[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 28. Juli 2017 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/13212
18. Wahlperiode 31.07.2017
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Tressel, Christian Kühn
(Tübingen), Britta Haßelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/13045 –
Bilanz der ländlichen Entwicklungspolitik der Bundesregierung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Rund ein Drittel der Menschen lebt und arbeitet auf dem Land. Dabei
entwickeln sich ländliche Räume sehr unterschiedlich. Wenn sie gut an
Ballungszentren angebunden, landschaftlich attraktiv und wirtschaftlich gut aufgestellt sind,
wachsen sie. Andere Regionen werden zunehmend leerer, weil junge Menschen
keine Perspektive sehen, eine gute Arbeit zu finden, weil Kultur und
Einkaufsmöglichkeiten fehlen, es an Kinderbetreuung oder ärztlicher Versorgung
mangelt. Hier macht sich der demografische Wandel stark bemerkbar, da die
Bevölkerung schneller altert und abnimmt als in Städten. Die Ausgaben für Schulen,
Nahverkehr oder Krankenhäuser verteilen sich auf immer weniger Schultern.
Wenn Kommunen dann den Rotstift ansetzen, kann die Attraktivität ländlicher
Regionen weiter abnehmen, und ein ganzer Landstrich schrumpft. Um den
vielfältigen Herausforderungen schrumpfender ländlicher Räume gerecht zu
werden, muss Politik für ländliche Räume ressortübergreifende Ansätze finden.
Denn auch jenseits der Struktur- und Förderpolitik bleibt auf dem Land viel zu
tun, um gesellschaftliche Teilhabe für alle zu ermöglichen: Ob bei der
Gleichstellung von Frauen und bei Möglichkeiten der Kinderbetreuung, bei einer
echten Willkommenskultur, bei der Integration oder bei der Partizipation von
Kindern, Jugendlichen und Seniorinnen und Senioren. Damit alle Menschen auf
dem Land die gleichen Chancen haben wie Menschen in Ballungsgebieten
müssen die richtigen politischen Rahmenbedingungen geschaffen werden:
Schnelles Internet für alle, um mit Digitalisierungsstrategien Versorgungslücken zu
überbrücken; Angebote dafür, wie man auch ohne Auto auf dem Land mobil
sein kann; gute Arbeitsplätze durch regionale Wertschöpfung. Im November
2016 hat die Bundesregierung den Zweiten Bericht zur Entwicklung ländlicher
Räume veröffentlicht, in dem sie Schwerpunkte und Initiativen ihrer Arbeit
darstellt.
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Vielfältige ländliche Regionen gehören zur Identität unseres Landes. Um diese
Vielfalt zu bewahren und ländliche Regionen zukunftsfest aufzustellen, wurden
in der laufenden Legislaturperiode viele Weichen richtig gestellt. Denn
Menschen, die auf dem Land leben oder in Zukunft dort leben wollen, brauchen vor
allem eines: Die Sicherheit, dass die vor Ort nötigen Strukturen Bestand haben
oder geschaffen werden. Nur dann wird es gelingen, dass sich Menschen auch in
Zukunft dafür entscheiden, auf dem Land zu leben, eine Familie zu gründen oder
dort ihr Alter zu planen.
Auch in den ländlichen Räumen muss eine umfassende wohnortnahe Versorgung
und eine lebendige Ehrenamts- und Vereinsstruktur selbstverständlich sein. Die
Gewährleistung von Sicherheit und Entwicklungsperspektiven bestimmen
maßgeblich die Lebensqualität der Menschen. Maßnahmen sowie Strategien zur
Sicherung oder Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse müssen deshalb
sowohl die öffentliche Daseinsvorsorge wie auch die wirtschaftliche Entwicklung
im Blick haben. Das gilt gleichermaßen für Bildung, Gesundheit, Mobilität,
Polizei, Feuerwehr, Kultur, bezahlbaren Wohnraum und vieles mehr. Hierzu zählen
mithin eine effiziente Wirtschaftsförderung und eine aktive Arbeitsmarktpolitik,
um attraktive, wohnortnahe Beschäftigungsmöglichkeiten zu erhalten und zu
schaffen, sowie ein Nahverkehrsangebot, das die Fahrt zum Ausbildungs- und
Arbeitsplatz sowie zu Kino und Sport überhaupt ermöglicht. Ziel der
Bundesregierung ist die Verbesserung der Lebensqualität für alle Bürgerinnen und Bürger.
Gleichwertige Lebensverhältnisse sind Voraussetzung dafür, den Menschen in
Stadt und Land – wenn auch unterschiedliche – in der Summe vergleichbar gute
Lebensqualitäten und vergleichbare Chancen zu bieten, aber auch, um dem
Wanderungsdruck aus den ländlichen Räumen in die Ballungsräume
entgegenzuwirken. Dafür wurden vielfältige Maßnahmen entwickelt und umgesetzt, die den
Menschen in Stadt und Land dienen.
Methodische Vorbemerkung:
In der vorliegenden Kleinen Anfrage werden in vielen Fragen Daten zu ländlichen
Räumen im Vergleich zu halbstädtischen und städtischen Räumen
„aufgeschlüsselt nach dem Grad der Ländlichkeit des Erreichbarkeitsmodells des Thünen-
Instituts“ erbeten. Hierbei muss grundsätzlich angemerkt werden, dass diese
Frageformulierung verschiedene Ansätze zur Abgrenzung und Typisierung vermischt,
die inhaltlich nicht kombinierbar sind. Das im Folgenden konkretisierte
allgemeine Modell des Johann Heinrich von Thünen-Instituts,
Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei, ist kein Erreichbarkeitsmodell,
sondern ein Instrument zur Abgrenzung und Typisierung ländlicher Räume.
Dementsprechend werden alle folgenden Fragen, in denen eine Verknüpfung von
Erreichbarkeitsmodell sowie der Abgrenzung halbstädtischer und städtischer
Räume erbeten wird, nach dem Grad der Ländlichkeit aus der Thünen-Typologie
(sehr ländlich, eher ländlich und nicht-ländlich) beantwortet. Damit stellt die
Bundesregierung sicher, dass bei der Beantwortung der Fragen keine
Vermischung unterschiedlicher Typisierungen erfolgt.
Definition und Erreichbarkeit ländlicher Räume
1. Wie definiert die Bundesregierung ländliche Räume, welches sind die
Kriterien dieser Raumkategorie, und welches sind die gemeinsamen
Herausforderungen ländlicher Räume und die Grundlage der Politik für ländliche
Entwicklung der Bundesregierung?
Angesichts der vielfältigen fachlichen Zusammenhänge und Betrachtungsebenen,
in denen ländliche Räume angesprochen werden, gibt die Bundesregierung keine
allgemeingültige Definition ländlicher Räume vor.
Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) zieht für seine
laufende Raumbeobachtung in Deutschland eine Typisierung
siedlungsstruktureller Kreistypen (2015) heran, die auf der Einwohnerdichte und dem
Bevölkerungsanteil in Groß- und Mittelstädten basiert. Hieraus ergeben sich die drei
Gruppen „Städtische Regionen“, „Regionen mit Verstädterungsansätzen“ und
„Ländliche Regionen“, die auf Ebene der Kreise und Kreisregionen abgegrenzt
werden.
Das Thünen-Institut hat im Jahr 2016 für das Monitoring ländlicher Räume in
Deutschland eine Abgrenzung und Typisierung ländlicher Räume erarbeitet.
Diese nutzt einen Index zum Grad der Ländlichkeit, um „sehr ländliche
Räume“ und „eher ländliche Räume“ von „nicht-ländlichen Räumen“
abzugrenzen. Die Abgrenzung erfolgt auf den Ebenen der Kreisregionen.1 Der
Index wurde mit Hilfe einer Hauptkomponentenanalyse aus den Indikatoren
Siedlungsdichte, Anteil der land- und forstwirtschaftlichen Flächen, Anteil der
Ein- und Zweifamilienhäuser, regionales Bevölkerungspotenzial sowie
Erreichbarkeit großer Zentren entwickelt. Nähere Erläuterungen sind der
zugehörigen Thünen-Veröffentlichung2 zu entnehmen.
Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(OECD) und die EU arbeiten mit Typologien, die weitgehend auf die
Bevölkerungs- und Siedlungsdichte beschränkt sind. So grenzt Eurostat in seiner
revidierten Stadt-Land-Typologie (2010)3 überwiegend städtische, intermediäre
und überwiegend ländliche Räume voneinander ab.
Für die Zwecke der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 vom 17. Dezember 2013
über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen
Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) haben die
Länder gemäß Artikel 50 dieser Verordnung auf Programmebene „ländliche
Gebiete“ definiert. Die Definitionen der OECD und der EU sind dabei nicht
übernommen worden, weil sie sich als zu grob erwiesen und nicht zu einer
problemadäquaten und zielgerichteten Erfassung der ländlichen Räume in den
Ländern geführt hätten. Die Abgrenzung der ELER-Gebietskulissen durch die
Länder erfolgte im Rahmen der ELER-Programme in der Regel auf der Ebene
der Gemeinden, in einigen Fällen auch von Gemeindeteilen.
Ländliche Räume weisen unterschiedliche bevölkerungs-, wirtschafts-,
siedlungs- und landnutzungsstrukturelle Prägungen sowie Ausstattungen mit
Arbeitsplätzen und Infrastrukturen auf. Dabei gibt es neben strukturschwachen
ländlichen Räumen auch viele mit hoher Attraktivität für private Investoren, die auch
Standort für wissensbasierte und international aktive Unternehmen sind.
1 Einschließlich Städteregion Aachen, Region Hannover und Regionalverband Saarbrücken.
2 Küpper, P. (2016): Abgrenzung und Typisierung ländlicher Räume. Thünen Working Paper 68,
www.thuenen.de/media/
publikationen/thuenen-workingpaper/ThuenenWorkingPaper_68.pdf
3
http://ec.europa.eu/eurostat/documents/3217494/5726225/KS-HA-10-001-15-DE.PDF/ebef074e-7b13-49a9-af65-3a50a935bcea?
version=1.0
Gemeinsame Herausforderungen ländlicher Räume sind der demografische,
technologische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Wandel, der jedoch in den
Regionen sehr unterschiedlich verläuft und deshalb im Hinblick auf die Politik für
ländliche Entwicklung einer regional differenzierten Betrachtung der vielfältigen
fachlichen Aspekte auf der entsprechenden Ebene bedürfen. Die
Bundesregierung sieht eine zentrale gemeinsame Herausforderung der Politik für ländliche
Räume in der Sicherung der Daseinsvorsorge und ausreichender
Erwerbsmöglichkeiten sowie der natürlichen Lebensgrundlagen. Entsprechend gibt es darauf
ausgerichtete Förderprogramme von EU, Bund und Ländern, welche regional
gezielt zum Einsatz kommen. Hierzu dienen u. a. regionale Entwicklungskonzepte,
die eine regionsspezifische Erarbeitung von Stärken-Schwächen-Analysen
einschließen.
2. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Menschen
in Deutschland, die in ländlichen Räumen leben, und der Anteil der Fläche
Deutschlands, der zu den ländlichen Räumen zählt, von 1997 bis 2017
entwickelt (bitte nach dem Grad der Ländlichkeit des Erreichbarkeitsmodells
des Thünen-Instituts und nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Der Anteil der Bevölkerung und der Flächenanteil zum Stand des Jahres 2015
sowie die Entwicklung seit dem Jahr 1997 bezogen auf den Grad der Ländlichkeit
gemäß der Thünen-Typologie ist in nachfolgender Tabelle 1 für
Gesamtdeutschland dargestellt.
Tabelle 1: Anteil der Bevölkerung und der Flächenanteil zum Stand 2015 sowie
die Entwicklung seit 1997 bezogen auf den Grad der Ländlichkeit.
Grad der
Ländlichkeit/Thünen-
Typologie
Fläche 2015 Bevölkerung 2015
Bevölkerungsentwicklung
1997-2015*
in 1.000
km² % in 1.000 %
sehr ländlich 196,9 55,1 22.094 26,9 -2,6
eher ländlich 129,4 36,2 24.707 30,1 -0,6
nicht-ländlich 31,1 8,7 35.374 43,0 4,1
insgesamt 357,4 100,0 82.176 100,0 0,8
* zensuskorrigierte Entwicklungsrate
Eine Entwicklung des Flächenanteils auf der Abgrenzung des Grades der
Ländlichkeit gemäß der Thünen-Typologie 2016 kann nicht angegeben werden, da der
Bundesregierung zur zeitlichen Veränderung des Grads der Ländlichkeit
unterschiedlicher Räume und somit zur zeitlichen Veränderung des Flächenanteils
ländlicher Räume an der Gesamtfläche Deutschlands keine Daten und
Untersuchungen vorliegen.
Tabelle 2: Flächenanteil und der Anteil der Bevölkerung zum Stand 2015 sowie
die Entwicklung seit 1997 für die Länder.
Land
Fläche 2015 Bevölkerung 2015
Bevölkerungsentwicklung
1997-2015* in 1.000 km² % in 1.000 %
Baden-Württemberg 35,8 10,0 10.880 13,2 5,7
Bayern 70,6 19,8 12.844 15,6 6,9
Berlin 0,9 0,3 3.520 4,3 4,7
Brandenburg 29,7 8,3 2.485 3,0 -2,9
Bremen 0,4 0,1 671 0,8 0,1
Hamburg 0,8 0,2 1.787 2,2 6,7
Hessen 21,1 5,9 6.176 7,5 3,0
Mecklenburg-Vorpommern 23,2 6,5 1.612 2,0 -10,3
Niedersachsen 47,6 13,3 7.927 9,6 1,7
Nordrhein-Westfalen 34,1 9,5 17.866 21,7 0,0
Rheinland-Pfalz 19,8 5,5 4.053 4,9 1,0
Saarland 2,6 0,7 996 1,2 -7,4
Sachsen 18,4 5,1 4.085 5,0 -9,1
Sachsen-Anhalt 20,5 5,7 2.245 2,7 -16,5
Schleswig-Holstein 15,8 4,4 2.859 3,5 4,2
Thüringen 16,2 4,5 2.171 2,6 -11,9
insgesamt 357,4 100,0 82.176 100,0 0,8
* zensuskorrigierte Entwicklungsrate
3. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche
Fahrtzeit in Minuten mit dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und im
motorisierten Individualverkehr bis zum jeweiligen Oberzentrum bzw.
Fernbahnhof in ländlichen im Vergleich zu halbstädtischen und städtischen
Räumen von 1997 bis 2017 entwickelt (bitte nach dem Grad der Ländlichkeit des
Erreichbarkeitsmodells des Thünen-Instituts und nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
Inwieweit wirkt sich der im vergangenen Jahr verabschiedete
Bundesverkehrswegeplan nach Kenntnis der Bundesregierung auf diese
durchschnittliche Fahrtzeit aus?
In welchen Regionen hat sich die Anbindung und Erreichbarkeit
verschlechtert (bitte begründen)?
Die durchschnittliche Reisezeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln (ÖV) zum
nächsten Oberzentrum im Jahr 2016 in Minuten bezogen auf den Grad der
Ländlichkeit sowie differenziert nach Ländern und die durchschnittliche Pkw-Fahrzeit
zum nächsten Oberzentrum bzw. IC-/EC-/ICE-Bahnhof in Minuten bezogen auf
den Grad der Ländlichkeit sowie differenziert nach Ländern wird in den
Tabellen 3 bis 6 dargestellt.
Tabelle 3: Durchschnittliche ÖV-Reisezeit zum nächsten Oberzentrum 2016 in
Minuten bezogen auf den Grad der Ländlichkeit.
Grad der Ländlichkeit/
Thünen-Typologie
durchschnittliche ÖV-Reisezeit zum nächsten
Oberzentrum 2016 in Minuten
sehr ländlich 71,0
weniger ländlich 55,9
nicht-ländlich 36,8
Tabelle 4: durchschnittliche ÖV-Reisezeit zum nächsten Oberzentrum 2016 in
Minuten differenziert nach Ländern.
Land
durchschnittliche ÖV-Reisezeit zum nächsten
Oberzentrum 2016 in Minuten
Baden-Württemberg 50,4
Bayern 48,2
Berlin 36,1
Brandenburg 64,7
Bremen 47,6
Hamburg 36,8
Hessen 44,3
Mecklenburg-Vorpommern 60,3
Niedersachsen 64,7
Nordrhein-Westfalen 47,8
Rheinland-Pfalz 61,7
Saarland 51,5
Sachsen 48,9
Sachsen-Anhalt 62,1
Schleswig-Holstein 62,6
Thüringen 69,4
Tabelle 5: Durchschnittliche Pkw-Fahrzeit zum nächsten Oberzentrum/IC-/EC-/
ICE-Bahnhof in Minuten bezogen auf den Grad der Ländlichkeit.
Grad der Ländlichkeit/
Thünen-Typologie
durchschnittliche Pkw-Fahrzeit zum nächsten
... in Minuten
Oberzentrum IC-/EC-/ICE-Bahnhof
2002 2015 2002 2016
sehr ländlich 41,0 38,8 32,8 32,9
weniger ländlich 34,0 32,0 26,4 28,3
nicht-ländlich 15,5 15,3 14,9 14,5
Tabelle 6: Durchschnittliche Pkw-Fahrzeit zum nächsten Oberzentrum/IC-/EC-/
ICE-Bahnhof in Minuten differenziert nach Ländern.
Land
durchschnittliche Pkw-Fahrzeit zum
nächsten ... in Minuten
Oberzentrum IC-/EC-/ICE-Bahnhof
2002 2015 2002 2016
Baden-Württemberg 31,5 31,3 25,6 24,1
Bayern 31,9 27,1 29,7 31,6
Berlin 0 0 0 0
Brandenburg 50,8 48,7 35,9 32,2
Bremen 0 0 14,1 14,1
Hamburg 0 0 0 0
Hessen 27,5 27,3 24,5 23,5
Mecklenburg-Vorpommern 38,8 37,1 34,7 25,3
Niedersachsen 40,4 39,0 29,4 29,9
Nordrhein-Westfalen 29,7 29,6 25,1 25,0
Rheinland-Pfalz 36,8 36,6 29,6 38,4
Saarland 27,9 27,9 24,8 24,7
Sachsen 32,1 31,4 26,7 46,5
Sachsen-Anhalt 45,8 42,3 29,5 29,7
Schleswig-Holstein 39,8 38,3 21,9 20,5
Thüringen 43,0 38,6 35,7 34,1
Zu möglichen Auswirkungen des Bundesverkehrswegeplans 2030 bezogen auf
räumliche Gebietstypen liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor. Die
Raumwirksamkeitsanalyse zum Bundesverkehrswegeplan 2030 untersuchte
überregionale Erreichbarkeits- und qualitative Anbindungsdefizite bezogen auf
Regionen und fernverkehrsrelevante Korridore sowie darauf bezogene
Verbesserungen der jeweiligen Infrastrukturprojekte Straße und Schiene.
Demografische Entwicklung in ländlichen Räumen
4. Welche Regionen gehören nach der Bevölkerungsprognose bis 2030 des
Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) zu den
schrumpfenden Regionen (bitte mit Angabe des erwarteten Rückgangs der
Bevölkerung bis 2030 in Prozent beantworten), und in welchen Regionen
nimmt die Anzahl der über 60-Jährigen bis 2030 besonders stark zu (bitte
auch nach dem Grad der Ländlichkeit des Erreichbarkeitsmodells des
Thünen-Instituts und nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Für welche ländlichen Regionen wird ein Wachstum der Bevölkerung
prognostiziert (bitte begründen)?
Die nachfolgende Tabelle 7 stellt die Ergebnisse der Raumordnungsprognose des
BBSR 2035/Zensus für das Jahr 2030 insgesamt und differenziert nach dem Grad
der Ländlichkeit dar.
Tabelle 7: Raumordnungsprognose des BBSR 2035/Zensus für das Jahr 2030
insgesamt und differenziert nach dem Grad der Ländlichkeit dar.
Grad der Ländlichkeit/
Thünen-Typologie
Bevölkerung
2012
Entwicklung
der
Bevölkerung
2012-2030 in
%
Bevölkerung
60 Jahre und
älter 2012
Anteil der
Bevölkerung 60 Jahre und
älter in %
Entwicklung
der 60-
Jährigen und älter
2012-2030
in % 2012 2030
sehr ländlich 21.852.428 -4,3 5.992.601 27,4 38,1 33,1
eher ländlich 24.324.996 -1,8 6.777.928 27,9 37,4 31,7
nicht-ländlich 34.346.378 0,5 8.890.469 25,9 32,0 24,3
insgesamt 80.523.802 -1,5 21.660.998 26,9 35,2 29,0
Tabelle 8: Raumordnungsprognose des BBSR 2035/Zensus für das Jahr 2030
insgesamt und differenziert nach Ländern.
Land
Bevölkerung
2012
Entwicklung
der
Bevölkerung
2012-2030 in
%
Bevölkerung
60 Jahre und
älter 2012
Anteil der
Bevölkerung 60 Jahre
und älter in %
Entwicklung
der 60-
Jährigen und älter
2012-2013 in % 2012 2030
Baden-Württemberg 10.569.112 3,3 2.681.818 25,4 33,2 35,1
Bayern 12.519.575 2,2 3.203.443 25,6 33,9 35,3
Berlin 3.375.222 4,7 839.745 24,9 30,3 27,4
Brandenburg 2.449.512 -5,2 722.965 29,5 41,8 34,3
Bremen 654.774 -1,2 178.446 27,3 33,0 19,8
Hamburg 1.734.272 5,4 417.703 24,1 27,9 22,2
Hessen 6.016.483 -0,5 1.570.117 26,1 34,0 29,7
Mecklenburg-
Vorpommern 1.600.357 -12,2 469.104 29,3 42,9 28,4
Niedersachsen 7.778.995 -1,3 2.119.562 27,2 36,2 31,1
Nordrhein-Westfalen 17.554.347 -2,2 4.628.829 26,4 34,6 28,3
Rheinland-Pfalz 3.990.279 -1,5 1.075.461 27,0 36,4 32,9
Saarland 994.287 -7,3 289.763 29,1 38,9 23,8
Sachsen 4.050.202 -10,8 1.286.006 31,8 39,8 11,7
Sachsen-Anhalt 2.259.394 -16,4 716.876 31,7 43,3 14,1
Schleswig-Holstein 2.806.532 0,2 795.025 28,3 37,0 30,9
Thüringen 2.170.459 -14,4 666.135 30,7 42,3 18,0
insgesamt 80.523.802 -1,5 21.660.998 26,9 35,2 29,0
Ländliche Räume im Westen von Niedersachsen, im Süden von Bayern und
Baden-Württemberg sowie im Umland von Berlin werden nach der Prognose
moderat wachsen. In Brandenburg ist hierfür vor allem die Binnenwanderung aus
Berlin ursächlich. In den anderen wachsenden ländlichen Räumen kommt neben
einer Binnen- und moderaten Außenwanderung noch als weitere Ursache die in der
Vergangenheit vergleichsweise hohe Geburtenrate hinzu. Sie sorgt für eine
vergleichsweise günstige Altersstruktur in diesen Regionen. Die positive
Binnenwanderung wird weitgehend von Familien und älteren Menschen getragen,
während junge Menschen im Saldo auch aus diesen Regionen in die Zentren
abwandern. Die Entwicklung seit dem Jahr 2012, insbesondere der internationalen
Zuwanderung, aber auch einer etwas erhöhten Geburtenrate, ist in die Prognose noch
nicht einbezogen.
Gleichwohl wird sich künftig – in Abhängigkeit von der internationalen
Zuwanderung – das derzeitige Nebeneinander von Wachstum und Schrumpfung immer
mehr auflösen. Nach der Raumordnungsprognose des BBSR werden die meisten
Regionen bis zum Jahr 2035 mehrheitlich schrumpfen. In Ostdeutschland werden
Berlin sowie die Regionen Leipzig und Dresden demografische
„Stabilitätsinseln“ sein. In Westdeutschland wird sich die Bevölkerungsdynamik deutlich
abschwächen. In bisher wachsenden Regionen werden vor allem Gewinne aus der
Binnenwanderung und der internationalen Zuwanderung entscheidend sein. Dies
gilt für wirtschaftsstarke Großstadtregionen wie München, Stuttgart und
Hamburg sowie für einige ländliche Regionen wie den Bodenseeraum oder das
westliche Niedersachsen.
Regionen mit bisher mäßigem Bevölkerungswachstum oder Stagnation hingegen
werden sich erstmals auf Verluste und Regionen mit leichten
Bevölkerungsverlusten werden sich auf stärkere Einbußen einstellen müssen. Wichtigste Ursache
ist auch hier der negative natürliche Saldo. Bevölkerungsverluste aufgrund der
natürlichen Bevölkerungsentwicklung können nur durch starke
Wanderungsgewinne kompensiert werden.
5. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Menschen
mit Migrationshintergrund von 1997 bis 2017 in ländlichen im Vergleich zu
halbstädtischen und städtischen Räumen verändert (bitte nach dem Grad der
Ländlichkeit des Erreichbarkeitsmodells des Thünen-Instituts und nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
In welchen ländlichen Regionen leben besonders viele bzw. wenige
Menschen mit Migrationshintergrund (bitte begründen)?
In sehr ländlichen und eher ländlichen Räumen haben etwa 12 bis 14 Prozent der
Bevölkerung einen Migrationshintergrund und damit etwa halb so viele wie in
nichtländlichen Räumen (Tabellen 9 und 10). Es besteht ein hoher Unterschied
zwischen den ost- und westdeutschen Ländern. In westdeutschen Ländern kann
in ländlichen Räumen der Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund um 25
Prozent oder höher liegen. Dies sind insbesondere ländliche Räume im Umland
von großen und wirtschaftsstarken Agglomerationen mit hoher
Auslandszuwanderung wie z. B. Gütersloh, Heidenheim, Hohenlohe-Kreis, Schwarzwald-Baar-
Kreis oder Tuttlingen.
Tabelle 9: Bevölkerung mit Migrations-Hintergrund, Zensus 2011 bezogen auf
den Grad der Ländlichkeit.
Grad der Ländlichkeit/
Thünen-Typologie
Bevölkerung mit Migrationshintergrund,
Zensus 2011
absolut %
sehr ländlich 2.826.290 12,9
eher ländlich 3.568.350 14,7
nicht-ländlich 8.622.220 25,4
insgesamt 15.016.860 18,7
Tabelle 10: Bevölkerung mit Migrations-Hintergrund, Zensus 2011, insgesamt
und differenziert nach Ländern.
Land
Bevölkerung mit Migrationshintergrund,
Zensus 2011
absolut %
Baden-Württemberg 2.627.380 25,1
Bayern 2.293.570 18,5
Berlin 780.930 23,7
Brandenburg 107.800 4,4
Bremen 162.190 24,9
Hamburg 465.160 27,3
Hessen 1.480.610 24,8
Mecklenburg-Vorpommern 58.730 3,6
Niedersachsen 1.273.620 16,4
Nordrhein-Westfalen 4.214.980 24,0
Rheinland-Pfalz 743.880 18,6
Saarland 160.850 16,1
Sachsen 171.390 4,2
Sachsen-Anhalt 79.430 3,5
Schleswig-Holstein 325.300 11,6
Thüringen 71.040 3,2
insgesamt 15.016.860 18,7
Das Merkmal „Bevölkerung mit Migrationshintergrund“ wurde im Zensus 2011
erhoben und ist nicht Bestandteil der Bevölkerungsfortschreibung der
Statistischen Ämter des Bundes und der Länder. Eine zeitliche Entwicklung kann daher
nicht abgebildet werden.
6. Welche Konsequenzen erwartet die Bundesregierung aus der
demografischen Entwicklung ländlicher Räume für die Daseinsvorsorge
(beispielsweise im Hinblick auf Barrierefreiheit), die Wirtschaftskraft und die
Landnutzung der betroffenen Regionen, und sind die bestehenden politischen
Instrumente ausreichend, um regionale Disparitäten der Lebensverhältnisse vor
dem Hintergrund des demografischen Wandels abzubauen (bitte begründen)?
