Wegfall der Förderung der Individuellen Schwerbehindertenbetreuung (ISB)
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Bläss, Dr. Heidi Knake-Werner, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS
In der Sonderinformation 4/1995 vom 28. September 1995 teilt das Bundesamt für Zivildienst mit, daß die Förderung im Tätigkeitsbereich ISB zum Ablauf dieses Jahres beendet wird. Damit fallen Aufwandszuschüsse in Höhe von 11 DM pro Tag und Zivildienstleistendem weg. Die ISB-Trägereinrichtungen sind somit gezwungen, diesen Beitrag zusätzlich von den betreuten Schwerbehinderten abzuverlangen. Damit wird sich die Situation der Menschen mit Behinderungen verschlechtern. Ein Bestandsschutz für diese Form der Hilfe- und Pflegeleistungen war nicht vorgesehen. Da es sich in diesem Fall oft um sehr aktive behinderte Menschen handelt, ist der Gedanke einer Bestrafung durch Leistungsentzug oder Kürzung nicht von der Hand zu weisen.
Vorbemerkung
Aufwandszuschüsse im Zivildienst sind nach § 6 Abs. 3 des Zivildienstgesetzes zur finanziellen Entlastung der Beschäftigungsstellen als Förderungsinstrument vom Gesetzgeber ermöglicht worden, um eine ausreichende Zahl von geeigneten Zivildienstplätzen zu erhalten. Mit dem Erreichen dieses Zieles ist die Förderung in den letzten Jahren schrittweise zurückgenommen worden. Als letzter Tätigkeitsbereich wurde die individuelle Schwerstbehindertenbetreuung (ISB) gefördert.
Bei der Beendigung der Förderung im Tätigkeitsbereich ISB ist die Bundesregierung besonders behutsam vorgegangen. Sie hat das Förderende bereits im März 1994 angekündigt. Die Maßnahme wird erst am Ende des Jahres wirksam. Darüber hinaus ist die Weiterzahlung der Aufwandszuschüsse bei Dienstantritten von Zivildienstleistenden bis einschließlich September 1995 bis zum Dienstende der Zivildienstleistenden im Laufe des Jahres 1996 sichergestellt.
Fragen und Antworten10
Wie viele Zivildienstleistende sind im Rahmen der ISB tätig, wie viele Menschen mit Behinderungen werden von diesen betreut, und wie hoch beziffert sich die mit der beabsichtigten Fördereinstellung zu erwartende Einsparung öffentlicher Mittel sowohl absolut als auch im Verhältnis zum Gesamtaufwand für den Zivildienst (bitte differenziert nach Jahren und Ländern)?
Im Tätigkeitsbereich Individuelle Schwerstbehindertenbetreuung (ISB) sind z. Z. 5 601 Zivildienstleistende tätig (Stand: 15. November 1995). Die Zahl der betreuten Schwerstbehinderten wird nicht statistisch erfaßt.
Im Jahr 1996 werden voraussichtlich rd. 15,5 Mio. DM weniger an Aufwandszuschüssen ausgezahlt werden als im laufenden Haushaltsjahr. Die Verteilung auf die Bundesländer ergibt sich aus der nachstehenden Tabelle.
Der Gesamtaufwand für den Zivildienst beträgt im Jahr 1995 nach dem vom Parlament beschlossenen Haushaltsplan 2 332 Mio. DM.
