[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
2. Mai 2017 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/12307
18. Wahlperiode 11.05.2017
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Annette Groth,
Heike Hänsel, Andrej Hunko und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/11798 –
Der Panzerdeal von Rheinmetall in der Türkei und die Bundesregierung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In der Frage, ob sie die Auffassung teile, dass sich die deutsche
Rüstungsindustrie anscheinend keine Sorgen über den politischen Kurs des türkischen
Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdoğan macht, sah die Bundesregierung keine
Veranlassung, einzelne Presseberichte zu kommentieren. Für die Geschäftstätigkeit
von Unternehmen der deutschen Verteidigungsindustrie im Ausland gelten die
einschlägigen Vorschriften des deutschen Rechts, heißt es kurz und knapp
(Bundestagsdrucksache 18/11212). Als „sei die Türkei unter Präsident Recep Tayyip
Erdoğan nicht längst auf dem Weg in die Autokratie. Als hätte dessen Regime
nicht bereits Panzer in Wohngebieten auffahren lassen, etwa im
bürgerkriegsähnlichen Konflikt mit der kurdischen Minderheit. Rheinmetall will das Regime
nun aufrüsten“ (Magazin stern vom 9. März 2017, S. 35).
Ein Bericht des Menschenrechtskommissars Said Raad al-Hussein zieht eine
Schreckensbilanz des Vorgehens der türkischen Sicherheitskräfte gegen
vermeintliche Anhänger der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK und ihr
nahestehende Gruppen seit Juli 2015. Es hat „massive Zerstörungen, Tötungen
und andere schwere Menschenrechtsverletzungen“ gegeben. Bis zu 2 000
Menschen seien getötet worden, darunter 1 200 Zivilisten. Ganze Landstriche seien
ausradiert worden. Es habe Folter und Gewalt gegen Frauen gegeben. Zwischen
335 000 und 500 000 Menschen, meist Kurden, seien vertrieben worden. Auf
Satellitenbildern sei zu sehen, wie ihre Häuser durch massive Waffengewalt
zerstört seien (
www.tagesschau.de/ausland/tuerkei-kurdengebiete-101.html).
Öffentliche Kritik am Vorgehen der türkischen Sicherheitskräfte erfüllt dabei
bereits den Tatbestand der Terrorpropaganda, wie zuletzt der Journalist der
Zeitung „DIE WELT“, Deniz Yücel, erfahren musste.
Vor diesem Hintergrund ist „den Chefs des Rüstungskonzerns klar […], dass
sie gegenwärtig keine Chance hätten, schweres Kriegsgerät in die Türkei zu
exportieren. Würde die Bundesregierung eine solche Genehmigung auch nur
erwägen, bräche ein Proteststurm los. Also greift Rheinmetall-Chef Armin
Papperger zu einem Trick: Er will die Panzer vor Ort in der Türkei bauen lassen“
(Magazin stern vom 9. März 2017, S. 35). Die neue Firma RBSS will diese für
die Türkei und andere Länder im Nahen Osten bauen. Die Rheinmetall AG hält
einen Anteil von 40 Prozent an dem Joint Venture mit dem türkischen
Unternehmen BMC und einem weiteren Partner (
https://portal1.dbtg.de/unternehmen/
industrie/ruestungskonzern-rheinmetall-will-panzer-fuer-die-tuerkei-bauen/Dana
Info=
www.handelsblatt.com+19488790.html?social=twitter).
Kenntnisse über den Stand der Neugründung einer neuen deutsch-
malaysischtürkischen Gemeinschaftsfirma mit Sitz in der Türkei unter Beteiligung des
deutschen Rüstungskonzerns Rheinmetall AG für den Bau und die Vermarktung
gepanzerter Fahrzeuge auf Rädern oder Ketten habe die Bundesregierung
allerdings über presseöffentliche Informationen hinaus nicht
(Bundestagsdrucksache 18/11212). Ähnlich kenntnisreich war die Bundesregierung bereits bei
Anfragen zu den in den Jahren 2011 und 2012 aus Deutschland in die Türkei
gelieferten über 600 Scharfschützengewehre der Marke Steyr SSG08
(Bundestagsdrucksache 18/6480). In der Antwort zu Frage 13 der Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 18/8581 behauptete die Bundesregierung noch, keine
Kenntnis zu haben, ob die SSG08 in den mehrheitlich von Kurden bewohnten
Gebieten eingesetzt werden.
Der Deal von Rheinmetall ist aber auch vor dem Hintergrund von Bedeutung,
weil es keinen Zweifel an der besonderen Treue des türkischen Rheinmetall-
Partners zu Präsident Erdoğan gibt. BMC gehört zum Firmenkonglomerat des
ehemaligen Journalisten und „glühenden Erdoğan-Anhängers Ethem Sancak“, der
auch Eigentümer einer Mediengruppe mit mehreren Zeitungen, Radio- und
Fernsehsendern ist, die „ungefiltert Propaganda von Erdoğan verbreiten“ und
den eine „göttliche Liebe“ mit Erdoğan verbinde, für den er sogar „Mutter,
Vater und Kinder opfern“ würde (
www.greenpeace-magazin.de/nachrichten
archiv/deutsche-panzer-fuer-erdogan-rheinmetall-will-der-tuerkei-eine-
fabrikbauen).
