Entsorgung des Forschungsreaktors der Medizinischen Hochschule Hannover
der Abgeordneten Kurt-Dieter Grill, Cajus Caesar, Marie-Luise Dött, Georg Girisch, Dr. Paul Laufs, Vera Lengsfeld, Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach), Bernward Müller (Jena), Franz Obermeier, Dr. Peter Paziorek, Christa Reichard (Dresden), Dr. Christian Ruck, Hans Peter Schmitz (Baesweiler), Werner Wittlich, Reinhard Freiherr von Schorlemer, Eva-Maria Kors, Eckart von Klaeden, Sylvia Bonitz, Manfred Carstens (Emstek), Dr. Hans Georg Faust, Jochen-Konrad Fromme, Carl-Detlev Freiherr von Hammerstein, Klaus-Jürgen Hedrich, Dr. Karl-Heinz Hornhues, Thomas Kossendey, Dr. Martina Krogmann, Dr. Hermann Kues, Walter Link (Diepholz), Erich Maaß (Wilhelmshaven), Bernd Neumann (Bremen), Dr. Friedbert Pflüger, Marlies Pretzlaff, Heinrich-Wilhelm Ronsöhr, Dr. Erika Schuchardt, Rudolf Seiters, Werner Siemann, Dr. Rita Süssmuth und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Die Medizinische Hochschule Hannover (MHH) plant noch in diesem Sommer den Transport von 76 abgebrannten Uran-Brennelementen aus ihrem Forschungsreaktor TRIGA zur Endlagerung in die USA. In einem komplizierten und teuren Verfahren sollen die Brennstäbe aus dem Reaktorwasser geholt und in einen GNS-16-Transportbehälter verladen werden. Dieser Transport widerspricht aber dem von der Bundesregierung verhängten aktuellen Verbot des Transportes abgebrannter Brennelemente.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Warum fällt der Transport der abgebrannten Kernbrennstäbe aus dem Forschungsreaktor der Medizinischen Hochschule Hannover nicht unter das aktuelle Verbot abgebrannter Brennelemente?
Was unterscheidet die aus den USA stammenden Brennelemente des Forschungsreaktors von Kernbrennstäben anderer deutscher Kernkraftwerke?
Welche Grenzwerte der Oberflächenkontamination am Transportbehälter gelten für den Transport der Brennelemente der Medizinischen Hochschule Hannover und welche für den Abtransport aus anderen Kernkraftwerken? Gelten für die Medizinische Hochschule Hannover andere Grenzwerte?
Welche Maßnahmen werden bei dem geplanten Transport der Brennelemente der Medizinischen Hochschule Hannover ergriffen, um sicherzustellen, daß es bei gleichem Verladeverfahren nicht zu einer Verschleppung der Kontaminationen aus dem Innenbehälter auf die Außenhaut wie bei den Brennelement-Transporten nach Frankreich 1998 kommt?
Ist die Gefahr der Kontaminationsverschleppung durch den kritischen Zustand einiger Brennelemente, die Beschädigung weiterer Brennelemente durch den Versuch, sie mit Gewalt aus ihrer Halterung zu ziehen, und die nicht erfolgte Einkapselung kritischer Brennelemente vor dem Wiedereinsetzen zur Verhinderung von Korrosion nicht noch vergrößert worden?
Muß die Aussage, daß zu keiner Zeit eine Gefährdung bestand oder besteht, in Anbetracht der Zwischenfälle in anderen Kernreaktoren wie Wien und San Paolo nicht revidiert werden?
Konnten die Bedenken von Experten entkräftet werden, daß es auch bei dem TRIGA-Reaktor in Hannover zu einer Korrosion der Oberfläche der Brennelemente kommt und Spaltprodukte freigesetzt werden?
Entspricht es den Tatsachen, daß der Strahlenschutzverantwortliche der Medizinischen Hochschule Hannover um Entbindung von seinen Aufgaben bat, weil weder er noch der Sicherheitsausschuß über den Ausbau der Rohrpost und der Spaltkammer zur Vorbereitung der von den USA geforderten Überprüfung der Brennelemente informiert wurde?
Ist es richtig, daß der Nachfolger des Strahlenschutzverantwortlichen noch nie am Reaktor gearbeitet hat, und widerspricht dieses den Bedingungen des Atomgesetzes und der Richtlinien des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit?
Warum hat die Atomaufsicht des Landes dieses geduldet?