- Bundesland Beschäftigungsstellen mit ISB-Plätzen Zahl der Zivildienstleistenden insgesamt Zahl der Zivildienstleistenden in der ISB Betrag der Einsparungen
- Schleswig-Holstein 72 259 108 588 000 DM
- Hamburg 24 200 29 441 000 DM
- Niedersachsen 137 560 74 1 615 000 DM
- Bremen 11 162 104 147 000 DM
- Hessen 97 427 115 1 321 000 DM
- Nordrhein-Westfalen 336 1 363 182 4 257 000 DM
- Rheinland-Pfalz 60 193 7 735 000 DM
- Saarland 4 69 39 294 000 DM
- Baden-Württemberg 174 1 477 22 2 936 000 DM
- Bayern 168 544 54 2 203 000 DM
- Berlin 14 45 5 124 000 DM
- Mecklenburg- Vorpommern 13 45 24 76 000 DM
- Sachsen-Anhalt 10 17 3 124 000 DM
- Brandenburg 26 105 38 134 000 DM
- Thüringen 29 65 7 163 000 DM
- Sachsen 16 70 27 324 000 DM
- Gesamt 1 191 5 601 838 15 482 000 DM
Welche und wie viele Trägereinrichtungen bieten ISB-Leistungen an, und wie verteilen sich diese im Bundesgebiet?
Bundesweit bieten z. Z. 1 191 Beschäftigungsstellen des Zivildienstes Plätze in dem Tätigkeitsbereich ISB an. Die Verteilung auf die Bundesländer ergibt sich aus der Tabelle zu Frage 1.
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den gesamten finanziellen Aufwand, den Schwerbehinderte haben, wenn sie ISB-Zivildienstleistende in Anspruch nehmen, und welche Veränderungen ergeben sich mit dem Wirksamwerden der Pflegeversicherung in diesem Bereich?
Die Kosten der Betreuung durch Zivildienstleistende werden dem Schwerstbehinderten durch die Beschäftigungsstellen in Rechnung gestellt. Die Höhe der monatlich vom Schwerstbehinderten aufzubringenden Mittel ist von Förderbedingungen der Länder und Kommunen und Art der Beschäftigungsstelle abhängig und verschieden. Eine untere oder obere Kostengrenze oder ein durchschnittlicher Betrag der Kosten ist der Bundesregierung nicht bekannt.
Die Pflegeversicherung eröffnet den Beschäftigungsstellen eine neue Finanzierungsmöglichkeit für vom Zivildienstleistenden erbrachte Pflegeleistungen. Sie können, sofern sie zugelassene Pflegeeinrichtungen sind, hierüber mit den Pflegekassen Verträge abschließen. Zivildienstleistende sind Pflegekräfte, die nach diesem Gesetz im Bereich der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung eingesetzt werden können.
Sind Informationen richtig, nach denen die Schwerbehinderten, die im Rahmen einer ISB Hilfe erhalten, ab 1. Januar 1996 höhere Aufwendungen zwischen 330 und 990 DM im Monat haben werden, und wie schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen dieser finanziellen Mehraufwendungen auf die Lebensqualität dieser Schwerbehinderten ein?
Die Förderung mit Aufwandszuschüssen zielte auf die Errichtung von Zivildienstplätzen in der ISB und nicht auf eine Entlastung der betreuten Personen. Daher können die Informationen nicht bestätigt werden. Wegen der überwiegenden Finanzierung des Zivildienstleistenden durch den Bund ist der Einsatz für die Beschäftigungsstelle und den Kostenträger ein kostengünstiges Angebot.
Sind der Bundesregierung die von den betroffenen Schwerbehinderten, den Trägereinrichtungen sowie den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege zu der Absicht der Bundesregierung, die ISB-Aufwandszuschläge auslaufen zu lassen, vertretenen Auffassungen bekannt, und welche Konsequenzen zieht sie ggf. hieraus?
Der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege ist bereits im März 1994 der Wegfall der Aufwandszuschüsse im Tätigkeitsbereich ISB beim Inkrafttreten des Pflegeversicherungsgesetzes angekündigt worden. Nach der Mitteilung des Bundesamtes für den Zivildienst vom 26. September 1995 an die Beschäftigungsstellen haben sich einzelne Verbände und Beschäftigungsstellen in Schreiben an das Ministerium und an Abgeordnete des Deutschen Bundestages gegen das Auslaufen gewandt. Dies ist bei früheren Kürzungen und Auslaufen von Aufwandszuschüssen in anderen Tätigkeitsbereichen des Zivildienstes ebenfalls geschehen. Die Einwendungen sind nicht geeignet, die allein maßgebende zivildienstpolitische Begründung für das Auslaufen zu entkräften.
