[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom
14. März 2017 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/11523
18. Wahlperiode 15.03.2017
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Wöllert,
Sabine Zimmermann (Zwickau), Katja Kipping, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/11159 –
Folgen von Armut und sozialer Ungleichheit für die Gesundheit
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Deutschland gehört zu den reichsten Ländern der Welt. Die konkreten
individuellen Lebensverhältnisse unterscheiden sich allerdings – sie sind durch soziale
Ungleichheit gekennzeichnet.
Diese soziale Ungleichheit führt zu ungleichen Gesundheitschancen und
unterschiedlichen Lebenserwartungen. Sie verschlechtert aber auch die Gesundheit
und reduziert die Lebenserwartung aller in der Gesellschaft („Ungleichheit
bringt uns um“, Der Standard, 15. März 2015).
Das dem Bundesministerium für Gesundheit unterstehende Robert Koch-
Institut (RKI) verweist in seiner Gesundheitsberichterstattung (GBE) wiederholt auf
den engen Zusammenhang zwischen der sozialen und der gesundheitlichen
Lage (vgl. GBE Kompakt 2/2014, RKI 2005: Armut, soziale Ungleichheit und
Gesundheit; RKI 2015: Gesundheit in Deutschland 2015, S. 148 bis 156).
Demzufolge führt ein niedriger sozioökonomischer Status zu einem schlechteren
Gesundheitszustand und einer geringeren Lebenserwartung (vgl. „Wer früher
stirbt, war länger arm“, ZEIT ONLINE, 31. März 2016). Hierzu gehört, „dass
die Überlebenschancen nach dem Auftreten von schwerwiegenden
Erkrankungen, wie z. B. einem Herzinfarkt oder Diabetes mellitus, zuungunsten der sozial
benachteiligten Bevölkerungsgruppen variieren“ (GBE Kompakt 2/2014, S. 9).
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung verwies bereits im Jahr
2003 auf die unterschiedliche Lebenserwartung von Menschen aus
unterschiedlichen Einkommensgruppen (vgl. Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung: Gesundheitsförderung für sozial Benachteiligte, 2003, S. 14 f.). Bei einem
Vergleich zwischen der unteren Einkommensgruppe (weniger als 25 Prozent
des durchschnittlichen Einkommens) und der oberen Einkommensgruppe (mehr
als 75 Prozent des durchschnittlichen Einkommens) lag der Unterschied in der
Lebenserwartung damals bei Männern bei zehn Jahren und bei Frauen bei fünf
Jahren (ebd.). Den aktuellsten Studien zufolge liegen die Unterschiede in der
mittleren Lebenserwartung zwischen der höchsten und niedrigsten
Einkommensgruppe bei 8,4 Jahren bei Frauen und bei 10,8 Jahren bei Männern (vgl.
Robert Koch-Institut: Gesundheit in Deutschland 2015, S. 150).
Das Robert Koch-Institut geht davon aus, dass sich „die sozialen Unterschiede
in der Mortalität und Lebenserwartung über die Zeit verfestigt oder sogar
ausgeweitet haben“ (GBE kompakt 2/2014, S. 9).
1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Stand der
Wissenschaft im Zusammenhang zwischen Armut bzw. von sozialer Lage einerseits
und gesundheitlichem Zustand sowie Lebenserwartung andererseits?
2. Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über
die Folgen einer Erhöhung bzw. Verminderung der Ungleichheit bei
Einkommen und Vermögen auf den gesundheitlichen Zustand und die
Lebenserwartung in der Gesellschaft vor?
Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet.
Der Zusammenhang von Armut, sozialer Lage und Gesundheit wird
kontinuierlich von der Gesundheitsberichterstattung des Bundes beim Robert Koch-Institut
bearbeitet und ist zuletzt auch in den in diesem Kontext erschienenen
Gesundheitsbericht für Deutschland eingegangen.
Auch die Armuts- und Reichtumsberichterstattung der Bundesregierung
thematisiert diesen Zusammenhang von Beginn der Berichterstattung an. Auf Basis der
Kernindikatoren „Lebenserwartung“, „Subjektiver Gesundheitszustand“ und
„Behinderung“ werden regelmäßig detaillierte Ergebnisse berichtet. Sowohl die
Indikatoren als auch alle Armuts- und Reichtumsberichte sind auf der
Internetseite
www.armuts-und-reichtumsbericht.de einsehbar. Die Bundesregierung
erstellt gegenwärtig den Fünften Armuts- und Reichtumsbericht. Im Übrigen wird
auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen.
3. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Ungleichheit bei den
Vermögen in Deutschland in den vergangenen zehn Jahren entwickelt?
Die nachstehende Tabelle zeigt die Entwicklung der Vermögensverteilung
anhand verschiedener Indikatoren. Die Konzentration der Privatvermögen hat nach
einem Anstieg bis zum Jahr 2008 in der Folge nicht weiter zugenommen. Im
Übrigen wird auf die Armuts- und Reichtumsberichterstattung der Bundesregierung
verwiesen.
4. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Ungleichheit bei den
Einkommen in Deutschland in den vergangenen zehn Jahren entwickelt?
Die nachstehende Tabelle zeigt die Entwicklung der Einkommensverteilung
anhand verschiedener Indikatoren. Danach zeigt sich für die vergangenen zehn
Jahre eine sehr stabile Verteilung der Einkommen. Im Übrigen wird auf die
Armuts- und Reichtumsberichterstattung der Bundesregierung verwiesen.
Verteilung des Nettovermögens der Haushalte
1998 2003 2008 2013
Gini-Koeffizient 0,674 0,714 0,748 0,743
Verteilung der Nettovermögen auf Dezile
D10 44,7% 49,6% 53,0% 51,9%
D9 21,8% 21,2% 21,1% 21,7%
D8 14,9% 13,7% 13,1% 13,4%
D7 9,8% 8,5% 7,7% 8,0%
D6 5,2% 4,5% 4,0% 4,1%
D5 2,4% 2,2% 1,9% 1,7%
D4 1,1% 1,0% 0,7% 0,6%
D3 0,5% 0,3% 0,2% 0,1%
D2 0,1% 0,0% 0,0% 0,0%
D1 -0,4% -1,0% -1,6% -1,5%
∑ D6 … D10 96,3% 97,5% 98,8% 99,0%
∑ D1 … D5 3,7% 2,5% 1,2% 1,0%
Quelle: EVS (98%-Stichprobe), eigene Berechnungen (IAW)
EVS
5. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Ungleichheit bei der
Lebenserwartung in Abhängigkeit vom sozioökonomischen Status in
Deutschland in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte nach
Geschlechtern und Einkommensquintilen aufschlüsseln)?
6. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Ungleichheit bei der
Mortalität in Abhängigkeit vom sozioökonomischen Status in Deutschland
in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte nach Geschlechtern und
Einkommensquintilen aufschlüsseln)?
Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Antwort zu Frage 14 wird verwiesen.
7. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Ungleichheit bei der
Morbidität in Abhängigkeit vom sozioökonomischen Status in Deutschland
in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte nach Möglichkeit
Gesamtmorbidität angeben sowie aufgeschlüsselt nach KHK/Herzinfarkte,
Schlaganfälle, Krebs, Diabetes, Demenz sowie jeweils nach Geschlechtern
beantworten)?
Zu der Frage, wie sich die sozialen Unterschiede im Krankheitsgeschehen in den
vergangenen zehn Jahren entwickelt haben, liegen für Deutschland bislang nur
wenige Studienergebnisse vor, die noch keine belastbaren Aussagen erlauben.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Verteilung der jährlichen Nettoäquivalenzeinkommen
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 20132) 2014
Gini-Koeffizient 0,289 0,286 0,285 0,285 0,280 0,282 0,285 0,286 0,292 0,290
Palma-Ratio 1,055 1,035 1,038 1,028 0,993 1,011 1,033 1,032 1,065 1,044
Verteilung der Nettoäquivalenzeinkommen auf Dezile
D10 23,8% 23,4% 23,4% 23,2% 22,5% 22,9% 23,3% 23,2% 23,5% 23,1%
D9 14,2% 14,4% 14,1% 14,3% 14,4% 14,4% 14,3% 14,4% 14,4% 14,6%
D8 11,8% 11,9% 12,0% 12,0% 12,1% 11,9% 12,0% 12,0% 12,1% 12,1%
D7 10,3% 10,4% 10,4% 10,4% 10,6% 10,5% 10,5% 10,4% 10,5% 10,5%
D6 9,2% 9,2% 9,3% 9,2% 9,4% 9,3% 9,2% 9,2% 9,2% 9,3%
D5 8,2% 8,2% 8,3% 8,3% 8,4% 8,2% 8,2% 8,2% 8,2% 8,3%
D4 7,3% 7,3% 7,3% 7,3% 7,4% 7,3% 7,2% 7,3% 7,2% 7,3%
D3 6,4% 6,4% 6,4% 6,4% 6,4% 6,4% 6,3% 6,4% 6,2% 6,3%
D2 5,3% 5,3% 5,3% 5,3% 5,3% 5,3% 5,3% 5,3% 5,2% 5,1%
D1 3,5% 3,6% 3,6% 3,6% 3,6% 3,7% 3,6% 3,6% 3,5% 3,4%
∑ D6 … D10 69,2% 69,2% 69,2% 69,2% 69,0% 69,1% 69,3% 69,3% 69,7% 69,6%
∑ D1 … D5 30,8% 30,8% 30,8% 30,8% 31,0% 30,9% 30,7% 30,7% 30,3% 30,4%
Quelle: SOEP v32, eigene Berechnungen (IAW)
1 // Werte mit Berücksichtigung selbstgenutzten Wohneigentums; Einkommensjahr
2 // Zeitreihenbruch durch revidiertes Stichprobenkonzept, vgl. DIW Wochenbericht Nr 25/2015
SOEP1)
8. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Ungleichheit bei der in
Gesundheit verbrachten Lebensjahren in Abhängigkeit vom
sozioökonomischen Status in Deutschland in den vergangenen zehn Jahren entwickelt?
Zu der Frage liegen für Deutschland bislang nur wenige Studienergebnisse vor,
die noch keine belastbaren Aussagen erlauben.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
9. Wie hat sich die Mortalität bei ALG-II- und weiteren
Grundsicherungsberechtigten (Zweites und Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch – SGB II und XII)
in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (durchschnittliches Sterbealter,
Lebenserwartung)?
Die Statistiken zum Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und Zwölften Buch
Sozialgesetzbuch (SGB XII) können nur solche Personen erfassen, die die
entsprechenden Leistungen beziehen.
Im Bereich des SGB II endet der Leistungsbezug spätestens mit Erreichen des
Rentenalters. Allgemeine Aussagen zur Lebenserwartung sind auf Basis der
Statistik des SGB II nicht möglich.
Im Bereich des SGB XII wird seit Einführung der zentral beim Statistischen
Bundesamt durchgeführten Statistik der Grundsicherung nach dem Vierten Kapitel
des SGB XII im Jahr 2015 der Tod von Leistungsberechtigten als Grund der
Leistungseinstellung zusammen mit dem Alter dieser Leistungsberechtigten
statistisch erfasst.
Nach den aktuellsten Daten für das dritte Quartal 2016 wurden die Leistungen
von 5 025 Leistungsberechtigten von Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung wegen Todes der Leistungsberechtigten eingestellt. Das
durchschnittliche Alter der Leistungsberechtigten betrug 79,8 Jahre.
Hierbei ist aber zu beachten, dass diese Leistungseinstellungen lediglich 29
Prozent der insgesamt im dritten Quartal 2016 statistisch erfassten
Leistungseinstellungen (17 280) in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
ausmachten und daher eine allgemeine Aussage über die Lebenserwartung von
Leistungsberechtigten nach dem SGB XII (also auch unter Einbeziehung der Hilfe
zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des SGB XII) auf Basis der
Statistik nicht möglich ist.
10. Wie wirken sich Armut und Armutsgefährdung nach Kenntnis der
Bundesregierung auf Gesundheit und Lebenserwartung aus (bitte nach Frauen und
Männern differenzieren)?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
11. Welcher Zusammenhang besteht nach Kenntnis der Bundesregierung
zwischen dem sozioökonomischen Status von Patienteninnen und Patienten
sowie dem Tumorstadium zum Zeitpunkt der Krebsdiagnose?
Ein Zusammenhang zwischen dem Tumorstadium zum Zeitpunkt der
Krebsdiagnose und dem Sozialstatus der Patientinnen und Patienten wurde nach hiesiger
Kenntnis bisher nur einmalig mit den Daten des klinischen Registers der
Universitätsklinik Leipzig untersucht. Eine verlässliche Aussage ist auf dieser Basis
nicht möglich.
12. Welcher Zusammenhang besteht nach Kenntnis der Bundesregierung
zwischen der sozioökonomisch bedingten Überlebenschance von Patientinnen
und Patienten mit Krebs nach Abgleich des Stadiums zum Zeitpunkt der
Diagnose, der aus dem sozioökonomischen Status resultiert?
Der Bundesregierung sind keine ausreichend aussagekräftigen Studien aus dem
deutschen Kontext zu dieser Frage bekannt.
