[Deutscher Bundestag Drucksache 18/13342
18. Wahlperiode 11.08.2017
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Luise Amtsberg, Dr. Franziska Brantner,
Monika Lazar, Özcan Mutlu, Beate Walter-Rosenheimer, Katja Keul,
Tom Koenigs, Dr. Tobias Lindner, Dr. Konstantin von Notz, Tabea Rößner,
Claudia Roth (Augsburg), Elisabeth Scharfenberg, Ulle Schauws und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Situation von Sinti und Roma in Deutschland
In der Nacht vom 2. zum 3. August 1944 wurden im deutschen Vernichtungslager
Auschwitz-Birkenau Sinti und Roma, die im so genannten Zigeunerlager
inhaftiert waren, ermordet. Der 2. August 1944 markiert damit einen tragischen
Höhepunkt in der jahrhundertealten Ausgrenzung, Verfolgung und Ermordung von
Sinti und Roma in Europa. Ausgrenzung und Diskriminierung sind auch heute
noch Teil der Lebenserfahrungen von Sinti und Roma.
Deutsche Sinti und Roma und ausländische Roma machen diskriminierende und
teils gewaltsame Erfahrungen. Auch einige Darstellungen in den Medien gehören
zu diesen Diskriminierungserfahrungen, wie eine Studie von Amaro Rom e. V.
zur Dokumentation von antiziganistischen und diskriminierenden Vorfällen in
Berlin im Jahr 2016 verdeutlicht (Amaro Foro e. V., Hg.: Dokumentation von
antiziganistischen & diskriminierenden Vorfällen in Berlin – 2016,
www.amaroforo.
de/sites/default/files/Dokumentation_web_0.pdf, zuletzt eingesehen am 27. Juli
2017).
Laut einer im Jahr 2014 von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
veröffentlichten Studie „Zwischen Gleichgültigkeit und Ablehnung –
Bevölkerungseinstellungen gegenüber Sinti und Roma“ gehören Sinti und Roma zu einer
Bevölkerungsgruppe in Deutschland, der am wenigsten Sympathie
entgegengebracht wird. Jeder zweite Befragte in Deutschland ist der Meinung,
Feindseligkeiten gegenüber Sinti und Roma würden durch das eigene Verhalten von
Angehörigen dieser Minderheit hervorgerufen und 15 Prozent der Befragten
assoziieren mit dem diskriminierenden Begriff „Zigeuner“ kriminelle Handlungen.
Einerseits sind die deutschen Sinti und Roma als nationale Minderheit anerkannt
und werden durch das vom Europarat ausgearbeitete Rahmenübereinkommen
zum Schutz nationaler Minderheiten geschützt. Andererseits werden
nichtdeutsche, ausländische Roma in Deutschland aus Sicht der Fragesteller nur
ungenügend in ihren Minderheitenrechten wahrgenommen und geschützt.
Die Bundesregierung und der Deutsche Bundestag sind diesen, die
freiheitlichdemokratische Grundordnung bedrohenden Entwicklungen in der
zurückliegenden 18. Wahlperiode nach Ansicht der Fragesteller leider nur ungenügend
begegnet. Ein zu Beginn der 18. Wahlperiode verabredetes Berichterstattergespräch
zum Thema Antiziganismus wurde immer wieder verschoben und fand erst am
Ende der 18. Wahlperiode statt. Am 26. Juni 2017 hat der Vorsitzende des
Innenausschusses, der Abgeordnete Ansgar Heveling, im Auftrag der
Berichterstatterinnen und Berichterstatter an den Vorsitzenden des Zentralrats Deutscher Sinti
und Roma einen Brief gesandt, in dem er die gemeinsame Auffassung vermittelte,
„dass auch der Deutsche Bundestag in der nächsten, der 19. Wahlperiode, die
Beobachtung und Analyse antiziganistischer Bestrebungen sowie mögliche
Handlungsstrategien intensiv diskutieren sollte. Wie die Umsetzung erfolgreich
und schnell erfolgen kann, wird vor dem Hintergrund der bereits erfolgten
Maßnahmen zu diskutieren sein. Zu dieser Diskussion gehört auch die Überlegung,
welches weitere Gremium neben dem bereits beim BMI [Bundesministerium des
Innern] angesiedelten beratenden Ausschuss für Fragen deutscher Sinti und Roma
notwendig ist. Auch wurde einvernehmlich die Auffassung vertreten, dass der
nächste Deutsche Bundestag gleich zu Beginn der Wahlperiode hierzu eine
Beschlussfassung herbeiführen sollte“.
