[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vom 21. März 2017 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/11662
18. Wahlperiode 23.03.2017
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Tressel, Ulle Schauws,
Harald Ebner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/11349 –
Geschlechtergerechtigkeit und Gleichstellung von Frauen und Mädchen in
ländlichen Räumen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mehr als die Hälfte der Menschen lebt in ländlichen Räumen. Doch manche
Regionen, die nicht gut an Ballungszentren angebunden und wirtschaftlich nicht
so stark aufgestellt sind, schrumpfen in ihrer Bevölkerung. Aufgrund des
demografischen Wandels nimmt die Bevölkerung ab, sie wird insgesamt älter und
aufgrund von Einwanderung bunter. Hinzu kommt, dass junge, gut ausgebildete
Menschen in die Städte abwandern – derzeit mehr Frauen als Männer. Denn
gerade in ländlichen Gebieten sind der Verfall von Infrastruktur und die
Auswirkungen von Abwanderungen besonders stark zu spüren. Weite Wege und ein
ausgedünnter öffentlicher Personennahverkehr führen zu spürbaren
Schwierigkeiten auch bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Diese wird traditionell
immer noch stärker bei den Frauen gesehen. Sie reduzieren dann die Arbeitszeit,
nehmen Minijobs an oder geben die Erwerbstätigkeit auf – mit den bekannten
Risiken bei sozialer Absicherung. Gute Angebote, die es Frauen und Männern
erleichtern, Familie und Beruf zu vereinbaren, gehören daher zu einer
lebenswerten Region dazu und sichern den regionalen Unternehmen die Fachkräfte
von morgen.
Für attraktivere Lebensbedingungen auf dem Land muss auch eine offene,
tolerante und willkommen heißende Kultur ermöglicht werden, die alle
Geschlechter und Lebensentwürfe gleichstellt. Die Weiterentwicklung der Förderpolitik
nach 2020, auf die sich die Koalition der Fraktion der CDU/CSU und SPD
verständigt hat, bietet derzeit die Chance, das Querschnittsthema
Geschlechtergerechtigkeit als Grundlage der ländlichen Entwicklungspolitik zu verankern.
Doch weder im Ersten noch im Zweiten Bericht der Bundesregierung zur
Entwicklung ländlicher Räume haben die Themen Geschlechtergerechtigkeit und
die Gleichstellung von Frauen und Mädchen Eingang gefunden.
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
In den einzelnen Fragen der Kleinen Anfrage wird nach städtischem,
halbstädtischem und ländlichem Raum differenziert. Diese Unterscheidung beruht auf der
Eurostat-Klassifikation des Verstädterungsgrades. Basierend auf dem
Bevölkerungsraster von 2011 (Zensus) werden 1 km²-Raster in zusammenhängende
Cluster geordnet:
hochverdichtete Cluster: 1 km²-Raster mit einer Dichte von 1 500
Einwohnern/km² und als zusammenhängendes Gebiet hochverdichteter Raster
mindestens 50 000 Einwohner,
städtische Cluster: 1 km²-Raster mit einer Dichte von 300 Einwohnern/km²
und als zusammenhängendes Gebiet städtischer Raster mindestens 5 000
Einwohner,
ländliche Cluster: 1 km²-Raster außerhalb städtischer und hochverdichteter
Cluster.
Die lokalen Verwaltungseinheiten (LAU = lower administrative units; in
Deutschland Gemeinden und Gemeindeverbände) werden dann wie folgt in die
drei Typen eingeteilt:
städtische Gebiete (oder Städte): mindestens 50 Prozent der Bevölkerung
leben in hochverdichteten Clustern,
halbstädtische Gebiete (oder kleinere Städte und suburbanes Gebiet):
weniger als 50 Prozent der Bevölkerung leben in ländlichen Clustern und weniger
als 50 Prozent der Bevölkerung leben in hochverdichteten Clustern,
ländliche Gebiete: mehr als 50 Prozent der Bevölkerung leben in ländlichen
Clustern.
Eine Auswertung und Unterteilung nach dieser Klassifikation erfordert Daten
auf gemeindlicher Ebene. Diese kleinräumigen Daten zur Differenzierung nach
der Eurostat-Klassifikation stehen jedoch nicht hinreichend zur Verfügung.
Ferner wird in der deutschen Raumforschung mit den siedlungsstrukturellen
Gebietstypen des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) als
Standard gearbeitet (vgl.
www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Raumbeobachtung/
Raumabgrenzungen/Kreistypen4/kreistypen.html?nn=443270). Für die Zwecke
der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage werden daher – soweit bei den
Antworten auf die einzelnen Fragen nicht abweichend angegeben –
als städtischer Raum die kreisfreien Städte und die städtischen Kreise,
als halbstädtischer Raum die ländlichen Kreise mit Verdichtungsansätzen
und
als ländlicher Raum die dünn besiedelten ländlichen Kreise
zugrunde gelegt.
Eine neue Klassifizierung der Stadt- und Landkreise in städtisch (bzw. nicht
ländlich) und ländlich erfolgte 2016 durch das Thünen-Institut für Ländliche Räume
(vgl.
www.landatlas.de/laendlich/laendlich.html). Neben nicht ländlichen bzw.
städtischen Kreisen werden die ländlichen Kreise in sechs Stufen
unterschiedlicher Ländlichkeit unterteilt. Die Ländlichkeit eines Kreises ist tendenziell umso
ausgeprägter je geringer die Siedlungsdichte, je höher der Anteil land- und
forstwirtschaftlicher Fläche, je höher der Anteil der Ein- und Zweifamilienhäuser, je
geringer das Bevölkerungspotenzial und je schlechter die Erreichbarkeit großer
Zentren ist. In der Dichotomie städtisch-ländlich findet diese Klassifizierung
Verwendung bei den Indikatoren der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie. Da in die
Quellen dieser Definition auch Daten des BBSR eingeflossen sind – insbesondere
aus der laufenden Raumbeobachtung (INKAR-Daten) und zu den zentralen
Orten –, bietet sich unbeschadet möglicher Vorteile einer stärkeren Differenzierung
ein Rückgriff auf die o. g. siedlungsstrukturellen Gebietstypen des BBSR an.
1. Welche Bedeutung haben die Themen Geschlechtergerechtigkeit und
Gleichstellung von Frauen und Mädchen in ländlichen Räumen für die
Bundesregierung, und wieso werden sie im Zweiten Bericht zur Entwicklung
ländlicher Räume aus 2016 nicht berücksichtigt?
Artikel 3 des Grundgesetzes garantiert das Grundrecht der Gleichberechtigung
von Männern und Frauen. Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes verleiht
diesem Grundrecht Nachdruck. Danach ist es Aufgabe des Staates, die
tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern
und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken. Für die
Bundesregierung bedeutet dieser verfassungsmäßige Auftrag, dass Gleichstellung
tatsächlich in der Lebenswirklichkeit der Menschen ankommen muss. Daher muss
Gleichstellungspolitik an den konkreten Lebenssituationen von Frauen und
Männern ansetzen.
Im Zweiten Bericht zur Entwicklung ländlicher Räume (Quelle:
Bundestagsdrucksache 18/10400) hat die Bundesregierung daher in Bereichen von
besonderer Relevanz und zu denen entsprechende Daten vorlagen, ein besonderes
Augenmerk auf die Situation von Mädchen und Frauen in ländlichen Räumen gelegt.
Beispiele finden sich in Kapitel 1.1 (Demographische Entwicklung), Kapitel 1.5
(Bürgerschaftliches Engagement), Kapitel 2.0 (Handlungsfeld Wohnen,
Infrastruktur und Daseinsvorsorge) sowie Kapitel 3.4 (Fachkräftegewinnung, Aus-
und Weiterbildung).
Zur Lebenssituation von Frauen und Mädchen auf dem Land
2. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Demografie in
Deutschland in den letzten 25 Jahren unter besonderer Berücksichtigung des
regionalen Geschlechterverhältnisses entwickelt?
Welche Regionen weisen einen besonderen Frauen-, beziehungsweise
Männerüberschuss auf, und wie setzt sich die Alters- und Bildungsstruktur der
Bevölkerung in diesen Regionen zusammen (bitte nach Bundesländern,
städtischem, halbstädtischem und ländlichen Raum sowie Ost- und
Westdeutschland aufschlüsseln; bitte mit Begründung)?
Nach Angaben des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BIB) lebten im
Jahr 2013 in der Altersgruppe von 20 bis 24 Jahren in kreisfreien Großstädten
mehr Frauen als Männer, obwohl in dieser Altersgruppe das
Geschlechterverhältnis bei 95 Frauen je 100 Männern liegt. In städtischen Kreisen, ländlichen Kreisen
mit Verdichtungsansätzen und dünn besiedelten Kreisen lebten in dieser
Altersgruppe mehr Männer als Frauen, wobei das Geschlechterverhältnis insbesondere
in den weniger dicht besiedelten Regionen und in Ostdeutschland
überdurchschnittlich viel Männer ausweist. Das BIB begründet dieses
Geschlechterverhältnis mit Ausbildungswanderung, die mehr junge Frauen als junge Männer in
Großstädte und städtische Regionen führt. Das Durchschnittsalter war 2013 in
Großstädten am niedrigsten (West: 42,8 Jahre, Ost: 43,3 Jahre). In den anderen
Kreistypen lag das Durchschnittsalter in Westdeutschland um 44 Jahre und in
Ostdeutschland um 47,5 Jahre.
Die Entwicklung verläuft für West- und Ostdeutschland unterschiedlich. Seit
1993 ist der Frauenanteil in Großstädten in Ost- und Westdeutschland weiter
gestiegen. Währenddessen hat er in den anderen Kreistypen in Westdeutschland
abgenommen und in Ostdeutschland etwas zugelegt. Für die Entwicklung des
Durchschnittsalters und eine Aufschlüsselung nach Ländern liegen der
Bundesregierung keine statistischen Daten vor.
3. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil erwerbstätiger
Frauen in Voll- und Teilzeit in ländlichen im Vergleich zu städtischen und
halbstädtischen Räumen, und in welchen Branchen sind erwerbstätige
Frauen in ländlichen im Vergleich zu städtischen und halbstädtischen
Räumen beschäftigt (bitte nach Bundesländern sowie Ost- und Westdeutschland
aufschlüsseln)?
Worin sind bestehende regionale Unterschiede begründet?
Nach den Ergebnissen des Mikrozensus 2015 waren 18,4 Millionen Frauen im
Alter von 15 bis 64 Jahren bundesweit erwerbstätig, davon 6,6 Millionen in
urbanen (Vollzeit: 57,7 Prozent, Teilzeit: 42,3 Prozent), 7,6 Millionen in semiurbanen
(Vollzeit: 51,4 Prozent, Teilzeit: 48,6 Prozent) und 4,2 Millionen in ländlichen
Gemeinden (Vollzeit: 50,3 Prozent, Teilzeit: 49,7 Prozent).
