BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Situation von Sinti und Roma in Deutschland

Förderung deutscher und ausländischer Sinti und Roma: Verzahnung von Landes- und Bundesprogrammen, Umsetzung des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus, fehlende nationale Strategie; Umsetzung von Empfehlungen zur Bekämpfung von Antiziganismus, Integrationserfolg in den Arbeitsmarkt, Förderung der Gesundheitsversorgung, Begriff des Antiziganismus, antiziganistische Straftaten seit 2014, Aufklärungsrate, Datenerhebung; EU-Engagement zur Integration von Sinti und Roma: Fördermittel, Projekte in Ländern des Westbalkans; Steigerung der Attraktivität der Freizügigkeit für Roma, Unterstützung bei der Beantragung von Aufenthaltstiteln, Berücksichtigung der menschenrechtlichen Lage im Herkunftsland<br /> (insgesamt 37 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

05.09.2017

Antwortdauer

25 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

BT18/1334211.08.2017

Situation von Sinti und Roma in Deutschland

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 18/13342 18. Wahlperiode 11.08.2017 Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Luise Amtsberg, Dr. Franziska Brantner, Monika Lazar, Özcan Mutlu, Beate Walter-Rosenheimer, Katja Keul, Tom Koenigs, Dr. Tobias Lindner, Dr. Konstantin von Notz, Tabea Rößner, Claudia Roth (Augsburg), Elisabeth Scharfenberg, Ulle Schauws und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Situation von Sinti und Roma in Deutschland In der Nacht vom 2. zum 3. August 1944 wurden im deutschen Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau Sinti und Roma, die im so genannten Zigeunerlager inhaftiert waren, ermordet. Der 2. August 1944 markiert damit einen tragischen Höhepunkt in der jahrhundertealten Ausgrenzung, Verfolgung und Ermordung von Sinti und Roma in Europa. Ausgrenzung und Diskriminierung sind auch heute noch Teil der Lebenserfahrungen von Sinti und Roma. Deutsche Sinti und Roma und ausländische Roma machen diskriminierende und teils gewaltsame Erfahrungen. Auch einige Darstellungen in den Medien gehören zu diesen Diskriminierungserfahrungen, wie eine Studie von Amaro Rom e. V. zur Dokumentation von antiziganistischen und diskriminierenden Vorfällen in Berlin im Jahr 2016 verdeutlicht (Amaro Foro e. V., Hg.: Dokumentation von antiziganistischen & diskriminierenden Vorfällen in Berlin – 2016, www.amaroforo. de/sites/default/files/Dokumentation_web_0.pdf, zuletzt eingesehen am 27. Juli 2017). Laut einer im Jahr 2014 von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes veröffentlichten Studie „Zwischen Gleichgültigkeit und Ablehnung – Bevölkerungseinstellungen gegenüber Sinti und Roma“ gehören Sinti und Roma zu einer Bevölkerungsgruppe in Deutschland, der am wenigsten Sympathie entgegengebracht wird. Jeder zweite Befragte in Deutschland ist der Meinung, Feindseligkeiten gegenüber Sinti und Roma würden durch das eigene Verhalten von Angehörigen dieser Minderheit hervorgerufen und 15 Prozent der Befragten assoziieren mit dem diskriminierenden Begriff „Zigeuner“ kriminelle Handlungen. Einerseits sind die deutschen Sinti und Roma als nationale Minderheit anerkannt und werden durch das vom Europarat ausgearbeitete Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten geschützt. Andererseits werden nichtdeutsche, ausländische Roma in Deutschland aus Sicht der Fragesteller nur ungenügend in ihren Minderheitenrechten wahrgenommen und geschützt. Die Bundesregierung und der Deutsche Bundestag sind diesen, die freiheitlichdemokratische Grundordnung bedrohenden Entwicklungen in der zurückliegenden 18. Wahlperiode nach Ansicht der Fragesteller leider nur ungenügend begegnet. Ein zu Beginn der 18. Wahlperiode verabredetes Berichterstattergespräch zum Thema Antiziganismus wurde immer wieder verschoben und fand erst am Ende der 18. Wahlperiode statt. Am 26. Juni 2017 hat der Vorsitzende des Innenausschusses, der Abgeordnete Ansgar Heveling, im Auftrag der Berichterstatterinnen und Berichterstatter an den Vorsitzenden des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma einen Brief gesandt, in dem er die gemeinsame Auffassung vermittelte, „dass auch der Deutsche Bundestag in der nächsten, der 19. Wahlperiode, die Beobachtung und Analyse antiziganistischer Bestrebungen sowie mögliche Handlungsstrategien intensiv diskutieren sollte. Wie die Umsetzung erfolgreich und schnell erfolgen kann, wird vor dem Hintergrund der bereits erfolgten Maßnahmen zu diskutieren sein. Zu dieser Diskussion gehört auch die Überlegung, welches weitere Gremium neben dem bereits beim BMI [Bundesministerium des Innern] angesiedelten beratenden Ausschuss für Fragen deutscher Sinti und Roma notwendig ist. Auch wurde einvernehmlich die Auffassung vertreten, dass der nächste Deutsche Bundestag gleich zu Beginn der Wahlperiode hierzu eine Beschlussfassung herbeiführen sollte“. Zu Recht sieht die Bundesregierung „in der Bekämpfung von Rassismus, rassistischer Diskriminierung und von Ideologien der Ungleichwertigkeit eine Daueraufgabe auf allen gesellschaftlichen Ebenen im föderativen System Deutschlands, der sich Exekutive, Legislative und Judikative in ihren jeweiligen Verantwortlichkeiten auch im Austausch mit der Zivilgesellschaft fortwährend stellen müssen“ (Bundestagsdrucksache 18/12907, S. 38). Wir fragen die Bundesregierung: Förderung von deutschen und ausländischen Sinti und Roma 1. Sieht die Bundesregierung im Berliner Aktionsplan zur Einbeziehung ausländischer Roma – dem bisher einzigen Landesprogramm mit dem Fokus auf ausländische Roma –, der das Ziel verfolgt, die Integration von Maßnahmen zur gesundheitlichen Versorgung, schulischen und beruflichen Eingliederung von Kindern und Jugendlichen sowie den Schutz der Zugewanderten vor Diskriminierung und Ausbeutung gezielt zu fördern, ein Vorbild für Bundes- und Landesprogramme? 2. Inwiefern sieht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die institutionelle Verzahnung in Landes- und Bundesprogrammen zur besseren Integration von ausländischen Roma als ausreichend an? 3. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die im Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus (Bundestagsdrucksache 18/12907) geforderte Aufarbeitung antiziganistischer Vorfälle und die differenzierte Aufklärung über Geschichte und die Diskriminierung bis in die Gegenwart für deutsche und ausländische Roma gleichermaßen Anwendung finden? 4. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass eine nationale Strategie zur Integration von deutschen und zugewanderten Roma aus ihrer Sicht nicht erforderlich sei (Bericht der Bundesrepublik Deutschland an die Europäische Kommission: EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma bis 2020. Integrierte Maßnahmenpakete zur Integration und Teilhabe der Sinti und Roma in Deutschland, 2011, S. 29), gleichzeitig aber ein Europäischer Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP) notwendig ist, um unter anderem zugewanderte Roma aus EU- Staaten besser in die sozialen Regelsysteme in Deutschland zu überführen? 5. Wie bewertet die Bundesregierung eine fehlende Roma-Strategie vor dem Hintergrund, dass sich 53,64 Prozent der befragten Sinti und Roma in Deutschland bei Behördenbesuchen „eingeschüchtert“, „schlecht behandelt und diskriminiert“ fühlen (Daniel Strauß, Hg.: Studie zur aktuellen Bildungssituation deutscher Sinti und Roma. Dokumentation und Fortschrittsbericht, 2011, S. 100)? 6. In welcher Form fördert oder plant die Bundesregierung Initiativen wie die Hildegard-Lagrenne-Stiftung zu fördern, die als einzige Minderheiten eigene Stiftung und Selbsthilfeorganisation die Situation von deutschen Sinti und Roma und zugewanderten Roma in Deutschland im Bildungs- und Gesundheitsbereich verbessern helfen und damit den Abbau von Inklusionshemmnissen auf dem deutschen Arbeitsmarkt aktiv unterstützen? Umsetzung von Empfehlungen und Forderungen 7. Welche Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung umgesetzt worden, um den Schlussfolgerungen des Berichts der Antidiskriminierungsstelle des Bundes der Studie „Zwischen Gleichgültigkeit und Ablehnung. Bevölkerungseinstellungen gegenüber Sinti und Roma“ zum Medienmonitoring Folge zu leisten und systematisch Medienberichterstattungen auf Diskriminierungen hin auszuwerten, damit problematische Entwicklungen frühzeitig erkannt werden können? 