Die Rolle der Kompetenzzentren Bergbau und Rohstoffe an den Auslandshandelskammern in der Deutschen Rohstoffstrategie
der Abgeordneten Niema Movassat, Anette Groth, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Katrin Kunert, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Bundesregierung versucht mit ihrer im Jahr 2010 verabschiedeten Rohstoffstrategie eine langfristige Versorgung von Rohstoffen, insbesondere mit nichtenergetischen Mineralien, für die deutsche Industrie sicherzustellen. Ein eingesetztes Mittel ist die Etablierung von sogenannten Kompetenzzentren Bergbau und Rohstoffe (nachfolgend Kompetenzzentren genannt) an den Auslandshandelskammern (AHKs) rohstoffreicher Länder. Bis zum jetzigen Zeitpunkt sind diese Zentren an folgenden AHKs angesiedelt: AHK Brasilien, AHK Chile, AHK Peru, AHK Australien, AHK Kanada, AHK südliches Afrika (zuständig für Länder des südlichen Afrikas, mit einem Fokus auf die Demokratische Republik Kongo, Sambia, Simbabwe, Botsuana und Südafrika). Gefördert werden diese Kompetenzzentren mit Finanzmitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Es ist dementsprechend davon auszugehen, dass das Bundesministerium mindestens die Rahmenbedingungen und Leitlinien der Zentren gesetzt hat oder setzen kann.
Die Kompetenzzentren stellen Marktinformationen bereit und fungieren als lokale Ansprechpartner in Rohstofffragen. Im Vergleich zu den anderen Instrumenten der Rohstoffstrategie, wie den Garantien für Ungebundene Finanzkredite (UFK-Garantien) oder Rohstoffpartnerschaften, ist die Arbeit der Kompetenzzentren eher im informellen Bereich angesiedelt. Laut Beschreibung auf den jeweiligen Homepages (zum Beispiel http://suedafrika.ahk.de/industrien/bergbau-rohstoffe/ oder http://chile.ahk.de/alt/business-center/kompetenzzentrum-bergbau-rohstoffe/) ist ein Schwerpunkt der Arbeit die Vernetzung von lokalen Akteuren mit der deutschen Wirtschaft. Dies hat zur Folge, dass die Kompetenzzentren keine direkte Verantwortung für Projekte tragen, jedoch davon auszugehen ist, dass eine Vermittlung zwischen deutschen und ausländischen Akteuren und die Informationsbeschaffung faktisch einen großen Beitrag zum Gelingen eines Projektes leistet.
Darüber hinaus bieten die Kompetenzzentren auch projektbezogene Dienstleistungen für einzelne deutsche Unternehmen an, so zum Beispiel die Begleitung eines Markteintritts. Hierbei haben die Kompetenzzentren große Steuerungsmöglichkeiten, wenn sie zum Beispiel bestimmte Abbaugebiete als präferiert vorschlagen und auf die Menschenrechtssituation aufmerksam machen.
Zusammenfassend ist zu konstatieren, dass die Kompetenzzentren zwar an einem privatrechtlichen Träger (den AHKs) angesiedelt sind und damit nicht der direkten Weisungsbefugnis des BMWi unterstehen, jedoch sind sie auf Initiative des Bundesministeriums entstanden und werden durch dieses finanziert. Die politische und rechtliche Verantwortung des BMWi für die Rahmenbedingungen der Arbeit der Kompetenzzentren wird auf den auf den Homepages der AHKs deutlich:
„Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die AHK für das südliche Afrika beauftragt ein sogenanntes Kompetenzzentrum Bergbau und Rohstoffe aufzubauen und zu führen“ (http://suedafrika.ahk.de/industrien/bergbau-rohstoffe/, Zugriff: 9. Dezember 2016) oder „Das Kompetenzzentrum Bergbau und Rohstoffe in der AHK Chile ist die operative Instanz für die Umsetzung der Rohstoffstrategie der Bundesregierung in Chile[…]“ (http://chile.ahk.de/strategische-themen/bergbau-rohstoffe/, Zugriff: 9. Dezember 2016).
Die Kompetenzzentren sind in ein Netzwerk von bundeseigenen Akteuren im Bereich der Rohstoffpolitik eingebettet. So steht die Arbeit der Zentren im engen Zusammenhang mit der im Zuge der deutschen Rohstoffstrategie gegründeten Deutschen Rohstoffagentur (DERA) und mit der bundeseigenen Gesellschaft Germany Trade and Invest (GTAI). Die Länderstudien zu den Potentialen in der Rohstoffwirtschaft für deutsche Investoren für Brasilien, Peru und Südafrika sind von den AHK, DERA und GTAI gemeinsam verantwortet. Diese Studien nehmen einen zentralen Platz in der Wissensgenerierung und -weitergabe in den Kompetenzzentren ein.
Der Rohstoff- bzw. Bergbausektor ist in vielen Ländern von Menschenrechtsverletzungen geprägt. Eine Studie der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe und der Max-Planck-Stiftung für Internationalen Frieden und Rechtsstaatlichkeit gemeinnützige GmbH weist auf die systematische Menschenrechtsgefährdung durch Bergbauaktivitäten hin (siehe www.bgr.bund.de/DE/Themen/Zusammenarbeit/TechnZusammenarbeit/Downloads/human_rights_risks_in_mining.pdf?__blob=publicationFile&v=2). In Peru zum Beispiel führen zentrale Bergbauprojekte „häufig zu massiven Menschenrechtsverletzungen wie der Rechte auf Wasser, Nahrung, Gesundheit, Selbstbestimmung und Partizipation sowie der Rechte auf Unversehrtheit der Person und auf Zugang zu fairen Gerichtsverfahren“ (www.misereor.de/fileadmin/publikationen/studie-rohstoffe-menschenrechte-in-peru.pdf, S. 6 f.). An dieser Situation trägt auch Deutschland eine Mitverantwortung, denn der Druck, welchen internationale Bergbaukonzerne auf Menschen und Gruppen ausüben, die ihren Interessen entgegenstehen, resultiert auch aus der großen Nachfrage nach Rohstoffen. Deutschland ist dabei ein immer größer werdender Nachfrager. „Der Warenwert peruanischer Exporte nach Deutschland hat sich zwischen 2000 und 2012 mehr als verachtfacht, wobei die Rohstoffexporte in demselben Zeitraum um das 34-fache zunahmen“ (www.misereor.de/fileadmin/publikationen/studie-rohstoffe-menschenrechte-in-peru.pdf, S. 7). Die Lage ist in vielen anderen rohstoffreichen Ländern vergleichbar. Gerade im Arbeitsbereich des Kompetenzzentrums der AHK südliches Afrika liegen Länder wie die Demokratische Republik Kongo oder Simbabwe, bei welchen Menschenrechtsverletzungen sehr oft im Zusammenhang mit dem Rohstoffabbau stehen (siehe www.dw.com/en/global-witness-eu-needsto-take-firm-stand-on-conflict-minerals/a-19009753 oder www.amnestyusa.org/research/reports/this-is-what-we-die-for-human-rights-abuses-in-the-democraticrepublic-of-the-congo-power-the-global).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen39
Gibt es Verträge zwischen den AHKs und der Bundesregierung, in denen die Rolle und Kompetenzen der Kompetenzzentren Bergbau und Rohstoffe festgeschrieben sind (falls ja, bitte zusenden)?
Welche finanziellen Mittel und Unterstützung sind bisher von der Bundesregierung an die AHKs zum Aufbau der Kompetenzzentren gegangen (bitte nach Höhe der Mittel, Herkunft der Mittel, Zweck, Land, Zeitpunkt auflisten)?
a) Gibt es eine institutionelle Förderung der AHK Kompetenzzentren Bergbau und Rohstoffe?
Wenn ja, in welcher Höhe (aufgeschlüsselt nach: Land und Zweck)?
