[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 22. Juni 2017 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/12882
18. Wahlperiode 23.06.2017
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Herbert Behrens, Caren Lay,
Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/12642 –
Ausbau der A7 in Niedersachsen im Rahmen einer Öffentlich-Privaten-
Partnerschaft
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nachdem die Bundesregierung im Jahr 2014 insgesamt elf Projekte in
öffentlich-privater Partnerschaft (ÖPP) im Bundesfernstraßenbau für den „Fonds für
Strategische Investitionen in Europa“ anmeldete, wurde am 30. April 2015 per
Pressemitteilung der Start einer dritten ÖPP-Staffel angekündigt (siehe www.
bmvi.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2015/033-neue-generationoepp.
html). Der Finanzierungsvariante ÖPP fällt also eine immer prominentere Rolle
in der Realisierung öffentlicher Projekte zu.
Mit den vorgestellten Projekten werde „die Finanzierung der
Verkehrsinfrastruktur neu gestaltet, die Vergütungsmechanismen optimiert und der
Anwendungsbereich von öffentlich-privaten Partnerschaften erweitert. Die Neue
Generation ÖPP umfasst rund 600 Kilometer Autobahn und hat ein
Investitionsvolumen für den Neubau von rund 7 Milliarden Euro. Hinzu kommen Erhaltungs-
und Betriebsmaßnahmen für die Laufzeit von 30 Jahren in Höhe von weiteren
rund 7 Milliarden Euro.“ (ebd.).
Die Bundesregierung beabsichtigt konkret, in den nächsten vier Jahren vier
bis sechs ÖPP-Projekte „von unterschiedlichem Zuschnitt auf den Markt zu
bringen“ (
http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:175127-2017:TEXT:DE:
HTML&src=0) und strebt dabei die „Entwicklung alternativer ÖPP-
Geschäftsmodelle“ an (ebd.).
Das jüngste ÖPP-Projekt im Fernstraßenbau ist der Ausbau und Betrieb des A7-
Teilstücks zwischen der Anschlussstelle (AS) Göttingen und der AS Bockenem,
bei dem der Vertragsabschluss am 1. Mai 2017 erfolgen sollte (siehe www.
bmvi.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2017/022-dobrindt-oepp-a7.html).
Welche konkrete Ausgestaltung dieses Projekt haben wird, soll im Rahmen
dieser Anfrage ermittelt werden.
1. An welches Konsortium wurde der in der Vorbemerkung der Fragesteller
genannte Streckenabschnitt vergeben, und welche Unternehmen sind nach
Kenntnis der Bundesregierung an dem Konsortium beteiligt (bitte unter
Nennung des Datums der Vertragsunterzeichnung angeben)?
An welchen anderen ÖPP-Projekten im Fernstraßenbau (in Deutschland)
sind die beteiligten Unternehmen (oder deren Mutterkonzerne) nach
Kenntnis der Bundesregierung bereits beteiligt, und welches finanzielle
Auftragsvolumen (über die gesamte Vertragslaufzeit) haben diese Projekte jeweils?
Das Projekt Verfügbarkeitsmodell A 7, AS Bockenem bis AS Göttingen wurde
an die Via Niedersachsen GmbH & Co. KG, bestehend aus den Gesellschaftern
Vinci Concessions Deutschland GmbH und Meridiam Investments SAS vergeben
(Datum der Vertragsunterzeichnung: 11. April 2017).
Darüber hinaus sind die Unternehmen noch an folgenden ÖPP-Projekten
beteiligt:
Vinci/Meridiam A 4 (TH) LGr. TH/HE – Gotha Konzessionsvolumen 672.452 T€
(für 30 Jahre)
Vinci/Meridiam A 5 (BW) Malsch – Offenburg Konzessionsvolumen 666.349 T€
(für 30 Jahre)
Vinci A 9 (TH) Lederhose – Landesgrenze TH/BY Projektvolumen 406.303 T€
(Verfügbarkeitsmodell, 20 Jahre)
2. Wie lang ist die konzessionierte Strecke, für die der Konzessionsnehmer den
Erhalt und Betriebsdienst über 30 Jahre übernommen hat (bitte auch die
betreffenden Autobahnkilometer der Strecke angeben, zwischen denen der
Erhalt der Strecke vom Konzessionsnehmer erbracht wird), und welche
Planungsabschnitte der A7 sind betroffen?
Die Projektstrecke beginnt bei Bau-km 207,834 und endet bei Bau-km 267,750
und hat eine Länge von 59,916 km. Die Projektstrecke ist in folgende 6
Planfeststellungsabschnitte (PFA) unterteilt:
Planfeststellungsabschnitt Bau-km Bau-km
PFA 2 207,834 221,000
PFA 3 221,000 233,850
PFA 4 233,850 244,400
PFA 5 244,400 251,170
PFA 6 251,170 257,400
PFA 7 257,400 267,750
3. Auf wie vielen Kilometern soll die Vertragsstrecke durch den
Konzessionsnehmer insgesamt ausgebaut werden (bitte auch jeweils die betreffenden
Autobahnkilometer angeben, zwischen denen die Erweiterung durchgeführt
werden soll)?
Die Länge der Ausbaustrecke beträgt 30,170 km. Sie beginnt im PFA 3 bei
Baukm 221,000 und endet einschließlich PFA 5 bei Bau-km 250,170. Im PFA 5 muss
nur die Richtungsfahrbahn (RiFa) Hannover ausgebaut werden.
4. Auf wie vielen Kilometern soll die Strecke grundhaft erneuert werden (bitte
auch jeweils die betreffenden Autobahnkilometer angeben, zwischen denen
erneuert werden soll)?
Der Abschnitt, in dem die Vertragsstrecke zusätzlich zur Ausbaustrecke
grundhaft erneuert wird, betrifft die RiFa Kassel und hat eine Länge von 5,770 km und
beginnt bei Bau-km 244,400 und endet bei Bau-km 250,170.
5. Auf wie vielen Kilometern der Konzessionsstrecke sind keine
Erweiterungen und (zunächst) keine grundhafte Erneuerung geplant (bitte auch jeweils
die betreffenden Autobahnkilometer bzw. Anschlussstellen angeben)?
Die Länge der bereits sechsstreifig ausgebauten Vertragsstrecke beträgt
29,746 km, das betrifft den PFA 2 von Bau-km 207,834 bis Bau-km 221,000, den
PFA 6 von Bau-km 250,170 bis Bau-km 257,440 und den PFA 7 von Bau-km
257,440 bis Bau-km 267,750.
6. Welche Brücken und sonstigen Ingenieurbauwerke sind vom
Konzessionsnehmer zu ersetzen oder neu zu errichten?
Das Projekt umfasst die in der nachstehenden Tabelle aufgeführten
Ingenieurbauwerke.
A-Bauwerke sind Bauwerke, mit denen die Autobahn über kreuzende
Verkehrsanlagen und Gewässer geführt wird. Ü-Bauwerke sind Bauwerke, mit denen
kreuzende Verkehrsanlagen über die Autobahn geführt werden. Zusätzlich sind
Durchlässe sowie Lärmschutzwände in Abschnitten unterschiedlicher Länge und
Höhe sowie weitere Ingenieurbauwerke, z. B. Verkehrszeichenbrücken und
Regenrückhaltebecken, neu zu errichten.
BW-
Nr.
Art oben unten km
2088 A A 7 Gemeindeverbindungsstraße (GVS) (Kleibrücke) 221+282
2087 A A 7 B 64 (Schlackenmühlen-Brücke) 222+095
2084a Ü K 62 A 7 223+566
2084 A A 7 Wirtschaftsweg (WW) Gandersheimer Stieg 223+788
2083a A Fernwasserleitung 224+032
2083 A A 7 B 248 (Braunschweiger Brücke) 224+079
2082 A A 7 Bahnstrecke Bad Gandersheim - Salzgitter 224+365
2081 Ü WW A 7 224+783
2080 A A 7 Rodenbergbach 225+261
2079d Ü Wildtierüberführung
„Harzhorn“
A 7 + B 248 225+950
2079 Ü GVS „Ritterstieg“ A 7 226+599
2078 A A 7 WW 227+079
2077 A A7 Oldenroder Straße (K 602) 227+768
2077a A A 7 Düderoder Bach 227+801
2076 A A 7 WW 228+136
2075 A A 7 Kahlbergstraße Düderode - Neukrug 228+782
BW-
Nr.
Art oben unten km
2074 A A 7 Viehtrift 229+458
2073 A A 7 WW 229+840
2072 A A 7 WW 230+303
2070 A A 7 GVS „Zum Hasenanger“ 230+664
2068 Ü B248 Seesen-Göttingen
(Echter Brücke)
A 7 231+645
2067 A A 7 B 445 232+550
2066 A A 7 Flutmulde Aue 232+902
2065 A A 7 Aue 233+181
2064 A A 7 Kreisbahn Osterode-Kreiensen + WW 233+240
AS Echte 233+850
2063 A A 7 GVS „Alte Heerstraße“ 234+355
Stw Stützwand 1 PWC Bierberg
Ost
234+600
Stw Stützwand 2 PWC Bierberg
Ost
234+837
2062 Ü WW A 7 234+950
2060 Ü WW (Eboldshäuser Brücke) A 7 235+821
2058 A A 7 GVS 236+763
2057 Ü WW (Brücke am Fischteich) A 7 237+735
2056 A A 7 WW (Wasenbergbrücke) 238+715
2054 A A 7 K 404 239+576
2054 A A 7 K 405 239+576
2052 Ü WW (Northeimer Stieg)
„Schliebecksbrücke“
A 7 240+644
2051 A A 7 WW (Landwehrbrücke) 241+434
2050 A A 7 B 3 (AS Northeim Nord) 241+801
2049 A A 7 ICE 1732 Hannover-Kassel 242+183
Stw Stützwand 3 westliche Böschung 1211262
+133
2048 A A 7 L 572 224+663
2048 A A 7 L 573 224+663
2047c A A 7 Leine-Rhume-Flutmulde 243+093
2047b A A 7 Rhume 243+392
2047a A A 7 Leine 243+790
AS Northeim-Nord 244+400
2046 A A 7 K 406 246+081
BW-
Nr.
Art oben unten km
2046 A A 7 K 407 246+081
2044a A A 7 Krummel 246+211
2044 A A 7 B 241 246+650
2044 A A 7 B 242 246+650
2043 A A 7 Moore 246+952
2042 A A 7 K 422 247+153
2042 A A7 K 423 247+153
Stw Stw BW 2042 RiFa KS 247+178
2041 A A 7 Bahnstrecke Northeim-Ottbergen 247+278
2038 A A 7 GVS Großenrode - Hillerse 248+998
2036a Ü Wildbrücke A 7 249+750
7. Auf welche Höhe belaufen sich die im Bundeshaushaltsgesetz 2017
veranschlagten Kosten der Konzessionsstrecke über die gesamte Laufzeit?
Im Bundeshaushalt 2017 sind Gesamtausgaben in Höhe von 1 Mrd. Euro
ausgewiesen.
8. Auf welche Höhe belaufen sich die reinen Baukosten insgesamt
voraussichtlich (bitte gegebenenfalls auf Angaben der
Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft mbH [VIFG] oder Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs-
und -baugesellschaft GmbH [DEGES] zurückgreifen)?
Wegen des Lebenszyklusansatzes von ÖPP-Projekten im
Bundesfernstraßenbau –Ausführungsplanung, Bau, Erhaltung, Betrieb und (anteilige) Finanzierung
über einen Vertragszeitraum von in der Regel 30 Jahren – werden die Baukosten
nicht gesondert im Bundeshaushalt ausgewiesen. Im Übrigen sind die
Bauleistungen bei diesem ÖPP-Projekt auf der BAB A 7 noch nicht abgeschlossen.
9. Wie hat sich die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) auf dem
konzessionierten Abschnitt in den letzten 20 Jahren entwickelt (bitte nach
Jahren getrennt und nach Anzahl der Lkw und Pkw aufschlüsseln)?
Es wird auf die Ergebnisse der Automatischen Zählstellen auf Autobahnen und
Bundesstraßen verwiesen, die auf der Internetseite der Bundesanstalt für
Straßenwesen ab dem Jahr 2003 abgerufen werden können (Dauerzählstelle Dückerrode).
10. Welche Entwicklung der DTV wird bis zum Jahr 2050 angenommen, und wer
hat diese Verkehrsprognose(n) erstellt (falls keine Prognose bis 2050
vorliegt, bitte die Prognose mit dem weitesten Prognosehorizont heranziehen)?
Die im Zuge der Betrachtungen zur Aufstellung des BVWP 2030 zugrunde
gelegten Belastungen im werktäglichen Verkehr 2030 bezogen auf das sogenannte
Bezugsfallnetz werden zwischen 55 000 bis 62 000 Kfz/Werktag prognostiziert.
11. Ab welchem Richtwert des DTV ist nach Ansicht der Bundesregierung der
Ausbau auf sechs Spuren angezeigt?
