Luftrettung und Landeplätze nach Inkrafttreten der geänderten Luftverkehrs-Ordnung
Landeplätze von öffentlichem Interesse ("Public Interest Sites", PIS) sowie Landeplätze nach § 6 LuftVG für die Luftrettung in Deutschland, Flugbewegungen im Rahmen von Luftrettungseinsätzen, Erfüllung der in der geänderten LuftVO festgelegten Kriterien für PIS-Landeplätze, Betreiber, Dachlandeplätze, Nachtfluggenehmigung, Anträge auf Genehmigung nach § 6 LuftVG, Verantwortlichkeit für Erstellung, Pflege und Aktualisierung der sog. PIS Master-Liste, Lufttransport von Patienten aus medizinischen Gründen<br /> (insgesamt 15 Einzelfragen)
Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ressort
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Datum
15.03.2017
Antwortdauer
27 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
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