Welche Mittel und Mittelzuwächse sind zukünftig geplant?
Sind diese an Kriterien oder messbare Erfolge gebunden?
Wenn ja, welche sind diese, bzw. was wird als Erfolg gemessen?
Wie setzt sich die Finanzierung der Kompetenzzentren zusammen?
a) Welchen Anteil stellen Eigenmittel der AHKs?
b) Welchen Anteil stellen staatliche Finanzmittel (bitte in Höhe und Anteilen je Rohstoffkompetenzzentrum aufschlüsseln)?
Nach welchen Kriterien bzw. Kriterienkatalogen wurden die Standorte für die bereits bestehenden Kompetenzzentren ausgewählt (falls verschiedene Kriterienkataloge für verschiedene Kompetenzzentren galten, bitte nach Kompetenzzentren aufschlüsseln)?
a) Inwiefern spielten dort energiepolitische Maßgaben, d. h. Ressourcenpotentiale und Zugangsmöglichkeiten zu Ressourcen, eine Rolle?
b) Inwiefern spielte die Menschenrechtssituation, insbesondere in Bezug auf die relevanten Wirtschaftssektoren der Rohstoffwirtschaft, in der Planung zu den Kompetenzzentren eine Rolle?
Falls nicht, wieso nicht?
Plant die Bundesregierung die Etablierung von weiteren Kompetenzzentren?
Und wenn ja, an welchen Standorten sind diese geplant, und zu welchem Zeitpunkt sollen sie etabliert werden?
Gibt es eine Evaluierung der bisherigen Maßnahmen und Tätigkeiten der Kompetenzzentren (bitte zusenden)?
a) Ist diese extern oder intern geschehen?
Was sind zentrale Erkenntnisse über die Stärken und Schwachstellen des Instruments?
Inwiefern sind die Ergebnisse öffentlich einsehbar?
b) Inwiefern spielt die Evaluation eine Rolle für die Etablierung neuer Kompetenzzentren?
Auf welche Weise begleitet oder kontrolliert die Bundesregierung die Arbeit der Kompetenzzentren?
Inwiefern sind die Kompetenzzentren in die Initiative vom Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. und der BASF „Made in Germany – Die Verantwortung deutscher Unternehmen im globalen Wettbewerb“ eingebunden?
Welche Verbindungen gibt es zwischen den Initiativen?
Inwiefern arbeiten die Kompetenzzentren mit der bundeseigenen Agentur Germany Trade and Invest (GTAI) zusammen?
a) Bei welchen konkreten Projekten gab es eine Zusammenarbeit, auch informeller Natur, der jeweiligen Kompetenzzentren mit der GTAI (bitte um Auflistung)?
Inwiefern arbeiten die Kompetenzzentren mit der bundeseigenen Deutschen Rohstoffagentur (DERA) zusammen?
a) Bei welchen konkreten Projekten gab es eine Zusammenarbeit, auch informeller Natur, der jeweiligen Kompetenzzentren mit der DERA (bitte um Auflistung)?
b) Inwiefern gibt es Überschneidungen der Arbeit der Kompetenzzentren mit dem ExperTS- Programm des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung?
Arbeiten die entsandten Experten auch zu Themen der Kompetenzzentren oder beraten diese?
c) Und wenn ja, an welchen AHKs gibt es eine Zusammenarbeit, und in welcher Form?
Spielen Tiefseebergbau und/oder Technologieexporte für den Tiefseebergbau in den Kompetenzzentren eine Rolle?
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass die DERA Länderstudien, welche ein zentrales Instrument zur Evaluierung von Investitionen für Firmen darstellen (siehe z. B. Homepage AHK Chile http://chile.ahk.de/alt/business-center/kompetenzzentrum-bergbau-rohstoffe/), keine Kapitel zur Menschenrechtssituation enthalten?
Inwiefern ist der Bundesregierung bekannt, ob Unternehmen, welche durch die Kompetenzzentren beraten werden, über die Menschenrechtslage in dem jeweiligen Land aufgeklärt werden (nach Möglichkeit bitte auch die Nennung konkreter Beispiele)?
Inwiefern kann die Bundesregierung sicherstellen, dass menschenrechtliche Sorgfaltspflichten in der Beratung von Unternehmen durch die Kompetenzzentren eine zentrale Rolle einnehmen?
Inwiefern ist eine solche zentrale Rolle menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten für die Bundesregierung eine Bedingung für die Förderungswürdigkeit der Kompetenzzentren?
Inwiefern wird die BGR/Max-Planck-Studie zu „Human Rights Risks in Mining – A Baseline Study“, die verschiedene Beispiele für Menschenrechtsverletzungen auch in den Ländern der Bergbau Kompetenzzentren enthält, in den Kompetenzzentren vorgestellt, diskutiert und begleitet?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die von dem Kompetenzzentrum an der AHK Chile vermittelten Projekte im Einklang mit der Bekenntnis der Bundesregierung stehen, dass „alle Beteiligten bei Projekten im Bergbau- und Rohstoffbereich die internationalen Abkommen zu Menschenrechten sowie die relevanten Umwelt- und Sozialstandards beachten“ (Gemeinsame Erklärung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Chile zur Zusammenarbeit im Bereich Bergbau und mineralische Rohstoffe, vom 26. Januar 2013)?
Inwiefern überprüft die Bundesregierung die chilenischen Projekte auf Menschenrechts- und Umweltstandards, bevor sie diese, wie in Artikel 5, Absatz 3 der Gemeinsamen Erklärung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Chile zur Zusammenarbeit im Bereich Bergbau und mineralische Rohstoffe angekündigt, an interessierte Kreise der deutschen Wirtschaft weitergibt?
Falls nicht, wie stellt die Bundesregierung sicher, dass durch ihre Vermittlung nicht ihre Absichtserklärung, die Projektbeteiligten zur Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards anzuhalten unterwandert wird?
Ist die Einrichtung des Kompetenzzentrums Bergbau und Rohstoffe an der AHK Peru eine Umsetzung des deutsch-peruanischen Abkommens über Zusammenarbeit im Rohstoff-, Industrie und Technologiebereich vom 15. Mai 2015?
Wenn ja, wie wird sichergestellt, dass die vermittelten bzw. unterstützten privatwirtschaftlichen Projekte den Zielen des Abkommens, d. h. „die sichere und nachhaltige […] Rohstoffnutzung“, sowie dem Bekenntnis zu den VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und den Äquator-Prinzipien zur Einhaltung Umwelt- und Sozialstandards nicht zuwiderlaufen?
Bei welchen privatwirtschaftlichen Vorhaben war das Kompetenzzentrum an der AHK Chile bisher involviert?
In welcher Form (bitte auch informelle Beratungsleistungen oder Vermittlungen seitens des Kompetenzzentrums auflisten)?
Kooperiert das Kompetenzzentrum an der AHK Chile mit dem Konzern Antafogasta Mining?
Wenn ja, in welcher Form und im Hinblick auf die Kupfermine Los Pelambres?
Bei welchen privatwirtschaftlichen Vorhaben war das Kompetenzzentrum an der AHK Peru bisher involviert?
In welcher Form (bitte auch informelle Beratungsleistungen oder Vermittlungen seitens des Kompetenzzentrums auflisten)?
Bei welchen privatwirtschaftlichen Vorhaben war das Kompetenzzentrum an der AHK Brasilien bisher involviert?
In welcher Form (bitte auch informelle Beratungsleistungen oder Vermittlungen seitens des Kompetenzzentrums auflisten)?
Gibt es eine zwischenstaatliche Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Brasilien auf welcher die Arbeit des Kompetenzzentrums basiert?
Welche menschenrechtlichen Vorgaben wurden für die Arbeit des Kompetenzzentrums an der AHK Brasilien gemacht?
a) Auf welcher Grundlage wurden diese Vorgaben gemacht?
b) Wenn es keine Vorgaben gibt, warum nicht?