Weitere Differenzierungen nach Ländern, Ost- und Westdeutschland, Voll- und
Teilzeit sind der nachstehenden Tabelle 1 zu entnehmen. Für eine Darstellung
nach Branchen wird auf die Auswertung des Mikrozensus 2015 und deren
Klassifikation nach Wirtschaftszweigen verwiesen.
Zu möglichen Begründungen wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
Tabelle 1: Erwerbstätige Frauen im Alter von 15 bis 64 Jahren in Voll und Teilzeitbeschäftigung
(Ergebnisse des Mikrozensus)
4. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil weiblicher
Existenzgründerinnen, Selbstständiger, weiblicher Führungskräfte und
Betriebsleiterinnen in ländlichen im Vergleich zu städtischen und halbstädtischen
Räumen (bitte nach Bundesländern sowie Ost- und Westdeutschland
aufschlüsseln)?
Worin sind bestehende regionale Unterschiede begründet?
Informationen zur „Selbstständigkeit von Frauen im Alter von 15 bis 64 Jahren“
sowie zu „Frauen in Führungspositionen im Alter von 15 bis 64 Jahren“ sind den
nachstehenden Tabellen 2 und 3 zu entnehmen. Die Einteilung der Regionstypen
zur Beantwortung dieser Frage erfolgt gemäß Stadt-Land-Gliederung nach
Eurostat-Kriterien.
Zum Aspekt der Existenzgründungen ist eine Aufschlüsselung nicht möglich, da
hierzu eine eigenständige Berichterstattung nicht auf regionaler Ebene vorliegt.
Zu möglichen Begründungen wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
Tabelle 2: Selbstständigkeit von Frauen im Alter von 15 bis 64 Jahren
(Ergebnisse des Mikrozensus)
Gebietsstand
Insgesamt Anteil
Zusammen
Urbane
Gemeinde
Semiurban
Gemeinde
Ländlich
Gemeinde
Zusammen
Urbane
Gemeinde
Semiurban
Gemeinde
Ländlich
Gemeinde
in 1000 in %
Baden-Württemberg 164 50 83 31 100,0 30,6 50,7 18,7
Bayern 201 63 84 55 100,0 31,3 41,6 27,2
Berlin 92 92 - - 100,0 100,0 - -
Brandenburg 38 5 18 15 100,0 13,4 47,1 39,5
Bremen 9 9 - - 100,0 100,0 - -
Hamburg 41 41 - - 100,0 100,0 - -
Hessen 97 35 47 15 100,0 35,9 48,8 15,3
Mecklenburg-
Vorpommern 23 8 / 11 100,0 33,0 / 47,6
Niedersachsen 104 23 41 40 100,0 22,4 39,4 38,2
Nordrhein-Westfalen 245 126 98 21 100,0 51,3 40,0 8,7
Rheinland-Pfalz 56 10 28 18 100,0 17,1 50,6 32,3
Saarland 12 / 7 / 100,0 / 60,3 /
Sachsen 64 28 24 11 100,0 44,7 37,8 17,5
Sachsen-Anhalt 26 7 8 11 100,0 25,6 30,9 43,5
Schleswig-Holstein 46 8 23 15 100,0 17,5 50,6 31,8
Thüringen 29 7 10 12 100,0 23,5 34,5 42,0
Deutschland 1247 514 476 257 100,0 41,2 38,2 20,6
Früheres Bundesgebiet 974 367 411 196 100,0 37,6 42,2 20,1
Neue Länder 273 147 65 61 100,0 53,9 23,7 22,4
Tabelle 3: Frauen in Führungspositionen (= ISCO08 - Hauptgruppe 1) im Alter von 15 bis 64 Jahren
(Ergebnisse des Mikrozensus 2015)
Gebietsstand
Insgesamt Anteil an allen Führungskräften
Zusammen
Urbane
Gemeinde
Semiurban
Gemeinde
Ländlich
Gemeinde
Zusammen
Urbane
Gemeinde
Semiurban
Gemeinde
Ländlich
Gemeinde
in 1000 in %
Baden-Württemberg 71 19 41 12 26,7 29,6 26,9 23,0
Bayern 88 30 37 21 28,5 31,7 29,3 23,9
Berlin 30 30 - - 37,9 37,9 - -
Brandenburg 20 / 10 7 35,4 / 33,6 37,9
Bremen / / - - / / - -
Hamburg 17 17 - - 34,6 34,6 - -
Hessen 44 16 22 6 29,1 35,3 26,7 24,8
Mecklenburg-
Vorpommern 11 / / 5 41,6 / / 43,1
Niedersachsen 40 10 18 12 28,4 32,0 28,2 26,3
Nordrhein-Westfalen 89 44 36 9 26,1 27,8 24,0 27,5
Rheinland-Pfalz 22 / 11 7 27,8 / 27,6 28,7
Saarland / / / / / / / /
Sachsen 30 11 14 6 33,6 32,2 37,7 28,9
Sachsen-Anhalt 14 / / 6 34,9 / / 34,7
Schleswig-Holstein 14 / 7 / 29,7 / 26,9 /
Thüringen 17 / 6 6 36,2 / 38,5 34,2
Deutschland 515 204 209 102 29,4 32,1 28,1 27,6
Früheres Bundesgebiet 394 149 173 72 27,9 30,7 26,8 25,4
Neue Länder 121 56 35 30 36,0 36,3 36,5 35,0
/ = keine Angaben, da Zahlenwert nicht sicher
genug
- = nichts vorhanden
5. Wie viele Frauen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in der
Landwirtschaft beschäftigt, und wie viele landwirtschaftliche Betriebe werden von
Frauen geleitet (bitte nach Betriebsgröße, konventionellen und Öko-
Betrieben sowie nach Bundesländern und Ost- und Westdeutschland
aufschlüsseln)?
Daten zu den Arbeitskräften in landwirtschaftlichen Betrieben werden u. a. im
Rahmen der Agrarstrukturerhebungen erhoben. Die aktuellen derzeit
vorliegenden Zahlen hierzu stammen aus der Agrarstrukturerhebung 2013.
In den folgenden Tabellen 5 und 6 sind die in landwirtschaftlichen Betrieben
beschäftigten Personen nach ihrem Geschlecht und aufgeschlüsselt nach
Bundesländern und Betriebsgröße für das Jahr 2013 aufgeführt. Daten zur Beschäftigung
von Frauen in der Unterscheidung nach konventionell bzw. ökologisch
bewirtschafteten landwirtschaftlichen Betrieben liegen nicht vor.
Tabelle 5: In landwirtschaftlichen Betrieben beschäftigte Personen nach
Geschlecht und Ländern
Region/Land
Arbeitskräfte1) in ldw. Betrieben (in 1.000)
männlich weiblich insgesamt
BW 106,3 75,3 181,6
BY 152,4 89,2 241,6
BE 0,2 0,1 0,2
BB 25,3 14,1 39,4
HB 0,2 0,2 0,5
HH 2,2 1,1 3,3
HE 32,2 20,5 52,7
MV 17,0 7,9 25,0
NI 88,5 51,7 140,2
NW 72,0 44,4 116,4
RP 53,9 36,7 90,5
SL 2,2 1,3 3,5
SN 21,9 12,8 34,8
ST 16,1 7,7 23,8
SH 29,7 15,0 44,6
TH 14,4 8,0 22,3
D insg. 634,5 386,1 1.020,5
Ostdeutschland 94,9 50,6 145,5
Westdeutschland 539,6 335,4 874,9
1) Voll- und teilbeschäftigte Familienarbeitskräfte, ständige familienfremde
Arbeitskräfte und nichtständige Familienarbeitskräfte.
Quelle: Statistisches Bundesamt, Agrarstrukturerhebung 2013
Tabelle 6: In landwirtschaftlichen Betrieben beschäftigte Personen nach
Geschlecht und Betriebsgröße
In Betrieben mit
ldw. genutzter
Fläche von … bis unter
… ha
Arbeitskräfte1) in ldw. Betrieben (in 1.000)
männlich weiblich insgesamt
unter 5 55,7 47,4 103,1
5 - 10 66,3 36,8 103,1
10 - 20 96,0 52,5 148,5
20 - 50 132,1 78,0 210,1
50 - 100 108,0 65,8 173,8
100 - 500 118,1 78,5 196,6
500 - 1.000 23,9 11,9 35,8
1.000 und mehr 34,4 15,2 49,6
Insgesamt 634,5 386,1 1.020,5
1) Voll- und teilbeschäftigte Familienarbeitskräfte, ständige familienfremde
Arbeitskräfte und nichtständige Familienarbeitskräfte.
Quelle: Statistisches Bundesamt, Agrarstrukturerhebung 2013
In der folgenden Tabelle 7 werden Betriebsleitungen bzw. Geschäftsführungen
landwirtschaftlicher Betriebe nach ihrem Geschlecht und aufgeschlüsselt nach
Bundesländern und Regionen für das Jahr 2013 aufgeführt. Daten zur Zahl der
von Frauen geleiteten landwirtschaftlichen Betriebe in Abhängigkeit von der
Betriebsgröße liegen nicht vor.
Tabelle 7: Betriebsleiter bzw. Geschäftsführer landwirtschaftlicher Betriebe nach
Geschlecht und Bundesland
Region/Land
Betriebsleitung bzw. Geschäftsführung in ldw.
Betrieben (in 1.000)
männlich weiblich insgesamt
BW 39,3 3,1 42,4
BY 86,4 6,9 93,3
BE 0,0 0,0 0,1
BB 4,4 1,0 5,4
HB 0,1 0,0 0,2
HH 0,6 0,1 0,7
HE 15,5 1,5 17,0
MV 4,0 0,7 4,7
NI 36,8 2,7 39,5
NW 31,5 2,8 34,3
RP 17,0 2,1 19,1
SL 1,1 0,2 1,2
SN 5,2 1,1 6,3
ST 3,7 0,6 4,2
SH 12,2 1,1 13,3
TH 2,9 0,6 3,4
D insg. 260,5 24,6 285,0
Ostdeutschland 20,2 4,0 24,1
Westdeutschland 240,5 20,5 261,0
Quelle: Statistisches Bundesamt, Agrarstrukturerhebung 2013
6. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Lohnlücke zwischen
Frauen und Männern in ländlichen im Vergleich zu städtischen und
halbstädtischen Räumen (bitte nach Bundesländern sowie Ost- und Westdeutschland
aufschlüsseln)?
Worin sind bestehende regionale Unterschiede begründet?
Die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern nach Grad der Verstädterung und
aufgeschlüsselt nach Bundesländern sowie Ost- und Westdeutschland wird in der
folgenden Tabelle 8 dargestellt.
Methodische Hinweise:
Der Verdienstabstand wird als prozentualer Abstand des durchschnittlichen
Bruttostundenverdienstes der Frauen zu dem der Männer berechnet. Dies entspricht
nicht dem Gender Pay Gap, den das Statistische Bundesamt nach EU-Definition
ausweist. Hier werden anders als beim Gender Pay Gap nach EU-Definition
Arbeitsverhältnisses des öffentlichen Dienstes im Abschnitt P Erziehung und
Unterricht nicht einbezogen, dafür aber Arbeitsverhältnisse im Abschnitt A Land- und
Forstwirtschaft, Fischerei. Des Weiteren gehen auch Arbeitsverhältnisse in
Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten ein.