Zu Recht sieht die Bundesregierung „in der Bekämpfung von Rassismus,
rassistischer Diskriminierung und von Ideologien der Ungleichwertigkeit eine
Daueraufgabe auf allen gesellschaftlichen Ebenen im föderativen System Deutschlands,
der sich Exekutive, Legislative und Judikative in ihren jeweiligen
Verantwortlichkeiten auch im Austausch mit der Zivilgesellschaft fortwährend stellen
müssen“ (Bundestagsdrucksache 18/12907, S. 38).
Wir fragen die Bundesregierung:
Förderung von deutschen und ausländischen Sinti und Roma
1. Sieht die Bundesregierung im Berliner Aktionsplan zur Einbeziehung
ausländischer Roma – dem bisher einzigen Landesprogramm mit dem Fokus auf
ausländische Roma –, der das Ziel verfolgt, die Integration von Maßnahmen
zur gesundheitlichen Versorgung, schulischen und beruflichen
Eingliederung von Kindern und Jugendlichen sowie den Schutz der Zugewanderten
vor Diskriminierung und Ausbeutung gezielt zu fördern, ein Vorbild für
Bundes- und Landesprogramme?
2. Inwiefern sieht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die
institutionelle Verzahnung in Landes- und Bundesprogrammen zur besseren
Integration von ausländischen Roma als ausreichend an?
3. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die im Nationalen Aktionsplan
gegen Rassismus (Bundestagsdrucksache 18/12907) geforderte
Aufarbeitung antiziganistischer Vorfälle und die differenzierte Aufklärung über
Geschichte und die Diskriminierung bis in die Gegenwart für deutsche und
ausländische Roma gleichermaßen Anwendung finden?
4. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass eine nationale
Strategie zur Integration von deutschen und zugewanderten Roma aus ihrer Sicht
nicht erforderlich sei (Bericht der Bundesrepublik Deutschland an die
Europäische Kommission: EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration
der Roma bis 2020. Integrierte Maßnahmenpakete zur Integration und
Teilhabe der Sinti und Roma in Deutschland, 2011, S. 29), gleichzeitig aber ein
Europäischer Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen
(EHAP) notwendig ist, um unter anderem zugewanderte Roma aus EU-
Staaten besser in die sozialen Regelsysteme in Deutschland zu überführen?
5. Wie bewertet die Bundesregierung eine fehlende Roma-Strategie vor dem
Hintergrund, dass sich 53,64 Prozent der befragten Sinti und Roma in
Deutschland bei Behördenbesuchen „eingeschüchtert“, „schlecht behandelt
und diskriminiert“ fühlen (Daniel Strauß, Hg.: Studie zur aktuellen
Bildungssituation deutscher Sinti und Roma. Dokumentation und Fortschrittsbericht,
2011, S. 100)?
6. In welcher Form fördert oder plant die Bundesregierung Initiativen wie die
Hildegard-Lagrenne-Stiftung zu fördern, die als einzige Minderheiten eigene
Stiftung und Selbsthilfeorganisation die Situation von deutschen Sinti und
Roma und zugewanderten Roma in Deutschland im Bildungs- und
Gesundheitsbereich verbessern helfen und damit den Abbau von
Inklusionshemmnissen auf dem deutschen Arbeitsmarkt aktiv unterstützen?
Umsetzung von Empfehlungen und Forderungen
7. Welche Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung umgesetzt worden,
um den Schlussfolgerungen des Berichts der Antidiskriminierungsstelle des
Bundes der Studie „Zwischen Gleichgültigkeit und Ablehnung.
Bevölkerungseinstellungen gegenüber Sinti und Roma“ zum Medienmonitoring
Folge zu leisten und systematisch Medienberichterstattungen auf
Diskriminierungen hin auszuwerten, damit problematische Entwicklungen frühzeitig
erkannt werden können?
8. Welche Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung in Planung, um den
Schlussfolgerungen des Berichts der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
der Studie „Zwischen Gleichgültigkeit und Ablehnung.