Auf die Antwort der Bundesregierung vom 21. Juli 2015 auf die Kleine Anfrage
„Regionalentwicklung schrumpfender ländlicher Räume“ der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN, Antwort zu Frage 2, (Bundestagsdrucksache 18/5607)
wird verwiesen. Daseinsvorsorge und Wirtschaftskraft werden von einer Vielzahl
von Faktoren beeinflusst, die zum Teil in Wechselwirkung zueinander stehen. Die
demografische Entwicklung stellt nur einen Einflussfaktor dar und kann nicht
isoliert betrachtet werden. So unterschiedlich wie die regionalen Ausprägungen von
Einflussfaktoren und ihren Konsequenzen ist der Bedarf an flexiblen, örtlich
angepassten Lösungen. Bei notwendigen Investitionen sind Barriereabbau und die
Integration aller Bevölkerungsgruppen zu berücksichtigen. Die Bundesregierung
hat in dieser Legislaturperiode wichtige Weichen gestellt, um auch zukünftig
gleichwertige Lebensverhältnisse im Bundesgebiet zu ermöglichen. Im Einzelnen
wird hierzu auf die Demografiepolitische Bilanz der Bundesregierung zum Ende
der 18. Legislaturperiode (Abschnitt 4.11 und Anhang) verwiesen
(Bundestagsdrucksache 18/11145). Zum Einfluss der demografischen Entwicklung auf die
Landnutzung wird auf die nachfolgenden Antworten zu den Fragen 7 und 8
verwiesen.
Raumentwicklung, Wohnen und Nahversorgung in ländlichen Räumen
7. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
Flächenneuinanspruchnahme pro Kopf sowie an der Gesamtfläche in ländlichen im Vergleich zu
halbstädtischen und städtischen Räumen von 1997 bis 2017 entwickelt (bitte
nach dem Grad der Ländlichkeit des Erreichbarkeitsmodells des Thünen-
Instituts und nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Welche ländlichen Regionen weisen einen besonders starken Zuwachs
beziehungsweise eine starke Abnahme auf (bitte begründen)?
Im Jahr 2015 beanspruchte jeder Einwohner rechnerisch knapp 600 m² Siedlungs-
und Verkehrsfläche (siehe Tabelle 11). Ein Einwohner belegt statistisch im Jahr
2015 damit rund 80 m² mehr Siedlungs- und Verkehrsfläche als ein Einwohner
1996. Die Zunahmen verlangsamen sich jedoch. In nichtländlichen Räumen
waren die Flächeninanspruchnahmen je Einwohner in den letzten Jahren wegen
Bevölkerungszuwachs und verdichteter Bebauung sogar leicht rückläufig.
Tabelle 11: Siedlungs- und Verkehrsflächeninanspruchnahme in m² je Einwohner
bezogen auf den Grad der Ländlichkeit.
Grad der Ländlichkeit/
Thünen-Typologie
Siedlungs- und Verkehrsflächeninanspruchnahme in m² je Einwohner – Bestand
1996 2000 2004 2008 2012 2015
sehr ländlich 812 845 883 931 972 976
eher ländlich 566 590 617 652 680 680
nicht-ländlich 283 295 302 308 309 303
Bund 516 539 560 584 601 597
Zwischen 1997 bis 2015 lag die Flächenneuinanspruchnahme pro Einwohner in
ländlichen Räumen deutlich über dem Bundesdurchschnitt (siehe Tabelle 12). Die
höhere Inanspruchnahme von Siedlungs- und Verkehrsflächen pro Kopf wird in
vielen ländlichen Regionen durch Bevölkerungsrückgang verstärkt, in vielen
nicht ländlichen Räumen durch Bevölkerungszuwachs gemindert. Seit 1997
verlangsamte sie sich in allen Raumtypen.
Tabelle 12: Jährliche Flächenneuinanspruchnahme in m² je Einwohner bezogen
auf den Grad der Ländlichkeit.
Grad der Ländlichkeit/
Thünen-Typologie
Jährliche Flächenneuinanspruchnahme in m² je Einwohner
1997-2000 2001-2004 2005- 2008 2008-2012 2011- 2015 Gesamtzeitraum
1997-2015
sehr ländlich 9,5 8,5 7,5 6,2 4,9 7,5
eher ländlich 7,2 6,6 6,2 5,3 3,8 5,9
nicht-ländlich 2,3 1,8 1,7 1,2 1,0 1,6
Bund 5,8 5,2 4,7 3,8 2,9 4,6
13,7 Prozent der bundesdeutschen Fläche waren 2015 Siedlungs- und
Verkehrsflächen, deren Anteil an der gesamten Katasterfläche zwischen 1996 und 2015
um fast 2 Prozentpunkte stieg, dabei am stärksten in den nichtländlichen Räumen.
Nichtländliche Räume weisen damit 2015 im Vergleich zu ländlichen Regionen
bereits einen dreimal so hohen Anteil an Siedlungs- und Verkehrsfläche und
entsprechend geringere Anteile z. B. an landschaftlichen Freiräumen aus (siehe
Tabelle 14).
Tabelle 13: Anteil der Siedlungs- und Verkehrsflächen an der Gesamtfläche in %
zwischen 1996 und 2015 bezogen auf den Grad der Ländlichkeit.
Grad der Ländlichkeit/
Thünen-Typologie
Anteil der Siedlungs- und Verkehrsflächen an der Gesamtfläche in %
1996 2000 2004 2008 2012 2015
sehr ländlich 9,3 9,8 10,2 10,5 10,8 11,0
eher ländlich 10,9 11,4 11,9 12,4 12,8 13,0
nicht-ländlich 31,1 32,1 32,9 33,6 34,1 34,4
Bund 11,8 12,3 12,8 13,2 13,5 13,7
Tabelle 14: Flächenneuinanspruchnahme in % – 4-Jahreszeiträume zwischen
1997 und 2015 insgesamt und bezogen auf den Grad der Ländlichkeit
Grad der Ländlichkeit/
Thünen-Typologie
Flächenneuinanspruchnahme in % – 4-Jahreszeiträume
1997-2000 2001-2004 2005- 2008 2008-2012 2011- 2015
sehr ländlich 0,4 0,4 0,3 0,3 0,2
eher ländlich 0,6 0,5 0,5 0,4 0,3
nicht-ländlich 1,0 0,8 0,7 0,5 0,4
Bund 0,53 0,47 0,42 0,34 0,26
8. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Siedlungsdichte in
ländlichen im Vergleich zu halbstädtischen und städtischen Räumen von
1997 bis 2017 entwickelt (bitte nach dem Grad der Ländlichkeit des
Erreichbarkeitsmodells des Thünen-Instituts und nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
Welche ländlichen Regionen weisen einen besonders starken Zuwachs
beziehungsweise eine starke Abnahme auf (bitte mit Begründung)?
Die Siedlungsdichte zeigt die Anzahl der Einwohner je Quadratkilometer
Siedlungs- und Verkehrsfläche (SuV), während die Bevölkerungsdichte auf die
Gesamtfläche bezogen ist. Die Siedlungsdichte spiegelt auch die unterschiedlichen
Lebensbedingungen in Städten und ländlichen Regionen wider, die so
verschiedenen sind wie die Wünsche der Menschen an ihr Lebensumfeld.
Zwischen 1996 und 2015 hat die Siedlungsdichte infolge einer Ausweitung der
Siedlungs- und Verkehrsflächen in allen Teilräumen abgenommen, in ländlichen
Räumen auch nach 2010 (siehe Tabelle 15). Einen Anstieg der Siedlungsdichte
weisen nach 2010 die nichtländlichen Räume auf. Dabei spielen für die relativ
stärkeren Veränderungen der Siedlungsdichte in ländlichen Räumen mit regional
unterschiedlicher Bedeutung insbesondere folgende Faktoren eine Rolle:
niedrigere Ausgangswerte der Siedlungsdichte, Bevölkerungsrückgang, Leerstände,
vorrangige Ein- und Zweifamilienhausbebauung, Suburbanisierung, Ansiedlung
flächenintensiver Gewerbe, überregional bedeutsame Verkehrstrassen. In
nichtländlichen Räumen sind es insbesondere folgende Faktoren:
Bevölkerungszuwachs, Nachverdichtung, vorwiegender Geschosswohnungsbau, Wohnnutzung
von ehemals gewerblich, militärisch oder der Bahn genutzten Liegenschaften.
Unter den Ländern haben neben den Stadtstaaten auch insbesondere Baden-
Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz einen Anstieg, neben Bayern, dem
Saarland, insbesondere Sachsen und Thüringen einen Rückgang der Siedlungsdichte
zu verzeichnen (siehe Tabelle 16).
Tabelle 15: Siedlungsdichte zwischen 1996 und 2015 insgesamt und bezogen auf
den Grad der Ländlichkeit.
Grad der Ländlichkeit/
Thünen-Typologie
Siedlungsdichte in
Einwohner je km² SuV
Veränderung der Siedlungsdichte in
Einwohner je km² SuV
1996 2011 2015 1996-2015 2011-2015
sehr ländlich 1.231 1.039 1.025 -207 -14
eher ländlich 1.766 1.489 1.470 -295 -19
nicht-ländlich 3.537 3.228 3.305 -232 77
insgesamt 1.938 1.675 1.675 -264 0
Tabelle 16: Siedlungsdichte zwischen 1996 und 2015 differenziert nach Ländern.
Land Siedlungsdichte in Einwohner je km²
Veränderung der Siedlungsdichte in
Einwohner je km²
1996 2011 2015 1996-2015 2011-2015
Baden-Württemberg 2.264 2.071 2.109 -156 38
Bayern 1.731 1.544 1.529 -202 -15
Berlin 5.725 5.301 5.620 -105 319
Brandenburg 1.114 899 888 -227 -12
Bremen 3.096 2.799 2.847 -249 47
Hamburg 3.938 3.809 3.989 52 180
Hessen 1.954 1.827 1.858 -96 31
Mecklenburg-Vorpommern 1.255 865 848 -408 -18
Niedersachsen 1.344 1.193 1.190 -153 -3
Nordrhein-Westfalen 2.585 2.282 2.282 -303 1
Rheinland-Pfalz 1.551 1.411 1.429 -122 18
Saarland 2.175 1.871 1.852 -323 -19
Sachsen 2.315 1.743 1.679 -635 -64
Sachsen-Anhalt 1.532 1.016 999 -533 -17
Schleswig-Holstein 1.607 1.399 1.400 -207 1
Thüringen 1.816 1.436 1.367 -449 -69
insgesamt 1.938 1.675 1.675 -264 0
9. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung Leerstand, Wert,
Verkaufs- und Vermietungspreise von Wohn- und Gewerbeimmobilien von
1997 bis 2017 in Klein- und Mittelzentren im Vergleich zu Oberzentren in
ländlichen im Vergleich zu halbstädtischen und städtischen Räumen
entwickelt (bitte nach dem Grad der Ländlichkeit des Erreichbarkeitsmodells des
Thünen-Instituts und nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Welche ländlichen Regionen weisen eine besonders hohe Leerstandsquote
und starken Wertverlust auf (bitte begründen)?
Die Beantwortung bezieht sich allein auf Wohnimmobilien. Zu
Gewerbeimmobilien liegen der Bundesregierung keine flächendeckenden Angaben vor. Die
Sachverhalte Leerstand, Wert, Verkaufs- und Vermietungspreise liegen der
Bundesregierung nicht in der Differenzierung nach Klein-, Mittel- und Oberzentren
vor. Diese Indikatoren können nur auf der Ebene der kreisfreien Städte und
Landkreise dargestellt werden, mit denen in Verbindung mit Siedlungsstruktur- und
Lagetypisierungen eine Differenzierung zwischen städtischen und ländlichen
Räumen möglich ist. Eine zusätzliche Differenzierung nach Ländern ist bei
diesen Indikatoren nicht zielführend. Die Sachverhalte Leerstand, Wert, Verkaufs-
und Vermietungspreise nach flächendeckenden Raumkategorien liegen der
Bundesregierung nicht in der gewünschten Zeitreihe von 1997 bis 2017 vor.
Leerstand wurde im Zensus 2011 erstmals seit 1987 (alte Länder) bzw. 1995 (neue
Länder) erfasst. Eine amtliche jährliche Berichterstattung zum Leerstand ist nicht
vorhanden. Das BBSR hat seit den Zensusdaten 2011 eine eigene Abschätzung
der Fortschreibung des Leerstandes bis zum Jahr 2015 vorgenommen. Der
Leerstand aufgeschlüsselt nach der Thünen-Typologie kann für den Zeitraum 2011 bis
2015 dargestellt werden. Verkaufspreise (Immobilienpreise) liegen als
Kaufpreissammlung bei den örtlichen Gutachterausschüssen vor. Eine bundesweite
Auswertung nach flächendeckenden Raumkategorien erfolgt erst seit einigen Jahren
(Ländervereinbarung Immobilienmarktbericht Deutschland). Kaufpreise
aufgeschlüsselt nach der Thünen-Typologie können für den Zeitraum 2009 bis 2014
dargestellt werden. Die Kaufpreise werden als durchschnittliche Werte der
Immobilien angenommen. Mieten (Angebotsmieten) werden durch das BBSR seit
2004 über eine datenbankgestützte Recherche von Wohnungsanzeigen aus
Zeitungen und Immobilienportalen bundesweit und nach flächendeckenden
Raumkategorien ausgewertet. Das Mietenniveau aufgeschlüsselt nach der Thünen-
Typologie kann für den Zeitraum 2004 bis 2016 dargestellt werden. Die
Wohnungsmärkte entwickeln sich in den Teilräumen Deutschlands sehr unterschiedlich. Es
besteht ein Nebeneinander von wachsenden Städten und Regionen mit
Marktanspannungen, Wohnungsengpässen und steigenden Mieten und Immobilienpreisen
einerseits und Schrumpfungsräumen mit Bevölkerungsverlusten, stagnierenden
Preisen und zunehmenden Wohnungsleerständen andererseits. Diese
Unterschiede zeigen sich vielfach auch zwischen städtischen und ländlichen Räumen.
Wohnungsleerstände
Der Anteil leerstehender Wohnungen an den Wohnungsbeständen hat sich in den
letzten Jahren zunehmend ausdifferenziert. So haben sich die Leerstandsquoten
auf den angespannten Wohnungsmärkten, vor allem in wachsenden kreisfreien
Städten und ihren Umlandkreisen, spürbar verringert – in nichtländlichen Kreisen
im Schnitt auf ca. 2 Prozent (siehe Tabelle 17). Die Leerstandsanteile in
ländlichen Räumen liegen bei einer größeren Spanne im Durchschnitt mit über 6
Prozent deutlich darüber. Deren Quoten haben seit der letzten Vollerhebung 2011
zugenommen. Im aktuell vorliegenden Jahr 2015 haben sich die
Leerstandsquoten in den ländlichen Räumen zumindest leicht verringert – auf knapp 700 000
leerstehende Wohnungen in sehr ländlichen Kreisen und knapp 750 000
leerstehende Wohnungen in eher ländlichen Kreisen. Diese Verringerung ist
insbesondere auch auf die hohen internationalen Zuwanderungs- und Flüchtlingszahlen im
Jahr 2015 zurückzuführen. Mittelfristig ist mit einem weiteren Anstieg der
Leerstandsquoten vor allem in ländlichen Räumen und hier besonders in den
besonders von Bevölkerungsrückgängen betroffenen peripheren und
strukturschwachen Regionen zu rechnen.
Tabelle 17: Entwicklung Wohnungsleerstände 2011 bis2015 insgesamt und
bezogen auf den Grad der Ländlichkeit.
2011 2012 2013 2014 2015
Anteil leerstehender Wohnungen in %
sehr ländlich 4,8 5,5 6,2 6,6 6,4
eher ländlich 5,3 5,8 6,2 6,5 6,1
nicht-ländlich 3,7 3,5 3,3 3,1 2,2
Deutschland 4,5 4,7 4,9 5,0 4,5
Datenbasis: Statistisches Bundesamt: Zensus 2011; BBSR-Abschätzung der Wohnungsleerstände
Kaufpreise für Eigenheime
Die Kaufpreise für Immobilien streuen sehr stark zwischen den Teilräumen
Deutschlands. Die prosperierenden Städte und Umlandkreise heben sich im
Preisniveau zunehmend und deutlich von den weiteren Städten und Landkreisen ab.
So lagen die durchschnittlichen Kaufpreise für gebrauchte Eigenheime in den
nichtländlichen Kreisen 2014 bei 380 000 Euro. In eher ländlichen Kreisen
wurden 200 000 Euro erzielt. In den sehr ländlichen Kreisen erfolgten die
Immobilienverkäufe für durchschnittlich 150 000 Euro (siehe Tabelle 18). Bei den
Entwicklungen der Kaufpreise für Eigenheime sind die Unterschiede zwischen den
Strukturtypen in den einzelnen Jahren nicht systematisch. Auch in den ländlichen
Räumen erfolgten Preissteigerungen. Diese gehen aber auch bei vergleichbaren
relativen Quoten in den ländlichen Kreisen von deutlich niedrigeren Preisniveaus
aus, so dass die absoluten Preissteigerungen dort deutlich niedriger ausfielen als
in den nichtländlichen Kreisen. In der Mehrjahresbetrachtung 2009 bis 2014
lagen die jährlichen Steigerungsraten in den städtischen Räumen mit 6,7 Prozent
über denen der ländlichen Regionen mit 4,5 bzw. 5 Prozent.
Tabelle 18: Entwicklung Kaufpreise für gebrauchte Eigenheime 2009 -2014
insgesamt und bezogen auf den Grad der Ländlichkeit.
2009 2010 2011 2012 2013 2014
Kaufpreis in €
sehr ländlich 121.500 120.700 131.200 136.000 144.600 151.200
eher ländlich 158.300 160.800 171.000 180.200 189.500 201.500
nicht-ländlich 274.700 282.600 320.100 345.500 360.800 377.900
Insgesamt 178.200 180.000 188.200 197.800 203.600 214.200
2009 2010 2011 2012 2013 2014 2009 bis 2014
Entwicklung zum Vorjahr in %
jährliche
Entwicklung in %
sehr ländlich -0,7 8,7 3,7 6,3 4,6 4,5
eher ländlich 1,6 6,4 5,4 5,2 6,3 5,0
nicht-ländlich 2,9 13,3 7,9 4,4 4,7 6,7
Insgesamt 1,0 4,6 5,1 3,0 5,2 3,8
Datenbasis: AK OGA Gutachterbefragungen 2009 bis 2014, BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung
Ländliche Kreise mit sinkenden Kaufpreisen und hohen Leerstandsquoten sind
vor allem in Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen und
Niedersachsen zu finden. Dazu gehören beispielsweise die Landkreise Elbe-Elster,
Kyffhäuserkreis, Altenburger Land, Uckermark, Stendal, Greiz oder Osterode am Harz.
Die auch von Wanderungsverlusten geprägten demografischen Entwicklungen
und Wanderungsverluste sorgen hier für eine sinkende Nachfrage, die sich in
Wohnungsleerständen und erschwerten Immobilienverkäufen äußern.
Wohnungsmieten
Wie bei den Kaufpreisen spreizen sich auch die Wohnungsmieten zwischen den
Regionen Deutschlands sehr weit auf. Die hier dargestellten Angebotsmieten aus
Erst- und Wiedervermietungen bewegten sich 2016 im Durchschnitt zwischen
5,88 Euro je m² in sehr ländlichen Kreisen und 8,60 Euro je m² in nichtländlichen
Kreisen. Dabei werden in sehr ländlichen Kreisen Wohnungen teilweise für unter
5 Euro je m² angeboten, in nichtländlichen Kreisen mitunter für weit über 10 Euro
je m².
Bei den jährlichen Entwicklungen der Angebotsmieten lagen die Quoten seit
2012 bei den ländlichen Kreisen zwischen 2 und 4 Prozent und somit
durchgehend niedriger als bei den nichtländlichen Kreisen, die jährliche Steigerungsraten
von 3,5 bis 5,5 Prozent erreichten (siehe Tabelle 19). Die Mietendynamik ist in
den wachsenden Städten und Umlandkreisen besonders hoch. Dort haben die
Mietwohnungsmärkte aufgrund der Wohnungsbestandsstrukturen mit der
Dominanz von Geschosswohnungen eine höhere Bedeutung als in den ländlichen
Kreisen, die stärker vom Eigenheimmarkt geprägt sind.
Tabelle 19: Entwicklung Angebotsmieten aus Erst- und Wiedervermietungen
2004 -2016 insgesamt und bezogen auf den Grad der Ländlichkeit.
2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
Angebotsmieten in € je m² nettokalt
sehr ländlich 4,94 4,92 4,94 4,97 5,00 5,00 5,05 5,13 5,24 5,37 5,52 5,66 5,88
eher ländlich 5,49 5,48 5,48 5,49 5,52 5,54 5,58 5,69 5,81 5,94 6,11 6,27 6,52
nicht-ländlich 6,63 6,51 6,48 6,50 6,57 6,67 6,77 7,01 7,29 7,58 7,88 8,16 8,60
Deutschland 6,07 6,00 5,98 6,00 6,06 6,12 6,20 6,38 6,59 6,82 7,06 7,29 7,65
2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
Entwicklung zum Vorjahr in %
sehr ländlich -0,4 0,4 0,7 0,6 0,0 1,1 1,5 2,1 2,5 2,8 2,5 3,9
eher ländlich -0,2 0,0 0,1 0,7 0,3 0,7 1,9 2,1 2,4 2,8 2,5 4,0
nicht-ländlich -1,7 -0,5 0,3 1,1 1,5 1,6 3,5 3,9 4,0 3,9 3,6 5,4
Deutschland -1,2 -0,3 0,3 1,0 1,0 1,3 2,9 3,3 3,5 3,5 3,2 4,9
2005 bis 2016
2011 bis
2016
jährliche Entwicklung in %
sehr ländlich 1,5 2,5
eher ländlich 1,4 2,6
nicht-ländlich 2,2 4,1
Deutschland 2,0 3,6
Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, IDN ImmoDaten GmbH
10. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Versorgungsstruktur
mit Verkaufsstellen des Einzelhandels von 1997 bis 2017 in ländlichen im
Vergleich zu halbstädtischen und städtischen Räumen entwickelt (bitte nach
dem Grad der Ländlichkeit des Erreichbarkeitsmodells des Thünen-Instituts
und nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Bitte eingehen auf die
a) Lage innerhalb und außerhalb des Ortskerns,
b) durchschnittliche Entfernung eines Haushalts zur nächstgelegenen
stationären Verkaufsstelle,
c) Erreichbarkeit mit öffentlichen oder privaten Verkehrsmitteln,
d) Anzahl der Generalisten/Vollsortimenter und der Spezialgeschäfte, und
e) Art des Einzelhandels (Discounter, Supermärkte, Verbrauchermärkte,
SB-Warenhäuser, Fachmarkt, Fachgeschäft, Spezialgeschäft,
Gemischtwarenladen, Versandhaus, E-Commerce).
11. Wie viele Verkaufsstellen des Einzelhandels haben nach Kenntnis der
Bundesregierung in Klein- und Mittelzentren im Vergleich zu Oberzentren in
ländlichen im Vergleich zu halbstädtischen und städtischen Räumen
schließen müssen (bitte nach dem Grad der Ländlichkeit des
Erreichbarkeitsmodells des Thünen-Instituts und nach Bundesländern aufschlüsseln), und
welche Auswirkungen hat diese Entwicklung auf die Ortskerne?
Zu diesen Fragen liegen grundsätzlich nur wenige Daten und in der Regel nicht
im gewünschten Detaillierungsgrad bzw. als Zeitreihe vor. Aus diesem Grund
werden die Fragen 10 und 11 im Zusammenhang beantwortet und die Inhalte der
Buchstaben a bis e der Frage 10 übergreifend skizziert. Zudem wird auf die
Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfrage
„Sicherung ländlicher Nahversorgung“ vom 5. Februar 2015 (Bundestagsdrucksache
18/3950) verwiesen.
In den letzten 20 Jahren sind viele Einzelhandelsstandorte außerhalb von
Ortskernen entstanden. Beliebtere Formate mit größeren Verkaufsflächen und mehr
Parkplätzen waren gerade in ländlichen Räumen oftmals nicht in den Ortskernen
realisierbar, weshalb sie sich in Gewerbegebieten an den Ausfallstraßen
entwickelt haben. Seit einigen Jahren orientieren sich Einzelhandelsunternehmen aber
wieder zunehmend auf integrierte Standorte in den Innenstädten und Ortskernen.
Die wesentlichen Auslöser des tief greifenden Strukturwandels im Einzelhandel,
der auch die Nahversorgung in ländlichen Räumen zunehmend bedroht, sind vor
allem die Digitalisierung, der demographische Wandel und das veränderte
Käuferverhalten. In der Dialogplattform Einzelhandel des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie (BMWi) wurden dazu mit allen Betroffenengruppen
Antworten auf diese Herausforderungen in Form von Handlungsempfehlungen
erarbeitet.
Die Tabelle 20 zeigt, dass die Entfernung zum nächsten Lebensmittelgeschäft mit
dem Grad der Ländlichkeit zunimmt. Diese Erreichbarkeitsberechnungen wurden
bisher nur für das Jahr 2013 vorgenommen, sodass keine Entwicklungen
nachgezeichnet werden können. Während das nächste Geschäft in den nichtländlichen
Regionen im Mittel ca. 1,5 Kilometer entfernt liegt, beträgt die
Wegstreckendistanz nach dem Thünen-Erreichbarkeitsmodell in den sehr ländlichen Räumen ca.
4 Kilometer. Die niedrigsten Entfernungen zum Lebensmittelgeschäft in
ländlichen Regionen finden sich in Hessen und im Saarland, die höchsten in
Mecklenburg-Vorpommern. Die Erreichbarkeitsberechnungen zeigen außerdem, dass die
Nahversorgung für ca. die Hälfte der Bevölkerung in Deutschland nicht fußläufig
(d. h. in 1000 m) gesichert ist. Im Gegensatz dazu erreichen mehr als 99 Prozent
der Bevölkerung das nächste Lebensmittelgeschäft in 15 Minuten Fahrtzeit mit
dem Pkw. In ländlichen Regionen können etwa zwei Drittel der Bevölkerung kein
Lebensmittelgeschäft fußläufig erreichen. Hier liegt aber die Pkw-Verfügbarkeit
wesentlich höher als in den urbanen Räumen und die Mitnahme durch Nachbarn
und Familienangehörige scheint derzeit noch relativ gut die Versorgung
eingeschränkt mobiler Gruppe zu sichern. Entsprechende
Erreichbarkeitsberechnungen für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) liegen nicht vor. Dieses
Verkehrsmittel spielt aber in ländlichen Räumen kaum eine Rolle für den
Wegezweck Einkaufen.
Tabelle 20: Mittlere Entfernung zur nächsten Verkaufsstelle im
Lebensmitteleinzelhandel nach dem Grad der Ländlichkeit, insgesamt und nach Ländern.
