Vereinbarkeit der Infrastrukturabgabe mit den Mautplänen der EU-Kommission
der Abgeordneten Herbert Behrens, Sabine Leidig, Caren Lay, Eva Bulling-Schröter, Annette Groth, Thomas Lutze, Birgit Menz, Dr. Kirsten Tackmann, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 31. Mai 2017 hat die Europäische Kommission ihre Pläne für die zukünftige Ausgestaltung europäischer Mautsysteme vorgestellt. Demnach sollen Umweltbelange stärker in den Vordergrund rücken, indem z. B. eine Anlastung durch Lärm- und Schadstoffemissionen verursachter Kosten erleichtert wird, welche bisher teilweise nicht von den Verursachern zu tragen sind.
Wesentlicher Bestandteil der Mautpläne der Europäischen Kommission ist zudem ein Verbot von zeitabhängigen Vignettensystemen, welche bis 2027 vollends auf eine fahrleistungsabhängige Maut umzustellen sind, sofern bereits Mautsysteme in den Mitgliedsländern bestehen. Einen Zwang zur Einführung privater Nutzerfinanzierung soll es weiterhin nicht geben (vgl. u. a. www.sueddeutsche.de/auto/verkehr-eu-kommission-plant-einheitliche-maut-fuer-ganz-europa-1.3529514).
Die in diesem Jahr zum Zweck der Beendigung eines Vertragsverletzungsverfahrens geänderte Infrastrukturabgabe ist jedoch als Vignettensystem ausgestaltet, welches bei Umsetzung der Kommissionspläne ab 2027 keinen Bestand mehr hätte. Welchen Einfluss diese neue Sachlage auf die Umsetzung der Infrastrukturabgabe in Deutschland hat, soll im Rahmen dieser Anfrage ermittelt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Wie bewertet die Bundesregierung die in der Vorbemerkung genannten Vorschläge der Europäischen Kommission zum schrittweisen Verbot von zeitbezogenen Vignetten vor dem Hintergrund, dass es sich bei der beschlossenen Infrastrukturabgabe um ein zeitbezogenes Mautmodell handelt?
Welche Gespräche wurden im Vorfeld der Veröffentlichung der Mautpläne der EU seitens der Bundesregierung diesbezüglich mit der Europäischen Kommission geführt, und welche dieser Gespräche standen im Kontext der Konsultationen über die Beendigung des Vertragsverletzungsverfahrens zur Infrastrukturabgabe?
Aus welchen Gründen beabsichtigt die Bundesregierung, „einem privaten Dritten die Errichtung und den Betrieb eines Abgabenerhebungssystems zu übertragen (Betreiber)“ (vgl. Bundestagsdrucksache 18/3990)?
Hat die Bundesregierung diesbezüglich ein Interessenbekundungsverfahren gemäß § 7 Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durchgeführt?
Wenn ja, aus welchen Gründen sind Aufbau und Betrieb des Abgabenerhebungssystems ein „geeigneter Fall“ für die private Erbringung dieser staatlichen Aufgabe, und welchen privaten Anbietern ist die Möglichkeit eingeräumt worden, darzulegen, inwieweit sie diese „öffentlichen Zwecken dienenden wirtschaftliche Tätigkeiten nicht ebenso gut oder besser erbringen können“ (§ 7 Absatz 2 BHO)?
Wenn nein, wie wurde gemäß § 7 Absatz 1 BHO geprüft, dass die „Ausgliederung und Entstaatlichung oder Privatisierung“ in diesem Fall wirtschaftlicher sind als die staatliche Leistungserbringung, und mit welchen Mehrkosten einer staatlichen Leistungserbringung wäre nach Kenntnis der Bundesregierung zu rechnen?
Aus welchen Gründen soll im Gegensatz zum Gesetzentwurf vom 11. Februar 2015, in dem nur von einer Übertragung der „Erhebung der Infrastrukturabgabe für Kraftfahrzeuge, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind“ (Bundestagsdrucksache 18/3990, S. 10), an einen privaten Dritten die Rede ist, nunmehr die Erhebung der Pkw-Maut von allen Abgabepflichtigen durch einen privaten Dritten erfolgen?