13. In welcher Art und in welchem Ausmaß wirken sich Armut und
Armutsgefährdung nach Kenntnis der Bundesregierung auf Gesundheit und
Lebenserwartung von älteren Menschen aus?
Die Gesundheitsberichterstattung des Bundes am Robert Koch-Institut kommt zu
dem Ergebnis, dass sich gesundheitliche Ungleichheiten nicht nur im mittleren,
sondern auch im höheren Lebensalter auftun. In den ersten Jahren nach dem
Übergang in den Ruhestand schwächt sich die gesundheitliche Ungleichheit jedoch
wieder ab. Im weiteren Altersgang zeigt sich häufig eine weitere Verringerung
der gesundheitlichen Ungleichheit, wobei allerdings sehr unterschiedliche
Verlaufsmuster je nach betrachtetem Gesundheitsaspekt zu beobachten sind. Die
Verringerung der gesundheitlichen Ungleichheit ist bei Männern eher als bei
Frauen festzustellen, was unter anderem mit der höheren vorzeitigen Sterblichkeit
zusammenhängen könnte, die Männer mit niedrigem Sozialstatus verstärkt
betrifft.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 und die Armuts- und
Reichtumsberichterstattung der Bundesregierung, insbesondere auf Kapitel B.V.1.1 im Vierten
Armuts- und Reichtumsbericht, verwiesen.
14. Welche empirisch-quantitativen Untersuchungen aus den vergangenen
16 Jahren zum Zusammenhang zwischen sozialer Ungleichheit und
Lebenserwartung in Deutschland sind der Bundesregierung bekannt?
In den vergangenen 16 Jahren gab es nur wenige aussagekräftige Studien zur
sozialen Ungleichheit bei Mortalität und Lebenserwartung. Ein Überblick über die
bis zum Jahr 2014 für Deutschland vorliegenden empirischen Ergebnisse zu
sozialen Unterschieden in der Mortalität und Lebenserwartung findet sich in
Lampert, Thomas / Kroll, Lars Eric (2014): Soziale Unterschiede in der Mortalität
und Lebenserwartung. GBE kompakt 5 (2), Berlin: Robert Koch-Institut.
15. Welche einschlägigen Studien zu den Auswirkungen sozialer Ungleichheit
auf die Gesundheit und die Lebenserwartung der Menschen hat die
Bundesregierung im Rahmen der bisherigen Armuts- und
Reichtumsberichterstattung in Auftrag gegeben, und welche diesbezüglichen Erkenntnisse und
Indikatoren sind in dem Vierten und dem Fünften Armuts- und
Reichtumsbericht (5. ARB: Entwurf) ausgeführt?
Alle Armuts- und Reichtumsberichte sowie die Studien, die die Bundesregierung
im Rahmen der bisherigen Armuts- und Reichtumsberichterstattung in Auftrag
gegeben hat, sind auf der Internetseite
www.armuts-und-reichtumsbericht.de
unter „Bericht“ aufgelistet und einsehbar. Zu dem Zusammenhang von sozialer
Ungleichheit und Gesundheit wurde eine Studie für den Zweiten Armuts- und
Reichtumsbericht der Bundesregierung vergeben (Lampert / Ziese (2005): „Armut,
soziale Ungleichheit und Gesundheit“, BMGS (Hrsg.)). Diese Studie wurde für die
folgenden Armuts- und Reichtumsberichte im Auftrag der Bundesregierung vom
Robert Koch-Institut jeweils umfassend aktualisiert. Die diesbezüglichen
Erkenntnisse sind den Armuts- und Reichtumsberichten zu entnehmen.
Im Einzelnen können die verwendeten Studien den jeweiligen Armuts- und
Reichtumsberichten entnommen werden, ebenso wie die Ergebnisse und die
verwendeten Indikatoren.
Die Indikatoren des Fünften Armuts- und Reichtumsberichts sind bereits jetzt auf
der Internetseite
www.armuts-und-reichtumsbericht.de dargestellt. Für den
Bereich Gesundheit werden die Entwicklung der Lebenserwartung und die
Entwicklung des subjektiven Gesundheitszustands abgebildet. Bei Interpretation der
Indikatoren muss auf die offene Frage der kausalen Beziehung zwischen diesen und
sozio-ökonomischen Merkmalen hingewiesen werden. Statistische Korrelationen
sind nicht mit einer kausalen Beziehung gleichzusetzen. Individuelle Gesundheit
und Lebenserwartung resultieren aus dem Zusammenwirken vieler Merkmale wie
Geschlecht, Bildung, Einkommen oder Berufsstatus, sind aber auch mit den
Lebens- und Arbeitsbedingungen und dem Gesundheitsverhalten statistisch
assoziiert.
16. Zu welchen Ergebnissen hinsichtlich der Unterschiede in der
Lebenserwartung der einkommensarmen und der wohlhabenden Bevölkerungsschichten
kam nach Kenntnis der Bundesregierung die Untersuchung von Lampert et
al. („Soziale Ungleichheit der Lebenserwartung in Deutschland“, 2007,
www.bpb.de/apuz/30179/soziale-ungleichheit-der-lebenserwartung-
indeutschland?p=0), und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung
zwischenzeitlich ergriffen, um die Unterschiede zwischen den dort genannten
Bevölkerungsgruppen in Bezug auf Gesundheit und Lebenserwartung zu
verringern?
17. Welche Belege für die mit diesen Maßnahmen bislang erzielten Wirkungen
zur Verminderung sozialer Ungleichheit bei Gesundheit und
Lebenserwartung liegen nach Kenntnis der Bundesregierung vor?
18. Für welche der von der Bundesregierung ergriffenen Maßnahmen wurde
eine wissenschaftliche Evaluation der Wirkung durchgeführt oder zumindest
beschlossen, und wann werden die Ergebnisse vorliegen?
19. Welche Pläne verfolgt die Bundesregierung, um die gesundheitliche
Ungleichheit in Zukunft zu verringern?
Die Fragen 16 bis 19 werden gemeinsam beantwortet.
Ein Zusammenhang zwischen dem sozialen Status und der Gesundheit und
Lebenserwartung wird durch epidemiologische Studien regelmäßig bestätigt. In der
Armuts- und Reichtumsberichterstattung der Bundesregierung wird fortlaufend
darüber berichtet, zuletzt im Vierten Armuts- und Reichtumsbericht. Auch der
kommende Fünfte Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung wird
darauf eingehen. Sowohl der Vierte als auch der Fünfte Armuts- und
Reichtumsbericht enthält einen Überblick über entsprechende Maßnahmen der
Bundesregierung.
Gesundheit hängt von vielen unterschiedlichen Determinanten auf allen Ebenen
und in allen politischen Sektoren ab, die sich nur teilweise beeinflussen lassen.
