Aktuelle Situation und Ausrichtung der Bundespolizei
der Abgeordneten Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Katja Keul, Renate Künast, Monika Lazar und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
2005 wurde der damalige Bundesgrenzschutz in Bundespolizei umbenannt. Heute ist die Bundespolizei eine Sonderpolizei des Bundes und im Gefüge der deutschen Sicherheitsbehörden für bestimmte Aufgaben zuständig, wobei in den Jahren seit 2005 immer neue Aufgaben dazugekommen sind. Aktuell hat die Bundespolizei rund 42 500 Beschäftigte. Zu ihren Kernbereichen zählen die Luftsicherheit und die Aufgaben der Bahn-, Grenz- und Bundesbereitschaftspolizei. Die Bundespolizei engagiert sich auch im Rahmen internationaler Auslandseinsätze.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Wie hoch ist das Überstundenaufkommen im Jahr 2017 in den einzelnen Bundespolizeidirektionen bisher (bitte nach Monaten, vgl. Bundestagsdrucksache 18/10949, S. 7, aufschlüsseln)?
Wie hoch waren die Dienstausfallzeiten durch Krankheit bei der Bundespolizei im vierten Quartal des Jahres 2016 und in den ersten zwei Quartalen des Jahres 2017?
Wie hoch sind die Reisekosten, die 2017 bisher bei der Bundespolizei angefallen sind (bitte nach Monat und Einsatzgrund aufschlüsseln)?
Wie viele Bundespolizeireviere waren in den letzten zwölf Monaten nicht durchgehend besetzt (bitte die einzelnen Bundespolizeireviere nennen und nach Bundesländern gesondert auflisten)?
Wie viele Personen sind von der Bundespolizei (bzw. dem Bundesgrenzschutz) seit dem 1. Januar 2015 zur Wahrnehmung bestimmter Aufgaben gemäß § 63 des Bundespolizeigesetzes (BPolG) zu Hilfspolizeibeamten bestellt worden (bitte nach Jahren aufschlüsseln), und in wie vielen Fällen erfolgte die Bestellung dabei
a) zur Überwachung der Grenzen und bei der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs (§ 63 Absatz 2 Nummer 1 BPolG),
b) zur Abwehr von Gefahren auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes (§ 63 Absatz 2 Nummer 2 BPolG),
c) zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs (§ 63 Absatz 2 Nummer 3 BPolG) und
d) zum Schutz von Verfassungsorganen des Bundes und Bundesministerien sowie zur Sicherung von Einrichtungen der Bundespolizei (§ 63 Absatz 2 Nummer 3 BPolG)?
Inwiefern hat die Bundespolizei seit 2016 damit begonnen, Kontrollstellen an Hauptverkehrsrouten auszubauen, oder plant dies, und aus welchem Grund (vgl. DER SPIEGEL, 5. August 2017, S. 41)?
Inwiefern hat die Bundespolizei seit 2017 damit begonnen, mehr Personal im Bereich Politisch Motivierter Kriminalität (PMK) einzusetzen, oder plant dies, und inwiefern sollen dabei für Fahndungen im Bereich PMK (vgl. Bundestagsdrucksache 18/12660, S. 3) besondere organisatorische Strukturen geschaffen oder verstärkt werden, und aus welchem Grund?
Durch welche inhaltlichen Vorgaben ist gewährleistet, dass die Direktion 11 der Bundespolizei zukünftig nicht teilweise Aufgaben doppelt erfüllt, die bereits vom Bundeskriminalamt wahrgenommen werden, insbesondere wenn die Direktion 11 dazu dienen soll, ein „Netzwerk von Spezialisten in Deutschland und der Welt“ (FAZ, 9. August 2017) aufzubauen?
Welcher Personalansatz ist für die Direktion 11 der Bundespolizei vorgesehen, wie hoch ist die aktuelle Personalstärke, und inwiefern wird die Direktion 11 auch außerhalb von Berlin weitere Standorte haben?
Welche Aktivitäten hat die Bundespolizei bislang im Bereich der Cyberabwehr entfaltet (bitte im Einzelnen konkret auflisten und darlegen), und teilt die Bundesregierung die offenbar vereinzelt vertretene Auffassung zur Auslegung von § 14 BPolG, wonach auch die Bundespolizei auf der Grundlage dieser Vorschrift für Gefahren wie Angriffe aus dem Internet zuständig zeichnet und zu Grundrechtseingriffen befugt sein soll (vgl. FAZ, 15. August 2017)?
Wie oft hat die Bundespolizei in den letzten zehn Jahren auf Anforderung des Bundesamts für Verfassungsschutz Aufgaben nach § 3 Absatz 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes auf dem Gebiet der Funktechnik und funkbetrieblichen Auswertung (vgl. § 10 BPolG) wahrgenommen, und mit welchem Ergebnis (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie oft hat die Bundespolizei seit dem 30. Juli 2016 Polizeivollzugsbeamte unter einer ihnen auf Dauer angelegten Legende (Verdeckte Ermittler, § 28 Absatz 2 Nummer 4 BPolG) eingesetzt, und aufgrund welcher Delikte?
Wie oft hat die Bundespolei in den letzten drei Jahren (bitte nach Jahren aufschlüsseln) besondere Mittel der Datenerhebung gemäß § 28 Absatz 2 BPolG angewandt, und in wie vielen Fällen handelte es sich dabei um
a) längerfristige Observationen (§ 28 Absatz 2 Nummer 1 BPolG),
b) die Anfertigung von Bildaufnahmen oder -aufzeichnungen (§ 28 Absatz 2 Nummer 2a BPolG),
c) das Abhören oder Aufzeichnen des nicht öffentlich gesprochenen Wortes (§ 28 Absatz 2 Nummer 2b BPolG), und
d) den Einsatz von Personen, die nicht der Bundespolizei angehören und deren Zusammenarbeit mit der Bundespolizei Dritten nicht bekannt ist (§ 28 Absatz 2 Nummer 3 BPolG)?
Wie oft hat die Bundespolizei in den Monaten Juni und Juli 2016 im Vergleich zu den Monaten Juni und Juli 2017 von der Befugnis zur Erhebung von Telekommunikationsdaten gemäß § 22a Absatz 1 BPolG und dem Instrument der sogenannten Stillen SMS Gebrauch gemacht, und in wie vielen Fällen erfolgte später eine Benachrichtigung der betroffenen Person gemäß § 22a Absatz 4 BPolG (bitte jeweils nach Monat und Jahr aufschlüsseln)?