Tabelle 8: Bruttostundenverdienste nach Grad der Verstädterung im April 2014 für die Wirtschaftszweige A-S
Land-Forstwirtschaft, Fischerei, Produzierendes Gewerbe und Dienstleistungsbereich (Ergebnisse der
Verdienststrukturerhebung 2014)
Insgesamt Frauen Männer
Verdienstabstand Anzahl
Bruttostundenverdienst
Anzahl
Bruttostundenverdienst
Anzahl
Bruttostundenverdienst
1 000 arithm. Mittel 1 000
arithm.
Mittel 1 000
arithm.
Mittel %
Deutschland
Insgesamt 37 153 16,97 18 092 14,84 19 060 18,99 22
Grad der Verstädterung 1,2
dicht besiedelt 1,3 14 237 18,15 6 872 15,44 7 365 20,67 25
mittlere Besiedlungsdichte 1,4 13 521 15,95 6 533 13,53 6 988 18,20 26
gering besiedelt 1,5 5 223 13,95 2 331 12,15 2 891 15,41 21
Früheres Bundesgebiet (einschließlich Berlin)
Insgesamt 32 178 17,46 15 591 15,11 16 587 19,67 23
Grad der Verstädterung 1,2
dicht besiedelt 1,3 12 820 18,61 6 156 15,75 6 664 21,27 26
mittlere Besiedlungsdichte 1,4 11 740 16,46 5 641 13,85 6 099 18,87 27
gering besiedelt 1,5 4 095 14,52 1 845 12,47 2 250 16,20 23
Neue Länder
Insgesamt 4 975 13,80 2 501 13,21 2 474 14,41 8
Grad der Verstädterung 1,2
dicht besiedelt 1,3 1 416 13,92 716 12,84 701 15,03 15
mittlere Besiedlungsdichte 1,4 1 781 12,56 892 11,53 889 13,58 15
gering besiedelt 1,5 1 128 11,90 486 10,94 642 12,63 13
Schleswig-Holstein
Insgesamt 1 141 15,62 571 14,11 570 17,14 18
Grad der Verstädterung 1,2
dicht besiedelt 1,3 293 16,18 143 14,28 150 17,99 21
mittlere Besiedlungsdichte 1,4 526 15,17 273 13,39 253 17,09 22
gering besiedelt 1,5 182 13,08 85 12,03 97 13,99 14
Hamburg
Insgesamt 1 018 19,48 491 17,11 526 21,68 21
Grad der Verstädterung 1,2
dicht besiedelt 1,3 912 19,24 435 16,62 477 21,63 23
mittlere Besiedlungsdichte 1,4 - - - - - - -
gering besiedelt 1,5 - - - - - - -
Insgesamt Frauen Männer
Verdienstabstand Anzahl
Bruttostundenverdienst
Anzahl
Bruttostundenverdienst
Anzahl
Bruttostundenverdienst
1 000 arithm. Mittel 1 000
arithm.
Mittel 1 000
arithm.
Mittel %
Niedersachsen
Insgesamt 3 467 16,06 1 675 14,05 1 792 17,94 22
Grad der Verstädterung 1,2
dicht besiedelt 1,3 989 18,57 462 15,39 526 21,37 28
mittlere Besiedlungsdichte 1,4 1 277 14,76 621 12,79 656 16,63 23
gering besiedelt 1,5 780 13,23 365 11,55 415 14,70 21
Bremen
Insgesamt 372 17,67 168 15,11 204 19,77 24
Grad der Verstädterung 1,2
dicht besiedelt 1,3 334 17,33 147 14,44 187 19,61 26
mittlere Besiedlungsdichte 1,4 - - - - - - -
gering besiedelt 1,5 - - - - - - -
Nordrhein-Westfalen
Insgesamt 7 977 17,32 3 868 15,04 4 109 19,47 23
Grad der Verstädterung 1,2
dicht besiedelt 1,3 3 768 18,00 1 812 15,27 1 956 20,53 26
mittlere Besiedlungsdichte 1,4 2 810 15,88 1 352 13,51 1 458 18,08 25
gering besiedelt 1,5 557 15,18 241 12,86 317 16,94 24
Hessen
Insgesamt 2 917 18,68 1 414 16,04 1 502 21,16 24
Grad der Verstädterung 1,2
dicht besiedelt 1,3 1 130 21,12 541 17,55 589 24,39 28
mittlere Besiedlungsdichte 1,4 1 191 16,99 565 14,32 627 19,40 26
gering besiedelt 1,5 280 14,13 128 12,35 152 15,63 21
Rheinland-Pfalz
Insgesamt 1 674 16,47 821 14,47 853 18,40 21
Grad der Verstädterung 1,2
dicht besiedelt 1,3 409 18,60 194 15,61 215 21,30 27
mittlere Besiedlungsdichte 1,4 739 15,61 365 13,50 374 17,67 24
gering besiedelt 1,5 305 13,28 142 11,57 163 14,77 22
Baden-Württemberg
Insgesamt 5 405 18,12 2 615 15,24 2 790 20,82 27
Grad der Verstädterung 1,2
dicht besiedelt 1,3 1 620 19,17 787 15,90 833 22,26 29
mittlere Besiedlungsdichte 1,4 2 548 17,70 1 199 14,43 1 350 20,61 30
gering besiedelt 1,5 696 16,04 308 13,32 388 18,21 27
Insgesamt Frauen Männer
Verdienstabstand Anzahl
Bruttostundenverdienst
Anzahl
Bruttostundenverdienst
Anzahl
Bruttostundenverdienst
1 000 arithm. Mittel 1 000
arithm.
Mittel 1 000
arithm.
Mittel %
Bayern
Insgesamt 6 254 17,73 2 986 15,17 3 269 20,07 24
Grad der Verstädterung 1,2
dicht besiedelt 1,3 1 997 19,80 953 16,39 1 044 22,92 28
mittlere Besiedlungsdichte 1,4 2 394 17,02 1 150 14,24 1 244 19,60 27
gering besiedelt 1,5 1 240 14,74 550 12,70 690 16,36 22
Saarland
Insgesamt 468 16,66 222 14,35 246 18,75 23
Grad der Verstädterung 1,2
dicht besiedelt 1,3 108 16,71 52 14,27 55 19,00 25
mittlere Besiedlungsdichte 1,4 255 16,26 117 13,48 138 18,63 28
gering besiedelt 1,5 55 15,51 26 13,66 28 17,23 21
Berlin
Insgesamt 1 486 16,86 760 15,72 726 18,05 13
Grad der Verstädterung 1,2
dicht besiedelt 1,3 1 261 16,26 630 14,86 631 17,67 16
mittlere Besiedlungsdichte 1,4 - - - - - - -
gering besiedelt 1,5 - - - - - - -
Brandenburg
Insgesamt 929 14,19 465 13,72 464 14,67 6
Grad der Verstädterung 1,2
dicht besiedelt 1,3 179 13,83 98 13,23 81 14,56 9
mittlere Besiedlungsdichte 1,4 395 13,57 184 12,35 211 14,63 16
gering besiedelt 1,5 222 12,16 100 11,57 123 12,63 8
Mecklenburg-Vorpommern
Insgesamt 629 13,47 320 12,99 310 13,96 7
Grad der Verstädterung 1,2
dicht besiedelt 1,3 194 14,02 98 13,12 96 14,94 12
mittlere Besiedlungsdichte 1,4 172 11,56 95 10,77 77 12,53 14
gering besiedelt 1,5 173 11,26 76 10,49 96 11,87 12
Sachsen
Insgesamt 1 659 13,81 832 12,96 828 14,67 12
Grad der Verstädterung 1,2
dicht besiedelt 1,3 629 14,13 309 12,63 319 15,58 19
mittlere Besiedlungsdichte 1,4 609 12,26 298 11,16 311 13,32 16
gering besiedelt 1,5 226 11,38 101 10,45 125 12,13 14
Insgesamt Frauen Männer
Verdienstabstand Anzahl
Bruttostundenverdienst
Anzahl
Bruttostundenverdienst
Anzahl
Bruttostundenverdienst
1 000 arithm. Mittel 1 000
arithm.
Mittel 1 000
arithm.
Mittel %
Sachsen-Anhalt
Insgesamt 873 13,85 443 13,48 430 14,24 5
Grad der Verstädterung 1,2
dicht besiedelt 1,3 212 13,30 108 12,48 103 14,17 12
mittlere Besiedlungsdichte 1,4 282 12,66 148 11,98 134 13,40 11
gering besiedelt 1,5 264 12,64 111 11,60 153 13,39 13
Thüringen
Insgesamt 884 13,58 441 13,02 443 14,14 8
Grad der Verstädterung 1,2
dicht besiedelt 1,3 203 13,92 102 13,21 101 14,63 10
mittlere Besiedlungsdichte 1,4 324 12,32 168 11,33 156 13,38 15
gering besiedelt 1,5 243 11,81 99 10,40 144 12,78 19
1) Ohne Beschäftigungsverhältnisse des öffentlichen Dienstes der Wirtschaftszweige „Öffentliche Verwaltung,
Verteidigung; Sozialversicherung“ und „Erziehung und Unterricht“ da eine regionale Zuordnung unterhalb der Länderebene
nicht möglich war.
2) vormals Stadt-Land-Gliederung
3) vormals städtisch
4) vormals halbstädtisch
5) vormals ländlich
Quelle: Statistisches Bundesamt, Sonderauswertung der VSE 2014
Tabelle 8 zeigt einen geringeren Abstand zwischen den Bruttostundenverdiensten
von Frauen und Männern in ländlichen Räumen als in städtischen bzw.
halbstädtischen bezogen auf Gesamtdeutschland. Dabei zeichnen die statistischen Daten
nur ein unvollständiges Bild, weil die Beschäftigungsverhältnisse im
Wirtschaftszweig Erziehung und Unterricht sowie im öffentlichen Dienst nicht enthalten
sind. Hier sind aber mehrheitlich Frauen mit guten Einkommensperspektiven
tätig.
Hinter dem geringeren Verdienstabstand zwischen Frauen und Männern im
ländlichen Raum steht eher eine Erwerbsbeteiligung von Frauen mit guten
Einkommensperspektiven, während Frauen mit schlechten Einkommensperspektiven
(beispielsweise gering qualifizierte Frauen) nicht am Erwerbsleben teilnehmen.
So zeigt eine qualitative Studie zur familieninternen Arbeitsteilung und zu
Erwerbsentscheidungen in ländlichen Räumen, die im Rahmen des Projekts „Land-
FrauenStimmen für die Zukunft“ des Deutschen LandFrauenVerbandes e. V.
