BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Arbeitsvisa aus dem Westbalkan im ersten Halbjahr 2017

Antragstellungen, Anträge in Bearbeitung, Bearbeitungszeiten, Zustimmungen bzw. Ablehnungen bei Vorabprüfungen durch die Bundesagentur für Arbeit, Wartezeiten auf Antragstermine an deutschen Auslandsvertretungen, Personalstand in den Visastellen, Zustimmungen und Ablehnungen zu Arbeitsvisa, Zustimmungen im Rahmen der Westbalkanregelung nach Branchen und Bundesländern<br /> (insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

06.09.2017

Antwortdauer

28 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1330309.08.2017

Arbeitsvisa aus dem Westbalkan im ersten Halbjahr 2017

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Frank Tempel, Annette Groth, Andrej Hunko, Niema Movassat, Petra Pau, Kersten Steinke und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 23. Oktober 2015 wurden im Rahmen des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes Albanien, Kosovo und Montenegro als sichere Herkunftsstaaten eingestuft. Asylsuchenden aus diesen Ländern wurde ab diesem Zeitpunkt per se eine schlechte Bleibeperspektive unterstellt und ihre Abschiebung erleichtert. Der Druck auf Asylsuchende aus diesen Ländern wurde auch dadurch erhöht, dass sie die Auflage erhielten, bis zum Abschluss ihres Asylverfahrens in Erstaufnahmeeinrichtungen zu verbleiben. Begleitet wurden diese restriktiven Maßnahmen von einer Neuregelung der Arbeitsvisa insbesondere in Hinsicht auf Albanien, Kosovo, Montenegro, Serbien, Mazedonien und Bosnien und Herzegowina.

Asylsuchende, „die nach dem 1. Januar 2015 und vor dem 24. Oktober 2015 einen Asylantrag gestellt haben, sich am 24. Oktober 2015 gestattet, mit einer Duldung oder als Ausreisepflichtige im Bundesgebiet aufgehalten haben und unverzüglich ausreisen“, hätten unter anderen die Möglichkeit, ein solches Arbeitsvisum an den deutschen Botschaften ihrer Herkunftsländer zu erhalten. Generell könnten die Staatsangehörigen oben genannter Länder von 2016 bis 2020 Zustimmungen zur Ausübung jeder Beschäftigung erhalten, wenn sie diese bei den deutschen Botschaften in ihrem Herkunftsstaat beantragen (§ 26 der Beschäftigungsverordnung). Die Zustimmung darf nicht erteilt werden, wenn die Person in den letzten 24 Monaten vor der Antragsstellung Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen hat (www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/nahles-will-jaehrlich-20-000-westbalkan-buergern-arbeit-ermoeglichen-13785550.html; www.proasyl.de/hintergrund/asylpaket-i-in-kraft-ueberblick-ueberdie-ab-heute-geltenden-asylrechtlichen-aenderungen/).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Wie viele Anträge auf Arbeitsvisa nach §18 des Aufenthaltsgesetzes wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den ersten beiden Quartalen des Jahres 2017 gestellt (bitte nach Monaten, Nationalitäten und Auslandsvertretungen aufschlüsseln)?

2

Wie viele Anträge auf Arbeitsvisa werden im Moment (Stichtag: 1. Juni 2017) bearbeitet (bitte nach Auslandsvertretungen aufschlüsseln)?

3

Wie hoch war die durchschnittliche, die minimale und die maximale Bearbeitungszeit eines Antrags auf ein Arbeitsvisum (bitte nach Auslandsvertretungen aufschlüsseln)?

4

Wie viele Vorabzustimmungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurden seit 1. Januar 2016 erteilt bzw. abgelehnt (bitte nach Quartal aufschlüsseln)?

5

Wie erklärt die Bundesregierung die Diskrepanz, welche „ZEIT ONLINE“ im Dezember 2016 beschreibt, dass rund 50 000 Vorabzustimmungen der BA erteilt worden sind, aber nur rund 14 400 Arbeitsvisa vom 1. Januar 2016 bis 31. Oktober 2016 (www.zeit.de/wirtschaft/2016-12/migrationarbeitsvisum-westbalkan-asyl)?

6

Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die Quote der Ablehnungen von Arbeitsvisa in den ersten beiden Quartalen des Jahres 2017 (bitte vor und nach Abzug der Ablehnungen aus formalen Gründen angeben, wenn möglich nach Gründen und Vertretungen aufschlüsseln)?

7

Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die Quote der Zustimmungen zu Arbeitsvisa aus den Westbalkanstaaten in den ersten beiden Quartalen des Jahres 2017 (wenn möglich nach betreffender Vertretung aufschlüsseln)?

8

In wie vielen Fällen von solchen Visa-Anträgen hat die BA eine Vorabzustimmung erteilt, und wie viele Visa-Anträge, die eine solche Zustimmung erhielten, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung abgelehnt (bitte nach Quartal ab 1. Januar 2016, Auslandsvertretung und Nationalität der Antragsstellerinnen und Antragssteller aufschlüsseln)?

9

Wie lange sind derzeit die durchschnittlichen Wartezeiten auf Termine an deutschen Auslandsvertretungen in den Westbalkanstaaten (bitte aufgeschlüsselt nach den deutschen Auslandsvertretungen einzeln aufführen)?

10

Ist es möglich, an jeder Auslandsvertretung im Westbalkan einen solchen Antrag, unabhängig davon welche Staatsbürgerschaft eines Westbalkanstaats die Antragsstellenden besitzen, zu stellen?

11

Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit Maßnahmen einzuleiten, um die Wartezeiten in den Auslandsvertretungen zu verkürzen, falls ja, welche?

12

Wie hat sich der Personalstand in den Visastellen der Botschaften in den Westbalkanstaaten in den Jahren 2016 und 2017 entwickelt (bitte nach einzelnen Vertretungen aufschlüsseln)?

13

Wie erklärt die Bundesregierung den Anstieg der durchschnittlichen Wartezeit im Visaverfahren in der Botschaft in Pristina von 13 Wochen (Stand: Januar 2017 auf Bundestagsdrucksache 18/11124) auf 20 Wochen im Juni 2017 (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 6a auf Bundestagsdrucksache 18/13044) vor dem Hintergrund der auf Bundestagsdrucksache 18/11124 angekündigten Personalaufstockung für das Jahr 2016 um zwei Visaentscheiderstellen und neun lokal Beschäftigte?

14

Wie viele Zustimmungen und Ablehnungen zu Arbeitsvisa laut Beschäftigungsordnung der BA gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen Bundesländern und bundesweit?

15

Für welche Branchen wurden Arbeitsvisa und Zustimmungen zu Arbeitsvisa laut Beschäftigungsverordnung der Bundesagentur für Arbeit aus dem Balkan erteilt (bitte wenn möglich nach Kenntnis der Bundesregierung auch nach Bundesländern aufschlüsseln)?

Berlin, den 8. August 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen