BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Entwicklung der Zuwendungen im Rahmen des Kinder- und Jugendplans (KJP) aus Mitteln des Einzelplans 17 - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - des Bundeshaushalts (G-SIG: 15011193)

Zuschüsse an Länder, Träger und für Aufgaben der freien Jugendhilfe seit 1998, Zuständigkeiten des Bundesverwaltungsamts, Kriterien für die Zuwendungsvergabe, Förderungslücke im Bereich soziale und berufliche Integration

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

19.10.2004

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/385728. 09. 2004

Entwicklung der Zuwendungen im Rahmen des Kinder- und Jugendplans (KJP) aus Mitteln des Einzelplans 17 – Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – des Bundeshaushalts

der Abgeordneten Thomas Dörflinger, Maria Eichhorn, Dr. Maria Böhmer, Antje Blumenthal, Ingrid Fischbach, Markus Grübel, Volker Kauder, Michael Kretschmer, Walter Link (Diepholz), Michaela Noll, Rita Pawelski, Hannelore Roedel, Albert Rupprecht (Weiden), Andreas Scheuer, Angela Schmid, Willi Zylajew und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Jugendverbände und Träger der freien Jugendhilfe leisten einen wesentlichen Beitrag zur gesellschaftlichen Entwicklung in Deutschland. Im Zusammenwirken von haupt- und ehrenamtlichen Funktionsträgerinnen und Funktionsträgern wird die Übernahme von Verantwortung in der Gesellschaft ebenso eingeübt wie sinnvolle Freizeitgestaltung für Kinder und Jugendliche angeboten. Im Bereich der außerschulischen Bildung haben die Jugendverbände und Träger der freien Jugendhilfe die Aufgabe übernommen, zur Kompetenzerweiterung und damit zur Qualifizierung der Kinder und Jugendlichen beizutragen. Sie legen damit u. a. die Basis für ausbildungsrelevante Schlüsselqualifikationen, wie sie von PISA und im Zusammenhang mit der Bildungsstudie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) gefordert werden.

Daher ist es richtig und wichtig, wenn die öffentliche Hand aus Mitteln des Bundeshaushalts über institutionelle und Projektförderung einen Beitrag zur wirtschaftlichen Existenz von Jugendverbänden und Trägern in der Jugendhilfe leistet.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Welchen Ansatz hat im Kapitel 1702 der Haushaltstitel 684 11 – Zuschüsse und Leistungen für laufende Zwecke an Länder, Träger und für Aufgaben der freien Jugendhilfe – jeweils in den Jahren seit 1998 bis einschließlich 2005 (Regierungsentwurf), und in welcher Höhe sind die veranschlagten Mittel in den Jahren 1998 bis 2003 jeweils verausgabt worden?

2

Welche Zuwendungsempfänger wurden bzw. werden in den einzelnen Haushaltsjahren seit 1998 bis einschließlich 2005 (Regierungsentwurf) aus Kapitel 1702 Titel 684 11 gefördert?

3

Wie entwickelten sich die Zuwendungen aus Kapitel 1702 Titel 684 11 bezogen auf die einzelnen Zuwendungsempfänger zwischen 1998 und 2005 (Regierungsentwurf) hinsichtlich ihrer Höhe?

4

Zu welchem Zeitpunkt wurden die Zuwendungsempfänger in den einzelnen Haushaltsjahren seit 1998 per rechtsverbindlichen Zuwendungsbescheid über die Höhe der ihnen zugehenden Mittel unterrichtet?

5

Wurden die Zuwendungen in den entsprechenden Haushaltsjahren in einem Gesamtbetrag oder in Tranchen zugewiesen und zu welchen Zeitpunkten sind die einzelnen Zuweisungen erfolgt?

6

Für den Fall, dass die Zuwendungen in Tranchen zugewiesen wurden, aus welchem Grund geschah dies und wurden die Zuwendungsempfänger über diesen Umstand und die voraussichtlichen weiteren Zahlungstermine informiert?

7

Welche Auswirkungen hat die Übertragung einiger Förderungsbereiche des Kinder- und Jugendplans (KJP) des Bundes wie die Förderung der internationalen Begegnungen, der Jugendverbandsarbeit sowie der politischen Bildung außerhalb der Jugendverbände an das Bundesverwaltungsamt?

8

Wie viele Anträge auf Zuwendungen gab es in den jeweiligen Haushaltsjahren und wie viele davon wurden positiv beschieden?

9

Nach welchen Kriterien erfolgte die Zuwendungsvergabe?

10

Nach welchen inhaltlichen Schwerpunkten hat die Bundesregierung die Mittel eingesetzt, und wie wird der rechtmäßige Einsatz der Mittel geprüft?

11

In welchen Einzelplänen und in welcher Höhe sind im Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2005 Kürzungen gegenüber dem Bundeshaushalt 2004 enthalten, die die Kinder- und Jugendhilfe betreffen?

12

Wenn laut Kinder- und Jugendplan des Bundes das Wohl des Kindes die jugendpolitische Zielsetzung der Bundesregierung ist, wie vereinbart sich damit die geringer werdende finanzielle Ausstattung?

13

Durch welche Maßnahmen will die Bundesregierung die Förderungslücke, die durch Kürzungen im Bereich soziale und berufliche Integration von 15,6 Mio. auf 12,4 Mio. Euro entsteht, schließen und wie werden diese finanziert?

Berlin, den 28. September 2004

Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen