[Deutscher Bundestag Drucksache 18/11848
18. Wahlperiode 27.03.2017
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Birgit Wöllert, Sabine Zimmermann (Zwickau), Matthias W.
Birkwald, Katja Kipping, Norbert Müller (Potsdam), Azize Tank, Kathrin Vogler,
Harald Weinberg, Katrin Werner, Jörn Wunderlich, Pia Zimmermann und
der Fraktion DIE LINKE.
Mögliche Probleme bei der Versorgung von Kindern psychisch kranker und
suchtkranker Eltern
Etwa 3,8 Millionen Kinder und Jugendliche sind nach Angaben des Nationalen
Zentrums Frühe Hilfen (NZFH) von psychischen Erkrankungen ihrer Eltern
betroffen (
www.fruehehilfen.de/fileadmin/user_upload/fruehehilfen.de/pdf/Publikation_
NZFH_Eckpunktepapier_Kinder_psychisch_kranker_Eltern.pdf, im Folgenden:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung – BZgA – 2016).
Zu den Auswirkungen schreibt die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe
(
https://www.agj.de/fileadmin/files/positionen/2010/Kinder_psychisch_kranker_
Eltern%20(2).pdf): „Kinder und Jugendliche, die in Familien mit psychisch
erkrankten oder suchtkranken Eltern aufwachsen, sind in vielfältiger Weise durch
die elterliche Erkrankung betroffen […] Dies macht sie zu einer Gruppe, die in
besonderem Maße gefährdet ist, eine eigene Suchterkrankung oder psychische
Erkrankung und Verhaltensauffälligkeiten zu entwickeln.“
Besonders Kinder unter drei Jahren sind in ihrer Entwicklung bedroht, weil in
„dieser Zeit die wichtigsten Fundamente für die soziale und emotionale
Entwicklung des Menschen gelegt“ wird (Prof. Dr. Ute Thyen, Statement/Papier auf dem
Parlamentarischen Abend des NZFH am 26. Januar 2017, Berlin, S. 1).
Im September 2007 hatte die Bundesregierung eine
Sachverständigenkommission um „Vorschläge für die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe“
gebeten (Bundestagsdrucksache 16/12860, S. 29). Die
Sachverständigenkommission stellte 2009 fest: „Für alle Altersgruppen gilt: Besonders an
kontinuierlichen Angeboten für Kinder chronisch sucht- und psychisch kranker Eltern ist
der Mangel groß […] Es besteht ein ausgewiesener Mangel an Evaluation der
Wirksamkeit der in der Praxis realisierten Angebote (ebd., S. 39, 41).
Im Jahr 2013 hatte die Kinderkommission des Deutschen Bundestages (KiKo)
auf die vielfältigen Überforderungen für die betroffenen Kinder hingewiesen,
„weshalb sie in besonderem Maße […] Unterstützung benötigen“ (Kommission
zur Wahrnehmung der Belange der Kinder – Kinderkommission –,
Stellungnahme zum Thema „Kinder psychisch kranker Eltern“ vom 4. Juni 2013,
Kommissionsdrucksache 17/26, S. 1). Jedoch werde „die Versorgungssituation […]
dem Bedarf bei weitem nicht gerecht“ (ebd., S. 2).
Am 16. Januar 2014 hat der AFET Bundesverband für Erziehungshilfe e. V.
gegenüber dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie dem
Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages angeregt, eine
interdisziplinäre Sachverständigenkommission einzusetzen, um die „Unterstützungsbedarfe
der Kinder von psychisch kranken Eltern zu untersuchen und die sich daraus
ergebenden bundesrechtlichen Handlungsbedarfe aufzugreifen und umzusetzen“
(
http://afet-ev.de/aktuell/AFET_intern/PDF-intern/2016/2016-12-Verbesserung-
der-Situation-von-Kindern-psychisch-kranker-Eltern.pdf?m=1483611459; im
Folgenden: Sekler/Decarli 2016).
2016 stellte die BZgA fest: „Die Frage nach einer adäquaten Versorgung und
Unterstützung von Kindern mit Eltern, die eine psychische Erkrankung haben, ist
derzeit für alle Altersgruppen brisant“ (BZgA 2016, S. 3), erneut wurde „eine
intensivere Auseinandersetzung mit der Thematik“ gefordert, wozu auch die
Einrichtung einer Sachverständigenkommission gehört (ebd.).
