Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 14/8412
14. Wahlperiode 26. 02. 2002
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und
Wohnungswesen vom 26. Februar 2002 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup),
Dirk Fischer (Hamburg), Eduard Oswald, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 14/8112 –
Fertigstellung der Bundesautobahn A 20
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Ausbau der Bundesautobahn A 20 westlich der Bundesautobahn A 1 ist
von zentraler regionaler wie nationaler Bedeutung. Die geplante A 20 bildet
als West-Ost-Verbindung das Kernstück der „Ostseemagistrale“ und das
Mittelstück der europäischen Fernstraße von Paris nach St. Petersburg. Darüber
hinaus wird sie einen wesentlichen Teil der Verkehrsströme von und nach
Skandinavien aufnehmen. In dieser Eigenschaft entlastet sie die
Metropolregion Hamburg von einem signifikanten Teil des Nord-Süd-
Durchgangsverkehrs und bildet insbesondere durch die geplante Elbquerung eine zentrale
Ergänzung für den trotz vierter Röhre völlig überlasteten Elbtunnel.
Die bereits im Bundesverkehrswegeplan von 1992 benannte Nord-West-
Umfahrung Hamburgs als Bestandteil der A 20 bildet einen entscheidenden
Baustein des Verkehrskonzeptes für den Nah- und Fernverkehr Schleswig-
Holsteins. Die Weiterführung der A 20 westlich der A 1 bei Lübeck schafft und
sichert Arbeitsplätze in beträchtlichem Umfang nicht nur durch das
unmittelbare Bauvorhaben, sondern auch durch eine nachhaltige Stärkung der
Wirtschaft in den durch sie berührten Regionen. So gehen Schätzungen der
DEGES von 25 000 Arbeitsplätzen pro in den Autobahnbau investierter
Milliarde Euro und 7 000 Arbeitsplätzen nach Inbetriebnahme der Autobahn aus.
Gerade die strukturbenachteiligte Westküstenregion erhält endlich adäquate
Anbindung und Erschließung und dadurch einen wichtigen wirtschaftlichen
Impuls.
Obgleich all diese wichtigen Gründe längst bekannt sind und in den 90er
Jahren zu einer Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan geführt haben, ist bis
heute weder die genaue Position und Art der erforderlichen Elbquerung
eindeutig geklärt, noch die genaue Trassenführung samt zeitlicher Planung oder
die Finanzierung. Seit fast vier Jahren liegt dieses zentrale Straßenbauprojekt
auf Eis, auch deshalb, weil die beteiligten Bundesländer es passiv und ohne
Elan begleitet haben.
Allgemeines
1. Welche Position hat die Bundesregierung zur Fertigstellung der A 20, wie
sie im Bundesverkehrswegeplan von 1992 als vordringlicher Bedarf
benannt wird?
2. Wie ist der gegenwärtige Stand der Planung und wie beabsichtigt die
Bundesregierung das Planungsverfahren gegebenenfalls zu beschleunigen?
3. Mit welchem Datum rechnet die Bundesregierung hinsichtlich der
endgültigen Fertigstellung der A 20?
Die Fragen 1, 2 und 3 werden wegen ihres inhaltlichen Zusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Gegenwärtig wird der Bundesverkehrswegeplan 1992 überarbeitet. Die
einzubeziehenden Aus- und Neubauvorhaben, zu denen auch der Neubau der
Bundesautobahn (BAB) A 20 zwischen der BAB A 1 in Niedersachsen und der BAB A 1
südlich der Hansestadt Lübeck gehört, werden nach den Kriterien Nutzen/
Kosten-Verhältnis, Umweltrisikoeinschätzung und Raumwirksamkeitsanalyse
bewertet.
Es ist vorgesehen, noch in diesem Jahr die einzelnen Bewertungsergebnisse mit
den Ländern zu erörtern, die dies zuletzt die Länderverkehrsminister und -
senatoren auf ihrer Konferenz am 10./11. Oktober 2001 erbeten hatten. Ein mit den
Ressorts, den Ländern und den Verbänden abgestimmter Regierungsentwurf für
einen neuen Bundesverkehrswegeplan (BVWP) wird Anfang 2003 vorgelegt
werden. Aussagen zur künftigen Dringlichkeitseinstufung werden im Rahmen
des neuen BVWP getroffen.
