Datenlage und gesundheitliche Aufklärung zu Risiken des Wasserpfeifenkonsums bei Jugendlichen
der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Kai Gehring, Birgitt Bender, Elisabeth Scharfenberg und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Das Rauchen von Wasserpfeifen, auch Shisha, Narghileh oder Hubble Bubble genannt, ist unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen populär. In der aktuellen Repräsentativbefragung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zur Förderung des Nichtrauchens bei Jugendlichen 2007 sind erstmals Daten zur Bekanntheit, zur Häufigkeit und Prävalenz sowie zur gesundheitlichen Einschätzung des Wasserpfeifenkonsums enthalten. Danach geben etwa 10 Prozent der befragten Jugendlichen an, ein bis dreimal im Monat Wasserpfeifen zu konsumieren. 14 Prozent der Jugendlichen geben an, in den letzten 30 Tagen Wasserpfeife geraucht zu haben. Ein erheblicher Teil der Konsumentinnen und Konsumenten von Wasserpfeifen versteht sich dieser Befragung zufolge nicht als Raucherin bzw. Raucher. Nur 38 Prozent der Jugendlichen schätzen den aktiven Wasserpfeifenkonsum als ziemlich oder sehr schädlich ein.
Erste Untersuchungen des Bundesinstituts für Risikobewertung von 2006 können darauf hindeuten, dass über den Rauch von Wasserpfeifen möglicherweise zum Teil größere Schadstoffmengen, vor allem Teer und Kohlenmonoxid, aufgenommen werden als über filterlose Zigaretten. Darüber hinaus wurden krebsauslösende Substanzen wie Arsen, Chrom und Nickel in hohen Konzentrationen nachgewiesen. Außerdem steige die Nikotinkonzentration beim Konsum von Wasserpfeifen stärker an als nach dem Zigarettenkonsum, die Entstehung einer Sucht werde dadurch begünstigt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Wie bewertet die Bundesregierung die Erhebungen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zur Bekanntheit und zum Konsum von Shisha-Produkten insbesondere bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen der Erhebungen der BZgA?
Wie bewertet die Bundesregierung die Untersuchungen des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) vom 31. Juli 2006 zu den Gesundheits- und Suchtgefahren durch Wasserpfeifenkonsum?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Untersuchungsergebnissen des BfR?
Hält die Bundesregierung den wissenschaftlichen Kenntnisstand über die Risiken durch Wasserpfeifenkonsum für hinreichend?
Wenn nein, inwiefern wird die Bundesregierung ergänzende bzw. weitere Untersuchungen veranlassen, die den wissenschaftlichen Erkenntnisstand über die gesundheitlichen Risiken des Wasserpfeifenkonsums vertiefen?
Hält die Bundesregierung den wissenschaftlichen Kenntnisstand über den Zusammenhang zwischen Erkrankungen wie insbesondere Lungen- oder Blasenkrebs, Tumoren der Lippen sowie Herzerkrankungen für ausreichend?
Wenn nein, wird die Bundesregierung hier ebenfalls ergänzende Untersuchungen veranlassen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Empfehlung des BfR, Jugendliche auch über die möglichen Risiken des Wasserpfeifenkonsums aufzuklären?
a) Wird die Bundesregierung solche Aufklärungsmaßnahmen veranlassen?
Wenn ja, bis wann, und in welcher Form?
b) Wenn nein, warum nicht?
Wie bewertet die Bundesregierung die Risiken durch enthaltene Feuchthaltemittel wie Glycerin?
a) Auf welche Weise will die Bundesregierung die insbesondere jugendlichen Konsumentinnen und Konsumenten über möglicherweise bestehenden Risiken durch selbst zugesetzte Feuchthaltemittel informieren?
Wie bewertet die Bundesregierung im Hinblick auf den gesundheitlichen Verbraucherschutz die Bewerbung von Wasserpfeifentabak mit irreführenden Aussagen wie „Enthält 0 Prozent Teer“?
a) Sieht die Bundesregierung Anlass für wettbewerbsrechtliche Schritte gegen solche Aussagen?
b) Wenn nein, warum nicht?