Das Attentat am Olympia-Einkaufszentrum vom 22. Juli 2016 und Hinweise auf dessen rassistischen Hintergrund
der Abgeordneten Martina Renner, Nicole Gohlke, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke, Jan Korte und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 22. Juli 2016 ermordete David S. am Olympia-Einkaufszentrum (OEZ) in München neun Menschen, viele weitere wurden durch das Attentat zum Teil schwer verletzt. Die Opfer waren größtenteils Jugendliche, alle hatten einen Migrationshintergrund. Bereits kurz nach der Tat häuften sich Meldungen über einen rechtsextremen bzw. rassistischen Hintergrund des Täters (vgl. „Amokläufer von München war Rechtsextremist“, Frankfurter Allgemeine vom 27. Juli 2016, www.faz.net/aktuell/politik/inland/f-a-z-exklusiv-amoklaeufer-von-muenchen- war-rechtsextremist-14359855.html). Mit den fortschreitenden Ermittlungen wurden zahlreiche weitere Details bekannt, die sehr deutlich für eine rassistische Motivation des Täters sprechen.
Laut den Erkenntnissen der Ermittlungsbehörden
- empfand der Attentäter „einen Hass und Rachegefühle gegenüber Personen mit ausländischen Wurzeln bzw. Migrationshintergrund, insbesondere gegenüber türkisch-, albanisch- und balkanstämmigen Jugendlichen“
- äußerte sich der Attentäter im Vorfeld der Tat „mehrfach fremdenfeindlich und rassistisch, wobei er sich auch in Hasstiraden und Wutausbrüche hineinsteigerte“
- zeigte der Attentäter in der Vergangenheit Sympathien für Adolf Hitler bzw. den Nationalsozialismus
- war David S. AfD-Sympathisant
- wählte der Täter als Datum des Attentats bewusst den 5. Jahrestag des Attentats von Anders Breivik
- kann beim Attentäter „von einer rechten bzw. rechtsextremen Gesinnung (…) ausgegangen werden“ (vgl. „Bericht des Inspekteurs der Bayerischen Polizei, im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr im Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport des Bayerischen Landtags vom 26. April 2017“).
In den von David S. verfassten Manifesten ist zudem von „ausländischen Untermenschen“ sowie von „Kakerlaken, Untermenschen und Menschen, die er exekutieren werde“ die Rede (vgl. Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr auf die Schriftliche Anfrage der Abgeordneten im Bayerischen Landtag Katharina Schulze, Landtagsdrucksache 17/17018).
Nach Auskunft der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 22 der Abgeordneten Martina Renner auf Bundestagsdrucksache 18/13255 wurde dem Bundeskriminalamt (BKA) das Attentat seitens des Bundeslandes Bayern nicht als politisch motivierte Straftat gemeldet. In der Folge gehen die Opfer nicht in die Statistik als Todesopfer rechter Gewalt ein und die Tat wird offiziell als unpolitisch bewertet.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Welche Definition Politisch motivierter Kriminalität -rechts- (PMK-rechts) liegt der o. g. Antwort der Bundesregierung bzw. liegt grundsätzlich der Einordnung von Straf- und Gewalttaten durch die Bundesregierung zugrunde?
Welche Definition von Rassismus liegt dem Definitionssystem PMK zugrunde?
Ist die Ausprägung eines persönlichen, aber verallgemeinerten Feindbildes gegenüber Menschen mit Migrationshintergrund laut der Rassismusdefinition, die dem Definitionssystem PMK zugrunde liegt, als rassistisch zu bewerten?
Ist die Überschrift des Abschiedsbriefs des OEZ-Attentäters („Ich werde jetzt jeden Deutschen Türken auslöschen egal wer“) nach Einschätzung der Bundesregierung als rassistisch bzw. rechtsextremistisch zu qualifizieren (bitte die Einschätzung begründen)?
Wie bewertet die Bundesregierung die in der Vorbemerkung zitierten Erkenntnisse zum Weltbild des David S.?
Welche Dokumente des David S. sind der Bundesregierung bekannt, und wie schätzt sie diese, insbesondere im Hinblick auf darin enthaltenes rechtes und rassistisches Gedankengut, ein?