Laut NACOA – Interessenvertretung für Kinder aus Suchtfamilien e. V.
Deutschland (National Association for Children of Alcoholics, folgend: NACOA) – leben
von den ca. 3,8 Millionen Kindern und Jugendlichen mit psychisch kranken
Eltern ca. 2,65 Millionen mit alkoholkranken Eltern zusammen. Weitere ca. 40 000
bis 60 000 Kinder haben drogenabhängige Eltern, womit jedes sechste Kind
(17,6 Prozent) von Suchtkrankheit in der Familie betroffen ist (vgl.
www.nacoa.
de/index.php/fakten/zahlen). Jedoch gibt es in der Bundesrepublik Deutschland
nur wenige Hilfsangebote – sowohl für Kinder aus Familien mit Eltern mit
Suchterkrankungen (vgl.
www.nacoa.de/index.php/fakten/problembewusstsein)
als auch für Kinder mit psychisch kranken Eltern.
Die Untersuchung „Aktuelle Versorgungs- und Finanzierungslage von Mutter-
Kind-Einheiten für schwangerschaftsassoziierte psychische Störungen in
Deutschland“ von Wolfgang Jordan et al. (Psychiatrische Praxis, Bd. 39, S. 205 bis 210)
stellte 2012 „eine gravierende Unterversorgung um den Faktor 10 für psychisch
schwerkranke bzw. schwerstkranke Mütter [fest], die einer vollstationären
Behandlung mit spezifischer Fachkompetenz bedürfen“ (ebd.). Hintergrund sei u. a.,
dass die „aus der Mutter-Kind-Behandlung entstehenden Mehrkosten […] nahezu
vollständig von den Kliniken selbst getragen werden [mussten], meist über eine
Umverteilung der therapeutischen Ressourcen einer Klinik zulasten anderer
Behandlungsangebote und Patienten“. Es handele sich aus „betriebswirtschaftlicher
Sicht […] um ein Verlustgeschäft, welches bei der zunehmenden
Ökonomisierung des Gesundheitsmarktes eine besondere Belastung darstellt“ (ebd.). Zudem
habe im Vergleich zu 2005 die Unterversorgung weiter zugenommen (vgl. ebd.).
Wir fragen die Bundesregierung:
Status, Zahlen, weitere Informationen
1. Welche aktuellen Zahlen und Erkenntnisse sind der Bundesregierung aus
welchen Quellen bekannt zu
a) der Anzahl und dem Anteil von Kindern/Jugendlichen unter 18 Jahren mit
psychisch erkrankten Eltern in der Bundesrepublik Deutschland (bitte
aufschlüsseln: vorübergehend, wiederholt, dauerhaft),
b) der Anzahl und dem Anteil von Kindern/Jugendlichen unter 18 Jahren mit
psychisch erkrankten alleinerziehenden Eltern in der Bundesrepublik
Deutschland,
c) der Veränderung der Zahlen in den Fragen 1a und 1b in den vergangenen
20 Jahren?
Wie schätzt die Bundesregierung die Informationslage und die verfügbaren
Zahlen ein?
Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung vor, in welchem Ausmaß aus
Veränderungen der erfragten Zahlen auf einen veränderten
Versorgungsbedarf geschlossen werden kann?
2. Wie viele der Kinder/Jugendlichen mit psychisch erkrankten Eltern sind
nach Kenntnis der Bundesregierung unter drei Jahren alt?
Welche spezifischen Probleme mit Blick auf mögliche Hilfen von außen
bestehen bei dieser Altersgruppe?
3. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zwölfmonatsprävalenz
bei Frauen im reproduktiven Lebensabschnitt bei
a) Angststörungen,
b) Depressionen,
c) Alkoholabhängigkeit,
d) psychosomatischen Störungen,
e) Zwangsstörungen,
f) posttraumatischen Belastungsstörungen
(bitte jeweils auch die absoluten Zahlen der betroffenen Frauen sowie die
Anzahl der Frauen mit Kindern angeben) ?
Wie viele dieser Frauen mit Kindern benötigen eine Betreuung oder
Behandlung?
Was ist aus Sicht der Bundesregierung essentiell für die effektive Betreuung
oder Behandlung dieser Frauen und derer Kinder (bitte auch speziell auf
Kinder unter sechs Jahren sowie die verschiedenen Leistungsangebote
eingehen)?
