Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 16/9828
16. Wahlperiode 26. 06. 2008 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter,
Bettina Herlitzius, Winfried Hermann, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/9536 –
Bau der Ortsumfahrung Schirnding im Zuge der Bundesstraße 303
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesstraße 303 stellt auf ihrem letzten Abschnitt bis zur tschechischen
Grenze die Fortsetzung der geplanten Fichtelgebirgsautobahn (B 303n) dar.
Auf diesem Abschnitt soll an die bereits bestehende einbahnig zweispurige
Ortsumgehung Schirnding eine zweite Fahrbahn „angebaut“ werden. Die
Bundesstraße erhielte den Charakter einer Autobahn (geplanter Querschnitt
RQ 26 +). Für die Baumaßnahme fand kein Raumordnungsverfahren statt. Ein
Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren wurde von der
Anhörungsbehörde auf Antrag abgelehnt.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Im Zusammenhang mit seiner Entscheidung für eine 2-bahnige Ost-West-
Bundesfernstraße 303n von der Bundesgrenze bei Schirnding über die Autobahn 93
bis zur Autobahn 9 hat der Gesetzgeber im Bedarfsplan 2004 für den Bereich
der vorhandenen Ortsumfahrung (OU) Schirnding der Bundesstraße 303 den
Anbau einer 2. Fahrbahn festgelegt. Den mit der gesetzlichen
Bedarfsfeststellung verbundenen Planungsauftrag bzw. das Planungsrecht für das
Gesamtprojekt erfüllt die zuständige bayerische Straßenbauverwaltung.
Für den bestandsnahen Ausbau der OU Schirnding läuft bereits das
Planfeststellungsverfahren. Für die 2-bahnige Weiterführung der Bundesstraße 303
nach Westen bis zur Autobahn 9 laufen die Planungen. Aufbauend auf den
Ergebnissen der 2007 abgeschlossenen Raumempfindlichkeitsanalyse mit
zugehöriger Verkehrsuntersuchung werden derzeit im Rahmen der 2. Stufe der
Umweltverträglichkeitsstudie in den ermittelten Korridoren Varianten
entwickelt und in ihren Wirkungen verglichen.
Der Abschluss des – nach Abstimmung einer Vorzugslinie mit dem
Straßenbaulastträger – von der bayerischen Straßenbauverwaltung ab 2009 angestreb- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung vom 24. Juni 2008 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 16/9828 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiodeten Raumordnungsverfahrens ist die Voraussetzung für die weiteren
Planungsschritte Linienbestimmung, Vorentwurf und Planfeststellung, die sukzessive
folgen sollen und in denen die derzeit noch offene Trassenführung der
Bundesstraße 303n festzulegen sein wird.
1. Wie erklärt die Bundesregierung die Differenz zwischen den
Prognosewerten von zwischen 20 000 und 22 000 Kfz/24 h und der aktuellen
Verkehrsbelastung, die die Bundesanstalt für Straßenwesen auf täglich
6 100 Fahrzeuge beziffert?
Die angesprochene Verkehrsmenge von 6 100 Kfz/24h entspricht der
durchschnittlichen Verkehrsbelastung der Bundesstraße 303 östlich von Schirnding
(gem. amtlicher Straßenverkehrszählung 2005). Ein Vergleich mit den für das
Jahr 2025 prognostizierten Verkehrsmengen in den Korridoren westlich der
Autobahn 93 ist wenig aussagekräftig.
Mit der geplanten 2-bahnigen Bundesstraße 303n wird eine Bündelung des
Verkehrs im Zuge dieser neuen leistungsfähigen Ost-West-Verbindung und
gleichzeitige Entlastung der Anwohner entlang des nachgeordneten Straßennetzes
prognostiziert.
2. Ist es richtig, dass die Basis für die genannte Prognose von 20 000
Fahrzeugen pro Tag aus der Verkehrsuntersuchung 2007 das Bestehen einer
durchgehenden vierspurigen Straßenverbindung von der Grenze bei
Schirnding bis zur Autobahn 9 voraussetzt?
