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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Einführung und Bedeutung unbemannter militärischer Fahrzeuge und Luftfahrzeuge

<span>Einsatz unbemannter Militärfahrzeuge sowie unbemannter Luftfahrzeuge (Unmanned Aerial vehicles - UAV): Entwicklung, Einsatzvorteile, strategische und sicherheitspolitische Auswirkungen, Risiken der Weiterverbreitung, Einbeziehung in Abrüstungs- und Rüstungskontrollvereinbarungen; Positionen und Konzeptionen der Bundeswehr betr. UAVs: Beschaffung, derzeitige Bestände, Kosten, Parlamentsvorbehalt bei Einsätzen im Ausland, Bedarf an Kommunikationsinfrastruktur</span>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

26.03.2009

Aktualisiert

03.11.2023

Deutscher BundestagDrucksache 16/1219309. 03. 2009

Einführung und Bedeutung unbemannter militärischer Fahrzeuge und Luftfahrzeuge

der Abgeordneten Alexander Bonde, Winfried Nachtwei, Omid Nouripour, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Dr. Uschi Eid, Thilo Hoppe, Ute Koczy, Kerstin Müller (Köln), Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Rainder Steenblock, Jürgen Trittin und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Unbemannte Fahrzeuge, vor allem unbemannte Luftfahrzeuge (Unmanned Aerial Vehicles, „UAV“) haben in den letzten Jahren für Streitkräfte eine immer stärkere Bedeutung gewonnen. Bedingt durch den großen technologischen Fortschritt sind unbenannte Plattformen im zunehmenden Maße im Einsatz. Gerade die USA haben eine steigende Zahl an UAVs zum Beispiel in Pakistan, Afghanistan und im Irak zum Einsatz gebracht – sowohl zur unbenannten Aufklärung, aber auch zum gezielten Einsatz von Waffen. Im Rahmen der NATO nimmt das UAV-basierte System AGS (Allied Ground Surveillance) nach langen Beratungen konkrete Züge an, und soll in Grundzügen vom Deutschen Bundestag in absehbarer Zeit beschlossen werden.

Auch in der Bundeswehr sind unbemannte Luftfahrzeuge als Aufklärungshilfe im Nahbereich längst Realität. Mit der Beschaffung von EuroHAWK als unbemanntes Luftfahrzeug großer Reichweite (HALE-UAV) zur signalerfassenden Aufklärung und der geplanten Beschaffung des SAATEC („System für die abbildende Aufklärung in der Tiefe des Einsatzgebietes“) will die Bundeswehr in Zukunft ebenfalls UAVs zur strategischen Luftaufklärung nutzen.

Stand bisher der Einsatz von Drohnen als Aufklärungsmittel im Vordergrund, zeichnet sich in der Bundesregierung ein entscheidender Kurswechsel ab. Die Bundesregierung möchte für die Bundeswehr Kampfdrohnen beschaffen (Berliner Morgenpost vom 23. Februar 2009, „Lizenz zum Töten – für Maschinen“). So möchte die Bundesregierung kurzfristig einen Gesamtsystemdemonstrator WABEP („Wirksystem zur abstandsfähigen Bekämpfung von Einzel- und Punktzielen“) erwerben. Damit wird die Fähigkeit zur Kriegsführung nachhaltig verändert. Dies tangiert u. a. Fragen des humanitären Völkerrechts, der Rüstungsdynamik und der Parlamentsbeteiligung bei Auslandseinsätzen.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen30

1

Welche NATO-Dokumente zur strategischen bzw. sicherheitspolitischen Bedeutung und Rolle von unbemannten Fahrzeugen und UAVs für das Bündnis gibt es, und was ist deren jeweilige Kernaussage?

2

Welche grundsätzlichen Positionen, Konzeptionen und Planungen gibt es zum Einsatz von unbemannten Fahrzeugen und UAVs bei der Bundeswehr, und was ist deren Inhalt?

In welchen Grundsatzdokumenten und Planungen spielen unbemannte Fahrzeuge und UAV eine Rolle, und ggf. jeweils welche?

