Versandhandel mit Medikamenten
der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Klaus Ernst, Volker Schneider (Saarbrücken), Dr. Ilja Seifert, Frank Spieth und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) wurde der Versandhandel für alle zugelassenen Arzneimittel freigegeben. Die Entscheidung für diese sehr weitreichende Liberalisierung des Apothekenmarktes stand insbesondere im Zusammenhang mit den Kostendämpfungsbemühungen im Gesundheitswesen. Mit der Gesetzesänderung sollten Einsparungen in Millionenhöhe erzielt werden.
Gleichzeitig sollten alle Patientinnen und Patienten durch einen geregelten, kontrollierten und überwachten Versandhandel ebenso geschützt werden, als wenn die Abgabe der Medikamente durch eine Apotheke erfolgt. Dafür wurden hohe Anforderungen an die Freigabe des Versandhandels gestellt. Im Fokus der Gesetzgebung standen Patientinnen und Patienten, die aufgrund der jahrelangen Einnahme eines Medikaments, zum Beispiel zur Behandlung des Bluthochdrucks, gut auf ihr Präparat eingestellt waren und keiner weiteren Beratung beim jeweiligen Apothekenbesuch bedurften. Die Versorgung mit schnell benötigten Medikamenten könnte demgegenüber bei den Apotheken verbleiben.
Doch nun wird ein weiterer Expansionsschritt der Versandapotheken durch die neue Zusammenarbeit mit Abholpunkten (z. B. Drogeriemärkten) vollzogen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Welchen Anteil hat der Versandhandel 2005 und 2006 an den Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung? Wie viele Rezepte wurden bei Versandapotheken eingelöst und welcher Umsatz durch den Verkauf von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln erzielt?
In welchem Umfang konnten durch die Freigabe des Versandhandels für alle zugelassenen Arzneimittel Einsparungen erzielt werden? Wem kamen diese Einsparungen zugute?
Worauf führt die Bundesregierung die Tatsache zurück, dass durch die Freigabe des Versandhandels für alle zugelassenen Arzneimittel nicht die erhofften Einsparungen in Millionenhöhe erzielt werden konnten?
In welchem Umfang konnten die Krankenkassen durch spezielle Verträge mit einzelnen Versandapotheken Arzneimittelkosten einsparen? Wie viele solcher Verträge sind der Bundesregierung bekannt?
Inwieweit teilt die Bundesregierung die Bedenken der Bundesärztekammer, die in der Zusammenarbeit zwischen einzelnen Ärzten und einer Versandapotheke einen Verstoß gegen die Musterberufsordnung sieht, wenn Ärztinnen und Ärzte ihre Patientinnen und Patienten – ggf. in Zusammenhang mit der Zahlung einer Prämie – auf eine Versandapotheke aufmerksam machen oder diese sogar empfehlen?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die zunehmende Etablierung von Versandhandelsapotheken in Kombination mit den neuen Vertriebsformen die flächendeckende Beratung durch Apotheken insbesondere von älteren Bürgerinnen und Bürgern gefährdet? Wenn nein, wie kommt die Bundesregierung zu ihrer Auffassung? Falls ja, wie kann die zeit- und wohnortnahe Versorgung mit Medikamenten bei Akutbedarf künftig gewährleistet werden?
Sieht die Bundesregierung aufgrund der Entwicklung neuer Vertriebsformen die Arzneimittelsicherheit gefährdet? Wenn nein, worauf führt die Bundesregierung ihre Einschätzung zurück?
Sieht die Bundesregierung angesichts neuer Tendenzen der Zusammenarbeit von Versandapotheken mit Abholpunkten wie beispielsweise Drogerieketten dringenden Handlungsbedarf hinsichtlich der Konkretisierung des Begriffs des Versandhandels sowie im Hinblick auf eine Einschränkung des Versandhandels auf nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel? Wie begründet die Bundesregierung jeweils ihre Einschätzung auch im Hinblick auf die Erfordernisse Qualitätssicherung und Arzneimittelsicherheit?
Wie soll das elektronische Rezept, das im Rahmen der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte flächendeckend eingeführt wird, in der Versandapotheke eingelöst werden und welche Erfahrungen in der Handhabung liegen aus den Testregionen dazu vor?