[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 1. September 2017
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/13498
18. Wahlperiode 05.09.2017
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Luise Amtsberg,
Dr. Franziska Brantner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/13342 –
Situation von Sinti und Roma in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In der Nacht vom 2. zum 3. August 1944 wurden im deutschen
Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau Sinti und Roma, die im so genannten Zigeunerlager
inhaftiert waren, ermordet. Der 2. August 1944 markiert damit einen tragischen
Höhepunkt in der jahrhundertealten Ausgrenzung, Verfolgung und Ermordung
von Sinti und Roma in Europa. Ausgrenzung und Diskriminierung sind auch
heute noch Teil der Lebenserfahrungen von Sinti und Roma.
Deutsche Sinti und Roma und ausländische Roma machen diskriminierende und
teils gewaltsame Erfahrungen. Auch einige Darstellungen in den Medien
gehören zu diesen Diskriminierungserfahrungen, wie eine Studie von Amaro Rom
e. V. zur Dokumentation von antiziganistischen und diskriminierenden
Vorfällen in Berlin im Jahr 2016 verdeutlicht (Amaro Foro e. V., Hg.: Dokumentation
von antiziganistischen & diskriminierenden Vorfällen in Berlin – 2016, www.
amaroforo.de/sites/default/files/Dokumentation_web_0.pdf, zuletzt eingesehen
am 27. Juli 2017).
Laut einer im Jahr 2014 von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
veröffentlichten Studie „Zwischen Gleichgültigkeit und Ablehnung –
Bevölkerungseinstellungen gegenüber Sinti und Roma“ gehören Sinti und Roma zu einer
Bevölkerungsgruppe in Deutschland, der am wenigsten Sympathie
entgegengebracht wird. Jeder zweite Befragte in Deutschland ist der Meinung,
Feindseligkeiten gegenüber Sinti und Roma würden durch das eigene Verhalten von
Angehörigen dieser Minderheit hervorgerufen und 15 Prozent der Befragten
assoziieren mit dem diskriminierenden Begriff „Zigeuner“ kriminelle Handlungen.
Einerseits sind die deutschen Sinti und Roma als nationale Minderheit anerkannt
und werden durch das vom Europarat ausgearbeitete Rahmenübereinkommen
zum Schutz nationaler Minderheiten geschützt. Andererseits werden
nichtdeutsche, ausländische Roma in Deutschland aus Sicht der Fragesteller nur
ungenügend in ihren Minderheitenrechten wahrgenommen und geschützt.
Die Bundesregierung und der Deutsche Bundestag sind diesen, die
freiheitlichdemokratische Grundordnung bedrohenden Entwicklungen in der
zurückliegenden 18. Wahlperiode nach Ansicht der Fragesteller leider nur ungenügend
begegnet. Ein zu Beginn der 18. Wahlperiode verabredetes
Berichterstattergespräch zum Thema Antiziganismus wurde immer wieder verschoben und fand
erst am Ende der 18. Wahlperiode statt. Am 26. Juni 2017 hat der Vorsitzende
des Innenausschusses, der Abgeordnete Ansgar Heveling, im Auftrag der
Berichterstatterinnen und Berichterstatter an den Vorsitzenden des Zentralrats
Deutscher Sinti und Roma einen Brief gesandt, in dem er die gemeinsame
Auffassung vermittelte, „dass auch der Deutsche Bundestag in der nächsten, der
19. Wahlperiode, die Beobachtung und Analyse antiziganistischer
Bestrebungen sowie mögliche Handlungsstrategien intensiv diskutieren sollte. Wie die
Umsetzung erfolgreich und schnell erfolgen kann, wird vor dem Hintergrund
der bereits erfolgten Maßnahmen zu diskutieren sein. Zu dieser Diskussion
gehört auch die Überlegung, welches weitere Gremium neben dem bereits beim
BMI [Bundesministerium des Innern] angesiedelten beratenden Ausschuss für
Fragen deutscher Sinti und Roma notwendig ist. Auch wurde einvernehmlich
die Auffassung vertreten, dass der nächste Deutsche Bundestag gleich zu
Beginn der Wahlperiode hierzu eine Beschlussfassung herbeiführen sollte“.
Zu Recht sieht die Bundesregierung „in der Bekämpfung von Rassismus,
rassistischer Diskriminierung und von Ideologien der Ungleichwertigkeit eine
Daueraufgabe auf allen gesellschaftlichen Ebenen im föderativen System
Deutschlands, der sich Exekutive, Legislative und Judikative in ihren jeweiligen
Verantwortlichkeiten auch im Austausch mit der Zivilgesellschaft fortwährend
stellen müssen“ (Bundestagsdrucksache 18/12907, S. 38).
Förderung von deutschen und ausländischen Sinti und Roma
1. Sieht die Bundesregierung im Berliner Aktionsplan zur Einbeziehung
ausländischer Roma – dem bisher einzigen Landesprogramm mit dem Fokus auf
ausländische Roma –, der das Ziel verfolgt, die Integration von Maßnahmen
zur gesundheitlichen Versorgung, schulischen und beruflichen
Eingliederung von Kindern und Jugendlichen sowie den Schutz der Zugewanderten
vor Diskriminierung und Ausbeutung gezielt zu fördern, ein Vorbild für
Bundes- und Landesprogramme?
2. Inwiefern sieht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die
institutionelle Verzahnung in Landes- und Bundesprogrammen zur besseren
Integration von ausländischen Roma als ausreichend an?
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Berliner Aktionsplan zur Einbeziehung ausländischer Roma aus dem Jahr
2012 (Beschluss des Berliner Senats vom 7. August 2012) zielt auf eine
Verbesserung der oft prekären Lebensverhältnisse ausländischer Roma durch Förderung
von Maßnahmen zur gesundheitlichen Versorgung, schulischen und beruflichen
Eingliederung von Kindern und Jugendlichen sowie dem Schutz der
Zugewanderten vor Diskriminierung und Ausbeutung. Die Bundesregierung sieht davon
ab, inhaltlich zu Programmen der Länder Stellung zu nehmen.
Grundsätzlich stehen für die Integration ausländischer Roma die Regelsysteme
und -maßnahmen offen, die in den vergangenen Jahren gestärkt und ausgebaut
worden sind. Diese richten sich an alle rechtmäßig auf Dauer im Bundesgebiet
lebenden Ausländer, beispielsweise Unionsbürger oder Personen, die aus
humanitären Gründen Aufnahme gefunden haben, und im Rahmen des geltenden
Rechts damit auch an ausländische Roma. Grundsätzlich orientieren sich die
Regelsysteme am Bedarf und gerade nicht am ethnischen Hintergrund. Die
Erarbeitung eines Bundesprogramms oder die Einführung besonderer institutioneller
Verbindungen zwischen Bund und Ländern im Zusammenhang mit der
Förderung von ausländischen Roma ist nicht vorgesehen.
3. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die im Nationalen Aktionsplan
gegen Rassismus (Bundestagsdrucksache 18/12907) geforderte
Aufarbeitung antiziganistischer Vorfälle und die differenzierte Aufklärung über
Geschichte und die Diskriminierung bis in die Gegenwart für deutsche und
ausländische Roma gleichermaßen Anwendung finden?