Gesundheitliche Effekte lassen sich zudem oft erst über längere Zeiträume
nachweisen. Komplexe Wirkungszusammenhänge erschweren es erheblich, den
Erfolgsbeitrag einzelner Aktivitäten und gemeinschaftlicher Anstrengungen zu
bewerten. Die Förderung sozialer und gesundheitlicher Chancengleichheit ist der
Bundesregierung seit vielen Jahren ein wichtiges Anliegen, das sie in den
verschiedenen politischen Handlungsfeldern mit zahlreichen Maßnahmen adressiert.
Neben den vielfältigen Maßnahmen zur Stärkung der sozialen Chancengleichheit
kann im Bereich Gesundheit aus der laufenden Legislaturperiode insbesondere
das im Juli 2015 in Kraft getretenen Gesetz zur Stärkung der
Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) hervorgehoben werden.
Gemäß § 20 Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) sollen die
Leistungen der Krankenkassen zur primären Prävention und
Gesundheitsförderung insbesondere zur Verminderung sozial bedingter und geschlechtsbezogener
Ungleichheiten beitragen. Menschen mit sozial bedingt ungünstigeren
Gesundheitschancen können in ihren alltäglichen Lebenszusammenhängen erreicht
werden, da die Interventionen hier in aufsuchender Form erfolgen. Leistungen der
Krankenkassen zur Gesundheitsförderung in den Lebenswelten helfen dabei, die
gesundheitlichen Rahmenbedingungen durch Strukturbildung zu verbessern und
damit zugleich ein gesundheitsförderliches Verhalten der Menschen zu
erleichtern. Deshalb ist die lebensweltbezogene Gesundheitsförderung, z. B. in der Kita,
der Schule, der Kommune, im Betrieb oder im Pflegeheim, ein Schwerpunkt des
Präventionsgesetzes. Die Pflegekassen erhielten mit dem Präventionsgesetz einen
spezifischen Auftrag zur Gesundheitsförderung in stationären
Pflegeeinrichtungen. Zudem wurden die Krankenkassen und die Pflegekassen dazu verpflichtet,
ab dem Jahr 2016 mindestens 300 Mio. Euro für derartige Leistungen
aufzuwenden.
Da es sich bei der lebensweltbezogenen Gesundheitsförderung und Prävention
um eine Aufgabe zahlreicher staatlicher wie nicht-staatlicher Akteure auf
Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene handelt, ist deren enge und nach
gemeinsamen Zielen ausgerichtete Zusammenarbeit notwendig. Die mit dem
Präventionsgesetz geschaffene Nationale Präventionskonferenz bietet hierfür eine
verbindliche Kooperationsstruktur. Als Mitglied der Nationalen
Präventionskonferenz wird sich das Bundesministerium für Gesundheit gemeinsam mit den
ebenfalls in der Präventionskonferenz vertretenen Bundesministerien weiterhin dafür
einsetzen, dass die nationale Präventionsstrategie wesentlich zur Verminderung
sozial bedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen beiträgt. In den ersten von
der nationalen Präventionskonferenz beschlossenen bundeseinheitlichen
trägerübergreifenden Bundesrahmenempfehlungen vom 19. Februar 2016 haben sich
deren Mitglieder bereits darauf verständigt, dass eine Konzentration von
Aktivitäten auf solche Lebenswelten erforderlich ist, in denen insbesondere auch
Menschen mit sozial ungünstigen Gesundheitschancen ohne Stigmatisierung erreicht
werden können.
Dauerhafte Wirkungen sind zu erzielen, wenn alle Akteure ihre Verantwortung
wahrnehmen. Die Sozialversicherungsträger haben es sich zum Ziel gesetzt,
hierfür mit ihren Leistungen zur Prävention sowie zur Gesundheits-, Sicherheits- und
Teilhabeförderung einen Unterstützungsbeitrag zu leisten.
Der Erfolgskontrolle und Evaluation der mit dem Präventionsgesetz geschaffenen
Regelungen dient der Bericht über die Entwicklung der Gesundheitsförderung
und der Prävention (Präventionsbericht) nach § 20 d Absatz 2 Nummer 2 SGB V.
Mit dem erstmals zum 1. Juli 2019 von der Nationalen Präventionskonferenz
vorzulegenden Präventionsbericht wird die Bundesregierung eine Grundlage
erhalten, um einzuschätzen, ob mit den Leistungen zur Gesundheitsförderung und
Prävention insbesondere Menschen mit sozial bedingt ungünstigeren
Gesundheitschancen erreicht werden konnten. Auf dieser Grundlage wird sich die
Bundesregierung mit ihrer Stellungnahme nach § 20 d Absatz 4 SGB V auch zu einem
etwaigem gesetzlichen Fortentwicklungsbedarf gegenüber den gesetzgebenden
Körperschaften des Bundes äußern.
Exemplarisch sei auch auf die Arbeit der Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung (BZgA) verwiesen, die seit vielen Jahren mit gezielten Maßnahmen
besonders auch vulnerable Bevölkerungsgruppen in den Blick nimmt. Mit dem von
der BZgA initiierten Kooperationsverbund „Gesundheitliche Chancengleichheit“
existiert seit dem Jahr 2003 ein stetig wachsendes Netzwerk, das über den
Austausch von Wissenschaft und Praxis, die Bereitstellung von Good-Practice-
Beispielen und Unterstützung bei der Qualitätsentwicklung für die Akteure vor Ort
einen Beitrag zur Stärkung der Gesundheit von Menschen in schwierigen sozialen
Lebenslagen leistet. Die hier eingebundenen 16 „Koordinierungsstellen
Gesundheitliche Chancengleichheit“, die im Wesentlichen von den Ländern und den
Kassen finanziert werden, werden im Zuge der Umsetzung des Präventionsgesetzes
mit Hilfe der gesetzlichen Krankenkassen personell aufgestockt. Speziell mit
Blick auf Kinder und Jugendliche wurde im Kontext des Kooperationsverbundes
„Gesundheitliche Chancengleichheit“ im Jahr 2011 ein kommunaler
Partnerprozess „Gesund aufwachsen für Alle!“ initiiert. In Zusammenarbeit mit den
kommunalen Spitzenverbänden und dem „Gesunde-Städte-Netzwerk“ sollen
mittelfristig alle Kommunen auf der Grundlage konsentierter Handlungsempfehlungen
(„Gesundheitschancen von sozial benachteiligten Kindern und Jugendlichen
nachhaltig verbessern!“) bei ihren Bemühungen um gesundheitliche
Chancengleichheit unterstützt werden. Vor dem Hintergrund einer sich weiter
durchsetzenden Lebenslaufperspektive und der Erkenntnis, dass methodische
Erkenntnisse aus der Arbeit für Kinder und Jugendliche auch für andere Altersgruppen
genutzt werden können, wurde der kommunale Partnerprozess im November
2015 thematisch erweitert und in „Gesundheit für Alle!“ umbenannt.
