[Deutscher Bundestag Drucksache 15/1851
15. Wahlperiode 28. 10. 2003
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit vom 24. Oktober 2003 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Paziorek, Karl-Josef Laumann,
Dagmar Wöhrl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 15/1542 –
Klimaschutz und CO2-Vermeidungskosten
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, 25 Prozent CO2 im Jahr
2005 – bezogen auf 1990 – einzusparen und den Anteil der erneuerbaren
Energien in Deutschland am Bruttostromverbrauch bis zum Jahr 2010 auf
12,5 Prozent zu erhöhen.
Der Anteil der erneuerbaren Energien in Deutschland am Stromverbrauch ist
in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Die Weichen dafür sind bereits 1990
mit dem Stromeinspeisungsgesetz gestellt worden. Das Erneuerbare-
Energien-Gesetz (EEG) vom 29. März 2000 hat zum Ziel, den Umwelt- und
Klimaschutz weiter voranzutreiben sowie den Anteil der erneuerbaren Energien
deutlich zu erhöhen.
Im Rahmen einer nachhaltigen Klimaschutzpolitik gilt es in Zukunft auch
darauf zu achten, mit welchen Mitteln und Instrumenten der CO2-Ausstoß
effizient verringert werden kann. Deswegen müssen die CO2-Vermeidungskosten
stärker in den Mittelpunkt gerückt werden. So gibt es in den
unterschiedlichsten Bereichen erhebliche Potenziale zu deutlichen Effizienzsteigerungen, die
oft zu deutlich geringeren CO2-Vermeidungskosten erreicht werden können.
1. Welche Klimaschutzziele hat die Bundesregierung für das Jahr 2020?
Deutschland wird seine Vorreiterrolle beim internationalen Klimaschutz
weiterhin offensiv wahrnehmen.
Unter der Voraussetzung, dass sich die EU im Rahmen der internationalen
Klimaschutzverhandlungen für die zweite Verpflichtungsperiode des Kyoto-
Protokolls bereit erklärt, ihre Treibhausgase bis zum Jahr 2020 um 30 Prozent
(gegenüber dem Basisjahr 1990) zu reduzieren, wird Deutschland einen Beitrag
von minus 40 Prozent anstreben. Das international maßgebende Ziel der
Bundesregierung wurde mit der Ratifizierung des Kyoto-Protokolls festgelegt:
Im Zeitraum 2008 bis 2012 sind die so genannten Kyotogase CO2, CH4, N2O,
HFKW, FKW und SF6 um 21 Prozent gegenüber 1990 zu mindern. Das
deutsche Klimaschutzziel ist Bestandteil der EU-Lastenteilung, die es der EU
ermöglicht, das in Kyoto akzeptierte 8-Prozent-Minderungsziel zu verwirklichen.
Nationale und internationale Klimaschutzpolitik darf aber nicht im Jahre 2012
enden. Um allen Akteuren verlässliche Rahmenbedingungen für
Investitionsentscheidungen zu geben, sind klare langfristige Perspektiven erforderlich.
Dies gilt gerade für die Energiewirtschaft, die durch lange Investitionszyklen
und hohe Investitionsvolumina gekennzeichnet ist.
2. Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um diese Ziele zu
erreichen?
Seit dem Regierungswechsel 1998 hat die Bundesregierung neue, weit
reichende Maßnahmen beschlossen. Hierzu zählen u. a. die Einführung der
Ökologischen Steuerreform, das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das Kraft-
Wärme-Kopplungs-Gesetz, die Energieeinsparverordnung, das
Förderprogramm zur CO2-Minderung im Gebäudebestand und ein umfangreiches
Maßnahmenbündel für den Verkehrsbereich. Ferner wurde auf der Grundlage der
Selbstverpflichtungserklärungen von 1995 und 1996 am 9. November 2000
eine Vereinbarung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der
Deutschen Wirtschaft zur globalen Klimavorsorge verabschiedet, die heute als
Grundlage für die Umsetzung des EU-weiten Emissionshandels dient. Diese
Instrumente werden in Zukunft zu einer weiteren Reduktion der
klimawirksamen Treibhausgase des Kyoto-Protokolls beitragen. Mit der europaweiten
Einführung eines Emissionshandels wird zudem ein völlig neues
klimaschutzpolitisches Instrument eingesetzt. Neben den genannten Maßnahmen hat die
Bundesregierung seit 1998 ein weiteres Bündel von rund sechzig
klimaschutzpolitischen Maßnahmen verabschiedet, die in den meisten Fällen bereits
umgesetzt sind (siehe auch Antwort auf Frage 17).
3. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des stellvertretenden
Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion Michael Müller, dass Deutschland das
selbst gesteckte Ziel einer Reduktion von CO2 um 25 Prozent bis 2005
verfehlen werde (TAGESSPIEGEL vom 10. August 2003)?
Das für Deutschland international maßgebliche Klimaschutzziel besteht darin,
die Treibhausgasemissionen im Zeitraum 2008 bis 2012 um 21 Prozent
gegenüber 1990 zu reduzieren. Das von dem damaligen Bundeskanzler Dr. Helmut
Kohl formulierte CO2-Minderungsziel stimmt weder vom Zeitrahmen noch
vom Treibhausgasbezug mit der internationalen und europäischen
Klimaschutzpolitik überein.
4. Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um dieses Ziel zu
erreichen?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
5. Gibt es aus Sicht der Bundesregierung neben dem Ausbau der
erneuerbaren Energien weitere Wege, das Verdoppelungsziel der EU zu erreichen?
Mit dem Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien vom 29. März 2000
wird eine Verdoppelung des Anteils erneuerbarer Energien am gesamten
Energieverbrauch bis zum Jahr 2010 gegenüber dem Basisjahr 2000 angestrebt.
Ergänzend hierzu sind weitere Maßnahmen zur Förderung des Einsatzes der
erneuerbaren Energien wirksam. Ergänzend zum Ausbau von erneuerbaren
Energien kann auch eine Senkung des absoluten Energieverbrauchs durch
Verbesserung der Energieeffizienz und Energiesparen einen Beitrag zum
Verdoppelungsziel leisten.
6. Welche Auswirkungen wird nach Meinung der Bundesregierung der
EU-Emissionshandel für die Einhaltung der Klimaschutzziele haben?
Durch die Fixierung einer zulässigen Emissionsmenge handelt es sich um ein
ökologisch besonders zielgenaues Instrument.
7. Welche Konsequenzen für die Sicherheit und die Wirtschaftlichkeit der
Energieversorgung hätte eine 40-prozentige CO2-Reduktion in
Deutschland bis 2020?
Zu den Konsequenzen einer 40-prozentigen CO2-Reduktion liegen eine
Vielzahl wissenschaftlicher Studien vor, die ausgehend von unterschiedlichen
Annahmen zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Die konkreten
Auswirkungen hängen dabei sehr stark von der Auswahl und konkreten Ausgestaltung der
Maßnahmen ab. Die Bundesregierung macht sich die Ergebnisse derartiger
Studien nicht zu Eigen, sondern nutzt sie zur allgemeinen fachlichen Orientierung.
Für die Bundesregierung ist entscheidend, dass die Energieversorgung in
Deutschland auch langfristig auf einem ausgewogenen Energiemix basiert, der
eine sichere, wirtschaftliche und umweltverträgliche Energienutzung und -
versorgung ermöglicht.
8. Welche finanziellen Mehrbelastungen erwartet die Bundesregierung im
Falle einer 40-prozentigen CO2-Reduktion für die Privathaushalte und die
Wirtschaft insgesamt bzw. in den kommenden Jahren?
Wie groß wird die jährliche direkte und indirekte finanzielle
Mehrbelastung für einen durchschnittlichen Arbeitnehmerhaushalt, für typische
mittelständische Betriebe und für energieintensive Branchen ausfallen?
Die in den Antworten zu den Fragen 2, 9 und 17 genannten Instrumente zum
Klimaschutz garantieren, dass alle relevanten Akteure ihren Beitrag zur
Bekämpfung des anthropogenen Treibhauseffekts leisten. Die in sich abgestimmte
Klimaschutzpolitik der Bundesregierung stellt sicher, dass etwaige
Mehrbelastungen minimiert werden. Im Übrigen wird auf die Antwort auf Frage 7
verwiesen.
9. Wie bewertet die Bundesregierung die bisher erreichte CO2-Minderung in
Deutschland?
Durch welche Maßnahmen wurde die erzielte Minderung des CO2-
Ausstoßes bewirkt?
Welchen Anteil hatten die jeweiligen Maßnahmen an der CO2-Minderung?
Deutschland steht mit den bislang erzielten CO2-Minderungen weltweit an der
Spitze.