Bei der Verkehrsuntersuchung 2007 wurden die vom Gesetzgeber mit dem
Bedarfsplan 2004 getroffenen Projektprioritäten zu Grunde gelegt. Dies hat – je
nach Korridorvariante – Prognosebelastungen für die Bundesstraße 303n von
bis zu 22 000 Kfz/24h ergeben.
3. Ist es weiter richtig, dass ebenfalls laut Verkehrsuntersuchung 2007, im so
genannten Prognosebezugsfall, also ohne den Bau einer durchgehenden
vierspurigen Straßenverbindung B 303 neu von der Grenze bei Schirnding
bis zur Autobahn 9, im Jahr 2025 etwa 7 200 Fahrzeuge pro Tag auf der
B 303 alt fahren würden?
Gemäß Verkehrsuntersuchung 2007 beträgt im Prognosebezugsfall die
Verkehrsmenge auf der bestehenden Bundesstraße 303 im Bereich der OU
Schirnding bis zur Landesgrenze 8 900 Kfz/24h und im weiteren Verlauf westlich der
Autobahn 93 bis zu 17 000 Kfz/24h. Der dabei für das Jahr 2025
prognostizierte Schwerverkehrsanteil ist absolut wie relativ außergewöhnlich hoch und
liegt erheblich über dem durchschnittlichen Schwerverkehrsanteil für
Bundesstraßen in Bayern.
4. Warum besteht die Notwendigkeit auf der Basis von 7 200 Fahrzeugen pro
Tag eine Straße im Querschnitt RQ 26 zu bauen?
Die vom Gesetzgeber mit dem Bedarfsplan getroffene Festlegung einer 2-
bahnigen Ost-West-Verbindung von der Bundesgrenze bei Schirnding bis zur
Autobahn 9 ist auf Grundlage der verkehrlichen und sonstigen Randbedingen
erfolgt. Die Prognosebelastungen der Verkehrsuntersuchung 2007 bestätigen
die getroffenen Entscheidungen für die Bundesstraße 303n.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/98285. Ist es weiter richtig, dass der geplante Anbau der zweiten Fahrbahn an die
Ortsumgehung Schirnding weder nach Osten zum Grenzübergang, noch
nach Westen zur Autobahn 93 oder gar zur Autobahn 9 durch eine
durchgehende vierspurige Straßenverbindung angebunden ist?
Der im Planfeststellungsverfahren befindliche Anbau der 2. Fahrbahn der OU
Schirnding ist Bestandteil der vom Gesetzgeber festgelegten durchgehenden
2-bahnigen Verbindung von der Bundesgrenze bis zur Autobahn 9. Außerdem
strebt die Tschechische Republik an, den autobahnähnlichen Ausbau der rund
50 km langen Anschlussstrecke von der Bundesgrenze bis Karlsbad bis zum
Jahr 2013 größtenteils fertigzustellen.
6. Ist daher der Schluss zulässig, dass die Begründung des Bedarfs für den
Anbau der 2. Fahrbahn an die Ortsumgehung Schirnding durch einen
prognostizierten Verkehr von 20 000 Fahrzeugen auf falschen Annahmen und
unrichtigen Voraussetzungen beruht, ein Bedarf also nicht existiert?
Der Anbau der 2. Fahrbahn an die Ortsumgehung Schirnding ergibt sich aus
den Festlegungen im aktuellen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen. Die
Maßnahme ist im Vordringlichen Bedarf enthalten.
Im Übrigen wird für den als Teil der 2-bahnigen Ost-West-Verbindung von der
Bundesgrenze bis zur Autobahn 9 im Bedarfsplan 2004 als vordringlich
ausgewiesenen Anbau der 2. Fahrbahn der Bundesstraße 303 Ortsumgehung
Schirnding in der Verkehrsuntersuchung 2007 eine Prognosebelastung von bis zu
13 600 Kfz/24h (Schwerverkehrsanteil: 2 700 Fz/24h) ermittelt.