Land
Mittlere Entfernung zur nächsten Verkaufsstelle im
Lebensmitteleinzelhandel nach dem Grad der Ländlichkeit (Thünen-Typologie) und für die
einzelnen Länder im Jahr 2013 in Metern
sehr ländlich eher ländlich nicht-ländlich
Baden-Württemberg 3.407 2.020 1.320
Bayern 3.186 2.412 1.358
Berlin - - 777
Brandenburg 5.185 4.797 1.444
Bremen - - 1.196
Hamburg - - 1.130
Hessen 2.482 1.815 1.216
Mecklenburg-Vorpommern 6.269 6.042 1.177
Niedersachsen 3.449 2.799 1.438
Nordrhein-Westfalen 3.083 2.567 1.601
Rheinland-Pfalz 4.969 3.228 1.217
Saarland 2.499 1.682 1.494
Sachsen - 2.876 1.056
Sachsen-Anhalt 3.682 3.209 909
Schleswig-Holstein 4.174 4.054 2.311
Thüringen 4.029 4.047 1.426
Deutschland insgesamt 3.975 2.872 1.422
Quelle: Thünen-Institut 2017
Daten zur Entwicklung der Verkaufsstellen liegen nicht in räumlicher
Differenzierung vor. Die Abbildung 1 zeigt, dass sich die Zahl der Geschäfte im
Lebensmitteleinzelhandel von 1990 bis 2010 in etwa halbiert hat. Gleichzeitig ist die
Verkaufsfläche um etwa 50 Prozent gewachsen. Daran lässt sich ein erheblicher
Wandel der Betriebsformate weg von Kleinflächen- hin zu Großflächenformaten
erkennen. Die Zahl der Geschäfte mit weniger als 400 m² Verkaufsfläche hat sich
im Betrachtungszeitraum um etwa fünf Sechstel verringert. Es ist davon
auszugehen, dass viele der geschlossenen kleinen Läden in kleineren Orten ländlicher
Räume die Nahversorgung sichergestellt haben und mittlerweile durch größere
Formate und Discounter – oftmals am Ortsrand – verdrängt wurden. Diese in
ihrer Zahl wachsenden Formate benötigen zum rentablen Betrieb immer mehr
Verbraucher im Einzugsgebiet, sodass gerade ländliche Orte mit weniger als
5 000 Einwohnern für die großen Ketten wenig interessante Standorte für die
Errichtung neuer Läden bieten.
Abbildung 1: Entwicklung der Anzahl der Lebensmittelgeschäfte nach
Betriebsformen von 1990 bis 2010
Quelle: Thünen-Institut 2014
Zu den Verkaufsstellen des Einzelhandels liegen nur Daten zur
Marktanteilsentwicklung nach Vertriebsformen von 2000 bis 2016 für ganz Deutschland vor
(siehe Tabelle 22a und 22b). Entsprechende Zahlen für ländliche Räume bzw.
nach dem Grad der Ländlichkeit liegen der Bundesregierung nicht vor.
Tabelle 22a: Marktanteilsentwicklung [%] nach Vertriebsformen 2000 bis 2009
in Deutschland
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009
Fachhandel (nicht-filialisiert) 31,9 29,7 28,0 26,0 26,7 26,5 25,5 25,4 24,4 22,0
Filialisten des Fachhandels 12,2 12,3 12,1 12,1 11,5 11,4 11,7 11,7 11,7 12,5
Fachmärkte 11,8 13,3 13,5 14,2 14,3 14,4 14,7 14,8 15,1 15,8
Kauf- und Warenhäuser 4,2 4,2 4,0 3,9 3,7 3,6 3,4 3,3 3,2 2,9
Versender 3,3 3,2 3,2 3,1 3,0 2,9 3,0 2,9 2,9 2,8
SB-Warenhäuser / V-Märkte 10,9 11,1 11,8 12,4 12,5 12,3 12,4 12,7 12,7 13,2
Discounter 10,1 10,5 11,7 12,6 12,9 13,4 13,9 14,1 15,1 15,3
Supermärkte/ trad. LEH 10,3 10,1 9,5 9,4 9,1 8,9 8,8 8,9 8,7 8,9
Online-Handel 0,2 0,2 0,2 0,3 0,3 0,5 0,5 0,8 0,9 1,2
alle anderen Vertriebswege 5,2 5,3 6,0 6,1 6,0 6,0 6,0 5,4 5,3 5,3
Tabelle 22b: Marktanteilsentwicklung [%] nach Vertriebsformen 2010 bis 2016
in Deutschland
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
Fachhandel (nicht-filialisiert) 21,6 21,3 20,6 19,3 18,5 17,9 17,6
Filialisten des Fachhandels 13,5 14,1 14,2 14,4 15,3 15,5 15,8
Fachmärkte 15,8 15,7 15,7 15,9 16,0 16,0 16,0
Kauf- und Warenhäuser 2,9 2,8 2,7 2,7 2,7 2,7 2,6
Versender 2,8 2,7 2,7 2,6 2,7 2,7 2,7
SB-Warenhäuser / V-Märkte 12,7 12,7 12,5 12,5 12,2 11,8 11,7
Discounter 15,1 14,9 15,1 15,6 15,1 15,1 15,0
Supermärkte/ trad. LEH 9,0 9,1 9,4 9,6 9,6 9,7 9,8
Online-Handel 1,6 1,9 2,3 2,7 3,1 3,3 3,6
alle anderen Vertriebswege 5,0 4,8 4,9 4,8 4,9 5,2 5,1
Quelle: IFH Retail Consultants
Mit den 2017 auf 55 Mio. Euro erhöhten Mitteln des Bundesprogramms
„Ländliche Entwicklung“ (BULE) werden die bereits laufenden Modell- und
Demonstrationsvorhaben zu „Mehrfunktionshäusern“ fortgeführt und verstärkt. Aufgrund
der Weiterentwicklung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) mit dem Vierten Gesetz zur Änderung
des GAK-Gesetzes, das am 15. Oktober 2016 in Kraft getreten ist, können seit
November 2016 bzw. Anfang 2017 über den Rahmenplan der GAK Investitionen
in Kleinstunternehmen der Grundversorgung, Einrichtungen für lokale
Basisdienstleistungen (u. a. Mehrfunktionenhäuser) und zur Umnutzung dörflicher
Bausubstanz gefördert werden. Einige Länder haben die Umsetzung der
entsprechenden Punkte aus dem GAK-Rahmenplan in ihren Länderprogrammen und
Förderrichtlinien begonnen oder nutzen bereits diese neuen Möglichkeiten.
12. Welche ländlichen Regionen weisen nach Kenntnis der Bundesregierung
stark und sehr stark unterdurchschnittliche regionale Lebensverhältnisse in
ländlichen im Vergleich zu halbstädtischen und städtischen Räumen auf
(nach Modell des BBSR und bitte nach Bundesländern aufschlüsseln), und
welche Chancen sieht die Bundesregierung in der Digitalisierung ländlicher
Regionen (beispielsweise Smart Region-Initiativen), um Versorgungslücken
zu überbrücken?
Die nachfolgende Tabelle listet für die Länder die Kreisregionen mit stark
unterdurchschnittlichen sowie sehr stark unterdurchschnittlichen regionalen
Lebensverhältnissen in der Gesamtdimension auf.
Tabelle 23: Übersicht über Länder, die Kreisregionen mit stark
unterdurchschnittlichen sowie sehr stark unterdurchschnittlichen regionalen Lebensverhältnissen
haben.
Land Kreisregion
(stark unterdurchschnittlich)
Kreisregion
(sehr stark unterdurchschnittlich)
Baden-Württemberg --- ---
Bayern --- ---
Berlin --- ---
Brandenburg Oberspreewald-Lausitz
Uckermark
Elbe-Elster
Oder-Spree/Frankfurt
Ostprignitz-Ruppin
Prignitz
Bremen --- ---
Mecklenburg-
Vorpommern
Vorpommern-Greifswald Mecklenburgische Seenplatte
Vorpommern-Rügen
Niedersachsen Lüchow-Dannenberg ---
Nordrhein-Westfalen Herne, Stadt ---
Rheinland-Pfalz --- ---
Saarland --- ---
Sachsen Erzgebirgskreis
Nordsachsen
---
Sachsen-Anhalt Anhalt-Bitterfeld/Stadt Dessau-Roßlau
Jerichower Land
Saalekreis
Salzlandkreis
Wittenberg
Altmarkkreis Salzwedel
Burgenlandkreis
Harz
Mansfeld-Südharz
Stendal
Thüringen Altenburger Land
Unstrut-Hainich-Kreis
Kyffhäuserkreis
Nach der Abgrenzung des Thünen-Instituts im Rahmen des Monitoring ländlicher
Räume in Deutschland haben davon 9 Prozent der sehr ländlichen Regionen sehr
stark und stark unterdurchschnittliche regionale Lebensverhältnisse. Dies
entspricht einem Bevölkerungsanteil von 9 Prozent in sehr ländlichen Räumen. In
eher ländlichen Räumen gehören ebenfalls 9 Prozent zu den Regionen mit sehr
stark und stark unterdurchschnittlichen regionalen Lebensverhältnissen. Dies
entspricht einem Bevölkerungsanteil von 8 Prozent.
Im Übrigen wird auf die Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
„Stärkung strukturschwacher Regionen in Deutschland“
(Bundestagsdrucksache 18/11263) und auf die Kleine Anfrage „Chancen der Digitalisierung für
ländliche Regionen“ (Bundestagsdrucksache 18/8059) verwiesen.
13. Hält die Bundesregierung die bestehenden Instrumente der Raumordnung
(wie das Zentrale-Orte-Konzept und die von der Ministerkonferenz für
Raumordnung (MKRO) 2016 weiterentwickelten Leitbilder und
Handlungsstrategien) für ausreichend, um wachsende regionale Ungleichheit in der
Raumentwicklung zu adressieren?
Ja. Allerdings sind die Instrumente der Raumordnung nur ein Baustein zur
Sicherung der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in den Regionen durch Bund
und Länder. Zu den vielfältigen Maßnahmen der Bundesregierung wird auf den
„Zweiten Bericht der Bundesregierung zur Entwicklung der ländlichen Räume“
(Bundestagsdrucksache 18/10400) verwiesen.
Förderrahmen für ländliche Entwicklungspolitik
14. In welcher Höhe sind Bundesmittel für Neubewilligungen im
Förderbereich 1 (Integrierte ländliche Entwicklung) nach dem Rahmenplan der 2016
weiterentwickelten Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) für den Zeitraum von 2017 bis 2020
veranschlagt
(bitte nach Bundesländern und folgenden Fördermaßnahmen
a) Integrierte ländliche Entwicklungskonzepte,
b) Pläne für die Entwicklung ländlicher Gemeinden,
c) Regionalmanagement,
d) Dorfentwicklung,
e) Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen,
f) Neuordnung ländlichen Grundbesitzes und Gestaltung des ländlichen
Raums,
g) Breitbandversorgung ländlicher Räume,
h) Kleinstunternehmen der Grundversorgung, und
i) Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen.
aufschlüsseln)?
Insgesamt wurden Bundesmittel für Neubewilligungen im Förderbereich 1
(Integrierte ländliche Entwicklung) nach dem Rahmenplan der 2016
weiterentwickelten Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des
Küstenschutzes“ (GAK) für 2017 in Höhe von 168,485 Mio. Euro angemeldet. Eine
detaillierte Übersicht nach den Kategorien der Buchstaben a bis i, aufgeschlüsselt
nach Bundesländern, ist in der Tabelle der Anlage 1 (s. S. 48) zusammengefasst.
15. Inwiefern kann der Förderbereich 1 der GAK mit der Gemeinschaftsaufgabe
Regionale Wirtschaftsstruktur (GRW) inhaltlich und räumlich kombiniert
werden, und welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die
Verzahnung der Förderinstrumente zu stärken
Die beiden Gemeinschaftaufgaben verfolgen unterschiedliche Ziele. Die GRW
verfügt über einen Förderungs- und Koordinierungsrahmen, mit dem sich der
Bund zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur an der
Mitfinanzierung von gewerblichen Investitionen sowie von wirtschaftsnahen
Infrastrukturmaßnahmen beteiligt. Die GAK hingegen ist das wichtigste nationale
Förderinstrument für eine wettbewerbsfähige Land- und Forstwirtschaft, für den
Küstenschutz und für langfristig leistungsfähige ländliche Räume.
Die GRW kommt ausschließlich in einer nach bestimmten sozioökonomischen
Kriterien wie Einkommen und Arbeitslosigkeit festgelegten Gebietskulisse zur
Anwendung. Diese Fördergebietskulisse umfasst derzeit alle ostdeutschen Länder
sowie strukturschwache Gebiete der westdeutschen Länder.
Die GAK-Förderung ist hingegen an keine Gebietskulisse geknüpft, wenngleich
es bei den Maßnahmen zur Förderung der Infrastruktur ländlicher Gebiete eine
räumliche Beschränkung auf die von den Ländern definierten Gebiete zur
Umsetzung der europäischen Agrarpolitik für die Entwicklung des ländlichen Raums
gibt. Für beide Gemeinschaftsaufgaben besteht ein zwischen Bund und Ländern
vereinbarter Rahmenplan bzw. Koordinierungsrahmen, der jeweils durch
Richtlinien der Länder umgesetzt wird.
Mit ihren unterschiedlichen inhaltlichen Zielsetzungen und räumlichen
Schwerpunkten stellen die ländlichen Entwicklungsmaßnahmen der beiden
Gemeinschaftsaufgaben eine wichtige Ergänzung zueinander dar. Die bisherige intensive
Abstimmung der Fördermaßnahmen der beiden Gemeinschaftsaufgaben hat sich
bewährt und soll fortgeführt werden. Dadurch ist sichergestellt, dass die
Maßnahmen aufeinander abgestimmt und Doppelförderungen vermieden werden.
16. Welche Erkenntnisse erbrachten die folgenden Modellvorhaben,
Wettbewerbe und Förderprojekte für die Weiterentwicklung der (ländlichen)
Förder- und Regionalpolitik, und inwiefern ist eine Übertragung der Ergebnisse
in strukturelle Förderung vorgesehen
a) Bundesprogramm Ländliche Entwicklung,
Mit dem Bundesprogramm „Ländliche Entwicklung“ (BULE) werden innovative
Ansätze in der ländlichen Entwicklung erprobt und gefördert.
Der erste Baustein des Moduls 1 „Modell- und Demonstrationsvorhaben in
zentralen Zukunftsfeldern ländlicher Entwicklung“ war die Bekanntmachung
„Regionalität und Mehrfunktionshäuser“. Die Förderung von Mehrfunktionshäusern
wurde zwischenzeitlich in die Regelförderung überführt (GAK-Förderbereich 1
„Integrierte ländliche Entwicklung“).
Weitere Modellvorhaben wurden erst vor kurzem gestartet: Digitalisierung
(Förderphase: 2017 bis 2021), LandKultur (2017 bis 2021).
Modul 2, das Modellvorhaben Land(auf)Schwung, mit dem auf der Grundlage
eines Entwicklungsvertrages über ein Regionalbudget ländliche
Entwicklungsprojekte zur Sicherung der Daseinsvorsorge und Stärkung der Wirtschaftskraft in
13 strukturschwachen ländlichen Regionen gefördert werden, läuft bis Ende 2019
und wird dann abschließend wissenschaftlich ausgewertet. Innerhalb der ersten
zwei Jahre des Modellvorhabens konnten in den 13 Förderregionen bisher
insgesamt mehr als 190 Projekte mit den genannten Schwerpunkten gestartet werden.
Über die Vernetzung der Förderregionen untereinander findet laufend ein aktiver
Erfahrungs- und Wissensaustausch statt.
b) Aktionsprogramm regionale Daseinsvorsorge,
Das Aktionsprogramm wurde Ende 2015 beendet. Die wissenschaftliche
Aufbereitung wichtiger Erkenntnisse ist erfolgt und mündet in ein Folgevorhaben
„Netzwerk Regionale Daseinsvorsorge“. Im Vorhaben mit einer Laufzeit von
2017 bis 2019 werden Maßnahmen erarbeitet und erprobt, die darauf abzielen,
den regionalen Gestaltungsraum zu erweitern, um eigenverantwortliche, regional
angepasste Lösungen für die Daseinsvorsorge zu ermöglichen.
c) Langfristige Sicherung von Versorgung und Mobilität in ländlichen
Räumen, und
Das Modellvorhaben „Langfristige Sicherung von Versorgung und Mobilität in
ländlichen Räumen“ wurde im Januar 2016 gestartet und läuft bis Mitte 2018.
Weiterführende Erkenntnisse können erst nach Abschluss des Modellvorhabens
geschlussfolgert werden.
d) Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und
Netzwerke?
Falls noch keine Erkenntnisse vorliegen, wann ist mit ihnen zu rechnen?
Das Städtebauförderungsprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden –
überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“ wurde speziell für Kommunen in
ländlichen Regionen aufgelegt. Ziel ist es, Klein- und Mittelstädte als wirtschaftliche,
soziale und kulturelle Zentren zu stärken und als Ankerpunkte der
Daseinsvorsorge für die Zukunft handlungsfähig zu machen. Das Programm setzt gezielt auf
interkommunale Zusammenarbeit: Vorrangig gefördert werden Kommunen, die
Kooperationen mit Nachbargemeinden eingehen und gemeinsame Strategien zur
Sicherung der Daseinsvorsorge und Lebensqualität umsetzen. Seit Beginn der
Programmlaufzeit 2010 werden bundesweit 536 Maßnahmen gefördert. 2017
stellt der Bund 70 Mio. Euro Bundesfinanzhilfen für das Programm bereit. Die
Erkenntnisse zeigen, welchen Mehrwert die interkommunale Zusammenarbeit für
eine zukunftsfähige Entwicklung der Kommunen haben kann. Vielerorts ist es
gelungen, durch abgestimmte Investitionen in die Infrastruktur, den öffentlichen
Raum sowie ein aktives Leerstands- und Flächenmanagement neue qualitätsvolle
Angebote zu schaffen und die Kommunen als Wohn- und Versorgungsstandorte
zu stärken. Daneben tragen begleitende Maßnahmen wie ein überörtliches
Kooperationsmanagement sowie Angebote zur Beteiligung und
Öffentlichkeitsarbeit zur erfolgreichen Umsetzung bei. Bis Ende 2017 wird eine
Zwischenevaluierung des Programms durchgeführt. Die Ergebnisse werden Grundlage für die
Weiterentwicklung des Programms sein.
17. Mit welchen konkreten Aktionen und Maßnahmen setzt sich die
Bundesregierung auf EU-Ebene und bei den nationalen Fördertöpfen vor dem
Hintergrund der Debatte um die Förderpolitik nach 2020 dafür ein, Anreize zu
setzen, um
a) Stadt-Land-Kooperationen und überregionale Partnerschaften mit
Metropolregionen zu stärken,
b) innovatives Zusammenwirken von Staat, Kommunen, Wirtschaft und
Zivilgesellschaft zu unterstützen,
c) Synergieeffekte zwischen Kommunen zu schaffen und interkommunale
Kooperation zu stärken,
d) Regionalentwicklung stärker zu berücksichtigen, beispielsweise durch
Regionalfonds und Regionalstrategien,
e) dezentrale, bottom-up-Ansätze und Bürgerbeteiligung zu stärken,
f) ressort- und ebenenübergreifende Zusammenarbeit auf kommunaler,
regionaler, Landes- und Bundesebene und integrierte Entwicklung zu
fördern,
g) informelle Planung und Erfahrungstransfer aus Modellprojekten zu
stärken und ihre politische Verbindlichkeit zu erhöhen,
h) die demografischen Entwicklungen in Planungsvorhaben stärker zu
berücksichtigen, und
i) Jugend- und Frauenbeteiligung zu stärken?
Auf die Fragen 17a bis 17i wird zunächst insgesamt eingegangen, anschließend
werden ergänzende Antworten zu den im Einzelnen abgefragten
Themenbereichen gegeben, soweit dies der Bundesregierung auf Basis der Grundlage des ihr
zugänglichen Datenmaterials möglich ist.
Die Bundesregierung beteiligt sich aktiv an den anstehenden Beratungen auf EU-
Ebene zur zukünftigen Ausgestaltung der EU-Struktur- und -Investitionsfonds
unter besonderer Berücksichtigung der in den Buchstaben a bis i genannten
Aspekte und der anstehenden Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen
(MFR). Bottom-up-Ansätze existieren bereits jetzt in Form von CLLD
(community led local development), ITI (integrierte territoriale Investitionen) und LEA-
DER (Vorläufer von CLLD im Bereich der ländlichen Entwicklung seit den
1990er Jahren; derzeit bestehen in Deutschland 321 lokale Aktionsgruppen), sie
sollen unter Berücksichtigung der bisherigen Erfahrungen weiterentwickelt
werden. Die Bundesregierung wird die Erfahrungen im Umgang mit und Einsatz zur
Unterstützung von Partnerschaften zwischen ländlichen und städtischen Gebieten
auswerten und in die Diskussion zur Förderperiode nach 2020 einbringen. Als
weitere Aktionen und Einzelmaßnahmen sind zu nennen:
Antwort zu Frage 17a:
Stadt-Land-Kooperationen bzw. überregionale Partnerschaften in
Metropolregionen haben sich in den vergangenen Jahren in verschiedenen Ausprägungen und
gespeist aus unterschiedlichen Programmen und Modellvorhaben als eine gute
Strategie für Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit sowie zur Stärkung des
Zusammenhalts in den Regionen bewährt.
Antworten zu den Fragen 17b und 17e:
Grundsätzlich sind die Kommunen für die Engagementförderung zuständig. Der
Bund ergänzt die auf diesen Feldern laufenden Aktivitäten und Bemühungen
durch verschiedene Projekte.
Das bundesweite Netzwerkprogramm „Engagiert Stadt“ ist ein Musterbeispiel für
trisektorale Zusammenarbeit. Es basiert auf einer gemeinsamen Initiative des
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), von
fünf Stiftungen (Bertelsmann Stiftung, BMW Stiftung Herbert Quandt, Herbert
Quandt-Foundation, Körber-Stiftung, Robert Bosch Stiftung) und einem
Unternehmen (Generali Deutschland AG). Das Programm ist am 7. Januar 2015
gestartet. Durch diese Kooperation werden nicht nur die Fördermittel gebündelt und
erreichen darüber eine größere Hebelwirkung, vielmehr wird das Programm auch
durch die unterschiedliche Expertise aller Partner bereichert. Im Rahmen des
Programms soll bürgerschaftliches Engagement in Kommunen und Gemeinden
strategisch weiterentwickelt und nachhaltige Partnerschaften zur
Engagementförderung – zwischen öffentlicher Hand, Zivilgesellschaft und lokaler Wirtschaft –
initiiert und ausgebaut werden. Für die Förderphase 1 wählte eine Jury 50 bereits
bestehende lokale, engagementfördernde und gemeinnützige Einrichtungen aus
Städten und Gemeinden von 10 000 bis 100 000 Einwohner/-innen aus, die bis
Ende 2017 mit bis zu 50 000 Euro gefördert werden. Gemeinsam stellen die
Partner für den Förderzeitraum der Phase I (2015 bis 2017) insgesamt 3,3 Mio. Euro
für die Förderung der lokalen Weiterentwicklungsprozesse für Engagement zur
Verfügung. Neben finanzieller Unterstützung profitieren die
Programmteilnehmer darüber hinaus von Qualifizierungs- und Vernetzungsangeboten der Partner.
Erste Erfahrungswerte des Programms zeigen, dass das Programmziel, ein
abgestimmtes und strategisch ausgerichtetes Handeln von Zivilgesellschaft,
Wirtschaft und Politik vor Ort zu fördern, einen zentralen Bedarf im
Engagementsektor bedient. Zur Etablierung von nachhaltigen trisektoralen Kooperationen vor
Ort und zur erfolgreichen Umsetzung der erarbeiteten Konzepte wird es eine
Fortführung des Programms um weitere zwei Jahre (2018 bis 2019) geben. Die
Schwerpunkte der Phase II sollen auf der Konsolidierung der Prozesse vor Ort
mit dem Ziel der dauerhaften Zielerreichung durch verbindliche trisektorale
Kooperationen liegen.
Die vom BMFSFJ geförderten Mehrgenerationenhäuser gehören zu den zentralen
Maßnahmen der Demografiestrategie der Bundesregierung und leisten seit mehr
als zehn Jahren eine erfolgreiche und wertvolle Arbeit in den Kommunen. Die
bisherigen Standorte werden im neuen Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus
(2017 bis 2020) weitergefördert. Hinzu kommen rund 100 neue Standorte, sodass
im Bundesprogramm rund 550 Häuser gefördert werden. Das Bundesprogramm
ist ausgerichtet auf die Stärkung der Kommunen in ihrer Koordinierungsfunktion
für die Bewältigung des demografischen Wandels, der sozialen Daseinsvorsorge
und Sicherstellung der sozialen Infrastruktur sowie kurzfristig anstehender
Aufgaben, wie z. B. die Flüchtlingsintegration. Der Bund unterstützt die Kommunen
mit dem Programm, anstehende Anforderungen als verantwortliche staatliche
Ebene (besser) zu bewältigen. Ihnen wird eine Infrastruktur zur
Zusammenführung der Generationen, Bewältigung aktueller gesellschaftlicher
Herausforderungen, Aktivierung und Einbindung von freiwillig Engagierten und Beförderung der
Teilhabe an die Hand gegeben. Die Häuser strahlen mit ihrer Arbeit in den
Sozialraum aus, gestalten ihn im Sinne seiner Bewohnerinnen und Bewohner und
pflegen Kooperationen mit allen erforderlichen Partnern.
Das BMFSFJ fördert zudem die Geschäftsstelle der Bundesarbeitsgemeinschaft
der Freiwilligenagenturen (bagfa). Die bagfa ist Fachorganisation und
Dachverband der Freiwilligenagenturen und hat das Ziel, Freiwilligenagenturen als lokale
Experten und Anlaufstellen des bürgerschaftlichen Engagements zu stärken. Die
bagfa bietet Austausch und Fortbildung, unterstützt die Qualitätsentwicklung von
Freiwilligenagenturen, schafft durch Publikationen und Preise Anerkennung und
Öffentlichkeit.
Die Gesamtförderung in den Jahren 2017 bis 2019 beträgt 674 400 Euro (davon
2017: 224 800 Euro, 2018: 224 800 Euro, 2019: 224 800 Euro).
Antwort zu den Fragen 17c und 17f:
Im Rahmen ihrer Förderpolitik hat die Bundesregierung die Städtebauförderung
in der 18. Legislaturperiode deutlich gestärkt. Als gemeinsame Aufgabe von
Bund, Ländern und Kommunen unterstützt die Städtebauförderung die Städte und
Gemeinden darin, städtebauliche Missstände zu beseitigen und eine
zukunftsfähige Entwicklung einzuleiten. Dabei ist die Städtebauförderung nicht allein auf
städtische, sondern auch auf ländliche Räume mit erhöhten strukturellen
Schwierigkeiten ausgerichtet. Zentrale Voraussetzung für die Inanspruchnahme aller
Programme der Städtebauförderung ist die Erstellung eines integrierten
Entwicklungskonzepts, mit dem nachhaltige und integrierte Lösungen für die vielfältigen
städtebaulichen, sozialen und wirtschaftlichen Herausforderungen vor Ort
gefunden werden. Insbesondere das Programm „Kleinere Städte und Gemeinden –
überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“ stärkt zudem die interkommunale
Zusammenarbeit (vgl. Antwort zu Frage 16d). In ihrer Ausrichtung wird die
Städtebauförderung daher auch künftig wichtige strukturpolitische Impulse setzen.