Rheinmetall hat sich mit Ethem Sancak den Gegenentwurf zu einer der reichsten
türkischen Unternehmerdynastien, der Koc-Familie, als Geschäftspartner
ausgesucht, die als prowestlich und für einige Erdoğan-kritisch gilt (
https://correctiv.
org/recherchen/stories/2017/03/09/deutsche-panzer-fuer-erdogan/). Für andere
war Mustafa Koc, der im Januar 2016 verstarb, sicher kein Freund von
Staatspräsident Recep Tayyip Erdoğan, aber er war auch kein ausgewiesener Kritiker
(
www.welt.de/wirtschaft/article151299143/Grundig-Besitzer-mit-55-Jahren-
gestorben.html).
Der Koc-Konzern profitierte in seinen Anfängen von der Enteignung
armenischen, aramäischen und griechischen Eigentums nach dem Völkermord von
1914. So steht das unmittelbar an den Gezi-Park angrenzende „Divan“-Hotel
auf dem Gelände eines ehemaligen armenischen Friedhofs. Während der Gezi-
Proteste 2013 wurde das Hotel für Demonstrantinnen und Demonstranten
geöffnet und im Kellergeschoss von Ärztinnen und Ärzten und Pflegerinnen und
Pflegern ein Lazarett eingerichtet, woraufhin die Polizei in der Nacht der
Räumung des Gezi-Parks Unmengen von Tränengas in das Hotel schoss und
versuchte, die Räume zu stürmen, in die Hunderte von Menschen in dieser Nacht
geflüchtet waren. Bald darauf wurde die größte Konzerntochter, die
Energiefirma Tüpraş, wegen angeblicher Bilanzvergehen zu einer Geldstrafe von
175 Millionen Euro verurteilt. Für Erdoğan-Kritiker war klar: ein Racheakt
(
www.welt.de/wirtschaft/article151299143/Grundig-Besitzer-mit-55-Jahren-
gestorben.html).
Es war eine Firma der Koc-Gruppe, die auf Basis ausländischer Lizenzen den
türkischen Altay-Panzer entwickelte. Der Bau dieses Panzers könnte nun
zumindest teilweise an die Firma des Erdoğan-Freundes Ethem Sancak gehen und
damit an dessen neue deutsche Geschäftspartner. Rheinmetall bestätigt, dass das
neue Gemeinschaftsunternehmen „beabsichtigt, an der Ausschreibung
teilzunehmen“ (
https://correctiv.org/recherchen/stories/2017/03/09/deutsche-panzer-
fuer-erdogan/).
1. Welche über den UN-Bericht hinausgehenden Kenntnisse hat die
Bundesregierung (auch nachrichtendienstliche) über die Zahl der Todesopfer im
bürgerkriegsähnlichen Konflikt mit der kurdischen Minderheit seit Juli 2015
(bitte nach Zivilisten, Angehörigen der Streitkräfte, Polizisten und
vermeintlichen PKK-Kämpfern bzw. Angehörigen der PKK nahestehenden Gruppen
aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen zu dieser Fragestellung Hinweise aus verschiedenen
öffentlichen Quellen, wie beispielsweise der Bericht des VN-Hochkommissars
für Menschenrechte vom Februar 2017, Pressemeldungen oder Publikationen von
Nichtregierungsorganisationen vor. Die Nichtregierungsorganisation
„International Crisis Group“ geht beispielsweise davon aus, dass zwischen dem 20. Juli 2015
und dem 31. März 2017 insgesamt 2 641 Personen im Zusammenhang mit den
Kampfhandlungen zwischen der PKK und türkischen Sicherheitskräften ums
Leben gekommen sind. Hierzu zählen nach Angaben der International Crisis Group
1 133 Angehörige der PKK bzw. mit ihr verbundener Gruppen, 897 Angehörige
der türkischen Sicherheitskräfte, 392 Zivilisten und 219 Personen, die nicht
eindeutig zugeordnet werden können. Eigene gesicherte Erkenntnisse liegen der
Bundesregierung hierzu nicht vor.
2. Inwieweit ist die Bundesregierung grundsätzlich der Auffassung, dass es sich
bei Kooperationen deutscher Rüstungsunternehmen im Ausland um ganz
normale unternehmerische Entscheidungen handelt?
Bei internationalen Kooperationen deutscher Verteidigungsunternehmen handelt
es sich um Unternehmensentscheidungen. Für daraus resultierende Anträge zur
Ausfuhr von Rüstungsgütern aus Deutschland gelten die restriktiven Regeln der
Rüstungsexportkontrolle.