7. Inwieweit ist es korrekt, dass der Bedarf für den Anbau einer zweiten
Fahrbahn an die Ortsumgehung Schirnding aus dem induzierten Verkehr
hergeleitet wird, den der Ausbau einer durchgehend vierspurigen
Straßenverbindung von der Grenze bis zur Autobahn 9 hervorrufen würde, deren
Fertigstellung aber zum Zeitpunkt der Vollendung der geplanten Baumaßnahme
nicht absehbar ist?
8. Wie hoch wird der induzierte Verkehr eingeschätzt?
Die Fragen 7 und 8 werden wegen ihres Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
Im Prognosebezugsfall ergibt sich im Bereich der Ortsumgehung Schirnding
eine Verkehrsbelastung von 8 900 Kfz/24h. In den Prognoseplanfällen betragen
dort die Verkehrsbelastungen 13 100 bis 13 600 Kfz/24h, je nach
Planungsvariante.
Die Differenz zwischen der in der Verkehrsuntersuchung 2007 ermittelten
Verkehrsbelastungen für den Prognosebezugsfall von 8 900 Kfz/24h und den
Prognosebelastungen der untersuchten Korridorvarianten resultiert zum größten Teil
aus dem mit der geplanten leistungsfähigen Ost-West-Verbindung zur
Entlastung des untergeordneten Straßennetzes angestrebten Bündelungseffekt.
9. Inwieweit hält die Bundesregierung die Behauptung für richtig, dass
zwischen dem Anbau einer zweiten Fahrbahn an die Ortsumgehung
Schirnding (Endausbau RQ 26) und den Projekten BY7616 und BY7617 des
Bundesverkehrswegeplanes kein Zusammenhang besteht?
Der Anbau der 2. Fahrbahn im Zuge der vorhandenen Bundesstraße 303
Ortsumgehung Schirnding ist ein eigenständig verkehrswirksamer Projektab-
Drucksache 16/9828 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiodeschnitt (Verkehrseinheit) und Teil der östlich der Autobahn 93 geplanten 2-
bahnigen Bundesstraße (BY7617). Die zusammenhängend betriebene Planung mit
der Weiterführung der Bundesstraße 303n östlich der Autobahn 93 bis zur
Autobahn 9 (BY 7616) trägt dem mit dem Gesamtprojekt angestrebten
verkehrlichen Nutzen und der notwendigen planerischen Abstimmung der
Einzelprojekte Rechnung.
10. Trifft es zu, dass in den Jahren 2004 bis 2007, trotz Beitritts der
tschechischen Republik zur EU, trotz Einführung der LKW-Maut, entgegen dem
historisch bekannten Trend und bei steigendem Wirtschaftswachstum
eine signifikante Zunahme des Schwerverkehrs am Grenzübergang
Schirnding ausgeblieben ist?
Der Vergleich der im Jahresmittel 2007 im Bereich der Dauerzählstelle bei
Schirnding gemessenen Schwerverkehrsbelastungen mit dem Jahr 2004 zeigt
einen Anstieg von rund 12 Prozent und damit eine weitere Zunahme des
Schwerverkehres im Zuge der Bundesstraße 303.
11. Welche Auswirkung auf die Verkehrsströme werden durch den Wegfall
der Gewichtsbeschränkung für Fahrzeuge an Grenzübergängen durch die
Aufnahme Tschechiens zum Schengenraum erwartet?
12. Inwieweit liegen der Bundesregierung Verkehrsbelastungszahlen vor, aus
denen man schließen kann, wie sich der Verkehrsfluss mit der
Fertigstellung der Autobahn 6 auf mittlere Sicht ändert?
Die Fragen 11 und 12 werden wegen ihres Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
Die Auswirkungen auf die Verkehrsströme durch den Wegfall der
Gewichtsbeschränkung für Fahrzeuge an Grenzübergängen durch die Aufnahme
Tschechiens zum Schengenraum sind – wie auch die im September 2008 erfolgende
Gesamtfertigstellung der deutsch-tschechischen Autobahnverbindung A 6/D 5
Nürnberg–Prag (Via Carolina) – in der Verkehrsuntersuchung 2007
berücksichtigt worden. Für die Bundesstraße 303 bei Schirnding wird demnach ein
weiterer Anstieg des Schwerverkehres prognostiziert.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin
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