Abschätzungen der Beiträge der jeweiligen Maßnahmen zur CO2-Minderung
ergeben sich aus dem Nationalen Klimaschutzprogramm vom 18. Oktober
2000. Eine Aktualisierung dieser Abschätzungen wird Gegenstand der in
Arbeit befindlichen Neufassung des Klimaschutzprogramms sein.
Zur Fortführung der anspruchsvollen Klimapolitik der Bundesregierung haben
die Koalitionspartner in der Koalitionsvereinbarung vom 16. Oktober 2002
beschlossen, u. a. folgende zusätzliche klimaschutzpolitische Maßnahmen
durchzuführen:
– Verstärkung des Marktanreizprogramms für erneuerbare Energien,
insbesondere zur Förderung eines stärkeren Einsatzes von Solarkollektoranlagen
– Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung
– Förderung der Brennstoffzellentechnologie
– Verminderung der steuerlichen Begünstigung des produzierenden Gewerbes
im Rahmen der Ökosteuer
10. Ist die Voraussetzung für die Festlegung des deutschen CO2-
Minderungsziels von 40 Prozent bis 2020, bei einer Verpflichtung der gegenwärtigen
EU-Mitgliedstaaten auf ein Minderungsziel von 30 Prozent, aus heutiger
Sicht gegeben?
Zurzeit noch nicht. Erste Gespräche zur Formulierung von langfristigen
Klimaschutzzielen jenseits der ersten Verpflichtungsperiode nach dem Kyoto-
Protokoll beginnen derzeit.
11. Wie schätzt die Bundesregierung jeweils die Potenziale bei der
Windkraft, der Fotovoltaik, der Wasserkraft, der Biomasse und der Geothermie
ein, zur Erreichung des Verdoppelungsziels beizutragen?
Bei der Abschätzung von theoretischen Potenzialen erneuerbarer Energien sind
die Verfügbarkeit geeigneter Standorte, die technischen Eigenschaften der
Nutzungstechnologien und weitere Faktoren zu berücksichtigen. Deshalb können
derartige Potenzialabschätzungen stark variieren und sind nur als
Orientierungswerte zu verstehen.
Der Bundesregierung liegen zu den Potenzialen Abschätzungen des Zentrums
für Sonnenenergie und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW) vor.
Demnach werden für die genannten Sparten folgende langfristige
Nutzungspotenziale angegeben:
Windkraft Anlagen an Land: rund 80 TWh/a Stromerzeugung, rund
50 000 MW elektrische Leistung, bis 2010 wird die Erschließung
von maximal 20 000 MW erwartet;
Offshore Anlagen: 85 TWh/a Stromerzeugung, ca. 25 000 MW
elektrische Leistung, bei einer schrittweisen Erschließung bis
2030.
Fotovoltaik Rund 85 TWh/a Stromerzeugung, 105 000 MW bei insgesamt
700 km2 Modulfläche
Wasserkraft Gesamtpotenzial rund 25 TWh/a, ca. 5000 MW elektrische
Leistung
Biomasse Rund 60 TWh/a Stromerzeugung und ca. 160 TWh/a
Geothermie Rund 60 bis 300 TWh/a Stromerzeugung.
12. Wie hoch schätzt die Bundesregierung das Gesamtvolumen an
Vergütungszahlungen für Einspeisungen im Rahmen des EEG für die Jahre
2004 bis 2010?
Welcher Anteil entfällt dabei jeweils auf die einzelnen Energieträger?
Welche Auswirkungen hat dies auf den Strompreis (Cent/kWh)?
Wie hoch ist die Belastung pro Jahr für einen Durchschnittshaushalt?
Das EEG wird derzeit novelliert. Dabei wird die Förderhöhe entsprechend der
Koalitionsvereinbarung technologiebezogen degressiv angepasst.
Das Gesamtvolumen an Vergütungszahlen nach dem derzeit geltenden EEG
bewegt sich für die Zeit von 2004 bis 2010 nach verschiedenen Abschätzungen in
einer Bandbreite von 25 bis 31 Mrd. Euro. Der dabei auf die einzelnen
Energieträger entfallende Anteil wird nach einer Prognose des Verbands Deutscher
Netzbetreiber (VDN) für die Jahre 2004 bis 2008 (Angaben bis 2010 liegen
nicht vor) wie folgt angenommen:
Bei diesen Abschätzungen muss berücksichtigt werden, dass die Werte
abhängig sind von der tatsächlichen Entwicklung der erneuerbaren Energien bei den
einzelnen Energieträgern. Der durch die Abnahmepflicht für EEG-Strom
substituierte alternative Strombezug (24,9 GWh im Jahr 2002) bei den
letztbelieferten EVU und Stromhändlern muss ebenfalls kostenmäßig in Ansatz gebracht
werden. Je nach erzielbarem Marktpreis für Strom aus konventionellen
Energieträgern ergeben sich unterschiedliche Bandbreiten für die Kosten per kWh
durch das EEG (vgl. „Erfahrungsbericht der Bundesregierung“ von Juni 2002).