3

Welche militärischen bzw. sicherheitspolitischen Vorteile und welche Risiken sieht die Bundeswehr im Einsatz von unbemannten Fahrzeugen und UAVs bei der Bundeswehr?

Welche militärischen Einsatzmöglichkeiten sieht die Bundesregierung derzeit bzw. künftig für unbemannte Fahrzeuge und UAVs vor?

4

Welche Studien und Forschungsaufträge zu unbemannten Fahrzeugen, UAVs und bewaffneten UAVs wurden vom Bundesministerium der Verteidigung bislang vergeben bzw. sind in der Planung (bitte Nennung von Jahr, Auftragsvolumen, Auftragnehmer, beteiligte Firmen/Forschungsinstitute, Gegenstand des Projekts)?

5

Was sind die bisher vorliegenden Ergebnisse dieser Studien und Forschungsaufträge?

Welche technologischen Entwicklungen zeichnen sich im militärischen Anwendungsbereich ab, und wie beeinflusst dies die künftige militärische Kriegsführung?

6

Inwieweit gibt es bei den strategischen Planungen, bei Forschungsaufträgen und bei der Beschaffung im Einzelnen transatlantische, europäische oder deutsch-israelische Kooperation?

Was ist der Gegenstand und das Ziel der jeweiligen Kooperation?

7

Welche Kommunikationsinfrastruktur und -kapazität erfordern die bisher geplanten zu beschaffenden UAVs, welchen Bedarf sieht die Bundesregierung mittelfristig, und wie soll dieser Bedarf gedeckt werden?

8

Welchen Umfang an neuen Satelliten- und Kommunikationskapazitäten plant die Bundesregierung in den nächsten Jahren, um den Einsatz von militärischen unbemannten Fahrzeugen und UAVs zu ermöglichen?

9

Welche Strukturveränderungen sind bei Einführung weiterer unbemannter Fahrzeuge und UAV bei der Bundeswehr kurz-, mittel- und langfristig notwendig?

10

Wann und in welchem Umfang wurden bisher vom Bundesministerium der Verteidigung unbemannte Fahrzeuge und UAV beschafft bzw. Verträge zur Beschaffung unterzeichnet?

11

Welche Bestände an unbemannten Fahrzeugen und UAVs welchen Modells sind aktuell im Bestand der Bundeswehr, und wie viele davon sind auch im Ausland einsatzfähig?

12

Welche weiteren Beschaffungen von unbemannten Fahrzeugen sind derzeit in der Planung, welche weiteren Beschaffungen sind mittelfristig und langfristig geplant oder in der konzeptionellen Planung?

13

Welche Kosten sind mit den jeweiligen Waffensystemen verbunden, und welche weiteren Beschaffungen von unbemannten Fahrzeugen sind haushalterisch vorbereitet?

Welche Firmen haben bzw. sollen dabei welchen Anteil der Aufträge, und welchen Anteil der veranschlagten Mittel erhalten?

14

Welche finanziellen und haushalterischen Vorteile sieht die Bundesregierung im Einsatz von unbemannten Fahrzeugen und UAVs bei der Bundeswehr gegenüber dem Einsatz von bemannten Plattformen?

15

Welche haushalterischen Risiken sieht die Bundesregierung durch den Einsatz von UAVs bei der Bundeswehr?

16

Gibt es im Bundesministerium der Verteidigung Pläne zur Entwicklung oder Beschaffung von bewaffneten unbemannten Fahrzeugen und bewaffneten UAVs (UCAVs)?

Wenn ja, um welche Plattformen handelt es sich dabei, und welche Fähigkeitslücken sollen damit geschlossen werden?

Wann sollen diese Systeme beschafft werden bzw. einsetzbar sein?

17

Welche Forschungsaufträge zur Entwicklung bewaffneter unbemannter Fahrzeuge und UCAVs hat die Bundesregierung bisher vergeben?

Welche Anforderungen (z. B. Reichweiten, Einsatzszenarien, Flughöhen und Bewaffnungen) sind dabei ins Auge gefasst worden?