Aus welchen Gründen wurden der Betrieb des Infrastrukturabgabensystems und die Kontrolle der Entrichtung der Infrastrukturabgabe getrennt ausgeschrieben (siehe www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/pkw-maut-dobrindtstartet-ausschreibung-fuer-autobahngebuehr-a-1151853.html)?
Welche Laufzeit sollen die zu schließenden Verträge haben?
Welche Probleme ergeben sich nach Auffassung der Bundesregierung, wenn ein Verbot von Vignettensystemen durch die EU vor Ende der zu schließenden Verträge wirksam wird, und welche Lösungsansätze sieht die Bundesregierung?
Welche Studien o. Ä. zur Untersuchung des Mobilitätsverhaltens der Bevölkerung wurden seitens der Bundesregierung oder nachgeordneter Behörden in der 18. Wahlperiode ausgeschrieben oder vergeben, und welchen Auftragswert haben diese Studien jeweils (bitte unter Angabe einer Kurzbeschreibung der Studien aufführen)?
Wird in einer bzw. mehreren dieser Studien auch das Mobilitätsverhalten ausländischer Verkehrsteilnehmer untersucht (bitte begründen)?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, mit welcher Begründung?
Und welche Kosten würden nach Kenntnis der Bundesregierung entstehen, wenn man dies mit Blick auf die Nutzung der Autobahnen durch ausländische Fahrzeughalterinnen und -halter nachholen würde?
Wie viele Haushaltsmittel sind für Vorbereitungsmaßnahmen zur Einführung der Infrastrukturabgabe (inkl. externe Erstellung von Gutachten und behördlichem Personalbedarf) sowie der Anpassung der Kfz-Steuerbescheidung insgesamt bereits verausgabt worden?
Wie verteilen sich diese Ausgaben auf folgende Posten:
a) Sachverständige,
b) Bezüge und Nebenbezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten,
c) Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
d) Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige,
e) Erwerb von Fahrzeugen,
f) Sachkosten im Zusammenhang mit dem Mautbetrieb,
g) Sachkosten im Zusammenhang mit der Kontrolle der Einhaltung der Mautpflicht,
h) Ausgaben für Aufträge und Dienstleistungen,
i) Beratungsleistungen sowie
j) sonstige Kosten?
Sind vor der Ausschreibung der beiden oben genannten Aufträge zur Infrastrukturabgabe seitens der Bundesregierung die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für diese Ausschreibung geschaffen worden, indem Verpflichtungsermächtigungen in voller Höhe der jeweiligen Auftragswerte beim Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages beantragt wurden?
Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum wurden diese Aufträge trotzdem ausgeschrieben?
Welche Aufträge (Beratung, Dienstleistung, Beschaffung etc.) wurden im Zusammenhang mit Vorbereitungsmaßnahmen zur Einführung der Infrastrukturabgabe ausgeschrieben, und welche davon wurden bereits vergeben?
Welches Auftragsvolumen in Mio. Euro haben die ausgeschriebenen Aufträge insgesamt, und welches haben die bereits vergebenen Aufträge?
Welche Aufträge wurden im Zusammenhang mit Vorbereitungsmaßnahmen zur Einführung der Infrastrukturabgabe ohne Ausschreibung vergeben, und auf welche Höhe beläuft sich das Auftragsvolumen dieser Aufträge jeweils?
Wurden die durch das Infrastrukturabgabengesetz notwendig werdenden Verordnungen, so u. a. zur Frage der Erstattung der Abgabe, wenn man keine Bundesfernstraßen nutzt, bereits erstellt, und wann ist mit deren Vorlage zu rechnen?
Ist das Vertragsverletzungsverfahren, durch das die Umsetzung der Infrastrukturabgabe zwischenzeitlich ausgesetzt wurde, formell beendet?
Wenn ja, seit wann?
Wenn nein, wann und unter welchen Voraussetzungen wird dies nach Kenntnis der Bundesregierung geschehen?
Wird die Bundesregierung die Umsetzung der Infrastrukturabgabe erneut aussetzen, sobald vor dem Europäischen Gerichtshof eine Klage gegen die Infrastrukturabgabe anhängig wird (bitte begründen)?