3. Inwieweit sieht die Bundesregierung die Pläne der Rheinmetall AG für den
Bau und die Vermarktung gepanzerter Fahrzeuge auf Rädern oder Ketten in
der Türkei vor dem Hintergrund des jüngsten Berichts des
Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR), der den Einsatz von Panzern in
dicht besiedelten Gebieten in der Süd-Ost-Türkei beklagt (
www.tagesschau.
de/ausland/tuerkei-kurdengebiete-101.html), eine ganz normale
unternehmerische Entscheidung?
Die Pläne der Rheinmetall AG sind eine unternehmerische Entscheidung. Für
daraus resultierende Anträge zur Ausfuhr von Rüstungsgütern aus Deutschland
gelten die restriktiven Regeln der Rüstungsexportkontrolle. Die Bundesregierung
verfolgt eine zurückhaltende und abgewogene Rüstungsexportpolitik. Über die
Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die
Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger
Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen.
Grundlage hierfür sind die „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export
von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ aus dem Jahr 2000, der
„Gemeinsame Standpunkt des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008
betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von
Militärtechnologie und Militärgütern“ und der Vertrag über den Waffenhandel („Arms Trade
Treaty - ATT“), der am 24. Dezember 2014 in Kraft getreten ist.
Die Türkei ist Mitglied der NATO. Nach den politischen Grundsätzen der
Bundesregierung aus dem Jahr 2000 gilt für EU-, NATO- und NATO-gleichgestellte
Länder Folgendes (Zitat): „Der Export von Kriegswaffen und sonstigen
Rüstungsgütern in diese Länder hat sich an den Sicherheitsinteressen der
Bundesrepublik Deutschland im Rahmen des Bündnisses und der EU zu orientieren. Er ist
grundsätzlich nicht zu beschränken, es sei denn, dass aus besonderen politischen
Gründen in Einzelfällen eine Beschränkung geboten ist“.
Der Beachtung der Menschenrechte wird bei Rüstungsexportentscheidungen ein
besonderes Gewicht beigemessen (Abschnitte I.2, I.3 und I.4 der Politischen
Grundsätze der Bundesregierung). Genehmigungen nach dem Putschversuch
vom Juli 2016 erfolgen nach umfassender Prüfung der Bundesregierung und im
fortlaufenden Abgleich mit der Genehmigungspraxis der EU-Mitgliedstaaten. Bei
Entscheidungen findet das Kriterium 2 (Achtung der Menschenrechte) des
Gemeinsamen Standpunkts der EU besondere Berücksichtigung.
Den genannten Grundsätzen folgend nimmt die Bundesregierung keine
Pauschalbewertungen eines Landes vor. Vielmehr findet für jeden Fall eine differenzierte
und sorgfältige Einzelfallprüfung statt. Die Bundesregierung wird die weiteren
Entwicklungen in der Region genau verfolgen und wie bisher im Rahmen ihrer
Genehmigungspraxis berücksichtigen.
4. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass es
sich bei der Rüstungsexportkontrolle um ein Instrument der Außen- und
Sicherheitspolitik, nicht jedoch der Wirtschaftspolitik handelt?
Der deutsche Rüstungsexport wird durch das Grundgesetz (GG), das Gesetz über
die Kontrolle von Kriegswaffen (KrWaffKontrG) und das
Außenwirtschaftsgesetz (AWG) i.V.m. der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) geregelt. Die
Leitlinien für die Genehmigungsbehörden bilden die „Politischen Grundsätze der
Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen
Rüstungsgütern“ vom 19. Januar 2000, der Gemeinsame Standpunkt der EU betreffend
gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und
Militärgütern vom 8. Dezember 2008 sowie der Vertrag über den Waffenhandel
(„Arms Trade Treaty – ATT“), der am 24. Dezember 2014 in Kraft getreten ist.
Die Bundesregierung betreibt eine zurückhaltende, verantwortungsvolle
Rüstungsexportpolitik, die sich im Rahmen der internationalen und gesetzlichen
Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland am Sicherheitsbedürfnis und
außenpolitischen Interesse der Bundesrepublik Deutschland orientiert. Für Exporte
in Drittländer gelten folgende Regelungen (Abschnitte III.2 und III.3 der
Politischen Grundsätze der Bundesregierung):
„Der Export von Kriegswaffen (nach KWKG und AWG genehmigungspflichtig)
wird nicht genehmigt, es sei denn, dass im Einzelfall besondere außen- oder
sicherheitspolitische Interessen der Bundesrepublik Deutschland unter
Berücksichtigung der Bündnisinteressen für eine ausnahmsweise zu erteilende Genehmigung
sprechen. Beschäftigungspolitische Gründe dürfen keine ausschlaggebende Rolle
spielen.“
„Für den Export sonstiger Rüstungsgüter (nach AWG genehmigungspflichtig)
werden Genehmigungen nur erteilt, soweit die im Rahmen der Vorschriften des
Außenwirtschaftsrechts zu schützenden Belange der Sicherheit, des friedlichen
Zusammenlebens der Völker oder der auswärtigen Beziehungen nicht gefährdet
sind.
