Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
10. Wahlperiode
Drucksache 10/2113
15. 10. 84
Sachgebiet 93
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Drabiniok und der Fraktion DIE GRÜNEN
— Drucksache 10/1815 —
Streckenstillegungen und Angebotseinschränkungen bei der Deutschen
Bundesbahn
Der Bundesminister für Verkehr – E 15/32.30.05/95 Vm 84 (1) – hat
mit Schreiben vorn 12. Oktober 1984 im Namen der
Bundesregierung die Kleine Anfrage im Benehmen mit der Deutschen
Bundesbahn (DB) wie folgt beantwortet:
Vorbemerkungen
Im Bundesgebiet gibt es zum Gebietsstand 1. Juli 1984
— 8 505 Gemeinden
237 Landkreise 328 Kreise
91 kreisfreie Städte
Auf diesen Gebietsstand beziehen sich alle nachfolgenden
Angaben über Kreis-, Gemeinde- und Einwohnerzahlen, die auf dem
verfügbaren Fortschreibungsstand vom 1. Januar 1983 angegeben
werden.
Die Planungsbehörden der Länder haben bei der Ausweisung von
Zentren gelegentlich mehrere Gemeinden zu einem „Doppel-"
oder „Mehrfach-Zentrum" ernannt. Diese Zentren gelten
ebenfalls als eine Gebietseinheit.
Die gesetzlichen Bestimmungen geben vor, daß für die
Umstellung des Reisezugbetriebes auf Busbedienung und für die
Einstellung des Güterzugbetriebes (Gesamtbetriebes) einer Strecke
jeweils selbständige Verfahren durchzuführen sind. Dadurch
treten Mehrfachnennungen auf. Eine Addition der jeweils auf den
Reisezugbetrieb und den Güterzugbetrieb bezogenen
Zahlenangaben würde insofern falsche, überhöhte Werte ergeben.
Die Angaben zu den Fragen 1 bis 11 basieren auf dem
Ermittlungsstand August 1984.
1. Für welche Bundesbahnstrecken hat die Deutsche Bundesbahn das
Verfahren zur dauernden Einstellung
a) des Reisezugbetriebes,
b) des Güterzugbetriebes
eingeleitet?
2. Welche der Strecken
a) zu Frage 1 a),
b) zu Frage 1 b)
liegen entweder ganz oder teilweise innerhalb des
Zonenrandgebietes?
Die Angaben zu den Fragen 1, 2 und 5 sind der besseren
Übersicht halber tabellenhaft in Anlage 1 für Strecken des
Reisezugbetriebes und in Anlage 2 für Strecken des Güterzugbetriebes
aufgeführt.
3. Welche Gesamtlänge haben die Strecken
a) zu Frage 1 a),
b) zu Frage 1 b)?
a) 1 617 km,
b) 743 km.
4. Welche Gesamtlänge haben die Strecken
a) zu Frage 2 a),
b) zu Frage 2 b)?
a) 541 km, •
b) 252 km.
5. Für welche der Maßnahmen gemäß Frage 1 ist
a) das Verfahren nach § 44 des Bundesbahngesetzes bereits
abgeschlossen und mit welchem Ergebnis,
b) die Beschlußfassung im Verwaltungsrat der Deutschen
Bundesbahn nach § 12 Abs. 1 Nr. 10 des Bundesbahngesetzes bereits
erfolgt und mit welchem Ergebnis,
c) eine Genehmigung des Bundesministers für Verkehr gemäß
§ 14 Abs. 3 des Bundesbahngesetzes bereits erfolgt und mit
welchem Ergebnis,
d) die Realisierung bereits zum Fahrplanwechsel am 30.
September 1984 vorgesehen?
Siehe Antwort zu den Fragen 1 und 2.
6. Auf welchen Bundesbahnstrecken soll das Reisezugangebot
(Anzahl der Züge) zum Fahrplanwechsel am 30. September 1984
a) an Samstagen eingestellt,
b) an Sonntagen eingestellt,
c) an Samstagen und Sonntagen eingestellt,
d) an Werktagen außer samstags vermindert werden?
a) bis c) Auf keiner Bundesbahnstrecke,
d) auf der Strecke Bad Schwalbach-Kettenbach (zwei Züge).
