Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 10/899
10. Wahlperiode
19. 01.84
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Däubler-Gmelin, Dr. Schmude,
Roth, Bernrath, Paterna, Frau Blunck, Frau Dr. Czempiel, Frau Fuchs (Verl),
Frau Dr. Hartenstein, Frau Huber, Frau Luuk, Frau Dr. Martiny-Glotz,
Frau Matthäus-Maier, Frau Odendahl, Frau Renger, Frau Schmedt (Lengerich),
Frau Schmidt (Nürnberg), Frau Simonis, Frau Dr. Skarpelis-Sperk, Frau Steinhauer,
Frau Terborg, Frau Dr. Timm, Frau Traupe, Frau Weyel, Frau Zutt, Bachmaier,
Catenhusen, Dr. Diederich (Berlin), Immer (Altenkirchen), Dr. Kübler, Kuhlwein,
Lutz, Peter (Kassel), Dr. Soell, Stiegler und der Fraktion der SOD
— Drucksache 101701 —
Ausbildungssituation von jungen Frauen bei der Deutschen Bundespost
Der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen — 010 — 1 B
1114 — 9/2 — hat mit Schreiben vom 18. Januar 1984 die Kleine
Anfrage namens der Bundesregierung wie folgt beantwortet:
1. Wie hoch war die Einstellungsquote für Nachwuchskräfte im
mittleren nichttechnischen Post- und Fernmeldedienst jeweils in der
Zeit von 1970 bis 1982? Wie hoch war die Einstellungsquote von
Anlernkräften in diesem Bereich von 1970 bis 1982? Wie hoch war
jeweils der Anteil von Mädchen?
Bei der Deutschen Bundespost sind im mittleren nichttechnischen
Dienst folgende Laufbahnen eingerichtet:
a) mittlerer Postdienst — Fachbereich Postfachdienst —,
b) mittlerer Postdienst w (das „w" steht hier noch für weiblich),
c) mittlerer Fernmeldedienst.
Die Nachwuchskräfte für die Laufbahn des mittleren Postdienstes
— Fachbereich Postfachdienst — werden als Postassistentanwärter
eingestellt und ausgebildet. Die Einstellungszahlen lauten wie
folgt:
Jahr männlich weiblich Insgesamt
1970 488 522 1 010
1971 804 873 1 677
1972 715 628 1 343
1973 422 597 1 019
1974 67 35 102
1975 — — —
1976 — — —
1977 190 253 443
1978 598 704 1 302
1979 777 898 1 675
1980 864 1 187 2 051
1981 972 1 276 2 248
1982 859 831 1 690
Zusammen 6 756 7 804 14. 560
Die Nachwuchskräfte für die Laufbahnen des mittleren
Postdienstes w und des mittleren Fernmeldedienstes werden als
Angestellte eingestellt und ausgebildet. Die Einstellungszahlen lauten
wie folgt:
Jahr
Laufbahn des
mittleren
Postdienstes w
Laufbahn des
mittleren
Fernmeldedienstes
Insgesamt
1977 985
1978 1 048 3 149 4 197
1979 992 4 322 5 314
1980 1 483 4 143 5 626
1981 1 169 4 878 6 047
1982 25 1 002 1 027
Für die davorliegenden Jahre sind zentral keine
Einstellungsquoten festgelegt (und auch nicht ermittelt) worden; die Ämter
waren vielmehr – im Rahmen der Haushaltsvorgaben – selbst für
die Einstellung dieser Nachwuchskräfte zuständig. Der Anteil der
Frauen an den o. a. Zahlen dürfte im Durchschnitt mindestens
95 v. H. betragen.
2. Wie hoch wird die Einstellungsquote an Anlernkräften in diesen
Bereichen in den Jahren 1983 bis 1984 sein? Wie hoch wird der
Anteil der weiblichen Nachwuchskräfte geschätzt?
Die Einstellungszahlen des Jahres 1983 für Angestellte lauten:
Laufbahn des mittleren Postdienstes w: 178 (fast ausschließlich
weiblich),
Laufbahn des mittleren Fernmeldedienstes: 1612 (davon 937
weiblich).
Die Einstellungsquoten für das Jahr 1984 können erst im 1.
Halbjahr 1984 ermittelt werden, wenn sicher genug feststeht, wieviel
Arbeitsplätze in den entsprechenden Aufgabenbereichen frei,
besetzbar und nicht für die Unterbringung von Nachwuchskräften
aus der eigenen Ausbildung erforderlich sind.
3. In welchem Umfang werden Frauen in technische Berufe bei der
Deutschen Bundespost aufgenommen?
Im Bereich der Deutschen Bundespost bestehen keine Vorgaben
oder Beschränkungen, die einer Einstellung von Frauen in
technische Berufe hindernd entgegenstehen. Der geringe Anteil von
Frauen in diesen Berufen ist ausschließlich auf die äußerst geringe
Zahl von Bewerberinnen zurückzuführen.
4. Welches Ergebnis hatten die Modellversuche zur Ausbildung von
jungen Frauen im Fernmeldehandwerk, insbesondere im Hinblick
auf die Öffnung dieses Berufes für Mädchen? Wie werden die
Ergebnisse dieser Modellversuche umgesetzt?
Die Deutsche Bundespost hat sich in mehreren
Berufsbildungsstellen für Fernmeldehandwerker an Modellversuchen des
BMBW zur Erschließung gewerblich-technischer Berufe für
Mädchen beteiligt. Im Gegensatz zu den Bedingungen in anderen
Bereichen ist Mädchen der Zugang zu dem Ausbildungsberuf
Fernmeldehandwerker bei der DBP nicht erst durch die
Modellversuche eröffnet worden. Vielmehr war erstes Ziel der DBP bei
der Beteiligung an den Modellversuchen, Möglichkeiten zu
finden, wie die sehr geringe Zahl weiblicher Bewerber erhöht
werden und somit die den Mädchen eröffneten Ausbildungschancen
auch genutzt werden. Deshalb hat der umfangreiche
Modellversuch bei der Deutschen Bundespost im Fernmeldeamt Bonn in
seinem ersten Abschnitt ein Jahr die Berufsfindungs- und
Motivationsphase weiblicher Bewerber untersucht.
Die durch die Modellversuche unterstützten Bemühungen der
Deutschen Bundespost um mehr Bewerbe rinnen haben sich
mittlerweile als erfolgreich erwiesen. Die Zahl der Einstellungen
weiblicher Bewerber als Auszubildende im Fernmeldehandwerk
hat sich in den letzten Jahren wie folgt entwickelt:
Jahr eingestellte weibliche v. H.-Satz
Auszubildende der Einstellungen
1981 195 4,9
1982 273 6,7
1983 356 7,5
Die Deutsche Bundespost wird weiterhin das ihre dazutun,
Mädchen zum Erlernen der gewerblich-technischen
Ausbildungsberufe zu ermutigen.
5. Mit Schreiben vom 20. Dezember 1982 hatte das
Bundespostministerium beim Bundesinnenminister beantragt, anstelle der
derzeitigen Anlernausbildung eine Ausbildung als
„Verwaltungsfachangestellte(r)" bei der Deutschen Bundespost einzuführen.
Wann gedenkt die Bundesregierung, diese Ausbildung
einzuführen?
Mit Schreiben vom 20. Dezember 1982 hatte der Bundesminister
für das Post- und Fernmeldewesen dem Bundesminister des
Innern ein noch zuzeiten der sozialliberalen Koalition in seinem
Hause erarbeitetes Konzept übersandt, nachdem ein Teil der
Nachwuchskräfte für die Laufbahnen des mittleren Postdienstes w
und des mittleren Fernmeldedienstes künftig nach dem Berufsbild
des Verwaltungsfachangestellten — ein nach dem
Berufsbildungsgesetz geordneter Ausbildungsberuf — ausgebildet werden sollte.
Der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen hatte den
Bundesminister des Innern in seinem Schreiben um
Stellungnahme gebeten, ob das Konzept rechtlich bedenkenfrei sei. Es sah
sich dazu aus folgenden Gründen veranlaßt:
1. Die beabsichtigte Neuordnung bezog sich auf
Nachwuchskräfte für Beamtenlaufbahnen. Die Laufbahngestaltung, zu der
auch die Ausbildung zählt, bedarf nach § 2 Abs. 4
Bundeslaufbahnverordnung des Einvernehmens mit dem Bundesminister
des Innern.
2. Gegen eine Neuordnung der Ausbildung für die beiden
Laufbahnen auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes waren
schon zuzeiten der sozialliberalen Koalition Bedenken aus
verfassungs- und beamtenrechtlichen Gründen erhoben worden.
Der seinerzeitige Bundesminister Gscheidle hatte deshalb
seine Absichtserklärung, für die beiden Laufbahnen eine
Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz anzustreben, mit dem
Vorbehalt verbunden, daß sich die rechtlichen Bedenken
ausräumen lassen. Auch die von dem früheren Bundeskanzler
Schmidt geführte Bundesregierung hatte auf eine Kleine
Anfrage der CDU/CSU-Fraktion am 3. August 1981
geantwortet, sie werde die rechtlichen Voraussetzungen für eine
Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz prüfen (Drucksache
9/711).
Die rechtliche Prüfung durch den Bundesminister des Innern und
den Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen hat
folgendes ergeben: Die von den Angehörigen der Laufbahnen des
mittleren Postdienstes w und des mittleren Fernmeldedienstes
wahrzunehmenden Tätigkeiten fallen unter den
Funktionsvorbehalt nach Artikel 33 Abs. 4 Grundgesetz. Aufgrund der
Ausnahmeregelung in § 20 Abs. 3 Bundeslaufbahnverordnung findet die
derzeitige Ausbildung zwar im Angestelltenverhältnis statt, diese
Ausnahmeregelung ist aber nur solange anwendbar, als es sich
um die überkommene Art der Ausbildung handelt. Bei einer
grundlegenden Umgestaltung und Neustrukturierung der
beruflichen Vorbereitung, wie sie der Bundesminister für das Post- und
Fernmeldewesen plant, entfällt die Voraussetzung für die weitere
Anwendung der Ausnahmeregelung. Der Weg einer Ausbildung
nach dem Berufsbildungsgesetz ist der Bundesregierung damit
verschlossen. Die Neuordnung der Ausbildung muß vielmehr
entsprechend den Grundsatzregelungen des Beamtenrechts im
Rahmen eines beamtenrechtlich geordneten Vorbereitungsdienstes
erfolgen.
6. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß mit der Einführung
einer Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz im Bereich der
Deutschen Bundespost entsprechend, den Forderungen der
Enquete-Kommissionen „Frau und Gesellschaft" und
„Jugendprotest im demokratischen Staat" das Ausbildungsplatzangebot
insbesondere für junge Frauen verbessert werden kann?
Würde die derzeitige Kurzausbildung der Nachwuchskräfte für
die Beamtenlaufbahnen des mittleren Postdienstes w und des
mittleren Fernmeldedienstes durch eine Vollausbildung ersetzt
werden, so wäre damit hinsichtlich der Dauer der Ausbildung und
der dann vermittelbaren Ausbildungsinhalte und der Mobilität
eine Verbesserung erreicht.
Da bisher vorrangig Frauen in den genannten Bereichen
arbeiteten, könnte durch Einführung einer Vollausbildung das
Ausbildungsplatzangebot für junge Frauen verbessert werden. Die
Verbesserung wäre jedoch unabhängig davon, ob es sich um eine
Vollausbildung in einem beamtenrechtlich geordneten Vorberei
-
tungsdienst oder um eine Vollausbildung nach dem
Berufsbildungsgesetz handeln würde. Es kann insofern also nicht nur — wie
in Nummer 6 der Anfrage — einseitig von einer Verbesserung bei
einer Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz gesprochen
werden.
Die Berichte der Enquete-Kommission „Frau und Gesellschaft"
und „Jugendprotest im demokratischen Staat" stehen nicht im
Widerspruch zu diesen Ausführungen. Sie empfehlen, das
Ausbildungsplatzangebot an qualifizierten Ausbildungsberufen zu
erhöhen und Mädchen und deren Eltern davon zu überzeugen, daß
qualifizierte Schul-. und Berufsabschlüsse für Frauen ebenso
wichtig sind wie für Männer. Eine unterschiedliche Wertung einer
Beamtenausbildung und einer Ausbildung nach
Berufsbildungsgesetz erfolgt nicht.
7. Treffen die Hinweise aus dem Organ der Deutschen
Postgewerkschaft (Deutsche Post, Nr. 16, vom 20. August 1983, S. 8) zu,
wonach unter dem Einfluß des Bundesinnenministers die Absicht
der früheren Bundespostminister Gscheidle und Matthöfer, nach
dem Berufsbildungsgesetz auszubilden, wieder aufgegeben
worden ist? Wenn ja, wie lautet die Begründung? Gibt es alternative
Vorstellungen des Bundespostministers zur Verbesserung der
Ausbildung junger Frauen?
Bei den Angehörigen der Laufbahnen des mittleren Postdienstes
w und des mittleren Fernmeldedienstes handelt es sich
überwiegend um Frauen, bei denen nicht ausgeschlossen werden kann,
daß sie sich aus familiären Gründen für mehrere Jahre aus dem
Berufsleben zurückziehen und danach auch
Wiedereingliederungschancen außerhalb der Deutschen Bundespost in Betracht
ziehen wollen. Daher beabsichtigt der Bundesminister für das
Post- und Fernmeldewesen im Interesse der beruflichen Mobilität
und der späteren Wiedereingliederung des betroffenen
Personenkreises, die Ausbildungsinhalte des künftigen
Vorbereitungsdienstes soweit wie möglich an ein nach dem Berufsbildungsgesetz
anerkanntes einschlägiges Berufsbild — voraussichtlich das des
Verwaltungsfachangestellten — anzupassen. Er wird sich
bemühen, die Gleichstellung des Abschlusses einer derartigen
Beamtenausbildung mit entsprechenden Abschlüssen einer
Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz anzustreben.