In diesen Fällen überwiegen diese Schutzzwecke das volkswirtschaftliche
Interesse von § 3 Absatz 1 AWG.“
5. Inwieweit teilt die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis die Einschätzung
des Bonn International Center for Conversion (BICC), bezogen auf die
Türkei als kritisch zu sehendes Empfängerland, da nach dessen Daten nur drei
von acht Kriterien im „grünen“ Bereich und als „unkritisch“ eingestuft
werden, wohingegen im „möglicherweise kritischen“ Bereich das Kriterium
„Mitgliedschaften in Menschenrechts- und Rüstungskontrollkonventionen“
und im kritischen „roten“ Bereich die Kriterien „Einhaltung der
Menschenrechte“, „Interne Konflikte“ und „Aufrechterhaltung von regionalem
Frieden, Sicherheit und Stabilität“ gesehen werden (
www.aufschrei-waffenhandel.
de/fileadmin/dokumente/Neues/materialien/Ruestungsexporte_Handreichung_
2016.pdf)?
Die Bundesregierung verfolgt eine restriktive Rüstungsexportpolitik. Über die
Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die
Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger
Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen.
Grundlage hierfür sind die „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export
von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ aus dem Jahr 2000, der
„Gemeinsame Standpunkt des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008
betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von
Militärtechnologie und Militärgütern“ und der Vertrag über den Waffenhandel („Arms Trade
Treaty – ATT“), der am 24. Dezember 2014 in Kraft getreten ist.
Die Türkei ist Mitglied der NATO. Nach den politischen Grundsätzen der
Bundesregierung aus dem Jahr 2000 gilt für EU-, NATO- und NATO-gleichgestellte
Länder Folgendes (Zitat): „Der Export von Kriegswaffen und sonstigen
Rüstungsgütern in diese Länder hat sich an den Sicherheitsinteressen der
Bundesrepublik Deutschland im Rahmen des Bündnisses und der EU zu orientieren. Er ist
grundsätzlich nicht zu beschränken, es sei denn, dass aus besonderen politischen
Gründen in Einzelfällen eine Beschränkung geboten ist“.
Der Beachtung der Menschenrechte wird bei Rüstungsexportentscheidungen ein
besonderes Gewicht beigemessen (Abschnitte I.2, I.3 und I.4 der Politischen
Grundsätze der Bundesregierung). Genehmigungen nach dem Putschversuch
vom Juli 2016 erfolgen nach umfassender Prüfung der Bundesregierung und im
fortlaufenden Abgleich mit der Genehmigungspraxis der EU-Mitgliedstaaten. Bei
Entscheidungen findet das Kriterium 2 (Achtung der Menschenrechte) des
Gemeinsamen Standpunkts der EU besondere Berücksichtigung.
Den genannten Grundsätzen folgend nimmt die Bundesregierung keine
Pauschalbewertungen eines Landes vor. Vielmehr findet für jeden Fall eine differenzierte
und sorgfältige Einzelfallprüfung statt. Die Bundesregierung wird die weiteren
Entwicklungen in der Region genau verfolgen und wie bisher im Rahmen ihrer
Genehmigungspraxis berücksichtigen.
6. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass Ethem Sancak,
im Jahr 2014 durch eine öffentliche Ausschreibung, bei der er der einzige
Bieter war, das Unternehmen BMC erwarb, das sich unter anderem Aufträge
für Panzer und Wasserwerfer für die türkische Armee und Polizei gesichert
hat (
www.reporter-ohne-grenzen.de/themen/mom/projektlaender/momtuerkei/
detailseite-tuerkei/)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor.
7. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis, ob Ethem Sancak nach wie vor
als Ombudsmann der Regierungspartei AKP fungiert, eine Funktion, die er
seit 2012 innehatte (
www.reporter-ohne-grenzen.de/themen/mom/projekt
laender/momtuerkei/detailseite-tuerkei/)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass Ethem Sancak
seine Funktion als Ombudsman der AKP nach 2012 beendet hat.
8. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die türkische
Tageszeitung „Günes“ (die Sonne), die mit einer Auflage von rund 100 000
Exemplaren zu den größeren Publikationen des Landes zählt und 2013 von
Ethem Sancak gekauft wurde, die Armenienresolution des Deutschen
Bundestages vom 2. Juni 2016 für den Autobombenanschlag am 7. Juni 2016 mit
mindestens elf Toten verantwortlich macht (
www.n-tv.de/politik/Tuerkisches-
Blatt-gibt-Deutschland-Schuld-article17886116.html)?
Es ist zutreffend, dass die türkische Tageszeitung Günes in einem Artikel vom
8. Juni 2016 einen Zusammenhang zwischen dem Anschlag in Istanbul am
7. Juni 2016 und der „Armenier-Resolution“ des Deutschen Bundestags
konstruierte.