Unabhängig davon wird die Planung zur Nordwestumfahrung Hamburgs von
den Ländern Schleswig-Holstein und Niedersachsen mit Unterstützung des
Bundes mit Nachdruck betrieben. Nach der Fertigstellung einer Machbarkeitsstudie
im Jahr 1998 wurden im Vorfeld der Linienbestimmung ergänzende
Untersuchungen zur Raumanalyse und Linienfindung erforderlich. Die Ergebnisse
werden in absehbarer Zeit erwartet.
In Niedersachsen konnten im Wesentlichen zwei von der BAB A 1 zwischen
Zeven und Heidenau in nördlicher Richtung bis zur Elbe verlaufende Korridore
ermittelt werden. Hinzu kommen noch ein parallel zur Elbe von Drochtersen bis
einschließlich der im Bau befindlichen BAB A 26 zwischen Stade und
Horneburg verlaufender Korridor sowie drei mögliche Elbübergänge bei Drochtersen,
Bützfleth und Grünendeich. Ziel der Auftragsverwaltung Niedersachsen ist es,
die vorbereitenden Arbeiten zügig mit dem Ziel abzuschließen, das
Raumordnungsverfahren noch im Juni 2002 einzuleiten.
In Schleswig-Holstein konzentrierten sich die Untersuchungen zwischen der
Elbquerung und der BAB A 7 auf drei Korridore mit zahlreichen (Unter-)
Varianten. Bestimmend für die Korridore sind die Elbquerungen, die mit den Orten
Glückstadt, Sestermühle (Pagensand) und Hetlingen charakterisiert sind oder
auch als hamburgferne bzw. nördliche, als mittlere und als hamburgnahe bzw.
südliche Elbquerung bezeichnet werden.
Östlich der BAB A 7 bis Bad Segeberg wurden grundsätzlich zwei Korridore
ermittelt. Einer führt entlang der Bundesstraße 206, der andere verläuft in einiger
Entfernung südlich davon. Von einigen Varianten der Nordwestumfahrung
Hamburg werden Abschnitte der BAB A 23 und der BAB A 7 als Versatz mit benutzt.
Sobald die Untersuchungen zur Raumanalyse und Linienfindung abgeschlossen
sind und die jeweiligen Raumordnungs- bzw. landesplanerischen Verfahren zu
einer Vorzugsvariante der beiden betroffenen Länder Niedersachsen und
Schleswig-Holstein geführt haben, ist vorgesehen, dass die Linie gemäß § 16
Bundesfernstraßengesetz zeitnah durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und
Wohnungswesen (BMVBW) förmlich bestimmt wird. Die erforderlichen
Planungen zur Vorbereitung der Planfeststellungsverfahren werden sich in beiden
Ländern anschließen, um das Baurecht zu erlangen.
Für den östlichen Abschnitt der Nordwestumfahrung Hamburg in Schleswig-
Holstein zwischen Geschendorf (Bundesstraße 206) und der BAB A 1 bei
Lübeck, der linienbestimmt ist und sich in der Planfeststellung befindet, hat der
Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen die schrittweise
Finanzierung verkehrswirksamer Abschnitte zugesagt, sobald Baurecht vorliegt. Dem
vorzeitigen Grunderwerb noch in diesem Jahr wurde bereits zugestimmt.
Baubeginn soll im Frühjahr 2003 sein.
Angesichts des frühen Planungsstadiums der Nordwestumfahrung Hamburg
sind belastbare Aussagen zu einem möglichen Fertigstellungstermin für die
Gesamtmaßnahme in Niedersachsen und Schleswig-Holstein nicht möglich.
4. Welche Positionen und Präferenzen haben nach Kenntnis der
Bundesregierung die angrenzenden Nachbarstaaten zur Fortführung der A 20 im
Rahmen des europäischen Fernverkehrsstraßenkonzeptes?