(gefördert vom BMFSFJ von 2012 bis 2014), dass Frauen im ländlichen Raum
häufig mit weiten Fahrwegen zwischen Wohn- und Arbeitsort, nicht
ausbildungsadäquaten Beschäftigungsmöglichkeiten und unzureichenden
Kinderbetreuungsmöglichkeiten mit eingeschränkten Öffnungszeiten konfrontiert sind. Hinzu
kommen Leitvorstellungen nach denen Frauen hauptverantwortlich für Sorgearbeiten
sind. Diese im ländlichen Raum stärker ausgeprägten Faktoren haben einen
negativen Einfluss auf Entscheidungen zur Erwerbstätigkeit von Frauen. Zur
Information über die Zusammenhänge und zur Sensibilisierung von Frauen, Männern
und Unternehmen im ländlichen Raum bildet der Deutsche LandFrauenVerband
mit finanzieller Förderung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend (BMFSFJ) (2013 bis 2015) sogenannte Equal Pay Beraterinnen aus.
Insbesondere informieren sie Frauen und Männer im ländlichen Raum über die
Folgen erwerbsbiografischer Entscheidungen, wie beispielsweise die
Auswirkungen von Berufswahl, Teilzeit, Wiedereinstieg nach der Elternzeit. Dabei
kooperieren sie mit Bildungseinrichtungen und Arbeitgebern, um die Gleichstellung
voranzubringen.
7. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil nicht
erwerbstätiger beziehungsweise arbeitsuchender Frauen im ländlichen in Vergleich
zu städtischen und halbstädtischen Räumen (bitte nach Bundesländern sowie
Ost- und Westdeutschland aufschlüsseln)?
Worin sind bestehende regionale Unterschiede begründet?
Nach den Ergebnissen des Mikrozensus 2015 waren 821 000 Frauen im Alter von
15 bis 64 Jahren erwerbslos, davon 365 000 in urbanen, 311 000 in semiurbanen
und 144 000 in ländlichen Gemeinden. Die Erwerbslosenquote betrug 5,2 Prozent
in urbanen, 3,9 Prozent in semiurbanen und 3,4 Prozent in ländlichen Gemeinden.
Nach Bundesländern differenzierte Angaben sind nachstehender Tabelle 9 zu
entnehmen.
Tabelle 9: Weibliche Erwerbslose nach Gebietsstand und Bundesländern
(Ergebnisse des Mikrozensus 2015)
Zu den Gründen der regionalen Unterschiede wird auf die Antwort zu Frage 6
verwiesen.
8. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil nicht
erwerbstätiger beziehungsweise arbeitsuchender alleinerziehender Frauen im
ländlichen in Vergleich zu städtischen und halbstädtischen Räumen (bitte nach
Bundesländern sowie Ost- und Westdeutschland aufschlüsseln)?
Worin sind bestehende regionale Unterschiede begründet?
Nach den Ergebnissen des Mikrozensus 2015 waren bundesweit von 2,33
Millionen alleinerziehenden Müttern 175 000 arbeitsuchend, das entspricht einem
Anteil von 7,5 Prozent.
Weitere Ergebnisse sind nachstehender Tabelle 10 zu entnehmen.
Tabelle 10: Alleinerziehende Mütter nach Bundesländern und Gebietsstand (Ergebnisse des Mikrozensus)
Zu den Gründen der regionalen Unterschiede wird auf die Antwort zu Frage 6
verwiesen.
9. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Risiko der Altersarmut
von Frauen im Vergleich zu Männern, und wie hoch ist das Risiko für
Kinderarmut im ländlichen in Vergleich zu städtischen und halbstädtischen
Räumen (bitte nach Bundesländern sowie Ost- und Westdeutschland
aufschlüsseln)?
Worin sind bestehende regionale Unterschiede begründet?
Der Bundesregierung liegen keine Daten zu Armutsrisikoindikatoren in der
genannten räumlichen Differenzierung vor.
10. Welche Unterschiede bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung in
frauenfördernder und unterstützender Infrastruktur wie beispielsweise
Frauenhäuser zwischen ländlichen, halbstädtischen und städtischen Regionen (bitte
nach Bundesländern sowie Ost- und Westdeutschland aufschlüsseln; bitte
mit Begründung)?
Im Bericht der Bundesregierung zur Situation der Frauenhäuser, der
Fachberatungsstellen und anderer Unterstützungsangebote für gewaltbetroffene Frauen
und deren Kinder (Bundestagsdrucksache 17/10500) wurde das gesamte
bestehende Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder durch
quantitative und qualitative Daten zu den vorhandenen Unterstützungsangeboten in allen
Ländern abgebildet. Demnach gab es zum Jahreswechsel 2011/2012 in
Deutschland für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder 353 Frauenhäuser sowie
mindestens 41 (teilweise einem Frauenhaus oder einer Fachberatungsstelle
angegliederte) Schutz- bzw. Zufluchtswohnungen. Hinzu kommen 750
Fachberatungsstellen bei Gewalt gegen Frauen. Hinsichtlich der einzelnen Länderprofile wird
auf die Seiten 119 ff. des Berichtes verwiesen. Eine weitergehende
Differenzierung nach Gebietsstand erfolgt nicht.
11. Wie viele Kinder kommen nach Kenntnis der Bundesregierung auf einen
Kitaplatz im ländlichen im Vergleich zu halbstädtischem und städtischem
Raum (bitte nach Kindern unter und über drei Jahren sowie nach Ganz- und
Halbtagskita aufschlüsseln; bitte nach Bundesländern sowie Ost- und
Westdeutschland aufschlüsseln), und wird damit das Ziel der Bundesregierung
einer flächendeckenden Garantie auf einen Kitaplatz auch in ländlichen
Räumen erreicht?
Zum ersten Teil der Frage hat die Bundesregierung Kenntnis über die
Inanspruchnahmequoten von Kindertagesbetreuungsangeboten. Folgende Tabellen 11 und
12 stellen jeweils die Anteile der Kinder unter drei Jahren und zwischen drei und
fünf Jahren in ländlichen und städtischen Räumen zum Stichtag 1. März 2015
sowie die Anteile der Kinder unter drei Jahren und zwischen drei und fünf Jahren
in ländlichen und städtischen Räumen nach dem vertraglich vereinbarten
Betreuungsumfang zum Stichtag 1. März 2015 dar. Ergebnisse dazu, wie viele Plätze in
den Regionen zur Verfügung stehen, inwieweit Plätze belegt oder nicht belegt
werden und inwieweit elterliche Wünsche aufgrund fehlender Plätze erfüllt bzw.
nicht erfüllt werden können, liegen nicht vor.
Die in § 24 Absatz 2 und 3 des Achten Buches Sozialgesetzbuch – SGB VIII
geregelten Rechtsansprüche auf Förderung in einer Kindertagespflege für Kinder
von einem bis unter drei Jahren sowie für Kinder von drei Jahren bis zum
Schuleintritt gelten bundesweit. Zuständig für die Bedarfsplanung und -erfüllung ist
der jeweilige Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
Tabelle 11: Anteile der Kinder unter 3 Jahren und zwischen 3 und 5 Jahren in
ländlichen und städtischen Räumen zum Stichtag 1. März 2015
*Berücksichtigt sind nur Jugendamtsbezirke, in denen Daten zu den beiden Raumkategorien vorliegen
Quote Ländlicher
Raum
Städtischer
Raum
Schleswig-Holstein 31,4 30,7 33,2
Niedersachsen 28,3 26,2 29,5
Nordrhein-Westfalen 25,8 23,3 26,1
Hessen 29,7 26,6 27,8
Rheinland-Pfalz 30,6 31,6 31,8
Baden-Württemberg 27,8 21,4 26,9
Bayern 27,5 23,9 29,7
Sachsen 50,6 52,4 46,2
Sachsen-Anhalt 57,9 59,0 57,5
Thüringen 52,3 52,5 56,9
Westdeutschland 28,2 25,7 29,0
Ostdeutschland 51,9 55,1 49,8
Deutschland 32,9 35,8 29,6
Schleswig-Holstein 93,1 93,6 92,5
Niedersachsen 94,7 94,0 93,2
Nordrhein-Westfalen 94,4 92,4 94,1
Hessen 93,5 94,6 94,6
Rheinland-Pfalz 97,2 97,9 97,6
Baden-Württemberg 95,4 95,6 95,6
Bayern 93,5 92,7 94,9
Sachsen 96,8 96,6 94,8
Sachsen-Anhalt 96,0 96,2 95,6
Thüringen 97,2 97,3 96,4
Westdeutschland 94,4 93,9 94,7
Ostdeutschland 96,5 96,5 95,2
Deutschland 94,8 94,7 94,7
Anteil der
Kinder
zwischen 3
und 5 Jahren
in Kita und
Kindertagespflege
Anteil der
Kinder im
Alter von
unter 3
Jahren in
Kita und
Kindertagespflege
Tabelle 12: Anteile der Kinder unter 3 Jahren und zwischen 3 und 5 Jahren in ländlichen und städtischen Räumen
nach dem vertraglich vereinbarten Betreuungsumfang zum Stichtag 1. März 2015
*Berücksichtigt sind nur Jugendamtsbezirke, in denen Daten zu den beiden Raumkategorien vorliegen
bis zu 25
Stunden
mehr als 25
bis zu 35
Stunden
mehr als 35
Stunden
bis zu 25
Stunden
mehr als 25
bis zu 35
Stunden
mehr als 35
Stunden
Ländlicher Raum 31,3 35,4 33,3 41,7 35,3 23,0
Städtischer Raum 6,8 22,0 71,2 20,2 31,5 48,3
Ländlicher Raum 44,4 31,7 23,9 60,1 23,0 16,9
Städtischer Raum 18,8 33,2 48,1 34,4 32,1 33,5
Ländlicher Raum 19,7 32,2 48,1 9,1 44,6 46,3
Städtischer Raum 13,1 31,9 54,9 5,8 43,7 50,6
Ländlicher Raum 16,0 32,4 51,6 14,9 34,3 50,8
Städtischer Raum 14,3 33,1 52,5 16,7 36,9 46,4
Ländlicher Raum 9,7 29,3 61,0 6,0 29,1 64,9
Städtischer Raum 8,2 35,3 56,5 5,4 35,0 59,6
Ländlicher Raum 19,7 58,2 22,1 2,6 79,4 17,9
Städtischer Raum 18,0 54,0 28,0 1,5 79,1 19,4
Ländlicher Raum 45,0 32,7 22,3 34,7 40,6 24,7
Städtischer Raum 29,6 34,5 35,9 22,3 39,6 38,1
Ländlicher Raum 5,3 15,2 79,5 4,0 15,3 80,7
Städtischer Raum 6,9 17,0 76,1 5,2 17,5 77,2
Ländlicher Raum 12,4 8,1 79,5 8,8 6,4 84,8
Städtischer Raum 11,9 9,6 78,5 8,0 7,2 84,8
Ländlicher Raum 4,9 4,9 90,2 2,8 4,3 92,9
Städtischer Raum 3,8 4,3 91,9 1,8 3,4 94,8
Ländlicher Raum 35,8 34,5 29,7 35,1 37,9 26,9
Städtischer Raum 17,9 35,2 46,9 12,0 48,0 40,0
Ländlicher Raum 5,3 18,1 76,6 3,7 19,1 77,2
Städtischer Raum 7,1 12,9 79,9 5,0 13,4 81,6
Ländlicher Raum 19,3 25,6 55,0 23,9 31,2 44,9
Städtischer Raum 17,3 33,9 48,8 11,7 46,9 41,3
Schleswig-Holstein
Bayern
Baden-Württemberg
Rheinland-Pfalz
Hessen
Nordrhein-Westfalen
Niedersachsen
städtischerländlicher Raum
wöchentliche Betreuungszeit der unter
3-jährigen Kinder in Tageseinrichtungen
wöchentliche Betreuungszeit der 3- bis
unter 6-jährigen Kinder in
Tageseinrichtungen
Deutschland
Ostdeutschland (mit Berlin)
Westdeutschland
Thüringen
Sachsen-Anhalt
Sachsen
12. Wie viele Pflegeplätze kommen nach Kenntnis der Bundesregierung auf
einen Pflegefall im ländlichen im Vergleich zu halbstädtischem und
städtischem Raum im Verhältnis zum Anteil Hochbetagter (bitte nach
Pflegestufe und ambulanten und stationären Angeboten aufschlüsseln; bitte nach
Bundesländern sowie Ost- und Westdeutschland aufschlüsseln)?
Zur regionalen Verteilung der Pflegeplätze zwischen ländlichem und städtischem
Raum liegen der Bundesregierung keine aktuellen statistischen Daten vor.
13. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der weiblichen
im Vergleich zu männlichen Aktiven in Ehrenamt, Freiwilligenarbeit,
Selbsthilfe, selbstorganisierten Projekten und Initiativen (bitte nach
Bundesländern, Ost- und Westdeutschland, städtischem, halbstädtischem und
ländlichem Raum sowie nach Altersstruktur aufschlüsseln)?
Bitte auch nach folgenden Bereichen aufschlüsseln:
a) Politik, Parteien und Gewerkschaften
b) Sport
c) Kirche und Hilfsorganisationen (einschließlich Arbeit mit Geflüchteten)
d) Soziales und Gesundheit (einschließlich Sozialverbände)
e) Katastrophenschutz und Sicherheit (einschließlich Feuerwehr und
Technisches Hilfswerk)
f) Kita, Bildung und Schule
g) Freizeit, Kultur, Kunst und Musik (einschließlich Musikvereine)
h) Nachbarschaftsinitiativen und Selbsthilfegruppen.
Die Ergebnisse des Vierten Freiwilligensurveys (2014) zeigen, dass der Anteil
freiwillig bzw. ehrenamtlich engagierter Frauen in der Wohnbevölkerung
Deutschlands ab 14 Jahren etwas unter dem der Männer liegt (Simonson, Vogel
& Tesch-Römer 2017). Bei den Frauen beträgt die Engagementquote 41,5
Prozent, bei den Männern 45,7 Prozent. Männer sind sowohl in Ost- als auch in
Westdeutschland anteilig häufiger freiwillig engagiert als Frauen. Der Anteil der
freiwillig bzw. ehrenamtlich engagierten Männer beträgt in Ostdeutschland 41,5
Prozent, in Westdeutschland 46,8 Prozent. Von den Frauen sind in Ostdeutschland
35,7 Prozent und in Westdeutschland 42,9 Prozent freiwillig engagiert.
Im ländlichen Raum liegt die Engagementquote sowohl für Frauen (mit 42
Prozent) als auch für Männer (mit 49 Prozent) etwas höher als im städtischen Raum
mit 41,4 Prozent (Frauen) bzw. 44,1 Prozent (Männer). Das heißt, dass es in
ländlichen Kreisen einen größeren Unterschied zwischen den Engagementquoten von
Männern und Frauen gibt als in städtischen Gebieten. Differenziert man nach
Siedlungsstruktur zwischen vier Kategorien, zeigt sich auf Basis des
Freiwilligensurveys 2014, dass der Anteil freiwillig bzw. ehrenamtlich Engagierter unter
den Frauen in allen siedlungsstrukturellen Kreistypen signifikant niedriger
ausfällt als unter den Männern. In den kreisfreien Großstädten (Engagementquote
Männer: 40,7 Prozent, Engagementquote Frauen: 37,5 Prozent) und den
städtischen Kreisen (Engagementquote Männer: 46,4 Prozent, Engagementquote
Frauen: 44,5 Prozent) sind die Geschlechterunterschiede etwas geringer als in den
ländlichen Kreisen mit Verdichtungsansätzen (Engagementquote Männer:
49,9 Prozent, Engagementquote Frauen: 42,1 Prozent) und den dünn besiedelten
ländlichen Kreisen (Engagementquote Männer: 48 Prozent, Engagementquote
Frauen: 42 Prozent). Hervorzuheben ist auch, dass der höchste Anteil von Frauen,
die sich freiwillig engagieren, in städtischen Kreisen zu finden ist.
Nach Ländern differenziert zeigt sich auf der Grundlage des Freiwilligensurveys
2014, dass Männer in Baden-Württemberg, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern,
Nordrhein-Westfalen, im Saarland sowie in Sachsen, Sachsen-Anhalt und
Thüringen signifikant häufiger freiwillig engagiert sind als Frauen.
In Baden-Württemberg engagieren sich 49,8 Prozent der Männer und 46,6
Prozent der Frauen freiwillig.
In Bayern engagieren sich 51 Prozent der Männer und 43,7 Prozent der
Frauen freiwillig.
In Mecklenburg-Vorpommern engagieren sich 47,1 Prozent der Männer und
38,7 Prozent der Frauen freiwillig.
In Nordrhein-Westfalen engagieren sich 42,9 Prozent der Männer und
39,2 Prozent der Frauen freiwillig.
Im Saarland engagieren sich 49,6 Prozent der Männer und 43,3 Prozent der
Frauen freiwillig.
In Sachsen engagieren sich 41,6 Prozent der Männer und 35,2 Prozent der
Frauen freiwillig.
In Sachsen-Anhalt engagieren sich 40,3 Prozent der Männer und 34 Prozent
der Frauen freiwillig.
In Thüringen engagieren sich 45,4 Prozent der Männer und 33,4 Prozent der
Frauen freiwillig.
In den übrigen Ländern lassen sich keine statistisch signifikanten
Geschlechterunterschiede feststellen:
Berlin (Engagementquote Männer: 38 Prozent, Engagementquote Frauen:
36,4 Prozent)
Brandenburg (Engagementquote Männer: 40,4 Prozent, Engagementquote
Frauen: 37 Prozent)
Bremen (Engagementquote Männer: 42,3 Prozent, Engagementquote Frauen:
42,2 Prozent)
Hamburg (Engagementquote Männer: 35,3 Prozent, Engagementquote
Frauen: 36,6 Prozent)
Hessen (Engagementquote Männer: 46,1 Prozent, Engagementquote Frauen:
42,7 Prozent)
Niedersachsen (Engagementquote Männer: 47,1 Prozent, Engagementquote
Frauen: 45,3 Prozent)
Rheinland-Pfalz (Engagementquote Männer: 50 Prozent, Engagementquote
Frauen: 46,6 Prozent)
Schleswig-Holstein (Engagementquote Männer: 43,5 Prozent,
Engagementquote Frauen: 42 Prozent).
Nach Altersgruppen betrachtet zeigt der Freiwilligensurvey 2014, dass die
Geschlechterdifferenz hinsichtlich der Beteiligung im freiwilligen bzw.
ehrenamtlichen Engagement in der Gruppe der 65-Jährigen und Älteren am höchsten ist:
Während der Anteil der Männer, die sich in dieser Altersgruppe in den letzten
zwölf Monaten freiwillig engagiert haben, bei 39,6 Prozent liegt, beträgt der
Anteil freiwillig Engagierter bei den Frauen in dieser Altersgruppe 29,7 Prozent; er
liegt also fast zehn Prozentpunkte darunter. In den jüngeren Altersgruppen sind
die Unterschiede weniger deutlich ausgeprägt: Bei den 14- bis 29-Jährigen beträgt
der Anteil freiwillig bzw. ehrenamtlich engagierter Frauen 45 Prozent; der Anteil
der freiwillig engagierten Männer liegt in dieser Altersgruppe bei 48,7 Prozent.
Von den 50- bis 64-Jährigen üben 42,9 Prozent der Frauen und 48,3 Prozent der
Männer eine freiwillige Tätigkeit aus. Bei den 30- bis 49-Jährigen sind Frauen
mit 48,1 Prozent zu einem etwas höheren Anteil als Männer (45,8 Prozent)
freiwillig engagiert.
Der Freiwilligensurvey 2014 zeigt auch, dass sich Männer und Frauen zu
unterschiedlichen Anteilen in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen freiwillig
engagieren. Im Bereich der Politik und der politischen Interessenvertretung
engagieren sich 5 Prozent der Männer und 2,3 Prozent der Frauen freiwillig. Im
Bereich der beruflichen Interessenvertretung außerhalb des Betriebs sind 3,4 Prozent
der Männer und 1,6 Prozent der Frauen freiwillig bzw. ehrenamtlich engagiert.
Im Bereich Sport und Bewegung engagieren sich 19,6 Prozent der Männer und
13,1 Prozent der Frauen freiwillig. Damit liegt für diesen Bereich die größte
geschlechtsspezifische Differenz vor. Größere Geschlechterunterschiede finden
sich ebenfalls (jeweils zugunsten der Frauen) für den kirchlichen oder religiösen
Bereich (in diesem Bereich sind 5,8 Prozent der Männer und 9,4 Prozent der
Frauen freiwillig engagiert), für den sozialen Bereich (in diesem Bereich sind
7,4 Prozent der Männer und 9,5 Prozent der Frauen freiwillig engagiert) sowie
für den Bereich Schule oder Kindergarten (in diesem Bereich sind 7,4 Prozent der
Männer und 10,7 Prozent der Frauen freiwillig engagiert) sowie (zugunsten der
Männer) für den Bereich Unfall- oder Rettungsdienst und freiwillige Feuerwehr
(in diesem Bereich sind 4,8 Prozent der Männer und 1,1 Prozent der Frauen
freiwillig engagiert). Im Bereich Freizeit und Geselligkeit engagieren sich 6,8
Prozent der Männer und 4,8 Prozent der Frauen freiwillig, im Bereich Kultur und
Musik sind 8,8 Prozent der Männer und 9,2 Prozent der Frauen freiwillig bzw.
ehrenamtlich engagiert.
Freiwilligendienste:
Bundesfreiwilligendienst:
Der Anteil der weiblichen und männlichen Bundesfreiwilligendienstleistenden
sowie die Aufschlüsselung nach Ländern für die Jahre 2016 und 2017 kann den
nachstehenden Tabellen 13 und 14 entnommen werden. Die Zahlen für das Jahr
2017 werden sich wegen noch eingehender Bundesfreiwilligendienst-
Vereinbarungen stark verändern. Eine Aufschlüsselung nach den erfragten Bereichen
sowie nach ländlichem, halbstädtischem und städtischem Raum ist nicht möglich.