Antwort zu den Fragen 17h und 17i:
Für die Stärkung der Jugend- und Frauenbeteiligung in ländlichen Räumen oder
mit regionalem bzw. örtlichem Fokus sind die jeweiligen Länder und Kommunen
zuständig. Dennoch engagiert sich der Bund hier im Rahmen seiner Kompetenzen
durch verschiedene Projekte und Fördermaßnahmen:
Die Arbeitsgruppe (AG) „Jugend gestaltet Zukunft“ hat die Jugendstrategie
„Handeln für eine jugendgerechte Gesellschaft“ des BMFSFJ mit der
Demografiestrategie der Bundesregierung verbunden. Ziel der AG war es, Jugendliche und
deren Belange aktiv in die demografiepolitischen Überlegungen der
Bundesregierung einzubinden und der Jugend selbst eine Stimme zu geben. Neben dem
Fachwissen der AG-Mitglieder und aktuellen Forschungsergebnissen flossen die
Ergebnisse von zwei Jugendbeteiligungsprojekten in die Arbeit der AG ein. Das
Projekt „Jugend-Demografie-Dialog“ der Leuphana Universität Lüneburg
organisierte dafür von 2015 bis 2017 den Beteiligungsprozess von Jugendlichen in
vier Modelllandkreisen, die mit demografischen Herausforderungen in
unterschiedlicher Ausprägung konfrontiert sind: Friesland (Niedersachsen),
Kyffhäuserkreis (Thüringen), Lichtenfels (Bayern) und Vorpommern-Rügen
(Mecklenburg-Vorpommern). In diesen Landkreisen entwickelten Jugendgruppen parallel
zur Arbeit der AG eigene Vorschläge zur Gestaltung des demografischen
Wandels. Das Jugendbeteiligungsprojekt „Ichmache>Politik | Demografie“ des
Deutschen Bundesjugendrings beteiligte parallel dazu zwischen 2014 und 2017 über
ein Online-Beteiligungsverfahren bundesweit Jugendliche und junge Erwachsene
an der Arbeit der AG. Sowohl einzelne Teilnehmerinnen und Teilnehmer als auch
Gruppen konnten auf diesem Weg ebenfalls ihre Meinungen, Ideen und
Forderungen zum demografischen Wandel einbringen. Die in beiden Projekten
entwickelten Vorschläge sind in die Handlungsempfehlungen „Jugend gestaltet
Zukunft. Gelingendes Aufwachsen in ländlichen Regionen“ eingeflossen, die von
den Gestaltungspartnern der Bundesregierung in der AG zum Demografiegipfel
am 16. März 2017 in Berlin vorgelegt wurden. Die Handlungsempfehlungen
dienen als Grundlage für die Entwicklung einer jugendgerechten Demografiepolitik
in ländlichen Regionen und sollen dabei helfen, junge Menschen zum Verbleib,
zur Rückkehr oder zum Zuzug in ländliche Regionen zu motivieren. Um auch
andere interessierte Landkreise oder Kommunen dabei zu unterstützen,
Jugendbeteiligung zu realisieren, wird derzeit von der Universität Lüneburg eine
Informationsbroschüre erarbeitet, die eine Übersicht über Methoden, Werkzeuge und
Umsetzungshilfen für die eigenständige Durchführung und nachhaltige
Etablierung von Jugendbeteiligungsprozessen bietet.
Zur Erhöhung des Anteils von Frauen an politischen Ämtern hat das BMFSFJ das
Helene-Weber-Kolleg etabliert, das bundesweite parteiübergreifende Netzwerk
für mehr Frauen in der (Kommunal-)Politik. Höhepunkte sind die Auslobungen
des Helene-Weber-Preises, der Preis für herausragende Kommunalpolitikerinnen.
Inzwischen umfasst das Netzwerk der Preisträgerinnen 50
Kommunalpolitikerinnen aus dem gesamten Bundesgebiet und bietet einen starken Nukleus für das
Helene-Weber-Kolleg.
Neben Netzwerktreffen von Frauen in kommunalen, regionalen und
bundesweiten Strukturen, wie z. B. dem Kommunalcampus am 10. November 2017 in
Berlin, werden im Helene-Weber-Kolleg verschiedene Mentoring-Programme
durchgeführt. Die Ausstellung „Mütter des Grundgesetzes“ wird von den
Kommunen ausgeliehen und eingebaut in Veranstaltungen zu Fragen der politischen
Partizipation von Frauen. Das Thema „Parität“ bzw. verbindliche Quoten in
Wahllisten wurde in den vergangenen Jahren in Länder- und Bundesforen
diskutiert und im Leitfaden aufgearbeitet. Die Website
www.frauen.macht-politik.de
gibt einen Überblick über alle Aktivitäten. Die unterschiedlichen
erwerbsbiografischen Faktoren, die zu den bekannten Lohn- und Einkommensunterschieden
zwischen Frauen und Männern beitragen, sind in ländlichen Räumen stark
ausgeprägt – von traditionellen Rollenbildern bis zur Teilhabe an Führungspositionen.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend arbeitet seit
Jahren mit dem Deutschen LandFrauenverband (dlv) zusammen, um die
Einkommensperspektiven und beruflichen Chancen von Frauen im ländlichen Raum zu
stärken. Seit Ende 2013 fördert das BMFSFJ daher das Projekt „Qualifizierung
von Equal-Pay-Beraterinnen“ des dlv nunmehr in der zweiten Förderphase bis
Ende 2018. Das Projekt zielt auf den Abbau von geschlechterspezifischen
Einkommensunterschieden und individuellen wie gesellschaftlichen „Folgekosten“
in ländlichen Räumen. Die qualifizierten Equal-Pay-Beraterinnen können als
Multiplikatorinnen in Vorträgen, Workshops und auf
Informationsveranstaltungen Frauen und Männer sowie gesellschaftliche Akteure (Verbände, Vereine)
dafür sensibilisieren, welche Auswirkungen erwerbsbiografische Entscheidungen
(Berufswahl, Familie, Arbeitszeit, Lebensverläufe, Lebensmodelle) für Frauen
und ihre Familien haben. Sie können zum Überdenken alter Rollenmuster und
Lebenswegplanungen anregen und dazu ermutigen, partnerschaftlich zu denken.
Ein Ziel ist es, die Beratungsleistung in das Weiterbildungs- und in das regionale
Berufsorientierungsangebot der Landfrauenverbände, der Kammern und der
Kommunen zu integrieren.
18. Hält die Bundesregierung das bestehende Fördersystem aus EU- und
Bundesprogrammen für ausreichend, um die Gleichwertigkeit der
Lebensverhältnisse herzustellen, regionale Disparitäten abzubauen und die Lebensqualität
auch in strukturschwachen Regionen zu sichern?
Wo bestehen nach Ansicht der Bundesregierung derzeit Förderlücken?
Die Bundesregierung setzt sich mit Nachdruck für das Ziel gleichwertiger
Lebensverhältnisse und Zukunftschancen für die Menschen in allen Regionen
Deutschlands ein. Das bestehende Fördersystem umfasst eine Reihe von
Maßnahmen, die unmittelbar darauf zielen oder dazu beitragen, regionale Disparitäten
abzubauen und die Lebensqualität in strukturschwachen Regionen zu sichern.
Dazu gehören neben der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur (GRW) beispielsweise die Städtebauförderung, die Politik
zur Entwicklung ländlicher Räume und zum Ausbau der Infrastruktur, aber auch
Maßnahmen zur Stärkung des Innovationspotentials. Um die Daseinsvorsorge in
strukturschwachen ländlichen Regionen zu sichern und die Wirtschaftskraft zu
stärken, ist zudem ein konkreter Beitrag von der Weiterentwicklung der
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK)
zu erwarten. Voraussetzung dafür war die Novellierung des GAK-Gesetzes. Das
Vierte Gesetz zur Änderung des GAK-Gesetzes ist am 15. Oktober 2016 in Kraft
getreten. Künftig sollen im Rahmen der GAK Investitionen in
außerlandwirtschaftlichen Bereichen stärker gefördert werden können. Darunter fallen unter
anderem die Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung und
Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen, zur Umnutzung dörflicher
Bausubstanz sowie zugunsten des ländlichen Tourismus und des Vertragsnaturschutzes.
Flankiert wird die Weiterentwicklung der GAK auch durch das Bundesprogramm
„Ländliche Entwicklung“ (BULE). Die Mittel für das BULE sind im
Bundeshaushalt 2017 auf 55 Mio. Euro erhöht worden, mit denen neue Vorhaben in den
Bereichen digitale Anwendungen, Kultur auf dem Land und Förderung des
Ehrenamtes sowie Maßnahmen für Regionen mit besonderen Herausforderungen
umgesetzt werden. Das BULE dient der Förderung und Erprobung innovativer
Ansätze in der ländlichen Entwicklung. Es unterstützt relevante Vorhaben und
Initiativen, deren Erkenntnisse bundesweit genutzt werden können.
Zudem gibt es EU-Förderprogramme, die von Bund und Ländern kofinanziert
und verwaltet werden und sowohl Ungleichheiten zwischen Regionen bekämpfen
als auch regionale Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Beschäftigung stärken.
Gerade in den strukturschwachen Regionen konnten Erfolge beim Abbau der
Arbeitslosigkeit erzielt werden und die Angleichung wirtschaftlicher
Lebensverhältnisse ist vorangekommen. Gleichwohl bestehen weiterhin regionale
Unterschiede. Herausforderungen bestehen auch im demografischen Wandel, von dem
ohnehin strukturschwache Regionen stärker betroffen sind, so dass ihr
wirtschaftliches Wachstumspotential vermindert wird. Vor diesem Hintergrund hat die
Bundesregierung in dieser Legislaturperiode Eckpunkte für ein integriertes
Fördersystem für strukturschwache Regionen beschlossen.
19. Welche Schwerpunkte legt die Bundesregierung bei dem für diese
Legislaturperiode angekündigten Konzept für ein gesamtdeutsches Fördersystem
nach 2020, und wann plant die Bundesregierung, dieses Konzept zu
veröffentlichen?
Die Bundesregierung hat im Mai 2015 Eckpunkte für ein gesamtdeutsches
Fördersystem für strukturschwache Regionen ab 2020 beschlossen. Dieses Konzept
für ein neues, weiterentwickeltes System der Förderung strukturschwacher
Regionen umfasst sowohl Maßnahmen der Investitions- und Innovationsförderung
wie auch Maßnahmen zur Stärkung der Infrastruktur und Sicherung der
Daseinsvorsorge.
Die Eckpunkte können auf der Internetseite des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie heruntergeladen werden (
www.bmwi.de/Redaktion/DE/
Downloads/E/eckpunkte-zur-weiterentwicklung-der-regionalpolitik.html).
Kommunalfinanzen in ländlichen Regionen
20. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die finanzielle Lage der
Kommunen in ländlichen im Vergleich zu halbstädtischen und städtischen
Regionen im Hinblick auf kommunale Investitionen, ständige Ausgaben und
Verschuldung von 1997 bis 2017 verändert (bitte nach dem Grad der
Ländlichkeit des Erreichbarkeitsmodells des Thünen-Instituts und nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
Welche Kommunen in ländlichen Regionen sind in besonderer finanzieller
Not (bitte begründen)?
Der Bundesregierung liegen zu den erbetenen Angaben keine regional
aufgegliederten bzw. einzelgemeindlichen Daten vor.
21. Hält die Bundesregierung die im Bund-Länder-Finanzausgleich erreichten
Maßnahmen zur Entlastung der Kommunen insbesondere mit Blick auf
finanzschwache Kommunen in strukturschwachen Regionen für ausreichend,
um den kommunalen Investitionsstau zu beheben und regionale Disparitäten
zu verringern (bitte begründen)?
Nach dem Grundgesetz sind für die Finanzausstattung der Kommunen die Länder
zuständig. Die Länder verfügen mit dem kommunalen Finanzausgleich über das
entsprechende Instrumentarium um Belastungsunterschiede zwischen den
Kommunen auszugleichen.
Ungeachtet dessen hat der Bund im Rahmen des Gesetzes zur Neuregelung des
bundesstaatlichen Finanzausgleichs ab dem Jahr 2020 und zur Änderung
haushaltsrechtlicher Vorschriften das Sondervermögen
„Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ um 3,5 Mrd. Euro erhöht und stellt somit für die Förderung von
Investitionen finanzschwacher Kommunen insgesamt 7 Mrd. Euro zur Verfügung.
Hiervon werden die finanzschwachen Kommunen in strukturschwachen
Regionen massiv profitieren. Das Ausmaß, indem es hierdurch zum Abbau regionaler
Disparitäten kommt, hängt maßgeblich auch von der Auswahl der
finanzschwachen Kommunen durch die Länder ab. Für die mit Kapitel 2 des
Kommunalinvestitionsförderungsprogramms neu hinzugekommenen 3,5 Mrd. Euro zur
Sanierung der Schulinfrastruktur erfolgt die Festlegung im Einvernehmen mit dem
Bund, der in diesem Rahmen auf eine deutliche Konzentration der Mittel
hinwirken wird. Gleichwohl bleibt die konkrete Auswahl der geförderten Kommunen
und Projekte wie beim ersten Teil des
Kommunalinvestitionsförderungsprogramms grundsätzlich in der Verantwortung der Länder.
Infrastruktur und Daseinsvorsorge in ländlichen Räumen
22. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung das Angebot von und
die Nachfrage nach Bildung und Betreuung sowie die Entfernung in
Kilometern und die Fahrtzeit in Minuten zu Kita, Grund- und weiterführender
Schule sowie Hochschule in ländlichen im Vergleich zu halbstädtischen und
städtischen Regionen von 1997 bis 2017 entwickelt (bitte nach dem Grad der
Ländlichkeit des Erreichbarkeitsmodells des Thünen-Instituts und nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
Welche ländlichen Regionen weisen eine besonders dünne Bildungs- und
Betreuungsinfrastruktur auf (bitte begründen)?
Die Bundesregierung kann den Zeitraum von 1997 bis 2017 mangels zur
Verfügung stehender Daten für den Bereich der Kindertagesbetreuung, Schule und
Hochschule nicht in dem geforderten Umfang darstellen. Festzuhalten bleibt: Die
in § 24 Absatz 1 und 2 des Achten Buches Sozialgesetzbuch – SGB VIII –
geregelten Rechtsansprüche auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder
Kindertagespflege für Kinder von einem bis unter drei Jahren sowie für Kinder von
drei Jahren bis zum Schuleintritt gelten bundesweit. Die in § 24 Absatz 2 und 3
SGB VIII geregelten Rechtsansprüche auf Förderung in einer Kindertagespflege
für Kinder von einem bis unter drei Jahren sowie für Kinder von drei Jahren bis
zum Schuleintritt gelten bundesweit. Näheres regeln die Landesgesetzgeber.
Zuständig für die Bedarfsplanung und -erfüllung ist der jeweilige Träger der
öffentlichen Jugendhilfe.
23. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung das Angebot von und
die Nachfrage nach Gesundheitsversorgung und Pflege sowie die Entfernung
in Kilometern und die Fahrtzeit in Minuten zum Hausarzt, Facharzt,
Krankenhaus und zu stationärer Pflege sowie die durchschnittliche Dauer bis zum
Eintreffen des Krankenwagens in ländlichen im Vergleich zu halbstädtischen
und städtischen Regionen von 1997 bis 2017 entwickelt (bitte nach dem
Grad der Ländlichkeit des Erreichbarkeitsmodells des Thünen-Instituts und
nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Welche ländlichen Regionen weisen eine besonders dünne Gesundheits- und
Pflegeinfrastruktur auf (bitte begründen)?
Die im Folgenden (Tabellen 24 bis 26) dargestellten
Erreichbarkeitsberechnungen des Thünen-Instituts wurden bisher nur für das Jahr 2016 vorgenommen,
sodass keine Entwicklungen nachgezeichnet werden können. Außerdem wurde
lediglich der Median für die Wegedistanz zum nächsten Arzt berechnet und nicht
die Fahrtzeit. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass in ländlichen
Räumen bei einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 60 km/h ein Kilometer in einer
Minute zurückgelegt werden kann.4 Räumlich differenziertere Daten können den
Karten unter
www.landatlas.de in der Rubrik Erreichbarkeit entnommen werden.
Tabelle 24: Mittlere Entfernung zum nächsten Hausarzt nach dem Grad der
Ländlichkeit und für die einzelnen Länder im Jahr 2016 in Kilometern als Median der
jeweiligen Kreise
Land Mittlere Entfernung zum nächsten Hausarzt in km
sehr ländlich eher ländlich nicht-ländlich
Schleswig-Holstein 3,012 3,052 1,082
Hamburg - - 0,803
Niedersachsen 3,323 2,671 1,201
Bremen - - 1,271
Nordrhein-Westfalen 2,851 2,323 1,081
Hessen 2,476 1,282 0,761
Rheinland-Pfalz 2,725 1,268 0,834
Baden-Württemberg 2,372 1,666 0,925
Bayern 3,038 1,991 0,818
Saarland 1,886 1,259 1,116
Berlin - - 0,645
Brandenburg 5,268 3,290 1,160
Mecklenburg-
Vorpommern 4,649 2,715 1,092
Sachsen - 2,593 0,895
Sachsen-Anhalt 4,224 3,070 0,818
Thüringen 2,339 2,233 1,392
Deutschland 2,981 2,062 0,954
Quelle: Thünen-Institut 2017
4 Vergleiche Neumeier, S. (2014): Modellierung der Erreichbarkeit von Supermärkten und Discountern. Braunschweig: Thünen-Institut,
Thünen Working Paper 16, online unter:
http://literatur.thuenen.de/digbib_extern/bitv/dn053577.pdf (Zugriff: 07.07.2017)
Tabelle 25: Mittlere Entfernung zum nächsten Zahnarzt nach dem Grad der
Ländlichkeit und für die einzelnen Länder im Jahr 2016 in Kilometern als Median der
jeweiligen Kreise
Land Mittlere Entfernung zum nächsten Zahnarzt in km
sehr ländlich eher ländlich nicht-ländlich
Schleswig-Holstein 3,531 3,692 1,135
Hamburg - - 0,866
Niedersachsen 3,449 2,184 0,931
Bremen - - 1,310
Nordrhein-Westfalen 3,303 2,606 1,226
Hessen 2,920 1,378 0,800
Rheinland-Pfalz 3,451 1,409 0,981
Baden-Württemberg 2,905 1,843 0,938
Bayern 3,176 2,399 0,850
Saarland 2,298 1,212 1,124
Berlin - - 0,617
Brandenburg 5,366 3,079 1,014
Mecklenburg-
Vorpommern 4,686 3,186 1,050
Sachsen - 2,302 0,875
Sachsen-Anhalt 2,911 2,247 0,805
Thüringen 2,253 1,950 1,199
Deutschland 3,147 2,154 1,005
Quelle: Thünen-Institut 2017
Tabelle 26: Mittlere Entfernung zum nächsten Facharzt (berechnet aus der
durchschnittlichen Entfernung zum nächsten Augenarzt, Dermatologe, Gynäkologe,
Hals-Nasen-Ohrenarzt, Internist, Kinderarzt, Orthopäde und Urologe) nach dem
Grad der Ländlichkeit und für die einzelnen Länder im Jahr 2016 in Kilometern
als Median der jeweiligen Kreise.
Land Mittlere Entfernung zum nächsten Facharzt in km
sehr ländlich eher ländlich nicht-ländlich
Schleswig-Holstein 9,968 8,418 3,979
Hamburg - - 2,817
Niedersachsen 10,232 8,078 3,780
Bremen - - 2,460
Nordrhein-Westfalen 9,228 6,805 2,877
Hessen 9,839 6,951 2,999
Rheinland-Pfalz 10,233 6,294 2,482
Baden-Württemberg 8,952 6,770 2,982
Bayern 10,386 8,105 2,978
Saarland 8,431 5,164 3,523
Berlin - - 1,849
Brandenburg 16,378 11,505 4,053
Mecklenburg-
Vorpommern 13,848 7,574 3,019
Sachsen - 7,688 2,683
Sachsen-Anhalt 11,825 8,178 2,672
Thüringen 9,046 7,162 3,589
Deutschland 10,133 7,681 2,979
Quelle: Thünen-Institut 2017
Im Übrigen liegen der Bundesregierung keine differenzierten Verlaufsdaten zur
Entwicklung des Angebots und der Nachfrage nach ambulanten und stationären
Gesundheits- und Pflegeleistungen und Rettungsdiensten in ländlichen im
Vergleich zu halbstädtischen und städtischen Regionen in der Zeit von 1997 bis 2017
vor.
Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang darauf, dass der Auftrag zur
Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung bei der jeweiligen Kassenärztlichen
Vereinigung in den Ländern liegt. Hinsichtlich der Krankenhausplanung, d. h. für
die Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit
leistungsfähigen und eigenverantwortlich wirtschaftenden Krankenhäusern, sind die
Länder zuständig. Diese überprüfen regelmäßig die Strukturen der stationären
Versorgung daraufhin, ob sie dem Versorgungsbedarf der Bevölkerung
entsprechen. Die Gesetzgebungskompetenz für den Rettungsdienst fällt ebenfalls in die
Zuständigkeit der Länder. Die Länder haben eigene Rettungsdienstgesetze
erlassen, in denen Näheres zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgung der
Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransportes
festgelegt ist. Die Rettungsdienstgesetze bzw. Verordnungen zu deren Ausführung
umfassen in der Regel auch den jeweiligen Zeitraum, der von dem Eintreffen des
Notrufs in der Leitstelle bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte am Notfallort
maximal vergehen sollte (sogenannte Hilfsfristen).
Die Bundesregierung hat in den letzten Jahren zahlreiche strukturelle
Maßnahmen zur Verbesserung der ambulanten und stationären Gesundheitsversorgung in
ländlichen oder strukturschwachen Regionen ergriffen. Bereits 2012 wurden mit
dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG) Möglichkeiten geschaffen,
die ambulante ärztliche Versorgung durch eine flexiblere Bedarfsplanung,
Vergütungsanreize und Verbesserungen bei der ambulanten Notfallversorgung
besser zu steuern. Daran anknüpfend wurden mit dem am 23. Juli 2015 in Kraft
getretenen GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) weitere Maßnahmen
zur Verbesserung der Versorgung in unterversorgten oder strukturschwachen
Regionen ergriffen. Dabei geht es vor allem um Anreize zur Niederlassung sowie
zur Förderung des Arztnachwuchses in ländlichen Regionen, z. B. durch die
Vergabe von Stipendien oder die Unterstützung der Ausbildung, Verbesserungen
bei der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin, Erleichterungen bei der
Gründung kooperativer Versorgungsformen, wie z. B. von Medizinischen
Versorgungszentren (MVZ), die nun auch von Kommunen selbst gegründet werden
können, sowie die Öffnung von Krankenhäusern für die ambulante Versorgung bei
Unterversorgung. Mit dem am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen
Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) sind die Maßnahmen zur Sicherstellung einer
flächendeckenden stationären Versorgung insbesondere in ländlichen Regionen ausgebaut
worden: So wird über Sicherstellungszuschläge die finanzielle Lage für
Krankenhäuser in dünn besiedelten, ländlichen Regionen verbessert, sofern diese
bedarfsnotwendig sind, jedoch mit den Fallpauschalen aufgrund geringen
Versorgungsbedarfs nicht auskömmlich wirtschaften können. Zudem können mit dem
Krankenhausstrukturfonds notwendige Umstrukturierungsmaßnahmen unterstützt und
damit eine bessere Abstimmung des Versorgungsangebots an den regionalen
Versorgungsbedarf erreicht werden.
Mit Blick auf die Langzeitpflege gilt, dass die Länder für die Vorhaltung einer
leistungsfähigen, zahlenmäßig ausreichenden und wirtschaftlichen pflegerischen
Versorgungsstruktur verantwortlich sind (§ 9 SGB XI). Der Gesetzgeber auf
Bundesebene wiederum hat die Leistungen der Pflegeversicherung zur Stärkung
der pflegerischen Versorgung in dieser Wahlperiode erheblich ausgeweitet.
Insgesamt stehen seit 2017 jährlich mehr als 5 Mrd. Euro zusätzlich für die Pflege
zur Verfügung. Ein Fokus der Leistungserweiterungen liegt auf den Maßnahmen
zur Unterstützung und Entlastung pflegender Angehöriger. Mit dem Dritten
Pflegestärkungsgesetz hat der Gesetzgeber zum 1. Januar 2017 zudem diverse
Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die Rolle der Kommunen in der Pflege zu
stärken, vor Ort besser auf mögliche Situationen der Über-, Unter- und
Fehlversorgung in der Pflege reagieren zu können und die Beratung Pflegebedürftiger
und ihrer Angehörigen über individuelle Hilfebedarfe sowie die vor Ort
verfügbaren Angebote zu verbessern. Hinsichtlich stationärer Pflegeeinrichtungen kann
auf Basis einer von prognos und der Bertelsmann Stiftung erstellten Studie von
einer ausreichenden Versorgung im gesamten Bundesgebiet ausgegangen werden
(prognos/Bertelsmann Stiftung, Pflegeinfrastruktur – Die pflegerische
Versorgung im Regionalvergleich, 2016).
24. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Verfügbarkeit von
Breitband-Internet mit mindestens 50 Mbit in ländlichen im Vergleich zu
halbstädtischen und städtischen Regionen von 1997 bis 2017 entwickelt
(bitte nach dem Grad der Ländlichkeit des Erreichbarkeitsmodells des
Thünen-Instituts und nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Welche ländlichen Regionen verfügen im Vergleich zum Bundesschnitt über
eine besonders langsame Internetversorgung (bitte begründen)?
Gerade sehr ländliche Regionen verfügen oftmals noch über eine unzureichende
Internetversorgung. Die Siedlungsstruktur dieser Regionen – geprägt von einer
niedrigen Einwohnerzahl und Bevölkerungsdichte – sowie eine vergleichsweise
geringe Dichte ansässiger Unternehmen bzw. Arbeitsplätze erschwert es den
Telekommunikationsunternehmen, die Gebiete oder einen Teil der Gebiete
wirtschaftlich zu erschließen. Das Förderprogramm der Bundesregierung zum
Breitbandausbau zielt genau auf diese Gebiete, um die bestehende
Wirtschaftlichkeitslücke in diesen unterversorgten Regionen zu schließen.
Die Entwicklung der Verfügbarkeit von Breitband-Internet mit mindestens
50 Mbit/s in ländlichen im Vergleich zu halbstädtischen und städtischen
Regionen (nach dem Grad der Ländlichkeit) stellt nachfolgende Tabelle
(Datenerhebung durch: TÜV Rheinland, BMVI) dar. Sie umfasst den Zeitraum von Ende
2010 bis Ende 2016. Für den Zeitraum vor 2010 liegen keine Daten vor und Daten
für Mitte 2017 stehen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht zur Verfügung.
Tabelle 27: Entwicklung der Verfügbarkeit von Breitband-Internet mit
mindestens 50 Mbit/s nach dem Grad der Ländlichkeit.
Land Typ Ländlichkeit ≥ 50 Mbit/s Breitbandversorgung über alle
Technologien*)
[in % der Haushalte]
Ende 2010 Ende 2016
Bayern
nicht-ländlich 78,1 85,2
eher ländlich 61,2 72,5
sehr ländlich 58,0 69,2
Baden-Württemberg
nicht-ländlich 62,8 90,4
eher ländlich 5,4 70,7
sehr ländlich 2,7 59,6
Berlin nicht-ländlich 77,1 90,2
Brandenburg
nicht-ländlich 64,5 90,2
eher ländlich 5,1 62,7
sehr ländlich 0,1 43,1
Bremen nicht-ländlich 62,8 93,6
Hamburg nicht-ländlich 74,5 94,6
Hessen
nicht-ländlich 78,0 90,1
eher ländlich 43,0 80,3
sehr ländlich 21,8 59,3
Land Typ Ländlichkeit ≥ 50 Mbit/s Breitbandversorgung über alle
Technologien*)
[in % der Haushalte]
Ende 2010 Ende 2016
Mecklenburg-
Vorpommern
nicht-ländlich 14,0 94,1
eher ländlich 0,1 63,5
sehr ländlich 0,1 48,7
Niedersachsen
nicht-ländlich 42,4 92,7
eher ländlich 2,0 76,0
sehr ländlich 7,7 67,8
Nordrhein-Westfalen
nicht-ländlich 63,6 86,4
eher ländlich 36,2 71,6
sehr ländlich 42,8 69,8
Rheinland-Pfalz
nicht-ländlich 25,0 93,4
eher ländlich 0,6 78,7
sehr ländlich 2,3 62,9
Saarland
nicht-ländlich 34,1 77,4
eher ländlich 2,8 83,2
sehr ländlich 7,8 58,0
Sachsen
nicht-ländlich 47,2 82,5
eher ländlich 3,3 43,5
Sachsen-Anhalt
nicht-ländlich 26,7 72,0
eher ländlich 1,1 44,5
sehr ländlich 0,9 38,8
Schleswig-Holstein
nicht-ländlich 37,2 93,5
eher ländlich 7,0 84,4
sehr ländlich 5,4 66,4
Thüringen
nicht-ländlich 11,5 84,7
eher ländlich 0,1 63,5
sehr ländlich 0,1 50,4
* Die Breitbandverfügbarkeiten können statistischen Schwankungen unterliegen. So kann z. B. ein Update der Basisdaten wie die Anzahl
der Haushalte in einer Rasterzelle dazu führen, dass sich Verfügbarkeiten ändern, ohne dass sich die Telekommunikationsinfrastruktur
geändert hat. Da es im Breitbandbereich in der Regel keinen Rückbau von Netzen gibt, wird für die Zeitreihendarstellung angenommen,
dass es nur positive Entwicklungen der Verfügbarkeit gibt. Daher werden historische Werte, sofern sie über den aktuellen Werten liegen
sollten, auf den aktuellen Wert reduziert.
25. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Dauer in Minuten
bis zum Eintreffen der Polizei nach eingegangenem Notruf in ländlichen im
Vergleich zu halbstädtischen und städtischen Regionen von 1997 bis 2017
entwickelt (bitte nach dem Grad der Ländlichkeit des Erreichbarkeitsmodells
des Thünen-Instituts und nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
Regionale Wirtschaft und Arbeit in ländlichen Regionen
26. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
Bruttowertschöpfung und die Beschäftigtenzahl in der Landwirtschaft, im verarbeitenden
Gewerbe und im Dienstleistungsbereich in ländlichen im Vergleich zu
halbstädtischen und städtischen Regionen von 1997 bis 2017 entwickelt (bitte nach
dem Grad der Ländlichkeit des Erreichbarkeitsmodells des Thünen-Instituts
und nach Bundesländern aufschlüsseln)?
In welchen ländlichen Regionen ist der Strukturwandel in der Landwirtschaft
sowie in der Altindustrie besonders zu spüren (bitte begründen)?
Die Übersichten der Tabellen der Anlagen 2 und 3 (s. S. 49 ff. u. S. 52 ff.)
enthalten die erbetenen Angaben zur Bruttowertschöpfung (BWS – Anlage 2) und
zur Zahl der Erwerbstätigen (Anlage 3) in den Wirtschaftszweigen A (Land- und
Forstwirtschaft, Fischerei), C (Verarbeitendes Gewerbe) sowie G bis T
(Dienstleistungsbereiche) nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008.
Diese Gliederung wurde nach der Datenverfügbarkeit gewählt. Alle Angaben
werden zwecks Vergleichbarkeit als Prozentanteile am jeweiligen Gesamtwert
für alle Wirtschaftszweige ausgewiesen.
Die Ausgangsdaten auf Kreisebene, die den Ergebnissen der
Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen der Länder entstammen, stehen derzeit nur bis zum Jahr
2014 zur Verfügung. Zudem sind aufgrund von Gebietsreformen Kreisdaten für
einige Länder erst ab dem Jahr 2000 verfügbar. Angaben zur Zahl von
Beschäftigungsverhältnissen nach Wirtschaftssektoren liegen auf Kreisebene nicht vor.
Die Ausgangsdaten sind öffentlich zugänglich. Zur Zuordnung der Kreise nach
dem Grad der Ländlichkeit wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
sowie die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Die BWS Deutschlands ist von 2000 bis 2014 von 1 909 Mrd. Euro auf 2 623 Mrd.
Euro gestiegen, wobei die höchsten relativen Zuwächse in den sehr ländlichen
Regionen zu verzeichnen waren. Dabei hat sich der Anteil der Landwirtschaft an
der BWS aller Wirtschaftsbereiche in sehr ländlichen, eher ländlichen und
nichtländlichen Regionen sowie allen Ländern verringert. Die Anteile des
verarbeitenden Gewerbes sowie der Dienstleistungssektoren an der BWS zeigten im
Bundesdurchschnitt gewisse Schwankungen ohne eindeutig erkennbaren Trend. Das
verarbeitende Gewerbe hat dabei in ländlichen Räumen eine deutlich höhere
Bedeutung als in den nicht ländlichen Räumen. In den ländlichen Regionen Sachsen-
Anhalts und Thüringens ist der Anteil des verarbeitenden Gewerbes deutlich
gestiegen.
Die Erwerbstätigenzahl (ET) Deutschlands ist von 2000 bis 2014 von 39,9
Millionen auf 42,7 Millionen Personen gestiegen. Dabei hat sich der Anteil der
Landwirtschaft an der ET in sehr ländlichen, eher ländlichen und nichtländlichen
Regionen sowie allen Ländern verringert. Der Anteil des verarbeitenden Gewerbes
an der ET ist insgesamt gesunken (am deutlichsten in nichtländlichen Regionen),
in den ostdeutschen Ländern jedoch gestiegen (dort insbesondere in ländlichen
Regionen). Der Anteil des Dienstleistungssektors an der ET ist in Deutschland
insgesamt unabhängig vom Grad der Ländlichkeit und in allen Ländern gestiegen.
Die Bundesregierung führt keine Übersichten, in welchen ländlichen Regionen
der Strukturwandel in der Landwirtschaft bzw. in der Altindustrie besonders zu
spüren ist. Es gibt auch keine allgemein akzeptierte Abgrenzung, welche
industriellen Sektoren zur Altindustrie zählen und welche nicht. Die Strukturstärke bzw.
-schwäche von Regionen resultiert regelmäßig aus einer Vielzahl an Faktoren,
dabei zunehmend auch von den Auswirkungen des demografischen Wandels auf
die Erwerbstätigkeit. Im Übrigen wird auf den vom Thünen-Institut für das
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erarbeiteten Landatlas
verwiesen (
www.landatlas.de/).
27. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung das
Bruttoinlandsprodukt pro Kopf und das Einkommen in ländlichen im Vergleich zu
halbstädtischen und städtischen Regionen von 1997 bis 2017 entwickelt (bitte nach
dem Grad der Ländlichkeit des Erreichbarkeitsmodells des Thünen-Instituts
und nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Welche ländlichen Regionen weisen im Vergleich zum Bundesschnitt ein
besonders niedriges Einkommen auf (bitte begründen)?
Die Übersichten der Tabellen der Anlagen 4 bis 5 (s. S. 55 und 56) enthalten die
erbetenen Angaben zum Bruttoinlandsprodukt je Kopf (Anlage 4) sowie zum
verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte je Kopf (Anlage 5). Zur Datenquelle
der Ausgangsdaten, zur Datenverfügbarkeit und zur Zuordnung der Kreise nach
dem Grad der Ländlichkeit wird auf die Erläuterungen in der Antwort zu Frage
26 verwiesen.
Das verfügbare Einkommen pro Kopf ist von 2000 bis 2014 in Deutschland
insgesamt, in sehr ländlichen, eher ländlichen und nichtländlichen Regionen sowie
in allen Ländern deutlich gestiegen. Im Durchschnitt des Bundesgebiets weisen
sehr ländliche Regionen ein etwas geringeres verfügbares Einkommen je Kopf
auf als nichtländliche Regionen. Dabei konnten die ländlichen Regionen in der
Zeit von 2000 bis 2014 ihren Abstand zu den nichtländlichen verringern und in
vielen Ländern das Niveau nichtländlicher Regionen übertreffen. Unter den
ländlichen Kreisregionen sind im Jahr 2014 ländliche Kreise in Ostdeutschland sowie
einige Kreise im Westen Niedersachsens und in östlichen Grenzregionen Bayerns
jene mit einem relativ niedrigen Einkommen im Vergleich zum
Bundesdurchschnitt. Im Übrigen wird auf den Landatlas des Thünen-Instituts verwiesen.
Solche kleinräumigen Einkommensunterschiede können eine Vielzahl von Ursachen
haben.
28. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der
Beschäftigten in wissensintensiven Industrien in ländlichen im Vergleich zu
halbstädtischen und städtischen Regionen von 1997 bis 2017 entwickelt (bitte nach
dem Grad der Ländlichkeit des Erreichbarkeitsmodells des Thünen-Instituts
und nach Bundesländern aufschlüsseln)?
In welchen ländlichen Regionen ist der Anteil der F&E-Beschäftigen
besonders gering (bitte begründen)?
Die folgende Tabelle 28 zeigt die Entwicklung des Anteils der Beschäftigten in
wissensintensiven Industrien für die Jahre 2009 und 2014. Ältere Daten sind für
den aktuellen Gebietsstand nicht verfügbar. Generell zeichnet sich das Muster ab,
dass der Anteil Beschäftigter in wissensintensiven Industrien in ländlichen
Räumen höher ist als in nichtländlichen Räumen. Innerhalb der ländlichen Räume
liegt der Anteil in der Regel in den eher ländlichen Kreisen höher als in den sehr
ländlichen Kreisen. Hierbei gibt es jedoch Unterschiede zwischen den
verschiedenen Ländern. So verzeichnen z. B. Brandenburg und Thüringen den höchsten
Anteil Beschäftigter in wissensintensiven Industrien in den sehr ländlichen
Räumen. In Niedersachsen liegt der Anteil hingegen in den nichtländlichen Räumen
höher als in den ländlichen Räumen.
Im betrachteten Fünfjahreszeitraum hat sich an dieser Struktur deutschlandweit
relativ wenig verändert. Der Anteil der Beschäftigten in wissensintensiven
Industrien ist in den beiden ländlichen Raumtypen leicht gesunken, während der
Anteil in den nichtländlichen Räumen in etwa stabil blieb. Auch in Bezug auf die
Entwicklung unterscheiden sich die verschiedenen Länder teilweise.
Beispielsweise ist der Anteil der Beschäftigten in wissensintensiven Industrien in den eher
ländlichen Räumen Rheinland-Pfalz relativ deutlich gestiegen, während der
Anteil in Mecklenburg-Vorpommern in diesem Raumtyp deutlich zurückging.
Tabelle 28: Anteil der Beschäftigten in wissensintensiven Industrien an allen
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Prozent nach dem Grad der
Ländlichkeit (Thünen-Typologie) und für die einzelnen Länder im Jahr 2009 und 2014 als
Median der jeweiligen Kreise
Land Anteil der Beschäftigten in wissensintensiven Industrien
sehr ländlich eher ländlich nicht-ländlich
2009 2014 2009 2014 2009 2014
Schleswig-Holstein 5,8 3,0 9,1 8,4 7,7 5,7
Hamburg - - - - 7,3 4,0
Niedersachsen 7,1 6,4 7,8 6,5 7,8 8,1
Bremen - - - - 8,6 6,7
Nordrhein-Westfalen 10,0 9,2 11,9 11,0 8,0 7,3
Hessen 7,7 7,4 10,3 9,3 9,7 8,2
Rheinland-Pfalz 8,3 8,1 5,7 8,6 4,5 5,0
Baden-Württemberg 19,5 18,5 17,7 16,0 13,6 12,8
Bayern 12,1 12,1 12,1 12,3 12,7 10,6
Saarland 4,0 4,2 15,5 15,9 7,9 9,9
Berlin - - - - 5,1 4,0
Brandenburg 4,4 5,2 3,6 2,9 0,4 0,5
Mecklenburg-Vorpommern 2,4 2,1 5,5 3,5 4,2 3,8
Sachsen - - 8,6 8,5 8,0 7,9
Sachsen-Anhalt 4,9 4,1 8,0 7,8 2,6 3,1
Thüringen 9,0 9,3 6,3 7,7 9,1 8,1
Deutschland 8,8 8,6 9,8 9,1 8,1 8,2
Quelle: Thünen-Institut 2017 mit Daten aus der laufenden Raumbeobachtung des BBSR
Der Anteil der F&E-Beschäftigten (F&E: Forschung und Entwicklung) lässt sich
nicht zuverlässig auf die regionale Ebene herunterbrechen, weshalb hierzu keine
Aussagen gemacht werden können. Der Anteil der Beschäftigten in
wissensintensiven Industrien liegt insbesondere in vielen ostdeutschen Regionen aktuell
(2014) relativ niedrig: Vorpommern-Rügen (0,4 Prozent), Cottbus (0,5 Prozent),
Potsdam (0,5 Prozent), Märkisch-Oderland (1,2 Prozent), Stendal (1,2 Prozent).
Allerdings befinden sich ebenfalls Kreise mit geringem Anteil in
Westdeutschland und zwar insbesondere in Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und
Niedersachsen: Nordfriesland (1 Prozent), Schleswig-Flensburg (1,4 Prozent), Weiden
in der Oberpfalz (1,4 Prozent), Wittmund (2,1 Prozent), Cochem-Zell (2,1
Prozent). Über die Gründe für diese regionalen Unterschiede liegen keine
Informationen vor.
29. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Arbeitslosenquote
und der Fachkräftebedarf in ländlichen im Vergleich zu halbstädtischen und
städtischen Regionen von 1997 bis 2017 entwickelt (bitte nach dem Grad der
Ländlichkeit des Erreichbarkeitsmodells des Thünen-Instituts und nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
In welchen ländlichen Regionen ist die Arbeitslosenquote und in welchen
der Fachkräftebedarf im Vergleich zum Bundesschnitt besonders hoch?
Vergleichbare Angaben zur Entwicklung der Arbeitslosenquoten und der
gemeldeten Arbeitskräftenachfrage in der gewünschten Differenzierung stehen in der
Arbeitsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit ab dem Jahr 2008 zur
Verfügung. Als Arbeitslosenquote liegt für diesen Zeitraum in der gewünschten
regionalen Differenzierung die Arbeitslosenquote auf Basis der abhängigen zivilen
Erwerbspersonen vor. Im Zeitverlauf hat sich in allen drei Räumen die
Arbeitslosenquote verringert. Gemessen in Prozentpunkten waren die Abnahmen in den
sehr ländlichen und den eher ländlichen Räumen etwas stärker als in den
nichtländlichen Räumen. Dabei unterschreiten im gesamten Betrachtungszeitraum die
Arbeitslosenquoten der sehr ländlichen Räume die der eher ländlichen und diese
wiederum die der nichtländlichen Räume.
Der Fachkräftebedarf zeigt – gemessen als Relation von Arbeitslosen auf 100
gemeldete Arbeitsstellen für Fachkräfte – in allen drei Räumen
Verknappungstendenzen, die in den ländlichen Räumen stärker ausfallen. Die geringsten
Arbeitslosenquoten und die größte Verknappung bei der Besetzung von Stellen für
Fachkräfte – gemessen an der Relation von Arbeitslosen auf 100 gemeldete
Arbeitsstellen für Fachkräfte – weisen die sehr ländlichen Regionen in Bayern und
Baden-Württemberg auf.
Weitere Ergebnisse für die einzelnen Jahre nach Land und dem Grad der
Ländlichkeit können den Tabellen der Anlage 6 entnommen werden.
30. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Pendeldistanzen in
Kilometern und die Fahrtzeit in Minuten von 1997 bis 2017 in ländlichen im
Vergleich zu halbstädtischen und städtischen Räumen entwickelt (bitte nach
dem Grad der Ländlichkeit des Erreichbarkeitsmodells des Thünen-Instituts
und nach Bundesländern aufschlüsseln)?
In welchen ländlichen Regionen sind die Pendeldistanzen besonders lang
(bitte begründen)?
Bezogen auf die drei Klassen der Ländlichkeit weisen die sehr ländlichen Räume
die höchste durchschnittliche Pendeldistanz auf, wobei hier seit Ende der 2000er
Jahre bereits eine stagnierende Entwicklung zu beobachten ist (siehe Tabelle 29).
Die eher ländlichen Räume haben sich dem hohen Wert der sehr ländlichen
Räume inzwischen weitgehend angenähert. Die nichtländlichen Räume weisen
nach wie vor eine leichte Zunahme der durchschnittlichen Pendeldistanz auf,
allerdings von einem deutlich geringeren Ausgangsniveau aus.
Tabelle 29: Pendeldistanzen in Kilometer nach Grad der Ländlichkeit
Grad der Ländlichkeit/
Thünen-Typologie
durchschnittliche Pendeldistanz in km
2000 2005 2010 2015
sehr ländlich 17,2 18,39 18,91 18,87
eher ländlich 16,51 17,76 18,45 18,53
nicht-ländlich 12,2 13,14 13,8 14,08
Bei der nach Ländern differenzierten Betrachtung (siehe Tabelle 30) weisen vor
allem Schleswig-Holstein, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-
Anhalt und Rheinland-Pfalz überdurchschnittliche Pendeldistanzen auf, da sie
über keine oder nur wenige eigene starke Arbeitsmarktzentren verfügen und
Beschäftigte sich daher sehr stark hin zu Arbeitsmarktzentren in benachbarten
Ländern orientieren.
So befinden sich die ländlichen Regionen/Kreise mit den höchsten
durchschnittlichen Pendeldistanzen im (weiteren) Umfeld der größten (mono)zentrischen
Ballungsräume Berlin, Hamburg und München (Landkreis Ludwigslust-Parchim mit
28,2 km durchschnittlicher Pendeldistanz, vor den Kreisen Landsberg am Lech
mit 26,9 km und Märkisch-Oderland mit 26,8 km).
Tabelle 30: Pendeldistanzen in Kilometer differenziert nach Ländern
Land durchschnittliche Pendeldistanz in km
2000 2005 2010 2015
Baden-Württemberg 13,12 14,09 14,82 15,17
Bayern 15,43 16,52 16,96 17,21
Berlin 10,05 10,58 10,73 10,61
Brandenburg 20,55 22,79 23,53 23,08
Bremen 11,7 11,91 13,04 13,56
Hamburg 10,62 11,12 11,31 11,52
Hessen 15,76 16,74 17,3 17,3
Mecklenburg-Vorpommern 17,42 19,2 19,57 19,03
Niedersachsen 16,48 17,52 18,09 18,33
Nordrhein-Westfalen 13,93 15,08 15,97 16,27
Rheinland-Pfalz 17,47 18,39 18,96 18,89
Saarland 13,76 14,23 14,82 14,84
Sachsen 13,45 14,93 15,74 15,52
Sachsen-Anhalt 17,78 19,39 19,79 19,52
Schleswig-Holstein 17,77 19,12 19,89 20,01
Thüringen 15,32 16,77 17,13 16,73
31. Hält die Bundesregierung den bestehenden Förderrahmen der
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)
für ausreichend, um regionale wirtschaftliche Disparitäten abzumildern?
In welcher Hinsicht dient sie als Grundlage für die Regionalpolitik nach
2020?
Mit Hilfe der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur (GRW) fördern Bund und Länder insbesondere gewerbliche
Investitionen und Investitionen in die kommunale wirtschaftsnahe Infrastruktur.
Wissenschaftliche Studien und Evaluationen durch externe Gutachter bescheinigen der
GRW eindeutig positive Effekte der Investitionsförderung auf Beschäftigung und
Einkommen in den strukturschwachen Regionen. So konnten gerade in den
strukturschwachen Regionen Erfolge beim Abbau der Arbeitslosigkeit erzielt werden
und die Angleichung wirtschaftlicher Lebensverhältnisse ist vorangekommen.
Gleichwohl bestehen weiterhin regionale Unterschiede. Vor diesem Hintergrund
ist eine aktivierende regionale Strukturpolitik zur Unterstützung der Angleichung
der Lebensverhältnisse auch in Zukunft notwendig. Im Rahmen der
kontinuierlichen Anpassung des Förderrahmens der GRW an die Bedarfe strukturschwacher
Regionen ist in den vergangenen Jahren vor allem die Förderung von
Unternehmensaktivitäten zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft von
kleinen und mittleren Unternehmen ausgeweitet worden. Dazu gehören u. a. die
Erweiterung der Breitbandförderung sowie verbesserte Förderbedingungen für
Innovationscluster, für Schulungsmaßnahmen und für die Bildung von
Humankapital. In dem von der Bundesregierung geplanten gesamtdeutschen
Fördersystem soll die Ankerfunktion der GRW für die regionale Strukturpolitik gestärkt
werden. Gleichzeitig sieht der Bund die Notwendigkeit, dass die regionale
Strukturpolitik durch Maßnahmen vor allem in den Bereichen der
Innovationsförderung, der Infrastruktur und der Daseinsvorsorge flankiert wird.
32. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der touristischen
Übernachtungen in ländlichen Räumen von 1997 bis 2017 entwickelt (bitte
nach Art der Unterkunft aufschlüsseln)?
Informationen zur Entwicklung der Übernachtungen in ländlichen Räumen
(gering besiedelten Regionen) liegen der Bundesregierung nur für den Zeitraum
2012 bis 2016 vor. Die amtliche Statistik wendet erst seit 2012 den „Grad der
Verstädterung“ für touristische Gebietsabgrenzungen/Regionen als
Gliederungsmerkmal an. Die Merkmale für die drei Ausprägungen von „dicht besiedelt“ bis
„gering besiedelt“ sind in der Verordnung (EU) Nr. 692/2011 über die
europäische Tourismusstatistik definiert. Gering besiedelt ist demnach eine räumlich
zusammenhängende Gruppe von Gemeinden, die jeweils nicht den dicht oder
mitteldicht besiedelten Gebieten zugeordnet werden können, d. h. weniger als
100 Einwohner/km² aufweisen. Im Zeitraum 2012 bis 2016 ist die Zahl der
touristischen Übernachtungen in gering besiedelten Regionen Deutschlands
(ländlichen Räumen) um mehr als 8 Millionen (6 Prozent) gestiegen: von 140,4
Millionen (2012) auf 148,8 Millionen (2016). Die Details dieser Entwicklung von 2012
bis 2016 – insbesondere nach Art der Unterkunft – entnehmen Sie bitte den
Tabellen der Anlagen 7a bis 7e.
Koordinierung der Politik für ländliche Entwicklung
33. Wie oft hat sich der Arbeitsstab Ländliche Räume unter Leitung des
Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bereits
getroffen?
Welche Maßnahmen, Koordinationsaufgaben oder Beschlüsse hat er in
seinen Schwerpunkten Nahversorgung und Innenentwicklung, Gesundheit und
Pflege, Umwelt, Kulturlandschaft und Erholung gefasst?
Welche konkreten Ergebnisse finden Eingang in die Regierungsarbeit?
In welcher Form?
34. Welche Aufgaben verfolgt die Interministerielle Arbeitsgruppe „Ländliche
Räume“ (IMAG)?
Welche Maßnahmen oder Beschlüsse hat sie gefasst?
Welche Ergebnisse finden Eingang in die Regierungsarbeit?
In welcher Form?
Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 33 und 34 gemeinsam
beantwortet.
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 18. Legislaturperiode
wurde von den Regierungsparteien vereinbart, einen Schwerpunkt für ländliche
Räume, Demografie und Daseinsvorsorge zu bilden. Aufgrund seiner
Zuständigkeit für die Entwicklung der ländlichen Räume und als Ressort, das die
Interministerielle Arbeitsgruppe „Ländliche Räume“ (IMAG) leitet, hat das BMEL in
Abstimmung mit dem Chef des Bundeskanzleramtes die Initiative zur
Einrichtung eines Arbeitsstabes „Ländliche Entwicklung“ auf Ebene der
Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Staatssekretäre (PSt-Arbeitsstab) ergriffen. Der
PSt-Arbeitsstab und die IMAG sehen ihre Aufgaben jeweils in der politischen
bzw. fachlichen Koordinierung der Maßnahmen und Aktivitäten der
Bundesregierung für ländliche Räume. Das BMEL hat die Leitung beider Gremien
übernommen. Schwerpunkte der Befassung waren, jeweils bezogen auf ländliche
Regionen, der Ausbau des Breitbandhochgeschwindigkeitsnetzes und der 5G-
Technologie, die Weiterentwicklung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen, der
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“
(GAK) und der Strukturförderung ab 2020, die demografische Entwicklung, der
Erhalt von Infrastrukturen, Fragen der medizinischen und pflegerischen
Versorgung, die Arbeitsmarktlage und die Fachkräftebedarfe sowie Spezifika der
Integration von Flüchtlingen in ländlichen Regionen. Zudem wurde über
Bürgerdialoge der Bundesregierung zum Thema „Gut leben auf dem Land“ und das
Monitoring ländlicher Räume durch das Thünen-Institut berichtet. Darüber hinaus
sind die Abstimmungen im PSt-Arbeitsstab und der IMAG zu Struktur und
Inhalten des „Zweiten Berichts der Bundesregierung zur Entwicklung der ländlichen
Räume“ (Bundestagsdrucksache 18/10400) Beleg für den Eingang in
Regierungshandeln, so dass Spezifika ländlicher Regionen in der Arbeit verschiedener
Bundesressorts und bei relevanten Maßnahmen an Beachtung gewinnen.
Einschließlich seiner Konstituierung am 14. Januar 2015 hat der PSt-Arbeitsstab in
der 18. Legislaturperiode bisher sechsmal getagt. Im Übrigen wird auf die
Antworten der Bundesregierung vom 29. Februar 2016 zu den fast wortgleichen
Fragen 13 und 16 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(Bundestagsdrucksache 18/7737) verwiesen.
35. Wie häufig kommt der Sachverständigenrat Ländliche Entwicklung
zusammen, in welchen Bereichen liegt der Schwerpunkt der Beratungstätigkeit,
und zu welchen Sachverhalten hat er sich bereits (schriftlich) geäußert?
Angesichts der Komplexität und der wachsenden Herausforderungen des
Themenbereichs „Politik für ländliche Räume“ besteht für das BMEL zusätzlicher
Beratungsbedarf. Um diesen Beratungsbedarf sachgerecht und zielführend zu
decken, hat der Bundesminister Christian Schmidt am 27. Oktober 2015 einen
Sachverständigenrat Ländliche Entwicklung (SRLE) beim BMEL berufen. Der SRLE
setzt sich aus zwölf Mitgliedern (6 Damen, 6 Herren) aus Wirtschaft, Gesellschaft
und Wissenschaft zusammen, die einen Bezug zur ländlichen Entwicklung haben.
Im Vordergrund stehen das Expertenwissen und die praktischen Erfahrungen der
Mitglieder. Deshalb sind die Mitglieder des SRLE ausdrücklich ad personam
berufen. Seit seiner Berufung hat der SRLE viermal getagt. Der SRLE hat eine
Stellungnahme zum „Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des GAK-
Gesetzes“ (Bundestagsdrucksache 18/8578 vom 30. Mai 2016) sowie eine
Stellungnahme zu „Wohnsitzauflagen für anerkannte Flüchtlinge: ein Baustein für
gelingende Integration und eine Chance für ländliche Räume“ vorgelegt. Mitglieder
des SRLE wurden zudem wiederholt in Gutachterfunktion des Deutschen
Bundestages angefragt. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung vom
29. Februar 2016 zu der überwiegend wortgleichen Frage 19 der Kleinen Anfrage
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksache 18/7737)
verwiesen.
36. Welche Ergebnisse brachte der Bürgerdialog der Bundesregierung „Gut
leben auf dem Land“, wie werden die Ergebnisse ausgewertet, und wie werden
sie Eingang finden in das weitere Regierungshandeln (verschiedener
Ressorts)?
Im Rahmen des Regierungsdialoges „Gut leben in Deutschland“ lenkte das
BMEL mit seinen zehn Bürgerdialogen „Gut leben auf dem Land“ zwischen Juni
und Oktober 2015 in sehr unterschiedlichen ländlichen Orten den Fokus auf
Lebensqualität in ländlichen Regionen. Die Ergebnisse der Bürgerdialoge mit dem
Bundesminister Christian Schmidt bzw. seinen Parlamentarischen
Staatssekretären wurden in allen Orten ausführlich dokumentiert und für die unabhängige und
wissenschaftlich fundierte Auswertung der Ergebnisse des Bürgerdialogs „Gut
leben in Deutschland – was uns wichtig ist“ bereitgestellt. Die aus dem Dialog
mit den Bürgerinnen und Bürgern gewonnenen Erkenntnisse wurden im Oktober
2016 in den Bericht der Bundesregierung zur Lebensqualität in Deutschland
eingearbeitet. Der finale Bericht ist im Internet abrufbar.5
Sichtbar wurde durch den Dialog ein breites und facettenreiches Verständnis der
Bürgerinnen und Bürger von Lebensqualität. Auf dieser Grundlage und unter
Einbeziehung weiterer nationaler und internationaler Erkenntnisse und Diskussionen
wählte die Bundesregierung zwölf Dimensionen und 46 Indikatoren aus, um
Stand und Entwicklung der Lebensqualität in Deutschland zu beschreiben und
messbar zu machen. Die Indikatoren werden fortlaufend aktualisiert. Familie,
Gesundheit, Bildung, Arbeit und Einkommen sind dabei Dimensionen von
Lebensqualität, die „Unser Leben“ sehr unmittelbar betreffen. Sicherheit, Mobilität,
5
https://buergerdialog.gut-leben-in-deutschland.de/SharedDocs/Downloads/DE/LB/Regierungsbericht-zur-Lebensqualitaet-in-
Deutschland.pdf?__blob=publicationFile
Wohnen und sozialer Zusammenhalt beschreiben „Unser Umfeld“. Eine starke
Wirtschaft, eine saubere Umwelt, Freiheit und Gleichberechtigung, Frieden und
Deutschlands Verantwortung in der Welt sind Dimensionen, die „Unser Land“
betreffen.
