Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
10. Wahlperiode
Drucksache 10/1238
04.04.84
Sachgebiet 2129
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Ehmke (Ettlingen)
und der Fraktion DIE GRÜNEN
— Drucksache 10/1133 —
Bilanz der Abfallwirtschaft seit 1975
(Fünf Jahre Abfallwirtschaftsprogramm der Bundesregierung — Bilanz '80,
Ausgabe BMI Juli 1981)
Der Bundesminister des Innern — U II 6 — 98/2 — hat mit Schreiben
vom 29. März 1984 die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit den
Bundesministern für Wirtschaft, Ernährung, Landwirtschaft und
Forsten, Jugend, Familie und Gesundheit sowie Forschung und
Technologie namens der Bundesregierung wie folgt beantwortet:
1. Die Bundesregierung spricht vom Dialog mit der Wi rtschaft und
ihren Verbänden, der Wissenschaft sowie der Verwaltung der
Länder (S. 9).
Wie beurteilt die Bundesregierung den Dialog mit den Natur- und
Umweltschutzverbänden? Was wi ll sie tun, um diesen Dialog
voranzutreiben?
Die Bundesregierung ist bereits in einem ständigen Dialog mit
den bundesweit tätigen Umweltschutzverbänden. Entsprechende
Kontakte sind teilweise regelmäßiger Natur wie z. B. im Rahmen
der Arbeitsgemeinschaft für Umweltfragen, teilweise erfolgen sie
aufgrund aktueller Ereignisse und Maßnahmen im Bereich des
Umweltschutzes. Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, daß
insbesondere auf Arbeitsebene ein intensiver Informations- und
Gedankenaustausch über Fragen der Abfallwirtschaft stattfindet.
Nach Auffassung der Bundesregierung ist eine angemessene
Einbindung der Umweltschutzverbände in die Entscheidungsfindung
gegeben.
2. In Anbetracht zunehmender Schwierigkeiten bei der Besei tigung
auf See wird auf die Notwendigkeit der Schaffung zusätzlicher
Beseitigungsmöglichkeiten an Land hingewiesen (S. 13).
Um welche zusätzlichen Beseitigungsmöglichkeiten und für
welche Mengen handelt es sich hierbei? Sind alle erforderlichen
Anlagen bereits geschaffen?
Bei den Beseitigungsmöglichkeiten handelt es sich einerseits um
Anlagen zur Ablagerung und zur Verbrennung, andererseits um
Einrichtungen zur Behandlung anfallender Reststoffe mit dem
Ziel einer innerbetrieblichen und außerbetrieblichen Verwertung.
In den vergangenen zehn Jahren wurden in der Bundesrepublik
Deutschland mehrere moderne Verbrennungsanlagen (z. B. in
Ebenhausen/Bayern oder Biebesheim/Hessen) in Bet rieb
genommen, die teilweise Abfälle aufnehmen können, für die ansonsten
die Beseitigung auf Hoher See in Betracht käme. Exakte
Mengenangaben liegen in Anbetracht der komplexen und sich ändernden
Stoffzusammensetzung der Abfälle und der Tatsache, daß in den
Anlagen eine Vielzahl anderer Abfälle besei tigt wird, nicht vor.
Klärschlamm, der bis April 1983 in einer jährlichen Menge von ca.
300 000 Tonnen auf Hoher See verklappt wurde, wird jetzt in
geeigneten Anlagen an Land abgelagert bzw. verbrannt.
Durch Verfahrensumstellungen und durch die Schaffung neuer
Einrichtungen zur Verwertung wurde in den letzten Jahren die
Einbringung von Abfällen aus der Titandioxidindustrie und aus
der Farbproduktion in die Hohe See laufend verringert. Die
Verklappung von organisch belasteter Dünnsäure (200 000 Tonnen
pro Jahr) wurde im März 1982 sogar vollständig eingestellt. Für
Grünsalz soll dies bis Ende 1984 geschehen. In diesem
Zusammenhang verweist die Bundesregierung auf ihre Antworten auf
eine Große Anfrage „Sonderabfälle" der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP (Drucksache 10/474) und auf eine Kleine Anfrage
der Fraktion DIE GRÜNEN (Drucksache 10/867).