4. In wie vielen Familien mit Kindern/Jugendlichen unter 18 Jahren kommt es
nach Kenntnis der Bundesregierung als Folge einer Suchterkrankung oder
einer psychischen Erkrankung zu physischer Gewalt und Vernachlässigung
(wenn möglich aufschlüsseln: Gewalt zwischen den Elternteilen, körperliche
und seelische Gewalt und Vernachlässigung gegen Kinder/Jugendliche
sowie Gewalt bei Eltern mit psychischen Erkrankungen sowie bei drogen- bzw.
suchtkranken Eltern)?
5. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der wissenschaftlichen
Erkenntnisse hinsichtlich der Risiken für Kinder/Jugendliche unter 18 Jahren
mit psychisch erkrankten Eltern, später, auch im Erwachsenenalter, selbst zu
erkranken (bitte aufschlüsseln: Anteil der Menschen, die nicht erkranken;
Anteil der Menschen mit psychischen Erkrankungen; Anteil der Menschen
mit Sucht-, Alkohol- und Drogenerkrankungen; ggf. weitere potenzielle
Erkrankungsprofile)?
6. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl und der Anteil
der Familien mit Eltern, die pathologisch süchtig nach berauschend bzw.
psychoaktiv wirkenden Substanzen sind und Kinder unter 18 Jahren haben,
bei denen die Eltern eine suchttherapeutische Maßnahme beginnen?
Wie hoch sind die Anzahl und der Anteil der Eltern, die die
suchttherapeutische Maßnahme vorzeitig abbrechen?
Wie hoch ist der Anteil derer, bei denen die suchttherapeutische Maßnahme
zum Erfolg führt?
7. Welche gesellschaftlichen Folgekosten entstehen nach Kenntnis der
Bundesregierung durch Traumatisierungen im Kindes- und/oder Jugendalter pro
Jahr?
Welche Untersuchungen sind der Bundesregierung dazu bekannt?
Wie ist nach Einschätzung der Bundesregierung die Studien- und Datenlage
dazu in Deutschland?
8. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Wirksamkeit
präventiver Angebote für Kinder psychisch erkrankter Eltern, insbesondere im
Bereich der jungen Kinder unter drei Jahren?
9. Welche gesellschaftlichen Folgekosten generell und welche finanziellen
Kosten entstehen nach Kenntnis der Bundesregierung durch
Traumatisierungen infolge psychischer Erkrankungen im Kindes- und/oder Jugendalter pro
Jahr infolge psychischer Erkrankungen einschließlich Suchterkrankungen
der Eltern?
Welche Untersuchungen sind der Bundesregierung dazu bekannt?
Wie ist nach Einschätzung der Bundesregierung die Studien- und Datenlage
dazu in Deutschland?
Welche Rückschlüsse hat die Bundesregierung aus der Deutschen
Traumafolgekostenstudie von 2012 gezogen?
Versorgungsangebote zur und Situation in der Versorgung
10. Welche bundesrechtlich geregelten und mit Rechtsanspruch abgesicherten
Leistungssysteme und -angebote (bitte jeweils die sozialrechtliche
Grundlage angeben) stehen zur Verfügung für
a) therapeutische Maßnahmen für psychisch erkrankte Eltern mit Kindern
unter drei Jahren einschließlich Suchterkrankungen,
b) therapeutische Maßnahmen für psychisch erkrankte Eltern mit
Kindern/Jugendlichen unter 18 Jahren einschließlich Suchterkrankungen?
Welche der in den Fragen 10a und 10b genannten Angebote sind als
begleitende, (auch) auf die Kinder/Jugendlichen gerichtete Maßnahme möglich?
Für welche besteht ein eigener Rechtsanspruch, um einer möglichen
psychischen Erkrankung wie beispielsweise einer reaktiven Bindungsstörung, einer
Anpassungsstörung, einer Verhaltensstörung, Entwicklungsverzögerung des
Kindes oder im späteren Leben einer eigenen Suchterkrankung oder
psychischen Erkrankung zuvorzukommen (bitte jeweils sozialrechtliche Grundlage
angeben)?
11. Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der
privaten Krankenversicherung (PKV) zur finanziellen Absicherung für die
Koordinierung und Netzwerkarbeit bis hin zu Fallkonferenzen zwecks
Verknüpfung der Angebote der Frühen Hilfen mit den Systemen der Psychiatrie
und Psychotherapie, der Sozialpsychiatrie sowie der Einbeziehung der
hausärztlich tätigen Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte zum Schutz und zur
Entwicklungsförderung von jungen Kindern bis zu sechs Jahren?
12. Welche Möglichkeiten bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung zum
Übergang von den Frühen Hilfen oder vom Bereich der niedergelassenen
Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte zu einer (präventiven) Mutter-Kind-
Psychotherapie, bzw. welche Möglichkeiten zur Finanzierung existieren im
Bereich des Fünften Buches Sozialgesetzbuch für eine (präventive) Mutter-
Kind-Psychotherapie bei Regulationsstörungen des Säuglings oder des
Kleinkindes (Schlaf- und Fütterstörungen, Schreien), bevor dieses manifest
erkrankt und es eine bleibende psychische Störung davontragen könnte?
13. Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele ambulante oder tagesklinische
Behandlungsplätze für Mutter-Kind-Psychotherapie bei
Interaktionsstörungen zwischen Mutter und Kind in Deutschland angeboten werden?
14. Wenn es im Falle einer gravierenden Regulationsstörung des Säuglings oder
Kleinkindes zu einer Einweisung in eine Klinik für Kinder- und
Jugendmedizin kommt und im Zuge dessen auch eine psychische Belastung/
Erkrankung der Mutter erkannt und daher abgeklärt und ggf. behandelt werden
muss, welche Angaben kann die Bundesregierung dazu machen,
a) welche Modalitäten sie kennt, damit bei stationärem Behandlungsbedarf
beide – Elternteil und Kind – zu abrechnungsfähigen Behandlungsfällen
werden können;
b) wie viele stationäre Behandlungsplätze für Mutter-Kind- bzw. Eltern-
Kind-Paare für eine psychotherapeutische Behandlung es bundesweit in
psychosomatischen Abteilungen von Kliniken für Kinder- und
Jugendmedizin, Fachkliniken für sozialpädiatrische Komplexbehandlung und
Kliniken für Kinder- und Jugendpsychiatrie gibt;
c) wie hoch die Vergütung für den begleitenden Elternteil ist und welche
Leistungen davon erbracht werden sollen;
d) wie die zusätzliche Bezahlung der Leistungen für die Mutter erfolgen
kann;
e) woraus die konsiliarische Leistung bezüglich der Mutter gedeckt wird
(bitte Höhe angeben und für wie auskömmlich die Bundesregierung diese
Finanzierung hält);
f) wie sich unter den genannten Voraussetzungen die Verfügbarkeit einer
ambulanten psychotherapeutischen Mutter-Kind-Behandlung darstellt;
g) welche Möglichkeiten der Vergütung es für die erforderlichen Leistungen
für die Mutter gibt, oder ob auch in diesem Fall die Finanzierung aus dem
Behandlungsfall des Kindes erfolgen muss (bitte mit Angaben zu den
Finanzierungshöhen und zur Auskömmlichkeit);
h) wie hoch die bundesweite Anzahl von Tageskliniken ist (einschließlich
der jeweiligen Standorte sowie der verfügbaren Plätze), in denen unter
den genannten Voraussetzungen eine Diagnose und damit eine
Finanzierung sowohl für die Mutter als auch für das Kind möglich sind?
15. Wie viele professionelle, regional bzw. lokal begrenzte Hilfeangebote und
-projekte stehen nach Kenntnis der Bundesregierung zur Verfügung
a) für therapeutische Maßnahmen für psychisch erkrankte Eltern
einschließlich Suchterkrankungen mit Kindern unter drei Jahren wie
psychotherapeutische Behandlung im Eltern-Kind-Setting oder eigenständige
Kinderpsychotherapie etc.,
b) entsprechend wie in Frage 15a für Eltern mit Kindern/Jugendlichen
zwischen drei Jahren und 18 Jahren,
c) präventive Angebote für psychisch erkrankte Eltern mit Kindern/
Jugendlichen unter drei Jahren,
d) entsprechend wie in Frage 15c für Eltern mit Kindern/Jugendlichen unter
18 Jahren
(bitte für die Fragen 15a bis 15d einzeln auflisten und gliedern nach
Bundesland, bitte jeweils mit Anzahl der Plätze, projektfinanziert/temporär oder
dauerhaft bzw. unbefristet, Trägerschaft privat, frei gemeinnützig oder
öffentlich bzw. kommunal angeben)?