Ziel der Bundesregierung ist mithin die Verbesserung der Lebensqualität für alle
Bürgerinnen und Bürger. Der Bericht ist die Basis für ein gemeinsames
Verständnis darüber, was zu einem guten Leben in Deutschland gehört. Er zeigt viele
thematische Schnittstellen auf und spiegelt die wachsende Komplexität der
Herausforderungen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft wider. Dies verdeutlicht die
Notwendigkeit einer engen ressortübergreifenden Zusammenarbeit. Die
Indikatoren helfen, den Erfolg der ergriffenen Maßnahmen messbar zu machen. Nicht
zuletzt soll durch den Bericht der gesellschaftliche Diskurs über die
Lebensqualität in Deutschland angeregt und verstetigt werden.
37. Welche Forschungsvorhaben werden vom BMEL finanziert?
Bis wann sollen Ergebnisse vorliegen?
Werden diese veröffentlicht, und in welcher Form finden sie Eingang in das
Regierungshandeln, beispielsweise in den Bereichen
a) ländliche Regionalentwicklung, Raumordnung und ländliche Mobilität,
b) ärztliche Versorgung auf den Land,
c) regionale Wirtschaftsstrukturförderung besonders in strukturschwachen
Regionen, Förderung von regionaler Wertschöpfung und ländlicher
Tourismus,
d) Digitalisierungsstrategien für die ländliche Regionalentwicklung, und
e) demografische Entwicklung?
Die Fragen 37a bis 37e werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Das BMEL finanziert diverse Forschungsvorhaben mit Bezug zur ländlichen
Entwicklung, die bei der Umsetzung gesetzgeberischer Maßnahmen berücksichtigt
werden sollen. Im Folgenden seien genannt:
Das Monitoring ländlicher Räume beim Thünen-Institut bietet tiefere und
regional differenzierte Einblicke in die Lebens- und Arbeitsverhältnisse
ländlicher Räume aus Sicht der amtlichen Statistik (vielfach aus der laufenden
Raumbeobachtung des BBSR). Dabei werden auch die Aspekte
Raumentwicklung, Mobilität, Versorgung, Wirtschaftsstrukturen, Wertschöpfung,
Digitalisierung und Demografie berücksichtigt, die auch im Landatlas des Thünen-
Instituts dargestellt sind. Darüber hinaus wurden Daten zur subjektiven
Bewertung ländlicher Lebensverhältnisse neu erhoben, die derzeit ausgewertet
werden. Im Zusammenhang mit dem Monitoring ist beim Thünen-Institut auch die
in dieser Anfrage angesprochene Abgrenzung und Typisierung ländlicher
Räume entwickelt worden (hierzu siehe Antwort zu Frage 1). Die Ergebnisse
des Monitoring sind u. a. in den „Zweiten Bericht der Bundesregierung zur
Entwicklung der ländlichen Räume“ (Bundestagsdrucksache 18/10400)
eingeflossen.
Das Forschungsprojekt „Ländliche Lebensverhältnisse im Wandel“ untersucht
die Alltagswelt und die Entwicklung in 14 Dörfern und deren Umland in
Deutschland bereits seit 1952. Anfänglich auf zehn westdeutsche Dörfer
bezogen, wurde die Studie 1992 um vier ostdeutsche Dörfer erweitert. Die jüngste
Auswertung aus dem Jahr 2015, die in Koordination durch das Thünen-Institut
erarbeitet wurde, hat dabei viele Erkenntnisse aus einem Längsschnitt der
Entwicklung der untersuchten Dörfer erbracht.
Das ursprünglich unter dem Titel „Potenzial und Hemmnisse der
Beschäftigung von Menschen mit Behinderung im ländlichen Raum“ begonnene
Entscheidungshilfe-Projekt trägt nunmehr den Titel „Potenzial und Hemmnisse
der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen in Grünen Berufen“. Die
in Auftrag gegebene Studie soll auch in die Politik des BMEL für ländliche
Räume einfließen. Schwerpunkt der Studie ist aber, dies verdeutlicht bereits
der jetzige Name, die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen in
Grünen Berufen. Das BMEL befindet sich mit den beauftragten Instituten derzeit
in der Abstimmung im Vorfeld der Abnahme der Studie. Eine
Veröffentlichung ist geplant.
Studie zu „Urlaub auf dem Bauernhof – Analyse der Ist-Situation und des
Marktpotentials im Agrotourismus“. Im Rahmen der Studie erfolgten
umfangreiche Befragungen von Betrieben und Experten, um aussagekräftige Daten
über die Ist-Situation sowie Informationen über das Marktpotential im
Agrotourismus zu ermitteln. Ziel der Studie war es, eine bundesweite Übersicht über
die quantitative Dimension der Angebotsseite des Agrotourismus zu erfassen,
Kriterien erfolgreicher Ansätze zu identifizieren und damit Hilfestellungen für
Beratung und Investitionsentscheidungen insbesondere im Kontext der
Diversifizierungsförderung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) zu entwickeln. Die Veröffentlichung
der Studie wird zurzeit vorbereitet.
Studie zum Thema „Die Erwerbssituation von Frauen in ländlichen Regionen
unter dem Einfluss der Digitalisierung der Arbeitswelt“. Schwerpunkte sind
die Chancen und Risiken aus der Digitalisierung für Frauen und Männer in
peripheren ländlichen Regionen. Es wird analysiert, wie sich aus diesen
gesellschaftlichen Trends die Chancengerechtigkeit für beide Geschlechter in
ländlichen Räumen verändert und ob der zunehmende Digitalisierungsprozess
bestehende Benachteiligungen von Frauen abbauen kann oder ob er eher zur
Etablierung neuer Ungleichheiten beiträgt. Ergebnisse liegen voraussichtlich
im Herbst 2017 vor. Diese werden veröffentlicht.
Darüber hinaus werden in den genannten Bereichen Forschungsvorhaben von
verschiedenen Bundesressorts unterstützt oder beim Thünen-Institut, beim BBSR
oder anderen Einrichtungen durchgeführt, die in die laufende Regierungsarbeit
einfließen.
Anlage 1- Angemeldete GAK-Bundesmittel für 2017 (in Millionen Euro)
Länder ILE insgsamt
davon
Integrierte
ländliche
Entwicklungskonzepte
(ILEK)
Pläne für
die
Entwicklung
ländlicher
Gemeinden
Regionalmanagement
Dorfentwicklung
Dem ländlichen
Charakter
angepasste
Infrastrukturmanahmen
Neuordnung
ländlichen
Grundbesitzes und
Gestaltung
ländlichen
Raumes
Breitbandversorgung
ländlicher
Räume
Kleinstunternehmen
der
Grundversorgung
Einrichtungen für
lokale
Basisdienstleistungen
BW 13,867 0,060 9,291 0,993 3,523
BY 33,380 0,258 0,330 0,318 12,900 2,340 10,006 1,867 2,280 3,081
BE 0,455 0,330 0,125
BB 8,135 0,060 2,000 4,200 0,075 1,800
HB 0,043 0,043
HH 0,210 0,210
HE 4,790 0,036 0,210 0,750 0,228 1,758 0,458 0,660 0,690
MV 17,887 0,120 0,120 11,063 0,900 1,800 0,786 3,098
NI 26,023 0,720 0,012 10,081 3,000 9,030 1,680 0,600 0,900
NW 5,959 0,072 0,870 0,588 2,700 0,432 1,297
RP 10,409 0,006 2,640 0,600 4,859 0,900 0,701 0,701
SL 1,285 0,009 0,360 0,006 0,843 0,067
SN 10,110 5,340 4,200 0,570
ST 15,027 0,660 0,045 3,628 1,440 6,797 0,690 0,567 1,200
SH 6,300 3,360 0,090 0,750 1,200 0,900
TH 14,606 8,602 1,479 2,040 0,544 0,971 0,971
Insgesamt 168,485 0,432 1,839 0,705 60,027 12,418 56,162 12,455 9,809 14,638
Anlage 2 - Bruttowertschöpfung nach Sektoren (% Anteil an Summe aller Wirtschaftszweige)
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei Grad der Ländlichkeit 1997 2000 2005 2010 2014
Schleswig-Holstein insgesamt 2,0 2,0 1,2 1,4 1,3
sehr ländlich 3,0 3,0 2,0 2,2 2,0
eher ländlich 1,9 1,9 1,2 1,3 1,3
nicht ländlich 0,7 0,8 0,4 0,4 0,4
Hamburg nicht ländlich 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1
Niedersachsen insgesamt 2,0 2,0 1,5 1,5 1,4
sehr ländlich . 3,6 2,9 2,8 2,5
eher ländlich . 1,5 1,1 1,2 1,1
nicht ländlich . 0,2 0,2 0,2 0,2
Bremen nicht ländlich 0,2 0,2 0,2 0,0 0,1
Nordrhein-Westfalen insgesamt 0,6 0,6 0,4 0,4 0,4
sehr ländlich 1,6 1,3 1,0 1,1 0,9
eher ländlich 1,9 1,7 1,3 1,4 1,1
nicht ländlich 0,2 0,2 0,2 0,2 0,1
Hessen insgesamt 0,5 0,5 0,4 0,3 0,3
sehr ländlich 1,5 1,4 1,0 0,8 0,8
eher ländlich 0,9 0,7 0,6 0,6 0,5
nicht ländlich 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1
Rheinland-Pfalz insgesamt 1,7 1,4 1,3 1,2 1,2
sehr ländlich 2,2 1,6 1,4 1,3 1,3
eher ländlich 2,6 2,3 2,0 1,8 1,8
nicht ländlich 0,4 0,4 0,4 0,4 0,4
Baden-Württemberg insgesamt 0,9 1,0 0,6 0,4 0,5
sehr ländlich 2,3 2,2 1,3 1,0 1,0
eher ländlich 1,2 1,2 0,8 0,6 0,6
nicht ländlich 0,3 0,3 0,2 0,1 0,2
Bayern insgesamt 1,3 1,2 0,9 0,8 0,8
sehr ländlich 2,6 2,5 1,8 1,5 1,5
eher ländlich 1,4 1,4 1,0 0,9 0,9
nicht ländlich 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1
Saarland insgesamt 0,3 0,3 0,2 0,2 0,2
sehr ländlich 1,0 0,8 0,5 0,5 0,5
eher ländlich 0,3 0,3 0,2 0,2 0,2
nicht ländlich 0,1 0,1 0,0 0,1 0,1
Berlin nicht ländlich 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Brandenburg insgesamt 2,1 2,1 1,7 1,6 1,6
sehr ländlich 4,5 5,2 3,8 4,0 3,8
eher ländlich 2,0 1,9 1,5 1,5 1,5
nicht ländlich 0,1 0,0 0,1 0,1 0,1
Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 4,1 4,2 2,6 2,6 2,8
sehr ländlich . 5,7 3,5 3,6 3,9
eher ländlich . 2,6 1,6 1,6 1,7
nicht ländlich . 0,0 0,0 0,0 0,1
Sachsen insgesamt 1,3 1,3 0,9 0,8 0,8
sehr ländlich 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
eher ländlich 2,0 2,1 1,5 1,3 1,3
nicht ländlich 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1
Sachsen-Anhalt insgesamt 2,5 2,6 1,6 1,9 1,8
sehr ländlich 4,3 4,3 2,7 3,3 3,1
eher ländlich 2,5 2,5 1,5 1,6 1,6
nicht ländlich 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1
Thüringen insgesamt 2,2 2,1 1,3 1,3 1,3
sehr ländlich 2,8 2,7 1,7 1,7 1,7
eher ländlich 2,1 2,3 1,4 1,4 1,4
nicht ländlich 0,3 0,3 0,2 0,2 0,2
Deutschland insgesamt 1,1 1,1 0,8 0,7 0,7
sehr ländlich . 2,7 1,9 1,8 1,7
eher ländlich . 1,6 1,1 1,1 1,0
nicht ländlich . 0,2 0,1 0,1 0,1
noch: Bruttowertschöpfung nach Sektoren (% Anteil an Summe aller Wirtschaftszweige)
verarbeitendes Gewerbe Grad der Ländlichkeit 1997 2000 2005 2010 2014
Schleswig-Holstein insgesamt 16,4 16,3 15,9 14,7 15,4
sehr ländlich . 13,7 12,3 11,2 11,5
eher ländlich . 20,4 20,1 18,0 19,6
nicht ländlich . 15,6 16,0 15,8 16,1
Hamburg nicht ländlich 12,6 12,8 12,1 11,6 12,2
Niedersachsen insgesamt 22,3 24,7 23,3 22,3 22,7
sehr ländlich . 23,4 22,7 21,5 21,5
eher ländlich . 24,7 23,6 21,0 21,0
nicht ländlich . 26,2 24,0 24,1 25,3
Bremen nicht ländlich 23,0 23,4 21,2 19,9 20,1
Nordrhein-Westfalen insgesamt 23,8 23,2 22,1 20,7 19,9
sehr ländlich 32,1 32,4 31,4 29,8 29,9
eher ländlich 30,9 30,5 29,1 28,6 28,5
nicht ländlich 21,3 20,6 19,5 17,9 16,7
Hessen insgesamt 20,3 20,3 18,6 18,7 19,1
sehr ländlich 27,9 29,1 27,3 27,8 27,4
eher ländlich 20,3 21,5 19,0 20,5 20,1
nicht ländlich 17,6 16,7 15,2 14,7 15,8
Rheinland-Pfalz insgesamt 27,3 27,4 26,2 25,9 25,6
sehr ländlich 24,9 26,1 24,2 22,9 23,2
eher ländlich 25,4 25,0 25,8 26,0 26,8
nicht ländlich 31,3 31,0 28,7 28,9 26,9
Baden-Württemberg insgesamt 31,6 32,4 31,6 31,2 32,7
sehr ländlich 35,0 37,5 37,6 37,6 38,9
eher ländlich 32,6 34,5 34,0 33,2 35,5
nicht ländlich 29,8 29,0 27,7 27,5 28,4
Bayern insgesamt 24,3 24,7 24,6 26,0 27,3
sehr ländlich 28,3 28,5 28,6 30,0 30,8
eher ländlich 25,7 26,3 25,2 25,9 25,8
nicht ländlich 20,3 21,0 21,0 22,7 25,3
Saarland insgesamt 24,3 25,1 27,2 24,9 26,8
sehr ländlich 23,3 24,9 23,5 25,4 23,4
eher ländlich 31,3 31,5 36,3 32,8 34,1
nicht ländlich 17,1 18,3 18,5 16,0 20,4
Berlin nicht ländlich 12,0 11,4 10,8 10,5 9,3
Brandenburg insgesamt 11,7 14,0 13,9 13,3 13,6
sehr ländlich 12,8 15,0 16,2 16,8 17,1
eher ländlich 12,7 15,4 15,2 14,4 14,6
nicht ländlich 1,6 1,4 0,8 1,2 1,5
Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 8,7 9,5 10,5 10,7 11,2
sehr ländlich . 9,3 10,7 11,2 10,4
eher ländlich . 12,3 13,5 12,4 14,3
nicht ländlich . 7,6 6,6 6,9 11,0
Sachsen insgesamt 14,3 17,2 19,4 18,9 19,6
sehr ländlich . 0,0 0,0 0,0 0,0
eher ländlich . 21,2 21,7 22,9 23,7
nicht ländlich . 10,7 15,9 12,8 13,7
Sachsen-Anhalt insgesamt 12,9 15,6 18,9 20,3 19,9
sehr ländlich . 17,2 21,2 22,5 23,0
eher ländlich . 21,1 25,7 27,5 25,9
nicht ländlich . 5,1 5,5 5,8 6,3
Thüringen insgesamt 15,5 19,3 22,3 22,7 23,1
sehr ländlich 19,6 24,2 27,5 27,7 28,9
eher ländlich 13,2 16,0 19,0 19,8 19,4
nicht ländlich 7,0 10,1 11,8 12,7 12,2
Deutschland insgesamt 22,4 23,0 22,4 22,2 22,6
sehr ländlich . 26,6 26,5 26,6 27,2
eher ländlich . 26,2 25,8 25,6 26,2
nicht ländlich . 20,1 19,3 18,8 19,1
noch: Bruttowertschöpfung nach Sektoren (% Anteil an Summe aller Wirtschaftszweige)
Dienstleistungsbereiche Grad der Ländlichkeit 1997 2000 2005 2010 2014
Schleswig-Holstein insgesamt 72,8 73,5 75,0 75,6 74,7
sehr ländlich 74,5 74,9 78,7 77,4 77,1
eher ländlich 67,0 67,7 69,2 71,9 69,7
nicht ländlich 76,1 77,3 76,3 76,9 76,7
Hamburg nicht ländlich 81,4 82,2 83,4 83,8 83,4
Niedersachsen insgesamt 66,1 64,3 67,2 66,8 67,0
sehr ländlich . 61,7 65,7 64,7 65,3
eher ländlich . 64,3 67,6 68,7 68,5
nicht ländlich . 67,3 68,6 68,1 68,0
Bremen nicht ländlich 68,9 68,2 71,8 72,8 73,1
Nordrhein-Westfalen insgesamt 67,5 69,1 70,6 70,5 71,9
sehr ländlich 58,3 58,9 60,8 60,9 61,0
eher ländlich 59,1 59,9 62,8 62,6 63,1
nicht ländlich 70,3 72,3 73,4 73,4 75,2
Hessen insgesamt 72,8 73,0 75,2 74,9 74,6
sehr ländlich 63,0 62,2 65,8 64,7 65,0
eher ländlich 69,5 68,4 71,4 69,7 70,5
nicht ländlich 77,4 78,3 79,9 80,5 79,6
Rheinland-Pfalz insgesamt 62,7 62,9 65,2 64,9 65,3
sehr ländlich 63,2 62,6 65,7 66,3 65,9
eher ländlich 63,4 64,3 65,0 64,1 63,7
nicht ländlich 61,7 61,9 64,8 64,3 66,3
Baden-Württemberg insgesamt 59,7 59,6 61,6 61,3 60,2
sehr ländlich 54,8 53,1 55,1 54,3 52,7
eher ländlich 58,1 56,9 58,9 58,1 56,3
nicht ländlich 62,5 63,9 65,9 66,2 65,8
Bayern insgesamt 66,7 66,9 68,3 66,0 65,0
sehr ländlich 58,8 59,0 61,1 58,2 57,7
eher ländlich 65,2 64,9 66,9 65,4 65,4
nicht ländlich 74,0 74,1 74,9 72,8 70,7
Saarland insgesamt 67,0 67,2 64,9 66,4 64,7
sehr ländlich 67,5 65,4 68,3 66,1 68,4
eher ländlich 60,5 61,0 56,9 58,6 58,6
nicht ländlich 73,7 74,7 72,5 75,2 69,8
Berlin nicht ländlich 78,6 80,8 83,1 82,4 83,8
Brandenburg insgesamt 66,5 69,9 73,7 71,8 71,2
sehr ländlich 64,0 67,7 70,6 69,4 68,3
eher ländlich 64,8 68,1 71,9 69,6 69,0
nicht ländlich 84,2 87,5 91,9 92,1 92,2
Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 70,1 74,4 77,8 77,3 75,4
sehr ländlich . 72,9 77,2 76,2 75,1
eher ländlich . 72,8 72,6 75,0 72,7
nicht ländlich . 82,1 85,6 83,7 78,9
Sachsen insgesamt 65,8 68,4 69,8 68,5 67,7
sehr ländlich 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
eher ländlich 60,4 62,8 66,1 62,3 60,9
nicht ländlich 74,5 77,4 75,2 77,9 77,5
Sachsen-Anhalt insgesamt 64,2 67,6 68,4 65,7 65,8
sehr ländlich 61,6 64,6 64,7 62,8 61,9
eher ländlich 59,4 60,8 61,9 57,2 58,2
nicht ländlich 74,0 81,8 83,8 82,9 83,1
Thüringen insgesamt 65,1 66,6 66,8 65,8 65,9
sehr ländlich 60,4 61,0 61,0 60,1 59,1
eher ländlich 67,1 69,9 70,6 68,6 69,2
nicht ländlich 75,1 77,7 78,3 78,0 79,7
Deutschland insgesamt 67,4 68,0 69,8 69,1 69,0
sehr ländlich . 61,1 63,6 62,2 61,7
eher ländlich . 62,8 65,1 64,0 63,5
nicht ländlich . 73,2 74,5 74,3 74,4
Anlage 3 - Erwerbstätige nach Sektoren (% Anteil an Summe aller Wirtschaftszweige)
Land- und
Forstwirtschaft, Fischerei
Grad der Ländlichkeit 1997 2000 2005 2010 2014
Schleswig-Holstein insgesamt 2,8 2,7 2,6 2,7 2,6
sehr ländlich 3,7 3,7 3,7 3,9 3,7
eher ländlich 3,2 3,0 3,0 3,0 2,9
nicht ländlich 1,2 1,0 1,0 1,0 0,9
Hamburg nicht ländlich 0,3 0,3 0,3 0,3 0,2
Niedersachsen insgesamt 3,1 2,8 2,6 2,7 2,8
sehr ländlich 5,4 4,7 4,4 4,5 4,7
eher ländlich 2,3 2,1 2,1 2,2 2,3
nicht ländlich 0,5 0,5 0,4 0,4 0,4
Bremen nicht ländlich 0,2 0,2 0,2 0,2 0,1
Nordrhein-Westfalen insgesamt 1,1 1,0 1,0 0,9 0,9
sehr ländlich 2,3 1,9 1,8 1,6 1,7
eher ländlich 2,8 2,4 2,4 2,2 2,3
nicht ländlich 0,5 0,5 0,5 0,4 0,5
Hessen insgesamt 1,3 1,2 1,0 1,0 0,9
sehr ländlich 2,9 2,5 2,0 1,9 1,8
eher ländlich 1,8 1,6 1,5 1,5 1,4
nicht ländlich 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3
Rheinland-Pfalz insgesamt 2,7 2,5 2,3 2,3 2,2
sehr ländlich 3,5 3,2 2,7 2,6 2,4
eher ländlich 3,2 3,0 2,8 2,8 2,7
nicht ländlich 0,9 0,9 1,2 1,3 1,3
Baden-Württemberg insgesamt 1,9 1,7 1,5 1,3 1,2
sehr ländlich 3,7 3,2 2,7 2,4 2,1
eher ländlich 2,5 2,2 1,9 1,7 1,5
nicht ländlich 0,7 0,6 0,6 0,5 0,5
Bayern insgesamt 3,2 3,0 2,6 2,4 2,0
sehr ländlich 5,1 4,8 4,1 3,8 3,2
eher ländlich 4,1 3,9 3,3 3,0 2,6
nicht ländlich 0,4 0,3 0,3 0,3 0,2
Saarland insgesamt 0,6 0,6 0,4 0,5 0,5
sehr ländlich 2,1 1,5 1,1 1,2 1,4
eher ländlich 0,5 0,6 0,5 0,5 0,6
nicht ländlich 0,1 0,2 0,2 0,2 0,2
Berlin nicht ländlich 0,1 0,1 0,1 0,0 0,0
Brandenburg insgesamt 3,4 3,3 3,0 2,8 2,8
sehr ländlich 6,5 6,4 5,9 5,8 5,6
eher ländlich 3,3 3,1 2,9 2,7 2,8
nicht ländlich 0,3 0,2 0,3 0,2 0,2
Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 3,4 3,5 3,1 3,1 3,2
sehr ländlich . 4,5 4,0 4,0 4,2
eher ländlich . 2,0 1,9 2,0 2,0
nicht ländlich . 0,3 0,1 0,1 0,1
Sachsen insgesamt 2,2 2,1 1,7 1,6 1,4
sehr ländlich 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
eher ländlich 3,2 3,1 2,6 2,5 2,3
nicht ländlich 0,3 0,3 0,2 0,2 0,2
Sachsen-Anhalt insgesamt 2,6 2,6 2,4 2,2 2,1
sehr ländlich 4,5 4,4 4,0 3,7 3,5
eher ländlich 2,2 2,5 2,2 2,1 2,0
nicht ländlich 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1
Thüringen insgesamt 2,9 2,6 2,1 2,0 2,1
sehr ländlich . 3,3 2,7 2,5 2,7
eher ländlich . 2,6 2,1 2,0 2,1
nicht ländlich . 0,6 0,3 0,3 0,3
Deutschland insgesamt 2,1 1,9 1,7 1,6 1,5
sehr ländlich . 3,9 3,5 3,3 3,1
eher ländlich . 2,7 2,4 2,3 2,2
nicht ländlich . 0,4 0,4 0,4 0,4
noch: Erwerbstätige nach Sektoren (% Anteil an Summe aller Wirtschaftszweige)
Verarbeitendes Gewerbe Grad der Ländlichkeit 1997 2000 2005 2010 2014
Schleswig-Holstein insgesamt 14,7 13,8 12,9 12,2 12,1
sehr ländlich . 11,5 10,5 9,8 9,9
eher ländlich . 17,7 16,6 15,6 15,2
nicht ländlich . 13,1 12,5 12,0 12,1
Hamburg nicht ländlich 11,9 10,8 9,7 8,7 8,7
Niedersachsen insgesamt 19,4 18,7 17,4 16,1 16,2
sehr ländlich . 19,4 17,9 17,2 17,2
eher ländlich . 18,7 17,4 15,9 15,5
nicht ländlich . 17,7 16,8 14,5 15,2
Bremen nicht ländlich 0,0 17,4 15,9 14,2 14,4
Nordrhein-Westfalen insgesamt 22,1 20,4 18,1 16,6 16,5
sehr ländlich . 27,5 25,9 24,7 25,0
eher ländlich . 26,8 24,1 22,9 23,1
nicht ländlich . 17,8 15,6 13,9 13,7
Hessen insgesamt 20,1 18,6 16,7 15,4 15,4
sehr ländlich . 25,5 24,3 23,2 23,5
eher ländlich . 20,3 18,1 17,3 17,3
nicht ländlich . 14,2 12,1 10,6 10,4
Rheinland-Pfalz insgesamt 21,6 20,9 19,1 18,5 18,5
sehr ländlich . 22,7 20,9 20,5 20,9
eher ländlich . 20,2 19,4 18,8 18,7
nicht ländlich . 19,2 16,4 15,3 15,2
Baden-Württemberg insgesamt 28,1 27,6 26,4 24,9 24,9
sehr ländlich . 33,1 32,4 31,9 32,8
eher ländlich . 30,0 28,9 27,4 27,5
nicht ländlich . 23,3 21,7 19,8 19,5
Bayern insgesamt 23,1 22,7 21,6 20,7 20,7
sehr ländlich . 26,9 25,8 25,4 25,9
eher ländlich . 22,9 22,0 21,4 21,1
nicht ländlich . 17,6 16,6 14,7 14,5
Saarland insgesamt 21,5 21,8 21,4 20,6 21,2
sehr ländlich . 26,1 24,3 22,6 22,6
eher ländlich . 27,6 26,8 25,7 26,4
nicht ländlich . 14,1 14,3 14,1 15,0
Berlin nicht ländlich 9,9 9,0 7,5 6,8 6,6
Brandenburg insgesamt 12,0 11,3 10,7 11,1 11,9
sehr ländlich . 13,7 14,7 15,0 16,7
eher ländlich . 11,9 11,1 11,7 12,4
nicht ländlich . 2,4 1,8 1,7 2,0
Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 10,0 9,6 9,7 10,2 10,3
sehr ländlich . 9,9 9,9 10,5 10,4
eher ländlich . 10,4 10,9 11,2 11,9
nicht ländlich . 7,2 6,9 7,2 8,1
Sachsen insgesamt 15,8 15,9 16,1 16,2 17,3
sehr ländlich . 0,0 0,0 0,0 0,0
eher ländlich . 19,5 19,8 20,5 22,0
nicht ländlich . 9,3 9,8 9,1 9,9
Sachsen-Anhalt insgesamt 13,4 13,2 14,0 15,2 16,2
sehr ländlich . 15,1 16,8 18,0 19,5
eher ländlich . 16,1 17,1 19,1 19,6
nicht ländlich . 6,5 5,7 5,7 6,4
Thüringen insgesamt 16,8 17,8 19,1 19,5 20,5
sehr ländlich . 21,8 23,5 24,3 25,9
eher ländlich . 15,2 16,3 16,8 17,9
nicht ländlich . 9,1 9,5 9,2 8,7
Deutschland insgesamt 20,3 19,6 18,4 17,4 17,5
sehr ländlich . 23,3 22,6 22,1 22,7
eher ländlich . 22,1 21,2 20,6 20,9
nicht ländlich . 16,2 14,7 13,2 13,1
noch: Erwerbstätige nach Sektoren (% Anteil an Summe aller Wirtschaftszweige)
Dienstleistungsbereiche Grad der Ländlichkeit 1997 2000 2005 2010 2014
Schleswig-Holstein insgesamt 73,2 74,9 77,3 77,9 77,9
sehr ländlich 74,3 75,5 78,2 78,4 78,3
eher ländlich 67,9 70,0 72,7 73,8 73,9
nicht ländlich 76,8 78,9 80,5 81,2 81,3
Hamburg nicht ländlich 81,0 82,8 85,0 86,7 86,9
Niedersachsen insgesamt 68,6 70,2 72,8 73,9 73,4
sehr ländlich 64,4 66,3 69,2 69,4 69,0
eher ländlich 69,1 70,8 73,6 74,8 74,8
nicht ländlich 74,7 75,6 77,4 79,9 79,2
Bremen nicht ländlich 74,7 75,9 78,6 80,5 80,6
Nordrhein-Westfalen insgesamt 68,1 70,7 74,1 75,8 76,0
sehr ländlich 60,5 62,6 65,4 66,6 66,1
eher ländlich 60,4 62,9 66,8 67,9 67,5
nicht ländlich 71,1 73,9 77,2 79,1 79,5
Hessen insgesamt 71,1 73,4 76,2 77,5 77,4
sehr ländlich 61,9 63,9 66,6 67,6 67,4
eher ländlich 67,6 69,5 72,7 73,6 73,4
nicht ländlich 77,4 80,1 82,7 84,3 84,4
Rheinland-Pfalz insgesamt 67,1 68,2 71,2 71,8 71,8
sehr ländlich 63,9 64,7 68,0 68,5 68,0
eher ländlich 66,5 67,7 70,1 70,6 70,8
nicht ländlich 72,1 73,6 77,0 78,0 77,9
Baden-Württemberg insgesamt 62,2 63,3 65,7 67,5 67,5
sehr ländlich 54,8 55,4 57,6 58,6 57,9
eher ländlich 58,7 59,6 61,9 63,9 63,9
nicht ländlich 68,3 69,8 72,2 74,3 74,7
Bayern insgesamt 65,1 66,3 68,8 70,1 70,4
sehr ländlich 57,2 58,5 61,5 62,2 62,1
eher ländlich 63,8 64,6 67,0 68,0 68,4
nicht ländlich 75,4 76,6 78,4 80,7 81,1
Saarland insgesamt 67,1 68,0 70,4 71,7 71,6
sehr ländlich 64,8 63,6 67,3 68,6 68,4
eher ländlich 63,0 62,8 64,4 66,0 65,9
nicht ländlich 72,2 74,9 78,1 79,2 79,2
Berlin nicht ländlich 79,2 82,1 86,1 87,5 87,8
Brandenburg insgesamt 65,4 69,7 74,7 75,3 74,4
sehr ländlich 60,2 63,9 67,7 67,9 66,2
eher ländlich 64,2 68,5 73,6 74,0 73,2
nicht ländlich 84,3 88,4 91,9 93,6 93,0
Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 69,3 73,4 78,2 78,3 78,0
sehr ländlich . 71,4 76,7 76,6 76,2
eher ländlich . 74,0 77,2 77,6 77,1
nicht ländlich . 82,9 86,8 87,5 86,6
Sachsen insgesamt 63,4 67,6 71,7 72,2 71,5
sehr ländlich 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
eher ländlich 57,6 61,3 65,4 65,2 63,8
nicht ländlich 74,8 79,2 82,3 83,6 83,4
Sachsen-Anhalt insgesamt 64,1 68,7 73,1 72,7 71,4
sehr ländlich 60,7 64,1 67,7 67,4 65,6
eher ländlich 59,7 64,3 69,0 67,7 66,7
nicht ländlich 75,3 81,3 86,5 87,3 86,7
Thüringen insgesamt 63,5 65,8 68,6 68,9 67,9
sehr ländlich . 60,3 62,7 62,7 61,0
eher ländlich . 67,7 71,0 71,0 70,0
nicht ländlich . 79,7 83,1 84,0 84,7
Deutschland insgesamt 67,5 69,6 72,6 73,9 73,9
sehr ländlich . 62,6 65,6 66,1 65,6
eher ländlich . 64,7 67,9 68,8 68,5
nicht ländlich . 76,1 78,9 80,8 81,0
Anlage 4 - BIP differenziert nach Grad der Ländlichkeit
Gebietseinheit Grad der Bruttoinlandsprodukt je Einwohner (Euro)
Ländlichkeit 1997 2000 2005 2010 2014