7. Welche der Bundesbahnstrecken
a) gemäß Frage 6 a),
b) gemäß Frage 6 b),
c) gemäß Frage 6 c),
d) gemäß Frage 6 d)
liegen entweder ganz oder teilweise innerhalb des
Zonenrandgebietes?
a) bis d) keine
8. Wieviel Reisezüge werden voraussichtlich insgesamt
a) werktags außer samstags,
b) samstags,
c) sonntags
auf dem gesamten Bundesbahnnetz zum Fahrplanwechsel am
30. September 1984 entfallen?
a) 48 Reisezüge,
b) 17 Reisezüge,
c) 9 Reisezüge.
9. Wie viele der Reisezüge
a). gemäß Frage 8 a),
b) gemäß Frage 8 b),
c) gemäß Frage 8 c)
fahren auf Bundesbahnstrecken, die entweder ganz oder teilweise
innerhalb des Zonenrandgebietes liegen?
a) 26 Reisezüge,
b) 10 Reisezüge,
c) kein Reisezug.
10. Wieviel Bahnhöfe und Haltepunkte der Deutschen Bundesbahn
sollen zum Fahrplanwechsel am 30. September 1984
a) durch die dauernde Einstellung des Reisezugbetriebes einer
Bundesbahnstrecke,
b) durch die dauernde Einstellung des Gesamtbetriebes einer
Bundesbahnstrecke,
c) durch die Schließung von Bahnhöfen und Haltepunkten nicht
mehr
a) im Reisezugbetrieb,
b) im Güterzugbetrieb
bedient werden?
a) Durch die Umstellung des Reisezugbetriebes einer DB-Strecke
auf Busbedienung werden 29 Bahnhöfe/Haltepunkte im
Reisezugbetrieb,
b) durch die Einstellung des Gesamtbetriebes einer DB-Strecke
6 Bahnhöfe im Güterzugbetrieb und
c) durch die Schließung von Bahnhöfen und Haltepunkten
— im Reisezugbetrieb 1 Bahnhof/Haltepunkt,
— im Güterzugbetrieb 10 Bahnhöfe
zum Fahrplanwechsel am 30. September 1984 nicht mehr bedient.
11. Wie viele der Bahnhöfe und Haltepunkte
a) Frage 10 a),
b) gemäß Frage 10 b),
c) gemäß Frage 10 c)
liegen innerhalb des Zonenrandgebietes?
a) 13 Bahnhöfe/Haltepunkte,
b) 1 Bahnhof,
c) im Reisezugbetrieb: kein Bahnhof/Haltepunkt,
im Güterzugbetrieb: 5 Bahnhöfe.
12. Wie hoch ist die Zahl der Kreise, die durch
Angebotseinschränkungen und Streckenstillegungen zum Fahrplanwechsel am
30. September 1984 ihren Anschluß an das Schienennetz der
Deutschen Bundesbahn
a) für den Reisezugbetrieb,
b) für den Güterzugbetrieb
verlieren werden?
13. Wie hoch ist der Anteil der Kreise, die ganz oder teilweise
innerhalb des Zonenrandgebietes liegen, an den Kreisen
a) gemäß Frage 12 a),
b) gemäß Frage 12 b)?
Kein Kreis verliert durch Angebotseinschränkungen und
Streckenstillegungen zum Fahrplanwechsel am 30. September
1984 seinen Anschluß für den Reisezug- oder für den Güterzug
-
betrieb an das Schienennetz der DB.
14. Wie hoch ist die Zahl der Gemeinden, die durch
Angebotseinschränkungen und Streckenstillegungen zum Fahrplanwechsel am
30. September 1984 ihren Anschluß an das Schienennetz der
Deutschen Bundesbahn
a) für den Reisezugbetrieb,
b) für den Güterzugbetrieb
verlieren werden?
a) 18 Gemeinden,
b) 3 Gemeinden.
