[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 18. April 2017 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/11999
18. Wahlperiode 20.04.2017
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Caren Lay, Sabine Leidig,
Herbert Behrens, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/11828 –
Anbindung sächsischer Städte an den Eisenbahn-Fernverkehr
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In den letzten Jahren haben zahlreiche kleinere und mittelgroße Städte ihre
Anbindung an den Eisenbahn-Fernverkehr verloren. Dies betrifft Städte in
Ostdeutschland in ganz besonderem Maße.
Auch wenn die Bundesregierung ihre Zuständigkeit für das operative Geschäft
der Bahn an die Deutsche Bahn AG (DB AG) als 100-prozentiges
Bundesunternehmen abgegeben hat, trägt sie weiterhin Verantwortung für den Bahn-
Fernverkehr. Dies ergibt sich aus Artikel 87e Absatz 4 des Grundgesetzes (GG).
Darin heißt es:
„Der Bund gewährleistet, dass dem Wohl der Allgemeinheit, insbesondere den
Verkehrsbedürfnissen, beim Ausbau und Erhalt des Schienennetzes der
Eisenbahnen des Bundes sowie bei deren Verkehrsangeboten auf diesem
Schienennetz, soweit diese nicht den Schienenpersonennahverkehr betreffen, Rechnung
getragen wird. Das Nähere wird durch Bundesgesetz geregelt.“
Die Verantwortung der Bundesregierung bezieht sich also eindeutig nicht nur
auf die – zu einem erheblichen Teil mit staatlichen Mitteln ausgebaute und
instandgehaltene – Infrastruktur, sondern auch auf die Verkehrsangebote. Für das
in diesem Grundgesetz-Artikel verlangte Gesetz, das inzwischen seit 23 Jahren
überfällig ist, haben mehrere Bundesländer im Bundesrat kürzlich zum
wiederholten Male eine Initiative eingebracht. Mit diesem „sollen der
Gewährleistungsauftrag des Bundes für den SPFV (Artikel 87e Absatz 4 GG) konkretisiert
und dem Bund die zur Erfüllung seiner Aufgabe erforderliche Rechtsgrundlage
zur Verfügung gestellt werden“ (Bundesratsdrucksache 745/16 vom 8.
Dezember 2016).
Außerdem hat die DB AG im Jahr 2015 ein neues Fernverkehrskonzept
vorgestellt (der Öffentlichkeit präsentiert am 18. März 2015), mit dem die Anbindung
kleiner und mittlerer Städte wieder verbessert werden soll. Dies betrifft auch
einige sächsische Städte, insbesondere Chemnitz als eine der Städte mit mehr
als 100 000 Einwohnern, die momentan ohne Bahn-Fernverkehr sind.
Allerdings ist dieses Konzept sehr langfristig angelegt und soll erst im Jahr 2030 voll
umgesetzt sein.
Fernverkehrsanbindung sächsischer Städte und Strategie der Bundesregierung
1. Welche verkehrspolitischen Ziele und Prioritäten verfolgt die
Bundesregierung in Bezug auf die Bahn-Fernverkehrsanbindung sächsischer Städte?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage
„Fernverkehrsanbindung sächsischer Städte“ (Bundestagsdrucksache 17/2539)
verwiesen.
2. Wie stellt sich die Anbindung sächsischer Städte an den
Eisenbahnfernverkehr im Vergleich zu anderen Bundesländern nach Auffassung der
Bundesregierung dar?
3. Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung, um die Bahn-
Fernverkehrsanbindung sächsischer Städte zu verbessern, und welche konkreten
Schritte unternimmt sie zu diesem Zweck?
Die Fragen 2 und 3 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage
„Fernverkehrsanbindung sächsischer Städte“ (Bundestagsdrucksache 17/2539)
verwiesen.
4. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass insbesondere die
sächsischen Fernverkehrsanbindungen einen deutlichen Ausbau- und
Investitionsbedarf haben?