3. Umwelt- und Kostenbilanzen (S. 17/18)
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, beim Vergleich
verschiedener Abfallentsorgungssysteme folgende Kosten zu
berücksichtigen:
— die Kosten, die durch Altlasten entstehen,
— die Kosten, die durch Verbrauch an Landschaft entstehen?
Deponien sind nach den gesetzlichen Bestimmungen so
einzurichten und zu betreiben, daß die Entstehung von Altlasten mit
schädlichen Auswirkungen auf die Umwelt vermieden wird.
Bei ordnungsgemäßer Besei tigung ist die Kostenfrage von
Altlasten nicht relevant. Von Bedeutung sind allerdings die Kosten, die
mit der Erfüllung von Auflagen an Einrichtung und Betrieb von
Deponien (z. B. Basisabdichtung und Sickerwasserbehandlung)
verbunden sind. Entsprechende Faktoren gehen in die
spezifischen Behandlungskosten ein und sind bei Kostenvergleichen zu
berücksichtigen.
Der Verbrauch von Landschaft ist ein wich tiger Gesichtspunkt bei
der Bewertung von Abfallbeseitigungssystemen. Allerdings sieht
die Bundesregierung nicht die Möglichkeit, hierfür allgemein
gültige Bewertungskriterien nach Kostengesichtspunkten
aufzustellen. Unabhängig davon ist anzustreben, daß
Landschaftsverbrauch im Rahmen der Abfallvermeidung und Abfallverwertung
nach Möglichkeit eingeschränkt wird bzw. Eingriffe in die
Landschaft durch Rekultivierungsmaßnahmen in Grenzen gehalten
werden.
4. Demonstrations- und Versuchsanlagen (S. 29/30) haben häufig den
Nachteil, daß sie isoliert von anderen zukunftsweisenden
Möglichkeiten, umweltfreundlich zu leben und zu wi rtschaften, getestet
werden. Die Ergebnisse sind daher häufig nicht bef riedigend.
Hat die Bundesregierung vor, Anlagen zur Vermeidung und
Verwertung von Abfällen zusammen mit anderen Pilotprojekten des
Umweltschutzes in einer Region (ökologische Modellregion) im
Verbund zu erforschen?
Die Bundesregierung trägt bei der Förderung von
Demonstrationsanlagen zur Abfallvermeidung und Abfallverwertung
Gesamtinteressen des Umweltschutzes Rechnung. Sie steht daher
Vorhaben, die auch einen Bezug zu anderen Projekten des
Umweltschutzes haben, grundsätzlich positiv gegenüber.
Voraussetzung für eine Förderung ist u. a., daß solche Vorhaben
ausreichend konkretisiert werden und einen sinnvollen Beitrag zur
Fortentwicklung der Abfallwirtschaft und zur Entlastung der
Umwelt leisten.
5. Bisher sei es nicht gelungen, das Angebot an geeigneten
Beseitigungseinrichtungen hinsichtlich Kapazität und
Umweltschutzanforderungen dem Bedarf anzupassen. Dies gelte insbesondere für
den Bereich der industriellen Sonderabfälle (S. 35).
— Hält die Bundesregierung das Angebot an geeigneten
Beseitigungseinrichtungen für Sonderabfälle inzwischen für
ausreichend? Wenn nein, in welchen Bundesländern gibt es Engpässe
welcher Art?
— Hält die Bundesregierung das derzeitige Beseitigungsniveau
für ausreichend? Wenn ja, wie sehen die Standards für die
Beseitigung für Sonderabfälle aus? Wenn nein, wo gibt es
Probleme welcher Art?
Die Bundesregierung hält das derzeitige Angebot an
Beseitigungseinrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland für
ausreichend. Dieses Angebot ist laufend dem Bedarf anzupassen.
Einige bestehende Sonderabfalldeponien können nur noch ein bis
zwei Jahre lang Abfälle aufnehmen. Dadurch kann es regional zu
Engpässen kommen. Der Bereitstellung von zusätzlichen
technologisch fortschrittlichen Entsorgungsanlagen kommt daher
besondere Bedeutung zu.
Das Beseitigungsniveau ist in den letzten Jahren kontinuierlich
verbessert worden. Der dabei erreichte Stand ist anlagenbezogen
und weist regionale Unterschiede auf. Verallgemeinernde
Aussagen für das Bundesgebiet sind insofern nicht möglich.