15. Wie hoch ist der Anteil der Gemeinden, die ganz oder teilweise
innerhalb des Zonenrandgebietes liegen, an den Gemeinden
a) gemäß Frage 14 a),
b) gemäß Frage 14 b)?
a) 8 Gemeinden,
b) 2 Gemeinden.
16. Welche Kréise h aben bereits heute keinen Anschluß an das
Schienennetz der Deutschen Bundesbahn
a) für den Reisezugbetrieb,
b) für dèn Güterzugbetrieb?
17. Welche der Kreise
a) gemäß Frage 16 a),
b) gemäß Frage 16 b)
liegen entweder ganz oder teilweise innerhalb des
Zonenrandgebietes?
18. Wie hoch ist die Gesamtzahl der-Einwohner aller Kreise, die
a) gemäß Frage 16 a),
b) gemäß Frage 16 b),
c) gemäß Frage 17 a),
d) gemäß Frage 17 b)
betroffen sind
Kein Kreis. (Damit entfällt die Beantwortung der Fragen 17 und
18).
19. Wieviel Gemeinden haben bereits heute keinen Anschluß an das
Schienennetz der Deutschen Bundesbahn
a) für den Reisezugbetrieb,
b) für den Güterzugbetrieb?
a) rd. 5 900 Gemeinden,
In diesen Gemeinden wohnen aller
-
dings nur 19 % [zu a) ] bzw. 15 % [zu
b) rd. 5600 Gemeinden. b)] der Einwohner aller Gemeinden
(vgl. Antwort zu Frage 21).
20. Wie viele der Gemeinden
a) gemäß Frage 19 a),
b) gemäß Frage 19 b)
liegen entweder ganz oder teilweise innerhalb des Zonenrand-
' gebietes? ;
a) rd. 1200 Gemeinden,
b) rd. 1 100 Gemeinden.
21. Wie hoch ist die Gesamtzahl der Einwohner aller Gemeinden, die
a) gemäß Frage 19 a),
b) gemäß Frage 19 b),
c) gemäß Frage 20 a),
d) gemäß Frage 20 b)
betroffen sind und nicht im Gebiet der entsprechenden Kreise
gemäß-Fragen 16 a), 16b), 17 a) und 17 b) liegen?
a) rd. 11,5 Mio. Einwohner,
b) rd. 9,0 Mio. Einwohner,
c) rd. 2,1 Mio. Einwohner,
d) rd. 1,7 Mio. Einwohner.
22. Wie hoch ist die Gesamtzahl der Einwohner aller Kreise, die
a) gemäß Frage 12 a),
b) gemäß Frage 12 b),
c) gemäß Frage 13 a),
d) gemäß Frage 13 b)
betroffen sind?
Entfällt (s. Antwort zu den Fragen 12 und 13).
23. Wie hoch ist die Gesamtzahl der Einwohner a ller Gemeinden, die
a) gemäß Frage 14 a),
b) gemäß Frage 14 b),
c) gemäß Frage 15 a),
d) gemäß Frage 15 b)
betroffen sind und nicht im Gebiet der entsprechenden Kreise
gemäß Fragen 12 a), 12 b), 13 a) und 13 b) liegen?
a) rd. 83 Tausend Einwohner,
b) rd. 16 Tausend Einwohner,
c) rd. 15 Tausend Einwohner,
d) rd. 4 Tausend Einwohner.
24. Welche der Gemeinden
a) gemäß Frage 14 a),
b) gemäß Frage 14 b)
haben die raumordnerische Funktion „Mittelzentrum"?
a) Die Gemeinde Herzogenaurach,
b) keine Gemeinde.
25 I. Welche der Gemeinden
a) gemäß Frage 24 a),
b) gemäß Frage 24 b)
liegen ganz oder teilweise innerhalb des Zonenrandgebietes?
Keine.
25 II. Wie hoch ist die Zahl der Kreise, die durch die Erteilung der
Genehmigung für die dauernde Einstellung des Be triebes einer
Bundesbahnstrecke durch den Bundesminister für Verkehr
a) in der Zeit vom 1. Januar 1960 bis 3. Oktober 1982,
b) seit dem 4. Oktober 1982
ihren Anschluß an das Schienennetz der Deutschen Bundesbahn
a) im Reisezugbetrieb,
b) im Güterzugbetrieb
verloren?
