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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Inanspruchnahme von Leistungen gemäß SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen

Anzahl strafrechtlich und beruflich Rehabilitierter, Empfänger einer Beschädigtenrente aufgrund gesundheitlicher Schädigungsfolgen, ausgezahlte Leistungen<br /> (insgesamt 5 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Datum

16.08.2017

Antwortdauer

15 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1322001.08.2017

Inanspruchnahme von Leistungen gemäß SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen

der Abgeordneten Annalena Baerbock, Monika Lazar, Dr. Harald Terpe, Katja Dörner, Dr. Franziska Brantner, Kai Gehring, Maria Klein-Schmeink, Tabea Rößner, Elisabeth Scharfenberg, Ulle Schauws, Kordula Schulz-Asche, Doris Wagner, Beate Walter-Rosenheimer, Luise Amtsberg, Özcan Mutlu und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Unter den Folgen von SED-Unrecht (SED: Sozialistische Einheitspartei Deutschlands) leiden viele Betroffene bis heute – körperlich, seelisch und finanziell. Allein aus politischen Gründen waren in der Deutschen Demokratischen Republik mehr als 200 000 Menschen inhaftiert. Viele fanden danach nie wieder in ein geregeltes Berufsleben zurück und haben nun gravierende Rentenlücken. Gleiches gilt für Menschen, die aufgrund politischer oder religiöser Überzeugungen in der Deutschen Demokratischen Republik ihren Arbeitsplatz verloren oder deren Gewerbeerlaubnis entzogen wurde. Viele Opfer müssen auch mit dauerhaften gesundheitlichen Schäden, etwa durch Verletzungen bei rechtswidrigen Polizeieinsätzen oder in der Haft, leben.

Die SED-Unrechtsbereinigungsgesetze, das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG), das Berufliche Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) und das Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) regeln die juristische und soziale Wiedergutmachung für strafrechtliches Unrecht und rechtsstaatswidrige Freiheitsentziehungen in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR). Nach diesen Gesetzen können Opfer von Verwaltungsunrecht und Verwaltungswillkür unter bestimmten Umständen eine Rehabilitierung beanspruchen. Damit verbunden sind mögliche Leistungen des Staates. Diese Leistungen sind im Verhältnis zu dem persönlichen Leid und den sozialen Nachteilen für die Opfer der DDR-Diktatur sehr gering und können erlittenes Unrecht und die würdelose Behandlung niemals aufwiegen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Wie hoch ist die Anzahl der strafrechtlich Rehabilitierten, die bisher Leistungen gemäß § 17a StrRehaG erhalten haben (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?

2

Wie hoch ist die Anzahl der beruflich Rehabilitierten, die bisher Ausgleichsleistungen gemäß § 8 BerRehaG erhalten haben (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?

3

Wie hoch ist bisher die Anzahl der Berechtigten gemäß § 21 StrRehaG und § 3 VwRehaG, deren anerkannte gesundheitliche Schädigungsfolgen zu einer monatlichen Beschädigtenrente gemäß § 29 ff. des Bundesversorgungsgesetzes geführt haben (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

4

Wie viel Geld wurde nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen der Verabschiedung des StrRehaG 1991, des BerRehaG und des VwRehaG 1993 bis Ende 2016 aus dem Bundeshaushalt und aus den Ländern für monatliche Beschädigtenrenten ausgegeben (bitte jeweils einzeln und nach Jahren auflisten)?

5

In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit der Änderung des StrRehaG 2008, mit der die Leistung der „besonderen Zuwendung“ (§ 17 a StrRehaG) einherging, bis Ende 2016 entsprechende Leistungen an die Berechtigten ausgezahlt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

Berlin, den 24. Juli 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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