Bevölkerungseinstellungen gegenüber Sinti und Roma“ zum Medienmonitoring Folge zu
leisten und systematisch Medienberichterstattungen auf Diskriminierungen hin
auszuwerten und damit problematische Entwicklungen frühzeitig zu
erkennen?
9. Welche Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung umgesetzt worden,
um den Schlussfolgerungen des Berichts der Antidiskriminierungsstelle des
Bundes der Studie „Zwischen Gleichgültigkeit und Ablehnung.
Bevölkerungseinstellungen gegenüber Sinti und Roma“ zu
Öffentlichkeitskampagnen Folge zu leisten und in Form von Anzeigenschaltungen, Werbespots und
Plakaten, in denen die Diskriminierungsfolgen für die Angehörigen der
Minderheit der Sinti und Roma, aber auch für die ganze Gesellschaft thematisiert
werden und gesellschaftliche Sensibilisierung und Aufklärung geleistet
wird?
10. Welche Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung in Planung, um den
Schlussfolgerungen des Berichts der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
der Studie „Zwischen Gleichgültigkeit und Ablehnung.
Bevölkerungseinstellungen gegenüber Sinti und Roma“ zu Öffentlichkeitskampagnen Folge
zu leisten und in Form von Anzeigenschaltungen, Werbespots und Plakaten,
in denen die Diskriminierungsfolgen für die Angehörigen der Minderheit der
Sinti und Roma, aber auch für die ganze Gesellschaft thematisiert werden
und gesellschaftliche Sensibilisierung und Aufklärung geleistet wird?
11. Welche Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung umgesetzt worden
oder werden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Bundesländern
umgesetzt, um den Schlussfolgerungen des Berichts der
Antidiskriminierungsstelle des Bundes der Studie „Zwischen Gleichgültigkeit und Ablehnung.
Bevölkerungseinstellungen gegenüber Sinti und Roma“ zum Umgang mit
ethnisch beschriebenen Nachbarschaftskonflikten Folge zu leisten und
Instrumente qualifizierten Konfliktmanagements und der Mediation zu entwickeln
und bereitzustellen?
12. Welche Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung in Planung und
werden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Bundesländern geplant, um
den Schlussfolgerungen des Berichts der Antidiskriminierungsstelle des
Bundes der Studie „Zwischen Gleichgültigkeit und Ablehnung.
Bevölkerungseinstellungen gegenüber Sinti und Roma“ zum Umgang mit ethnisch
beschriebenen Nachbarschaftskonflikten Folge zu leisten und Instrumente
qualifizierten Konfliktmanagements und der Mediation zu entwickeln und
bereitzustellen?
13. Welche Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung umgesetzt worden
oder werden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Bundesländern
umgesetzt, um den Forderungen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und
des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma, denen sich auch die Beauftragte
der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration anschloss
(Bundestagsdrucksache 18/10610) Folge zu leisten und
a) regelmäßige Erhebungen von Diskriminierungserfahrungen von Sinti und
Roma,
b) den Aufbau einer Bildungsakademie für Sinti und Roma,
c) eine verstärkte Beteiligung von Selbstorganisationen mittels
Staatsverträgen und
d) die Mitarbeit in Gremien und Rundfunkräten
umzusetzen?
14. Welche Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung in Planung und
werden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Bundesländern geplant, um
den Forderungen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und des
Zentralrats Deutscher Sinti und Roma, denen sich auch die Beauftragte der
Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration anschloss
(Bundestagsdrucksache 18/10610) Folge zu leisten und
a) regelmäßige Erhebungen von Diskriminierungserfahrungen von Sinti und
Roma,
b) den Aufbau einer Bildungsakademie für Sinti und Roma,
c) eine verstärkte Beteiligung von Selbstorganisationen mittels
Staatsverträgen und
d) die Mitarbeit in Gremien und Rundfunkräten
umzusetzen?
15. Anhand welcher Mechanismen und Instrumente stellt die Bundesregierung
sicher, dass die während des Kongresses der Stiftung „Erinnerung,
Verantwortung und Zukunft“ (EVZ) anlässlich des fünften Jahrestags der
Einweihung des Denkmals für die im Nationalsozialismus ermordeten Sinti und
Roma Europas generierten Handlungsempfehlungen an Akteurinnen und
Akteure in Politik, Verwaltung und Bildungswesen (vgl.
Bundestagsdrucksache 18/12907, S. 43) wirksam und in einem festgelegten Zeitrahmen
diskutiert und umgesetzt werden?
16. Welche Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung umgesetzt worden
oder werden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Bundesländern
umgesetzt, um Forderungen zivilgesellschaftlicher Akteure, die sich im von der
Bundesregierung und Nichtregierungsorganisationen getragenen „Forum
gegen Rassismus“ zusammengeschlossen haben, nach
a) einer rechtlichen Grundlage für die Förderung von Selbstorganisationen
von Sinti und Roma mit Erfahrungen rassistischer Diskriminierung und
für Empowermentstrategien Folge zu leisten (vgl. Nationaler Aktionsplan
gegen Rassismus vom 21. Juni 2017, Bundestagsdrucksache 18/12907,
S. 105),
b) der Aufnahme von wirksamen Antidiskriminierungsregelungen in die
Schulgesetze der Bundesländer, um den spezifischen Erfahrungen der
Diskriminierung von Sinti und Roma entgegenzuwirken, Folge zu leisten
(vgl. Nationaler Aktionsplan gegen Rassismus vom 21. Juni 2017,
Bundestagsdrucksache 18/12907, S. 110),
c) einer Gleichbehandlung der Freizügigkeits- und
Gleichberechtigungsgrundsätze von EU-Bürgerinnen und -Bürgern unabhängig von der
Staatsangehörigkeit oder der Zugehörigkeit zur Minderheit der Sinti und
Roma Folge zu leisten (vgl. Nationaler Aktionsplan gegen Rassismus
vom 21. Juni 2017, Bundestagsdrucksache 18/12907, S. 115)?
17. Welche Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung in Planung oder
werden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Bundesländern geplant, um
Forderungen zivilgesellschaftlicher Akteure, die sich im von der
Bundesregierung und Nichtregierungsorganisationen getragenen „Forum gegen
Rassismus“ zusammengeschlossen haben, nach
a) einer rechtlichen Grundlage für die Förderung von Selbstorganisationen
von Sinti und Roma mit Erfahrungen rassistischer Diskriminierung und
für Empowermentstrategien Folge zu leisten (vgl. Nationaler Aktionsplan
gegen Rassismus vom 21. Juni 2017, Bundestagsdrucksache 18/12907,
S. 105),
b) der Aufnahme von wirksamen Antidiskriminierungsregelungen in die
Schulgesetze der Bundesländer, um den spezifischen Erfahrungen der
Diskriminierung von Sinti und Roma entgegenzuwirken, Folge zu leisten
(vgl. Nationaler Aktionsplan gegen Rassismus vom 21. Juni 2017,
Bundestagsdrucksache 18/12907, S. 110),
c) einer Gleichbehandlung der Freizügigkeits- und
Gleichberechtigungsgrundsätze von EU-Bürgerinnen und -Bürgern unabhängig von der
Staatsangehörigkeit oder der Zugehörigkeit zur Minderheit der Sinti und
Roma Folge zu leisten (vgl. Nationaler Aktionsplan gegen Rassismus
vom 21. Juni 2017, Bundestagsdrucksache 18/12907, S. 115)?
18. Wie misst die Bundesregierung den Erfolg von Maßnahmen zur Integration
von Sinti und Roma in den Arbeitsmarkt?
19. Wie misst die Bundesregierung den Erfolg von Maßnahmen zur Förderung
der Gesundheitsversorgung bei Sinti und Roma?
20. Wie stellt die Bundesregierung die Bearbeitung der besonderen
Herausforderungen in der Bekämpfung von Diskriminierung deutscher Sinti und Roma
und ausländischer Roma neben dem Beratenden Ausschuss, der für Fragen
deutscher Sinti und Roma zuständig ist, institutionell sicher?
21. Wie bewertet die Bundesregierung die seit einigen Jahren geforderte
Einberufung eines unabhängigen Expertenkreises gegen Antiziganismus, dem
Beispiel des unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus folgend?