Bei welchen privatwirtschaftlichen Vorhaben war das Kompetenzzentrum an der AHK südliches Afrika bisher involviert?
In welcher Form (bitte auch informelle Beratungsleistungen oder Vermittlungen seitens des Kompetenzzentrums auflisten)?
Für welche Länder ist das Kompetenzzentrum an der AHK südliches Afrika zuständig?
Sind Erweiterungen dieser Liste geplant?
Wenn ja, welche?
Inwiefern war oder ist das Kompetenzzentrum an der AHK südliches Afrika in Graphitabbau-Projekten des Unternehmens Kropfmühl involviert?
Gibt es Zusammenhänge der Graphitabbau-Projekte zu dem Explorations-Förderprogramm der Bundesregierung?
Ist das Kompetenzzentrum an der AHK südliches Afrika inhaltlich oder organisatorisch mit dem Uranabbau in Tansania befasst?
Wenn ja, inwiefern, und in Kooperation mit welchen Akteuren?
Ist das Kompetenzzentrum an der AHK südliches Afrika formell oder informell mit der Kooperation zwischen ThyssenKrupp und dem Kohlelieferanten Vale befasst?
a) Und wenn ja, inwiefern?
b) Und wenn ja, sind die Vorwürfe der Menschrechtsverletzungen seitens des Kohlelieferanten und Minenbetreibers Vale (siehe www.thyssenkrupp.com/de/moatize/) Teil der Arbeit?
Begleitet das Kompetenzzentrum an der AHK Südafrika direkt oder indirekt den Konflikt um den Platinabbau in Marikana?
Wenn ja, wie?
Ist das Kompetenzzentrum an der AHK südliches Afrika im Gespräch mit BASF, Lonmin oder anderen Platin-Herstellern?
Wenn ja, in welcher Art?
Wie schätzt die Bundesregierung die Menschenrechtssituation in der Rohstoffwirtschaft in der Demokratischen Republik Kongo, insbesondere im Hinblick auf Konfliktmineralien, ein?
Inwieweit beeinflusst diese Einschätzung die Arbeit der Kompetenzzentren an der AHK südliches Afrika?
Wie schätzt die Bundesregierung die Menschenrechtssituation in der Rohstoffwirtschaft in Simbabwe ein, insbesondere im Hinblick auf Konfliktfinanzierung durch den Diamantenabbau?
Inwieweit beeinflusst diese Einschätzung die Arbeit der Kompetenzzentren an der AHK südliches Afrika?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, dass die Vermittlungsaktivitäten seitens des Kompetenzzentrums an der AHK südliches Afrika nicht den VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte zuwiderlaufen?
Wie bewertet die Bundesregierung, dass in den öffentlich zugänglichen Informationsmaterialien des Kompetenzzentrums an der AHK südliches Afrika zu den Rohstoffmärkten in Südafrika, Demokratische Republik Kongo, Sambia und Simbabwe keine Bezüge zu der Menschenrechtssituation sind (siehe z. B. www.essen.ihk24.de/blob/eihk24/international/laender/downloads/2634208/9685902c76d7a7004182511df888e9b3/Praesentation-Suedliches-Afrika-data.pdf, Zugriff: 21. Dezember 2016, oder http://resources.germanchamber.co.za/marktinformationen/ueberblick/, Zugriff: 21. Dezember 2016), obwohl Menschenrechtsverletzungen in der Region oft mit Bergbauprojekten verbunden sind?
Sind nach Kenntnis der Bundesregierung Schulungen, Fortbildungen, Trainings oder ähnliches an den Kompetenzzentren zum Thema Menschenrechtliche Sorgfaltspflichten durchgeführt worden?
Wenn ja, durch wen?
Hat die Bundesregierung solche Fortbildungen z. B. durch die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH zur verbindlichen Maßnahme für alle Kompetenzzentren erklärt?
Wenn nein, wieso nicht?