Bisher sind keine bundesweiten Standards für die Besei tigung von
Sonderabfällen eingeführt worden. Die Bundesregierung hält
solche Standards für notwendig. Sie hat daher mit den
vorbereitenden Arbeiten zu einer Technischen Anleitung Abfall begonnen.
Die Bundesregierung verweist auch insofern auf ihre
ausführliche Antwort auf die Große Anfrage „Sonderabfälle"
(Drucksache 10/474).
6. Auf die Möglichkeit der Einrichtung von Monodeponien als
Rohstoffreserve für eine eventuelle Aufarbeitung wird hingewiesen
(S. 52).
Sieht die Bundesregierung es für sinnvoll an, auch für andere
Produkte, Stoffe bzw. Abfälle Monodeponien zur späteren Nutzung
anzulegen?
Die Einrichtung von Monodeponien zum Zweck der Aufarbeitung
hat sich nicht als zweckmäßig erwiesen. Die Bundesregierung
sieht z. Z. keinen Bedarf, dieses Konzept weiterzuverfolgen.
7. Die Probleme bei der Beseitigung von Rotschlamm werden
angesprochen (S. 56).
— Steht inzwischen ausreichend Deponiefläche zur Verfügung?
— Wie hoch ist die Verwertungsrate heute?
— Sieht die Bundesregierung durch die Verringerung der
Aluminium-Einwegverpackung und die Erhöhung der
Recyclingquote bei Aluminium einen Ausweg?
Die Ausweisung von Deponieflächen stößt nach wie vor auf
Schwierigkeiten.
Die Verwertung von Rotschlamm ist aufgrund des geringen Werts
der Inhaltsstoffe und des hohen Energie- und
Aufbereitungsaufwandes vernachlässigbar gering.
Die Verwertung von Aluminium hat in der Bundesrepublik
Deutschland bereits einen hohen Stand erreicht und ist kaum
steigerbar. Aluminiumverpackungen fallen in relativ kleinen
Mengen im Hausmüll an (weniger als 0,5 v. H.). Eine Verringe
-
rung dieser Verpackungen läßt daher kaum eine spürbare
Entlastung für die Besei tigung von Rotschlamm erwarten.
8. Metallbilanzen für Cadmium und Quecksilber (S. 60)
Zu welchem Ergebnis sind die Untersuchungen der
Bundesregierung und der Industrie gekommen?
Metallbilanzen für Cadmium und Quecksilber wurden seit 1975
laufend im Auftrag der Bundesregierung fortgeschrieben und
aktualisiert. Entsprechende Untersuchungen wurden von der
Landesgewerbeanstalt Bayern durchgeführt. Ferner haben das
Bundesgesundheitsamt und das Umweltbundesamt einschlägige
Ermittlungen durchgeführt und veröffentlicht.
Die Cadmium-Bilanz weist für 1980 einen Verbrauch von
1946 Tonnen für das Bundesgebiet aus. Der Verbrauch zeigt
sinkende Tendenz. Die auf Herstellung und Verbrauch
entfallenden Emissionen verteilen sich mit 70 Tonnen auf den Abwasser-,
mit 8 Tonnen auf den Luft- und mit rd. 95 Tonnen auf den
Abfallbereich. Nach Schließung der Duisburger Kupferhütte im März
1983 ist die Cadmium-Belastung der Gewässer deutlich verringert
worden. Für 1984 kann von einer Reduzierung um ca. 50 t
ausgegangen werden. Inwieweit gleichzei tig die Belastung im
Abfallbereich zugenommen hat, kann derzeit noch nicht abschließend
beurteilt werden.
Für Quecksilber wurde für 1979 ein Inlandsverbrauch von
221 Tonnen ermittelt. Rd. 70 Tonnen Quecksilber wurden in
unterschiedlichen Formen zu Abfall. Eine Aktualisierung der
Quecksilberbilanz im Auftrag der Bundesregierung befindet sich
z. Z. in Arbeit.
Im Oktober 1983 haben der Bundesminister des Innern und ein
Bund/Länder-Arbeitskreis Umweltchemikalien einen
gemeinsamen Bericht über Maßnahmen zur Verringerung der
Cadmiumbelastung der Umwelt vorgelegt.
9. Es wird berichtet, daß genaue Angaben über die in
Galvanikbetrieben anfallenden Buntmetallschlämme bisher fehlen, daß die
Beseitigung der Schlämme meist in Sonderabfallbeseitigungsanlagen
erfolge (S.61).
