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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Ausbau der A7 in Niedersachsen im Rahmen einer Öffentlich-Privaten-Partnerschaft

Projektausgestaltung: Vergabe des Streckenabschnitts, Vertragsunterzeichnung, Unternehmen des Konsortiums sowie deren Beteiligung an anderen ÖPP-Projekten, Projektstrecke, betroffene Planfeststellungsabschnitte, Brückenersatz oder &ndash;neubau, Bundesmittel 2017, Baukosten, Entwicklung der durchschnittl. täglichen Verkehrsstärke (DTV), Verkehrsprognose, Baumaßnahmen der letzten 10 Jahre, Grunderwerbskosten, Verantwortlichkeit für Projektstadien, Planungskostenübernahme, externe Beratung, ÖPP-Eignungsprüfung, Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, betroffene Automeistereien, geplante Baumaßnahmen am AD Salzgitter, alternative ÖPP-Geschäftsmodelle<br /> (insgesamt 27 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

23.06.2017

Antwortdauer

23 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1264231.05.2017

Ausbau der A7 in Niedersachsen im Rahmen einer Öffentlich-Privaten-Partnerschaft

der Abgeordneten Herbert Behrens, Caren Lay, Annette Groth, Kerstin Kassner, Sabine Leidig, Thomas Lutze, Birgit Menz, Dr. Kirsten Tackmann, Hubertus Zdebel, Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Nachdem die Bundesregierung im Jahr 2014 insgesamt elf Projekte in öffentlichprivater Partnerschaft (ÖPP) im Bundesfernstraßenbau für den „Fonds für Strategische Investitionen in Europa“ anmeldete, wurde am 30. April 2015 per Pressemitteilung der Start einer dritten ÖPP-Staffel angekündigt (siehe www.bmvi.de/ SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2015/033-neue-generationoepp.html). Der Finanzierungsvariante ÖPP fällt also eine immer prominentere Rolle in der Realisierung öffentlicher Projekte zu.

Mit den vorgestellten Projekten werde „die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur neu gestaltet, die Vergütungsmechanismen optimiert und der Anwendungsbereich von öffentlich-privaten Partnerschaften erweitert. Die Neue Generation ÖPP umfasst rund 600 Kilometer Autobahn und hat ein Investitionsvolumen für den Neubau von rund 7 Milliarden Euro. Hinzu kommen Erhaltungs- und Betriebsmaßnahmen für die Laufzeit von 30 Jahren in Höhe von weiteren rund 7 Milliarden Euro.“ (ebd.).

Die Bundesregierung beabsichtigt konkret, in den nächsten vier Jahren vier bis sechs ÖPP-Projekte „von unterschiedlichem Zuschnitt auf den Markt zu bringen“ (http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:175127-2017:TEXT:DE:HTML&src=0) und strebt dabei die „Entwicklung alternativer ÖPP-Geschäftsmodelle“ an (ebd.).

Das jüngste ÖPP-Projekt im Fernstraßenbau ist der Ausbau und Betrieb des A7-Teilstücks zwischen der Anschlussstelle (AS) Göttingen und der AS Bockenem, bei dem der Vertragsabschluss am 1. Mai 2017 erfolgen sollte (siehe www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2017/022-dobrindt-oepp-a7.html).

Welche konkrete Ausgestaltung dieses Projekt haben wird, soll im Rahmen dieser Anfrage ermittelt werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen27

1

An welches Konsortium wurde der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannte Streckenabschnitt vergeben, und welche Unternehmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung an dem Konsortium beteiligt (bitte unter Nennung des Datums der Vertragsunterzeichnung angeben)?

An welchen anderen ÖPP-Projekten im Fernstraßenbau (in Deutschland) sind die beteiligten Unternehmen (oder deren Mutterkonzerne) nach Kenntnis der Bundesregierung bereits beteiligt, und welches finanzielle Auftragsvolumen (über die gesamte Vertragslaufzeit) haben diese Projekte jeweils?