Ausgehend von der Entwicklung der EEG-Vergütung werden nach
Prognoseangaben der Stromwirtschaft nachfolgende Mehrkosten auf den Strompreis
abgeschätzt:
Das Gesamtvolumen der zukünftigen Vergütungszahlungen nach der EEG-
Novelle und ihre Auswirkungen auf den Strompreis können derzeit noch nicht
beziffert werden. Im Rahmen des Forschungsvorhabens „Erneuerbare Energien
und Umwelt in Zahlen“ im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) wurde u. a. die Entwicklung der
Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und deren finanzielle
Auswirkungen in den Jahren 2004 bis 2020 abgeschätzt. Diese dem Referentenentwurf des
BMU zugrunde liegende Abschätzung ist im Internet unter
www.bmu.de
abrufbar.
Nach dem Referentenentwurf, der sich derzeit in der Ressortabstimmung
befindet, ergeben sich für den in der Frage genannten Zeithorizont bis 2010 folgende
Abschätzungen:
2004 2005 2006 2007 2008
Wasserkraft, Deponie-, Gruben-,
Klärgas
509 520 530 541 552
Biomasse 285 318 354 388 425
Geothermie 21 43 64 97 134
Windkraft 2 421 2 713 3 025 3 200 3 326
Fotovoltaik 127 166 218 289 385
Vergütungszahlungen gesamt 3 363 3 760 4 193 4 515 4 822
2004 2005 2006 2007 2008
Geschätzte Mehrkosten infolge
des EEG in Cent/kWhl 0,47 0,59 0,64 0,68 0,73
Vergütungszahlungen [Mrd. Euro]:
Umlage für Endkunden [ct/kWh]:
Mehrkosten eines Durchschnittshaushalts bei einem angenommen jährlichen
Stromverbrauch von 3 000 kWh [Euro/Jahr]:
Bei diesen Kostenabschätzungen sind vermiedene externe Kosten der
konventionellen Energieerzeugung nur teilweise berücksichtigt.
13. Wie berücksichtigt die Bundesregierung den Aspekt der CO2-
Vermeidungskosten bei der Ausrichtung und Gestaltung ihrer Umwelt- und
Energiepolitik?
Die Höhe der CO2-Vermeidungskosten stellt für die Bundesregierung ein
wichtiges Entscheidungskriterium für die Ausrichtung und Ausgestaltung der
Umwelt-, Klima- und Energiepolitik dar. Entsprechende Grundlagen werden
bereits seit Jahren im Rahmen von wissenschaftlichen Studien gelegt, die jedoch
eine große Ergebnisbandbreite aufweisen. Die Bundesregierung nutzt sie zur
fachlichen Orientierung, macht sich ihre Ergebnisse jedoch nicht zu Eigen. Ein
Beispiel sind die Untersuchungen „Politikszenarien I–III“, die seit Mitte der
neunziger Jahre vom Forschungszentrum Jülich, dem Deutschen Institut für
Wirtschaftsforschung in Berlin, dem Fraunhofer Institut für Systemtechnik und
Innovationsforschung in Karlsruhe und dem Öko-Institut in Berlin erarbeitet
werden. Orientierungen hierzu haben auch die Studien im Rahmen des
Energieberichts des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) geliefert
(PROGNOS/EWI: Energiepolitische und gesamtwirtschaftliche Bewertung
eines 40-Prozent-Reduktionsszenarios, 2001). Ferner wird zu dieser Frage
ständig die jeweils aktuelle nationale wie internationale Literatur ausgewertet. Dies
auch deshalb, weil sich mit der Verbesserung des Standes der Technik in der
Regel Kostensenkungen ergeben und sich damit auch das Verhältnis der
alternativ durchführbaren Maßnahmen verändert.
14. Welchen Stellenwert haben für die Bundesregierung die CO2-
Vermeidungskosten bei einem weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien?