Auch für die Zukunft sieht die Bundesregierung in der Umsetzung des
Präventionsgesetzes und der Weiterentwicklung der Gesundheitsförderung und
Prävention einen wichtigen Beitrag zur Verminderung sozial bedingter Ungleichheit von
Gesundheitschancen.
Mit der Bundesinitiative Frühe Hilfen will die Bundesregierung auch das gesunde
Aufwachsen von Kindern fördern. Als wichtige Maßnahme im Rahmen des
Bundeskinderschutzgesetzes fördert die Bundesregierung seit 2012 die Netzwerke
Frühe Hilfen und den Einsatz von Gesundheitsfachkräften, wie. z. B
Familienhebammen und Familien-Gesundheits- Kinderkrankenpflegerinnen und- pfleger.
Aufgabe ist die niedrigschwellige Unterstützung von Familien mit kleinen
Kindern. Jährlich stellt der Bund dauerhaft für die Frühen Hilfen 51 Mio. Euro zur
Verfügung. Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen hat die Funktion einer
Koordinierungsstelle für den Bund übernommen.
20. Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um für Menschen
mit Behinderung und Menschen mit chronischen Krankheiten den Zugang
zur gesundheitlichen Versorgung zu verbessern?
Die gesetzliche Krankenversicherung stellt allen Versicherten – unabhängig vom
sozialen Status – umfassend Leistungen zur Krankenbehandlung zur Verfügung,
die dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse
entsprechen und den medizinischen Fortschritt berücksichtigen. Für die
Gesundheitsversorgung zahlen die Versicherten nach ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
und unabhängig vom individuellen gesundheitlichen Risiko Beiträge zur
gesetzlichen Krankenversicherung. Zuzahlungen sind begrenzt auf zwei Prozent, bei
chronisch Kranken auf ein Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum
Lebensunterhalt.
Die angemessene gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderung
und Menschen mit chronischen Krankheiten ist darüber hinaus auch gesondert
sichergestellt: Das SGB V enthält eine eigenständige Regelung, die
ausschließlich die Belange behinderter und chronisch kranker Menschen in den Mittelpunkt
stellt (§ 2a SGB V). Nach dieser Regelung ist den besonderen Belangen
behinderter und chronisch kranker Menschen Rechnung zu tragen. Es gilt, die Belange
chronisch kranker und behinderter Menschen im Sinne von mehr Teilhabe zu
berücksichtigen, ihnen Selbstbestimmung zu ermöglichen und durch
Behinderungen bzw. chronische Krankheit bedingte Nachteile auszugleichen. Diese
Regelung ist wegweisend für das SGB V. Dies entspricht dem in Artikel 3 Absatz 3
Satz 2 des Grundgesetzes (GG) bestimmten Benachteiligungsverbot von
Menschen mit Behinderung.
Darüber hinaus enthalten gerade die Reformgesetze der laufenden
Legislaturperiode eine Reihe von Regelungen, die insbesondere dazu dienen, die Versorgung
von Menschen mit Behinderung zu verbessern. Zu nennen sind etwa die
Einrichtung von medizinischen Behandlungszentren, die auf die Bedürfnisse von
Erwachsenen mit geistiger Behinderung oder schwerer Mehrfachbehinderung
zugeschnitten sind, die Verbesserung der zahnmedizinischen Versorgung von
Menschen mit Behinderung oder das Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz
(HHVG), das durch die Verbesserung der Qualität der Versorgung Menschen mit
Behinderungen, die zum Ausgleich ihrer Behinderung auf eine gute
Hilfsmittelversorgung zwingend angewiesen sind, in besonderer Weise zugutekommt.
21. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, damit die Höhe der
Kosten für Fahrten zur gesundheitlichen Behandlung für einkommensarme
Menschen nicht zu finanziellen Problemen führen und infolgedessen die
Betroffenen notwendige Behandlungen nicht in Anspruch nehmen?
Gemäß § 60 Absatz 1 Satz 1 SGB V in Verbindung mit der Krankentransport-
Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses übernimmt die gesetzliche
Krankenkasse nach § 60 Absatz 2 und 3 SGB V die Kosten für Fahrten
einschließlich der Krankentransportleistungen nach § 133 SGB V, wenn sie im
Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen
Gründen notwendig sind.
Fahrkosten zu einer ambulanten Behandlung werden in besonderen
Ausnahmefällen übernommen, die der Gemeinsame Bundesausschuss in der
Krankentransport-Richtlinie festgelegt hat.
In Bezug auf den von den Versicherten zu leistenden Eigenanteil sieht § 61 Satz 1
SGB V vor, dass Versicherte grundsätzlich eine Zuzahlung von 10 Prozent der
Kosten je Fahrt, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro leisten,
allerdings jeweils nicht mehr als die Kosten der Fahrt. Gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1
SGB V übernimmt die Krankenkasse die Fahrkosten in Höhe des Betrages, der
den nach § 61 Satz 1 SGB V ergebenden Betrag der Zuzahlung übersteigt.
Versicherte, deren Zuzahlungen die Belastungsgrenze nach § 62 Absatz 1 SGB V
überschritten haben, sind bei Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung der
Krankenkasse für den Rest des Kalenderjahres von weiteren Zuzahlungen befreit.
Die Belastungsgrenze beträgt grundsätzlich zwei Prozent der jährlichen
Bruttoeinnahmen des Familienhaushaltes; für chronisch Kranke, die wegen derselben
schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, beträgt sie ein Prozent der
jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt.
22. Welcher Zusammenhang besteht nach Kenntnis der Bundesregierung
zwischen der Armuts- und Reichtumsverteilung in einer Region sowie der
Gesundheit und der Lebenserwartung ihrer Bewohner und Bewohnerinnen?
Die Bundesregierung verfügt über keine systematischen Daten zu entsprechenden
regionalen Zusammenhängen.
Grundsätzlich sind kausale Schlussfolgerungen, wonach etwa ein geringes
Einkommen zu einer schlechten Gesundheit führt, angesichts der Komplexität der
Zusammenhänge nicht sachgerecht. Ein geringes Einkommen kann eine
schlechte Gesundheit nach sich ziehen. Eine schlechte Gesundheit kann aber auch
die Einkommenschancen des Einzelnen beeinträchtigen, insbesondere da ein als
schlecht eingeschätzter Gesundheitszustand erheblichen Einfluss auf die
durchschnittliche Arbeitszeit hat. Klar ist, dass die Frage der individuellen Gesundheit
in einem Zusammenhang mit den materiellen Möglichkeiten des jeweiligen
Haushalts stehen kann. Der dargestellte Befund wird aber auch maßgeblich durch
andere Faktoren beeinflusst und verstärkt, allen voran durch Bildungsunterschiede.