Ein pauschaler Richtwert des DTV für die Anordnung von sechs Fahrstreifen
besteht nicht. Maßgebend für die Bemessung von Straßen ist nicht der
Tagesverkehr, sondern das Verkehrsaufkommen in der maßgebenden Bemessungsstunde.
12. Welche Baumaßnahmen wurden in den letzten zehn Jahren auf der gesamten
Vertragsstrecke vorgenommen (bitte nach Ausbau, Sanierung, grundhafter
Erneuerung, Lärmschutzmaßnahmen sowie Maßnahmen an Rastanlagen und
unter Angabe der betreffenden Streckenabschnitte differenzieren sowie
Ingenieurbauwerke einbeziehen)?
Welche Kosten sind dabei insgesamt und jeweils für die Einzelmaßnahmen
entstanden?
Bezeichnung Bauzeit
Baukosten
(Mio. €)
Grunderwerbskosten (Mio. €) Bemerkungen
Ausbau AS Bockenem - AS Seesen 08/2012 - 06/2017 161,5 1,2
einschl. BW,
Lärmschutz, RRB
Ausbau nördl. AS Nörten-
Hardenberg - nördl. AS Göttingen/N. 06/2009 - 10/2012 38,0 0,7
einschl. BW,
Lärmschutz, RRB
Ausbau nördl. AS Göttingen/N. -
AS Göttingen 03/2007 - 04/2011 87,0 3,1
einschl. BW,
Lärmschutz, RRB
Erweiterung PWC Ambergau West
(alt: Bornum) 06/2012 - 12/2012 2,0 0,0
Umbau PWC Schwalenberg Ost +
West (alt: T+R Seesen) 04/2010 - 04/2011 5,0 0,1
Erweiterung PWC Am Bierberg
West (alt: Kalefeld) 05/2007 - 12/2007 0,9 0,1
Erweiterung PWC Schlochau Ost 09/2008 - 09/2009 2,0 0,1
Erweiterung PWC Schlochau
West 06/2009 - 11/2009 1,9 0,1
Erweiterung PWC Leineholz Ost
+ West (alt: Parensen) 06/2010 - 08/2012 4,3 0,1
Gesamtsumme 302,6 5,5
13. In welcher Höhe sind Kosten für Grunderwerb auf der konzessionierten
Strecke angefallen, und von wem wurden diese jeweils getragen?
Es sind bislang insgesamt 5,450 Mio. Euro für Grunderwerb aus dem
Bundeshaushalt gezahlt worden.
14. Wer hat die Planungen in den einzelnen Projektstadien (Entwurfsplanung,
Ausführungsplanung etc.) für dieses ÖPP-Projekt erstellt, und wer hat
jeweils welche Planungskosten bei diesem Projekt übernommen (bitte unter
Angabe der jeweiligen Kostenhöhe aufführen)?
Bei dem ÖPP-Projekt auf der BAB A 7 zwischen AS Göttingen und AS
Bockenem trägt das Land Niedersachsen die anfallenden Planungskosten als
Verwaltungsausgaben gemäß Artikel 104a Absatz 5 Satz 1 GG, soweit
Planungsleistungen nicht Gegenstand der Leistungen sind, die vom privaten Auftragnehmer im
Rahmen des ÖPP-Projekts zu erbringen sind. Daher ist der Bundesregierung die
Höhe der Planungskosten nicht bekannt.
15. Welche externen Beratungsleistungen hat die Bundesregierung im Rahmen
dieses ÖPP-Projekts bisher in Anspruch genommen (bitte unter Nennung der
entsprechenden Dienstleister angeben), und welche Kosten entstanden dabei
insgesamt?
18. Welche Kosten haben die Eignungsprüfung, die vorläufige
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (vWU), die abschließende
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (WU) und die Ausschreibung insgesamt und jeweils verursacht?
Von wem wurden diese Kosten getragen?
Die Fragen 15 und 18 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die von der AMNRA-Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erbrachten externen
Beratungsleistungen umfassen die folgenden Leistungen:
Durchführung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen,
Begleitung des Vergabeverfahrens,
Durchführung von organisatorischen Aufgaben.
Dabei sind Kosten für den Bund von insgesamt 1 838 270,35 Euro brutto
angefallen (Stand: März 2017). Eine exakte Kostenzuordnung zu den in der Frage
genannten Einzelleistungen ist nicht möglich.