Die CO2-Vermeidungskosten haben einen hohen Stellenwert.
15. Inwieweit finden nach Auffassung der Bundesregierung die CO2-
Vermeidungskosten Berücksichtigung bei der Höhe der Vergütungszahlungen für
Einspeisungen im Rahmen des EEG?
Das EEG hat zum Ziel, im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine
nachhaltige Energieversorgung zu ermöglichen und den Beitrag erneuerbarer
Energien an der Stromversorgung deutlich zu erhöhen. Durch das Gesetz
werden Investitionen in die Stromerzeugung aus regenerativen Energiequellen
gezielt unterstützt. Ziel der Bundesregierung ist die Verdoppelung des Anteils
2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010
nominal 3,01 3,39 3,71 4,02 4,36 4,74 5,16
2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010
nominal 0,35 0,37 0,39 0,41 0,42 0,43 0,44
2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010
nominal 10,6 11,2 11,8 12,3 12,7 13,0 13,2
erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung in Deutschland auf 12,5 Prozent
bis 2010. Gleichzeitig strebt die Bundesregierung an, dass erneuerbare Energien
mittel- bis langfristig wettbewerbsfähig werden und sich dann ohne finanzielle
Förderung im Markt behaupten können. Die spezifischen CO2-
Vermeidungskosten werden in diesem Fall entsprechend sinken.
16. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse vor über die Höhe der CO2-
Vermeidungskosten (Euro/t CO2) bei der Windkraft, der Fotovoltaik, der
Wasserkraft, der Biomasse, der Geothermie, der Gebäudesanierung, der
Effizienzsteigerung bei Kraftwerken und im Bereich Verkehr?
Wenn ja, welche und wie beurteilt die Bundesregierung diese?
Zur Frage von CO2-Einsparpotenzialen und damit verbundenen Kosten gibt es
eine Vielzahl wissenschaftlicher Studien, die ausgehend von unterschiedlichen
Basisannahmen eine große Ergebnis-Bandbreite ausweisen. Dabei spielt auch
die Berücksichtigung externer Kosten eine Rolle. Die Bundesregierung macht
sich diese Untersuchungen nicht zu Eigen. Letztlich hängt die Höhe der
volkswirtschaftlichen Kosten von CO2-Einsparungen immer entscheidend von der
Auswahl und Ausgestaltung der Maßnahmen ab.
17. Welche nationalen Konzepte wird die Bundesregierung wann auf den
Weg bringen, um die ökonomisch erschließbaren CO2-Einsparpotenziale
im Gebäudebereich bzw. im Verkehrssektor zu erschließen?
Die Bundesregierung hat im Rahmen des Nationalen Klimaschutzprogramms
vom 18. Oktober 2000 klimaschutzpolitische Maßnahmen im Gebäudebereich
und im Verkehrssektor beschlossen. Zahlreiche weitere Maßnahmen sind in der
Koalitionsvereinbarung vom 16. Oktober 2002 beschlossen worden.
Auf die Antwort zu Frage 9 wird im Übrigen verwiesen.
18. Wie schätzt die Bundesregierung das Potenzial von GuD-Kraftwerken
(GuD: Gas und Dampf) zur Vermeidung von CO2 ein?
Hoch.
19. Unternimmt die Bundesregierung Anstrengungen zu deren Förderung?
Ja. Das Mineralölsteuergesetz sieht unter bestimmten Bedingungen eine
Steuerbefreiung für den Erdgaseinsatz in GuD-Kraftwerken vor.
20. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des ehemaligen
Bundesministers für Wirtschaft und Technologie, Dr. Werner Müller, dass „sehr
ehrgeizige nationale Klimaschutzziele für 2020 bedeuten …, dass
Deutschland sich weitgehend von der Nutzung der heimischen Kohlequellen zu
verabschieden hätte“ (Energiebericht 2001)?
Wenn ja, wann ist dies der Fall?
Zu den Konsequenzen zukünftiger CO2-Minderungsziele liegen
wissenschaftliche Studien vor, die ausgehend von unterschiedlichen Basisannahmen eine
große Ergebnisbandbreite aufweisen. Für die Bundesregierung ist
entscheidend, dass die Energieversorgung in Deutschland auch langfristig auf einem
ausgewogenen Energiemix basiert, der eine sichere, wirtschaftliche und
umweltverträgliche Energienutzung ermöglicht. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf
dem verstärkten Einsatz von erneuerbaren Energien. Darüber hinaus hält die
Bundesregierung die Ausschöpfung der technisch-wirtschaftlichen Potenziale
zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Energieeinsparung auf allen
Ebenen der Energieversorgung für erforderlich.