8. Welche Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung in Planung, um den Schlussfolgerungen des Berichts der Antidiskriminierungsstelle des Bundes der Studie „Zwischen Gleichgültigkeit und Ablehnung. Bevölkerungseinstellungen gegenüber Sinti und Roma“ zum Medienmonitoring Folge zu leisten und systematisch Medienberichterstattungen auf Diskriminierungen hin auszuwerten und damit problematische Entwicklungen frühzeitig zu erkennen? 9. Welche Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung umgesetzt worden, um den Schlussfolgerungen des Berichts der Antidiskriminierungsstelle des Bundes der Studie „Zwischen Gleichgültigkeit und Ablehnung. Bevölkerungseinstellungen gegenüber Sinti und Roma“ zu Öffentlichkeitskampagnen Folge zu leisten und in Form von Anzeigenschaltungen, Werbespots und Plakaten, in denen die Diskriminierungsfolgen für die Angehörigen der Minderheit der Sinti und Roma, aber auch für die ganze Gesellschaft thematisiert werden und gesellschaftliche Sensibilisierung und Aufklärung geleistet wird? 10. Welche Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung in Planung, um den Schlussfolgerungen des Berichts der Antidiskriminierungsstelle des Bundes der Studie „Zwischen Gleichgültigkeit und Ablehnung. Bevölkerungseinstellungen gegenüber Sinti und Roma“ zu Öffentlichkeitskampagnen Folge zu leisten und in Form von Anzeigenschaltungen, Werbespots und Plakaten, in denen die Diskriminierungsfolgen für die Angehörigen der Minderheit der Sinti und Roma, aber auch für die ganze Gesellschaft thematisiert werden und gesellschaftliche Sensibilisierung und Aufklärung geleistet wird? 11. Welche Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung umgesetzt worden oder werden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Bundesländern umgesetzt, um den Schlussfolgerungen des Berichts der Antidiskriminierungsstelle des Bundes der Studie „Zwischen Gleichgültigkeit und Ablehnung. Bevölkerungseinstellungen gegenüber Sinti und Roma“ zum Umgang mit ethnisch beschriebenen Nachbarschaftskonflikten Folge zu leisten und Instrumente qualifizierten Konfliktmanagements und der Mediation zu entwickeln und bereitzustellen? 12. Welche Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung in Planung und werden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Bundesländern geplant, um den Schlussfolgerungen des Berichts der Antidiskriminierungsstelle des Bundes der Studie „Zwischen Gleichgültigkeit und Ablehnung. Bevölkerungseinstellungen gegenüber Sinti und Roma“ zum Umgang mit ethnisch beschriebenen Nachbarschaftskonflikten Folge zu leisten und Instrumente qualifizierten Konfliktmanagements und der Mediation zu entwickeln und bereitzustellen? 13. Welche Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung umgesetzt worden oder werden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Bundesländern umgesetzt, um den Forderungen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma, denen sich auch die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration anschloss (Bundestagsdrucksache 18/10610) Folge zu leisten und a) regelmäßige Erhebungen von Diskriminierungserfahrungen von Sinti und Roma, b) den Aufbau einer Bildungsakademie für Sinti und Roma, c) eine verstärkte Beteiligung von Selbstorganisationen mittels Staatsverträgen und d) die Mitarbeit in Gremien und Rundfunkräten umzusetzen? 14. Welche Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung in Planung und werden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Bundesländern geplant, um den Forderungen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma, denen sich auch die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration anschloss (Bundestagsdrucksache 18/10610) Folge zu leisten und a) regelmäßige Erhebungen von Diskriminierungserfahrungen von Sinti und Roma, b) den Aufbau einer Bildungsakademie für Sinti und Roma, c) eine verstärkte Beteiligung von Selbstorganisationen mittels Staatsverträgen und d) die Mitarbeit in Gremien und Rundfunkräten umzusetzen? 15. Anhand welcher Mechanismen und Instrumente stellt die Bundesregierung sicher, dass die während des Kongresses der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ (EVZ) anlässlich des fünften Jahrestags der Einweihung des Denkmals für die im Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma Europas generierten Handlungsempfehlungen an Akteurinnen und Akteure in Politik, Verwaltung und Bildungswesen (vgl. Bundestagsdrucksache 18/12907, S. 43) wirksam und in einem festgelegten Zeitrahmen diskutiert und umgesetzt werden? 16. Welche Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung umgesetzt worden oder werden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Bundesländern umgesetzt, um Forderungen zivilgesellschaftlicher Akteure, die sich im von der Bundesregierung und Nichtregierungsorganisationen getragenen „Forum gegen Rassismus“ zusammengeschlossen haben, nach a) einer rechtlichen Grundlage für die Förderung von Selbstorganisationen von Sinti und Roma mit Erfahrungen rassistischer Diskriminierung und für Empowermentstrategien Folge zu leisten (vgl. Nationaler Aktionsplan gegen Rassismus vom 21. Juni 2017, Bundestagsdrucksache 18/12907, S. 105), b) der Aufnahme von wirksamen Antidiskriminierungsregelungen in die Schulgesetze der Bundesländer, um den spezifischen Erfahrungen der Diskriminierung von Sinti und Roma entgegenzuwirken, Folge zu leisten (vgl. Nationaler Aktionsplan gegen Rassismus vom 21. Juni 2017, Bundestagsdrucksache 18/12907, S. 110), c) einer Gleichbehandlung der Freizügigkeits- und Gleichberechtigungsgrundsätze von EU-Bürgerinnen und -Bürgern unabhängig von der Staatsangehörigkeit oder der Zugehörigkeit zur Minderheit der Sinti und Roma Folge zu leisten (vgl. Nationaler Aktionsplan gegen Rassismus vom 21. Juni 2017, Bundestagsdrucksache 18/12907, S. 115)? 17. Welche Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung in Planung oder werden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Bundesländern geplant, um Forderungen zivilgesellschaftlicher Akteure, die sich im von der Bundesregierung und Nichtregierungsorganisationen getragenen „Forum gegen Rassismus“ zusammengeschlossen haben, nach a) einer rechtlichen Grundlage für die Förderung von Selbstorganisationen von Sinti und Roma mit Erfahrungen rassistischer Diskriminierung und für Empowermentstrategien Folge zu leisten (vgl. Nationaler Aktionsplan gegen Rassismus vom 21. Juni 2017, Bundestagsdrucksache 18/12907, S. 105), b) der Aufnahme von wirksamen Antidiskriminierungsregelungen in die Schulgesetze der Bundesländer, um den spezifischen Erfahrungen der Diskriminierung von Sinti und Roma entgegenzuwirken, Folge zu leisten (vgl. Nationaler Aktionsplan gegen Rassismus vom 21. Juni 2017, Bundestagsdrucksache 18/12907, S. 110), c) einer Gleichbehandlung der Freizügigkeits- und Gleichberechtigungsgrundsätze von EU-Bürgerinnen und -Bürgern unabhängig von der Staatsangehörigkeit oder der Zugehörigkeit zur Minderheit der Sinti und Roma Folge zu leisten (vgl. Nationaler Aktionsplan gegen Rassismus vom 21. Juni 2017, Bundestagsdrucksache 18/12907, S. 115)? 18. Wie misst die Bundesregierung den Erfolg von Maßnahmen zur Integration von Sinti und Roma in den Arbeitsmarkt? 19. Wie misst die Bundesregierung den Erfolg von Maßnahmen zur Förderung der Gesundheitsversorgung bei Sinti und Roma? 20. Wie stellt die Bundesregierung die Bearbeitung der besonderen Herausforderungen in der Bekämpfung von Diskriminierung deutscher Sinti und Roma und ausländischer Roma neben dem Beratenden Ausschuss, der für Fragen deutscher Sinti und Roma zuständig ist, institutionell sicher? 21. Wie bewertet die Bundesregierung die seit einigen Jahren geforderte Einberufung eines unabhängigen Expertenkreises gegen Antiziganismus, dem Beispiel des unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus folgend? Antiziganismus/Straftaten 22. Wie definiert die Bundesregierung Antiziganismus? 23. Wie bewertet die Bundesregierung die von der Allianz gegen Antiziganismus vorgelegte Arbeitsdefinition zu Antiziganismus (Allianz gegen Antiziganismus – 2017 –: Antiziganismus – ein Grundlagenpapier, S. 5)? 24. Können aus Sicht der Bundesregierung auch Menschen und Gruppen, die sich nicht zu den Sinti und Roma zählen, Opfer von Antiziganismus sein? 25. Welche Straftaten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2014 bis 2016 als antiziganistisch eingestuft (bitte nach Datum, Ort, Straftat und verhängter Strafe aufschlüsseln)? 26. Wie hoch liegt nach Kenntnis der Bundesregierung die Aufklärungsrate antiziganistischer Straftaten (bitte nach Deliktsart und Phänomenbereich aufschlüsseln)? 27. Nach welchen Kriterien misst die Bundesregierung antiziganistische Einstellungen in der Bundesrepublik Deutschland (bitte die Kriterien einzeln aufschlüsseln)? 28. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Dunkelziffer bei antiziganistischen Straftaten ein? 29. Wie erhebt die Bundesregierung Daten zu antiziganistisch motivierten Straftaten? EU-Engagement 30. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Möglichkeiten der Förderung von Programmen und Projekten zur Integration von Sinti und Roma oder zur Bekämpfung von Antiziganismus durch die EU bei durchführenden Organisationen bekannt sind und die zur Verfügung stehenden Mittel dadurch abgerufen werden? 31. Welche Fördermittel hat die Bundesregierung bei der EU zur Integration von Sinti und Roma und zur Bekämpfung von Antiziganismus in der 18. Wahlperiode abgerufen (bitte nach Förderung und mit Fördersumme einzeln aufführen)? 32. Wie viel Prozent werden nach Kenntnis der Bundesregierung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds für welche Mitgliedstaaten im Bereich der Unterstützung von Roma verausgabt (bitte einzeln auflisten)? 33. Welche Initiativen hat die Bundesregierung ergriffen oder plant die Bundesregierung zu ergreifen, um die Integration von Sinti und Roma in Ländern des Westbalkans, die Kandidaten für einen Beitritt zur EU sind, zu fördern und Antiziganismus dort zu bekämpfen (bitte einzeln aufführen)? Migrationspolitik 34. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Ausübung der Freizügigkeit für Roma, die Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind oder als Familienangehörige von Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union freizügigkeitsberechtigt sind oder sich als Staatsangehörige eines Mitgliedstaats des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz auf die Freizügigkeit berufen können, attraktiver zu gestalten (bitte für die jeweiligen Gruppen von Freizügigkeitsberechtigten und nach zuständigem Ressort aufschlüsseln)? 35. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung gegenüber den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums sowie gegenüber der Schweiz und den europäischen Institutionen dafür ein, dass diese Maßnahmen ergreifen, um die Ausübung der Freizügigkeit durch Roma attraktiver zu gestalten? 36. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um drittstaatsangehörigen Roma, die die Voraussetzungen für die Erteilung von Aufenthaltstiteln in Deutschland erfüllen, dabei zu unterstützen, die entsprechenden Aufenthaltstitel zu beantragen, und wie gewährleistet die Bundesregierung den Grundsatz der Chancengleichheit bei der Beantragung von Aufenthaltstiteln zum Zweck der Erwerbstätigkeit in Anwendung des § 26 Absatz 2 der Beschäftigungsverordnung? 37. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass bei Verfahren von Roma, die in Deutschland Asyl beantragen, die menschenrechtliche Lage im Herkunftsstaat trotz Bestimmung des Herkunftsstaats zum sicheren Herkunftsstaat entsprechend den Vorgaben der Genfer Flüchtlingskonvention, des Rechts der Europäischen Union und des deutschen Asylrechts hinreichend berücksichtigt wird, insbesondere in Fällen besonders schutzbedürftiger Personen, potenziell mehrfach diskriminierter Personen und politisch aktiver Personen? Berlin, den 11. August 2017 Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

Ähnliche Kleine Anfragen