16. Welche externen Beratungsleistungen im Zusammenhang dieses Projektes
hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Straßenbauverwaltung des
Landes Niedersachsen in Anspruch genommen, und welche weiteren
Beratungsleistungen wurden bereits ausgeschrieben (bitte auf Angaben der
Straßenbauverwaltung des Landes Niedersachsen zurückgreifen)?
Welche Kosten sind dabei jeweils entstanden?
Vergebene und abgerechnete Beratungsleistungen:
Rechtliche Beratung 1,6 Mio. Euro,
Finanzierungsberatung 0,2 Mio. Euro.
Aktuell sind keine weiteren Beratungsleistungen ausgeschrieben.
17. Wann wurde die ÖPP-Eignungsprüfung für den vergebenen
Streckenabschnitt abgeschlossen, und welche Empfehlung wurde dabei ausgesprochen
(bitte genauen Wortlaut angeben)?
Wer hat diese Eignungsprüfung durchgeführt?
Das ÖPP-Projekt ist Bestandteil der zwischen Bund und Ländern abgestimmten
zweiten Staffel von ÖPP-Projekten, die 2008 vom damaligen BM Tiefensee
bekanntgegeben wurde. Die VIFG hat im Auftrag des BMVI eine überschlägige
Wirtschaftlichkeitseinschätzung durchgeführt, die eine ÖPP-Eignung für das
Projekt belegt.
19. Aus welchen Gründen wurde nicht, wie in der Ausschreibung dieses ÖPP-
Projektes vorgesehen (siehe
http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:123
291-2014:TEXT:DE:HTML&src=0), auch der Abschnitt zwischen der AS
Bockenem und dem Autobahndreieck (AD) Salzgitter an den
Konzessionsnehmer vergeben?
20. War der gesamte Abschnitt zwischen der AS Göttingen und dem AD
Salzgitter Gegenstand der vWU und WU (bitte begründen)?
21. Wurde für die vergebene Konzessionsstrecke zwischen der AS Salzgitter
und der AS Bockenem eine eigene vWU und WU erstellt (bitte begründen)?
Wenn ja, wann, und von wem?
Wenn nein, mit welcher Begründung kann eine Strecke als ÖPP vergeben
werden, ohne dass vorher eine WU erstellt wurde (bitte mit Bezug auf die
Bundeshaushaltsordnung begründen)?
Die Fragen 19 bis 21 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Gegenstand der vWU war der ursprüngliche Projektzuschnitt von der AS
Göttingen bis zum AD Salzgitter.
Der Abschnitt des PFA 1 war ursprünglich Gegenstand des ÖPP-
Projektzuschnittes und somit auch Gegenstand der vWU. Dieser Abschnitt wurde bereits vorab
konventionell realisiert. Dabei kam es infolge nicht sachgerechter Bauausführung
zu einer Schadstoffbelastung im Baufeld mit polyzyklischen aromatischen
Kohlenwasserstoffen (PAK). Die Auswirkungen auf Betrieb und Erhaltung waren
nicht sicher kalkulierbar. Der Sachverhalt wurde im Verhandlungsverfahren mit
den Bietern verhandelt und im Ergebnis wurde der Abschnitt aus dem ÖPP-
Projekt herausgenommen.
Gegenstand der aWU war aus vorstehend genannten Gründen der geänderte
Projektzuschnitt von der AS Göttingen bis zur AS Bockenem. Diese wurde von der
PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Anfang 2017
erstellt und hat die Wirtschaftlichkeit des geänderten Projektzuschnitts bestätigt.
22. Welche Autobahnmeistereien sind nach Kenntnis der Bundesregierung von
der Konzessionierung dieser Strecke betroffen?
Die AM Seesen wurde aufgelöst.
23. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der
Beschäftigten von Automeistereien, deren Tätigkeitsfeld ab Konzessionsbeginn durch
Private abgedeckt wird (Stellen in der Verwaltung mit einbeziehen und bitte
nach Autobahnmeisterei und Art der Tätigkeit aufschlüsseln), und wurden
diese Beschäftigten nach Kenntnis der Bundesregierung nach
Konzessionsbeginn innerhalb der Straßenbauverwaltung des Landes versetzt (bitte unter
Rückgriff auf Angaben der Straßenbauverwaltung des Landes
Niedersachsen begründen)?
19 Straßenwärter, 1 Verwaltungsangestellte und 1 Beamter des gehobenen
technischen Dienstes. Alle Bediensteten wurden innerhalb der Niedersächsischen
Straßenbauverwaltung umgesetzt.
24. Hat die Bundesregierung im Rahmen dieses ÖPP-Projektes bereits einen
Einredeverzicht für eine gegebenenfalls erfolgte Forfaitierung von
Zahlungsansprüchen erklärt (bitte begründen)?
Wenn ja, für welche Projektbestandteile (Bau, Betrieb), und bis zu welcher
Höhe?
Wenn nein, hat es diesbezüglich bereits Gespräche zwischen der
Projektgesellschaft, eines Kreditinstitutes (oder mehrerer) und der Bundesregierung
gegeben, und wann wird gegebenenfalls ein Einredeverzicht erfolgen?
Nein. Es gab keine Gespräche zwischen der Bundesregierung und der
Projektgesellschaft oder Kreditgebern über einen Einredeverzicht.
25. Sind die nötigen Sanierungsarbeiten auf dem nicht konzessionierten
Abschnitt zwischen der AS Bockenem und AS Salzgitter (
www.hna.de/lokales/
northeim/northeim-ort47320/nach-a7-skandal-bodenproben-sorgen-verkehrs
behinderungen-bockenem-6991822.html) inzwischen abgeschlossen, und
welche Maßnahmen mussten bzw. müssen konkret ergriffen werden?
Wenn ja, welche Kosten hat die Sanierung verursacht?
Wenn nein, wann wird die Sanierung voraussichtlich zu welchen Kosten
abgeschlossen sein?
Abgeschlossene Maßnahmen:
– Austausch des belasteten Materials im Bereich der Regenrückhaltebecken
(RRB) und diverser Wege.
– Abdeckung des belasteten Materials im Mittelstreifen mit
Kunststoffdichtungsbahnen.
Noch auszuführenden Sanierungsarbeiten nach Festlegung des
Sanierungsumfanges:
– Austausch und Entsorgung des belasteten Materials im Bereich der Bankette
links und rechts am Fahrbahnrand.
– Austausch und Entsorgung des belasteten Materials im Bereich der
Böschungen, Gräben und Mulden am Außenrand der Richtungsfahrbahnen.
– Austausch und Entsorgung des belasteten Materials im Bereich der kreuzenden
Wege.
– Austausch und Entsorgung des belasteten Materials auf Grundstücken privater
Dritter.
– Austausch und Entsorgung des belasteten Materials anlässlich der nächsten
Grunderneuerung im Bereich der Fahrbahnen.
Die bisher durchgeführten Sanierungsarbeiten befinden sich derzeit in
Abrechnung. Die Kosten für die noch auszuführenden Sanierungsarbeiten können derzeit
nicht hinreichend sicher bestimmt werden.
26. Welche Baumaßnahmen sind derzeit am AD Salzgitter geplant, und welche
Kosten werden dafür veranschlagt?
Die durchgehende Fahrbahn der A 7 erhält einen 6-streifigen Ausbau mit einem
Regelquerschnitt RQ 36. Mit dem Ausbau des Autobahndreiecks werden
zukünftig alle Fahrbeziehungen gewährleistet. Die Baukosten für den sechsstreifigen
Ausbau im Dreiecksbereich belaufen sich auf ca. 3 Mio. Euro. Des Weiteren muss
das Zentralbauwerk im Dreiecksbereich (Überführung A 39) erneuert werden.
Die Kosten belaufen sich auf 3,39 Mio. Euro.
27. Welche „alternativen ÖPP-Geschäftsmodelle“ will die Bundesregierung
zukünftig entwickeln?
Welche Schwerpunkte sollen dabei insbesondere im Bereich der
Finanzierung von Bauprojekten gesetzt werden?
Die Bundesregierung prüft derzeit zwei alternative Geschäftsmodelle: ein
erweiterter Funktionsbauvertrag (FBV+) und ein Erhaltungsmodell (E-Modell). Diese
sollen einem auf vergleichsweise kleinvolumige Maßnahmen bzw. auf reine
Erhaltung abzielenden Beschaffungsbedarf Rechnung tragen und durch geringere
Finanzierungsanforderungen den Zugang mittelständischer Bauunternehmen zu
ÖPP erleichtern. Das BMVI beabsichtigt, auf dieser Basis Pilotanwendungen für
die in der „neuen Generation“ ÖPP enthaltenen Bundesstraßen- und
Erhaltungsprojekte zu entwickeln.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]