Im übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
8. Sind die Auffassungen zur Ausbildung nach dem
Berufsbildungsgesetz zwischen den beteiligten Ministerien (Bundesministerium
für das Post- und Fernmeldewesen, Bundesministerium für Bildung
und Wissenschaft, Bundesministerium des Innern,
Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung) abgestimmt worden?
Die Antworten auf diese Kleine Anfrage sind zwischen den
beteiligten Bundesministerien abgestimmt worden.
9. Trifft die Feststellung der Deutschen Postgewerkschaft zu, daß zu
Lasten des Anteils von weiblichen Nachwuchskräften
Fernmeldehandwerker auf diesen traditionell den Frauen vorbehaltenen
Arbeitsplätzen eingesetzt werden? Wenn ja, wie viele
Ausbildungsplätze für Frauen gehen durch diese Maßnahme verloren?
Im Jahr 1983 sind 1612 Angestellte für die Laufbahn des mittleren
Fernmeldedienstes eingestellt worden, darunter 566 ehemalige
Auszubildende zum Fernmeldehandwerker, denen sonst nach
Abschluß ihrer Ausbildung kein Arbeitsplatz bei der Deutschen
Bundespost hätte angeboten werden können. Die
Zugangsbedingungen für die Laufbahn des mittleren Fernmeldedienstes
unterscheiden nicht zwischen männlichen und weiblichen Bewerbern,
und die Deutsche Bundespost bemüht sich, auch im
gewerblichtechnischen Bereich den Anteil der Frauen zu erhöhen.
10. Ist es zutreffend, daß die Berufsausbildung des „
Verwaltungsfachangestellten" bereits für Nachwuchskräfte in allgemein
kaufmännisch verwaltende Berufe, für die allgemeine innere
Verwaltung des Bundes und der Länder, für die Kommunalverwaltungen
eingerichtet worden ist, ohne daß Funktionsvorbehalte geltend
gemacht wurden?
Es trifft zu, daß im Bereich der allgemeinen und inneren
Verwaltung des Bundes und der Länder sowie in der
Kommunalverwaltung eine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten nach
dem Berufsbildungsgesetz durchgeführt wird. Ziel dieser
Ausbildung ist es, qualifizierte Mitarbeiter für die Erledigung solcher
Aufgaben zu gewinnen, die schwerpunktmäßig nicht hoheitlicher
Art sind.
Der Funktionsvorbehalt des Artikels 33 Abs. 4 Grundgesetz ist
deshalb davon nicht betroffen.
11. Ist der Bundespostminister bereit, durch Einführung einer
Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz für die mittleren
nichttechnischen Dienste der Deutschen Bundespost drei Jahre lang eine
Verdoppelung der Ausbildungs- bzw. Anlernstellen für junge
Frauen anzubieten?
Die Antwort auf Frage 5 enthält die Begründung dafür, daß die
Einführung einer Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz für
Beamtenlaufbahnen bei der Deutschen Bundespost rechtlich nicht
zulässig ist.
Im übrigen ist darauf hinzuweisen, daß die Deutsche Bundespost
bereits seit Jahren wegen des Ausbildungsplatzmangels eine
weitaus größere Zahl an Ausbildungsplätzen bereitstellt (1983
mehr als 2 800 Plätze), als sie zur Deckung des voraussichtlichen
Bedarfs benötigt. Im Interesse derjenigen, die nach beendeter
Ausbildung im Bereich der Deutschen Bundespost beruflich nicht
untergebracht werden können, erfolgt die den Eigenbedarf
übersteigende Ausbildung in solchen Ausbildungsberufen, für die auf
dem Arbeitsmarkt die günstigsten Unterbringungschancen
erwartet werden können. Das ist der Fall in den gewerblich-technischen
Berufen des Fernmeldehandwerkers, des Elektromechanikers
und des Kraftfahrzeugmechanikers. Nach den bisherigen
Erfahrungen sind die Unterbringungsmöglichkeiten außerhalb der
ausbildenden Verwaltung beim Verwaltungsfachangestellten
dagegen weniger günstig. Zwar wird im Bereich des Bundes auch in
diesem Beruf über Bedarf ausgebildet; dies ist aber wegen der
späteren Beschäftigungsmöglichkeiten mit größeren Problemen
verbunden als bei den gewerblich-technischen Berufen. Deshalb
ist es im Bereich der Deutschen Bundespostwesentlich sinnvoller,
die dort vorhandenen gewerblich-technischen Berufe für eine
Ausbildung über den Bedarf zu nutzen.]