Aktueller Stand der Umsetzung des Zuwanderungsgesetzes
der Abgeordneten Dr. Max Stadler, Ernst Burgbacher, Gisela Piltz, Jörg van Essen, Rainer Funke, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Helga Daub, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Ulrich Heinrich, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Das Zuwanderungsgesetz ist nach dem parteiübergreifenden Beschluss des Deutschen Bundestages vom 1. Juli 2004 und der am 9. Juli 2004 erfolgten Zustimmung durch den Bundesrat vom Bundespräsidenten ausgefertigt und am 5. August 2004 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Bereits am Tag nach der Verkündigung sind die Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen in Kraft getreten. Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um Regelungen zur Durchführung des Zuwanderungsgesetzes, zur Aufnahme von Beschäftigungen im Rahmen des gesetzlichen Anwerbestopps, sowie zur Ausgestaltung und Durchführung der Integrationskurse.
Die Bundesregierung ist nunmehr aufgefordert, die erforderlichen Verordnungsentwürfe auszugestalten und in das Verfahren zu geben, das für einige Verordnungen die Zustimmung des Bundesrates vorsieht. Eine zeitnahe Umsetzung der Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen ist notwendig, um sicherzustellen, dass die Verordnungen am 1. Januar 2005 zum Vollzug des Zuwanderungsgesetzes rechtzeitig anwendbar sind.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
In welcher Phase befinden sich die Arbeiten des Bundesministeriums des Innern (BMI) im Rahmen seiner Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen zum Zuwanderungsgesetz?
In welcher Form werden die Bundesländer an der Erarbeitung der Rechtsverordnungen beteiligt?
In welchen Punkten gibt es unterschiedliche Meinungen zwischen Bund und Ländern?
Wann werden die Rechtsverordnungen dem Bundesrat zur Zustimmung vorgelegt?
Ist sichergestellt, dass die Verordnungen am 1. Januar 2005 zum Vollzug des Zuwanderungsgesetzes rechtzeitig anwendbar sind?