Eine höhere Bildung ist eine wesentliche Voraussetzung für verbesserte
Einkommens- und Aufstiegschancen des Einzelnen, was sich wiederum positiv auf die
subjektiv eingeschätzte Gesundheit auswirkt. Altersunterschiede, Alkohol- und
Nikotinkonsum sowie Persönlichkeitsmerkmale oder der Beruf und die Branche,
in der eine Person arbeitet, spielen ebenfalls eine Rolle. Dabei geht es auch um
unterschiedliche körperliche und psychische Belastungen am Arbeitsplatz
(Bericht der Bundesregierung zur Lebensqualität in Deutschland, Oktober 2016,
S. 31 ff.).
Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 15 verwiesen.
23. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Korrelationen zwischen der
Armuts- und Reichtumsverteilung in einer Region und dem Angebot
ambulanter Versorgung (bitte nach hausärztlicher und fachärztlicher Versorgung
differenzieren)?
Der Bundesregierung liegen keine Belege für eine entsprechende Korrelation vor.
Allgemein ist jedoch darauf hinzuweisen, dass der Gemeinsame
Bundesausschuss (G-BA) in der Bedarfsplanungs-Richtlinie (BPL-RL) u. a. so genannte
Verhältniszahlen (Anzahl der Einwohner je Arzt) für den allgemeinen
bedarfsgerechten Versorgungsgrad in der vertragsärztlichen Versorgung beschließt. Der
G-BA hat mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz den Auftrag erhalten, die
BPL-RL weiterzuentwickeln. Auftrag des G-BA ist es dabei insbesondere, die
Verhältniszahlen zu überprüfen und dabei ausdrücklich auch die Sozial- sowie
die Morbiditätsstruktur in die Planung einzubeziehen.
24. Welcher Zusammenhang besteht nach Kenntnis der Bundesregierung
zwischen der Armuts- und Reichtumsverteilung in einer Region und der
Krankenhausversorgung?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über einen Zusammenhang
zwischen der Armuts- und Reichtumsverteilung in einer Region und der
Krankenhausversorgung vor. Unabhängig von der wirtschaftlichen Lage und dem sozialen
Status der Versicherten umfasst der gesetzliche Anspruch auf
Krankenhausbehandlung alle Leistungen, die im Einzelfall nach Art und Schwere der Krankheit
für die medizinische Versorgung der Versicherten im Krankenhaus notwendig
sind. Auch die Maßnahmen des Krankenhausstrukturgesetzes zur Verbesserung
der Versorgung, insbesondere im Bereich Qualität, kommen grundsätzlich allen
Patientinnen und Patienten gleichermaßen zugute.
25. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über regionale Unterschiede der
Versorgung mit Heilmitteln, insbesondere in Bezug auf Armuts- und
Reichtumsverteilung in einer Region?
Der Bundesregierung liegen keine Belege für einen systematischen
Zusammenhang zwischen der wirtschaftlichen Situation einer Region und der
Versorgungsituation vor.
26. Welche Folgen für Gesundheit und Lebenserwartung hat es nach Kenntnis
der Bundesregierung, wenn Kinder in Armut aufwachsen?
Die Ergebnisse des Gesundheitsmonitorings am Robert-Koch-Institut
insbesondere auf Basis der „Studie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in
Deutschland“ (KiGGS) zeigen, dass auch weiterhin die große Mehrheit der
Kinder und Jugendlichen in Deutschland gesund aufwächst. Mit Blick auf im Kindes-
und Jugendalter häufig auftretende körperliche Erkrankungen sind nur geringe
Unterschiede nach dem sozioökonomischen Status der Eltern festzustellen. Ein
niedriger Sozialstatus geht allerdings mit einer geringeren Inanspruchnahme der
Gesundheitsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche und der zahnärztlichen
Untersuchungen einher.
27. Wie unterscheidet sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
gesundheitliche Verfassung von Kindern, die in Armut aufwachsen, von Kindern, die
nicht in Armut aufwachsen, zum Zeitpunkt der Kita-Vorsorgeuntersuchung?
Es wird auf die in der Antwort zu Frage 26 erwähnten Ergebnisse der Studie zur
Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland (KiGGS) verwiesen.
Die Durchführung spezieller Vorsorgeuntersuchungen in Kitas ist landesrechtlich
geregelt und wird je nach Bundesland unterschiedlich gehandhabt. Informationen
zur finanziellen Situation der Familie, anhand derer sich gesundheitsbezogene
Unterschiede zwischen Kindern, die in Armut aufwachsen, und Kindern, die nicht
in Armut aufwachsen, untersuchen ließen, werden in der Regel dabei nicht
erhoben. Bundesweite Daten aus den Kita-Vorsorgeuntersuchungen liegen daher
nicht vor. Diese Kita-Vorsorgeuntersuchungen ergänzen vielfach die zum
Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung gehörenden
Gesundheitsuntersuchungen für Kinder nach § 26 SGB V (U1 bis U9). Eine statistische
Auswertung der ärztlichen Untersuchungsergebnisse findet nicht statt. Daher liegen der
Bundesregierung keine speziellen Informationen über die gesundheitliche
Situation von Kindern zum Zeitpunkt der Kita-Vorsorgeuntersuchungen vor.
28. Wie unterscheidet sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
gesundheitliche Verfassung von Kindern, die in Armut aufwachsen, von Kindern, die
nicht in Armut aufwachsen, zum Zeitpunkt der Einschulung?
Es wird auf die Antwort zu Frage 26 in Bezug auf die Ergebnisse der Studie zur
Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland (KiGGS) verwiesen.
Die Einschulungsuntersuchungen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes sind
landesgesetzlich geregelt. Ziel der Einschulungsuntersuchungen ist es, die
Schultauglichkeit festzustellen, um den Zeitpunkt der Einschulung festzulegen, sowie
den Gesundheitszustand und Entwicklungsstand insbesondere mit Blick auf die
Anforderungen im Schulalltag zu erheben. Aufgrund der verpflichtenden
Teilnahme aller Kinder im Vorschulalter stellen die Einschulungsuntersuchungen als
Vollerhebung eine wichtige Datengrundlage für die Gesundheitsberichterstattung
dar. Bundesweit einheitliche Daten liegen nicht vor.
29. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die gesundheitliche Verfassung
von Jugendlichen, die in Armut aufwachsen, von Jugendlichen, die nicht in
Armut aufwachsen, zum Zeitpunkt der schulärztlichen Untersuchung der
zehnten Klassen?
Schulärztliche Untersuchungen in den 10. Klassen finden nicht in allen
Bundesländern statt und sind zudem je nach Bundesland unterschiedlich ausgestaltet, so
dass keine bundesweit einheitlichen Daten vorliegen.
30. Wie unterscheidet sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
gesundheitliche Verfassung von Jugendlichen, die in Armut aufwachsen, von denen,
die nicht in Armut aufgewachsen sind, zum Zeitpunkt der Erstuntersuchung
nach § 32 des Jugendarbeitsschutzgesetzes?
Nach § 32 des Jugendarbeitsschutzgesetzes dürfen Jugendliche, die in das
Berufsleben eintreten, nur nach ärztlicher Untersuchung beschäftigt werden. Die
Jugendlichen haben dem Arbeitgeber eine von einer Ärztin oder einem Arzt
ausgestellte Bescheinigung über die Erstuntersuchung vorzulegen. Zweck der
gesundheitlichen Betreuung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz besteht vor allem
darin, Gesundheitsschäden infolge der Berufsarbeit zu verhindern. Der Arbeitgeber
darf Jugendliche nicht mit Arbeiten beschäftigen, die nach ärztlicher
Bescheinigung ihre Gesundheit oder Entwicklung gefährden.
Eine statistische Auswertung der ärztlichen Untersuchungsergebnisse findet nicht
statt. Daher liegen der Bundesregierung keine Informationen über die
gesundheitliche Verfassung Jugendlicher zum Zeitpunkt der Erstuntersuchung vor.
31. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die gesundheitliche
Ungleichheit zwischen Menschen, die ab Renteneintrittsalter Grundsicherung
des SGB XII beziehen und Menschen mit Pensionsansprüchen?
Erkenntnisse zu Unterschieden zwischen Leistungsberechtigten der
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und Menschen mit bedarfsdeckenden
Pensionsansprüchen liegen der Bundesregierung nicht vor.
32. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den gesundheitlichen
Zustand von Menschen mit SGB-II-Bezug (bitte zwischen Arbeitslosen,
erwerbstätigen ALG-II-Beziehenden und Sozialgeldbeziehenden
differenzieren), mit Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung bei
Erwerbsminderung im SGB XII?
Eine Vielzahl von Studien weist darauf hin, dass der Gesundheitszustand von
Arbeitslosen schlechter ist als der von Erwerbstätigen. Dabei kann Arbeitslosigkeit
sowohl Ursache für gesundheitliche Einschränkungen als auch Folge von
gesundheitlich bedingten Vermittlungseinschränkungen sein.
Mehr als 40 Prozent der arbeitslosen Bezieherinnen und Bezieher von SGB II-
Leistungen haben schwerwiegende gesundheitliche Einschränkungen. Diese
Personen schätzen auch unter Berücksichtigung von Altersunterschieden ihren
Gesundheitszustand deutlich schlechter ein als Erwerbstätige ohne Leistungsbezug
(vgl. Eggs, Johannes / Trappmann, Mark / Unger, Stefanie (2014):
Grundsicherungsempfänger und Erwerbstätige im Vergleich: ALG-II-Bezieher schätzen ihre
Gesundheit schlechter ein, IAB-Kurzbericht 23/2014, Nürnberg: Institut für
Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit).
Zudem haben Arbeitslose mit einer längeren Dauer der Arbeitslosigkeit
tendenziell mehr Gesundheitsprobleme. Nach einer aktuellen Auswertung der Studien
„Gesundheit in Deutschland aktuell“ 2009 und 2010 haben Männer und Frauen
mit kürzeren Arbeitslosigkeitserfahrungen tendenziell einen besseren
Gesundheitszustand und suchen auch seltener den Arzt oder das Krankenhaus auf als die
Vergleichsgruppe mit längeren Arbeitslosigkeitserfahrungen (vgl. Kroll, Lars
Eric / Müters, Stephan / Lampert, Thomas (2016): Arbeitslosigkeit und ihre
Auswirkungen auf die Gesundheit – Ein Überblick zum Forschungsstand und aktuelle
Daten der Studien GEDA 2010 und GEDA 2012, Bundesgesundheitsblatt
Gesundheitsforschung Gesundheitsschutz 59 (2): S. 228-237).
Noch umfassender dokumentiert ist der Zusammenhang zwischen
Arbeitslosigkeit und der psychischen Gesundheit. Hier zeigen Übersichtsarbeiten und
Metaanalysen, dass Langzeitarbeitslose mindestens doppelt so häufig psychische
Erkrankungen (insbesondere Depressionen und Angststörungen) haben wie
erwerbstätige Personen (vgl. Paul, Karsten / Moser, Klaus (2009): Unemployment
impairs mental health: Meta-analyses, in: Journal of Vocational Behavior 74,
S. 264-282).
Ergebnisse auf Basis des PASS-Panels des IAB legen nahe, dass gesundheitliche
Einschränkungen die Vermittlung in Erwerbstätigkeit erschweren, da in Kreisen
mit einer niedrigen Arbeitslosenquote anteilig mehr Personen mit
gesundheitlichen Einschränkungen im SGB II-Leistungsbezug sind als in Kreisen mit vielen
Arbeitslosen. Dieses Ergebnis steht im Einklang mit Befunden auf Basis von
Längsschnittanalysen aus verschiedenen europäischen Ländern (vgl. die oben
genannte Studie von Eggs et al. (2014) sowie für Befunde aus anderen Europäischen
Ländern: Schuring, Merel / Burdorf, Lex / Kunst, Anton / Mackenbach, Johann
P. (2007): The effects of ill health on entering and maintaining paid employment:
evidence in European countries. Journal of Epidemiology and Community Health
61(7):597-604).
33. Wie viele Krankengeldbeziehende haben ein Einkommen unterhalb des
Grundsicherungsniveaus, stellen einen Antrag auf aufstockende
Grundsicherungsleistungen (SGB II) bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII) und
erhalten diese?
Im Oktober 2016 erhielten 16 950 erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit
Krankengeldbezug aufstockende Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II.
Für den Bereich des SGB XII liegen hierzu keine Daten vor.
34. Werden Krankengeldbeziehende auf die Möglichkeit der Antragstellung auf
Grundsicherungsleistungen bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt aufmerksam
gemacht, und wenn ja, von wem, und wenn nein, warum nicht?
Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben Anspruch auf
Krankengeld, wenn die Krankheit sie arbeitsunfähig macht oder sie auf Kosten
der Krankenkasse stationär behandelt werden (§ 44 Absatz 1 SGB V). Als
Entgeltersatzleistung schließt das Krankengeld an das zuvor erzielte Regelentgelt an.