26. Wie hoch ist der Anteil der Kreise, die ganz oder teilweise
innerhalb des Zonenrandgebietes liegen, an den Kreisen, gemäß Fragen
25 a) und 25 b)?
27. Wie hoch ist die Gesamtzahl der Einwohner a ller Kreise, die
a) gemäß Frage 25 a),
b) gemäß Frage 25 b),
c) gemäß Frage 26
jeweils betroffen waren?
Kein Kreis. (Damit entfällt die Beantwortung der Fragen 26 und
27).
28. Kann die Bundesregierung bestätigen, daß
a) die Nahverkehrszüge 5865, 5887, 5864, 5868 und 5854
zwischen Lauda und Osterburken,
b) die Nahverkehrszüge 5524, 5528, 5543, 5561, 5564, 5571, 7580,
3463 und 3501 zwischen Ellwangen und Crailsheim,
c) die Nahverkehrszüge 5506 und 5527 zwischen Jagstzell und
Crailsheim spätestens zum Fahrplanwechsel Sommer 1985
durch Omnibusse ersetzt werden?
29. Wieviel Bahnbusse müssen jeweils eingesetzt werden, damit allen
Reisenden, die bisher mit den Nahverkehrszügen 5865, 5887, 5864,
5868, 5854, 5506, 5527, 5528, 5564 und 7580 fahren, ein Sitzplatz
angeboten werden kann, falls alle Reisenden auf allen Teilstrecken
nach einer evtl. „Verkraftung" auf den Bahnbus umsteigen?
Die Einzelplanungen der DB für den Jahresfahrplan 1985/86
werden erst zum Jahreswechsel 1984/85 abgeschlossen.
Entscheidungen trifft die DB im Anschluß. Derzeit ist noch keine Aussage
möglich.
Anlage 1
Verzeichnis der Strecken/Teilstrecken, für die Verfahren nach dem Bundesbahngesetz
zur Umstellung des Schienenpersonenverkehrs auf Busbedienung eingeleitet sind
Strecke/Teilstrecke Strecken, die ganz Stand der Verfahren nach dem BbG Realisierung
oder teilweise zum 30. September 1984 - -
im Zonenrand- Stellungnahme Beschluß- Entscheidung
gebiet liegen des Landes fassung im des BMV
(§ 44 BbG) Verwaltungs- (§ 14 BbG)
rat der DB
(§ 12 BbG)
Zu Frage 1 a) Zu Frage 2 a) Zu Frage 5 a) Zu Frage 5 b) Zu Frage 5 c) Zu Frage 5 d)
Freudenstadt-Hochdorf
Holenbrunn-Selb Stadt x Ablehnung Zustimmung Für 2 Jahre
auferlegt
Nördlingen-Gunzenhausen Ablehnung Zustimmung genehmigt
Gessertshausen-Turkheim
(Bay) Bf
Nördlingen-Dombühl Ablehnung Zustimmung
Zwiesel-Bayerisch
Eisenstein x Ablehnung Zustimmung
Zwiesel-Bodenmais x
Miltach-Steinburg x Ablehnung Zustimmung genehmigt ja
Prien-Aschau
Penzburg-Kochel
Cham (Oberpf.)-Kötzting x Ablehnung
Zwiesel-Grafenau x
Forchheim-Höchstadt
(Aisch) Ablehnung Zustimmung genehmigt ja
Erlangen-Bruck-
Herzogenaurach Ablehnung Zustimmung genehmigt ja
Bamberg-Scheßlitz x Ablehnung Zustimmung
Wiesau-Waldsassen x
Schweinfurt-Gerolzhofen x
Breitengüßbach-
Maroldsweisach x
Bayreuth-Warmensteinach x
Nürnberg-Stein-
Großhabersdorf
Wasserburg (Inn) Bf-Mühldorf
(Obb)
Dillenburg-Ewersbach Bedenken Zustimmung genehmigt
Usingen-Albshausen Ablehnung Zustimmung genehmigt
Volkmarsen-Frankenberg Ablehnung Zustimmung
Kassel-Eschwege x Ablehnung Zustimmung
Bad Schwalbach-Diez Ablehnung
Dillenburg-Wallau (Lahn)
Randen-Bassum
Einbeck-Einbeck Mitte x bedingte Zustimmung genehmigt ja
Zustimmung
Demeburg-Seesen x zurückgestellt
Soltau (Han)-Buchholz .