— Liegen der Bundesregierung inzwischen genaue Angaben über
diese Buntmetalschlämme vor? Wenn ja, zu welchen
Ergebnissen haben die Untersuchungen geführt?
— Wo außer in Sonderabfallbeseitigungsanlagen werden die
Schlämme noch besei tigt?
Neuere Abschätzungen und Untersuchungen zeigen, daß in der
Bundesrepublik Deutschland jährlich zwischen 350 000 und
450 000 Tonnen Galvanikschlämme anfallen. Unsicherheiten bei
der Mengenbestimmung ergeben sich zwangsläufig als Folge des
unterschiedlichen bzw. schwankenden Wassergehalts der
Abfälle, der großen Anzahl und wechselnden Auslastung der
Betriebe und der sich weiterentwickelnden Technologien.
Galvanikschlämme, die als Abfall zu besei tigen sind, werden in
Sonderabfallbeseitigungsanlagen chemisch/physikalisch
behandelt bzw. abgelagert.
Durch fortschrittliche, von der Bundesregierung geförderte
Verfahren kann der Abfall von Schlämmen weiter verringert werden.
10. Deutlich begrenzte Möglichkeiten zur schadlosen Besei tigung von
Sonderabfällen (S. 62) und die Notwendigkeit der Verringerung
und der gesteigerten Verwertung von Sonderabfällen werden
hervorgehoben.
— Wodurch sind die Möglichkeiten der schadlosen Besei tigung
von Sonderabfällen begrenzt?
— Durch welche Maßnahmen hat sich der Anfall von Sondermüll
in den letzten zehn Jahren verringert? Wie sehen die absoluten
Zahlen des verringerten Sondermülls aus?
— Durch welche Maßnahmen konnte die gesteigerte Verwertung
vorangetrieben werden? Wie hoch ist die Verwertungsquote
heute gegenüber den letzten Jahren (ab 1970, bitte
Jahresangaben)?
Die Möglichkeiten für eine schadlose Besei tigung waren vor rd.
zehn Jahren insoweit begrenzt, als die Sonderabfallbeseitigung
noch im Aufbau begriffen war und die für eine ordnungsgemäße
Beseitigung notwendigen Anlagen teilweise noch geschaffen
bzw. verbessert werden mußten. Mittelfristige und langfristige
Probleme sind vor allem darin zu sehen, daß die Ausweisung von
neuen Standorten für Abfallbeseitigungsanlagen, insbesondere
Deponien, auf erhebliche Schwierigkeiten stößt.
Die Verwertung von Sonderabfällen hat in den letzten zehn
Jahren vor allem aufgrund der erhöhten Anforderungen an die
Sonderabfallbeseitigung und den damit verbundenen
Kostensteigerungen zugenommen. Unterstützt wurde diese Entwicklung durch
die gestiegenen Rohstoff- und Energiepreise, die insbesondere die
Verwertung heizwertreicher Abfälle begünstigt haben. Darüber
hinaus haben neue technische Entwicklungen die Möglichkeiten
der Aufarbeitung und Verwertung von Sonderabfällen verbessert.
Die Bundesregierung verweist in diesem Zusammenhang auf ihre
umfangreichen Förderungsmaßnahmen.
Pauschale Angaben über Verwertungsquoten liegen nicht vor.
Solche Angaben hätten auch keine Aussagekraft, da sie keine
Schlußfolgerungen über die Entlastung der Umwelt zulassen. In
diesem Zusammenhang ist u. a. auf die Vielzahl von
Sonderabfallarten und ihre sehr unterschiedlichen Gefährdungspotentiale
hinzuweisen.
Zu Einzelheiten der Sonderabfallverwertung hatte die
Bundesregierung ausführlich in ihrer Antwort auf die Große Anfrage
„Sonderabfälle" (Drucksache 10/474) Stellung genommen.
11. Nur ein Drittel der halogenierten Kohlenwasserstoffe soll für eine
Verwertung in Frage kommen (S. 64).
— Was geschieht mit den rest lichen zwei Drittel zur Zeit?
— Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung für die
nächsten zehn Jahre?
— Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den
Gebrauch von halogenierten Kohlenwasserstoffen in den
nächsten Jahren einzuschränken?