Tabelle 13: Bundesfreiwillige im Dienst 2016, Stand: 2. März 2017
Bundesfreiwillige im Dienst 2016*
Altersgruppe ► < 27 27-50 51-65 >65 Alle Altersgruppen
Anrede ►
▼ Bundesland
Frau
Mann
Gesamt
Frau
Mann
Gesamt
Frau
Mann
Gesamt
Frau
Mann
Gesamt
Frau
Mann
Gesamt
Schleswig-
Holstein 675 570 1.245 60 68 128 31 28 59 2 4 6 769 670 1.439
Hamburg 464 302 766 71 28 99 14 14 28 2 0 2 551 344 895
Niedersachsen 2.107 1.517 3.624 133 153 285 55 92 147 6 11 17 2.301 1.772 4.074
Bremen 173 135 309 15 16 31 9 11 19 1 0 1 198 162 360
Nordrhein-
Westfalen 4.502 3.537 8.039 318 375 693 142 149 290 10 15 25 4.971 4.076 9.047
Hessen 840 704 1.545 113 97 211 36 39 75 5 4 8 995 845 1.839
Rheinland-Pfalz 591 447 1.037 75 70 145 24 28 52 2 3 5 692 547 1.240
Baden-
Württemberg 2.517 2.143 4.660 292 250 542 66 58 123 6 12 18 2.881 2.462 5.343
Bayern 1.765 1.461 3.226 150 130 281 35 54 89 6 7 13 1.956 1.652 3.608
Saarland 151 123 274 23 23 46 4 8 12 0 1 1 178 155 333
Berlin 431 324 755 218 191 409 173 203 376 8 10 18 829 728 1.557
Gesamt West 14.217 11.262 25.478 1.469 1.401 2.870 588 683 1.271 47 67 114 16.321 13.412 29.733
Brandenburg 242 234 476 388 306 693 320 274 594 13 20 34 963 834 1.797
Mecklenburg-
Vorpommern 230 205 434 269 310 579 245 326 570 12 8 20 755 848 1.603
Sachsen 599 491 1.090 831 538 1.369 689 543 1.232 50 62 112 2.169 1.635 3.804
Sachsen-Anhalt 251 221 472 495 346 841 421 340 760 17 25 42 1.184 931 2.115
Thüringen 257 203 460 473 366 839 411 355 766 34 37 70 1.174 960 2.135
Gesamt Ost 1.578 1.354 2.932 2.456 1.866 4.322 2.085 1.837 3.922 126 152 278 6.245 5.208 11.453
Bund Gesamt 15.795 12.615 28.410 3.925 3.266 7.192 2.673 2.519 5.193 173 219 392 22.566 18.620 41.186
* Da es sich um Durchschnittwerte handelt, treten rundungsbedingte Summenabweichungen auf
Tabelle 14: Bundesfreiwillige im Dienst 2017, Stand: 2. März 2017
Bundesfreiwillige im Dienst 2017*
Altersgruppe ► < 27 27-50 51-65 >65 Alle Altersgruppen
Anrede ►
▼ Bundesland
Frau
Mann
Gesamt
Frau
Mann
Gesamt
Frau
Mann
Gesamt
Frau
Mann
Gesamt
Frau
Mann
Gesamt
Schleswig-
Holstein 533 423 956 42 58 100 14 14 29 1 2 3 591 497 1.087
Hamburg 312 202 514 43 25 68 8 10 18 2 3 5 365 239 604
Niedersachsen 1.495 1.129 2.623 92 123 215 35 51 86 3 4 6 1.625 1.306 2.931
Bremen 121 107 228 15 15 30 3 4 6 1 1 2 140 127 267
Nordrhein-
Westfalen 3.189 2.597 5.785 244 267 511 83 86 169 6 7 13 3.521 2.957 6.478
Hessen 606 480 1.085 93 65 158 15 23 38 1 3 4 715 571 1.286
Rheinland-Pfalz 392 300 692 64 54 118 8 13 22 1 5 6 465 372 837
Baden-
Württemberg 1.843 1.579 3.421 207 217 424 44 32 76 4 7 11 2.098 1.834 3.932
Bayern 1.299 1.102 2.401 110 101 212 24 24 48 3 4 8 1.436 1.232 2.668
Saarland 112 96 208 12 20 32 1 2 3 0 0 0 125 119 243
Berlin 346 300 647 169 149 318 112 136 248 7 7 15 635 593 1.228
Gesamt West 10.247 8.314 18.560 1.092 1.095 2.188 347 395 742 29 43 72 11.715 9.846 21.562
Brandenburg 166 203 369 268 209 476 215 192 407 12 13 25 661 616 1.277
Mecklenburg-
Vorpommern 192 176 368 177 214 391 181 220 401 5 10 15 556 620 1.176
Sachsen 445 366 811 546 408 954 425 361 785 41 44 85 1.457 1.179 2.636
Sachsen-Anhalt 262 215 477 361 262 623 255 217 472 13 15 28 890 710 1.599
Thüringen 180 167 347 310 261 571 218 217 435 14 28 42 723 674 1.396
Gesamt Ost 1.246 1.127 2.373 1.660 1.354 3.015 1.294 1.207 2.501 86 110 196 4.286 3.798 8.084
Bund Gesamt 11.492 9.441 20.933 2.753 2.449 5.202 1.641 1.601 3.242 115 153 268 16.001 13.644 29.645
*Da es sich um Durchschnittwerte handelt, treten rundungsbedingte Summenabweichungen auf
Jugendfreiwilligendienste (FSJ, FÖJ, IJFD):
Freiwillige in den Jugendfreiwilligendiensten Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ); Freiwilliges Ökologisches Jahr
(FÖJ) und Internationaler Jugendfreiwilligendienst (IJFD) – aufgeteilt nach Geschlechtern, Altersstruktur und
Einsatzfeldern.
Eine Aufschlüsselung nach Stadt und Land wird statistisch nicht erfasst.
Tabelle 15: Freiwillige im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), Jahrgang 2015/2016
Freiwillige insgesamt weiblich männlich
davon 54.758 35.309 19.449
in Einrichtungen des
politischen Lebens
168 78 90
Sport 1.993 671 1.262
Kirchengemeinden und
Hilfsorganisationen1
557 315 242
Soziales und Gesundheit 28.595 18.028 10.517
Katastrophenschutz und
Sicherheit
67 24 43
Kita, Bildung und Schule 19.027 13.418 5.609
Freizeit, Kultur, Kunst und
Musik
1.408 917 491
Nachbarschaftsinitiativen
und Selbsthilfegruppen
84 56 28
jünger als 18 Jahre 10.813 7.494 3.319
18 – 27 Jahre 43.945 27.815 16.130
Tabelle 16: Freiwillige im Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ); Jahrgang 2015/16
Freiwillige insgesamt weiblich männlich
davon 2.686 1.559 1.127
in der Kinder- und
Jugendhilfe, Bildung und
Schule
1.025 615 410
jünger als 18 Jahre 380 206 174
18 – 27 Jahre 2.306 1.353 953
1 hier sind kirchliche Einrichtungen im engeren Sinne erfasst, nicht Wohlfahrtsverbände, Kitas und Schulen in kirchlicher Trägerschaft
Tabelle 17: Freiwillige im Internationalen Jugendfreiwilligendienst (IJFD); Jahrgang 2015/2016
Freiwillige insgesamt weiblich männlich
3.016 2.048 968
jünger als 18 Jahre 45 32 13
18 – 24 Jahre 2.939 1.998 941
24 – 27 Jahre 32 18 14
Einsatzfelder im IJFD werden statistisch nicht erfasst.
14. Welche weiteren Erkenntnisse und Studien sind der Bundesregierung zur
Situation von Frauen und Mädchen in ländlichen Räumen bekannt,
beziehungsweise wann werden sie veröffentlicht?
Das BMEL hat das Thünen-Institut für Ländliche Räume im Rahmen des
„Monitoring Ländliche Räume“ mit einem Forschungsprojekt zur Lebensqualität in
ländlichen Räumen beauftragt. Das Thünen-Institut hat dazu zwei Befragungen
durchgeführt mit dem Schwerpunkt der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Daraus werden auch Ergebnisse zur Situation von Frauen und zu
Geschlechterrollenvorstellungen in ländlichen Räumen erwartet. Die Befragungen wurden
Ende 2016 abgeschlossen. Die Veröffentlichung erster Ergebnisse ist im Laufe
des Jahres 2017 vorgesehen.
Besonders hingewiesen sei hier auf abgeschlossene Studien mit besonderem
Augenmerk auf die Situation von Frauen und Mädchen im ländlichen Raum der
Ressortforschung:
Perspektiven und Probleme von Frauen in ländlichen Räumen
(Becker, H, Moser, A, Thünen-Institut 2006),
Ländliche Lebensverhältnisse im Wandel 1952, 1972, 1993 und 2012.
Die Teilstudie „Ländliche Arbeitsmärkte: Chancen für Frauen – Frauen als
Chance“ befasst sich dezidiert mit Frauen auf ländlichen Arbeitsmärkten
(Tuitjer, G, Thünen Institut 2015),
Jugend in ländlichen Räumen zwischen Bleiben und Abwandern.
(Becker, H, Moser, A, Thünen-Institut 2013)
sowie die abgeschlossenen Studien des Leibniz-Instituts für Länderkunde:
SEMIGRA – Selective Migration and Unbalanced Sex Ratio in Rural
Regions (2012),
Abwanderung von Frauen aus ländlichen Regionen Europas (2014).
Auf dem Infoportal
www.zukunft.land des Bundesministeriums für Ernährung
und Landwirtschaft (BMEL) werden ausgewählte Studien und Publikationen
vorgestellt.
Zur ländlichen Entwicklungspolitik der Bundesregierung aus Sicht der
Geschlechtergerechtigkeit
15. Welchem Verständnis von Gleichstellung und Geschlechtergerechtigkeit folgt
die Bundesregierung, und wie findet es Eingang in die ländliche
Entwicklungspolitik?
Die Bundesregierung berücksichtigt grundsätzlich bei allen Vorhaben die
unterschiedlichen Auswirkungen auf die Lebenssituationen und Interessen von Frauen
und Männern. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
16. Sind Gleichstellung und Geschlechtergerechtigkeit nach Kenntnis der
Bundesregierung in folgenden Programmen zur Förderung ländlicher
Entwicklung konzeptionell verankert (bitte mit Begründung)?
a) EU-Struktur- und Investitionsfonds: Europäischer Fonds für regionale
Entwicklung und Europäischer Sozialfonds
b) Europäischer Landwirtschaftsfonds für die ländliche Entwicklung
(ELER), inklusive LEADER-Ansatz
Die Fragen 16a und 16b werden gemeinsam beantwortet.