2

Wie lang ist die konzessionierte Strecke, für die der Konzessionsnehmer den Erhalt und Betriebsdienst über 30 Jahre übernommen hat (bitte auch die betreffenden Autobahnkilometer der Strecke angeben, zwischen denen der Erhalt der Strecke vom Konzessionsnehmer erbracht wird), und welche Planungsabschnitte der A7 sind betroffen?

3

Auf wie vielen Kilometern soll die Vertragsstrecke durch den Konzessionsnehmer insgesamt ausgebaut werden (bitte auch jeweils die betreffenden Autobahnkilometer angeben, zwischen denen die Erweiterung durchgeführt werden soll)?

4

Auf wie vielen Kilometern soll die Strecke grundhaft erneuert werden (bitte auch jeweils die betreffenden Autobahnkilometer angeben, zwischen denen erneuert werden soll)?

5

Auf wie vielen Kilometern der Konzessionsstrecke sind keine Erweiterungen und (zunächst) keine grundhafte Erneuerung geplant (bitte auch jeweils die betreffenden Autobahnkilometer bzw. Anschlussstellen angeben)?

6

Welche Brücken und sonstigen Ingenieurbauwerke sind vom Konzessionsnehmer zu ersetzen oder neu zu errichten?

7

Auf welche Höhe belaufen sich die im Bundeshaushaltsgesetz 2017 veranschlagten Kosten der Konzessionsstrecke über die gesamte Laufzeit?

8

Auf welche Höhe belaufen sich die reinen Baukosten insgesamt voraussichtlich (bitte gegebenenfalls auf Angaben der Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft mbH [VIFG] oder Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -baugesellschaft GmbH [DEGES] zurückgreifen)?

9

Wie hat sich die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) auf dem konzessionierten Abschnitt in den letzten 20 Jahren entwickelt (bitte nach Jahren getrennt und nach Anzahl der Lkw und Pkw aufschlüsseln)?

10

Welche Entwicklung der DTV wird bis zum Jahr 2050 angenommen, und wer hat diese Verkehrsprognose(n) erstellt (falls keine Prognose bis 2050 vorliegt, bitte die Prognose mit dem weitesten Prognosehorizont heranziehen)?

11

Ab welchem Richtwert des DTV ist nach Ansicht der Bundesregierung der Ausbau auf sechs Spuren angezeigt?

12

Welche Baumaßnahmen wurden in den letzten zehn Jahren auf der gesamten Vertragsstrecke vorgenommen (bitte nach Ausbau, Sanierung, grundhafter Erneuerung, Lärmschutzmaßnahmen sowie Maßnahmen an Rastanlagen und unter Angabe der betreffenden Streckenabschnitte differenzieren sowie Ingenieurbauwerke einbeziehen)?

Welche Kosten sind dabei insgesamt und jeweils für die Einzelmaßnahmen entstanden?

13

In welcher Höhe sind Kosten für Grunderwerb auf der konzessionierten Strecke angefallen, und von wem wurden diese jeweils getragen?

14

Wer hat die Planungen in den einzelnen Projektstadien (Entwurfsplanung, Ausführungsplanung etc.) für dieses ÖPP-Projekt erstellt, und wer hat jeweils welche Planungskosten bei diesem Projekt übernommen (bitte unter Angabe der jeweiligen Kostenhöhe aufführen)?

15

Welche externen Beratungsleistungen hat die Bundesregierung im Rahmen dieses ÖPP-Projekts bisher in Anspruch genommen (bitte unter Nennung der entsprechenden Dienstleister angeben), und welche Kosten entstanden dabei insgesamt?

16

Welche externen Beratungsleistungen im Zusammenhang dieses Projektes hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Straßenbauverwaltung des Landes Niedersachsen in Anspruch genommen, und welche weiteren Beratungsleistungen wurden bereits ausgeschrieben (bitte auf Angaben der Straßenbauverwaltung des Landes Niedersachsen zurückgreifen)?