Großdüngen-Bodenburg x
Harle-Jever Ablehnung Zustimmung genehmigt
Coesfeld-Rheine Ablehnung Zustimmung genehmigt ja
Brügge-Marienheide Ablehnung Zustimmung
Herne-Recklinghausen
Witten Hbf-Hagen Vorhalle
Remscheid-Lennep-
Marienheide Ablehnung Zustimmung
Marienheide-
Gummersbach Ablehnung Zustimmung
Stolberg-Herzogenrath Zustimmung Zustimmung
Rheydt-Odenkirchen-
Mönchengladbach Zustimmung Zustimmung genehmigt
noch Anlage 1
Strecke/Teilstrecke Strecken, die ganz Stand der Verfahren nach dem BbG Realisierung
oder teilweise zum 30. September 1984
im Zonenrand- Stellungnahme Beschluß- Entscheidung
gebiet liegen des Landes fassung im des BMV
(§ 44 BbG) Verwaltungs- (§ 14 BbG)
rat der DB
(§ 12 BbG)
Zu Frage 1 a) . Zu Frage 2 a) Zu Frage 5 a) Zu Frage 5 b) Zu Frage 5 c) Zu Frage 5 d)
Lethmathe—Menden
(Sauerland)
Xanten—Kleve
Bodenheim—Alzey Ablehnung Zustimmung genehmigt
Trier—Pluwig Ablehnung Zustimmung
Altenglan—Staudernheim Ablehnung Zustimmung genehmigt
Kreuzberg—Adenau Ablehnung Zustimmung
Wengerohr—Bernkastel-
Kues Ablehnung Zustimmung genehmigt
Lebach—Völklingen
Wilster—Brunsbüttel Ablehnung Zustimmung genehmigt
Neumünster—Bad Oldesloe x Ablehnung Zustimmung genehmigt 1 ) ja
Neumünster—Heide x Ablehnung Zustimmung
Neumünster—Ascheberg x Ablehnung Zustimmung
Wt-Elberfeld-
Wt-Cronenberg
Seesen—Herzberg x
Eppingen—Steinsfurt
Götzenhof—Hilders x
Wt-Vohwinkel-
Wt-Varresbeck
Mettmann-
Wt-Wichlinghausen
Kaarst—Neuss
Lauffen—Leonbrunn
Delmenhorst Hesepe
1) Teilabschnitt Neumünster—Bad Segeberg
Anlage 2
Verzeichnis der Strecken/Teilstrecken, für die Verfahren nach dem Bundesbahngesetz
zur Einstellung des Güterzugbetriebes (Gesamtbetriebes) eingeleitet sind
Strecke/Teilstrecke Strecken, die ganz Stand der Verfahren nach dem BbG Realisierung
oder teilweise zum 30. September 1984
im Zonenrand- Stellungnahme Beschluß- Entscheidung
gebiet liegen des Landes fassung im des BMV
(§ 44 BbG) Verwaltungs- (§ 14 BbG)
rat der DB
(§ 12 BbG)
Zu Frage 1 b) Zu Frage 2 b) Zu Frage 5 a) Zu Frage 5 b) Zu Frage 5 c) Zu Frage 5 d)
Blaufelden–Langenburg
Laupheim–Schwendi bedingte Zustimmung genehmigt
Zustimmung
Freudenstadt-Hochdorf
Heilbronn Süd–Heilbronn-
Sontheim
Amberg–Schmidmühlen Ablehnung Zustimmung genehmigt
Anst.Stulln–Lind x Ablehnung Zustimmung
Wassertrüdingen-
Gunzenhausen Ablehnung Zustimmung
Regensburg-Wutzlhofen-
Falkenstein x Ablehnung Zustimmung
Neusorg–Fichtelberg x Ablehnung Zustimmung genehmigt ja; Abschnitt
Brand–Fichtelberg
Prien–Aschau
Penzberg–Kochel
Ebern–Maroldsweisach x
Weidenberg-
Warmensteinach x
Bodenwöhr Nord–
Neuburg v. W. x
Leichendorf-
Großhabersdorf
Zwiesel–Bayrisch
Eisenstein x
Neustadt (Aisch)-
Demantsfürth-Ühlfeld
Soyen–Wald Kraiburg
Goldmühl–Bischofsgrün x
Korbach–Frankenberg
(Eder) Ablehnung Zustimmung
Niederaula—Neukirchen x Ablehnung Zustimmung genehmigt
Teilstrecke
Niederaula–
Oberaula
Schweinsberg–Kirchhaim
(Bz. Ksl.)