Schleswig-Holstein insgesamt 22.398 23.203 24.260 26.394 29.331
sehr ländlich 21.478 22.229 22.837 25.224 27.774
eher ländlich 20.539 21.360 22.550 24.138 26.459
nicht ländlich 26.010 26.995 28.626 31.022 35.210
Hamburg nicht ländlich 43.998 46.712 52.313 55.578 59.958
Niedersachsen insgesamt 21.712 23.439 24.816 28.619 31.824
sehr ländlich . 19.490 20.444 24.343 27.012
eher ländlich . 20.584 21.571 24.189 26.859
nicht ländlich . 35.597 38.486 43.298 47.936
Bremen nicht ländlich 31.377 34.022 38.236 40.966 45.660
Nordrhein-Westfalen insgesamt 24.821 26.259 28.497 32.230 35.947
sehr ländlich 20.755 21.932 23.689 27.021 30.824
eher ländlich 21.432 22.718 23.996 27.315 31.413
nicht ländlich 26.301 27.845 30.456 34.361 37.929
Hessen insgesamt 29.843 32.349 35.238 38.057 41.825
sehr ländlich 19.808 21.466 23.813 26.554 29.849
eher ländlich 19.937 21.684 24.021 25.993 28.357
nicht ländlich 45.167 48.966 52.578 55.496 59.847
Rheinland-Pfalz insgesamt 22.201 23.368 24.872 28.593 31.895
sehr ländlich 17.054 18.228 19.594 22.801 25.620
eher ländlich 19.241 20.354 22.182 25.358 28.863
nicht ländlich 38.831 40.385 41.514 46.727 50.040
Baden-Württemberg insgesamt 27.526 29.882 31.963 36.727 40.964
sehr ländlich 22.861 25.234 27.417 32.025 36.375
eher ländlich 22.263 24.738 26.550 30.338 34.320
nicht ländlich 35.205 37.495 39.778 45.462 49.707
Bayern insgesamt 26.772 29.614 32.164 36.386 41.646
sehr ländlich 20.430 22.033 24.239 28.735 32.709
eher ländlich 21.008 23.137 25.272 28.748 32.097
nicht ländlich 44.303 50.432 53.638 57.210 65.697
Saarland insgesamt 22.063 23.925 27.573 30.151 33.817
sehr ländlich 16.801 18.942 20.274 23.209 24.776
eher ländlich 20.133 21.805 25.441 27.850 30.911
nicht ländlich 27.875 29.903 35.006 37.633 43.345
Berlin nicht ländlich 24.728 25.869 26.761 31.547 34.171
Brandenburg insgesamt 15.877 17.315 19.239 22.720 25.419
sehr ländlich 13.286 14.408 16.230 19.436 22.257
eher ländlich 15.594 16.949 18.848 22.189 24.884
nicht ländlich 26.395 29.903 31.347 35.892 37.506
Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 15.441 16.455 18.204 21.587 24.012
sehr ländlich . 14.844 16.330 19.700 21.561
eher ländlich . 18.260 21.020 23.049 26.343
nicht ländlich . 24.500 26.272 30.831 34.977
Sachsen insgesamt 16.158 17.157 20.044 23.309 26.807
sehr ländlich 0 0 0 0 0
eher ländlich 13.881 14.548 16.801 20.288 23.365
nicht ländlich 22.030 24.004 28.096 30.153 33.974
Sachsen-Anhalt insgesamt 15.154 16.232 18.689 22.241 24.600
sehr ländlich 13.317 14.349 16.611 19.483 22.030
eher ländlich 14.103 15.489 18.128 22.532 24.785
nicht ländlich 21.325 22.211 24.648 27.709 29.579
Thüringen insgesamt 14.877 16.385 18.629 21.883 25.471
sehr ländlich 13.265 14.699 17.210 20.217 23.599
eher ländlich 14.364 15.373 17.104 20.361 23.227
nicht ländlich 23.923 26.879 28.288 31.948 37.164
Deutschland insgesamt 24.133 25.983 28.288 32.137 36.003
sehr ländlich . 20.174 22.028 25.783 29.127
eher ländlich . 20.576 22.523 25.803 29.126
nicht ländlich . 33.904 36.724 40.835 45.165
Anlage 5 - Verfügbares Einkommen je Einwohner differenziert nach Grad der Ländlichkeit
Gebietseinheit Grad der Verfügbares Einkommen je Einwohner (Euro)
Ländlichkeit 1997 2000 2005 2010 2014
Schleswig-Holstein insgesamt 15.697 16.047 18.059 19.524 21.548
sehr ländlich . 15.136 17.272 18.976 21.213
eher ländlich . 17.126 19.014 20.461 22.652
nicht ländlich . 16.108 18.059 19.171 20.666
Hamburg nicht ländlich 17.510 18.325 21.347 22.109 23.596
Niedersachsen insgesamt 14.601 15.254 16.829 18.477 20.169
sehr ländlich . 14.776 16.327 18.168 20.093
eher ländlich . 15.476 17.135 18.612 20.407
nicht ländlich . 16.034 17.573 18.995 20.056
Bremen nicht ländlich 15.080 16.309 17.623 18.860 20.054
Nordrhein-Westfalen insgesamt 15.696 16.433 18.064 19.419 21.207
sehr ländlich 15.176 15.917 18.002 19.830 22.041
eher ländlich 15.602 16.132 17.615 19.323 21.331
nicht ländlich 15.784 16.585 18.209 19.400 21.073
Hessen insgesamt 15.793 16.609 18.506 20.208 21.606
sehr ländlich 14.511 14.844 16.793 18.815 20.726
eher ländlich 15.857 16.555 18.416 20.450 21.995
nicht ländlich 16.818 18.119 19.979 21.137 22.002
Rheinland-Pfalz insgesamt 14.880 15.852 18.157 19.792 21.781
sehr ländlich 14.416 15.285 17.598 19.349 21.683
eher ländlich 15.265 16.376 18.772 20.383 22.395
nicht ländlich 15.210 16.157 18.262 19.675 20.906
Baden-Württemberg insgesamt 16.279 17.260 19.512 21.101 22.869
sehr ländlich 15.259 16.233 18.320 20.160 22.274
eher ländlich 15.854 16.820 19.078 20.706 22.636
nicht ländlich 17.270 18.275 20.614 22.008 23.414
Bayern insgesamt 16.564 17.459 19.578 21.358 23.080
sehr ländlich 14.760 15.520 17.595 19.687 21.740
eher ländlich 16.899 17.757 19.963 21.725 23.544
nicht ländlich 19.466 20.678 22.693 23.794 24.771
Saarland insgesamt 13.493 14.649 16.942 18.275 19.982
sehr ländlich 13.742 15.606 18.795 19.669 21.452
eher ländlich 13.379 14.503 16.529 18.158 20.117
nicht ländlich 13.518 14.315 16.469 17.628 18.923
Berlin nicht ländlich 14.999 15.539 16.402 17.856 18.594
Brandenburg insgesamt 12.547 13.442 15.275 17.005 18.599
sehr ländlich 11.741 12.436 14.179 15.814 17.716
eher ländlich 12.705 13.576 15.379 17.124 18.752
nicht ländlich 12.248 13.870 16.167 17.723 18.247
Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 11.574 12.566 14.342 16.011 17.486
sehr ländlich . 12.422 14.297 16.034 17.668
eher ländlich . 12.883 14.491 16.017 17.518
nicht ländlich . 13.076 14.433 15.866 16.423
Sachsen insgesamt 12.311 13.351 15.067 16.882 18.158
sehr ländlich 0 0 0 0 0
eher ländlich 12.101 13.141 14.853 16.788 18.538
nicht ländlich 12.855 13.901 15.600 17.094 17.369
Sachsen-Anhalt insgesamt 11.723 12.706 14.216 16.151 17.735
sehr ländlich 11.660 12.712 14.268 16.297 18.132
eher ländlich 11.689 12.610 14.184 16.134 17.880
nicht ländlich 11.929 12.887 14.160 15.867 16.662
Thüringen insgesamt 11.729 13.043 14.624 16.369 17.938
sehr ländlich 11.592 12.984 14.600 16.381 18.131
eher ländlich 11.787 12.939 14.618 16.340 17.948
nicht ländlich 12.283 13.559 14.743 16.370 17.132
Deutschland insgesamt 15.105 15.961 17.848 19.452 21.117
sehr ländlich . 14.869 16.831 18.743 20.769
eher ländlich . 15.591 17.531 19.293 21.165
nicht ländlich . 16.971 18.761 20.026 21.302
Anlage 6
Tabelle 1 zu Frage 29: Arbeitslosenquoten bezogen auf abhängige zivile Erwerbspersonen nach Bundesländern und Thuenen-
Typisierung – in Prozent –
Deutschland (Gebietsstand Juni 2017)
Zeitreihe
Bundesland
Thuenen-
Typisierung
Arbeitslosenquote bezogen auf abhängige zivile Erwerbspersonen
JD
2008
JD
2009
JD
2010
JD
2011
JD
2012
JD
2013
JD
2014
JD
2015
JD
2016
Juni
2017
2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
Insgesamt 8,7 9,1 8,6 7,9 7,6 7,7 7,5 7,1 6,8 6,1
Insgesamt sehr ländlich 7,4 7,8 7,2 6,4 6,1 6,2 6,0 5,7 5,4 4,7
Insgesamt eher ländlich 8,2 8,6 8,0 7,2 6,9 6,9 6,6 6,2 5,9 5,3
Insgesamt nicht ländlich 10,0 10,4 10,0 9,4 9,2 9,2 9,1 8,7 8,3 7,6
Schleswig-Holstein sehr ländlich 9,2 9,6 9,2 8,8 8,3 8,2 8,0 7,5 7,2 6,6
Schleswig-Holstein eher ländlich 6,3 6,5 6,4 6,0 5,8 6,0 5,9 5,7 5,6 5,2
Schleswig-Holstein nicht ländlich 10,6 10,5 10,1 9,9 9,3 9,3 9,2 8,9 8,6 8,0
Hamburg nicht ländlich 9,4 10,0 9,5 9,0 8,6 8,6 8,7 8,5 8,1 7,6
Niedersachsen sehr ländlich 7,5 7,6 7,2 6,5 6,2 6,4 6,2 5,9 5,8 5,4
Niedersachsen eher ländlich 9,1 9,2 9,0 8,2 7,8 7,8 7,6 7,2 7,0 6,6
Niedersachsen nicht ländlich 10,0 10,1 9,9 9,2 8,7 8,6 8,7 8,3 7,9 7,5
Bremen nicht ländlich 12,5 13,0 13,2 12,7 12,3 12,3 12,2 12,1 11,6 11,1
Nordrhein-Westfalen sehr ländlich 5,9 6,9 6,6 5,7 5,6 5,9 5,9 5,6 5,4 5,0
Nordrhein-Westfalen eher ländlich 6,8 7,8 7,5 6,6 6,5 6,7 6,7 6,4 6,1 5,8
Nordrhein-Westfalen nicht ländlich 10,6 10,9 10,6 10,1 10,1 10,4 10,3 9,9 9,6 9,1
Hessen sehr ländlich 6,9 7,3 6,6 5,9 5,7 5,9 5,7 5,4 5,0 4,6
Hessen eher ländlich 6,7 6,9 6,5 6,0 5,7 5,9 5,8 5,6 5,3 5,1
Hessen nicht ländlich 8,3 8,4 8,0 7,6 7,4 7,6 7,6 7,1 6,9 6,3
Rheinland-Pfalz sehr ländlich 5,9 6,4 5,9 5,4 5,3 5,6 5,5 5,3 5,1 4,7
Rheinland-Pfalz eher ländlich 6,2 6,7 6,5 5,9 5,9 6,1 5,9 5,7 5,5 5,1
Rheinland-Pfalz nicht ländlich 7,4 7,9 7,4 7,0 7,0 7,0 7,1 6,9 6,9 6,4
Baden-Württemberg sehr ländlich 3,9 5,2 4,9 3,9 3,8 4,0 3,8 3,7 3,7 3,2
Baden-Württemberg eher ländlich 4,2 5,3 5,0 4,1 3,9 4,1 3,9 3,8 3,8 3,4
Baden-Württemberg nicht ländlich 5,4 6,4 6,1 5,3 5,2 5,4 5,2 5,1 4,9 4,4
Bayern sehr ländlich 4,5 5,3 4,8 3,9 3,7 3,9 3,8 3,7 3,6 2,9
Bayern eher ländlich 3,8 4,5 4,2 3,5 3,4 3,6 3,5 3,3 3,2 2,7
Bayern nicht ländlich 6,3 7,0 6,6 5,9 5,7 5,9 5,9 5,5 5,1 4,5
Saarland sehr ländlich 5,2 5,8 5,7 4,9 4,8 5,1 5,0 4,9 5,2 4,3
Saarland eher ländlich 6,8 7,6 7,4 6,6 6,7 7,4 7,1 6,8 6,8 6,3
Saarland nicht ländlich 11,5 11,3 10,9 10,3 9,9 10,6 10,6 10,9 10,7 9,6
Berlin nicht ländlich 16,1 16,4 15,8 15,5 14,5 13,9 13,2 12,6 11,5 10,2
Brandenburg sehr ländlich 18,0 17,2 15,2 14,8 13,9 13,2 12,3 11,6 10,7 8,9
Brandenburg eher ländlich 14,2 13,4 12,2 11,7 11,2 10,9 10,4 9,5 8,7 7,4
Brandenburg nicht ländlich 9,1 9,3 9,2 8,8 8,5 8,4 8,1 7,8 7,4 6,3
Mecklenburg-Vorpommern sehr ländlich 15,8 15,0 14,0 13,9 13,3 13,2 12,5 11,7 10,9 8,8
Mecklenburg-Vorpommern eher ländlich 14,4 14,1 13,3 13,1 12,4 11,6 10,9 9,8 9,2 8,0
Mecklenburg-Vorpommern nicht ländlich 15,1 15,1 14,7 14,5 13,4 12,7 11,9 11,0 10,7 9,1
Sachsen eher ländlich 14,0 14,1 12,7 11,4 10,5 10,2 9,6 8,8 7,9 6,8
Sachsen nicht ländlich 14,9 14,9 14,1 12,8 11,6 11,1 10,5 9,8 9,0 7,8
Sachsen-Anhalt sehr ländlich 14,6 14,4 13,0 12,0 11,7 11,5 10,9 10,5 9,8 8,1
Sachsen-Anhalt eher ländlich 15,8 15,2 13,8 13,1 12,8 12,4 11,8 11,2 10,3 8,8
Sachsen-Anhalt nicht ländlich 15,6 15,0 14,0 12,8 13,1 12,8 12,7 12,2 11,5 10,2
Thüringen sehr ländlich 11,8 12,3 10,6 9,3 8,9 8,7 8,2 7,7 7,0 5,9
Thüringen eher ländlich 13,4 13,5 11,8 10,8 10,6 10,2 9,7 9,1 8,1 7,2
Thüringen nicht ländlich 12,7 12,1 10,6 10,1 9,6 8,9 8,7 8,4 7,9 6,9
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Anlage 6
Tabelle 2 zu Frage 29: Arbeitslosen - Arbeitsstellen Relation nach Bundesländern und Thuenen-Typisierung
Deutschland (Gebietsstand Juni 2017) Zeitreihe
Bundesland
Thuenen-
Typisierung
Jahresdurchschnitt 2008
Jahresdurchschnitt
2009
Jahresdurchschnitt 2010
Jahresdurchschnitt 2011
Jahresdurchschnitt 2012
Insgesamt
darunter
Insgesamt
darunter
Insgesamt
darunter
Insgesamt
darunter
Insgesamt
darunter
Summe der
Fachkräfte,
Spezialisten
und
Experten
Summe der
Fachkräfte,
Spezialisten
und
Experten
Summe der
Fachkräfte,
Spezialisten
und
Experten
Summe der
Fachkräfte,
Spezialisten
und
Experten
Summe der
Fachkräfte,
Spezialisten
und
Experten
3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
Insgesamt 838 508 1.136 708 901 598 638 398 607 359
Insgesamt sehr ländlich 897 556 1.188 757 850 578 565 361 527 321
Insgesamt eher ländlich 1.014 633 1.360 875 998 684 667 421 627 376
Insgesamt nicht ländlich 810 486 1.094 669 924 599 689 425 650 377
Schleswig-Holstein sehr ländlich 1.144 657 1.351 805 1.079 699 908 545 790 458
Schleswig-Holstein eher ländlich 788 519 949 685 799 599 612 432 587 403
Schleswig-Holstein nicht ländlich 923 527 1.135 682 880 576 709 426 609 360
Hamburg nicht ländlich 382 231 545 351 538 387 473 310 437 277
Niedersachsen sehr ländlich 920 532 1.039 630 793 504 532 323 505 289
Niedersachsen eher ländlich 1.123 642 1.296 821 1.038 703 771 483 715 426
Niedersachsen nicht ländlich 696 440 921 586 786 509 577 357 522 317
Bremen nicht ländlich 787 445 1.096 601 1.041 629 802 456 764 423
Nordrhein-Westfalen sehr ländlich 733 408 1.190 688 896 564 548 321 486 277
Nordrhein-Westfalen eher ländlich 796 433 1.269 722 961 572 616 346 618 331
Nordrhein-Westfalen nicht ländlich 998 557 1.309 750 1.098 657 807 465 812 439
Hessen sehr ländlich 754 462 995 595 699 471 513 324 518 300
Hessen eher ländlich 825 449 1.072 589 780 464 563 309 554 303
Hessen nicht ländlich 496 277 710 395 562 347 430 250 469 253
Rheinland-Pfalz sehr ländlich 827 483 1.059 644 771 500 594 366 588 359
Rheinland-Pfalz eher ländlich 745 485 1.055 666 761 517 545 345 542 324
Rheinland-Pfalz nicht ländlich 616 351 727 405 565 358 433 248 407 236
Baden-Württemberg sehr ländlich 311 195 638 403 451 309 237 156 239 149
Baden-Württemberg eher ländlich 425 255 784 501 584 408 326 216 294 188
Baden-Württemberg nicht ländlich 398 238 697 435 546 366 341 217 333 188
Bayern sehr ländlich 601 376 936 607 630 442 367 251 334 222
Bayern eher ländlich 427 305 708 521 506 399 293 232 289 228
Bayern nicht ländlich 466 294 705 459 624 426 482 321 446 279
Saarland sehr ländlich 761 423 1.103 605 806 507 591 341 540 320
Saarland eher ländlich 840 493 1.293 762 924 605 566 336 569 307
Saarland nicht ländlich 1.089 616 1.386 826 884 630 567 424 557 298
Berlin nicht ländlich 2.638 1.740 2.827 1.939 2.346 1.653 1.709 1.150 1.159 749
Brandenburg sehr ländlich 4.031 2.600 3.613 2.386 2.238 1.567 1.829 1.164 1.480 868
Brandenburg eher ländlich 2.629 1.647 2.333 1.605 1.743 1.260 1.378 871 1.220 723
Brandenburg nicht ländlich 919 527 1.136 734 1.072 811 994 732 788 570
Mecklenburg-Vorpommern sehr ländlich 2.151 1.402 2.218 1.534 1.772 1.249 1.437 941 1.216 740
Mecklenburg-Vorpommern eher ländlich 1.347 888 1.370 931 1.317 898 1.036 662 852 535
Mecklenburg-Vorpommern nicht ländlich 1.848 1.191 2.182 1.420 1.657 1.143 1.195 769 1.059 651
Sachsen eher ländlich 2.199 1.435 2.583 1.701 1.831 1.266 1.247 778 1.133 653
Sachsen nicht ländlich 1.398 897 1.623 1.088 1.439 1.022 1.123 748 986 626
Sachsen-Anhalt sehr ländlich 2.438 1.490 2.490 1.613 1.931 1.303 1.338 766 1.266 722
Sachsen-Anhalt eher ländlich 2.784 1.650 2.845 1.701 2.182 1.377 1.598 771 1.560 716
Sachsen-Anhalt nicht ländlich 1.441 810 1.460 838 1.308 822 913 559 894 528
Thüringen sehr ländlich 1.554 1.010 1.775 1.237 1.145 834 769 519 686 450
Thüringen eher ländlich 1.805 1.174 2.222 1.497 1.325 974 928 655 850 555
Thüringen nicht ländlich 842 576 935 649 680 490 535 383 454 319
Anlage 6
Tabelle 2 zu Frage 29: Arbeitslosen - Arbeitsstellen Relation nach Bundesländern und Thuenen-Typisierung
Deutschland (Gebietsstand Juni 2017)
Zeitreihe
Bundesland
Thuenen-
Typisierung
Jahresdurchschnitt 2013
Jahresdurchschnitt 2014
Jahresdurchschnitt 2015
Jahresdurchschnitt 2016
Juni 2017
Insgesamt
darunter
Insgesamt
darunter
Insgesamt
darunter
Insgesamt
darunter
Insgesamt
darunter
Summe der
Fachkräfte,
Spezialisten
und
Experten
Summe der
Fachkräfte,
Spezialisten
und
Experten
Summe der
Fachkräfte,
Spezialisten
und
Experten
Summe der
Fachkräfte,
Spezialisten
und
Experten
Summe der
Fachkräfte,
Spezialisten
und
Experten
13 14 15 16 17 18 19 20 21 22
Insgesamt 646 392 591 358 491 293 411 243 338 196
Insgesamt sehr ländlich 560 348 497 311 411 252 337 205 255 152
Insgesamt eher ländlich 666 413 587 363 474 288 387 232 305 180
Insgesamt nicht ländlich 690 409 653 385 551 322 471 273 417 236
Schleswig-Holstein sehr ländlich 755 456 715 430 612 354 477 276 395 216
Schleswig-Holstein eher ländlich 559 388 515 357 473 318 407 266 344 214
Schleswig-Holstein nicht ländlich 600 354 557 316 518 301 433 252 373 218
Hamburg nicht ländlich 480 299 525 321 482 292 451 274 424 254
Niedersachsen sehr ländlich 538 315 502 296 428 247 359 202 296 167
Niedersachsen eher ländlich 742 451 663 399 535 320 465 270 405 228
Niedersachsen nicht ländlich 549 338 546 330 459 273 424 250 404 231
Bremen nicht ländlich 810 445 782 427 685 361 570 280 547 266
Nordrhein-Westfalen sehr ländlich 532 316 514 312 433 259 361 213 288 172
Nordrhein-Westfalen eher ländlich 694 388 626 353 515 292 424 240 336 187
Nordrhein-Westfalen nicht ländlich 900 500 834 469 696 386 590 323 500 264
Hessen sehr ländlich 542 324 502 302 418 244 335 195 266 148
Hessen eher ländlich 578 328 535 315 440 259 358 208 318 179
Hessen nicht ländlich 527 295 514 288 408 230 365 208 342 192
Rheinland-Pfalz sehr ländlich 635 405 529 332 427 262 343 213 271 165
Rheinland-Pfalz eher ländlich 567 355 516 322 410 249 346 211 266 165
Rheinland-Pfalz nicht ländlich 428 257 412 234 375 211 319 178 296 164
Baden-Württemberg sehr ländlich 293 188 267 171 221 140 196 121 153 93
Baden-Württemberg eher ländlich 361 235 327 211 280 174 252 157 199 123
Baden-Württemberg nicht ländlich 366 223 343 208 307 184 269 160 236 141
Bayern sehr ländlich 371 251 328 222 268 178 222 147 154 102
Bayern eher ländlich 341 257 318 237 261 192 219 156 166 118
Bayern nicht ländlich 470 297 451 285 352 223 287 182 246 156
Saarland sehr ländlich 551 335 472 287 411 237 387 226 254 155
Saarland eher ländlich 683 390 636 371 520 299 474 255 399 222
Saarland nicht ländlich 575 303 730 384 718 363 632 322 543 274
Berlin nicht ländlich 1.104 738 1.001 653 866 564 710 466 687 447
Brandenburg sehr ländlich 1.521 879 1.192 672 949 508 692 370 457 253
Brandenburg eher ländlich 1.167 776 1.031 648 751 455 543 332 431 255
Brandenburg nicht ländlich 809 601 699 528 451 328 369 261 368 255
Mecklenburg-Vorpommern sehr ländlich 1.180 707 1.007 633 817 512 674 416 465 279
Mecklenburg-Vorpommern eher ländlich 670 438 646 403 483 296 376 231 291 172
Mecklenburg-Vorpommern nicht ländlich 955 594 936 569 883 552 811 494 632 398
Sachsen eher ländlich 1.111 661 846 504 649 386 495 291 358 203
Sachsen nicht ländlich 934 608 787 504 611 388 497 313 417 259
Sachsen-Anhalt sehr ländlich 1.202 695 1.036 602 869 493 714 414 495 281
Sachsen-Anhalt eher ländlich 1.465 752 1.226 673 942 486 772 370 553 294
Sachsen-Anhalt nicht ländlich 856 509 743 439 608 350 499 289 441 246
Thüringen sehr ländlich 680 453 538 361 460 304 369 244 269 175
Thüringen eher ländlich 743 508 609 417 557 376 395 258 304 190
Thüringen nicht ländlich 434 311 430 290 369 245 318 199 239 137
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Anlage 7a - Ankünfte und Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben 2012
nach Grad der Verstädterung, Betriebsarten und dem ständigen Wohnsitz der Gäste
Grad der Verstädterung
----------------
Betriebsart
----------------
Ständiger Wohnsitz der Gäste
2012
Ankünfte Übernachtungen
Durchschnittliche
Aufenthaltsdauer 1)
insgesamt
Veränderung
gegenüber
dem
Vorjahr
insgesamt
Veränderung
gegenüber
dem
Vorjahr
Anzahl % Anzahl % Tage
Gering besiedelt ...................................... 39 683 477 2,4 140 354 860 1,6 3,5
Deutschland ......................................... 34 706 901 1,9 126 644 157 1,1 3,6
Ausland ................................................. 4 976 576 6,1 13 710 703 6,2 2,8
Hotels, Gasthöfe, Pensionen ............ 23 548 725 2,9 60 076 433 2,2 2,6
Deutschland ..................................... 20 113 355 2,2 52 621 364 1,5 2,6
Ausland ............................................. 3 435 370 7,3 7 455 069 7,0 2,2
Hotels (ohne Hotels garnis) .......... 15 342 787 2,8 37 878 769 2,2 2,5
Deutschland ................................. 12 950 076 2,1 32 754 640 1,7 2,5
Ausland ......................................... 2 392 711 7,3 5 124 129 6,1 2,1
Hotels garnis .................................... 2 204 729 2,2 6 833 386 1,1 3,1
Deutschland ................................. 1 906 135 1,5 6 189 333 0,3 3,2
Ausland ......................................... 298 594 7,1 644 053 9,0 2,2
Gasthöfe ............................................ 4 127 722 3,0 9 250 667 2,2 2,2
Deutschland ................................. 3 591 664 2,7 8 149 731 1,7 2,3
Ausland ......................................... 536 058 5,1 1 100 936 6,5 2,1
Pensionen ........................................ 1 873 487 3,8 6 113 611 2,7 3,3
Deutschland ................................. 1 665 480 2,6 5 527 660 1,6 3,3
Ausland ......................................... 208 007 14,3 585 951 15,0 2,8
Ferienunterkünfte und ähnliche
Beherbergungsstätten ................... 9 935 142 0,1 42 700 839 - 0,8 4,3
Deutschland ..................................... 9 122 537 0,0 38 784 893 - 1,2 4,3
Ausland ............................................. 812 605 1,2 3 915 946 4,3 4,8
Erholungs- und Ferienheime ........ 2 189 042 - 1,5 7 671 692 - 1,5 3,5
Deutschland ................................. 2 146 083 - 1,4 7 489 194 - 1,5 3,5
Ausland ......................................... 42 959 - 6,9 182 498 - 4,8 4,2
Ferienzentren ................................... 2 147 672 7,1 8 961 483 8,8 4,2
Deutschland ................................. 1 654 508 8,8 6 630 490 9,4 4,0
Ausland ......................................... 493 164 1,7 2 330 993 7,0 4,7
Ferienhäuser und
Ferienwohnungen ................................... 3 435 874 - 2,4 20 231 484 - 4,3 5,9
Deutschland ................................. 3 218 962 - 2,7 18 992 938 - 4,6 5,9
Ausland ......................................... 216 912 1,6 1 238 546 0,6 5,7
Jugendherbergen und Hütten ....... 2 162 554 - 0,4 5 836 180 - 0,5 2,7
Deutschland ................................. 2 102 984 - 0,5 5 672 271 - 0,7 2,7
Ausland ......................................... 59 570 1,9 163 909 7,0 2,8
Campingplätze ..................................... 4 097 724 5,7 15 687 532 3,4 3,8
Deutschland ..................................... 3 396 603 5,6 13 516 073 2,8 4,0
Ausland ............................................. 701 121 6,2 2 171 459 7,5 3,1
Sonstige tourismusrelevante
Unterkünfte ....................................... 2 101 886 2,7 21 890 056 3,6 10,4
Deutschland ..................................... 2 074 406 2,7 21 721 827 3,7 10,5
Ausland ............................................. 27 480 2,3 168 229 - 2,4 6,1
Grad der Verstädterung
----------------
Betriebsart
----------------
Ständiger Wohnsitz der Gäste
2012
Ankünfte Übernachtungen
Durchschnittliche
Aufenthaltsdauer 1)
insgesamt
Veränderung
gegenüber
dem
Vorjahr
insgesamt
Veränderung
gegenüber
dem
Vorjahr
Anzahl % Anzahl % Tage
Vorsorge- und
Rehabilitationskliniken .............................. 913 588 2,7 18 484 640 3,8 20,2
Deutschland ................................. 906 231 2,8 18 411 318 3,8 20,3
Ausland ......................................... 7 357 - 3,1 73 322 - 4,3 10,0
Schulungsheime ............................. 1 188 298 2,7 3 405 416 2,8 2,9
Deutschland ................................. 1 168 175 2,6 3 310 509 2,9 2,8
Ausland ......................................... 20 123 4,4 94 907 - 1,0 4,7
1) Rechnerischer Wert: Übernachtungen/Ankünfte pro Person.