Halogenierte Kohlenwasserstoffe, die nicht verwertet werden,
werden in Spezialanlagen an Land — sofern sie einen niedrigen
Halogengehalt aufweisen — sowie auf Hoher See verbrannt. Dabei
handelt es sich insgesamt um eine jährliche Menge von rd.
120 000 bis 130 000 Tonnen. Davon entfallen auf den Bereich der
chemischen Industrie entwa 90 000 Tonnen.
Insgesamt wird heute etwa die Hälfte der anfallenden
halogenierten Kohlenwasserstoffe bereits verwertet.
Mittelfristig sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, die
Verwertungsrate über zum Teil bereits erprobte neue technische
Verfahren weiter zu steigern. Für die Verwertung bieten sich vor
allem die hochchlorierten und mittelchlorierten Rückstände an.
Dabei stellt sich besonders die Rückgewinnung von
Chlorwasserstoff bzw. Salzsäure über die thermischen Verfahren als günstig
dar.
Eine weitere Möglichkeit sieht die Bundesregierung da rin, einen
Teil der auf Hoher See verbrannten hochchlorierten Abfälle direkt
in Chlorierungsprozessen einzusetzen und damit der Verwertung
zuzuführen. Allerdings besteht noch eine beschränkte
Aufnahmefähigkeit des Marktes für die Verwertungsprodukte.
Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß halogenierte
Kohlenwasserstoffe in veschiedenen Anwendungsbereichen teilweise
oder ganz durch andere weniger umweltgefährdende Stoffe
substituiert werden können.
Beispiele hierfür sind bestimmte Extraktionsmittel oder Lösemittel
(z. B. Fettlöser oder Kaltreiniger) oder PCB-haltige
Transformatorenöle (s. Drucksache 10/950).
In der Oberflächenbehandlung und Metallentfettung, einem
Hauptanwendungsgebiet halogenierter Kohlenwasserstoffe,
bieten sich wässrige Verfahren als Ersatzlösungen an. Es muß jedoch
beachtet werden, daß sich auch Ersatzstoffe mit ihren
Rückständen negativ auf die Umwelt auswirken können.
12. Der größte Teil der Härtesalze (S. 64/65) soll in die
Untertagedeponie Herfa-Neurode kommen.
In welche Beseitigungsanlagen geht der Rest der Härtesalzabfälle?
Wie hat sich die Aufarbeitung von Härtesalzabfällen entwickelt?
Gibt es nach wie vor Erschwernisse aus Kostengründen?
Die in der Bundesrepublik Deutschland anfallenden verbrauchten
Härtesalze werden vollständig in der Untertagedeponie Herfa-
Neurode beseitigt. Es handelt sich um 6 000 bis 8 000 Tonnen pro
Jahr.
Der Verwertung dieser Abfälle stehen technisch/wirtschaftliche
Gründe entgegen.
Allerdings haben die hohen Beseitigungskosten dazu geführt, daß
für bestimmte Formen der Oberflächenbehandlung
regenerierbare Spezialsalze entwickelt wurden, bei deren Einsatz keine
oder nur wenige Abfälle entstehen. Diese abfallarmen Salze
machen bis zu 10 v. H. des Gesamtverbrauchs an Härtesalzen aus.
13. Es wird die Befürchtung geäußert, daß ein Großteil von
Laborchemikalien und Abfällen aus dem Gebrauch von Pestiziden noch
nicht der nötigen Besei tigung als Sonderabfall zugeführt werde
(S. 65).
Treffen diese Befürchtungen heute immer noch zu? Wenn ja,
welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen,
um diesen Mißstand zu beheben?
Die Beseitigung von Laborabfällen und Abfällen aus dem
Gebrauch von Pestiziden hat sich in den letzten Jahren deutlich
verbessert. Dennoch ist die Situa tion insgesamt noch nicht als
befriedigend anzusehen. Probleme gibt es in Anbetracht der
zahlreichen Anfallstellen nach wie vor bei der Organisa tion und
Durchführung der Erfassung. Diese Aufgabe fällt in die
Vollzugszuständigkeit der Länder.
Laborabfälle und Abfälle aus der Anwendung von Pestiziden
werden in zunehmendem Maße im Rahmen von Sammelaktionen
für sog. Sonderabfallkleinmengen erfaßt. Solche Aktionen
schliefen insbesondere auch kleinere Gewerbebetriebe oder
landwirtschaftliche Unternehmen ein. Der Bundesregierung sind bereits
mehr als 100 Vorhaben dieser Art aus dem Länderbereich
bekannt. Die Bundesregierung selbst fördert Modellvorhaben mit
dem Ziel, die Erfassung von Abfällen dieser Art zu verbessern.