Bad Schwalbach–
Kettenbach Ablehnung
Dillenburg-
Niedereisenhausen
Heimboldshausen-
Philippsthal x
Wietzenbruch–Wietze-
Steinförde Zustimmung Zustimmung genehmigt
Marxen–Lüneburg x
Salzgitter Bad–Börßum x
Aerzen–Klein Berkel bedingte
Zustimmung
Abzw Oldenburg-
Hemmelsberg–Oldenburg
Rbf Zustimmung Zustimmung
Cordingen–Visselhövede Zustimmung Zustimmung genehmigt
Beddingen–Salzgitter-
Drütte x Zustimmung
'Deutscher Bundestag —10. Wahlperiode Drucksache 10/2113
noch Anlage 2
Strecke/Teilstrecke Strecken, die ganz Stand der Verfahren nach dem BbG Realisierung
oder teilweise zum 30. September 1984
im Zonenrand- Stellungnahme Beschluß- Entscheidung
gebiet liegen des Landes fassung im des BMV
(§ 44 BbG) Verwaltungs- (§ 14 BbG)
rat der DB
(§ 12 BbG)
Zu Frage 1 b) Zu Frage 2 b) Zu Frage 5 a) Zu Frage 5 b) Zu Frage 5 c) Zu Frage 5 d)
Sulingen-Schwaförden
Neindorf-Schandelah x Zustimmung
Domum-Esens
Mariagrube-Aldenhoven Ablehnung Zustimmung genehmigt
Olpe-Freudenberg
Hattingen-Schee Zustimmung Zustimmung genehmigt ja
Wipperfürth-Marienheide Ablehnung Zustimmung
Marienheide-
Gummersbach Ablehnung Zustimmung
Waldniel-Brüggen Zustimmung Zustimmung genehmigt ja
Abzw Noltehof-Blomberg Zustimmung Zustimmung genehmigt
Ochtrup-Langenhorst Zustimmung Zustimmung genehmigt ja
Herbede-Wengem Ost Zustimmung Zustimmung genehmigt
Schiefbahn-Neersen bedingte
Zustimmung
Rheydt-Mühlfort- -
Rheydt-Geneicken Zustimmung Zustimmung genehmigt
Xanten-Kleve
Domap-Hahnenfurth-
Wt-Varresbeck
Wt-Heubruch-
Wt-Wichlinghausen
Witten Ost-Witten-Annen
Süd
Abzw Mühlenberg-
Abzw Borgschenhof
Bitburg-Irrel Ablehnung Zustimmung Zustimmung
Selzen-Hahnheim- Ablehnung Zustimmung Zustimmung
Bodenheim
Hönningen-Adenau Ablehnung Zustimmung
Tholey-Oberthal Ablehnung Zustimmung genehmigt
Etzenhofen-Völklingen
Pönitz-Ahrensbök x
Lütjenbrode Ost-
Heiligenhafen x bedingte Zustimmung genehmigt
Zustimmung
Anst Condea-
Brunsbüttel Nord
Kempten (Anst Möldner)-
Isny Ablehnung
Hauenhorst-Rheine Pbf]