
einschließt.
35. Wie schätzt die Bundesregierung die Menschenrechtssituation in der
Rohstoffwirtschaft in Simbabwe ein, insbesondere im Hinblick auf
Konfliktfinanzierung durch den Diamantenabbau?
Inwieweit beeinflusst diese Einschätzung die Arbeit der Kompetenzzentren
an der AHK südliches Afrika?
Menschenrechtsverletzungen (Misshandlungen, Kinder- und Zwangsarbeit) im
Zusammenhang mit dem stattfindenden Diamantenabbau von Marange sind seit
2006 von einer Reihe unabhängiger Medien und zivilgesellschaftlicher Gruppen
dokumentiert worden. Mithilfe der Regularien des Zertifikationssystems des
Kimberley-Prozesses (KPCS) soll eine Konfliktfinanzierung durch den Abbau
von Rohdiamanten verhindert werden. Prinzipiell haben über den KPCS hinaus
eine europäische Sanktionsverordnung sowie die OECD-Leitlinie zur
Sorgfaltspflicht in der Lieferkette auch für Diamanten (wie für sämtliche Rohstoffe)
Gültigkeit. Die BGR arbeitet im Auftrag der Bundesregierung an dem OECD-Prozess
zur Entwicklung eines Risiko-Handbuchs (Mineral Risk Handbook) mit, welches
sämtlichen rohstoffverarbeitenden Unternehmen ermöglichen soll, Risiken von
Menschenrechtsverletzungen in ihren Lieferketten detailliert zu bewerten und
darauf im Sinne der Sorgfaltspflicht zu reagieren.
Das Kompetenzzentrum verweist bei Anfragen selbstverständlich auf die
bestehenden Transparenzinitiativen.
36. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, dass die
Vermittlungsaktivitäten seitens des Kompetenzzentrums an der AHK südliches Afrika nicht
den VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte zuwiderlaufen?
Internationale Standards, wie beispielsweise auch die VN-Leitprinzipien für
Wirtschaft und Menschenrechte, sind Bestandteil der Beratung des
Kompetenzzentrums. Dazu bedarf es keiner gesonderten Maßnahmen der Bundesregierung.
37. Wie bewertet die Bundesregierung, dass in den öffentlich zugänglichen
Informationsmaterialien des Kompetenzzentrums an der AHK südliches
Afrika zu den Rohstoffmärkten in Südafrika, Demokratische Republik
Kongo, Sambia und Simbabwe keine Bezüge zu der
Menschenrechtssituation sind (siehe z. B.
www.essen.ihk24.de/blob/eihk24/international/laender/
downloads/2634208/9685902c76d7a7004182511df888e9b3/Praesentation-
Suedliches-Afrika-data.pdf, Zugriff: 21. Dezember 2016, oder http://
resources.germanchamber.co.za/marktinformationen/ueberblick/, Zugriff:
21. Dezember 2016), obwohl Menschenrechtsverletzungen in der Region oft
mit Bergbauprojekten verbunden sind?
Die verschiedenen Veröffentlichungen des Kompetenzzentrums an der AHK
Südliches Afrika haben unterschiedliche Schwerpunkte und Zielsetzungen. Auf
die Situation der Menschenrechte aber auch auf Aspekte der Nachhaltigkeit wird
vom Kompetenzzentrum, wie bereits ausgeführt, in Beratungen und Briefings
hingewiesen.
38. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung Schulungen, Fortbildungen,
Trainings oder ähnliches an den Kompetenzzentren zum Thema
Menschenrechtliche Sorgfaltspflichten durchgeführt worden?
Wenn ja, durch wen?
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) bzw. die AHK führen
regelmäßig Fortbildungen für ihre Mitarbeiter durch. Im Jahr 2016 wurde
beispielsweise für das gesamte AHK-Netzwerk in Kooperation u. a. mit Global
Compact eine Veranstaltung zum Thema „Getting started with Human Rights
Due Diligence“ angeboten.
39. Hat die Bundesregierung solche Fortbildungen z. B. durch die Deutsche
Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH zur verbindlichen
Maßnahme für alle Kompetenzzentren erklärt?
Wenn nein, wieso nicht?
Die Kompetenzzentren nutzen im eigenen Interesse die regelmäßigen
Fortbildungen sowohl des DIHK, der AHK als auch anderer Organisationen und Anbieter,
um ihren Aufgaben und ihrem Beratungsauftrag vollumfänglich gerecht zu
werden. Sie stehen zudem im engen Kontakt und Austausch mit den einschlägigen
Ressorts, Verbänden, Wissenschaftsinstitutionen und NGO sowohl in
Deutschland als auch vor Ort, um sich ein umfassendes Bild über die jeweiligen
politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen zu machen.
Die Bundesregierung sieht vor diesem Hintergrund keine Notwendigkeit, auf
Fortbildungsmaßnahmen aufmerksam bzw. diese verpflichtend zu machen.
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