Die gemeinsame Dachverordnung Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 für die
Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds), zu der auch der
Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Europäische Sozialfonds (ESF)
und der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen
Raums (ELER) gehören, sieht in Artikel 7 als bereichsübergreifenden Grundsatz
für alle ESI-Fonds die Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen
und die Nichtdiskriminierung vor. Dementsprechend ist nach Artikel 27 Absatz 5
der Verordnung Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 für alle Programme
vorgeschrieben, eine Beschreibung der Berücksichtigung dieses Grundsatzes
vorzusehen. Bei den insgesamt 13 Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums
der Länder (EPLR) finden sich Aussagen zur Berücksichtigung des
bereichsübergreifenden Grundsatzes zur Förderung der Gleichstellung und der
Nichtdiskriminierung in der Beschreibung der Programmstrategie und in den Ausführungen zu
Bewertungsthemen und -aktivitäten. Außerdem wurde auf nationaler Ebene eine
Bereitstellung der erforderlichen Verwaltungskapazitäten zur Umsetzung des
Grundsatzes der Gleichstellung und der Nichtdiskriminierung als Vorbedingung
(Ex-Ante-Konditionalität) festgelegt, die für eine Mittelzuweisung erfüllt sein
muss. Die EPLR treffen auch in diesem Zusammenhang Aussagen, wie dies im
konkreten Fall erfüllt wurde.
Schließlich sind auch die Begleitausschüsse der Länder, welche die
Durchführung der jeweiligen Programme und die Fortschritte beim Erreichen der Ziele
prüfen, regelmäßig mit Vertreterinnen und Vertretern der Bereiche
Gleichstellung und Nichtdiskriminierung besetzt.
c) Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur“ (GRW)
Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur“
(GRW) unterstützt strukturschwache Regionen durch die Förderung von
gewerblichen Investitionen, Investitionen in die kommunale wirtschaftsnahe
Infrastruktur sowie Maßnahmen im Bereich der Vernetzung und Kooperation von
regionalen Akteuren. Damit stärkt die GRW das regionale Wachstum und trägt so zur
Schaffung bzw. Sicherung dauerhaft wettbewerbsfähiger Arbeitsplätze in
strukturschwachen Regionen bei. Die Durchführung der GRW obliegt den Ländern
auf der Grundlage des zwischen Bund und Ländern vereinbarten
Koordinierungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur“ sowie der ergänzenden Landesförderrichtlinien. Im
Koordinierungsrahmen sind Gleichstellung und Geschlechtergerechtigkeit nicht konzeptionell
verankert.
d) Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des
Küstenschutzes“ (GAK)
Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des
Küstenschutzes (GAK)
Akteure der Region einschließlich lokaler Aktionsgruppen sind in die
Vorbereitung und Durchführung von Vorhaben und Projekten der integrierten ländlichen
Entwicklung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ einzubeziehen. Das betrifft in Abhängigkeit
von Zweckbestimmung und örtlichen Gegebenheiten auch die Einbeziehung von
Frauen und Mädchen bei der Erarbeitung von integrierten ländlichen
Entwicklungskonzepten und Plänen für die Entwicklung ländlicher Gemeinden sowie bei
der Dorfentwicklung. Besondere Bedeutung kommt dem LEADER-Ansatz
(Liaison entre actions de développement de l’économie rurale) zu, der es Menschen
vor Ort ermöglicht, regionale Prozesse mitzugestalten.
e) Aktionsprogramm regionale Daseinsvorsorge
Mit dem Aktionsprogramm Regionale Daseinsvorsorge hat der Bund von 2011
bis 2016 im Rahmen der Modellvorhaben der Raumordnung ausgewählte
Regionen in ländlichen Räumen darin unterstützt, innovative Antworten auf den
demografischen Wandel zu entwickeln und mit einer Regionalstrategie
erforderliche Anpassungen vorausschauend und kooperativ zu gestalten. Gleichstellung
und Geschlechtergerechtigkeit ist bei allen MORO-Programmen (MORO =
Modellvorhaben der Raumordnung) ein Grundsatz, aber hier nicht Gegenstand
der Untersuchung. Die Ergebnisse des Aktionsprogramms sind in einem
Leitfaden veröffentlicht worden:
www.regionale-daseinsvorsorge.de/produkte-
undveroeffentlichungen/publikationen-aus-dem-aktionsprogramm/.
f) Modellvorhaben Land(auf)Schwung, bitte auch eingehen auf die
Erkenntnisse des Vorgängerprogramms LandZukunft
Das Modellvorhaben LandZukunft hat es den Modellregionen ermöglicht, eigene
Ziele zu setzen und zusammen mit den Akteuren vor Ort Ideen für eine attraktive
Region zu entwickeln. Die regionalen Akteure übernahmen von Anfang an die
Verantwortung für den Entwicklungsprozess, an dem auch Frauen und Mädchen
beteiligt waren. Da die regionalen Entscheidungsgremien eigenverantwortlich die
Projekte auswählen und realisieren konnten, die für die Entwicklung erforderlich
waren, ist der Bundesregierung nicht bekannt, ob Gleichstellung und
Geschlechtergerechtigkeit Auswahlkriterien waren. Gleiches betrifft auch das
Modellvorhaben Land(auf)Schwung.
g) Modellvorhaben „langfristige Sicherung von Versorgung und Mobilität
in ländlichen Räumen“
Das Modellvorhaben nimmt keine geschlechtsspezifischen Differenzierungen
vor. Die langfristige Sicherung von Versorgung und Mobilität in ländlichen
Regionen im Zuge des demografischen Wandels zielt auf eine hohe Lebensqualität
für alle Bevölkerungsgruppen, unabhängig von ihrem Alter und Geschlecht. Bei
der Durchführung des Modellvorhabens wird in den ausgewählten Regionen
besonderer Wert auf die frühzeitige Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen,
von Familien sowie von Seniorinnen und Senioren bei der Erarbeitung von
Lösungsansätzen gelegt.
h) Modellvorhaben chance.natur
Ziel des Modellvorhabens war es, Synergien zwischen Naturschutz und
ländlicher Entwicklung zu identifizieren und mit verschiedenen Projekten umzusetzen.
Ein besonderer Bezug zu Gleichstellung und Geschlechtergerechtigkeit war nicht
vorgesehen.
i) Städtebauförderung: Potenziale von Kleinstädten in peripheren Lagen
Das Forschungsfeld „Potenziale von Kleinstädten in peripheren Lagen“ wird im
Rahmen des Forschungsprogramms „Experimenteller Wohnungs- und
Städtebau“ durchgeführt. Es greift die besondere räumliche Bedeutung von
Kleinstädten in peripheren Lagen mit ihren speziellen wirtschaftlichen, demografischen
und sozialen Rahmenbedingungen auf. Modellhaft werden in acht Kleinstädten
in einem gemeinsamen Prozess von Politik, Verwaltung, Wirtschaft und
Bürgerschaft Entwicklungspotenziale identifiziert und Zukunftsstrategien entwickelt.
Der Prozess richtet sich an alle Bevölkerungsgruppen, unabhängig von ihrem
Alter und Geschlecht. Durch den Einsatz innovativer Beteiligungsformate werden
all diejenigen einbezogen, die sich in den Kommunen als Zukunftsgestalterinnen
und Zukunftsgestalter engagieren. Die Modellvorhaben stehen stellvertretend für
917 peripher gelegene Kleinstädte bundesweit. Eine Förderung ist mit dem
Forschungsfeld nicht verbunden.
j) Städtebauförderung: Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche
Zusammenarbeit und Netzwerke?
Das Städtebauförderungsprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden –
überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“ richtet sich gezielt an Städte und
Gemeinden in ländlichen Räumen. Im Rahmen der städtebaulichen Gesamtmaßnahmen
ist die Sanierung sozialer Infrastruktur auch zur besseren Vereinbarkeit von Beruf
und Familie grundsätzlich förderfähig. Dem Erhalt und Ausbau von
Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen, wie zum Beispiel Bildungs- und
Betreuungseinrichtungen, kommt als Standortfaktor in den Kommunen ein besonderer
Stellenwert zu.
In der Präambel zur Verwaltungsvereinbarung „Städtebauförderung“ haben sich
Bund und Länder dem Ziel der Verwirklichung der Geschlechtergerechtigkeit
verpflichtet. Danach sollen Maßnahmen der Städtebauförderung so optimiert
werden, dass sie sowohl unterschiedliche Ausgangsbedingungen von Frauen und
Männern als auch unterschiedliche Auswirkungen von Maßnahmen der
Städtebauförderung auf beide Geschlechter in der Art berücksichtigen, dass
Ungleichbehandlungen aufgedeckt und abgebaut werden.
17. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der Mittelabfluss im
Rahmen der genannten Programme in Bereiche zur aktiven Frauenförderung auf
dem Land und zur Förderung von Gleichstellungsprojekten (im Vergleich
zum Gesamtvolumen), und welche der genannten Programme knüpfen eine
Förderung daran, dass Frauen mindestens zur Hälfte durch die Mittel
profitieren (bitte mit Begründung)?
Eine Zuordnung des Anteils der Mittel, die explizit und ausschließlich der
Frauenförderung und der Gleichstellung zugutekommen, ist nicht möglich, da
Gleichstellung gegebenenfalls als eines unter verschiedenen Zielen in den Projekten
verfolgt wurde, für die Mittel im Einzelnen abgeflossen sind.
18. Ist Geschlechtergerechtigkeit nach Kenntnis der Bundesregierung
Grundlage der Entwicklung der genannten Programme?
Wie hoch ist der Anteil der Frauen, die an der Ex-ante-Evaluierung der
Programme beteiligt sind (beispielsweise im Planungsausschuss für
Agrarstruktur und Küstenschutz – PLANAK)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen. Zur Zusammensetzung des
Planungsausschusses für Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK) wird auf § 6
Absatz 1 des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ verwiesen.
19. Werden die Programme nach Kenntnis der Bundesregierung (regelmäßig)
auf ihre geschlechterspezifischen Auswirkungen ex-post evaluiert (bitte mit
Begründung)?
Wie hoch ist der Anteil von Frauen, die an dieser Evaluation beteiligt sind?
Eine Ex-post-Evaluation der Programme in Bezug auf ihre
geschlechterspezifischen Auswirkungen ist nicht vorgesehen.
20. Wie stellt die Bundesregierung die geschlechterpolitische Sensibilisierung
der politisch Mitwirkenden sicher, beispielsweise im Rahmen von
Weiterbildungen und externen Beratungen?
Die politisch Mitwirkenden handeln eigenverantwortlich. Es ist nicht Aufgabe
der Bundesregierung, sie zu beraten oder weiterzubilden.
21. Welche geschlechtsspezifischen Auswirkungen hat die Förderung über die
Gemeinsame Agrarpolitik der EU (GAP) nach Kenntnis der
Bundesregierung insgesamt?
Wie hoch war der Anteil der von einer Frau geführten landwirtschaftlichen
Betriebe, die 2015 Direktzahlungen über die erste Säule der GAP erhalten
haben, im Vergleich zu den von Männern geführten Betrieben (bitte nach
Anzahl der Betriebe (Betriebsgröße, konventionellem und Öko-Landbau)
sowie Höhe der Direktzahlungen aufschlüsseln)?
