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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Förderung von Linienbussen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (G-SIG: 13011808)

Förderung kürzerer Midi-Busse

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr

Datum

19.07.1996

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/523703. 07. 96

Förderung von Linienbussen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz

des Abgeordneten Albert Schmidt (Hitzhofen) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) legt in § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 Buchstabe d fest, daß bei der Busförderung nur Standard-Linienbusse gefördert werden dürfen.

Voraussetzung für diese Förderung ist u. a., daß die Belange Behinderter, alter Menschen und anderer Personen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen berücksichtigt werden. Dies ist bei der Fahrzeugförderung am besten durch die Niederflurtechnik zu gewährleisten, die inzwischen auch im Bereich der Überlandbusse als Stand der Technik zu betrachten ist.

In zahlreichen kleineren Städten sind in den vergangenen Jahren sehr erfolgreiche Stadtbussysteme eingeführt worden, bei denen - z. B. in Städten mit engen Altstadtdurchfahrten - oft der Einsatz kürzerer Midi-Busse sinnvoll ist. Diese Busse sind jedoch bislang bei der Förderung benachteiligt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

Fragen4

1

Wie reagiert die Bundesregierung darauf, daß durch die Bundesländer (z. B. durch Baden-Württemberg) GVFG-Zuschüsse für andere Omnibusse als Standard-Linienbusse gewährt werden, obwohl der Gesetzestext des GVFG eindeutig festlegt, daß nur Standard-Linienbusse und Standard-Gelenkbusse gefördert werden dürfen?

2

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß Niederflurfahrzeuge inzwischen auch im Sektor der Überlandlinienbusse Stand der Technik sind?

3

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß für eine Förderung nach dem GVFG auch deshalb nur noch Niederflurbusse in Frage kommen, da nach dem GVFG bei der Förderung die Belange Behinderter, alter Menschen und anderer Personen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen zu berücksichtigen sind?

4

In welcher Weise sollten nach Ansicht der Bundesregierung Midi-Busse (mit Niederflureinstieg) gefördert werden, sofern ihr Haupteinsatzgebiet - z. B. in Klein- und Altstädten - den Einsatz verkürzter Busse nahelegt?

Ab welcher Länge können Busse heute gefördert werden?

Hält die Bundesregierung eine entsprechende Korrektur der Förderrichtlinien für sinnvoll und kurzfristig realisierbar?

Bonn, den 1. Juli 1996

Albert Schmidt (Hitzhofen) Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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