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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Pläne der Bundesregierung für einheitliches elektronisches Ticketing (eTicketing) in Deutschland

Zugrundeliegende Studien und Analysen, Veröffentlichung des Aktionsplans für digitale Fahrkarten des Bundesverkehrsministeriums, an der Erstellung beteiligte Ministerien, rechtliche Grundlagen und geplante Gesetzesänderungen, Kosten betr. Umstellung für Verkehrsunternehmen und Bundeshaushalt, Gespräche mit beteiligten Unternehmen, Möglichkeit zur verpflichtenden Teilnahme, bisherige Förderung von Mobilitätsplattformen, Verknüpfung von Fernverkehr und ÖPNV, Aufgabe der künftigen Clearingstelle<br /> (insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

06.02.2017

Antwortdauer

19 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1091518.01.2017

Pläne der Bundesregierung für einheitliches elektronisches Ticketing (eTicketing) in Deutschland

der Abgeordneten Oliver Krischer, Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Peter Meiwald, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Menschen in Deutschland verändern ihre Mobilität und sind öfter multimodal – also mit verschiedenen Verkehrsmitteln – unterwegs und kombinieren Angebote je nach Bedarf und Angebot wenn sie von A nach B wollen. Die heute bekannte Trennung zwischen öffentlichen Angeboten und Individualverkehr löst sich zunehmend auf, weil nicht mehr das Fahrzeug selbst, sondern das Vorankommen im Mittelpunkt steht. Mit der steigenden Flexibilität wächst auch der Wunsch nach Übersichtlichkeit der Angebote, nach nachvollziehbaren Preisen und unkomplizierter Nutzung. Auch wenn es heute vielerorts schon möglich ist, per App Mobilitätsangebote in Sekundenschnelle in Anspruch zu nehmen – sei es die Buchung eines S-Bahn-Fahrscheins, die Reservierung eines Carsharing-Autos, das Mitfahren in einem Taxishuttle oder das Ausleihen eines Fahrrads –, fehlt oftmals die Vernetzung und das bundesweit einheitliche Angebot. Den Kern dieser vernetzten Mobilität bildet ein gut ausgebauter und preiswerter öffentlicher Verkehr. Er gehört in Städten und genauso in ländlichen Räumen zur Daseinsvorsorge.

Dazu gibt es bereits erste Ansätze der Verknüpfung und Vereinfachung für eine nahtlose und bequeme Kombination verschiedener Verkehrsmittel auf Vertriebsebene. Nicht nur die Deutsche Bahn AG, der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen, sondern auch die Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (siehe u. a. „Mobilität für alle“, Frankfurter Rundschau vom 27. Juni 2016) arbeiten seit geraumer Zeit an solchen Konzepten. Nun hat auch der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Alexander Dobrindt den dringenden Handlungsbedarf erkannt und sich des Themas angenommen (siehe dpa-Meldung „Dobrindt plant digitale Fahrkarten für alle Städte“ vom 6. Januar 2017).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Welche Studien, Analysen etc. hat die Bundesregierung bisher für ihren Vorschlag als Grundlage genommen, sind diese öffentlich zugänglich, falls ja, wo, und falls nein, warum nicht?

2

Wo ist der Aktionsplan für digitale Fahrkarten des Bundesverkehrsministers Alexander Dobrindt öffentlich abrufbar? Falls er nicht öffentlich abrufbar ist, warum nicht, und ab wann soll er öffentlich abrufbar sein?

3

Welche Ministerien waren an der Erstellung des Aktionsplans beteiligt?

4

Welche rechtlichen Grundlagen müssen nach Kenntnis der Bundesregierung geändert werden, damit der öffentliche Personennahverkehr gemäß dem Aktionsplan in allen deutschen Städten ab 2019 mit einer einzigen elektronischen Chipkarte bzw. einem Handyticket genutzt werden kann, und welche Gesetzesänderungen bereitet die Bundesregierung bereits vor?

5

Welche Kosten entstehen nach (vorläufigen) Berechnungen der Bundesregierung durch die vom Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt angekündigte Umstellung auf digitale Fahrkarten für die Verkehrsunternehmen sowie den Bundeshaushalt?

6

Um welche 370 Verkehrsunternehmen handelt es sich, die sich am Vorschlag des Bundesverkehrsministers beteiligen sollen, und welche Gespräche gab es dazu bisher (bitte unter Angabe der Teilnehmer und Ergebnis des Gesprächs)?

7

Inwieweit kann die Bundesregierung die Verkehrsunternehmen verpflichten, an einem deutschlandweit einheitlichen Vertriebssystem teilzunehmen und mit der neuen Verrechnungsstelle zusammenzuarbeiten?

8

Gab es von Seiten der Unternehmen, Verbände, Datenschützer oder Wissenschaftler Bedenken zur Einführung digitaler Fahrkarten, und falls ja, welche?

9

Soll nach 2019 weiterhin der Kauf von Papiertickets für Busse und Bahnen möglich sein, oder ist eine komplette Umstellung auf digitale Fahrkarten geplant?

10

Hat die Bundesregierung die Implementierung von „deutschlandweiten Mobilitätsplattformen, die überregional Fahrgastinformationen verknüpfen und die Buchung von eTickets ermöglichen“ (siehe dpa-Äußerungen von Alexander Dobrindt am 6. Januar 2017) in der Vergangenheit gefördert, und wenn ja, in welcher finanziellen Höhe und über welches Förderprogramm, und falls nein, warum nicht?

11

Sieht das vom Bundesminister Alexander Dobrindt vorgeschlagene Konzept auch die Verknüpfung von Fernverkehr (Schiene und Fernbus) sowie öffentlichem Personennahverkehr (ÖPNV) vor (bitte begründen)?

12

Zu welchem Zeitpunkt sieht der Vorschlag des Bundesministers Alexander Dobrindt auch das Leihen von Mietwagen und das Bezahlen von Gebühren im Parkhaus vor, und wie soll das konkret ausgestaltet sein?

13

Welche konkrete Aufgabe hat die Clearingstelle, die bis 2018 fertiggestellt sein soll, wie sieht ihr konkreter Handlungsauftrag aus, und mit welcher Summe wird sie finanziert?

Berlin, den 17. Januar 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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