Die Auseinandersetzung mit Antiziganismus ist ein besonderes Anliegen der
Bundesrogramme zur Extremismusprävention und Demokratieförderung sowie
der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) im Geschäftsbereich des
Bundesministeriums des Innern. Die BpB hat eine Vielzahl an Materialien und
Angeboten zum Thema zum Einsatz in der schulischen und außerschulischen Bildung
im Angebot, die teilweise auch in der Durchführung der Bundesprogramme
eingesetzt werden.
Sie bilden nicht nur die Fakten und einzelnen Positionen von Debatten ab,
sondern tragen mit Hintergrundinformationen zur Aufklärung sowie zum Abbau von
Stereotypen und Vorurteilen bei. Als zum Teil innovative Formate der politischen
Bildung motivieren sie auch junge Menschen zur Auseinandersetzung mit
Ideologien der Ungleichwertigkeit und tragen somit zur Prävention bei.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 9 und 10 verwiesen.
4. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass eine nationale
Strategie zur Integration von deutschen und zugewanderten Roma aus ihrer Sicht
nicht erforderlich sei (Bericht der Bundesrepublik Deutschland an die
Europäische Kommission: EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration
der Roma bis 2020. Integrierte Maßnahmenpakete zur Integration und
Teilhabe der Sinti und Roma in Deutschland, 2011, S. 29), gleichzeitig aber ein
Europäischer Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen
(EHAP) notwendig ist, um unter anderem zugewanderte Roma aus EU-
Staaten besser in die sozialen Regelsysteme in Deutschland zu überführen?
Der Rat der Europäischen Union hat die Mitgliedstaaten in seinen
Schlussfolgerungen vom 2. September 2011 dazu aufgefordert, den „EU-Rahmen für nationale
Strategien zur Integration der Roma bis 2020“ umzusetzen. Gemäß Nr. 22. der
Ratsschlussfolgerungen waren die Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung ihrer
besonderen Gegebenheiten dazu aufgefordert, entweder eine nationale Strategie
zur Einbeziehung der Roma oder integrierte Pakete mit politischen Maßnahmen
im Rahmen ihrer breiter angelegten Politik der sozialen Einbeziehung
auszuarbeiten bzw. ihre vorhandenen Strategien und Maßnahmenpakete zu aktualisieren.
Abhängig von den jeweiligen nationalen Rahmenbedingungen und Roma-
Bevölkerungsanteilen haben sich die Mitgliedstaaten für eine der beiden möglichen
Vorgehensweisen entschieden. Neben Deutschland haben auch elf andere
europäische Mitgliedstaaten die Entscheidung getroffen, den EU-Rahmen durch
integrierte Maßnahmenpakete umzusetzen. Für Deutschland liegen folgende
Erwägungen zugrunde:
In Deutschland leben nach eigenen Schätzungen des Zentralrats Deutscher Sinti
und Roma ca. 70 000 deutsche Sinti und Roma, die sich selbst als gut in die
Gesellschaft integriert sehen.
Demzufolge bedarf es für diesen Personenkreis aus Sicht der Bundesregierung
keiner nationalen Integrationsstrategie. Auch für diejenigen ausländischen Roma,
die im Zuge der Zuwanderung oder als Flüchtlinge nach Deutschland gekommen
sind und ein Recht zum dauernden Inlandsaufenthalt haben, ist eine nationale
Integrationsstrategie nicht erforderlich. Denn diesen Personen stehen – unabhängig
von ihrer Ethnie – dieselben Integrationsprogramme offen wie anderen
Ausländern.
Neben den grundsätzlichen Überlegungen zu einem allgemeinen
gesamtgesellschaftlichen Ansatz bei der Integrationspolitik ist auch die mangelnde
Datenerfassung ein zu berücksichtigender Aspekt dafür, dass in Deutschland Projekte,
Initiativen und Maßnahmen des Bundes, der Länder und der Kommunen
grundsätzlich nicht exklusiv für Sinti und Roma angeboten werden, sondern sich an alle
potenziellen Adressaten richten.
Seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges werden in der Bundesrepublik
Deutschland keine bevölkerungsstatistischen oder sozioökonomischen Daten auf
ethnischer Basis erhoben. Dies ist vor allem in der Verfolgung von Minderheiten in
den Zeiten des Nationalsozialismus begründet. Darüber hinaus stehen der
Erfassung ethnischer Daten auch rechtliche Hindernisse entgegen: Das Bekenntnis zu
einer nationalen Minderheit ist gem. Artikel 3 des Rahmenübereinkommens des
Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten frei. Die Zugehörigkeit zu einer
Minderheit ist die persönliche Entscheidung eines jeden Einzelnen, die von Staats
wegen nicht registriert, überprüft oder bestritten wird. Ferner kann die Anzahl
und der jeweilige Aufenthaltsstatus der in Deutschland lebenden ausländischen
Roma nicht benannt werden, da im Ausländerzentralregister
Staatsangehörigkeiten, nicht aber ethnische Zugehörigkeiten erfasst werden.
Schließlich ist für Deutschland zu berücksichtigen, dass die deutschen Sinti- und
Roma-Vertreter die Auffassung vertreten, dass es für ihre Gruppe der Sinti und
Roma keiner Strategie zur Verbesserung der Integration bedarf.
Zwischen der Einrichtung des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten
benachteiligten Personen (EHAP) und der Entscheidung der Bundesregierung für
integrierte Maßnahmenpakete besteht kein Widerspruch. Der EHAP wurde in der
Förderperiode der Jahre 2014 bis 2020 erstmals eingerichtet und zielt auf die
Förderung des sozialen Zusammenhalts und der sozialen Eingliederung von
armutsgefährdeten und von sozialer Ausgrenzung bedrohten Personen ab.
Aus Mitteln des EHAP werden Menschen in Deutschland unterstützt, die unter
Armut leiden und keinen oder nur unzureichenden Zugang zu den Beratungs- und
Unterstützungsangeboten des regulären Hilfesystems haben. Der EHAP hat nicht
allein die Verbesserung der Situation der zugewanderten Roma aus EU-Staaten
im Fokus. Der relevante Personenkreis umfasst:
1. Besonders benachteiligte neuzugewanderte Unionsbürger/-innen
2. Kinder von besonders benachteiligten neuzugewanderten Unionsbürgern
3. Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen.
Der EHAP in Deutschland hat ein Gesamtmittelvolumen von ca. 93 Mio. Euro.
Davon sind in einer ersten Förderrunde von 1. Dezember 2015 bis 31. Dezember
2018 rd. 60 Prozent gebunden mit derzeit 83 geförderten Projekten. Der EHAP
ist ein wichtiges Instrument zur Förderung der sozialen Inklusion von
armutsgefährdeten und von sozialer Ausgrenzung bedrohten Personen und wurde
erstmalig für die Förderperiode der Jahre 2014 bis 2020 eingerichtet. Offiziell eingeführt
wurde er in Deutschland am 22. Februar 2016, also fünf Jahre nach der
Richtungsentscheidung der Bundesregierung zum EU-Rahmen für nationale
Strategien zur Integration der Roma bis 2020.
