Die Bundesrepublik Deutschland ist am 5. Mai 1955 dem Nordatlantik-Vertrag vom 4. April 1949 beigetreten. Sie hat damit u. a. gemäß Artikel III dieses Vertrages die Verpflichtung übernommen, Haushaltsmittel für verschiedene, im Rahmen der NATO gemeinsam finanzierte Organisationen, Dienststellen und Vorhaben bereitzustellen.
Der deutsche Beitrag zum laufenden NATO-Infrastrukturprogramm beträgt für 1984: 620 Mio. DM für 1985: 655 Mio. DM*)
Aus dem NATO-Infrastrukturprogramm werden u. a. auch Bau- und Investitionskosten für
- Munitionslager und Waffendepots
- Frühwarnradar und Abwehrstellungen
- Depots für Vorneverteidigung
- Bau- und Reparaturleistungen
- Tanklager für Treibstoffe
- Anlagen für Versorgung von Verstärkungskräften
finanziert. Wie sich der deutsche Beitrag auf einzelne Projekte und Kategorien in den verschiedenen Ländern des Bündnisses konkret verteilt, läßt sich erst nach Abschluß des Programms darstellen. Die Länder leisten keine Beiträge zu einzelnen Projekten, sondern werden entsprechend ihrem Kostenanteil an den Bauausgaben für NATO-Infrastruktur belastet. Die Zahlungen werden entsprechend dem Baufortschritt der Einzelprojekte abgerufen. Daraus ergibt sich, daß auch die Bundesrepublik Deutschland keine Beiträge zu einzelnen Vorhaben des NATO-Infrastrukturprogramms leistet, sondern ihr Anteil für die geplanten Baufortschritte jeweils halbjährlich von der NATO abgerufen wird.
Der deutsche Kostenanteil an der NATO-Infrastruktur beträgt 26,5446 v. H.
Der Kostenteilungsschlüssel für die nationalen Beiträge zur NATO-Infrastruktur wurde unter Berücksichtigung folgender Gesichtspunkte gewichtet: a) wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Landes, b) wirtschaftlicher Nutzen als Gastgeberland für NATO-Infrastrukturprojekte, c) eigener militärischer Nutzen aus der NATO-Infrastruktur.
Die Gesamtverpflichtung der Bundesrepublik Deutschland zum laufenden NATO-Infrastrukturprogramm und dessen Kostenteilungsschlüssel wurde vom NATO-Rat im Mai 1979 vorbehaltlich der Zustimmung des Deutschen Bundestages verabschiedet. Der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages hat von der Verpflichtung am 21. Juni 1979 Kenntnis genommen.
*) Anmerkung: Die Beträge für das Haushaltsjahr 1985 sind Planungszahlen, die unter dem Vorbehalt der Verabschiedung des Haushaltes durch den Deutschen Bundestag stehen.
Auch die Kosten für Baumaßnahmen im Rahmen der Stationierung von Cruise Missiles und Pershing II werden aus dem NATO-Infrastrukturprogramm finanziert. Hierfür wurden wegen der politischen Bedeutung mit Beschluß des Defence Planning Committee vom 4. Dezember 1981 eigens 74 Mio. IAU (Infrastructure Account Unit; zur Zeit 1 IAU = 7,328 DM) vorgesehen.
Davon hat die NATO zur Vorbereitung der Stationierung in der Bundesrepublik Deutschland für Pershing II 4,2 Mio. IAU und für Cruise Missiles 14,3 Mio. IAU programmiert.
Verausgabt wurden bis Ende 1983 für Cruise Missiles 0,41 Mio. IAU = 3,0 Mio. DM. Der deutsche Beitrag hierzu beträgt rund 800 000 DM. Für Pershing II sind bisher keine Ausgaben angefallen. Der weitere Mittelabfluß richtet sich nach Baufortschritt.
Die Bundesregierung kann aus grundsätzlichen bündnispolitischen Erwägungen keine Angaben über die Stationierungskosten von Cruise Missiles und Pershing II in anderen Staaten veröffentlichen.