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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Unzulänglichkeiten bei der Software A2LL der Bundesagentur für Arbeit - Nachfrage zu Bundestagsdrucksache 16/4938

<span>Nachfrage zur Antwort auf BT-Drs 16/4938; Ausarbeitung von Erstattungsregelungen für Mehraufwendungen der Krankenkassen, Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit des Systems, Kosten des Schadens, weitere Berechnungen, Anzahl der betroffenen Leistungsbezieher, erforderlicher personeller Mehraufwand, Einsatz in den ARGEn</span>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

07.09.2007

Antwortdauer

17 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/624521. 08. 2007

Unzulänglichkeiten bei der Software A2LL der Bundesagentur für Arbeit

der Abgeordneten Katrin Kunert, Dr. Gesine Lötzsch und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Nachfrage zur Bundestagsdrucksache 16/4938

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Wie ist der Stand der Erarbeitung einer Regelung zur Erstattung der den Krankenkassen durch fehlerhafte Meldungen und Beitragszahlungen entstandenen Mehraufwendungen (Antwort zu Frage 1)?

2

Was konkret bedeutet die Aussage: „… die Software A2LL (bildet) das Beitrags- und Meldeverfahren zwischen der Bundesagentur für Arbeit und den Krankenkassen im Wesentlichen zutreffend ab.“ (Antwort zu Frage 2)? Was heißt in diesem Zusammenhang „im Wesentlichen zutreffend“? Welche Regelung/en des Verfahrens wird/werden nicht oder nicht zutreffend abgebildet?

3

Liegen der Bundesagentur nunmehr aktuellere Zahlen zu der durch A2LL verursachten Schadenshöhe vor?

4

Wie hoch war der ursprüngliche Festpreis für die Software A2LL, auf den sich der Nachlass von 5 Mio. Euro bezieht (Antwort zu Frage 7)?

5

Bleibt die Bundesagentur für Arbeit (BA) bei ihrer Auffassung, keine weiteren Berechnungen zur Bezifferung der Schadenshöhe anzustellen, auch wenn weitere Fehler auftreten?

6

Wie viele ALG-II-Beziehende haben aufgrund der fehlerhaften Software in den Jahren 2006 und 2007 kein bzw. verspätet Geld erhalten? In wie vielen Fällen mussten im selben Zeitraum Auszahlungen per Scheck oder bar vorgenommen werden?

7

Wurde der Softwarefehler, der bei der Berechnung der Höhe des Zuschlags nach § 24 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) im IT-Verfahren A2LL aufgetreten ist, behoben? Wenn nein, warum nicht, und bis wann wird das erfolgen?

8

Trifft es zu, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Zuschläge in gesonderten Microsoft-Excel-Tabellen errechnen mussten?

9

Welchen personellen Mehraufwand hat diese Fehlfunktion der Software A2LL bei der Leistungsgewährung in den Arbeitsgemeinschaften verursacht?

10

Warum hat sich die Verfügbarkeit des Dialogverfahrens A2LL im Jahr 2006 um 1,4 Prozent verringert, und welche Auswirkungen hatte dies?

11

Wie wird gesichert, dass ohne zeitliche Verzögerung die Anträge der Betroffenen bearbeitet werden bzw. sie ihre Leistungen rechtzeitig erhalten, wenn die Bundesagentur für Arbeit davon ausgeht, dass das Verfahren A2LL zeitweise nicht verfügbar sein wird?

12

Warum erfolgte keine vertragliche Vereinbarung der Verfügbarkeit des Verfahrens A2LL?

13

Wer ist innerhalb der BA für die Verfügbarkeit des Verfahrens A2LL verantwortlich?

14

Wann werden die Wartungsarbeiten für die Software A2LL durchgeführt? Ist gesichert, dass diese nicht zu einer geringeren Verfügbarkeit des Verfahrens A2LL führen?

15

Gibt es Vorstellungen, durch eine Veränderung der Architektur die Laufzeiten für die Software A2LL zu erhöhen?

16

Verfügen alle ARGEn seit Juni 2007 über den operativen Datensatz? Wenn nein, warum nicht?

17

Können die ARGEn über den operativen Datensatz von sich aus Einzelauswertungen vornehmen?

Berlin, den 20. August 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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