Das Ziel, den Zugang für zugewanderte Kinder zu Angeboten der frühen Bildung
und der sozialen Betreuung zu verbessern, setzt das Bundesministerium für
Arbeit und Soziales (BMAS) in Kooperation mit dem Bundesministerium für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) um. Auch dies ist ein Beleg dafür,
dass die Entscheidung für die integrierten Maßnahmenpakete richtig war, da die
Mittel des Hilfsfonds dorthin fließen, wo die Expertise vorhanden ist und sie
passgenau eingesetzt werden können.
5. Wie bewertet die Bundesregierung eine fehlende Roma-Strategie vor dem
Hintergrund, dass sich 53,64 Prozent der befragten Sinti und Roma in
Deutschland bei Behördenbesuchen „eingeschüchtert“, „schlecht behandelt
und diskriminiert“ fühlen (Daniel Strauß, Hg.: Studie zur aktuellen
Bildungssituation deutscher Sinti und Roma. Dokumentation und
Fortschrittsbericht, 2011, S. 100)?
Die angesprochene Studie wurde im Jahr 2011 veröffentlicht. Die seitdem
erzielten Fortschritte auf dem Gebiet der Antidiskriminierungsarbeit der
Bundesregierung – auch durch die integrierten Maßnahmenpakete – bleiben somit
unberücksichtigt.
Bei der Bewertung der Studienergebnisse ist dieser Aspekt sowie die fehlende
Untersuchung bzw. Darstellung der Ursachen, wieso insgesamt 53,64 Prozent der
Befragten ihre Behördenbesuche als „leicht problematisch“ bzw. „hoch
problematisch“ einschätzen, zu berücksichtigen. Auch liegt kein Vergleichswert zur
Mehrheitsbevölkerung vor.
Die Bundesregierung hat die Bekämpfung von Rassismus, rassistischer
Diskriminierung und von Ideologien der Ungleichwertigkeit zur Daueraufgabe erklärt.
Die Fortschritte bei der Integration der Sinti und Roma und der Bekämpfung des
Antiziganismus werden in den jährlichen sog. Fortschrittsberichten dokumentiert,
die unter
www.bmi.bund.de/DE/Themen/Gesellschaft-Verfassung/Nationale-
Minderheiten/Nationale-Minderheiten-Deutschland/Deutsche-Sinti-und-Roma/
deutsche-sinti-und-roma_node.html abgerufen werden können.
6. In welcher Form fördert oder plant die Bundesregierung Initiativen wie die
Hildegard-Lagrenne-Stiftung zu fördern, die als einzige Minderheiten eigene
Stiftung und Selbsthilfeorganisation die Situation von deutschen Sinti und
Roma und zugewanderten Roma in Deutschland im Bildungs- und
Gesundheitsbereich verbessern helfen und damit den Abbau von
Inklusionshemmnissen auf dem deutschen Arbeitsmarkt aktiv unterstützen?
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien fördert den
Zentralrat Deutscher Sinti und Roma und das Dokumentations- und Kulturzentrum
Deutscher Sinti und Roma institutionell. Grundlage dafür sind das
Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten und die Europäische Charta für
Regional- oder Minderheitensprachen. Ziel der Förderung ist die gleichberechtigte
Beteiligung der nationalen Minderheit der Sinti und Roma am politischen und
kulturellen Leben in Deutschland.
Weitere Planungen der Bundesregierung im Sinne der Fragestellung sind derzeit
nicht vorgesehen.
Umsetzung von Empfehlungen und Forderungen
7. Welche Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung umgesetzt worden,
um den Schlussfolgerungen des Berichts der Antidiskriminierungsstelle des
Bundes der Studie „Zwischen Gleichgültigkeit und Ablehnung.
Bevölkerungseinstellungen gegenüber Sinti und Roma“ zum Medienmonitoring
Folge zu leisten und systematisch Medienberichterstattungen auf
Diskriminierungen hin auszuwerten, damit problematische Entwicklungen frühzeitig
erkannt werden können?
8. Welche Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung in Planung, um den
Schlussfolgerungen des Berichts der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
der Studie „Zwischen Gleichgültigkeit und Ablehnung.
Bevölkerungseinstellungen gegenüber Sinti und Roma“ zum Medienmonitoring Folge zu
leisten und systematisch Medienberichterstattungen auf Diskriminierungen hin
auszuwerten und damit problematische Entwicklungen frühzeitig zu
erkennen?
Die Fragen 7 und 8 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Rahmen des beim BMFSFJ angesiedelten Bundesprogramms „Demokratie
leben!“ werden auch Maßnahmen gefördert, die Medienmonitoring umfassen,
indem sie beispielsweise Medieninhalte kritisch hinterfragen und punktuelle
Medienanalysen durchführen. Die durch das Monitoring erlangten Kenntnisse fließen
in die Projektarbeit und mittelbar auch in die Weiterentwicklung des
Bundesprogramms ein.
9. Welche Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung umgesetzt worden,
um den Schlussfolgerungen des Berichts der Antidiskriminierungsstelle des
Bundes der Studie „Zwischen Gleichgültigkeit und Ablehnung.
Bevölkerungseinstellungen gegenüber Sinti und Roma“ zu
Öffentlichkeitskampagnen Folge zu leisten und in Form von Anzeigenschaltungen, Werbespots und
Plakaten, in denen die Diskriminierungsfolgen für die Angehörigen der
Minderheit der Sinti und Roma, aber auch für die ganze Gesellschaft thematisiert
werden und gesellschaftliche Sensibilisierung und Aufklärung geleistet
wird?
10. Welche Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung in Planung, um den
Schlussfolgerungen des Berichts der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
der Studie „Zwischen Gleichgültigkeit und Ablehnung.
Bevölkerungseinstellungen gegenüber Sinti und Roma“ zu Öffentlichkeitskampagnen Folge
zu leisten und in Form von Anzeigenschaltungen, Werbespots und Plakaten,
in denen die Diskriminierungsfolgen für die Angehörigen der Minderheit der
Sinti und Roma, aber auch für die ganze Gesellschaft thematisiert werden
und gesellschaftliche Sensibilisierung und Aufklärung geleistet wird?
Die Fragen 9 und 10 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ fördert derzeit 40 Maßnahmen im
Themenfeld Antiziganismus, weitere geförderte Maßnahmen werden
voraussichtlich noch im Jahr 2017 beginnen. Unter ihnen finden sich viele, die
Öffentlichkeitsarbeit als einen Teil der geförderten Maßnahme begreifen. Dies erfolgt
beispielsweise durch Plakate oder Filmaufführungen mit denen das Phänomen
Antiziganismus öffentlich wirksam thematisiert wird.
11. Welche Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung umgesetzt worden
oder werden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Bundesländern
umgesetzt, um den Schlussfolgerungen des Berichts der
Antidiskriminierungsstelle des Bundes der Studie „Zwischen Gleichgültigkeit und Ablehnung.
Bevölkerungseinstellungen gegenüber Sinti und Roma“ zum Umgang mit
ethnisch beschriebenen Nachbarschaftskonflikten Folge zu leisten und
Instrumente qualifizierten Konfliktmanagements und der Mediation zu
entwickeln und bereitzustellen?
12. Welche Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung in Planung und
werden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Bundesländern geplant, um
den Schlussfolgerungen des Berichts der Antidiskriminierungsstelle des
Bundes der Studie „Zwischen Gleichgültigkeit und Ablehnung.
Bevölkerungseinstellungen gegenüber Sinti und Roma“ zum Umgang mit ethnisch
beschriebenen Nachbarschaftskonflikten Folge zu leisten und Instrumente
qualifizierten Konfliktmanagements und der Mediation zu entwickeln und
bereitzustellen?
Die Fragen 11 und 12 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ werden seit dem Jahr
2015 unterschiedliche Maßnahmen sowohl auf lokaler als auch auf regionaler und
bundesweiter Ebene gefördert, die sich im Rahmen von präventiv-pädagogischen
Ansätzen mit dem Themenfeld Antiziganismus auseinandersetzen und dabei auch
ethnisch motivierte Nachbarschaftskonflikte in den Blick nehmen und diesen in
unterschiedlicher Weise begegnen.
Im Programmbereich A (Partnerschaften für Demokratie) wurden und werden in
den Jahren 2015 bis 2017 derzeit 29 Einzelmaßnahmen im Themenfeld
Antiziganismus durchgeführt und weitere werden voraussichtlich noch im Jahr 2017
beginnen. Im Programmbereich D (Ausgewählte Phänomene gruppenbezogener
Menschenfeindlichkeit und Demokratiestärkung im ländlichen Raum) des
Bundesprogramms werden nach jetzigem Stand bis Ende 2019 neun Modellprojekte
gefördert. Der Schwerpunkt der geförderten Projekte liegt auf der
Sensibilisierung für Antiziganismus sowie dem Empowerment von Sinti und Roma.
Im Programmbereich C (Strukturentwicklung zum bundeszentralen Träger) des
Bundesprogramms wird bis Ende 2019 das Dokumentations- und Kulturzentrum
Deutscher Sinti und Roma e. V. in dessen Entwicklung zu einem bundeszentralen
Träger begleitet. Das BMFSFJ fördert zudem den Kongress „Everyday is
Romaday – Dialog mit Politik, Behörden und Bildungseinrichtungen in Deutschland“.
13. Welche Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung umgesetzt worden
oder werden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Bundesländern
umgesetzt, um den Forderungen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und
des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma, denen sich auch die Beauftragte
der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration anschloss
(Bundestagsdrucksache 18/10610) Folge zu leisten und
a) regelmäßige Erhebungen von Diskriminierungserfahrungen von Sinti und
Roma,
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat u. a. zur Aufgabe, entsprechende
wissenschaftliche Untersuchungen durchzuführen. Ergebnisse solcher Studien
werden von der Bundesregierung zur Kenntnis genommen und z. B. im Rahmen
entsprechender Bundesprogramme mit berücksichtigt. Zu Länderaktivitäten
nimmt die Bundesregierung grundsätzlich keine Stellung.
b) den Aufbau einer Bildungsakademie für Sinti und Roma,
Die Bildungsakademie ist ein Projekt des Dokumentations- und Kulturzentrums
Deutscher Sinti und Roma und soll dazu dienen, den Angehörigen der Minderheit
die Chancen zu einer erfolgreichen Bildungsteilnahme zu ermöglichen und damit
die gleichberechtigte Teilhabe der Sinti und Roma in Staat und Gesellschaft
voranzubringen. Das Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und
Roma wird von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
institutionell gefördert.
c) eine verstärkte Beteiligung von Selbstorganisationen mittels
Staatsverträgen und
Für den Abschluss von Staatsverträgen mit den Selbstorganisationen der
deutschen Sinti und Roma sind grundsätzlich die Länder zuständig, da die Umsetzung
des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten und der
Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen in erster Linie in die
Zuständigkeit der Länder fällt.
d) die Mitarbeit in Gremien und Rundfunkräten
umzusetzen?
Hier besteht keine Bundeszuständigkeit. Die inländische Rundfunkordnung,
einschließlich der Zusammensetzung der Rundfunkgremien, fällt in den
Zuständigkeitsbereich der Länder. Eine Bundeszuständigkeit besteht lediglich für die
Deutsche Welle. Als Rundfunkanstalt unterfällt die Deutsche Welle der Staatsferne
des Rundfunks und der Programmautonomie. Eine Änderung des Deutsche-
Welle-Gesetzes steht derzeit nicht an.
14. Welche Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung in Planung und
werden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Bundesländern geplant, um
den Forderungen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und des
Zentralrats Deutscher Sinti und Roma, denen sich auch die Beauftragte der
Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration anschloss
(Bundestagsdrucksache 18/10610) Folge zu leisten und
a) regelmäßige Erhebungen von Diskriminierungserfahrungen von Sinti und
Roma,
Auf die Antwort zu Frage 13a wird verwiesen.
b) den Aufbau einer Bildungsakademie für Sinti und Roma,
Auf die Antwort zu Frage 13b wird verwiesen.
c) eine verstärkte Beteiligung von Selbstorganisationen mittels
Staatsverträgen und
Auf die Antwort zu Frage 13c wird verwiesen.
d) die Mitarbeit in Gremien und Rundfunkräten
umzusetzen?
Auf die Antwort zu Frage 13d wird verwiesen.
15. Anhand welcher Mechanismen und Instrumente stellt die Bundesregierung
sicher, dass die während des Kongresses der Stiftung „Erinnerung,
Verantwortung und Zukunft“ (EVZ) anlässlich des fünften Jahrestags der
Einweihung des Denkmals für die im Nationalsozialismus ermordeten Sinti und
Roma Europas generierten Handlungsempfehlungen an Akteurinnen und
Akteure in Politik, Verwaltung und Bildungswesen (vgl.
Bundestagsdrucksache 18/12907, S. 43) wirksam und in einem festgelegten Zeitrahmen
diskutiert und umgesetzt werden?
Das BMFSFJ fördert im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ die
anlässlich des fünften Jahrestags der Einweihung des Denkmals für die im
Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma Europas am 22. November 2017
stattfindende bundesweite Konferenz zur Teilhabe von Roma und Sinti in
Deutschland „Everyday is Romaday – Dialog mit Politik, Behörden und
Bildungseinrichtungen in Deutschland“. Durch den Kongress sollen
Handlungsempfehlungen für Akteurinnen und Akteure in Politik, Verwaltung und im
Bildungswesen generiert werden sowie Netzwerke in dem Themenfeld gestärkt werden.
Zur Sicherung der Nachhaltigkeit im Sinne einer Sensibilisierung für den
Antiziganismus werden im Rahmen des geförderten Projektes die auf der Konferenz
und auf den im Vorfeld stattfindenden Landesfachtagen entwickelten
Handlungsempfehlungen dokumentiert und veröffentlicht. Durch das Bündnis für Solidarität
mit den Sinti und Roma Europas und durch das während des
Vorbereitungsprozesses entstandene Netzwerk sollen die Handlungsempfehlungen bis auf die
lokale Ebene verbreitet werden. Die dokumentierten Handlungsempfehlungen
sollen zudem in die weitere Arbeit des Bundesprogramms „Demokratie leben!“
einfließen.
16. Welche Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung umgesetzt worden
oder werden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Bundesländern
umgesetzt, um Forderungen zivilgesellschaftlicher Akteure, die sich im von der
Bundesregierung und Nichtregierungsorganisationen getragenen „Forum
gegen Rassismus“ zusammengeschlossen haben, nach
a) einer rechtlichen Grundlage für die Förderung von Selbstorganisationen
von Sinti und Roma mit Erfahrungen rassistischer Diskriminierung und
für Empowermentstrategien Folge zu leisten (vgl. Nationaler Aktionsplan
gegen Rassismus vom 21. Juni 2017, Bundestagsdrucksache 18/12907,
S. 105),
Das BMFSFJ hat in dieser Legislaturperiode einen Referentenentwurf eines
Demokratieförder- und Extremismuspräventionsgesetzes erarbeitet, um die
Förderung des zivilgesellschaftlichen Engagements für Demokratie und gegen
Extremismus dauerhaft, nachhaltig und langfristig zu sichern. Die Beratungen
innerhalb der Bundesregierung wurden nicht abgeschlossen.
Die Bundesregierung verfolgt weiterhin das Ziel, Extremismusprävention und
Demokratieförderung längerfristig und nachhaltig zu stärken. Wichtige Schritte
auf diesem Weg waren die im Sommer 2016 im Bundeskabinett verabschiedete
„Strategie der Bundesregierung zur Extremismusprävention und
Demokratieförderung“ und die Verdreifachung der für diesen wichtigen Bereich zur Verfügung
stehenden Haushaltsmittel von zusammen 35 Mio. Euro auf zusammen rund
115 Mio. Euro innerhalb dieser Legislaturperiode. Mit der Weiterentwicklung der
zentralen Bundesprogramme zur Demokratieförderung und
Extremismusprävention hat die Bundesregierung wesentliche Schritte unternommen, um die
Rahmenbedingungen der Zivilgesellschaft für das Engagement zur
Demokratieförderung und Radikalsierungsprävention zu verbessern.
So wurde beispielsweise im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“
die Förderung von meist bundesweit wirkenden Trägern in ihrer
Strukturentwicklung zum bundeszentralen Träger als modellhafter Programmbereich
eingerichtet, um zivilgesellschaftliche Strukturen der Demokratieförderung und
Extremismusprävention nachhaltig zu stärken.
b) der Aufnahme von wirksamen Antidiskriminierungsregelungen in die
Schulgesetze der Bundesländer, um den spezifischen Erfahrungen der
Diskriminierung von Sinti und Roma entgegenzuwirken, Folge zu leisten
(vgl. Nationaler Aktionsplan gegen Rassismus vom 21. Juni 2017,
Bundestagsdrucksache 18/12907, S. 110),
Die Regelungen in Schulgesetzen liegen nach der föderalen Ordnung der
Bundesrepublik Deutschland im alleinigen Zuständigkeitsbereich der Länder.
c) einer Gleichbehandlung der Freizügigkeits- und
Gleichberechtigungsgrundsätze von EU-Bürgerinnen und -Bürgern unabhängig von der
Staatsangehörigkeit oder der Zugehörigkeit zur Minderheit der Sinti und
Roma Folge zu leisten (vgl. Nationaler Aktionsplan gegen Rassismus
vom 21. Juni 2017, Bundestagsdrucksache 18/12907, S. 115)?
Unter den Voraussetzungen der Freizügigkeitsrichtlinie 2004/38/EG, in
Deutschland umgesetzt durch das Freizügigkeitsgesetz/EU, genießen
Unionsbürgerrinnen, Unionsbürger und ihre Familienangehörigen Freizügigkeit.
Anknüpfungspunkt der Freizügigkeitsberechtigung ist die Staatsangehörigkeit eines
Mitgliedstaates der Europäischen Union; die Zugehörigkeit zu einer Minderheit hat keine
Auswirkungen auf die Freizügigkeitsberechtigung. Die Freizügigkeitsregeln
gelten für alle Unionsbürgerrinnen und Unionsbürger unterschiedslos.
17. Welche Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung in Planung oder
werden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Bundesländern geplant, um
Forderungen zivilgesellschaftlicher Akteure, die sich im von der
Bundesregierung und Nichtregierungsorganisationen getragenen „Forum gegen
Rassismus“ zusammengeschlossen haben, nach
a) einer rechtlichen Grundlage für die Förderung von Selbstorganisationen
von Sinti und Roma mit Erfahrungen rassistischer Diskriminierung und
für Empowermentstrategien Folge zu leisten (vgl. Nationaler Aktionsplan
gegen Rassismus vom 21. Juni 2017, Bundestagsdrucksache 18/12907,
S. 105),
Auf die Antwort zu Frage 16a wird verwiesen.
b) der Aufnahme von wirksamen Antidiskriminierungsregelungen in die
Schulgesetze der Bundesländer, um den spezifischen Erfahrungen der
Diskriminierung von Sinti und Roma entgegenzuwirken, Folge zu leisten
(vgl. Nationaler Aktionsplan gegen Rassismus vom 21. Juni 2017,
Bundestagsdrucksache 18/12907, S. 110),
Auf die Antwort zu Frage 16b wird verwiesen.
c) einer Gleichbehandlung der Freizügigkeits- und
Gleichberechtigungsgrundsätze von EU-Bürgerinnen und -Bürgern unabhängig von der
Staatsangehörigkeit oder der Zugehörigkeit zur Minderheit der Sinti und
Roma Folge zu leisten (vgl. Nationaler Aktionsplan gegen Rassismus
vom 21. Juni 2017, Bundestagsdrucksache 18/12907, S. 115)?
Auf die Antwort zu Frage 16c wird verwiesen.
18. Wie misst die Bundesregierung den Erfolg von Maßnahmen zur Integration
von Sinti und Roma in den Arbeitsmarkt?
Der Bundesregierung liegen zum Erfolg von Maßnahmen zur Integration in den
Arbeitsmarkt für die Gruppe der Sinti und Roma keine Informationen vor. Die
Zugehörigkeit zu einer bestimmten Volksgruppe oder ethnischen Minderheit wird
in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit nicht erfasst. Daher ist auch keine
Messung des Integrationserfolges in den Arbeitsmarkt für bestimmte
Volksgruppen oder ethnische Minderheiten möglich.
19. Wie misst die Bundesregierung den Erfolg von Maßnahmen zur Förderung
der Gesundheitsversorgung bei Sinti und Roma?
Der Bundesregierung liegen keine detaillierten Informationen über einzelne
Vorhaben zur Gesundheitsversorgung von Sinti und Roma vor, die in regionaler-
/Länderzuständigkeit durchgeführt werden. Die gesundheitspolitischen
Maßnahmen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) sind auf den
gleichberechtigten Zugang für alle Bevölkerungsgruppen zur gesundheitlichen Versorgung
ausgerichtet.
Es gibt vereinzelte Ausnahmetatbestände, die auch durch Sinti und Roma in
Anspruch genommen werden können. So sieht z. B. § 20i Absatz 3 Satz 2 des
Fünften Buches Sozialgesetzbuch vor, dass gesetzliche Krankenkassen die Kosten für
den Impfstoff für Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr aus anderen EU-
Mitgliedstaaten erstatten, wenn deren Versicherteneigenschaft in der gesetzlichen
Krankenversicherung zum Zeitpunkt der Durchführung der Schutzimpfung noch
nicht festgestellt ist und die nicht privat krankenversichert sind.
Diese Regelung war Ergebnis eines Staatssekretärsausschusses, der sich mit
„Rechtsfragen und Herausforderungen bei der Inanspruchnahme der sozialen
Sicherungssysteme durch Angehörige der EU-Mitgliedstaaten“ beschäftigt hat. Der
Abschlussbericht des Ausschusses, der am 27. August 2014 vom Bundeskabinett
beschlossen wurde, enthält im Gesundheitsbereich weitere Maßnahmen, die den
Zugang zur Gesundheitsversorgung für Zuwanderer aus EU-Mitgliedstaaten
erleichtern.
Das BMG wird von 2017 bis 2019 das interkulturelle Gesundheitsprojekt
„MiMi – Gesundheitsinitiative Deutschland – Gesundheitsförderung und
Capacity Building mit Migranten für Migranten“ in mehreren Bundesländern fördern.
Mit dieser Gesundheitsinitiative soll die Gesundheit von Migranten/-innen
gefördert, ihr Präventionsverhalten gestärkt und mit dem Aufbau lokaler Netzwerke
ihre Integration in das deutsche Gesundheitssystem unterstützt werden.
Migranten/-innen werden mit Hilfe interkultureller Gesundheitsmediatoren in
Informationsveranstaltungen über das deutsche Gesundheitswesen informiert sowie über
primär- und sekundärpräventive Angebote, u. a. in den Themenfeldern
Kindergesundheit, Frauen- bzw. Müttergesundheit, Impfschutz, seelische Gesundheit oder
gesundes Altern, aufgeklärt.
20. Wie stellt die Bundesregierung die Bearbeitung der besonderen
Herausforderungen in der Bekämpfung von Diskriminierung deutscher Sinti und Roma
und ausländischer Roma neben dem Beratenden Ausschuss, der für Fragen
deutscher Sinti und Roma zuständig ist, institutionell sicher?
In der kommenden Legislaturperiode wird sich die Bundesregierung weiterhin in
ihrer ressortübergreifenden Zusammenarbeit, u. a. im Rahmen der
interministeriellen Arbeitsgruppe „Extremismusprävention und Demokratieförderung“, auch
mit dieser Frage beschäftigen.
21. Wie bewertet die Bundesregierung die seit einigen Jahren geforderte
Einberufung eines unabhängigen Expertenkreises gegen Antiziganismus, dem
Beispiel des unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus folgend?
Die Bundesregierung begrüßt grundsätzlich alle Maßnahmen zur Bekämpfung
des Antiziganismus. Wie in der Vorbemerkung der vorliegenden Kleinen Anfrage
dargestellt, haben sich alle Fraktionen des Deutschen Bundestags dahingehend
verständigt, in der nächsten Wahlperiode eine Beschlussfassung zu dieser
Thematik herbeizuführen. Eine diesbezügliche Entscheidung des Deutschen
Bundestages bleibt daher abzuwarten.
Antiziganismus/Straftaten
22. Wie definiert die Bundesregierung Antiziganismus?
Die Bundesregierung nimmt die Befunde und Begriffsbestimmungen aus der
(wissenschaftlichen) Diskussion und Vorurteilsforschung zur Kenntnis.
Antiziganismus bezeichnet als ein Sammelbegriff Feindseligkeit, Abwertung und
Stigmatisierung von Menschen als „Zigeuner“ sowie die daraus resultierende
Diskriminierung und Ausgrenzung jener Personen.
23. Wie bewertet die Bundesregierung die von der Allianz gegen
Antiziganismus vorgelegte Arbeitsdefinition zu Antiziganismus (Allianz gegen
Antiziganismus – 2017 –: Antiziganismus – ein Grundlagenpapier, S. 5)?
Auf die Antwort zu Frage 22 wird verwiesen.
24. Können aus Sicht der Bundesregierung auch Menschen und Gruppen, die
sich nicht zu den Sinti und Roma zählen, Opfer von Antiziganismus sein?
Aus der Vorurteilsforschung ist bekannt, dass entsprechende diskriminierende
Denkstrukturen und darauf basierende Handlungen allgemein auf Menschen und
Gruppen übertragen werden können.
25. Welche Straftaten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren
von 2014 bis 2016 als antiziganistisch eingestuft (bitte nach Datum, Ort,
Straftat und verhängter Strafe aufschlüsseln)?
Für den angefragten Zeitraum sind Straftaten gegen Sinti und Roma, die im
Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter
Kriminalität (KPMD-PMK) durch die Bundesländer gemeldet wurden, Teil der
„Hasskriminalität“ mit dem Unterthema „Fremdenfeindlich“.
Das Unterthema „Antiziganistisch“ wurde am 1. Januar 2017 unter dem
Oberthema „Hasskriminalität“ eingeführt, um zukünftig eine trennscharfe Auswertung
zu ermöglichen.
Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die Angabe der
Volkszugehörigkeit von Opfern nicht verpflichtend, daher überwiegend nicht erfasst und daher
nicht recherchierbar ist. Insofern lässt sich die Anzahl antiziganistischer
Straftaten für die Jahre 2014, 2015 und 2016 nicht automatisiert erheben.
26. Wie hoch liegt nach Kenntnis der Bundesregierung die Aufklärungsrate
antiziganistischer Straftaten (bitte nach Deliktsart und Phänomenbereich
aufschlüsseln)?
Auf die Antwort zu Frage 25 wird verwiesen.
27. Nach welchen Kriterien misst die Bundesregierung antiziganistische
Einstellungen in der Bundesrepublik Deutschland (bitte die Kriterien einzeln
aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung nimmt die Befunde aus der wissenschaftlichen Diskussion
und Einstellungsforschung zur Kenntnis. Eigene Messungen im Sinne der
Fragestellung nimmt die Bundesregierung nicht vor.
28. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Dunkelziffer bei
antiziganistischen Straftaten ein?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
29. Wie erhebt die Bundesregierung Daten zu antiziganistisch motivierten
Straftaten?
Auf die Antwort zu Frage 25 wird verwiesen.
EU-Engagement
30. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Möglichkeiten der Förderung
von Programmen und Projekten zur Integration von Sinti und Roma oder zur
Bekämpfung von Antiziganismus durch die EU bei durchführenden
Organisationen bekannt sind und die zur Verfügung stehenden Mittel dadurch
abgerufen werden?
Am 27. Februar 2015 wurde eine Pressemitteilung des BMAS zur
Genehmigung des Operationellen Programms des EHAP durch die Europäische
Kommission auf den programmspezifischen Internetseiten des BMAS und des
BMFSFJ veröffentlicht. Darüber hinaus erfolgte am 17. Juli 2015 ein
gemeinsamer Aufruf zur Antragstellung von BMAS und BMFSFJ. Die Förderrichtlinie
für den EHAP wurde darüber hinaus im Bundesanzeiger sowie auf den
programmspezifischen Internetseiten des BMAS und des BMFSFJ veröffentlicht.
Beim EHAP ist die Hildegard Lagrenne Stiftung Mitglied des EHAP-
Begleitausschusses und fungiert als „Multiplikator“ für interessierte Sinti und Roma
Organisationen in Deutschland.
