Aktuelle Menschenrechtssituation in den kaukasischen Staaten
der Abgeordneten Dr. Egon Jüttner, Hermann Gröhe, Rainer Eppelmann, Holger Haibach, Irmgard Karwatzki, Melanie Oßwald, Daniela Raab, Karl-Theodor Freiherr von und zu Guttenberg, Hubert Hüppe, Julia Klöckner, Werner Lensing, Albert Rupprecht (Weiden), Dr. Wolfgang Schäuble, Arnold Vaatz und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Auch nach mehr als zehn Jahren seit dem Ende der Sowjetunion berichten deutsche und internationale Menschenrechtsorganisationen immer wieder über zum Teil schwere Verletzungen von Menschen- und Minderheitenrechten in den kaukasischen Republiken Armenien, Georgien und Aserbaidschan.
Für den wirtschaftlichen und politischen Aufbau sind demokratische Prinzipien und rechtsstaatliche Strukturen unabdingbar. Der Schutz der in internationalen Menschenrechtsabkommen festgeschriebenen Freiheitsrechte, wie Meinungs- und Pressefreiheit, Glaubensfreiheit sowie Vereinigungs- und Demonstrationsfreiheit gehört damit auch zu den Pflichten eines jeden Unterzeichnerstaates, zu denen auch Armenien, Georgien und Aserbaidschan zählen. Voraussetzung hierfür ist aber auch die Schaffung einer unabhängigen Justiz.
Vor allem ethnische und religiöse Minderheiten und die sie unterstützenden Gruppierungen müssen immer noch um ihre Rechte kämpfen. Dies gilt insbesondere für die unter Stalin aus Georgien deportierten Mescheten und deren Nachkommen sowie für geflohene oder vertriebene Menschen aus Südossetien, Abchasien und Nagorni Karabach.
Insbesondere in ehemaligen kommunistischen Staaten sind zur Förderung tragfähiger zivilgesellschaftlicher Strukturen besondere Anstrengungen erforderlich. Bedrohte Menschenrechtsaktivisten und Nichtregierungsorganisationen bedürfen dringend der Solidarität und der Unterstützung aus dem Ausland.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über staatliche und nichtstaatliche Übergriffe auf die Presse-, Meinungs-, Organisations- und Demonstrationsfreiheit in Armenien, Georgien und Aserbaidschan, und wenn ja, welche?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Repressalien gegen Vertreter von Menschenrechts- und anderen Nichtregierungsorganisationen in Armenien, Georgien und Aserbaidschan?
Liegen der Bundesregierung Informationen über Folterungen und Misshandlungen in Haft in Armenien, Georgien und Aserbaidschan sowie über unmenschliche Haftbedingungen vor, und wenn ja, welche?
Wie bewertet die Bundesregierung die aktuellen periodischen Berichte Armeniens, Georgiens und Aserbaidschans über die Umsetzung des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe sowie die Einhaltung der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse, dass in Armenien, Georgien und Aserbaidschan staatliche Stellen gegen das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten verstoßen, und wenn ja, welche?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, dass Sicherheitskräfte Armeniens, Georgiens und Aserbaidschans Angehörigen nationaler oder religiöser Minderheiten in Bedrohungssituationen Schutz versagt haben, und wenn ja, welche?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, dass Strafverfolgungsbehörden Armeniens, Georgiens und Aserbaidschans bei von staatlichen Stellen, Organisationen und Privatpersonen begangenen Menschenrechtsverletzungen an Angehörigen nationaler und religiöser Minderheiten nicht konsequent, unabhängig und unter Beachtung rechtsstaatlicher Grundsätze tätig werden, und wenn ja, welche?
Liegen der Bundesregierung Informationen vor, dass auf nationale oder religiöse Minderheiten in Armenien, Georgien und Aserbaidschan seitens staatlicher Stellen Assimilationsdruck ausgeübt wird, und wenn ja, welche?
Welche Informationen besitzt die Bundesregierung über die aktuelle Lage der 1944 durch die Sowjetunion aus Georgien deportierten Mescheten und deren Nachkommen, die bereits nach Georgien zurückgekehrt sind?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die aktuelle Lage von aus Abchasien und Südossetien geflohenen oder vertriebenen Menschen, und wenn ja, welche?
Wie bewertet die Bundesregierung die Menschenrechtssituation in Nagorni Karabach?
Welche Informationen liegen der Bundesregierung über eine nicht rechtskonforme Behandlung der deutschen Minderheiten in Georgien und Armenien vor?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Menschenrechtssituation in Armenien, Georgien und Aserbaidschan in ihren bi- und multilateralen Kontakten zu thematisieren und sich für ihre Verbesserung einzusetzen?