Wie hat sich dieses Verhältnis in den vergangenen 25 Jahren entwickelt?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Daten vor.
22. Wie setzt die Bundesregierung beispielsweise im Rahmen des
Partnerschaftsvertrages die in ELER festgeschriebene Gleichstellung und
Nichtdiskriminierung auf Bundesebene um?
In der Partnerschaftsvereinbarung zwischen Deutschland und der Europäischen
Kommission für die Umsetzung der ESI-Fonds unter dem Gemeinsamen
Strategischen Rahmen in der Förderperiode 2014 bis 2020 ist in Sektion 1 B
festgehalten, wie die Einhaltung der horizontalen Prinzipien und Politikziele für den
Einsatz der ESI-Fonds gewährleistet wird. Für den Bereich der Gleichstellung und
der Nichtdiskriminierung wird insbesondere Bezug genommen auf die
Arbeitsgruppe „Gleichstellung“.
23. Wie setzt die Bundesregierung Geschlechtergerechtigkeit und
Gleichstellung in der GAK nach ihrer Erweiterung 2015 um?
Wann und mit welchem Ergebnis waren Geschlechtergerechtigkeit und
Gleichstellung Themen des PLANAK?
Zugang zu Förderung im Rahmen der GAK ist nicht an ein bestimmtes
Geschlecht gebunden. Ebenso wenig erschwert die Zugehörigkeit zu einem
bestimmten Geschlecht den Zugang zur Förderung. Die Änderung des GAK-
Gesetzes im Oktober 2016 hat daran nichts geändert. Insofern waren
Geschlechtergerechtigkeit und Gleichstellung nicht Themen des PLANAK.
24. Ist in den Konsultationsverfahren der genannten Programme eine
Beteiligung von Frauen(gruppen) nach Kenntnis der Bundesregierung obligatorisch
festgeschrieben (bitte mit Begründung)?
Gemäß der delegierten Verordnung (EU) Nr. 240/2014 der Kommission vom 7.
Januar 2014 zum Europäischen Verhaltenskodex für Partnerschaften im Rahmen
der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds, zu denen der ELER gehört,
binden die Mitgliedstaaten relevante Partner in Konsultationsverfahren zur
Vorbereitung und Durchführung der Programme ein. Bei der Einbindung von
Partnern sollen die Mitgliedstaaten die Förderung der Gleichstellung von Männern
und Frauen und die Nichtdiskriminierung anstreben. Der Bundesregierung liegen
keine Erkenntnisse darüber vor, ob die Länder, die für die Umsetzung der ELER-
Förderung in Deutschland zuständig sind, in diesem Rahmen obligatorisch die
Beteiligung von Frauen(gruppen) vorschreiben.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 16a und 16b verwiesen.
25. Wie hat sich der Schwerpunkt „Frauen und Mädchen in ländlichen Räumen“
der spanischen EU-Ratspräsidentschaft 2010 im Regierungshandeln
fortgesetzt?
Die Bundesregierung hat sich in die Umsetzung des Schwerpunktes der
spanischen Ratspräsidentschaft eingebracht. Die Ergebnisse sind in die weitere
programmatische und politische Arbeit eingeflossen.
26. Wie hoch ist der Anteil von Frauen in den Gremien zur Koordinierung der
ländlichen Entwicklung (Arbeitsstab ländliche Entwicklung,
Interministerielle Arbeitsgruppe Ländliche Räume, Sachverständigenrat Ländliche
Entwicklung) sowie im neuen Referatszuschnitt Ländliche Entwicklung im
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft?
Die Ressorts, die Parlamentarische Staatssekretärinnen (PStS’in) oder
Staatssekretäre (PStS) in den Arbeitsstab ländliche Entwicklung entsenden, entscheiden
eigenständig und nach Zuständigkeit. Der Arbeitsstab ländliche Entwicklung
setzt sich paritätisch zusammen, vertreten sind der PStS Peter Bleser (BMEL,
Vorsitz), der PStS Dr. Günter Krings (BMI), die PStS’in Iris Gleicke (BMWi),
die PStS’in Annette Widmann-Mauz (BMG), die PStS’in Dorothee Bär (BMVI)
und der PStS Florian Pronold (BMUB). Als Gäste eingeladen waren der
PStS Dr. Michael Meister (BMF) und die PStS’in Anette Kramme (BMAS).
In der Interministeriellen Arbeitsgruppe sind Unterabteilungsleitungen und
Referate der Bundesregierung vertreten. Die Zusammensetzung der Arbeitsgruppe ist
aufgrund der jeweiligen Besetzung und terminlicher Aspekte Veränderungen
unterworfen.
Der Sachverständigenrat Ländliche Entwicklung ist ein paritätisch
zusammengesetztes Gremium, dem sechs Frauen und sechs Männer angehören. In geheimer
Wahl hat das Gremium einen Mann zum Vorsitzenden, eine Frau zur
Stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.
In der neu geschaffenen Abteilung Ländliche Räume, Strategische und politische
Konzeptionen des BMEL sind aktuell 28 Frauen und 28 Männer tätig.
Die aufgeführten Gremien sind keine Gremien nach dem Bundesgremiengesetz,
weil sie weder Aufsichtsgremien sind noch der Berufungsvorschlag für
mindestens eines ihrer Mitglieder dem Kabinett zur Kenntnis oder Zustimmung
vorgelegt werden muss.
Zur geschlechtergerechten Weiterentwicklung der Förderpolitik nach 2020
27. Wie werden Geschlechtergerechtigkeit und Gleichstellung Eingang in die
Förderpolitik nach 2020 finden, um die Lebens- und Erwerbssituation von
Frauen in ländlichen Räumen zu verbessern, Chancengleichheit herzustellen
und Vielfalt zu fördern?
28. Soll Gender Mainstreaming in allen Phasen der Konzeption, Umsetzung,
Begleitung und Auswertung der Förderprogramme konsequent angewendet
werden?
29. Wie soll Genderkompetenzbildung der in Programmentwicklung,
Programmierung, Umsetzung und Bewertung Beteiligten und politischen
Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern strukturell gefördert werden?
Die Fragen 27 bis 29 werden wegen des inhaltlichen Zusammenhangs zusammen
beantwortet.
Programme und Projekte für ländliche Räume werden durch die Kommunen, die
Länder, den Bund und die Europäische Union gefördert.
In Anlehnung an das Konzept der Agentur für Gleichstellung im ESF
(Förderperiode 2007 bis 2013) zielt die Agentur für Querschnittsziele im ESF in der
Förderperiode 2014 bis 2020 im Auftrag der Bundesregierung darauf ab,
Gleichstellung von Frauen und Männern als Querschnittsaufgabe fachlich, inhaltlich sowie
prozessual im ESF-Bundesprogramm zu verankern und zu begleiten. Die
Bundesregierung ist bereits zum jetzigen Zeitpunkt im kontinuierlichen Austausch
mit der Agentur, wie das Querschnittsziel Gleichstellung auch in der nächsten
Förderperiode nach 2020 in den ESF-Programmen verankert werden kann.
Die in der Antwort zu Frage 16 genannten Programme bilden einen Ausschnitt
der Aktivitäten des Bundes für ländliche Räume, die durch weitere Programme
und Projekte ergänzt werden. Entsprechend der Gemeinsamen Geschäftsordnung
der Bundesministerien (GGO) ist Gender Mainstreaming im Sinne der Förderung
der Gleichstellung von Frauen und Männern als durchgängiges Leitprinzip bei
allen politischen, normgebenden und verwaltenden Maßnahmen der
Bundesregierung zu berücksichtigen. Wie dies konkret geschieht, liegt in der
Verantwortlichkeit der jeweiligen Ressorts, die die Programme und Projekte federführend
verwalten. Daher kann keine für die Bundesregierung einheitliche Antwort zur
konkreten Ausgestaltung dieses Leitprinzips gegeben werden. Den Ressorts
obliegt es auch, sich gegebenenfalls bei der Programmkonzeption oder für die
Evaluation beraten oder schulen zu lassen. Dafür steht auf dem Markt ein breites
Angebot an Beratungseinrichtungen zur Verfügung.
Die Bundesregierung legt in jeder Legislaturperiode einen Gleichstellungsbericht
vor. Der Erste Gleichstellungsbericht erschien 2011. Mit der Zielstellung von
gleichen Wahlmöglichkeiten und gleich verteilten Chancen und Risiken von
Frauen und Männern im Lebensverlauf bot er ein Muster für konsistente
Gleichstellungspolitik. Der Zweite Gleichstellungsbericht, für den bisher das Gutachten
der Sachverständigenkommission vorliegt, entwickelt die
Lebensverlaufsperspektive weiter und bietet ein umfangreiches Set an Empfehlungen, an denen sich
konsistente Gleichstellungspolitik orientieren kann. Teil dieses Sets sind auch
Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Gleichstellung im ländlichen Raum.
Das Engagement der Länder und Kommunen für Gleichstellung im ländlichen
Raum unterstützt der Bund zum Beispiel mit dem Druck des Gleichstellungsatlas.
Der aktuelle 3. Gleichstellungsatlas von 2017 ist ein Ergebnis der Bemühungen
der Länder, regionale Unterschiede im täglichen Leben von Frauen und Männern
in vielen verschiedenen Lebensbereichen abzubilden. Er gibt auf Länder- und
teilweise bis auf Kreisebene detailliert Auskunft darüber, an welchen Stellen Länder
und Kommunen ansetzen können, um mehr Gleichstellung zu erreichen.
Die Bundesregierung arbeitet eng mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der
kommunalen Frauenbüros und Gleichstellungsstellen (BAG) zusammen. Die BAG
stärkt und vernetzt kommunale Gleichstellungsbeauftragte, die sich, gerade auch
in ländlichen Räumen, für Gleichstellung vor Ort einsetzen. Die Bundesregierung
fördert konkrete Projekte der BAG.
30. Sollen Gender Budgeting in den Finanzierungsplänen der Fördermaßnahmen
und aktive Frauenförderung obligatorisch eingeführt werden?
Im Rahmen der fachlichen Verantwortung obliegt die Entscheidung, ob Gender
Budgeting in den Finanzierungsplänen von Förderplänen außerhalb des
Bundeshaushalts berücksichtigt werden soll oder nicht, der eigenen Verantwortung der
Bundesministerien. Die obligatorische Einführung von Gender Budgeting war
nicht Gegenstand des Koalitionsvertrages. Daher beabsichtigt die
Bundesregierung nicht, Gender Budgeting im Rahmen des Bundeshaushalts einzuführen.
31. Sollen im Rahmen von Evaluierungen auch Prüfungen auf
geschlechterspezifische Wirksamkeit im Sinne übergeordneter gleichstellungspolitischer Ziele
der Programme durchgeführt werden?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 27 bis 29 verwiesen.
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ISSN 0722-8333]