21. Welche Potenziale sieht die Bundesregierung in der Vermeidung von
CO2-Emissionen durch die Erhöhung der Wirkungsgrade in der
Elektrizitätserzeugung?
Die Anhebung von Wirkungsgraden in der Stromerzeugung ist eine wichtige
Maßnahme zur Minderung der CO2-Emissionen in der Elektrizitätswirtschaft.
Konkret ist das Ausmaß vom betrachteten Zeitraum und dem in den Markt zu
überführenden Stand der Kraftwerkstechnologie abhängig. Mit Blick auf den
bis ca. 2020 anstehenden Erneuerungsbedarf im Kraftwerkspark sind die
Chancen für die Einführung höchst effizienter Kraftwerkstechnologien nach
Auffassung der Bundesregierung gut.
22. Welche Folgen hat der „Ausstieg“ aus der Kernenergie für das Erreichen
der Klimaschutzziele der Bundesregierung?
Erste Schätzungen zu Emissionserhöhungen als Folge des Ersatzes von
Kernenergiekapazitäten sind im Klimaschutzprogramm der Bundesregierung
(Bundestagsdrucksache 14/4729 vom 14. November 2000, S. 15) enthalten. Weitere
Berechnungen werden u. a. im Rahmen der durch das BMU vergebenen FuE-
Vorhaben (Forschung und Entwicklung) „Politikszenarien III“ und
„Erarbeitung eines Nationalen Allokationsplans“ durchgeführt. Sie liegen jedoch derzeit
noch nicht vor.
23. Können Mehremissionen, die durch den notwendigen Ersatz der
Kernkraftwerke aufgrund des „Ausstiegs“ aus der Kernenergie entstehen
werden, durch Kraftwerksmodernisierungen und den Ausbau der
erneuerbaren Energien kompensiert werden?
Auf die Antwort zu Frage 22 wird verwiesen.
24. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass zur Einhaltung der
Klimaschutzziele der Gasimportbedarf in Deutschland höher ausfallen wird?
Wenn ja, von welcher Steigerung geht die Bundesregierung aus und
welche Folgen wird dies haben?
Erdgas ist der fossile Energieträger mit dem niedrigsten spezifischen
Kohlenstoffgehalt. Erdgas hat in der Vergangenheit eine wachsende Rolle
insbesondere im Wärmemarkt gespielt. Inwieweit sich dieser Trend fortsetzt, ist auch
eine Frage der Entwicklung der Energiepreise und deren Einfluss auf die
Investitionsentscheidungen der Akteure auf den Energiemärkten. Die Entscheidung
über den konkreten Brennstoffeinsatz liegt bei den Akteuren auf den
Energiemärkten. Für die Bundesregierung geht es darum, durch geeignete
Rahmenbedingungen auch für die Zukunft einen ausgewogenen Energiemix für eine
sichere, wirtschaftliche und umweltfreundliche Energieversorgung
sicherzustellen.
25. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das CO2-Einsparziel von
40 Prozent bis 2020 gegenüber 1990 in Widerspruch zu den Zielen der
Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit steht?
Auf die Antworten zu Fragen 7 und 20 wird verwiesen.
26. Welche CO2-Einsparpotenziale (in t/Jahr) sieht die Bundesregierung
jeweils in den Bereichen Stromerzeugung, Wärmemarkt und Verkehr in
Deutschland für die Jahre 2005, 2010, 2015 und 2020?
Zu welchen volkswirtschaftlichen Kosten ließen sich die jeweiligen
Potenziale erschließen?
Diese Fragestellung wird derzeit im Rahmen des FuE-Vorhabens
„Politikszenarien III“ analysiert. Im Übrigen wird auf die Antworten zu Fragen 7 und 20
verwiesen.
27. Geht die Bundesregierung, wie der Energiebericht, davon aus, dass die
40-prozentige CO2-Reduktion höhere Energiekosten für die Verbraucher
zur Folge haben wird?
Wenn ja, mit welchen Erhöhungen wird gerechnet?
Auf die Antworten zu den Fragen 7 und 20 wird verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 340, Telefax (02 21) 97 66 344
ISSN 0722-8333]