Wenn ja, was hat die Bundesregierung bisher getan, um die DB AG dazu zu
bewegen?
Nein.
5. Wie viel Prozent der für den Ausbau von Schienenwegen vorgesehenen
Mittel des Bundes sind in den letzten 25 Jahren in Sachsen investiert worden
(bitte für jedes Jahr einzeln angeben)?
Für die Investitionen in die Schienenwege im Rahmen der Aus- und
Neubauvorhaben des dem Bundesschienenwegeausbaugesetz als Anlage beigefügten
Bedarfsplans für die Bundesschienenwege erfolgt keine länderbezogene
Aufschlüsselung der Zuwendungen des Bundes.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen
Anfrage „Fernverkehrsanbindung sächsischer Städte“
(Bundestagsdrucksache 17/2539) verwiesen.
6. Wie viel Prozent der Mittel für den Schienenverkehr im kürzlich
verabschiedeten Bundesverkehrswegeplan 2030 werden den Planungen zufolge in
Sachsen investiert?
Die Erhaltungs- und Ersatzinvestitionen erfolgen entsprechend der Leistungs-
und Finanzierungsvereinbarung (LuFV).
Die Entscheidung, wo zur Erreichung dieses Ziels die für Ersatz und Erhaltung
bereitgestellten Mittel zu verwenden sind, treffen die
Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU).
7. Welche Anmeldungen lagen aus Sachsen für den Bundesverkehrswegeplan
2030 vor, und aus welchen Gründen hat die Bundesregierung darauf
basierend ihre Priorisierung gesetzt?
Für den Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP 2030) hat das
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) mehr als 1 000 Vorschläge
für Schienenprojekte erhalten. Eine Statistik nach der regionalen Herkunft der
Einreicher wurde nicht angelegt.
Grundlage für die Bewertung und Einstufung der in den BVWP 2030
aufgenommenen Projekte in die Dringlichkeitskategorien war das Ergebnis ihrer
gesamtwirtschaftlichen Bewertung. Die Begründungen zu den Projekteinstufungen
wurden mit den Bewertungsergebnissen im Projektinformationssystem (PRINS)
veröffentlicht und können auf der Internetseite
www.bvwp-projekte.de abgerufen
werden.
8. Welche Bundesmittel für Verkehrsinvestitionen sind in den letzten 25 Jahren
nach Sachsen geflossen bzw. fließen in den nächsten zehn Jahren nach
Sachsen, getrennt nach Straßenbau und Schiene (bitte in Jahresscheiben für die
vergangenen 25 Jahre und die kommenden zehn Jahre angeben)?
Im Hinblick auf die Schienenwege des Bundes wird auf die Antwort zu Frage 5
verwiesen.
In den Jahren 1991 bis 2015 wurden in die Bundesfernstraßen im Freistaat
Sachsen folgende Beträge investiert:
Jahr Straße
(in T€)
Jahr Straße
(in T€)
1991 204 2004 364
1992 253 2005 417
1993 385 2006 392
1994 465 2007 261
1995 475 2008 228
1996 479 2009 280
1997 487 2010 304
1998 400 2011 281
1999 362 2012 250
2000 354 2013 214
2001 370 2014 186
2002 375 2015 163
2003 425
Die Regionalisierung der Investitionsausgaben des Jahres 2016 ist noch nicht
abgeschlossen.
Die zur Verfügung stehenden Straßeninvestitionsmittel werden im Rahmen der
jährlichen Haushaltsaufstellung festgelegt. Eine Vorschau zur Aufteilung der
Investitionen für die kommenden zehn Jahre ist daher nicht möglich.
9. Welche Priorität räumt die Bundesregierung der Anbindung von ländlichen
Gebieten an das Fernverkehrsnetz insbesondere in Bezug auf die
Möglichkeit des umweltfreundlichen Berufspendelverkehrs ein?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 der Kleinen Anfrage
„Fernverkehrsanbindung sächsischer Städte“ (Bundestagsdrucksache 17/2539)
verwiesen.