Das Krankengeld beträgt 70 v. H. des erzielten regelmäßigen Arbeitsentgelts und
Arbeitseinkommens, soweit es der Beitragsberechnung unterliegt (Regelentgelt);
es darf 90 v. H. des entsprechenden Nettoarbeitsentgelts nicht übersteigen (§ 47
Absatz 1 Satz 1, 2 SGB V). Sofern den Krankenkassen Hinweise auf eine
mögliche Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II oder dem SGB XII bekannt werden, sind
diese nach § 14 SGB I verpflichtet, auf eine mögliche Antragstellung aufmerksam
zu machen.
35. Wie hoch ist die verdeckte Armut (Nichtinanspruchnahme von Leistungen
nach dem SGB II und SGB XII trotz bestehendem Anspruch) von
Krankengeldbeziehenden?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.
36. Wie hoch sind Krankengeldzahlungen (z. B. Angabe in Dezilen)?
Das Krankengeld beträgt 70 v. H. des erzielten regelmäßigen Arbeitsentgelts und
Arbeitseinkommens, soweit es der Beitragsberechnung unterliegt (Regelentgelt);
es darf 90 v. H. des entsprechenden Nettoarbeitsentgelts nicht übersteigen (§ 47
Absatz 1 Satz 1, 2 SGB V). Krankengeld wird grundsätzlich für Kalendertage
gezahlt (§ 47 Absatz 1 Satz 6 SGB V). Ist es für einen ganzen Kalendermonat zu
zahlen, ist dieser nach § 47 Absatz 1 Satz 7 SGB V mit 30 Tagen anzusetzen. Das
Bundesministerium für Gesundheit kann aus den aktuell vorliegenden Daten für
das Jahr 2015 einen durchschnittlichen täglichen Krankengeldzahlbetrag (ohne
Berücksichtigung von Kinderkrankengeld) in Höhe von rund 49 Euro ermitteln.
Soweit für einen ganzen Monat Krankengeld zu zahlen war, betrug damit im Jahr
2015 der durchschnittliche monatliche Krankengeldzahlbetrag rund 1 470 Euro.
37. Inwieweit berücksichtigt die Bundesregierung im Sinne des „health-in-
allpolicy“-Ansatzes die gesundheitlichen Folgen bei politischen
Entscheidungen und Gesetzgebungsverfahren, wie es die Europäische Kommission
angeregt hat, bzw. strebt sie eine solche Berücksichtigung an (European Union
2013: Health inequalities in the EU – Final report of a consortium.
Consortium lead: Sir Michael Marmot, S. viii;
http://ec.europa.eu/health//sites/
health/files/social_determinants/docs/healthinequalitiesineu_2013_en.pdf)?
Maßnahmen zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation der Bevölkerung
werden in verschiedenen politischen Handlungsfeldern ergriffen. Auch
gewährleistet die nach der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesregierung
erforderliche ressortübergreifende Abstimmung von Gesetzesentwürfen und
wichtigen politischen Maßnahmen eine Berücksichtigung von gesundheitlichen
Belangen. Auch im Rahmen der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie, die mit Beschluss
vom 11. Januar 2017 fortentwickelt wurde, ist die Berücksichtigung von
Auswirkungen auf die Gesundheit als verpflichtender Prüfstein der Folgenabschätzung
von Vorschlägen der Bundesregierung für Gesetze und Verordnungen verankert.
Aufgrund dieser umfassenden Berücksichtigung bei Gesetzgebungsvorhaben und
Maßnahmen ist derzeit keine verpflichtende Prüfung im Sinne des „health-in-
allpolicy“-Ansatzes geplant.
Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 19 und 39 sowie auf die
Armuts- und Reichtumsberichterstattung der Bundesregierung verwiesen.
38. Erwägt die Bundesregierung, ein Programm aufzulegen, analog zu den
Aktivitäten der britischen Regierung zum Thema „Tackling Health Inequalities:
A Programme for Action“, das 2003 begonnen wurde, um die
Mortalitätsunterschiede zwischen der niedrigsten und der höchsten Statusgruppe bis zum
Jahr 2010 um 10 Prozent zu vermindern (
http://webarchive.nationalarchives.
gov.uk/20031220221853/doh.gov.uk/healthinequalities/programmeforaction/)?
Maßnahmen des britischen Gesundheitssystems sind nur eingeschränkt auf das
deutsche Gesundheitssystem übertragbar. Neben strukturellen Unterschieden ist
davon auszugehen, dass das im Jahr 2003 gestartete und bis zum Jahr 2010
fortgeführte Programm „Tackling Health Inequalities“ von einer von Deutschland
sehr verschiedenen Versorgungssituation ausging.
Hinsichtlich der unter dem Dach des genannten Programms verfolgten Ziele und
Maßnahmen bestehen jedoch durchaus Übereinstimmungen mit Ansätzen in
Deutschland. Im Einzelnen wird hier auf die Antworten zu den Fragen 19 und 37
sowie auf die Armuts- und Reichtumsberichterstattung der Bundesregierung
verwiesen.
39. Welche messbaren Ziele hat sich die Bundesregierung bei der Verringerung
sozialer Ungleichheit gesetzt (bitte nach Einkommen und Vermögen
aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung hat sich im Rahmen der Nationalen
Nachhaltigkeitsstrategie und mit Blick auf die Agenda 2030 der Vereinten Nationen das Ziel gesetzt,
zu große Ungleichheit in Deutschland zu verhindern, damit die Einkommens- und
Vermögensspreizung moderat und die soziale Teilhabe aller Bürgerinnen und
Bürger gewährleistet bleiben. Dementsprechend soll erreicht werden, dass der
Gini-Koeffizient des verfügbaren Äquivalenzeinkommens unterhalb des EU-
Durchschnitts liegt.
40. Welche messbaren Ziele hat sich die Bundesregierung bei der Verringerung
sozial bedingter gesundheitlicher Ungleichheit gesetzt (bitte nach
Einkommen und Vermögen aufschlüsseln)?
Mit den insbesondere in der Antwort zu den Fragen 16 bis 19 und den in der
Armuts- und Reichtumsberichterstattung genannten Maßnahmen verfolgt die
Bundesregierung das Ziel einer Verbesserung der gesundheitlichen
Chancengleichheit. Im Sinne einer Ausdifferenzierung dieses übergeordneten Ziels setzen
die einzelnen Maßnahmen bei speziellen Gruppen, Lebenswelten oder politischen
Handlungsfeldern an. Im Wege regelmäßiger Berichterstattung überprüft die
Bundesregierung, ob ihre Maßnahmen in die richtige Richtung wirken oder ob
Korrekturen erforderlich sind.
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ISSN 0722-8333]