18

Wie beurteilt die Bundesregierung den Einsatz von bewaffneten unbemannten Fahrzeugen und bewaffneter UAVs (UCAVs)?

a) Wie bewertet die Bundesregierung den massiven Einsatz von unbemannten Fahrzeugen und UAVs durch die US-Streitkräfte im Irak, Afghanistan und in Pakistan zur Aufklärung und Zielbekämpfung?

b) Wie bewertet die Bundesregierung den Einsatz von unbemannten Fahrzeugen und UCAVs zur gezielten Tötung von Terrorverdächtigen unter völkerrechtlichen Aspekten?

c) Wie steht die Bundesregierung zu einem autonomen oder automatisierten Waffeneinsatz durch unbemannte Fahrzeugen und UCAVs?

19

Ist das Steuern, Führen oder Auswerten der Daten eines militärischen UAVs aus Sicht der Bundesregierung eine hoheitliche Aufgabe, die zwingend von Bundeswehrangehörigen ausgeübt werden muss oder soll diese Aufgabe auch an Zivilisten delegiert werden können?

Unter welchen Voraussetzungen sollte dies ggf. möglich sein?

20

Welche Auswirkungen hat die Einführung weitreichender unbemannter Luftfahrzeuge nach Ansicht der Bundesregierung für den Parlamentsvorbehalt?

Wann ist der Einsatz von UAVs und UCAVs nach Einschätzung der Bundesregierung nicht zustimmungspflichtig?

21

Wäre nach Auffassung der Bundesregierung der heutige Einsatz eines HALE- oder MALE-UAV von der Bundesrepublik Deutschland aus in einem der derzeitigen Einsatzgebiete der Bundeswehr von den bestehenden Mandaten her gedeckt?

Wenn ja, würde das in der Bundesrepublik Deutschland benötigte Personal rechnerisch mit zum Kontingent gezählt werden?

22

Inwieweit unterliegt nach Ansicht der Bundesregierung

a) der (singuläre) Einsatz eines Aufklärungs-UAV im Ausland, z. B. an der türkischen Grenze zum Irak,

b) der (singuläre) Einsatz eines bewaffneten UCAV im Ausland

dem vorherigen Zustimmungsvorbehalt des Deutschen Bundestages?

23

Inwieweit hat die Bundesregierung Forschungen oder Studien zu den rüstungs- und sicherheitspolitischen Folgen in Auftrag gegeben, und was sind deren Ergebnisse?

24

Welche Folgen werden nach Auffassung der Bundesregierung mit der Einführung, Weiterentwicklung und Verbreitung von unbemannten Fahrzeugen und Fluggeräten sicherheits- und rüstungspolitisch einhergehen?

25

Welche Auswirkungen hat nach Ansicht der Bundesregierung die fortschreitende Entwicklung und Verbreitung von unbemannten Fahrzeugen und UAVs auf die asymmetrische Austragung von Konflikten und den Einsatz gegen Nicht-Kombattanten?

26

Welche Auswirkungen hat nach Ansicht der Bundesregierung die fortschreitende Entwicklung und Verbreitung von unbemannten Fahrzeugen auf das humanitäre Völkerrecht, und welche Überlegungen gibt es, Negativentwicklungen zu verhindern?

27

Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko und die Wahrscheinlichkeit, dass sich kurz- oder mittelfristig nichtstaatliche Akteure die Verfügungsgewalt über diese Waffensysteme verschaffen und zu einer Bedrohung für die Bundesrepublik Deutschland oder die Bündnispartner werden?

28

Mit welchen Defensivmaßnahmen wollen die Bundesregierung und das NATO-Bündnis auf die Weiterverbreitung von unbemannten Fahrzeugen und Luftfahrzeugen reagieren?

29

Inwieweit sind unbemannte Fahrzeuge und UAVs bereits Gegenstand von bestehenden Abrüstungs- und Rüstungskontrollvereinbarungen?

30

Welche rüstungs- und rüstungskontrollpolitischen Überlegungen oder Initiativen gibt es von Seiten der Bundesregierung oder anderer Akteure, um die Risiken einer zunehmenden Verbreitung von UAVs und UCAVs einzudämmen?

Berlin, den 9. März 2009

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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