Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 10/283
10. Wahlperiode
02. 08. 83
Sachgebiet 2129
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Drabiniok, Hecker und der Fraktion
DIE GRÜNEN
— Drucksache 10/259 —
Lärmbelastung durch Fluglärm, insbesondere während der Nacht
Der Bundesminister für Verkehr — L 15/14.86.13 — hat mit
Schreiben vom 1. August 1983 die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit
dem Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen und dem
Bundesminister des Innern wie folgt beantwortet:
1. Gibt es medizinische, soziologische und sozialpsychologische
Untersuchungen der Auswirkungen der Lärmbelastungen und der
dadurch hervorgerufenen volkswirtschaftlichen Kosten im Umland
deutscher Verkehrsflughäfen, oder sind solche Untersuchungen
geplant?
Die Auswirkungen von Fluglärm auf die Bevölkerung in der
Umgebung von Verkehrsflughäfen sind — insbesondere im letzten
Jahrzehnt — im In- und Ausland eingehend untersucht worden.
Die umfassendsten Ergebnisse lieferte eine großangelegte
Fluglärmstudie von 1974, die von der Deutschen
Forschungsgemeinschaft gefördert wurde. Ein interdisziplinäres Team anerkannter
Wissenschaftler untersuchte medizinische,
sozialwissenschaftliche, psychologische, arbeitsmedizinische und akustische
Aspekte der Auswirkung von Fluglärm auf den Menschen. Die
Studie wurde modellhaft an den Verkehrsflughäfen München und
Hamburg durchgeführt. Ihre wesentlichen Ergebnisse sind nach
wie vor gültig.
Weitere Untersuchungen der letzten Jahre haben spezielle
Probleme der Fluglärmbelastung zum Gegenstand wie zum Beispiel
die Störwirkung des Flugbetriebs an Verkehrslandeplätzen und
das Verhältnis der Störwirkung des Fluglärms zu derjenigen
anderer Lärmarten.
Von den durch Fluglärm verursachten volkswirtschaftlichen
Kosten lassen sich diejenigen Beträge genau beziffern, die von
den Haltern der Verkehrsflughäfen und von der Bundesregierung
als Halter der militärischen Flugplätze im Zusammenhang mit der
Durchführung des Fluglärmgesetzes zum Schutz der Bevölkerung
vor Fluglärm ausgegeben worden sind: insgesamt wurden an
Verkehrsflughäfen und militärischen Flugplätzen bislang über
680 Millionen DM für Schallschutzmaßnahmen im Rahmen des
geltenden Fluglärmrechts sowie für freiwillige flankierende
Maßnahmen ausgegeben. In welchem Umfang Beeinträchtigungen
von Wohlbefinden und Gesundheit bei der Bevölkerung in der
Umgebung der Verkehrsflughäfen tatsächlich vorliegen und wie
solche Erscheinungen volkswirtschaftlich quantifiziert werden
können, ist nach dem derzeitigen Stand der Erkenntnisse nicht zu
beantworten.
2. Beabsichtigt die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, daß die
gegenwärtigen Lärmrichtlinien des ICAO-Annex-16 verschärft
werden?
Die Bundesregierung wird sich weiterhin im Rahmen des
technisch Realisierbaren für eine Verschärfung der ICAO-Annex-16-
Forderungen einsetzen.
3. Bestehen Absichten, die gegenwärtigen Ausnahmeregelungen bei
Nachtflugbeschränkungen für ICAO-Annex-16-Flugzeuge in
Zukunft aufzuheben?
Der Bundesregierung sind entsprechende Absichten der für die
Regelung der Nachtflugbeschränkungen zuständigen Länder
nicht bekannt.
Siehe hierzu auch die Antwort zu Frage 10.
4. Wie hoch ist der Anteil der Nachtluftpost an der gesamten
Postbeförderung in der Bundesrepublik Deutschland?
Über das Nachtluftpostnetz werden nur gewöhnliche und
eingeschriebene Briefe, Postkarten, Briefdrucksachen und
Postanweisungen befördert. Das Verhältnis dieser Sendungen zu den im
Inland insgesamt beförderten Briefsendungen beträgt etwa eins
zu zehn. -
5. Welche Kosten verursacht die Nachtluftpost im Vergleich zur
Beförderung der gleichen Postmenge per Bahn?
Im Jahr 1982 hat die Deutsche Bundespost für die Beförderung
von Postsendungen über das Nachtluftpostnetz insgesamt rund
50 Millionen DM an die Fluggesellschaften Deutsche Lufthansa
und PanAm (für die Berlin-Flüge) gezahlt.
Für die Beförderung der gleichen Menge an zuschlagfreier Post
auf dem Schienenweg würden rund 8 Millionen DM (geschätzt)
an reinen Transportkosten aufkommen. Hinzu käme ein etwa in
der gleichen Größenordnung liegender Betrag für die in diesem
Fall erforderliche Unterwegsbearbeitung eines Teils der
Sendungen.
6. Welche Gebiete der Bundesrepublik Deutschland könnten bei
Umstellung auf Bahnnachtpost die Post nicht mehr am Tage nach
der Einlieferung erhalten?
Bei Wegfall des Nachtluftpostnetzes könnten Briefsendungen, die
in den späten Nachmittagsstunden, insbesondere nach den
allgemeinen Geschäftsschlußzeiten, in den peripher gelegenen Teilen
des Bundesgebietes (dazu gehören in diesem Zusammenhang
beispielsweise Schleswig-Holstein, Ostfriesland, der
Bodenseeraum, der Bayerische Wald und das Voralpengebiet) eingeliefert
werden, und die für Empfänger in anderen Randlagen bestimmt
sind, nicht mehr am folgenden Werktag zugestellt werden.
7. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Verminderung der
Postmenge durch Einführung der elektronischen Fernkommunikation
ein, und wie wird in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit
des Nachtpostverkehrs gesehen?
Die Verminderung der Postmenge durch die Einführung der
elektronischen Fernkommunikation kann zur Zeit auch nicht
annähernd geschätzt werden. Die Bundesregierung geht allerdings
davon aus, daß auch nach der Einführung der elektronischen
Fernkommunikation das Bedürfnis nach eiliger Übermittlung
körperlicher Nachrichten fortbestehen und daher auch der Betrieb
des Nachtluftpostnetzes aus den unter Frage 6 dargelegten
Gründen weiterhin notwendig sein wird.
8. Wie verträgt es sich mit dem angeblichen „
Gleichbehandlungsgrundsatz " der Postkunden — der als Begründung für die
Nachtluftpost angegeben wird —, daß Briefe im Nahbereich oft zwei und
mehr Tage unterwegs sind?
Die Beförderung der eiligen Briefpost (das sind Briefe, Postkarten
und Briefdrucksachen) ist so organisiert, daß die Sendungen bei
rechtzeitiger Einlieferung zu den jeweils bestehenden
Verkehrsverbindungen im gesamten Bereich der Deutschen Bundespost
am nächsten Werktag bei den Empfängern eintreffen. Soweit es
im Einzelfall zu längeren Laufzeiten kommt, handelt es sich um
Unregelmäßigkeiten, die auf externe Einflüsse (z. B. Störungen im
Straßen-, Schienen- oder Luftverkehr) oder auf Verteilfehler
einzelner Mitarbeiter zurückzuführen und gleichermaßen im
Nahbereich und im Fernbereich zu verzeichnen sind. Insoweit kann
von Ungleichbehandlung keine Rede sein.
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9. Ist die Bundesregierung bereit, analog diesem
„Gleichbehandlungsgrundsatz" bei der Post den Bürgern auch einen
Gleichbehandlungsgrundsatz bei der nächtlichen Lärmbelastung
zuzubilligen?
Die Deutsche Bundespost ist bestrebt, die mit dem Betrieb des
Nachtluftpostnetzes verbundene Lärmbelastung für alle Bürger so
gering wie möglich zu halten. Die auf dem Nachtluftpostnetz
eingesetzten Flugzeuge der Lufthansa entsprechen ausnahmslos
den Lärmrichtlinien des ICAO-Anhangs 16.
10. Welche Schritte plant die Bundesregierung, um die nächtliche
Lärmbelastung der Flughafenanwohner in der Bundesrepublik
Deutschland weiter zu senken?
Die Bundesregierung plant keine Änderung des Flughafen-
Genehmigungsrechtes zum Zweck der nächtlichen
Fluglärmreduzierung.
Eine Verringerung der gesamten Lärmbelastung an Flughäfen
wird vor allem durch die Ablösung älterer Flugzeuge durch neue
lärmarme Muster zu erreichen sein. Die Ausnahme von sog.
ICAO-Anhang-16-Flugzeugen von einzelnen
Nachtflugbeschränkungen der Verkehrsflughäfen dient als Anreiz für die
Luftverkehrsunternehmen, ihre Rotten vorzeitig auf leise Flugzeuge
umzustellen, damit die Lärmreduzierung den
Flughafenanwohnern auch am Tag zugute kommt. Die gleiche Zielsetzung hat die
geltende Gebührenermäßigung für leise Flugzeuge. Dieses
Verfahren hat sich bewährt. Gegenwärtig erfüllen rd. 90 v. H. der
Lufthansa-Flotte den Anhang 16. Von allen Strahlflugzeugen, die
auf den deutschen Verkehrsflughäfen starten und landen, beträgt
der entsprechende Anteil inzwischen rd. 75 v. H. Ab 1987 dürfen
Strahlflugzeuge ohne ICAO-Lärmzulassung von deutschen
Luftverkehrsgesellschaften grundsätzlich nicht mehr eingesetzt
werden.
11. Ist es der Bundesregierung bekannt, daß die Lufthansa ihre
ehemaligen Nachtfrachtdienste mit der Boeing 727C aus
Kostengründen auf LKW-Verkehr umgestellt hat und daß die.
Nachtfrachtdienste mit der B737C ebenfalls umgestellt werden sollen, diese
Maßnahme jedoch nur wegen der Unverkäuflichkeit der Maschinen
bisher nicht durchgeführt wurde, und wie beurteilt die
Bundesregierung die Tatsache, daß also einzig und allein aus
betriebswirtschaftlichen Gründen einer Firma den Bürgern eine durchaus
vermeidbare Lärmbelastung zugemutet wird?
Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Deutsche Lufthansa aus
Kostengründen dazu übergegangen ist, die nächtlichen
Frachtdienste auf LKW-Verkehr umzustellen. Im Verkehr innerhalb der
Bundesrepublik Deutschland gibt es daher keine nächtlichen
Frachtflüge mehr. Im europäischen Bereich sind dem sog.
Luftfrachtersatzverkehr auf der Straße durch geographische
Gegebenheiten (Meer, Alpen) sowie bei größeren Entfernungen durch
Verlust des den Luftverkehr auszeichnenden Zeitvorteils Grenzen
gesetzt. Bis auf eine geringe Zahl von Nachtfrachtflügen nach
Großbritannien, Skandinavien, Italien und Spanien sind aber
auch hier alle anderen Verbindungen auf LKW-Verkehr
umgestellt.
Der Vorstand der DLH ist aktienrechtlich verpflichtet,
betriebswirtschaftlich zu denken und zu handeln. Für die
Bundesregierung liegen gegenwärtig keine übergeordneten Gründe vor,
schadensersatzpflichtig korrigierend einzugreifen.]