Diesen Problemen nehmen sich auch in steigendem Umfang p ri
-vate und öffentliche Entsorgungsbetriebe an.
Eine vorrangige Aufgabe sieht die Bundesregierung da rin, die
Information und Aufklärung der Beteiligten (Abfallerzeuger und
Abfallbeseitiger) weiter zu verbessern. Maßnahmen, wie sie die
Länderarbeitsgemeinschaft Abfall bereits 1977 mit der
Herausgabe eines speziellen Merkblattes für die Besei tigung von
Pflanzenbehandlungsmitteln begonnen hat, sind weiter auszubauen.
Was die rechtliche Situation angeht, bereitet die Bundesregierung
z. Z. den Gesetzentwurf für eine 4. Änderung des
Abfallbeseitigungsgesetzes vor. Im Rahmen dieser Änderung ist eine
Ermächtigungsregelung vorgesehen, nach der Hersteller und Vertreiber
bestimmter schadstoffhaltiger Produkte verpflichtet werden
können, solche Produkte nach Gebrauch zurückzunehmen.
Entsprechende Regelungen sind ggf. auch für Laborabfälle bzw. Reste
von Pestiziden zu prüfen.
14. Schlamm aus Raffinerien und Petrochemie (S. 75/76)
Sind die Bemühungen um die geordnete Besei tigung dieser
Schlämme durch die Sonderabfallbeseitigungsplanung
ausreichend unterstützt worden?
Werden Aufbereitungsverfahren bereits eingesetzt? Wenn ja, wie
hoch ist die Aufbereitungsquote?
Schlämme aus Raffinerien und der Petrochemie werden, soweit
sie nicht verwertet oder bet riebsintern beseitigt werden,
speziellen Sonderabfallbeseitigungsanlagen zugeführt. Die notwendigen
Anlagen sind im Rahmen der Sonderabfallbeseitigungsplanung
ausreichend berücksichtigt.
Aufbereitungsverfahren werden eingesetzt. Genaue Verwer
-
tungsquoten sind nicht bekannt. Die Verwertung ist meist
integrierter Bestandteil von Produktionsvorgängen und insofern
schwierig als gesonderter Vorgang abzugrenzen. Schätzungen
gehen dahin, daß fast 20 000 Tonnen produktionsspezifische
Schlämme (ohne Schlämme aus der Abwasserreinigung) pro Jahr
aufgearbeitet oder aufgrund des Heizwertes für energetische
Zwecke genutzt werden.
15. Auf Seite 76 wird darauf hingewiesen, daß die vorhandenen
Möglichkeiten zur schadlosen Besei tigung von Schlämmen aus der
Herstellung und Verarbeitung von Lacken unzureichend ist.
— Wird diese Einschätzung immer noch geteilt?
Wenn ja, wo liegen die Engpässe?
— In welchen Anlagen werden die Schlämme heute besei tigt bzw.
behandelt?
— Hat sich die Verwertungssituation gegenüber 1975 verbessert?
Die vorhandenen Möglichkeiten zur schadlosen Beseitigung von
Lackschlämmen sind ausreichend. Der größte Teil wird in
Sonderabfalldeponien abgelagert, der Rest in Spezialanlagen verbrannt.
Die jährliche Menge beträgt etwa 200 000 Tonnen.
Die technische und wirtschaft liche Entwicklung hat sich seit 1975
mehr auf die Anwendung abfallarmer Lackierverfahren als auf die
Verwertung konzentriert. In diesem Zusammenhang ist u. a. auf
die Einführung der Polverlackierung und auf Verbesserungen zur
Aufarbeitung und Verwertung von Lackschlämmen sowie den
Einsatz wässriger Verfahren hinzuweisen. Diese Entwicklung ist
auch insofern von Vorteil, als dadurch auch Emissionen an
Lösemitteln reduziert werden.
Was die Verwertung angeht, fördert die Bundesregierung z. Z.
neue technische Verfahren zum innerbetrieblichen Lackrecycling
und zur energetischen Nutzung von Lackschlämmen (Pyrolyse
-prozeß).]