9. Inwieweit ist der Bundesregierung die Äußerung von Rheinmetall bekannt,
wonach das Unternehmen in der Bewertung der Situation in Kundenländern
der Beurteilung der Bundesregierung folgt, und inwieweit haben sich
Vertreterinnen und Vertreter von Rheinmetall mit Vertreterinnen und Vertretern
der Bundesregierung getroffen, um Gespräche über das Vorhaben zur
Produktion von gepanzerten Fahrzeugen zu führen, und eine entsprechende
Bewertung der Situation in der Türkei durch die Bundesregierung erbeten
(Magazin stern vom 9. März 2017, S. 35)?
Wenn ja, wie fiel diese Bewertung aus?
Für das Auslandsengagement von Verteidigungsunternehmen mit Sitz in
Deutschland gelten die einschlägigen Vorschriften des deutschen Rechts.
Die Bundesregierung steht aufgabenbedingt mit den Unternehmen der
wehrtechnischen Industrie, darunter auch mit der Firma Rheinmetall, im regelmäßigen
Austausch. Zu den Gesprächen des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Energie wird auf die Antwort zu den Fragen 25 und 26 verwiesen. In diesen
Gesprächen wurde ausweislich der vorhandenen Aufzeichnungen und Unterlagen nicht
über das Vorhaben zur Produktion von gepanzerten Fahrzeugen gesprochen.
Darüber hinaus war das Vorhaben der Firma Rheinmetall zur Produktion
gepanzerter Fahrzeuge in der Türkei ausweislich der vorhandenen Unterlagen und
Aufzeichnungen nicht Gegenstand von Gesprächen mit Vertretern der
Bundesregierung.
10. Inwieweit kann die Bundesregierung bestätigen, wonach ein geplantes
Gemeinschaftsunternehmen von Rheinmetall zur Munitionsfertigung mit dem
staatlichen türkischen Rüstungsunternehmen MKEK in Absprache mit ihr
vorangetrieben werde, wie der Rheinmetall-Vorstandsvorsitzende Armin
Papperger auf der Hauptversammlung der Rheinmetall AG am 10. Mai 2016
gesagt habe (
www.stern.de/wirtschaft/news/)?
Wenn ja, wann, und auf Seiten der Bundesregierung durch wen wurden über
dieses Vorhaben Gespräche mit Rheinmetall geführt?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor.
11. Inwieweit trifft es zu, dass Rheinmetall die Bundesregierung über seine
strategischen Pläne sowohl zu der Rüstungskooperation mit MKEK
bezüglich von Munition und BMC bezüglich von Panzern in der Türkei
informiert hat, da Rheinmetall nichts hinter ihrem Rücken macht und immer in
Übereinstimmung mit den entsprechenden Gesetzen handelt; analog
beispielsweise zum Vorhaben von Rheinmetall, Denel Munition Südafrika zu
kaufen, auf diese Weise von Südafrika in Drittländer exportieren zu
können (
http://monch.com.tr/EN,901/we-are-committed-to-becoming-a-local-
player-in-turkey.html?_tag1=636119524330000000)?
Eine vorherige Absprache zwischen der Bundesregierung und Rheinmetall zur
Kooperation mit den Unternehmen MKEK und BMC hat nicht stattgefunden. Für
Anträge zur Ausfuhr von Rüstungsgütern aus Deutschland gelten die restriktiven
Regeln der Rüstungsexportkontrolle.
12. Hat die Rheinmetall AG im Zusammenhang mit der geplanten Fertigung von
Munition und Artillerie in den vergangenen zwei Jahren Genehmigungen für
den Transfer von Technologie in die Türkei beantragt?
Wenn ja, wofür, und wurden Genehmigungen erteilt?
Die Bundesregierung hat im Zusammenhang mit der Medienberichten zufolge
geplanten Fertigung von Munition und Artillerie in den vergangenen zwei Jahren
keine Genehmigungen für den Transfer von Technologie in die Türkei an die
Rheinmetall AG erteilt.
Unter Bezugnahme auf die Entscheidung des BVerfG vom 21. Oktober 2014 –
2 BvE 5/11 – kann zu etwaigen offenen Antragsverfahren nicht Stellung
genommen werden.
13. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass ein
genehmigungspflichtiger Transfer von deutscher Technologie nicht im Mittelpunkt
des Kooperationsprojekts von Rheinmetall und BMC steht (Magazin stern
vom 9. März 2017, S. 35)?
Der Bundesregierung liegen keine über presseöffentliche Informationen
hinausgehenden Kenntnisse zu dem Kooperationsprojekt vor.
14. Hat die Rheinmetall AG nach Kenntnis der Bundesregierung im
Zusammenhang mit dem geplanten Bau gepanzerter Fahrzeuge in den vergangenen
zwei Jahren Genehmigungen für den Transfer von Technologie in die Türkei
beantragt?
Wenn ja, wurden solche Genehmigungen bereits erteilt?
Die Bundesregierung hat im Zusammenhang mit dem geplanten Bau gepanzerter
Fahrzeuge in den vergangenen zwei Jahren keine Genehmigungen für den
Transfer von Technologie in die Türkei an die Rheinmetall AG erteilt.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen.
15. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass die auf der
Rüstungsmesse Eurosatory 2016 in Paris von Rheinmetall erstmals
vorgestellte 130-mm-Glattrohrkanone, die insbesondere zur Bekämpfung der
russischen Panzer wie des T-90 und des T-14 Armata dienen sollen (
www.stern.
de/digital/technik/130-mm-glattrohr-kanone-leopard-armata-6901620.html),
in den neuen türkischen Altay-Panzer nachgerüstet werden sollen (https://
deutsch.rt.com/inland/38905-strategie-gegen-russische-armata-reihe/)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor.
16. Hat der Motorenhersteller MTU nach Kenntnis der Bundesregierung im
Zusammenhang mit dem geplanten Bau gepanzerter Fahrzeuge in den
vergangenen zwei Jahren Genehmigungen für den Transfer von Technologie in die
Türkei beantragt?
Wenn ja, wurden solche Genehmigungen bereits erteilt?
Die Bundesregierung hat im Zusammenhang mit dem geplanten Bau gepanzerter
Fahrzeuge in den vergangenen zwei Jahren keine Genehmigungen für den
Transfer von Technologie in die Türkei an den Motorenhersteller MTU erteilt.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen.
17. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass der türkische
Mischkonzern Tümosan, der vom türkischen Verteidigungsministerium für
die Entwicklung und Herstellung des Antriebssystems für den türkischen
Kampfpanzer Altay beauftragt worden ist, einen Vertrag mit dem
österreichischen Motorenhersteller AVL List nach nur drei Monaten aufgekündigt
hat und für den Kampfpanzer Altay MBT zur Zeit den fünf Prototypen nur
MTU-Friedrichshafen Antriebsmotoren zur Verfügung stehen, deren
Leistung jedoch bei den ersten Testläufen als zu gering eingestuft wurde, weshalb
für die nächsten 3 bis 4 Lose der Serienproduktion die Tümosan-Motoren
zum Zuge kommen sollen (
https://turkishpress.de/news/wirtschaft/18-01-
2017/tuerkischer-kampfpanzer-ohne-oesterreichische-hilfe)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor.
18. Hat der Getriebehersteller Renk nach Kenntnis der Bundesregierung im
Zusammenhang mit dem geplanten Bau gepanzerter Fahrzeuge in den
vergangenen zwei Jahren Genehmigungen für den Transfer von Technologie in die
Türkei beantragt?
Wenn ja, wurden solche Genehmigungen bereits erteilt?
Die Bundesregierung hat im Zusammenhang mit dem geplanten Bau gepanzerter
Fahrzeuge in den vergangenen zwei Jahren keine Genehmigungen für den
Transfer von Technologie in die Türkei an den Getriebehersteller Renk erteilt.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen.
19. Inwieweit trifft es zu, dass Rheinmetall mit der Bundesregierung Gespräche
über eine mögliche Genehmigung für eine Nachrüstung von Leopard-
Panzern in Beständen des türkischen Militärs hinsichtlich der Ausrüstung mit
zusätzlichen Schutzsystemen führt (
www.tagesspiegel.de/wirtschaft/
interviewmit-rheinmetall-chef-armin-papperger-die-tuerkische-regierung-
moechtedass-wir-in-der-tuerkei-produzieren/19534090.html)?
Wenn ja, wann fand das erste Gespräch zwischen welchen Vertretern von
Rheinmetall und der Bundesregierung statt?
Vertreter von Rheinmetall haben eine mögliche Nachrüstung von Leopard-
Kampfpanzern des türkischen Militärs am Rande eines Gesprächs mit der
Bundesministerin Brigitte Zypries am 15. März 2017 thematisiert.
Unter Bezugnahme auf die Entscheidung des BVerfG vom 21. Oktober 2014 -
2 BvE 5/11 - kann zu etwaigen offenen Antragsverfahren nicht Stellung
genommen werden.
20. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass Rheinmetall
Kunde des deutschen Kommunikationsberatungsunternehmens für die
Bereiche Wirtschaft, Medien und Politik WMP EUROCOM AG ist, dessen
langjähriger Vorstandschef und heutiger Aufsichtsratsvorsitzende der
ehemalige „BILD“-Chefredakteur Hans-Hermann Tiedje ist (
www.stern.de/
politik/deutschland/tillack/hans-martin-tillack-6823040.html)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor.
21. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass die WMP
wiederholt durch zweifelhafte PR-Methoden und ihre Nähe zu Politikern in die
Schlagzeilen geraten ist (
www.berliner-zeitung.de/saechsischem-ex-
ministerwird-untreue-vorgeworfen-cdu-politiker-schommer-angeklagt-15546066)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor.
22. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die WMP
AG die Regierung von Katar berät?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
23. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis, dass an der Firma BMC auch
Vertreter des Golfemirats Katar Anteile halten und bereits Verhandlungen
zwischen dem Rheinmetall-Gemeinschaftsunternehmen RBSS und dem
Emirat Katar über die Lieferung von 1 000 gepanzerten Fahrzeugen aus
türkischer Produktion laufen (
https://correctiv.org/recherchen/stories/2017/03/
09/deutsche-panzer-fuer-erdogan/)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine über Presseberichterstattung
hinausgehenden Erkenntnisse vor.