5. Welche Position nimmt die EU zu diesem Straßenbauvorhaben ein?
Die Fragen 4 und 5 werden wegen ihres inhaltlichen Zusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Die Nordwestumfahrung Hamburg ist die westwärtige Fortführung des
Verkehrsprojektes Deutsche Einheit Nr. 10, der Ostseeautobahn BAB A 20 Lübeck–
Stettin bis zur BAB A 1 Hamburg–Bremen in Niedersachsen. Als eine der
wichtigsten West-Ost-Verbindungen im Norden Europas dient sie den baltischen und
skandinavischen Verkehrsströmen und erleichtert den Straßengüterverkehr im
Bereich der Seehäfen von Nord- und Ostsee. Insofern ist dieses Projekt auch für
die angrenzenden Nachbarstaaten in West-, Nord- und Osteuropa von Interesse.
Die BAB A 20 ist angesichts ihrer Bedeutung für den europäischen Fernverkehr
integraler Bestandteil der Transeuropäischen Netze (TEN) und wird in diesem
Zusammenhang auch durch die EU gefördert.
Streckenverlauf
6. Welche Elbquerung favorisiert die Bundesregierung hinsichtlich des Nah-
und des Fernverkehrs?
Die Verkehrswirtschaftliche Untersuchung „A 20 – Großräumige Umfahrung
der Metropolregion Hamburg“ aus dem Jahre 1998 favorisierte die hamburgnahe
Elbquerung. Ergebnisse der anschließend vertiefend durchgeführten
Untersuchungen liegen dem BMVBW noch nicht vor, sodass Aussagen zu einer aktuell
favorisierten Elbquerung verfrüht wären. Wie die Nordwestumfahrung Hamburg
selbst sind alle drei untersuchten Elbquerungen gemäß Bundesfernstraßengesetz
dazu bestimmt, dem Fernverkehr zu dienen.
7. Plant die Bundesregierung zusätzlich zu einer westlich von Hamburg
gelegenen Elbquerung auch eine Anbindung der A 21 an die A 7 über eine
östliche Elbquerung?
Welches sind die Gründe für die Haltung der Bundesregierung in dieser
Frage?
Im geltenden Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen ist eine östliche Umfahrung
Hamburgs zwischen der BAB A 24 und der BAB A 7 als BAB A 263 im
Weiteren Bedarf eingestuft. Im Hinblick auf das Ergebnis der Verkehrswirtschaftlichen
Untersuchung im Raum Lauenburg wird im Rahmen der
Bedarfsplanfortschreibung eine um den Abschnitt zwischen der A 250 und der A 7 verkürzte
Maßnahme als BAB A 21 zwischen der BAB A 24 und der BAB A 250 neu bewertet.
Eine endgültige Entscheidung darüber, wie die im geltenden Bedarfsplan für die
Bundesfernstraßen als BAB A 21/A 263 dargestellte Ostumfahrung Hamburgs
im Rahmen der Novellierung des Fernstraßenausbaugesetzes den Deutschen
Bundestag zur Entscheidung vorgeschlagen wird, ist noch nicht getroffen.
8. Welche Veränderungen hinsichtlich der Verkehrsströme antizipiert die
Bundesregierung bei den unterschiedlichen Streckenverlaufsmodellen?
Aus den in der Antwort zu Frage 6 dargelegten Gründen sind detaillierte
Aussagen zur Zeit noch verfrüht. Grundsätzlich lässt sich jedoch für jede Variante der
BAB A 20, Nordwestumfahrung Hamburg feststellen, dass sie die Fernverkehre
aus dem nachgeordneten Straßennetz bündelt und damit vom Fernverkehr
entlastet. Dieser Effekt steigt tendenziell, wenn im nahegelegenen Netz hohe
Verkehrsströme mit hohem Fernverkehrsanteil auftreten.
9. Beabsichtigt die Bundesregierung, entgegen den Aussagen des
Bundesverkehrswegeplanes, Teile der geplanten Autobahnstrecke in Schleswig-
Holstein als Bundesstraße auszuführen?
Die Bundesregierung sieht zurzeit keinen Anlass, von der Planung als
Bundesautobahn abzurücken.
10. Beabsichtigt die Bundesregierung im Zusammenhang mit den Planungen
für die A 20 auch den Ausbau der Bahnstrecken in Schleswig-Holstein
und über die Elbe und wie sieht der derzeitige Planungsstand dafür aus?
Nein.
11. Sollen Bahn- und Straßennetz grundsätzlich parallel geführt werden oder
präferiert die Bundesregierung eine abweichende Lösung?
Eine Parallelführung von neu geplanten Bahnstrecken und Bundesfernstraßen
wird dann angestrebt, wenn in einem Korridor für beide Verkehrsträger ein
ausreichendes Verkehrsaufkommen prognostiziert ist.
12. Besteht hinsichtlich der favorisierten Trassenführung sowohl für die A 20
wie für die Bahnstrecken ein Einvernehmen zwischen der
Bundesregierung und den beteiligten Bundesländern Schleswig-Holstein und
Niedersachsen?
Die Frage nach dem Einvernehmen über eine favorisierte Trassenführung für die
Bahn stellt sich nicht, da im Ergebnis einer großräumigen Untersuchung im
betreffenden Korridor keine neue Bahnstrecke geplant ist. Über die zu
favorisierende Trassenführung der BAB A 20, Nordwestumfahrung Hamburg kann erst
eine Festlegung getroffen werden, wenn die zuständigen
Straßenbauverwaltungen der Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein die zur
Linienbestimmung durch das BMVBW gemäß § 16 Bundesfernstraßengesetz erforderlichen
Unterlagen vorgelegt haben.
13. Besteht für eine effektive und reibungslose Abstimmung zwischen der
Bundesregierung und den genannten Landesregierungen eine
gemeinsame Planungsgruppe und wenn ja, welches sind ihre Ergebnisse, wenn
nein, wann und wie soll eine solche Gruppe eingerichtet werden?
Die Länder Schleswig-Holstein und Niedersachsen haben Arbeitsgruppen
eingesetzt, die aufbauend auf der zwischen 1995 und 1998 mit Mitteln des Bundes
durchgeführten Verkehrswissenschaftlichen Untersuchung „A 20 –
Großräumige Umfahrung der Metropolregion Hamburg“ die für das durchzuführende
Raumordnungsverfahren in Niedersachsen und für die
Linienbestimmungsverfahren der Abschnitte in Schleswig-Holstein und in Niedersachsen notwendigen
Voraussetzungen schaffen.
Die Planung obliegt den zuständigen Straßenbauverwaltungen der Länder
Schleswig-Holstein und Niedersachsen. Das BMVBW wird im Rahmen einer
projektbegleitenden Arbeitsgruppe über wesentliche Planungsschritte
informiert.
Finanzierung
14. Welche Mittel sind gegenwärtig für die Fortsetzung der A 20 eingeplant
und wie schätzt die Bundesregierung den Bedarf bis zur Fertigstellung ein?
Der mit rund 64,5 Mio. Euro veranschlagte östliche Abschnitt der BAB A 20,
Nordwestumfahrung Hamburg zwischen Geschendorf (Bundesstraße B 206)
und der BAB A 1 bei Lübeck ist – wie in der Antwort zu den Fragen 1 bis 3 näher
erläutert – mit einem Baubeginn im Jahr 2003 im Finanzierungsprogramm
berücksichtigt. Für das Gesamtprojekt werden derzeit – je nach Variante – Kosten
in Höhe von bis zu 1 350 Mio. Euro erwartet.
15. Welchen Stellenwert haben private Investoren in den
Finanzierungsplanungen der Bundesregierung?
16. Welche Finanzierungskonzepte sind der Bundesregierung bekannt?
Die Fragen 15 und 16 werden wegen ihres inhaltlichen Zusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Der Bundesfernstraßenbau wird grundsätzlich aus dem Bundeshaushalt
finanziert. Daneben sind als komplementäre Finanzierungsmodelle die private
Vorfinanzierung (Ratenkaufmodell) sowie zwei privatwirtschaftliche
Betreibermodelle eingeführt worden bzw. befinden sich in der Einführung.
Die private Vorfinanzierung soll wegen der Vorbelastung künftiger Haushalte
nicht ausgeweitet werden, während die privatwirtschaftlichen Betreibermodelle
verstärkt weiter verfolgt werden. Mit dem
Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz (FStrPrivFinG) sind seit 1994 die rechtlichen Voraussetzungen zur
Anwendung eines Betreibermodells (sog. F-Modell) gegeben. Danach können der Bau,
die Erhaltung, der Betrieb und die Finanzierung von Brücken oder Tunneln an
Private übertragen werden. Zur Refinanzierung erhalten diese das Recht zur
Erhebung von Mautgebühren.
Ein darüber hinaus für den 6-streifigen Ausbau von Bundesautobahnen
konzipiertes Betreibermodell hat der Bundesminister für Verkehr, Bau- und
Wohnungswesen am 19. Oktober 2001 im Rahmen des Programms „Bauen jetzt – Investitionen
beschleunigen“ vorgestellt. Es basiert auf der Aufhebung der zeitbezogenen und
der Einführung der streckenbezogenen Lkw-Gebühr für schwere Lkw (≥ 12 t
zulässiges Gesamtgewicht) auf Bundesautobahnen.
17. Gibt es zum gegenwärtigen Zeitpunkt Interessenten für eine private
Finanzierung der Elbquerung oder anderer Abschnitte der geplanten
Autobahn und wenn ja, welche sind dies und für welche Abschnitte
signalisieren sie Interesse?
Nein. Das konkrete Interesse der Bau- und Finanzierungswirtschaft an allen
Privatfinanzierungsmodellen konkretisiert sich für die einzelne Maßnahme mit
Durchführung des Ausschreibungs- und Vergabeverfahrens.
18. Besteht zur Koordinierung der Interessenten für eine private
Finanzierung und den öffentlichen Interessen eine Planungsgruppe?
Nein. Dies wäre hinsichtlich des frühen Planungsstadiums der BAB A 20,
Nordwestumfahrung Hamburg, verfrüht.
19. Von welcher Anschubfinanzierung seitens des Staates geht die
Bundesregierung im Falle einer privaten Finanzierung bei den einzelnen infrage
stehenden Abschnitten bzw. Elbquerungen aus?
Im Rahmen der Verkehrswirtschaftlichen Untersuchung „A 20 – Großräumige
Umfahrung der Metropolregion Hamburg“ wurde für den Bereich der
Elbquerung eine Machbarkeitsuntersuchung als Betreibermodell (F-Modell) auf der
Grundlage des FStrPrivFinG durchgeführt. Für die hamburgnahe Trassen- und
Tunnelvariante III wurde eine notwendige Anschubfinanzierung von 11 % bis
25 % der Investitionskosten errechnet, während für alle anderen Varianten eine
weit höhere Anschubfinanzierung als Voraussetzung für die geforderte
wirtschaftliche Rentabilität genannt wird.
Eine abschließende Bewertung der Machbarkeit eines Betreibermodells für die
Elbquerung im Zuge der BAB A 20, Nordwestumfahrung Hamburg, ist nach der
Linienbestimmung durch das BMVBW vorgesehen.
20. Welche Erfahrungen mit privater Finanzierung in vergleichbarem
Maßstab im In- und Ausland sind der Bundesregierung bekannt?
Über Privatfinanzierungsmodelle für Straßen im europäischen und
außereuropäischen Ausland gibt es eine Vielzahl von Berichten und Veröffentlichungen, die
der Bundesregierung bekannt sind. Vergleichbare Erfahrungsberichte liegen für
das Inland bisher nicht vor, da sich im Bundesfernstraßenbau noch keine
Betreibermodelle im Betrieb befinden.
Umwelt und Tourismus
21. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass bei der Fortführung der A 20
die Natur bestmöglich geschützt wird und die negativen Folgen für die
Natur wie für die Anwohner so klein wie möglich gehalten werden?
Bereits auf der Ebene der vorbereitenden Straßenplanung
(Linienbestimmungsverfahren) wird nach § 16 Abs. 2 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) und § 15 des
Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine
Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Sie umfasst die Ermittlung, Beschreibung und
Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt, die mit den in § 2
Abs. 1 UVPG genannten Schutzgütern beschrieben wird. Die Festlegung der
„Linie“ erfordert angesichts der vielfältigen, einander nicht selten
widersprechenden Anforderungen einen Abwägungsprozess nach den gleichen
Grundsätzen, die für die verbindliche Straßenplanung (Planfeststellungsverfahren) gelten,
bei der die von dem Vorhaben berührten öffentlichen und privaten Belange
einschließlich der Umweltverträglichkeit im Rahmen der Abwägung berücksichtigt
und z. B. erforderliche Maßnahmen des Lärmschutzes sowie
naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen für die durch das Vorhaben zu erwartenden
Eingriffe in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild festgelegt werden.
22. Wie bindet die Bundesregierung die Bürgerinitiativen, Verbände und
anderen Interessengruppen in ihre Planungsarbeit ein und wie sind die
diesbezüglichen Ergebnisse?
Die Planung von Bundesfernstraßen und die Beteiligung Dritter entsprechend
den gesetzlichen Bestimmungen für die jeweilige Planungsstufe obliegt den in
Auftragsverwaltung des Bundes jeweils zuständigen Straßenbauverwaltungen
der Länder.
23. Wie berücksichtigt die Bundesregierung bei ihren derzeitigen Planungen
notwendige Erweiterungen von Autobahn, Bundesstraßen und Bahnnetz
in näherer Zukunft und die diesbezüglichen Auswirkungen auf die
Umwelt?
24. Wie ist in diesem Zusammenhang die Koordination zwischen
Autobahnplanung und Bahnverkehrsplanung zur Minimierung der negativen
Folgen für die Umwelt sichergestellt?
Die Fragen 23 und 24 werden wegen ihres inhaltlichen Zusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Bei der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplanes werden die Projekte der
verschiedenen Verkehrsträger in ihrer Gesamtwirtschaftlichkeit, ihrer
Raumwirksamkeit sowie ihrer Auswirkungen auf die Umwelt untersucht. Wesentliches
Element ist dabei die Umweltrisikoeinschätzung, deren Ergebnisse
mitentscheidend sind für die Beantwortung der Frage, ob und ggf. mit welchen Auflagen ein
Projekt weiter verfolgt werden soll. Wichtige Gesichtspunkte hierfür sind
– Kulturlandschaften, unzerschnittene verkehrsarme Räume und
hochempfindliche Gebiete,
– europäische Naturschutzgebiete (FFH- und Vogelschutzgebiete) sowie
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 13 20, 53003 Bonn, Telefon (02 28) 3 82 08 40, Telefax (02 28) 3 82 08 44
ISSN 0722-8333
– kumulative Effekte räumlich benachbarter Maßnahmen.
Bei Straßenbauprojekten wird eine Umweltrisikoeinschätzung regelmäßig
durchgeführt, wenn auf Grund einer Vorabuntersuchung mit einer Häufung von
Umweltkonflikten zu rechnen ist. Bei Schienenprojekten wird wegen des im
allgemeinen großräumigeren Projektzuschnittes eine Umweltrisikoeinschätzung
regelmäßig und ohne weitere Voruntersuchung durchgeführt.
25. Welche positiven und negativen Folgen antizipiert die Bundesregierung
durch die Fortführung der A 20 für den Tourismus der davon berührten
Regionen?
Die BAB A 20, Nordwestumfahrung Hamburg, führt in allen
Streckenabschnitten zu einer besseren Erreichbarkeit der touristischen Ziele an Nord- und Ostsee
und dem jeweiligen Hinterland. Hierdurch werden insbesondere auch
zusätzliche Kurzurlaube in den Ferienregionen Schleswig-Holsteins und
Niedersachsens erleichtert, so dass hiervon positive Effekte auf die Umsatz- und
Belegzahlen im Tourismusgewerbe und im Handel zu erwarten sind. Negative Folgen für
den Tourismus werden nicht erwartet.]