Anlage 7b Ankünfte und Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben 2013
nach Grad der Verstädterung, Betriebsarten und dem ständigen Wohnsitz der Gäste
Grad der Verstädterung
----------------
Betriebsart
----------------
Ständiger Wohnsitz der Gäste
2013
Ankünfte Übernachtungen
Durchschnittliche
Aufenthaltsdauer 1)
insgesamt
Veränderung
gegenüber
dem
Vorjahr
insgesamt
Veränderung
gegenüber
dem
Vorjahr
Anzahl % Anzahl % Tage
Gering besiedelt ...................................... 39 698 965 0,0 139 179 934 - 0,8 3,5
Deutschland ......................................... 34 600 105 - 0,3 125 294 683 - 1,1 3,6
Ausland ................................................. 5 098 860 2,5 13 885 251 1,3 2,7
Hotels, Gasthöfe, Pensionen ............ 23 569 258 0,2 59 404 430 - 1,0 2,5
Deutschland ..................................... 20 011 640 - 0,3 51 727 701 - 1,6 2,6
Ausland ............................................. 3 557 618 3,6 7 676 729 3,1 2,2
Hotels (ohne Hotels garnis) .......... 15 409 547 0,6 37 648 447 - 0,5 2,4
Deutschland ................................. 12 930 060 0,0 32 384 308 - 1,0 2,5
Ausland ......................................... 2 479 487 3,7 5 264 139 2,8 2,1
Hotels garnis .................................... 2 195 186 - 0,4 6 700 865 - 1,9 3,1
Deutschland ................................. 1 889 970 - 0,8 6 029 697 - 2,6 3,2
Ausland ......................................... 305 216 2,2 671 168 4,1 2,2
Gasthöfe ............................................ 4 072 492 - 1,1 9 018 274 - 2,2 2,2
Deutschland ................................. 3 523 124 - 1,6 7 883 291 - 3,0 2,2
Ausland ......................................... 549 368 2,7 1 134 983 3,4 2,1
Pensionen ........................................ 1 892 033 1,1 6 036 844 - 1,2 3,2
Deutschland ................................. 1 668 486 0,3 5 430 405 - 1,7 3,3
Ausland ......................................... 223 547 7,7 606 439 3,5 2,7
Ferienunterkünfte und ähnliche
Beherbergungsstätten ................... 9 917 957 - 0,1 42 062 539 - 1,5 4,2
Deutschland ..................................... 9 103 390 - 0,2 38 209 724 - 1,5 4,2
Ausland ............................................. 814 567 0,2 3 852 815 - 1,6 4,7
Erholungs- und Ferienheime ........ 2 166 406 - 1,2 7 503 979 - 2,2 3,5
Deutschland ................................. 2 123 924 - 1,2 7 347 810 - 2,0 3,5
Ausland ......................................... 42 482 - 1,1 156 169 - 14,1 3,7
Ferienzentren ................................... 2 183 205 1,4 8 906 047 - 0,9 4,1
Deutschland ................................. 1 698 842 2,4 6 654 249 0,0 3,9
Ausland ......................................... 484 363 - 1,8 2 251 798 - 3,4 4,6
Ferienhäuser und
Ferienwohnungen ................................... 3 419 965 - 0,4 19 897 406 - 1,6 5,8
Deutschland ................................. 3 193 594 - 0,7 18 617 036 - 1,9 5,8
Ausland ......................................... 226 371 4,4 1 280 370 3,4 5,7
Jugendherbergen und Hütten ....... 2 148 381 - 0,2 5 755 107 - 0,9 2,7
Deutschland ................................. 2 087 030 - 0,3 5 590 629 - 0,9 2,7
Ausland ......................................... 61 351 2,9 164 478 0,1 2,7
Campingplätze ..................................... 4 087 967 1,0 15 675 371 1,0 3,8
Deutschland ..................................... 3 390 659 1,4 13 491 133 1,0 4,0
Ausland ............................................. 697 308 - 0,4 2 184 238 0,7 3,1
Sonstige tourismusrelevante
Unterkünfte ....................................... 2 123 783 1,2 22 037 594 0,7 10,4
Deutschland ..................................... 2 094 416 1,1 21 866 125 0,7 10,4
Ausland ............................................. 29 367 6,9 171 469 2,0 5,8
Grad der Verstädterung
----------------
Betriebsart
----------------
Ständiger Wohnsitz der Gäste
2013
Ankünfte Übernachtungen
Durchschnittliche
Aufenthaltsdauer 1)
insgesamt
Veränderung
gegenüber
dem
Vorjahr
insgesamt
Veränderung
gegenüber
dem
Vorjahr
Anzahl % Anzahl % Tage
Vorsorge- und
Rehabilitationskliniken .............................. 923 409 1,1 18 596 637 0,6 20,1
Deutschland ................................. 916 705 1,2 18 529 006 0,6 20,2
Ausland ......................................... 6 704 - 8,9 67 631 - 7,8 10,1
Schulungsheime ............................. 1 200 374 1,3 3 440 957 1,3 2,9
Deutschland ................................. 1 177 711 1,1 3 337 119 1,1 2,8
Ausland ......................................... 22 663 12,7 103 838 9,5 4,6
1) Rechnerischer Wert: Übernachtungen/Ankünfte pro Person.
Anlage 7c Ankünfte und Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben 2014
nach Grad der Verstädterung, Betriebsarten und dem ständigen Wohnsitz der Gäste
Grad der Verstädterung
----------------
Betriebsart
----------------
Ständiger Wohnsitz der Gäste
2014
Ankünfte Übernachtungen
Durchschnittliche
Aufenthaltsdauer 1
insgesamt
Veränderung
gegenüber
dem
Vorjahr
insgesamt
Veränderung
gegenüber
dem
Vorjahr
Anzahl % Anzahl % Tage
Gering besiedelt ...................................... 40 617 924 2,3 141 711 014 1,8 3,5
Deutschland ......................................... 35 393 221 2,3 127 443 990 1,7 3,6
Ausland ................................................. 5 224 703 2,5 14 267 024 2,7 2,7
Hotels, Gasthöfe, Pensionen ............ 24 128 530 2,4 60 104 301 1,3 2,5
Deutschland ..................................... 20 497 117 2,5 52 339 246 1,3 2,6
Ausland ............................................. 3 631 413 2,1 7 765 055 1,2 2,1
Hotels (ohne Hotels garnis) .......... 15 910 909 3,4 38 477 061 2,3 2,4
Deutschland ................................. 13 363 561 3,5 33 150 920 2,5 2,5
Ausland ......................................... 2 547 348 2,8 5 326 141 1,2 2,1
Hotels garnis .................................... 2 199 626 0,3 6 610 281 - 1,3 3,0
Deutschland ................................. 1 893 783 0,3 5 940 032 - 1,4 3,1
Ausland ......................................... 305 843 0,2 670 249 - 0,1 2,2
Gasthöfe ............................................ 4 085 560 0,3 8 957 931 - 0,6 2,2
Deutschland ................................. 3 535 192 0,4 7 834 045 - 0,6 2,2
Ausland ......................................... 550 368 0,2 1 123 886 - 0,8 2,0
Pensionen ........................................ 1 932 435 2,1 6 059 028 0,4 3,1
Deutschland ................................. 1 704 581 2,2 5 414 249 - 0,3 3,2
Ausland ......................................... 227 854 1,8 644 779 6,3 2,8
Ferienunterkünfte und ähnliche
Beherbergungsstätten ................... 10 054 651 1,5 42 690 357 1,6 4,2
Deutschland ..................................... 9 189 931 1,1 38 581 919 1,1 4,2
Ausland ............................................. 864 720 6,2 4 108 438 6,7 4,8
Erholungs- und Ferienheime ........ 2 126 426 - 1,5 7 310 585 - 2,3 3,4
Deutschland ................................. 2 081 635 - 1,6 7 146 660 - 2,5 3,4
Ausland ......................................... 44 791 5,6 163 925 5,1 3,7
Ferienzentren ................................... 2 252 010 3,3 9 253 242 4,1 4,1
Deutschland ................................. 1 735 730 2,4 6 941 942 4,5 4,0
Ausland ......................................... 516 280 6,6 2 311 300 2,7 4,5
Ferienhäuser und
Ferienwohnungen ................................... 3 557 133 4,0 20 455 103 2,8 5,8
Deutschland ................................. 3 314 936 3,8 18 988 913 2,0 5,7
Ausland ......................................... 242 197 7,0 1 466 190 14,6 6,1
Jugendherbergen und Hütten ....... 2 119 082 - 1,2 5 671 427 - 1,3 2,7
Deutschland ................................. 2 057 630 - 1,2 5 504 404 - 1,3 2,7
Ausland ......................................... 61 452 0,2 167 023 1,5 2,7
Campingplätze ..................................... 4 287 226 4,8 16 562 577 5,7 3,9
Deutschland ..................................... 3 591 799 5,8 14 357 472 6,4 4,0
Ausland ............................................. 695 427 0,1 2 205 105 1,3 3,2
Sonstige tourismusrelevante
Unterkünfte ....................................... 2 147 517 1,2 22 353 779 1,4 10,4
Deutschland ..................................... 2 114 374 1,0 22 165 353 1,4 10,5
Ausland ............................................. 33 143 12,8 188 426 9,8 5,7
Grad der Verstädterung
----------------
Betriebsart
----------------
Ständiger Wohnsitz der Gäste
2014
Ankünfte Übernachtungen
Durchschnittliche
Aufenthaltsdauer 1
insgesamt
Veränderung
gegenüber
dem
Vorjahr
insgesamt
Veränderung
gegenüber
dem
Vorjahr
Anzahl % Anzahl % Tage
Vorsorge- und
Rehabilitationskliniken .............................. 942 544 2,1 18 861 082 1,4 20,0
Deutschland ................................. 933 800 1,9 18 786 597 1,4 20,1
Ausland ......................................... 8 744 30,2 74 485 10,0 8,5
Schulungsheime ............................. 1 204 973 0,5 3 492 697 1,6 2,9
Deutschland ................................. 1 180 574 0,3 3 378 756 1,3 2,9
Ausland ......................................... 24 399 7,7 113 941 9,7 4,7
1 Rechnerischer Wert: Übernachtungen/Ankünfte pro Person.
Anlage 7d Ankünfte und Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben 2015
nach Grad der Verstädterung, Betriebsarten und dem ständigen Wohnsitz der Gäste
Grad der Verstädterung
----------------
Betriebsart
----------------
Ständiger Wohnsitz der Gäste
2015
Ankünfte Übernachtungen
Durchschnittliche
Aufenthaltsdauer 1
insgesamt
Veränderung
gegenüber
dem
Vorjahr
insgesamt
Veränderung
gegenüber
dem
Vorjahr
Anzahl % Anzahl % Tage
Gering besiedelt ...................................... 42 003 730 3,3 144 989 536 2,2 3,5
Deutschland ......................................... 36 518 592 3,0 130 123 233 2,0 3,6
Ausland ................................................. 5 485 138 5,0 14 866 303 4,3 2,7
Hotels, Gasthöfe, Pensionen ............ 24 898 620 3,2 61 226 417 2,0 2,5
Deutschland ..................................... 21 038 782 2,6 52 997 586 1,3 2,5
Ausland ............................................. 3 859 838 6,3 8 228 831 6,2 2,1
Hotels (ohne Hotels garnis) .......... 16 466 082 3,5 39 308 601 2,3 2,4
Deutschland ................................. 13 740 068 2,8 33 649 288 1,7 2,4
Ausland ......................................... 2 726 014 7,1 5 659 313 6,6 2,1
Hotels garnis .................................... 2 267 602 3,1 6 738 555 1,9 3,0
Deutschland ................................. 1 956 944 3,3 6 050 366 1,9 3,1
Ausland ......................................... 310 658 1,5 688 189 2,5 2,2
Gasthöfe ............................................ 4 168 399 1,9 9 077 171 1,2 2,2
Deutschland ................................. 3 594 728 1,6 7 897 373 0,7 2,2
Ausland ......................................... 573 671 4,2 1 179 798 5,0 2,1
Pensionen ........................................ 1 996 537 3,3 6 102 090 0,7 3,1
Deutschland ................................. 1 747 042 2,5 5 400 559 - 0,3 3,1
Ausland ......................................... 249 495 9,5 701 531 8,7 2,8
Ferienunterkünfte und ähnliche
Beherbergungsstätten ................... 10 309 451 2,4 43 561 954 1,9 4,2
Deutschland ..................................... 9 448 206 2,7 39 387 116 1,9 4,2
Ausland ............................................. 861 245 - 0,4 4 174 838 1,5 4,8
Erholungs- und Ferienheime ........ 2 114 110 - 0,3 7 297 849 - 0,1 3,5
Deutschland ................................. 2 067 985 - 0,5 7 122 720 - 0,3 3,4
Ausland ......................................... 46 125 6,9 175 129 8,9 3,8
Ferienzentren ................................... 2 351 627 4,2 9 554 912 3,0 4,1
Deutschland ................................. 1 853 440 6,6 7 230 320 3,9 3,9
Ausland ......................................... 498 187 - 3,8 2 324 592 0,2 4,7
Ferienhäuser und
Ferienwohnungen ................................... 3 729 129 4,7 21 018 735 2,7 5,6
Deutschland ................................. 3 470 438 4,6 19 505 012 2,6 5,6
Ausland ......................................... 258 691 6,8 1 513 723 3,2 5,9
Jugendherbergen und Hütten ....... 2 114 585 - 0,6 5 690 458 - 0,2 2,7
Deutschland ................................. 2 056 343 - 0,4 5 529 064 - 0,1 2,7
Ausland ......................................... 58 242 - 5,3 161 394 - 3,6 2,8
Campingplätze ..................................... 4 617 522 6,8 17 539 947 5,0 3,8
Deutschland ..................................... 3 893 448 7,3 15 278 799 5,4 3,9
Ausland ............................................. 724 074 4,1 2 261 148 2,6 3,1
Sonstige tourismusrelevante
Unterkünfte ....................................... 2 178 137 1,1 22 661 218 1,3 10,4
Deutschland ..................................... 2 138 156 0,8 22 459 732 1,2 10,5
Ausland ............................................. 39 981 20,5 201 486 6,9 5,0
Grad der Verstädterung
----------------
Betriebsart
----------------
Ständiger Wohnsitz der Gäste
2015
Ankünfte Übernachtungen
Durchschnittliche
Aufenthaltsdauer 1
insgesamt
Veränderung
gegenüber
dem
Vorjahr
insgesamt
Veränderung
gegenüber
dem
Vorjahr
Anzahl % Anzahl % Tage
Vorsorge- und
Rehabilitationskliniken .............................. 959 330 1,5 19 096 155 1,2 19,9
Deutschland ................................. 944 742 0,9 19 018 186 1,2 20,1
Ausland ......................................... 14 588 66,6 77 969 4,6 5,3
Schulungsheime ............................. 1 218 807 0,8 3 565 063 1,7 2,9
Deutschland ................................. 1 193 414 0,7 3 441 546 1,5 2,9
Ausland ......................................... 25 393 4,0 123 517 8,3 4,9
1 Rechnerischer Wert: Übernachtungen/Ankünfte pro Person.
Anlage 7e Ankünfte und Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben 2016
nach Grad der Verstädterung, Betriebsarten und dem ständigen Wohnsitz der Gäste
Grad der Verstädterung
----------------
Betriebsart
----------------
Ständiger Wohnsitz der Gäste
2016
Ankünfte Übernachtungen
Durchschnittliche
Aufenthaltsdauer 1
insgesamt
Veränderung
gegenüber
dem
Vorjahr
insgesamt
Veränderung
gegenüber
dem
Vorjahr
Anzahl % Anzahl % Tage
Gering besiedelt ...................................... 43 342 729 3,4 148 785 998 2,8 3,4
Deutschland ......................................... 37 722 915 3,5 133 769 856 3,0 3,5
Ausland ................................................. 5 619 814 2,6 15 016 142 1,2 2,7
Hotels, Gasthöfe, Pensionen ............ 25 704 901 3,4 63 120 348 3,3 2,5
Deutschland ..................................... 21 738 724 3,5 54 739 951 3,5 2,5
Ausland ............................................. 3 966 177 2,8 8 380 397 2,0 2,1
Hotels (ohne Hotels garnis) .......... 17 052 791 3,7 40 802 945 3,9 2,4
Deutschland ................................. 14 240 377 3,7 35 015 914 4,2 2,5
Ausland ......................................... 2 812 414 3,3 5 787 031 2,4 2,1
Hotels garnis .................................... 2 364 670 4,4 6 934 265 3,0 2,9
Deutschland ................................. 2 047 973 4,8 6 245 777 3,3 3,0
Ausland ......................................... 316 697 1,9 688 488 0,0 2,2
Gasthöfe ............................................ 4 254 230 2,1 9 247 058 1,9 2,2
Deutschland ................................. 3 675 311 2,3 8 055 132 2,1 2,2
Ausland ......................................... 578 919 1,0 1 191 926 1,1 2,1
Pensionen ........................................ 2 033 210 2,4 6 136 080 1,1 3,0
Deutschland ................................. 1 775 063 2,2 5 423 128 1,0 3,1
Ausland ......................................... 258 147 3,6 712 952 2,3 2,8
Ferienunterkünfte und ähnliche
Beherbergungsstätten ................... 10 625 807 3,4 44 574 608 2,5 4,2
Deutschland ..................................... 9 742 756 3,4 40 381 847 2,7 4,1
Ausland ............................................. 883 051 2,8 4 192 761 0,6 4,7
Erholungs- und Ferienheime ........ 2 078 661 - 0,9 7 233 242 - 0,4 3,5
Deutschland ................................. 2 037 587 - 0,7 7 072 420 - 0,2 3,5
Ausland ......................................... 41 074 - 10,2 160 822 - 7,8 3,9
Ferienzentren ................................... 2 502 003 6,4 9 752 474 2,1 3,9
Deutschland ................................. 1 986 740 7,2 7 453 816 3,1 3,8
Ausland ......................................... 515 263 3,4 2 298 658 - 1,1 4,5
Ferienhäuser und
Ferienwohnungen ................................... 3 903 922 5,0 21 834 932 4,1 5,6
Deutschland ................................. 3 635 051 5,0 20 266 690 4,1 5,6
Ausland ......................................... 268 871 4,6 1 568 242 4,0 5,8
Jugendherbergen und Hütten ....... 2 141 221 1,4 5 753 960 1,2 2,7
Deutschland ................................. 2 083 378 1,4 5 588 921 1,2 2,7
Ausland ......................................... 57 843 - 0,9 165 039 1,7 2,9
Campingplätze ..................................... 4 823 190 4,6 18 317 459 4,5 3,8
Deutschland ..................................... 4 091 241 5,2 16 065 845 5,2 3,9
Ausland ............................................. 731 949 1,3 2 251 614 - 0,1 3,1
Sonstige tourismusrelevante
Unterkünfte ....................................... 2 188 831 0,7 22 773 583 0,7 10,4
Deutschland ..................................... 2 150 194 0,7 22 582 213 0,7 10,5
Ausland ............................................. 38 637 - 3,4 191 370 - 5,0 5,0
Grad der Verstädterung
----------------
Betriebsart
----------------
Ständiger Wohnsitz der Gäste
2016
Ankünfte Übernachtungen
Durchschnittliche
Aufenthaltsdauer 1
insgesamt
Veränderung
gegenüber
dem
Vorjahr
insgesamt
Veränderung
gegenüber
dem
Vorjahr
Anzahl % Anzahl % Tage
Vorsorge- und
Rehabilitationskliniken .............................. 966 704 0,9 19 218 174 0,8 19,9
Deutschland ................................. 952 390 1,0 19 137 422 0,8 20,1
Ausland ......................................... 14 314 - 1,9 80 752 3,6 5,6
Schulungsheime ............................. 1 222 127 0,5 3 555 409 0,0 2,9
Deutschland ................................. 1 197 804 0,6 3 444 791 0,3 2,9
Ausland ......................................... 24 323 - 4,2 110 618 - 10,4 4,5
1 Rechnerischer Wert: Übernachtungen/Ankünfte pro Person.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
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Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
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Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]