24. Inwieweit hat die Bundesregierung (auch nachrichtendienstliche) Kenntnis
darüber, ob Katar plant, die Fahrzeuge wiederum zu exportieren, und die
Panzer mit deutscher Technologie damit letztlich an den Brandherden der
Region auftauchen, da Katar zum Beispiel Rebellengruppen im syrischen
Bürgerkrieg bereits mit Waffen und Training unterstützen (
www.zeit.de/
politik/ausland/2012-02/Katar-emir-thani)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
25. An welchen Terminen, Gesprächen, Veranstaltungen, Sitzungen etc. des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie nahmen in dieser
Legislaturperiode Vertreter der Firma Rheinmetall und/oder von dieser beauftragte
Repräsentanten von Beratungsagenturen wie zum Beispiel der WMP AG
teil, und wann genau (bitte mit Auflistung der entsprechenden
Veranstaltungen, der Themen, die besprochen wurden, des Datums sowie der Namen der
Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung und des Unternehmens)?
26. An welchen Veranstaltungen, Gesprächen oder anderweitigen Terminen der
Rheinmetall AG sowie von ihr beauftragter Beratungsagenturen wie der
WMP AG nahmen Vertreter des Bundeswirtschaftsministeriums in dieser
Legislaturperiode wann und wo teil (bitte unter Nennung des Titels, Datums
und Ortes der Veranstaltung oder Termins sowie unter Nennung der Namen
der Mitglieder bzw. teilnehmenden Vertreterinnen und Vertreter)?
Die Fragen 25 und 26 werden gemeinsam beantwortet.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie steht aufgabenbedingt mit
den Unternehmen der wehrtechnischen Industrie im regelmäßigen Austausch.
Insbesondere bei größeren Veranstaltungen lässt sich vielfach nicht
rekonstruieren, welche Personen teilgenommen haben und welche Gespräche anlässlich
dieser Veranstaltungen geführt worden sind.
Die Angaben zu den Gesprächspartnern richten sich nach der Anmeldung bei
Terminvereinbarung. Kurzfristige Änderungen der anwesenden Teilnehmer können
nicht mehr im Einzelfall nachvollzogen werden.
Unterhalt der Leitungsebene gab es aufgabenbedingt in den durch die Fragesteller
abgefragten Zeitraum regelmäßige dienstliche Kontakte von Vertretern des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zu Vertretern von Rheinmetall. Eine
vollständige und umfassende Aufstellung über all diese Kontakte existiert nicht
und kann aufgrund fehlender Recherchierbarkeit auch nicht erstellt werden. Eine
Auflistung von Einzelterminen unterhalb der Leitungsebene erfolgt daher nicht.
Zu den einzelnen Terminen wird auf die beiliegende tabellarische Übersicht
verwiesen.
Anlage
zu Frage 25
Datum Art des Termins
oder der
Veranstaltung des
Bundesministeriums für
Wirtschaft und
Energie
Vertreter der
Bundesregierung
Unternehmensvertreter Gesprächs- bzw.
Veranstaltungsthemen
09.05.2014 Gespräch BM Sigmar Gabriel Herr Armin Papperger
(Vorsitzender des
Bereichsvorstands Defence
und Vorsitzender des
Vorstands der Rheinmetall
AG)
Herr Alexander van den
Busch (Leiter Regierungs-
und
Parlamentsangelegenheiten Rheinmetall AG)
Deutsche
Rüstungsexportkontrollpolitik
19.08.2014 Gespräch mit
Betriebsräten der
Verteidigungs-
und
Sicherheitsindustrie in
Deutschland
BM Sigmar Gabriel Frau Roswitha Armbrüster
(Betriebsratsvorsitzende
Rheinmetall Defence),
daneben eine Vielzahl
weiterer Betriebsratsvertreter
anderer Unternehmen
Rüstungsexporte
deutscher
Unternehmen,
Rüstungsexportkontrolle,
nationale Konsolidierung
und europäische
Kooperationen,
Diversifikation in
Richtung zivile
Sicherheitstechnologie, Gründung eines
Branchenrats
„Verteidigungswirtschaft“
05.09.2014 Branchendialog
des BMWi mit
der
Rüstungsindustrie
BM Sigmar Gabriel Herr Armin Papperger,
daneben eine Vielzahl
weiterer Unternehmens- und
Verbandsvertreter der
Rüstungsindustrie
Rüstungsexporte
und deutsche
Rüstungsindustrie,
insbesondere
Rüstungsexportpolitik/verstärkte
exportpolitische
Flankierung, nationale
und europäische
Konsolidierung/
internationale
Kooperationen,
Diversifizierung in zivile
Märkte,
Forschungs-/
Entwicklungs- und
Innovationspolitik,
Mittelstand
Datum Art des Termins
oder der
Veranstaltung des
Bundesministeriums für
Wirtschaft und
Energie
Vertreter der
Bundesregierung
Unternehmensvertreter Gesprächs- bzw.