Welche Kosten sind dabei jeweils entstanden?

17

Wann wurde die ÖPP-Eignungsprüfung für den vergebenen Streckenabschnitt abgeschlossen, und welche Empfehlung wurde dabei ausgesprochen (bitte genauen Wortlaut angeben)?

Wer hat diese Eignungsprüfung durchgeführt?

18

Welche Kosten haben die Eignungsprüfung, die vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (vWU), die abschließende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (WU) und die Ausschreibung insgesamt und jeweils verursacht?

Von wem wurden diese Kosten getragen?

19

Aus welchen Gründen wurde nicht, wie in der Ausschreibung dieses ÖPP-Projektes vorgesehen (siehe http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:123291-2014:TEXT:DE:HTML&src=0), auch der Abschnitt zwischen der AS Bockenem und dem Autobahndreieck (AD) Salzgitter an den Konzessionsnehmer vergeben?

20

War der gesamte Abschnitt zwischen der AS Göttingen und dem AD Salzgitter Gegenstand der vWU und WU (bitte begründen)?

21

Wurde für die vergebene Konzessionsstrecke zwischen der AS Salzgitter und der AS Bockenem eine eigene vWU und WU erstellt (bitte begründen)?

Wenn ja, wann, und von wem?

Wenn nein, mit welcher Begründung kann eine Strecke als ÖPP vergeben werden, ohne dass vorher eine WU erstellt wurde (bitte mit Bezug auf die Bundeshaushaltsordnung begründen)?

22

Welche Autobahnmeistereien sind nach Kenntnis der Bundesregierung von der Konzessionierung dieser Strecke betroffen?

23

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Beschäftigten von Automeistereien, deren Tätigkeitsfeld ab Konzessionsbeginn durch Private abgedeckt wird (Stellen in der Verwaltung mit einbeziehen und bitte nach Autobahnmeisterei und Art der Tätigkeit aufschlüsseln), und wurden diese Beschäftigten nach Kenntnis der Bundesregierung nach Konzessionsbeginn innerhalb der Straßenbauverwaltung des Landes versetzt (bitte unter Rückgriff auf Angaben der Straßenbauverwaltung des Landes Niedersachsen begründen)?

24

Hat die Bundesregierung im Rahmen dieses ÖPP-Projektes bereits einen Einredeverzicht für eine gegebenenfalls erfolgte Forfaitierung von Zahlungsansprüchen erklärt (bitte begründen)?

Wenn ja, für welche Projektbestandteile (Bau, Betrieb), und bis zu welcher Höhe?

Wenn nein, hat es diesbezüglich bereits Gespräche zwischen der Projektgesellschaft, eines Kreditinstitutes (oder mehrerer) und der Bundesregierung gegeben, und wann wird gegebenenfalls ein Einredeverzicht erfolgen?

25

Sind die nötigen Sanierungsarbeiten auf dem nicht konzessionierten Abschnitt zwischen der AS Bockenem und AS Salzgitter (www.hna.de/lokales/northeim/northeim-ort47320/nach-a7-skandal-bodenproben-sorgen-verkehrsbehinderungen-bockenem-6991822.html) inzwischen abgeschlossen, und welche Maßnahmen mussten bzw. müssen konkret ergriffen werden?

Wenn ja, welche Kosten hat die Sanierung verursacht?

Wenn nein, wann wird die Sanierung voraussichtlich zu welchen Kosten abgeschlossen sein?

26

Welche Baumaßnahmen sind derzeit am AD Salzgitter geplant, und welche Kosten werden dafür veranschlagt?

27

Welche „alternativen ÖPP-Geschäftsmodelle“ will die Bundesregierung zukünftig entwickeln?

Welche Schwerpunkte sollen dabei insbesondere im Bereich der Finanzierung von Bauprojekten gesetzt werden?

Berlin, den 30. Mai 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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