Antiziganismus/Straftaten
22. Wie definiert die Bundesregierung Antiziganismus?
23. Wie bewertet die Bundesregierung die von der Allianz gegen
Antiziganismus vorgelegte Arbeitsdefinition zu Antiziganismus (Allianz gegen
Antiziganismus – 2017 –: Antiziganismus – ein Grundlagenpapier, S. 5)?
24. Können aus Sicht der Bundesregierung auch Menschen und Gruppen, die
sich nicht zu den Sinti und Roma zählen, Opfer von Antiziganismus sein?
25. Welche Straftaten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren
von 2014 bis 2016 als antiziganistisch eingestuft (bitte nach Datum, Ort,
Straftat und verhängter Strafe aufschlüsseln)?
26. Wie hoch liegt nach Kenntnis der Bundesregierung die Aufklärungsrate
antiziganistischer Straftaten (bitte nach Deliktsart und Phänomenbereich
aufschlüsseln)?
27. Nach welchen Kriterien misst die Bundesregierung antiziganistische
Einstellungen in der Bundesrepublik Deutschland (bitte die Kriterien einzeln
aufschlüsseln)?
28. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Dunkelziffer bei
antiziganistischen Straftaten ein?
29. Wie erhebt die Bundesregierung Daten zu antiziganistisch motivierten
Straftaten?
EU-Engagement
30. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Möglichkeiten der Förderung
von Programmen und Projekten zur Integration von Sinti und Roma oder zur
Bekämpfung von Antiziganismus durch die EU bei durchführenden
Organisationen bekannt sind und die zur Verfügung stehenden Mittel dadurch
abgerufen werden?
31. Welche Fördermittel hat die Bundesregierung bei der EU zur Integration von
Sinti und Roma und zur Bekämpfung von Antiziganismus in der 18.
Wahlperiode abgerufen (bitte nach Förderung und mit Fördersumme einzeln
aufführen)?
32. Wie viel Prozent werden nach Kenntnis der Bundesregierung aus Mitteln des
Europäischen Sozialfonds für welche Mitgliedstaaten im Bereich der
Unterstützung von Roma verausgabt (bitte einzeln auflisten)?
33. Welche Initiativen hat die Bundesregierung ergriffen oder plant die
Bundesregierung zu ergreifen, um die Integration von Sinti und Roma in Ländern
des Westbalkans, die Kandidaten für einen Beitritt zur EU sind, zu fördern
und Antiziganismus dort zu bekämpfen (bitte einzeln aufführen)?
Migrationspolitik
34. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Ausübung der
Freizügigkeit für Roma, die Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der
Europäischen Union sind oder als Familienangehörige von
Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union
freizügigkeitsberechtigt sind oder sich als Staatsangehörige eines Mitgliedstaats des
Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz auf die Freizügigkeit berufen
können, attraktiver zu gestalten (bitte für die jeweiligen Gruppen von
Freizügigkeitsberechtigten und nach zuständigem Ressort aufschlüsseln)?
35. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung gegenüber den anderen
Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums
sowie gegenüber der Schweiz und den europäischen Institutionen dafür ein,
dass diese Maßnahmen ergreifen, um die Ausübung der Freizügigkeit durch
Roma attraktiver zu gestalten?
36. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um
drittstaatsangehörigen Roma, die die Voraussetzungen für die Erteilung von Aufenthaltstiteln
in Deutschland erfüllen, dabei zu unterstützen, die entsprechenden
Aufenthaltstitel zu beantragen, und wie gewährleistet die Bundesregierung den
Grundsatz der Chancengleichheit bei der Beantragung von Aufenthaltstiteln
zum Zweck der Erwerbstätigkeit in Anwendung des § 26 Absatz 2 der
Beschäftigungsverordnung?
37. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass bei Verfahren von Roma, die in
Deutschland Asyl beantragen, die menschenrechtliche Lage im
Herkunftsstaat trotz Bestimmung des Herkunftsstaats zum sicheren Herkunftsstaat
entsprechend den Vorgaben der Genfer Flüchtlingskonvention, des Rechts der
Europäischen Union und des deutschen Asylrechts hinreichend
berücksichtigt wird, insbesondere in Fällen besonders schutzbedürftiger Personen,
potenziell mehrfach diskriminierter Personen und politisch aktiver Personen?
Berlin, den 11. August 2017
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
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ISSN 0722-8333]