Welche der in den Fragen 15a bis 15d genannten Angebote sind auch als
begleitende, (auch) auf die Kinder gerichtete Maßnahme möglich?
Welche der Angebote werden aus Bundesmitteln finanziert, bzw. auf welche
besteht ein bundesrechtlicher Anspruch?
Welche Schlüsse hat die Bundesregierung aus der Evaluation dieser Projekte
gezogen?
16. Wie gestalten sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Möglichkeiten,
Kinder unter drei Jahren und psychisch erkrankte Eltern im Rahmen der
Frühen Hilfen zu versorgen und bei der Förderung der Eltern-Kind-Beziehung
zu unterstützen, wenn das betreffende Kind die Altersgrenze von drei Jahren
überschreitet, die psychische Erkrankung der Eltern/eines Elternteils aber
nicht geheilt ist bzw. erneut ausbricht oder auch chronisch verläuft und
weitere Unterstützung der Eltern-Kind-Interaktion erforderlich ist?
Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung in dieser Hinsicht?
17. Wie gestalten sich nach Kenntnis der Bundesregierung die finanziellen
Möglichkeiten für Vertragspsychotherapeutinnen/-therapeuten,
Vertragsärztinnen/-ärzte für Psychiatrie und Psychotherapie, Kinderärztinnen/-ärzte sowie
Gynäkologinnen/Gynäkologen und Geburtshelfer/Hebammen, sich in die
notwendigen fallbezogenen und auch fallübergreifenden
Vernetzungsstrukturen vor Ort einzubringen, um ein koordiniertes und passgenaues Angebot
für betroffene Familien zu sichern?
18. Wie viele stationäre/teilstationäre Eltern-Kind-Behandlungsplätze mit einem
spezifischen Therapieangebot stehen in der Bundesrepublik Deutschland zur
Verfügung, und wie hoch wäre nach Ansicht der Bundesregierung der Bedarf
an diesen Therapieplätzen (bitte, wenn möglich, nach Bundesländern
gliedern)?
19. Welche Möglichkeiten stehen nach Kenntnis der Bundesregierung zur
Verfügung für die Finanzierung einer stationären und welche für die
Finanzierung einer teilstationären Therapie eines peripartal (während der
Schwangerschaft, der Geburt oder im Wochenbett) psychisch erkrankten Elternteils und
seines Säuglings/Kleinkindes, wobei das Kind ausdrücklich nicht als
Begleitperson, sondern als Teil des Behandlungsauftrages anzusehen ist?
Welche Tagessätze sind über diese Finanzierungsmöglichkeiten maximal zu
erzielen, und welche Leistungen müssen daraus gedeckt werden (bitte
jeweils gesondert für Kinder unter drei Jahren und über drei Jahren
ausweisen)?
20. Welche Möglichkeiten stehen nach Kenntnis der Bundesregierung zur
Verfügung, um auch den Aufenthalt des Kindes oder der Kinder im Krankenhaus
zu finanzieren, wenn ein alleinerziehender Elternteil aufgrund einer
psychischen Erkrankung stationär behandelt wird?
Welche Finanzierung steht zur Verfügung, wenn aufgrund der psychischen
Erkrankung eines das Kind versorgenden Elternteils ein Kleinkind in die
Behandlung einbezogen werden muss, um bereits bestehende frühe
Interaktionsstörungen im Sinne der Primärprävention zu behandeln?
Welche Tagessätze sind über diese Finanzierungsmöglichkeiten maximal zu
erzielen, und welche Leistungen müssen daraus gedeckt werden (bitte
jeweils gesondert für Kinder unter drei Jahren und über drei Jahren
ausweisen)?
21. Welche Möglichkeiten stehen bei einem stationären Aufenthalt einer Mutter
aufgrund ihrer psychischen Erkrankung nach Kenntnis der Bundesregierung
zur Verfügung, um auch den Aufenthalt des Kindes oder der Kinder zu
finanzieren?
Welche Tagessätze sind über diese Finanzierungsmöglichkeiten maximal zu
erzielen, und welche Leistungen müssen daraus gedeckt werden (bitte
jeweils gesondert für den Bereich Kinder unter drei Jahren und über drei Jahren
ausweisen)?
22. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Kinder/
Jugendlichen unter 18 Jahren (gemessen an allen Kindern/Jugendlichen) mit
suchtkranken Eltern, für die präventive Maßnahmen von der Krankenkasse
oder dem Jugendamt finanziert werden?
Welche regelfinanzierten Leistungen mit Rechtsanspruch bestehen für diese
Zielgruppe (NACOA-Maßnahme 1,
www.nacoa.de/images/stories/pdfs/
empfehlungen%20zur%20untersttzung%20von%20kindern%20aus%20
suchtfamilien.pdf, S. 3)?
Handlungsbedarfe
23. Welche Probleme sowie Schnittstellenprobleme und welchen
Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung hinsichtlich der in Frage 10 genannten
Leistungssysteme und -angebote, und welche Maßnahmen zur Lösung der
Probleme hat sie hierzu ergriffen bzw. plant sie zu ergreifen?
24. Welche Studien sind der Bundesregierung bekannt, die die in Frage 10a und
10b genannten Angebote und Projekte auf ihre Wirksamkeit und
Übertragbarkeit auf andere Regionen bzw. Bundesländer hin überprüfen?
Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung in dieser Hinsicht?
25. Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung zur Verbesserung der
Versorgung von Kindern unter drei Jahren und psychisch erkrankten Eltern
im Rahmen der Frühen Hilfen, wenn das betreffende Kind die Altersgrenze
von drei Jahren überschreitet, die psychische Erkrankung der Eltern/eines
Elternteils aber nicht geheilt ist bzw. erneut ausbricht (s. Frage 16)?
26. Welche Rückschlüsse und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den
Ergebnissen des von ihr 2007 in Auftrag gegebenen „Bericht[s] über die
Lebenssituation junger Menschen und die Leistungen der Kinder- und
Jugendhilfe in Deutschland – 13. Kinder- und Jugendbericht“ und die darin seit
2009 vorliegenden Hinweise auf den großen Mangel an Angeboten für
Kinder chronisch sucht- und psychisch kranker Eltern sowie an entsprechenden
kooperativen Angeboten?
Welche praktischen Maßnahmen hat sie seitdem ergriffen (vgl.
Bundestagsdrucksache 16/12860, insb. S. 39 bis 41)?
27. Welche Rückschlüsse zieht und welche praktischen Schritte ergreift die
Bundesregierung als Reaktion auf die „Stellungnahme zum Thema ‚Kinder
psychisch kranker Eltern‘“ der KiKo des Deutschen Bundestages vom 4. Juni
2013?
28. Hat die Bundesregierung Kenntnis vom „Antrag auf Einrichtung einer
Sachverständigenkommission ‚Hilfen für Kinder und Familien mit psychisch
kranken Eltern‘“ vom 16. Januar 2014?
Welche Rückschlüsse zieht sie aus dem dort detailliert dargelegten und
„dringenden Handlungsbedarf auf der Bundesebene“ (Jutta Decarli et al.:
Antrag auf Einrichtung einer Sachverständigenkommission „Hilfen für
Kinder und Familien mit psychisch kranken Eltern“, Hannover, 16. Januar
2014, S. 3,
www.afet-ev.de/aktuell/AFET_intern/PDF-intern/2014/01a.
AntraganFamilienausschuss.pdf)?
29. Hat die Bundesregierung Kenntnis von der „auf Wunsch der Berichterstatter-
Innen des Familien- und des Gesundheitsausschusses des Deutschen
Bundestages“ eingeholten weiteren schriftlichen Stellungnahme, die AFET in
Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Albert Lenz, Institut für
Gesundheitsforschung und Soziale Psychiatrie an der Katholischen Hochschule Nordrhein-
Westfalen, und Prof. Dr. Silke Wiegand-Grefe, Medical School Hamburg,
verfasst hat und die im März 2015 die Bundesausschüsse erreicht hat (vgl.
Sekler/Decarli 2016, S. 2)?
Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus der dort geforderten
„notwendigen Verbesserung der Situation von Kindern und Familien mit
psychisch erkrankten oder/und suchtkranken Eltern“?
30. Welche Rückschlüsse zieht und welche praktischen Schritte ergreift die
Bundesregierung aus den von der BZgA im Jahr 2016 detailliert dargelegten
Handlungsempfehlungen (s. BZgA 2016, S. 17 bis 22)?
31. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, und welche weiteren
sind derzeit in Planung, um die zehn „Eckpunkte zur Verbesserung der
Situation von Kindern aus suchtbelasteten Familien“ umzusetzen bzw. zu
unterstützen (beschlossen auf der zweitägigen Fachtagung
„Familiengeheimnisse – Wenn Eltern suchtkrank sind und die Kinder leiden“, 4. bis 5.
Dezember 2003 im Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung,
Berlin)?
Welche der bereits vollzogenen und welche der geplanten Maßnahmen sind
bzw. werden evaluiert, und welche Ergebnisse liegen dazu bereits vor (bitte
hierbei besonders eingehen auf das dabei beschlossene dritte „Ziel [...],
betroffene Kinder und Eltern frühzeitig zu erkennen und die ihnen
angemessene Unterstützung anzubieten“)?
32. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, bzw. welche sind
derzeit in Planung, um das am 19. Mai 2015 vom Kooperationsverbund
gesundheitsziele.de beschlossene Gesundheitsziel „Alkoholkonsum
reduzieren“ zu erreichen?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung insbesondere ergriffen, bzw.
welche sind derzeit in Planung, um das aus dem übergeordneten Ziel
„Alkoholkonsum reduzieren“ abgeleitete Ziel Nr. 13 „Suchtbelastete Familien und
ihre Kinder sind unterstützt“ umzusetzen?
33. In welcher Weise hat die Bundesregierung darauf hingewirkt, „dass alle
deutschen Bundesländer die Verbesserung der Situation von Kindern aus
suchtbelasteten Familien zum Gesundheitsziel erklären, so wie dies z. B. bereits
jetzt im Freistaat Thüringen der Fall ist“ (NACOA, Maßnahme 7, www.
nacoa.de/images/stories/pdfs/empfehlungen%20zur%20untersttzung%20von%
20kindern%20aus%20suchtfamilien.pdf, S. 7)?
Welche Bundesländer haben nach Kenntnis der Bundesregierung das Ziel
„Kinder aus suchtkranken Familien werden besonders gefördert“ zu einem
ihrer besonderen Gesundheitsziele erklärt?
Welche von ihnen haben bereits praktische Maßnahmen ergriffen, um dieses
Ziel zu erreichen?
34. Ist der Bundesregierung bekannt, warum die Partner der Selbstverwaltung
seit 2013 die Freigabe der Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS)
Kinderschutz blockieren, obwohl das zusätzliche unbewertete Zusatzentgeld
dringend erforderlich ist, um Verdachtsfälle auf Misshandlung oder
Vernachlässigung medizinisch und sozial abzuklären und somit zum Schutz und
zum gesunden Aufwachsen von Kindern beizutragen?
35. Welche Schritte plant die Bundesregierung zur Umsetzung der im
Drogenbericht der Bundesregierung 2016 festgestellten Notwendigkeit einer
Regelfinanzierung flächendeckender Hilfen für Kinder/Jugendliche unter 18
Jahren aus suchtbelasteten Familien?
36. Was konkret plant die Drogenbeauftragte der Bundesregierung innerhalb des
von ihr ausgerufenen Jahresschwerpunktes „Kinder aus suchtbelasteten
Familien“ zu tun für die Verbesserung der Versorgung und die finanzielle
Absicherung von präventiven Hilfeprojekten wie z. B. langfristig angelegten
Spiel- und Gesprächsgruppen?
37. Wie steht die Bundesregierung zur jüngst von der britischen
Gesundheitsministerin bekundeten Notwendigkeit zur Erarbeitung einer nationalen
Strategie für Kinder aus alkoholkranken Familien?
Wie beurteilt sie die in diesem Zusammenhang von einer überparteilichen
Arbeitsgruppe von Abgeordneten aus Alkoholikerfamilien vorgelegten
Eckpunkte („A Manifesto for Change“,
http://liambyrne.co.uk/wp-content/uploads/
2017/02/Children-of-Alcoholics-A-Manifesto-for-Change-pages.pdf) in
Bezug auf die Verbesserung der Situation von Kindern aus suchtbelasteten
Familien in Deutschland?
Berlin, den 27. März 2017
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
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Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
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ISSN 0722-8333]