Die nachgefragten Informationen stehen wegen der Unterschiedlichkeit der Verkehrsträger Bundesschienenwege, Bundesfernstraßen und Bundeswasserstraßen hinsichtlich – der Projektzuschnitte, – der Planungsabläufe sowie – der Zuständigkeiten nicht einheitlich zur Verfügung.
Entsprechend den vorliegenden Informationen sind die Antworten hinsichtlich Form und Umfang unterschiedlich.
Bundesschienenwege
Für den Bereich der Bundesschienenwege werden wegen des Sachzusammenhangs die Fragen 1 und 2 gemeinsam beantwortet.
Eine Unterteilung nach Bundesländern ist für den Bereich Schiene nicht möglich, da diese nicht ermittelt wird, sondern jeweils der gesamte Vorhabenzuschnitt betrachtet wird. Die Aussagen zum Vorliegen von Planfeststellungsbeschlüssen ergeben sich aus den Sachständen.
lfd. Nr. BVWP Vorhaben Gesamtinvestition (gemäß Schienenwegeausbaubericht 1999) Sachstand 1 Überhang aus Bundesverkehrswegeplan 1985 18142 in Betrieb 2 ABS Fulda – Frankfurt/M 796 Abschnittsweise in Betrieb 3 ABS Frankfurt – Mannheim 510 in Betrieb 4 ABS Graben-Neudorf – Karlsruhe 29 in Betrieb 5 ABS/NBS Karlsruhe – Basel 6661 in Bau 6 ABS Dortmund – Köln 112 in Betrieb 7 NBS Köln – Rhein/Main 7750 in Bau 8 ABS/NBS Stuttgart – Augsburg 5375 in Planung 9 ABS Mainz – Mannheim 768 in Bau 10 ABS Dortmund – Kassel 1422 Dortmund – Paderborn in Betrieb Paderborn – Kassel in Bau 11 ABS Iphofen – Nürnberg 343 in Betrieb 12 NBS/ABS Nürnberg – München 3870 in Bau 13 ABS München – Mühldorf – Freilassing 1613 in Planung 14 ABS Hamburg-Harburg – Hamburg-Rothenburgsort 1010 in Betrieb 15 ABS Köln – Aachen 840 in Bau 16 ABS Augsburg – München 1027 in Bau 17 ABS München – Kiefersfelden 63 in Betrieb 18 ABS Hamburg – Büchen – Berlin 3725 in Betrieb 19 ABS Helmstedt – Magdeburg – Berlin 2421 in Betrieb 20 ABS Eichenberg – Halle 501 in Betrieb 21 ABS Bebra – Erfurt 1955 in Betrieb 22 ABS Hochstadt-Marktzeuln – Camburg 1321 in Betrieb 23 ABS Hof – Plauen 103 in Betrieb
lfd. Nr. BVWP Neue Vorhaben Gesamtinvestition (gemäß Schienenwegeausbaubericht 1999) Sachstand 1 ABS Lübeck/Hagenow Land – Stralsund 1648 Abschnittsweise in Betrieb 2 ABS Uelzen – Stendal 921 in Betrieb 3 ABS/NBS Hannover – Berlin 5960 in Betrieb; Knoten Lehrte in Bau 4 ABS Bad Harzburg – Stapelburg 55 in Betrieb 5 ABS/NBS Nürnberg – Erfurt 7226 in Bau 6 NBS/ABS Erfurt – Halle/Leipzig 4506 in Bau 7 ABS Berlin – Halle/Leipzig 3000 Abschnittsweise in Betrieb; in Bau 8 ABS Leipzig – Dresden 1889 Leipzig – Riesa abschnittsweise in Betrieb, Riesa – Dresden in Planung 9 ABS/NBS Hanau – Erfurt 8495 in Planung 10 ABS Paderborn – Halle/Chemnitz 682 Eichenberger Kurve in Betrieb, in Planung 11 ABS Karlsruhe – Stuttgart – Nürnberg – Leipzig/Dresden 3404 Abschnittsweise in Betrieb; abschnittsweise in Bau 12 ABS Langwedel – Uelzen 350 in Planung 13 ABS Pinneberg – Elmshorn 383 