10. Wie ist die Prognose der Bundesregierung über die für Sachsen zur
Verfügung stehenden Regionalisierungsmittel für die nächsten 15 Jahre?
Die dem Freistaat Sachsen für die Jahre 2016 bis 2031 zustehenden Beträge
können dem Regionalisierungsgesetz (BGBl. 2016 Teil I, Nr. 57) entnommen
werden.
11. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um den Umstieg
zwischen Fern- und Nahverkehr zu vereinfachen und insbesondere einen
barrierefreien Übergang von Fern- und Nahverkehr sicherzustellen?
§ 2 Absatz 3 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) verpflichtet die
Eisenbahnen, Programme für die Gestaltung von Bahnanlagen und Fahrzeugen
zu erstellen mit dem Ziel, eine möglichst weitreichende Barrierefreiheit für deren
Nutzung zu erreichen.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Angemessene Bahnsteighöhen
für eine benutzerfreundliche Eisenbahninfrastruktur“ (Bundestagsdrucksache 17/
5382) verwiesen.
Ausbau der Strecke Dresden–Berlin
12. Wann wird laut Bundesverkehrswegeplan 2030 der geplante Ausbau der
Strecke Dresden–Berlin komplett für eine Geschwindigkeit von 160 km/h
realisiert sein?
Welcher Investitionsbedarf besteht noch?
Welche noch nicht fertig gestellten Planfeststellungsabschnitte werden wann
im Bundesverkehrswegeplan 2030 enthalten sein?
13. Bis wann wird der geplante Ausbau der Strecke Dresden–Berlin für eine
Geschwindigkeit von 200 km/h umgesetzt sein?
Wie hoch sind die Kosten für die noch ausstehenden Arbeiten zur
Ertüchtigung der Strecke auf 200 km/h?
In welchem Planungsstadium befinden sich die einzelnen
Planfeststellungsabschnitte, die im Bundesverkehrswegeplan 2030 enthalten sind?
Die Fragen 12 und 13 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Gemäß dem BVWP 2030 und dem Bedarfsplan erfolgt der Ausbau der Strecke
Berlin–Dresden für eine Streckengeschwindigkeit von 200 km/h im
Vordringlichen Bedarf (VB) als laufendes und festdisponiertes Vorhaben (lfd. Nr. 5). Zu
den in der Realisierung noch ausstehenden drei Planfeststellungsabschnitten mit
einer Gesamtlänge von rund 45 km erfolgen derzeit die Vorentwurfs- und
Entwurfsplanungen. Erst nach Vorliegen des hierfür erforderlichen Baurechts
können Aussagen zu den Kosten und zur Fertigstellung der Abschnitte getroffen
werden.
14. Hat die Bundesregierung versucht, Einfluss auf die Entscheidung der DB AG
zu nehmen, dass die Züge derzeit zwischen Berlin und Dresden – anders als
die ICs zwischen Köln und Dresden – nicht mehr am Bahnhof Dresden-
Neustadt halten, und wie bewertet die Bundesregierung diese Entscheidung?
Nein.
15. Welches Konzept verfolgt die Bundesregierung hinsichtlich der
Fernverkehrsanbindung des geplanten Flughafens Berlin Brandenburg, insbesondere
mit Blick auf die Anbindung nach Dresden und Berlin?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 19 und 20 der
Kleinen Anfrage „Fernverkehrsanbindung sächsischer Städte“
(Bundestagsdrucksache 17/2539) verwiesen.
16. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung hinsichtlich der Anzahl der
Verspätungen der Fernverkehrszüge auf der Strecke Berlin–Dresden in den
letzten fünf Jahren und der durchschnittlichen Verspätung dieser Züge (bitte
nach Jahren angeben)?
17. Lässt sich nach Ansicht der Bundesregierung daraus schlussfolgern, dass die
Anzahl der Verspätungen auf dieser Strecke besonders hoch ist?
18. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Entwicklung der
Verspätungen auf der Strecke Dresden–Berlin/Berlin–Dresden in den letzten
25 Jahren?
19. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Entwicklung der Fahrzeit
zwischen Berlin und Dresden ausweislich der Fahrpläne der Deutschen Bahn
in den letzten 25 Jahren (bitte für jeden Fahrplan gesondert angeben)?
Die Fragen 16 bis 19 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor.
20. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Entwicklung der Zahl
und Länge der Langsamfahrstellen an der Strecke Berlin–Dresden in den
letzten 25 Jahren (bitte für jedes Jahr gesondert angeben)?
Auswertungen zur streckenspezifischen Entwicklung von Infrastrukturmängeln
über mehrere Jahre werden von der Bundesregierung nicht vorgehalten.
Exemplarisch können aus der Prüfung des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) zur
Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung folgende Angaben gemacht werden
für das Jahr 2015:
Strecke Bezeichnung Anzahl
Infrastrukturmängel [Stück]
Gleislänge
[km]
6135 Berlin Südkreuz –
Elsterwerda
28 62,650
6248 Dresden-Friedrichstadt –
Elsterwerda
1 2,300
21. Welche Aktivitäten hat die Bundesregierung unternommen und wird sie
unternehmen, um die DB dazu zu bewegen, die Fernverkehrsverbindung
zwischen Dresden und Berlin zu verbessern und Verspätungen zu reduzieren?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 28 der Kleinen Anfrage
„Fernverkehrsanbindung sächsischer Städte“ (Bundestagsdrucksache 17/2539)
verwiesen.
22. Welche konkreten Lärmschutzmaßnahmen plant die Bundesregierung auf
dieser Strecke, insbesondere mit Blick auf die hohe Lärmbelästigung im
sächsischen Elbtal?
Die Bundesregierung plant keine Lärmschutzmaßnahmen. Dies ist Aufgabe der
Deutschen Bahn AG.
Das Elbtal wurde als Lärmbrennpunkt identifiziert. Mit dem
Zukunftsinvestitionsprogramm (ZIP) kann in einen besseren Lärmschutz u. a. an solchen
Lärmbrennpunkten investiert werden.
In einer Machbarkeitsuntersuchung des BMVI wurden für das obere Elbtal
34 Einzelmaßnahmen identifiziert, um den Schienenverkehrslärm zu reduzieren.
Dazu gehören Lärmschutzwände sowie sogenannte Schienenstegdämpfer auf
einer Länge von je ca. 34 Kilometern. In Weinböhla sind eine 80 m lange
Schallschutzwand, Geländerausfachungen über 700 m sowie schallabsorbierende
Verkleidungen geplant. In Coswig ist der Bau einer 240 m langen Schallschutzwand
im Bereich des Fachkrankenhauses sowie einer 150 m langen Schallschutzwand
links der Bahn als Lückenschluss vorgesehen.
Ausbau der Strecke Dresden–Prag
23. In welchem Planungsstand befindet sich die Neu-/Ausbaustrecke Dresden–
Prag, die im Bundesverkehrswegeplan 2030 noch im Potenziellen Bedarf
(Projekt 2-045-V01) geführt wird?
Die Projekte des Potentiellen Bedarfs (PB) werden bewertet. Die Ergebnisse der
vom Freistaat Sachsen und der Tschechischen Republik in Auftrag gegebenen
und im Jahr 2016 abgeschlossenen Vorplanungsstudie werden dabei
berücksichtigt. Wird bei der Bewertung für die NBS Dresden–Prag die Wirtschaftlichkeit
nachgewiesen, steigt das Vorhaben in den VB auf. Dies ist Voraussetzung, um
mit der Planung beginnen zu können.
24. Ist es nach Auffassung der Bundesregierung sinnvoll, über eine lange
Strecke eine komplette Neubaustrecke mitsamt einem langen und teuren Tunnel
zu bauen, oder wäre eine Ausbaustrecke mit punktueller Umfahrung stark
belasteter Bereiche sinnvoller?
Ein punktueller Ausbau würde die Kapazität der Strecke nicht entscheidend
erhöhen. Mit dem Neubau würden hingegen zusätzliche Kapazitäten geschaffen.
Ausbau der Strecke Dresden/Berlin–Görlitz–Wrocław
25. Welche Stellung hat der grenzüberschreitende Bahnverkehr zwischen
Deutschland und Polen aus Sicht der Bundesregierung?
Die Bundesregierung misst der Entwicklung des grenzüberschreitenden Verkehrs
als einer wichtigen Voraussetzung für einen funktionierenden Binnenmarkt und
der Stärkung des wirtschaftlichen und territorialen Zusammenhalts der
Europäischen Union eine hohe Bedeutung bei. Entsprechend dem im BVWP 2030
verankerten Ziel einer Verkehrsverlagerung auf emissionsarme Verkehrsträger wird
dabei dem Schienenverkehr Priorität eingeräumt.
26. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Bahnverbindungen
zwischen Deutschland und Polen momentan unattraktiv sind?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die
Kleine Anfrage „Fernverkehrsanbindung sächsischer Städte“
(Bundestagsdrucksache 17/2539) verwiesen.
27. In welchem Planungsstand befindet sich die Ausbaustrecke Dresden–
Bautzen–Görlitz–Grenze D/PL (Deutschland/Polen), die im
Bundesverkehrswegeplan 2030 noch im Potenziellen Bedarf (Projekt 2-029-V01) geführt
wird?
Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG erfolgt im Rahmen einer
Planungsvereinbarung zwischen der DB Netz AG und dem Freistaat Sachsen derzeit die
Vorentwurfsplanung zum Ausbau der Strecke Dresden–Görlitz–Grenze
Deutschland/Polen.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 23 verwiesen.
28. Wie gedenkt die Bundesregierung den Staatsvertrag zwischen Deutschland
und Polen aus dem Jahr 2003 zu realisieren, der eine beidseitig durchgehende
Elektrifizierung der Strecke Dresden–Wrocław vorsieht und den Polen
überwiegend erfüllt hat, während das Projekt im Bundesverkehrswegeplan 2030
nicht im Vordringlichen Bedarf steht?
Das Abkommen sieht keine Fristen für die Umsetzung vor. Die Strecke Dresden–
Görlitz ist gegenwärtig überwiegend für 120 km/h ausgebaut. Die Bewertung der
Geschwindigkeitserhöhung auf 160 km/h und der Elektrifizierung des in den PB
eingeordneten Vorhabens ist der nächste Schritt zur Umsetzung des Abkommens.
29. Wie bewertet es die Bundesregierung, dass zwischen den beiden
Großstädten Dresden und Wrocław gerade einmal drei Zugpaare täglich direkt und
mit einigermaßen attraktiven Fahrzeiten (knapp vier Stunden gegenüber
fünfeinhalb Stunden mit zwei Umstiegen) verkehren?
30. Welche Pläne verfolgt die Bundesregierung für den Ausbau der
durchgehenden Fernverkehrsverbindung auf der Strecke Dresden–Görlitz–Wrocław,
und was unternimmt sie zu diesem Zweck?
Die Fragen 29 und 30 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 35 und 36 der
Kleinen Anfrage „Fernverkehrsanbindung sächsischer Städte“
(Bundestagsdrucksache 17/2539) verwiesen.
31. Welche Pläne verfolgt die Bundesregierung für den Ausbau der
durchgehenden Fernverkehrsverbindung auf der Strecke Berlin–Görlitz–Wrocław, und
was unternimmt sie zu diesem Zweck?
32. Existieren Pläne der Bundesregierung, die Fernverkehrsanbindungen über
Wrocław hinaus weiterzuführen?
Die Fragen 31 und 32 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 37 und 38
der Kleinen Anfrage „Fernverkehrsanbindung sächsischer Städte“
(Bundestagsdrucksache 17/2539) verwiesen.
Ausbau der Strecke Leipzig–Chemnitz
33. Wie bewertet es die Bundesregierung, dass Chemnitz als eine Stadt mit fast
250 000 Einwohnern keinerlei Anbindung an den Bahn-Fernverkehr mehr
hat?
Das Erreichbarkeitsmodell des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und
Raumforschung (BBSR) bewertet trotz fehlender SPFV-Angebote die
Verbindungsqualitäten im Schienenpersonenverkehr (SPV) von Chemnitz nach Norden, Westen
und Osten als sehr gut. Hierzu tragen insbesondere das gute SPNV-Angebot und
die räumliche Nähe zu den Eisenbahnknoten Leipzig und Dresden bei.
34. Wann ist nach Kenntnis der Bundesregierung wieder mit einer
Fernverkehrsanbindung der Stadt Chemnitz zu rechnen?
Die Langfristplanung der DB Fernverkehr AG sieht vor, Chemnitz mit neuen IC-
Zügen in die Richtungen Jena–Erfurt–Kassel, Hof–Regensburg–München und
Dresden im SPFV zu bedienen. Ein Realisierungszeitpunkt ist nicht bekannt.
35. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das jährliche
Fahrgastaufkommen von Chemnitz in Bezug auf Fernverkehrsziele unter
Berücksichtigung der dafür notwendigen Umsteigebahnhöfe wie etwa Leipzig und
Dresden?
36. Wie viele Fahrgäste im Fernverkehr haben nach Kenntnis der
Bundesregierung jährlich entweder den Ausgangsbahnhof Chemnitz oder den
Zielbahnhof Chemnitz?
Die Fragen 35 und 36 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 43 und 44 der
Kleinen Anfrage „Fernverkehrsanbindung sächsischer Städte“
(Bundestagsdrucksache 17/2539) verwiesen.
37. In welchem Planungsstand befindet sich die Ausbaustrecke Leipzig–
Chemnitz, die im Bundesverkehrswegeplan 2030 noch im Potenziellen Bedarf
(Projekt M-002-V01) geführt wird?
Die Projekte des PB werden bewertet. Die Ergebnisse der vom Freistaat Sachsen
in Auftrag gegebenen und im Jahr 2014 abgeschlossenen Studie werden dabei
berücksichtigt.
Wird bei der Bewertung für die ABS Leipzig–Chemnitz die Wirtschaftlichkeit
nachgewiesen, steigt das Vorhaben in den VB auf. Dies ist Voraussetzung, um
mit der Planung beginnen zu können.
38. Welche Ziele werden mit diesem Projekt verfolgt?
Die noch ausstehenden Untersuchungen der ABS Leipzig–Chemnitz sollen im
Zusammenhang mit dem Projekt „Deutschland-Takt“ im Rahmen einer
fahrplanfeinen Untersuchung erfolgen. Ziel ist es, im Rahmen dieser Untersuchung die
o. g. Möglichkeiten für die Einrichtung eines SPFV konkret aufzuzeigen.
Dadurch soll ein Anreiz für die DB Fernverkehr AG geschaffen werden,
abweichend von ihrem bisherigen Fernverkehrskonzept auch SPFV-Angebote in der
Relation Leipzig–Chemnitz zu entwickeln.
Ausbau der Sachsen-Franken-Magistrale
39. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass
auf der Sachsen-Franken-Magistrale (Dresden–Chemnitz–Zwickau–
Bayreuth–Nürnberg) momentan kein Bahn-Fernverkehr mehr fährt, und
welche Gründe sieht sie für diesen Missstand?
40. Welches Fernverkehrsangebot ist auf der Sachsen-Franken-Magistrale nach
Kenntnis der Bundesregierung langfristig geplant, und welche
Umsetzungsschritte sind dafür bereits unternommen worden?
Die Fragen 39 und 40 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage
„Fernverkehrsanbindung sächsischer Städte“ (Bundestagsdrucksache 17/2539)
verwiesen.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
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