Veranstaltungsthemen
05.09.2014 Gespräch BM Sigmar Gabriel Herr Armin Papperger Rüstungsexporte
12.11.2014 Gespräch BM Sigmar Gabriel Herr Armin Papperger Austausch zu
verschiedenen
aktuellen Themen
12.11.2014 Gespräch mit
Vorstandsmitgliedern des
Bundesverbandes
der Deutschen
Sicherheits- und
Verteidigungsindustrie
BM Sigmar Gabriel Herr Armin Papperger Aktuelle Fragen der
Verteidigungsindustrie,
Genehmigung von
Rüstungsexporten
15.12.2014 Gespräch StS
Matthias Machnig
Herr Ulrich Sasse
(Geschäftsführer und Leiter
des Geschäftsbereiches
Simulation und Training bei
Rheinmetall Defence)
Herr Bodo Garbe (Mitglied
im Bereichsvorstand von
Rheinmetall Defence)
Herr Alexander van den
Busch
Austausch zu
verschiedenen
aktuellen Themen
13.03.2015 Gespräch StS
Matthias Machnig
Herr Bodo Garbe
Herr Ulrich Sasse
Möglichkeiten der
Zusammenarbeit mit
dem Deutschen
Zentrum für Luft-
und Raumfahrt
20.03.2015 Gespräch BM Sigmar Gabriel Herr Armin Papperger Austausch zu
verschiedenen
aktuellen Themen mit
Herrn Jürgen Kerner
(IG Metall)
26.03.2015 Branchendialog
Rüstung
StS
Matthias Machnig
Herr Armin Papperger Austausch zu
verschiedenen
aktuellen Themen
28.07.2015 Gespräch PSt’in
Brigitte Zypries
Herr Klaus-Peter Schmidt-
Deguelle (WMP Eurocom
AG)
Austausch zu
verschiedenen
aktuellen Themen
07.09.2015 Gespräch PSt’in
Brigitte Zypries
Herr Alexander van den
Busch
Austausch zu
verschiedenen
aktuellen Themen
Datum Art des Termins
oder der
Veranstaltung des
Bundesministeriums für
Wirtschaft und
Energie
Vertreter der
Bundesregierung
Unternehmensvertreter Gesprächs- bzw.
Veranstaltungsthemen
07.09.2015 Gespräch StS
Matthias Machnig
Herr Alexander van den
Busch
Informationsaustausch zu
unternehmensbezogenen
Angelegenheiten
29.10.2015 Frühstück mit
Vertretern der
Außenhandelskammern und der
in Russland
tätigen Vertreter der
deutschen
Wirtschaft
BM Sigmar Gabriel Herr Thorals Rassmann
(Repräsentant der
Rheinmetall International
Engineering), daneben rund
10 Vertreter anderer
Unternehmen
Austausch zu
verschiedenen
aktuellen Themen
25.04.2016 Gespräch BM Sigmar Gabriel Herr Armin Papperger Austausch zu
aktuellen deutsch-
französischen
Rüstungsfragen mit Minister
Macron
17.10.2016 Gespräch
PSt’in
Brigitte Zypries
Herr Lars Kühn (WMP
Eurocom AG)
Austausch zu
verschiedenen
aktuellen Themen
18.01.2017 Gespräch
PSt’in
Brigitte Zypries
Herr Klaus-Peter Schmidt-
Deguelle
Austausch zu
verschiedenen
aktuellen Themen
19.01.2017 Gespräch PSt’in
Brigitte Zypries
Herr Klaus-Peter Schmidt-
Deguelle
Investitionen
chinesischer
Unternehmen in Deutschland,
Grünbuch bzw.
Weißbuch „Digitale
Plattformen“,
Industrie 4.0:
deutschchinesische
Kooperation
15.03.2017 Gespräch StS
Matthias Machnig
Herr Armin Papperger Austausch zu
verschiedenen
aktuellen Themen
15.03.2017 Gespräch BM’in Zypries Herr Armin Papperger Allgemeine Export-
und Ausfuhrthemen
zu Frage 26
Datum Veranstaltung Vertreter der
Bundesregierung
Unternehmensvertreter
15.12.2016 Weihnachtsfeier der
WMP AG in Berlin
BM Sigmar Gabriel Hans-Hermann Tiedje (Vorsitzender des
Aufsichtsrates der WMP Eurocom AG)
21.08.2015 Besuch bei
Rheinmetall Bremen
PSt Uwe Beckmeyer Thorsten Quade (CFO Division Electronic
Solutions)
Ulrich Sasse (Geschäftsführer und Leiter
des Geschäftsbereiches Simulation und
Training bei Rheinmetall Defence)
Harald Mannheim (Leiter des
Produktionsbereichs E/O Sensoren GB Mission
Equipment)
Harald Schütz (Geschäftsführer PSC
Consulting GmbH)
Dagmar Muth (Betriebsratsvorsitzende RDE
GmbH)
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]