in Planung 14 ABS Löhne – Braunschweig – Wolfsburg 572 Weddeler Schleife in Betrieb; ansonsten in Planung 15 ABS D/NL Emmerich – Oberhausen 1310 Knoten Oberhausen in Bau, ansonsten in Planung 16 ABS Hagen – Gießen 585 in Planung 17 ABS Saarbrücken – Ludwigshafen/Kehl – Appenweier 905 in Bau 18 ABS/NBS Hanau – Nantenbach/Würzburg – Iphofen 1848 in Planung 19 ABS Bingerbrück/Gau Algesheim – Karlsruhe 820 in Planung 20 ABS Darmstadt – Mannheim 885 in Planung 21 ABS Berlin – Dresden 1941 in Planung 22 ABS/NBS Hamburg/Bremen – Hannover 2500 in Planung 23 ABS Hamburg-Rothenburgsort – Hamburg-Eidelstedt 210 in Planung 24 Rahmenplanung Rbf 777 in Planung
Zu Frage 3
Das Investitionsprogramm 1999 bis 2002 enthält für den Bereich Schiene keinen Neubeginn von Vorhaben, sondern nur die Weiterführung bereits laufender Projekte.
Zu Frage 4
Bei der Schiene sind sechs Projekte betroffen, für die Baurecht besteht, die aber weder in Bau noch im Investitionsprogramm 1999 bis 2002 enthalten sind.
- 1. ABS/NBS Karlsruhe – Basel; Bereich Durmersheim – Rastatt (Rastätter Tunnel) ● Entscheidung im Rahmen der Aufstellung des Fünfjahresplanes 2003 bis 2007
- 2. ABS/NBS Stuttgart – Augsburg; Bereich Kirchheim ● Planfeststellungsabschnitt isoliert ohne ausreichenden Verkehrswert, Entscheidung im Zusammenhang mit dem Gesamtvorhaben im Rahmen der Überarbeitung des Bundesverkehrswegeplanes
- 3. ABS München – Mühldorf- Freilassing; Bereich Mettenheim ● Planfeststellungsabschnitt isoliert ohne ausreichenden Verkehrswert, Entscheidung im Zusammenhang mit dem Gesamtvorhaben im Rahmen der Überarbeitung des Bundesverkehrswegeplanes ● ABS Augsburg – München; Bereich Olching ● Planfeststellungsabschnitt isoliert ohne ausreichenden Verkehrswert, Entscheidung im Zusammenhang mit dem Gesamtvorhaben im Rahmen der Überarbeitung des Bundesverkehrswegeplanes
- 4. ABS/NBS Nürnberg – Erfurt; Neubaustrecke Raum Ilmenau – Ebensfeld ● Entscheidung im Rahmen der Überarbeitung des Bundesverkehrswegeplanes
- 5. NBS/ABS Erfurt – Leipzig/Halle; Neubaustrecke Erfurt – Gröbers ● Entscheidung im Rahmen der Überarbeitung des Bundesverkehrswegeplanes
Bundesfernstraßen
Für den Bereich der Bundesfernstraßen erfolgt die Beantwortung der Fragen 1 bis 4 wegen ihrer thematischen Verknüpfung im Zusammenhang: Voraussetzung für den Baubeginn von Neubau- oder Erweiterungsmaßnahmen im Zuge von Bundesfernstraßen ist ein Planfeststellungsbeschluss oder ein vergleichbarer Beschluss zur Erlangung des Baurechts.
Bis Ende 1998 wurden auf Grund entsprechender Rechtsgrundlage Maßnahmen des geltenden Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen mit einem Investitionsvolumen von rd. 35 Mrd. DM erweitert oder neu gebaut. Über den Bau und die Fertigstellung dieser Maßnahmen wurde in den jährlich vorgelegten Straßenbauberichten 1991 ff. berichtet.
Im Investitionsprogramm 1999 bis 2002 (Liste 1) sind 347 Maßnahmen mit einem Investitionsvolumen in Höhe von insgesamt rd. 32,6 Mrd. DM auf der Basis entsprechender Rechtsgrundlage in Bau (siehe Anlage 1).
Weitere 22 Neubau- und Erweiterungsinvestitionen des Investitionsprogramms in Höhe von rd. 1,6 Mrd. DM sind planfestgestellt (siehe Anlage 2). Für die übrigen im Investitionsprogramm vorgesehenen Neubaumaßnahmen werden die für den Baubeginn notwendigen Planfeststellungsbeschlüsse zeitgerecht erwartet.
Im geplanten Anti-Stau-Programm 2003 bis 2007 sind 11 planfestgestellte Maßnahmen mit einem Kostenvolumen von rd. 1,1 Mrd. DM enthalten (siehe Anlage 3).
Darüber hinaus liegen heute Planfeststellungsbeschlüsse für Maßnahmen mit einem Finanzvolumen von rd. 6 Mrd. DM vor, die nicht in das Investitionsprogramm 1999 bis 2002 (Liste 1) oder Anti-Stau-Programm 2003 bis 2007 aufgenommen werden konnten.
- – Davon betreffen 14 VKE mit einem Investitionsvolumen von rd. 0,7 Mrd. DM den Bau 2. Fahrbahnen an Bundesautobahnen und Bundesstraßen, deren Bauwürdigkeit überprüft werden soll (siehe Anlage 4).
- – Weitere 91 Maßnahmen mit einem Volumen von rd. 5,3 Mrd. DM (siehe Anlage 5) sollen im Rahmen der Überarbeitung des Bundesverkehrswegeplanes in der Regel nicht erneut überprüfen werden. Eine erneute Bewertung dieser Projekte soll nur dann vorgenommen werden, wenn sie sich aus gewichtigen Gründen geradezu aufdrängt.
25 a Kombinierter Verkehr 2543 Großbeeren, Basel, Kornwestheim, Erfurt, Karlsruhe, Regensburg (jeweils 1. Baustufen), Köln in Betrieb; Leipzig, Bremerhaven in Bau; ansonsten in Planung
26 a CIR-ELKE 1022 Pilotstrecke in Betrieb
27 a Ausbau von Knoten 3221 Hannover in Betrieb; Erfurt, Dresden in Bau; Leipzig, Magdeburg in Planung
28 a Knoten Berlin 9594 Ost-Westverbindung in Betrieb; ansonsten in Bau
29 a München – Lindau – Grenze D/A (-Zürich) 80 in Planung
29 b Dresden – Grenze D/C (-Prag) 215 in Bau
29 c Berlin – Frankfurt (Oder) – Grenze D/CP (-Warschau) 618 in Bau
lfd. Nr. BVWP Neue Vorhaben Gesamtinvestition (gemäß Schienenwegeausbaubericht 1999) Sachstand
Bundeswasserstraßen
Für den Bereich der Bundeswasserstraßen werden die Fragen separat beantwortet, wobei in Bau befindliche Projekte aus dem BVWP'92 mit einer Vielzahl von Planfeststellungsabschnitten in der nachfolgenden Antwort nicht dargestellt sind:
Zu Frage 1:
Für den Küstenkanal (Restausbau) in Niedersachsen (Kosten: 25 Mio. DM) sowie für den Ausbau der Hunte in Niedersachsen (Kosten: 27 Mio. DM) liegen gegenwärtig gültige Planfeststellungsbeschlüsse vor.
Zu Frage 2:
Keines der v. g. beiden Projekte befindet sich zz. in Bau.
Zu Frage 3:
Beide v. g. Projekte sind nicht Bestandteil des Investitionsprogramms 1999 bis 2002 (Liste 1).
Zu Frage 4:
Beide v. g. Projekte werden nach 2002 fertiggestellt.