Plant die Bundesregierung eine Kompensation für die Einstellung der Förderung im Bereich der ISB, und kann sie diese Kompensation in Form einer Modellrechnung darstellen?
Die Bundesregierung plant keine Kompensation.
Wäre die Bundesregierung bereit, im Falle des Bestehens einer Bestandsschutzlücke entsprechende Regelungen zu erlassen, damit die eindeutige Resolution des Deutschen Bundestages vom 29. Juni 1995 zum Bestandsschutz auf gesetzlicher Grundlage durchgesetzt werden kann?
Aufwandszuschüsse im Zivildienst sind nur zum Zwecke der Bereitstellung einer ausreichenden Zahl von Zivildienstplätzen gezahlt worden. Einen Bestandsschutz für eine Fortzahlung hat es nie gegeben, weil dieser der Bestimmung in § 6 Abs. 3 des Zivildienstgesetzes widersprochen hätte, wonach die Aufwandszuschüsse nur insoweit gewährt werden dürfen, als der Haushaltsplan hierfür Mittel zur Verfügung stellt. Die Besitzstandsregelung für Pflegebedürftige in Artikel 51 des Pflegeversicherungsgesetzes wird durch die Beendigung der Zuschußzahlung an die Beschäftigungsstellen nicht berührt.
Wie viele Zivildienstleistende sind im Rahmen der Individuellen Schwerbehindertenbetreuung für Kinder (ISB-K) eingesetzt, und wie viele Kinder werden betreut (bitte nach Jahren sowie nach Ländern seit dem Ende des Modellvorhabens)?
In der ISB für Kinder sind z. Z. 838 Zivildienstleistende eingesetzt. Die Zahl der betreuten Kinder wird statistisch nicht erfaßt.
Seit Bestehen dieses Tätigkeitsbereichs stellt sich die Zahl der Zivildienstleistenden zum Stichtag wie folgt dar:
- 15. November 1988 149 Zivildienstleistende
- 15. November 1989 261 „
- 15. November 1990 305 „
- 15. November 1991 356 „
- 15. November 1992 433 „
- 15. November 1993 571 „
- 15. November 1994 724 „
Eine Aufteilung auf die Bundesländer ist für diese Jahre nicht möglich. Die Aufteilung auf die Bundesländer für das Jahr 1995 zeigt die Tabelle zu Frage 1.
Welche Leistungen werden im Rahmen der ISB/ISB-K für schwerbehinderte Menschen vor allem übernommen, und ist es richtig, daß diese Leistungen nicht zum Leistungskatalog der Pflegeversicherung gehören?
Die Leistungen der Zivildienstleistenden in diesen Tätigkeitsbereichen können grundpflegerische und hauswirtschaftliche Leistungen sowie Hilfen bei der Lebensführung wie Vorlesen und Spazierengehen und integrative Hilfen bei der Berufsausübung des Schwerstbehinderten umfassen.Die beiden letztgenannten Tätigkeiten zählen nicht zu den pflegerischen Tätigkeiten nach dem Pflegeversicherungsgesetz. Die pflegerischen Tätigkeiten nach dem Pflegeversicherungsgesetz decken daher nur einen Teilbereich der Betreuung des Schwerbehinderten ab, der je nach der persönlichen Situation des Schwerbehinderten variiert.
Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung zu der vom Bundesamt für Zivildienst dargestellten Begründung zum Wegfall der Aufwandszuschüsse per 1. Januar 1996?
Der Text der Sonderinformation des Bundesamtes für den Zivildienst vom 26. September 1995 wurde mit dem Ministerium abgestimmt und gibt die beabsichtigten Maßnahmen korrekt wieder.