Sind der Bundesregierung die Chatprotokolle des David S. bekannt, und wie schätzt sie diese, insbesondere im Hinblick auf darin enthaltenes rechtes und rassistisches Gedankengut, ein?
Welchen Wortlaut bzw. konkreten Inhalt hatte die dringende Warnung, die das Bayerische Landeskriminalamt am 27. Juli 2017 u. a. an das Bundeskriminalamt aufgrund der auf der Festplatte des David S. sichergestellten Chatprotokolle und der darin erwähnten weiteren Anschlagspläne verschickte, und welche Konsequenzen zog diese Warnung nach sich (vgl. DER SPIEGEL, Ausgabe 30/2017, S. 42)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung – u. a. vor dem Hintergrund der sichergestellten Chatprotokolle – über ein mögliches Terrornetzwerk im Umfeld des OEZ-Attentäters?
Inwiefern versuchen die Sicherheitsbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung, den anonymen Zeugen („blab“) ausfindig zu machen, der sich beim Zoll gemeldet und behauptet haben soll, der Waffenhändler Philipp K. habe David S. Tipps für die Tat gegeben (vgl. DER SPIEGEL, Ausgabe 30/2017, S. 44)?
Inwiefern laufen derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung Ermittlungen zu den weiteren Kunden bzw. illegalen Geschäften des Waffenhändlers Philipp K., und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über damit zusammenhängende rechtsterroristische Bezüge bzw. Bestrebungen?
Inwiefern war das Bundeskriminalamt nach dem Attentat vom 22. Juli 2016 in die Ermittlungen einbezogen (bitte unter Angabe des Zeitraums, der Anzahl der eingesetzten Beamten, von deren Aufgabe und Abteilungszugehörigkeit beantworten)?
Inwiefern war das Attentat Gegenstand im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) (bitte unter Angabe der Daten der Erörterungen, der beteiligten Behörden und der Ergebnisse beantworten)?
Inwiefern war der Waffenhändler Philipp K. vor dem Attentat bereits Gegenstand von Ermittlungen seitens des Zolls oder der Polizei (bitte unter Angabe des beteiligten Behörde, des den Ermittlungen zugrunde liegenden Sachverhaltes und des Ergebnisses beantworten)?
Inwiefern war der Waffenhändler Philipp K. Gegenstand von Erkenntnissen der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder (bitte unter Angabe der beteiligten Behörde und der Art der Erkenntnisse beantworten)?
Inwiefern war der Waffenhändler Philipp K. Gegenstand des Einsatzes nachrichtendienstlicher Mittel oder Methoden seitens der Sicherheitsbehörden (Polizei, Zoll, Verfassungsschutz) (bitte unter Angabe der beteiligten Behörde, des Anlasses, der Art des nachrichtendienstlichen Mittels und der Ergebnisse beantworten)?
Inwiefern war der Waffenhändler Philipp K. Gegenstand von Werbungsmaßnahmen oder Quelle der Sicherheitsbehörden (Polizei, Zoll, Verfassungsschutz) (bitte unter Angabe des Zeitraums, des Ergebnisses der Anwerbung, der Art der Quelle und der Ergebnisse der Quellenführung beantworten)?
Wie lässt sich der offenkundige Widerspruch zwischen der Nichteinordnung der Tat als PMK-rechts und der Einschätzung des Inspekteurs der Bayerischen Polizei im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr erklären?
Gab es in der Vergangenheit Fälle, in denen die Bundesregierung die Einschätzung eines Bundeslandes im Hinblick auf die politische Motivation revidiert hat, und falls ja, was hat die Bundesregierung dazu bewogen?
Inwiefern stellt das Attentat vom 22. Juli 2016 aus Sicht der Bundesregierung ein Ereignis dar, dessen Bewertung auch angesichts der überregionalen/internationalen Aufmerksamkeit, die das Thema Rechtsterrorismus in der Bundesrepublik Deutschland nach der Selbstenttarnung der NSU erfährt, nicht allein Ländersache sein kann, sondern ebenfalls einer Beurteilung durch die Bundesregierung unterzogen werden sollte?
Plant die Bundesregierung, das Bayerische Landeskriminalamt um eine Überprüfung der Einschätzung des Attentats zu ersuchen?
Hält die Bundesregierung die Einschätzung der Tat als unpolitisch motiviert aufrecht?