Weitergabe von Aufklärungsdaten an Grenzbehörden in Libyen, Ägypten, Tunesien und Algerien
der Abgeordneten Andrej Hunko, Christine Buchholz, Annette Groth, Heike Hänsel, Inge Höger, Ulla Jelpke, Harald Petzold (Havelland), Kersten Steinke und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Noch in diesem Jahr nehmen die südlichen Mitgliedstaaten der Europäischen Union die satellitengestützte Plattform „Seepferdchen Mittelmeer“ („Seahorse Mediterranean“) in Betrieb (Antwort der Europäischen Kommission an die EU-Abgeordnete Sabine Lösing, E-000223/2017 vom 30. März 2017).
Vorausgegangen waren Verhandlungen der Europäischen Kommission und der Mitgliedstaaten Italien, Frankreich, Zypern, Malta und Portugal mit Libyen, Tunesien, Algerien und Ägypten über eine Zusammenarbeit im grenzpolizeilichen Bereich.
Die Verhandlungen werden von der ebenfalls beteiligten Regierung Spaniens angeführt, die bereits seit über zehn Jahren das regionale Netzwerk „Seepferdchen Atlantik“ betreibt (Bundestagsdrucksache 18/3515).
Über „Seepferdchen Mittelmeer“ würden die nordafrikanischen Länder auch in das EU-Überwachungssystem Eurosur integriert. Laut der Europäischen Kommission beteiligen sich Tunesien, Algerien und Ägypten bereits „auf regionaler Ebene“ am „Seepferdchen“-Netzwerk (Antwort der Europäischen Kommission an die EU-Abgeordnete Sabine Lösing, E-000223/2017 vom 30. März 2017).
Bei dem jüngsten „hochrangigen politischen Dialog“ zwischen der Europäischen Union und Tunesien zu Sicherheit und Terrorismusbekämpfung am 19. Januar 2017 wurde Tunesien ermutigt, sich durch die Beteiligung am Netzwerk und die Teilnahme an Schulungsmaßnahmen dem Gesamtprojekt anzuschließen. Der „Dialog“ wurde vom Auswärtigen Dienst organisiert. Auch bei dem bilateralen Treffen mit Ägypten am Rande des Gipfels in Valletta vom 8. Februar 2017 und mit Algerien bei der 7. Sitzung des Unterausschusses für Justiz und Inneres vom 22. Februar 2017 wurde das Ansinnen verfolgt, die Länder zur Zusammenarbeit zu bewegen. Schließlich soll auch die libysche Küstenwache Informationen zu „Vorfällen“ von der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache erhalten. Die Europäische Kommission nennt hierzu die Übermittlung von „regelmäßigen Überwachungs- und Kontrolldaten“ an libysche Behörden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Was ist der Bundesregierung über den Inhalt einer formalen Anfrage der libyschen Tripolis-Regierung über technische Ausrüstung zur Migrationsabwehr an die Europäische Union bekannt (Reuters vom 30. März 2017, „Libya asks EU for ships and radars to stop migrants: sources“; bitte die Art und Zahl der Gerätschaften/Fahrzeuge angeben)?
Welche Gegenleistungen zur Verhinderung von Überfahrten in die Europäische Union („preventing African refugees and migrants from embarking from the coast of Libya for Europe“) wurden von der Tripolis-Regierung an den Rat für Außenbeziehungen übermittelt?
Für welche bereits vorhandene, aber in EU-Mitgliedstaaten befindliche Ausrüstung wurde die Freigabe zur Verschiffung nach Libyen beantragt?
Mit welchem Ziel und für welche Aufgaben hat die Europäische Union der Entsendung von drei „Experten“ der nicht zu EU gehörenden „Europäischen Gendarmerietruppe“ in die „EU Liaison and Planning Cell“ sowie die Mission EUBAM Libyen zugestimmt (Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 18/11954)?
Für die Ausgestaltung welcher Unterstützung „laufen derzeit noch Planungen bei den beteiligten Mitgliedstaaten der Europäischen Union“ (Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 18/11954)?
Welche Überlegungen oder Vorschläge existieren zur Umsetzung von Vorschlägen der Europäischen Union, die libyschen Behörden mit technischer Ausrüstung, Fahrzeugen „und anderen Elementen“ zu versorgen, um die Kontrolle der libyschen Landgrenze zu den Nachbarstaaten „zu optimieren“, wozu die Bundesregierung bekräftigt, dass sie diesen laufenden Prozess „weiter eng verfolgt“ (Antwort zu Frage 23 auf Bundestagsdrucksache 18/11954)?
Welche Details kann die Bundesregierung zum Inhalt eines „Informationsaustauschs“ mitteilen, den die EU-Militärmission EUNAVFORMED durch Entsendung eines Verbindungsoffiziers zum US-Kommando AFRICOM in Stuttgart sicherstellen will (Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 18/11953)?
Auf welche Weise beteiligen sich nach Kenntnis der Bundesregierung schon jetzt Tunesien, Algerien und Ägypten „auf regionaler Ebene“ am „Seepferdchen“-Netzwerk (Antwort der Europäischen Kommission an die EU-Abgeordnete Sabine Lösing, E-000223/2017 vom 30. März 2017)?
a) Wann und wo wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die Mitarbeit bei „Seepferdchen Mittelmeer“ mit den Regierungen Algeriens, Ägyptens und Libyens behandelt und/oder vereinbart?
b) Auf welche Weise wurde „Seepferdchen Mittelmeer“ nach Kenntnis der Bundesregierung bei dem jüngsten „hochrangigen politischen Dialog“ zwischen der Europäischen Union und Tunesien behandelt, und welche Ergebnisse sind dem Auswärtigen Amt dazu bekannt?
c) Welche Schulungsmaßnahmen werden für „Seepferdchen Mittelmeer“ geplant, und welche Behörden welcher Länder nehmen daran teil?
Welcher Art sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Informationen zu „Vorfällen“, die von der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache in „Seepferdchen Mittelmeer“ übermittelt werden?
Inwiefern sollen nach Kenntnis der Bundesregierung auch solche „regelmäßigen Überwachungs- und Kontrolldaten“ übermittelt werden, die sich aus der Überwachung der Zwölfmeilenzone der nordafrikanischen Länder ergeben?
Inwiefern soll der „noch engere Austausch“ und mehr Zusammenarbeit bei der „Bekämpfung der illegalen Migration“, wozu sich unter anderem die Regierungen Italiens, Deutschlands, Tunesiens und Libyens in einer Erklärung verpflichten (Pressemitteilung des Bundesinnenministeriums vom 20. März 2017), auch die Teilnahme an Überwachungs- oder Informationsnetzwerken der Europäischen Union (etwa das Netzwerk „Seepferdchen Mittelmeer“) umfassen?
Welche einzelnen Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen die italienische Küstenwache, die EU-Militärmission EUNAVFOR MED oder die FRONTEX-Mission „Triton“ darüber berichteten, dass Schleuser gefälschte oder echte Uniformen tragen, die sie als Angehörige der Polizei ausweisen sollen (The Intercept vom 2. April 2017, „New Evidence Undermines EU Report Tying Refugee Rescue Group to Smugglers” bzw. dort verlinkter Frontex-Bericht vom 9. Dezember 2016)?
Welche einzelnen Vorfälle sind dem Auswärtigen Amt bekannt, bei denen die libysche Küstenwache mit Schleusern zusammenarbeitete?
Ab wann wollen die EU-Agenturen FRONTEX, EMSA und EFCA nach Kenntnis der Bundesregierung Drohnen einsetzen um „Schiffe (einschließlich kleinerer Holz- und Gummiboote)“, Menschen in Seenot, Meeresverschmutzungen durch Öl oder andere gefährliche Schadstoffe sowie Schwefeloxide in Schiffsabgasen zu erkennen (Bundestagsdrucksache 18/8784, Antwort zu Frage 3)?
a) Sofern die Anwendungen nicht wie geplant ab dem ersten Quartal 2017 für „Vor-Ort-Operationen zur Verfügung stehen“, wann sollen diese einsatzbereit sein (Bundestagsdrucksache 18/11113, Antwort zu Frage 13)?
b) Wann sollen die „Mehrzweckeinsätze“ im Zusammenhang mit Grenz- und Küstenschutzaufgaben beginnen und inwiefern liegen mittlerweile Anfragen oder Interessensbekundungen einzelner Mitgliedstaaten oder ggf. auch der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache zum Einsatz der Drohnen vor?
c) Welche Firmen haben die Ausschreibung der drei Lose (Drohnen mit großer Flugdauer, Drohnen mit mittlerer Flugdauer, Senkrechtstarter) gewonnen?
Welche Defizite ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung derzeit für die Agenturen FRONTEX, EMSA und EFCA hinsichtlich der Bereitstellung verbesserter europäischer Infrastrukturen für die Satellitenkommunikation?
Für welche Anlagen von „SAT-AIS- und Satcom-Daten und -Diensten“ werden die 14 Mio. Euro der Europäischen Kommission aufgewendet, und bis wann soll hierzu eine Ausschreibung erfolgen (Bundestagsdrucksache 18/11113, Antwort zu Frage 14)?
Hinsichtlich welcher möglicherweise durch die Bundesregierung unterstützter Maßnahmen hat die Bundeskanzlerin bei ihrem Besuch in Kairo mit dem ägyptischen Präsidenten „über das Thema illegale Migration gesprochen“, wozu die Bundesregierung mitteilte dass es dabei „nicht nur um die Sicherung der Landgrenze zu Libyen, sondern auch um die Sicherung der Seegrenzen Ägyptens, um die Bekämpfung von Schleuser- und. Schmugglertätigkeiten, um die verbesserte Gestaltung und Steuerung von Migration, um die Bekämpfung von Fluchtursachen sowie um die Verbesserung der Lebensbedingungen der in Ägypten lebenden Migranten und Flüchtlinge“ ging (Antwort zu Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 18/11953)?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, auf welche Weise Europol seine Zusammenarbeit mit nordafrikanischen oder arabischen Ländern bzw. dort agierenden EU-GSVP-Missionen verbessern will, etwa durch neue Kommunikationsnetzwerke oder -plattformen?
Was ist der Bundesregierung über Ziele und Teilnehmende einer Operation „Gallant Phoenix“ bekannt (SPIEGEL ONLINE vom 14. Mai 2017, „Kanzleramt stoppt neue BND-Kooperation mit USA“), woher stammen die dort verarbeiteten Personendaten, und von wem wurden diese erhoben?
a) Auf welche Weise wird die EU-Polizeiagentur Europol nach Kenntnis der Bundesregierung mit „Gallant Phoenix“ kooperieren?
b) Sofern Europol über „Gallant Phoenix“ auch Daten in eigenen Informationssystemen verarbeiten und speichern könnte, inwiefern würde auch das Bundeskriminalamt darauf zugreifen dürfen?