Die im BMI angesiedelte Nationale Roma-Kontaktstelle informiert regelmäßig
über einen E-Mail-Verteiler zu entsprechenden Förderprogrammen und -
Projekten. Dies umfasst nicht nur Maßnahmen der EU sondern auch solche von weiteren
internationalen Organisationen (z. B. Europarat, Weltbank, European Roma
Grassroots Organisations Network). Angeschrieben werden je nach Zuschnitt der
Maßnahme die Minderheitenverbände, und/oder die Länder, die kommunalen
Spitzenverbände sowie weitere potentiell interessierte Organisationen.
Zahlreiche deutsche Städte nehmen beispielsweise an dem von der Europäischen
Kommission in Zusammenarbeit mit dem Europarat im Jahr 2016 initiierten
Programm „ROMACT Transnational Cooperation and Capacity building“ teil.
Durch ROMACT T.C.C. sollen lokale Behörden dabei unterstützt werden,
marginalisierte Gruppen, insbesondere Roma mit ausländischer Staatsangehörigkeit,
besser zu integrieren. Dabei wird ein Fokus auf die Kooperation zwischen
inländischen und ausländischen lokalen Behörden gelegt.
In einem der Programmteile von ROMACT T.C.C. finden außerdem eintägige
Schulungen zu interkulturellen Themen statt, die sich an die Mitarbeiter lokaler
Behörden, Sozialarbeiter, Polizisten, Gesundheitsexperten, Bildungspersonal und
an weitere passende Ansprechpartner richten. Eingeleitet werden diese
Schulungen durch eine Sensibilisierung für Antiziganismus.
Neben der bereits beschriebenen Informationsarbeit hat die Nationale Roma-
Kontaktstelle deutsche Städte bei der Bewerbung für eine Teilnahme an dem
Programm aktiv unterstützt.
31. Welche Fördermittel hat die Bundesregierung bei der EU zur Integration von
Sinti und Roma und zur Bekämpfung von Antiziganismus in der 18.
Wahlperiode abgerufen (bitte nach Förderung und mit Fördersumme einzeln
aufführen)?
Im Rahmen des EHAP werden im Zeitraum 1. Dezember 2015 bis 31. Dezember
2018 bundesweit 65 von 83 Projekten in Höhe von rd. 42,5 Mio. Euro gefördert,
die u. a. auf die soziale Integration von neu zugwanderten EU-Bürger/-innen
und/oder deren Kinder ausgerichtet sind. Eine zweite Förderrunde ist ab dem Jahr
2019 geplant. Vorurteile und Stereotype gegenüber den Zielgruppen des EHAP,
insbesondere der Sinti und Roma, sollen durch geeignete Workshops vor Ort zur
Sensibilisierung von Verwaltungen und anderen Organisationen im Umgang mit
den Zielgruppen des EHAP überwunden werden.
In der Förderperiode der Jahre 2014 bis 2020 stehen dem BMFSFJ für sechs
Programme rund 327 Mio. Euro ESF-Mitteln aus dem ESF-Bundesprogramm zur
Verfügung. Migrantinnen und Migranten stellen eine der Hauptzielgruppen des
ESF des Bundes dar, für die eine Vielzahl von spezifischen Fördermaßnahmen
vorgehalten werden, um den vielschichtigen Bedarfen angemessen Rechnung zu
tragen. Die Programme richten sich nicht exklusiv oder explizit an Roma, da in
Deutschland die Zugehörigkeit zu einer Ethnie nicht erfasst wird. Projekte zur
Integration von Roma können nach den Förderbedingungen des jeweiligen
Programms aber beantragt und genehmigt werden. Folgende ESF-Bundesprogramme
des BMFSFJ sind ab der Förderperiode des Jahres 2014 für die Zielgruppe der
Migrantinnen und Migranten, die innerhalb der verschiedenen
Investitionsprioritäten des Artikel 3 der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 vom 17. Dezember 2013
(ESF-Verordnung) gefördert werden, besonders relevant:
„JUGEND STÄRKEN im Quartier“ (gemeinsames Programm des BMFSFJ
und des BMUB)
„Stark im Beruf – Mütter mit Migrationshintergrund steigen ein“
„Familien früh für Bildung gewinnen (Elternchance II)“.
32. Wie viel Prozent werden nach Kenntnis der Bundesregierung aus Mitteln des
Europäischen Sozialfonds für welche Mitgliedstaaten im Bereich der
Unterstützung von Roma verausgabt (bitte einzeln auflisten)?
In Deutschland werden Projekte, Initiativen und Maßnahmen des Bundes, der
Länder und der Kommunen grundsätzlich nicht exklusiv für Sinti und Roma
angeboten, sondern sie richten sich an alle potenziellen Adressaten. Dies bedeutet
zugleich, dass alle Angebote stets auch von Sinti und Roma wahrgenommen
werden können, da die Ethnie für die Maßnahmen keine Rolle spielt. Darüber hinaus
stehen der Erfassung ethnischer Daten auch rechtliche Hindernisse entgegen: Das
Bekenntnis zu einer nationalen Minderheit ist gemäß Artikel 3 des
Rahmenübereinkommens des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten frei. Die
Zugehörigkeit zu einer Minderheit ist die persönliche Entscheidung eines jeden
Einzelnen, die von Staats wegen nicht registriert, überprüft oder bestritten wird.
Angesichts der Sensibilität des Themas ist auch im ESF-Bereich keine gesonderte
Erhebung einzelner ethnischen Minderheiten vorgesehen. In der ESF-
Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 ist aber um den besonderen Bedarfslagen im Bereich
Sinti und Roma gerecht zu werden eine besondere Investitionspriorität
vorgesehen (Investitionspriorität (IP) 9(ii) – „Sozioökonomische Eingliederung
marginalisierter Bevölkerungsgruppen, wie etwa der Roma;“). Eine Annäherung an die in
den europäischen Mitgliedsstaaten verausgabten ESF-Mittel für Sinti und Roma
kann daher über die im Rahmen der Investitionspriorität (IP) 9(ii) –
„Sozioökonomische Eingliederung marginalisierter Bevölkerungsgruppen, wie etwa
der Roma;“ vorgenommenen Festlegungen der Mittel bei der Erstellung der
operationellen ESF-Programme erfolgen. Über die öffentlich zugängliche Open
Data Plattform zu den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (https://
cohesiondata.ec.europa.eu/) können die von den Mitgliedstaaten in ihren ESF-
OPs eingeplanten (programmierten) Mittel für IP 9(ii) extrahiert werden (siehe
Tabelle unten). Die Annäherung weist allerdings in zweierlei Hinsicht
Unschärfen auf.
Erstens können Sinti und Roma auch an allen anderen Maßnahmen der
übrigen Investitionsprioritäten teilnehmen. Zweitens erfasst die
Investitionspriorität 9(ii) – „Sozioökonomische Eingliederung marginalisierter
Bevölkerungsgruppen, wie etwa der Roma“ einen deutlich über die Zielgruppe der Sinti und Roma
hinausgehenden Teilnehmerkreis wie: „Migranten, Teilnehmer ausländischer
Herkunft, Angehörige von Minderheiten, etc.“. Informationen zum aktuellen
Mittelabfluss liegen nicht vor.
Mitgliedsstaat Mittel in den ESF-OP‘en für
Investitionspriorität 9(ii)
Österreich 4.000.000
Belgien 2.200.000
Bulgarien 143.119.035
Tschechien 200.000.000
Spanien 47.569.194
Frankreich 8.231.226
Griechenland 73.066.761
Ungarn 470.287.077
Italien 89.762.358
Polen 19.330.318
Rumänien 371.932.022
Slowakei 99.000.000
Gesamt 1.528.497.991
33. Welche Initiativen hat die Bundesregierung ergriffen oder plant die
Bundesregierung zu ergreifen, um die Integration von Sinti und Roma in Ländern
des Westbalkans, die Kandidaten für einen Beitritt zur EU sind, zu fördern
und Antiziganismus dort zu bekämpfen (bitte einzeln aufführen)?
Es ist der Bundesregierung auch auf europäischer und internationaler Ebene ein
besonderes Anliegen, die Integration von Roma und Sinti zu fördern, die
Diskriminierung dieser Bevölkerungsgruppe zu bekämpfen und die Thematik auf der
europäischen und internationalen politischen Agenda zu verankern. Im
Auswärtigen Amt wurde das Amt eines Sonderbeauftragter für Beziehungen zu jüdischen
Organisationen, für Antisemitismusfragen, internationale Belange der
Angelegenheiten der Sinti und Roma sowie Holocaust-Erinnerung eingerichtet.
Unter der Schirmherrschaft des Staatsministers für Europa im Auswärtigen Amt,
Michael Roth, fand im Dezember 2015 im Auswärtigen Amt eine Konferenz zur
Überwindung des Antiziganismus statt. Während des deutschen OSZE-Vorsitzes
2016 bildeten die Rechte von Roma und Sinti in Europa ein Schwerpunktthema
in der 3. (menschlichen) Dimension. Im Rahmen des OSZE-Vorsitzes richtete das
Auswärtige Amt im September 2016 eine hochrangige Veranstaltung mit dem
Titel „Confronting Anti-Gypsyism. The Role of Political Leaders in Countering
Discrimination, Racism, Hate Crimes and Violence Against Roma and Sinti
Communities“ aus. Am 8. Juni 2017 wurde in Berlin das „Europäische Roma-
Institut für Kunst und Kultur (ERIAC)“ eröffnet. Kernaufgabe des auf einer
Initiative des Europarats und der „Open Societies Foundation“ beruhenden Instituts
ist die Förderung von Roma-Kultur in Europa zwecks Bekämpfung von gegen die
Bevölkerungsgruppe der Sinti und Roma gerichteten Vorurteile und negativer
Stereotype. Im Sinne eines Netzwerks soll ERIAC von seinem Sitz in Berlin aus
europaweit und insbesondere in Ländern mit größerer Roma-Bevölkerung
agieren und dort Projekte durchführen. Die Bundesregierung begrüßt die Einrichtung
von ERIAC und wird dessen Projektarbeit aus Mitteln des Auswärtigen Amts
finanziell unterstützen. Die Belange von Roma und Sinti werden außerdem
regelmäßig in hochrangigen politischen Gesprächen thematisiert, unter anderem mit
Vertretern der Länder des Westlichen Balkan.
Speziell in den Ländern des Westlichen Balkan, aber auch im gesamten OSZE-
Raum unterstützt das Auswärtige Amt kontinuierlich Projekte, um die Integration
von Sinti und Roma zu fördern und Antiziganismus zu bekämpfen. 2016 und im
laufenden Jahr 2017 wurden vom Auswärtigen Amt dafür bisher Mittel in Höhe
von ca. 1,26 Mio. Euro vergeben, beispielweise zur Unterstützung der
Legalisierung von Roma in Bosnien und Herzegowina, Reintegration von Roma-Familien
bei der Rückkehr nach Kosovo oder der ehemaligen jugoslawischen Republik
Mazedonien, zur Verbesserung des Zugangs zur Gesundheitsversorgung von
Roma in Montenegro oder zur Stärkung von jungen Roma-Familien in Serbien.
Migrationspolitik
34. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Ausübung der
Freizügigkeit für Roma, die Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der
Europäischen Union sind oder als Familienangehörige von
Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union
freizügigkeitsberechtigt sind oder sich als Staatsangehörige eines Mitgliedstaats des
Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz auf die Freizügigkeit berufen
können, attraktiver zu gestalten (bitte für die jeweiligen Gruppen von
Freizügigkeitsberechtigten und nach zuständigem Ressort aufschlüsseln)?
35. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung gegenüber den anderen
Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums
sowie gegenüber der Schweiz und den europäischen Institutionen dafür ein,
dass diese Maßnahmen ergreifen, um die Ausübung der Freizügigkeit durch
Roma attraktiver zu gestalten?
Die Fragen 34 und 35 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Seitens der Bundesregierung werden keine Initiativen durchgeführt, die speziell
auf eine Steigerung der Attraktivität der Freizügigkeit für Roma abzielen.
36. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um
drittstaatsangehörigen Roma, die die Voraussetzungen für die Erteilung von Aufenthaltstiteln
in Deutschland erfüllen, dabei zu unterstützen, die entsprechenden
Aufenthaltstitel zu beantragen, und wie gewährleistet die Bundesregierung den
Grundsatz der Chancengleichheit bei der Beantragung von Aufenthaltstiteln
zum Zweck der Erwerbstätigkeit in Anwendung des § 26 Absatz 2 der
Beschäftigungsverordnung?
Die Bundesregierung ergreift vor dem Hintergrund des Gleichbehandlungsgebots
keine Maßnahmen zur Unterstützung bestimmter Staatsangehöriger,
Volksgruppen oder Ethnien bei der Beantragung von Aufenthaltstiteln. Gleiches gilt für die
Beantragung von Aufenthaltstiteln zum Zwecke der Erwerbstätigkeit in
Anwendung des § 26 Absatz 2 der Beschäftigungsverordnung, wodurch dem Grundsatz
der Chancengleichheit Rechnung getragen wird.
37. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass bei Verfahren von Roma, die in
Deutschland Asyl beantragen, die menschenrechtliche Lage im
Herkunftsstaat trotz Bestimmung des Herkunftsstaats zum sicheren Herkunftsstaat
entsprechend den Vorgaben der Genfer Flüchtlingskonvention, des Rechts der
Europäischen Union und des deutschen Asylrechts hinreichend
berücksichtigt wird, insbesondere in Fällen besonders schutzbedürftiger Personen,
potenziell mehrfach diskriminierter Personen und politisch aktiver Personen?
Bei Antragstellern aus sicheren Herkunftsstaaten werden Anhaltspunkte dafür,
dass im Einzelfall die gesetzliche Vermutung, dass ihnen dort keine politische
Verfolgung droht, widerlegt sein könnte, berücksichtigt. Vor allem Roma werden
in den entsprechenden Herkunftsländern als eine Gruppe eingestuft, bei der im
Einzelfall eine Widerlegung der gesetzlichen Vermutung in Betracht kommt.
Anhand der für die Entscheidung zur Verfügung stehenden Leitsätze und
Herkunftsländerinformationen werden die Mitarbeiter des Bundesamtes für Migration und
Flüchtlinge (BAMF) im Hinblick auf diese Problematik sensibilisiert. Auf diese
Weise stellt das BAMF sicher, dass die entsprechenden rechtlichen Vorgaben
bzgl. besonders schutzbedürftiger Personen berücksichtigt werden.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]