Umsetzung des Prüfauftrages zur Einführung von Elementen der direkten Demokratie auf Bundesebene
der Abgeordneten Kersten Naumann, Heidrun Bluhm, Petra Pau, Wolfgang Nešković, Ulla Jelpke, Jan Korte und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD erkennt die Koalition an, dass eine Demokratie einer aktiven Beteiligung der Menschen am gesellschaftlichen und staatlichen Leben bedarf (Koalitionsvertrag, Ziffer 8 „Bürgergesellschaft stärken“, Absatz 1, S. 127). In diesem Zusammenhang wurde in der Koalitionsvereinbarung ausdrücklich vereinbart, die Einführung von Elementen der direkten Demokratie auf Bundesebene zu prüfen.
Alle deutschen Bundesländer haben Volksbegehren und Volksentscheide als direktdemokratische Elemente der Bürgerbeteiligung an der politischen Willensbildung eingeführt. Diese direktdemokratischen Bürgerbeteiligungs- und -mitbestimmungsverfahren haben sich in allen Bundesländern bewährt. Bis 2005 wurden 172 Volksinitiativen und Volksbegehren sowie 32 Volkspetitionen gestartet (Volksbegehrensbericht 2005 von Mehr Demokratie e. V.). In Meinungsumfragen äußern konstant zwischen 70 und 85 Prozent der Bürgerinnen und Bürger, dass sie bei wichtigen Zukunftsfragen mitbestimmen wollen (http://www.mehr-demokratie.de/volksabstimmung.html). International betrachtet sehen etwa die Hälfte aller Staaten weltweit Volksentscheide auf nationaler Ebene vor (Helge Batt, Direktdemokratie im internationalen Vergleich, APuZ 10/2006). Damit ist die Zeit reif, die Volksgesetzgebung als das stärkste direktdemokratische Element auch auf Bundesebene zu verwirklichen.
Die Oppositionsfraktionen DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 16/1411), FDP (Bundestagsdrucksache 16/474) und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksache 16/680) haben im Frühjahr 2006 Gesetzentwürfe zur Einführung der Volksgesetzgebung (Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid) auf Bundesebene eingebracht, die seitdem einer Entscheidung harren.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Volksgesetzgebung als bürgernahe, verantwortungsvolle und unmittelbare Mitgestaltungsmöglichkeit der Bürger für den demokratischen Willensbildungsprozess wichtig ist und die repräsentative Demokratie positiv ergänzen kann (bitte mit Begründung)?
Auf welchem Stand befindet sich der Prüfauftrag zur Einführung von Elementen der direkten Demokratie auf Bundesebene durch die Bundesregierung?
Falls eine Prüfung noch nicht begonnen hat, welche Hindernisse stehen dem nach Auffassung der Bundesregierung entgegen?
Bis wann beabsichtigt die Bundesregierung ihren Prüfauftrag abzuschließen?
Welche Elemente der direkten Demokratie würde die Bundesregierung im Rahmen einer Gesetzesinitiative vorschlagen einzuführen (bitte mit Begründung)?