Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
10. Wahlperiode
Drucksache 10/2385
15.11.84
Sachgebiet 223
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Büchner (Speyer), Catenhusen, Duve,
Herterich, Schlaga, Stobbe, Toetemeyer, Verheugen, Würtz, Wolfram
(Recklinghausen) und der Fraktion der SPD
- Drucksache 10/1942 -
Situation. der Auslandslehrer
Der Bundesminister des Auswärtigen — 011 — 300.14 — hat mit
Schreiben vom 14. November 1984 die Kleine Anfrage namens
der Bundesregierung wie folgt beantwortet:
Vorbemerkung
1. Die Bundesregierung tritt der in der Vorbemerkung zur
Anfrage enthaltenen Ansicht entgegen, Anspruch der
Regierungserklärung vom 4. Mai 1983 und
Auslandsschulwirklichkeit klafften weit auseinander: Die Regierungserklärung
schließt an das von allen Bundestagsfraktionen getragene
Programm des Rahmenplans für die auswärtige Kulturpolitik im
Schulwesen vom 14. September 1978 (Drucksache 8/2103) an.
Ihre Umsetzung ist im Gange. Das Auswärtige Amt
beabsichtigt, im nächsten Jahr einen Bericht zum Ausbau des
Auslandsschulwesens vorzulegen, der den Rahmenplan unter
Berücksichtigung der zwischenzeitlichen Erfahrungen fortschreiben
wird.
2. Die deutschen Auslandsschulen, um die es in der
Regierungserklärung und im Rahmenplan geht, sind keine Anstalten der
Bundesrepublik Deutschland oder eines Bundeslandes,
sondern private Schulen, die den Rechtsnormen des jeweiligen
Sitzstaates unterliegen. Ihre Träger sind überwiegend
Schulvereine; Mitglieder sind im betreffenden Sitzstaat lebende
deutsche Staatsangehörige sowie deutschstämmige und
andere sich mit der deutschen Kultur verbunden fühlende
Bürger des jeweiligen Staates. Die Bundesregierung hat ihnen
gegenüber daher kein Weisungsrecht. Ihre Förderung durch
den Bund beruht auf freiwilliger Übereinkunft beider Seiten.
Die innerdeutsche Anerkennung ihrer Abschlüsse ist Sache der
Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder. Nur 53
Schulen sind in dieser Weise von der KMK als „deutsche
Auslandsschulen" anerkannt.
3. Die nachfolgenden Angaben beziehen sich auf 219 vom
Auswärtigen Amt geförderte Schulen.
Davon werden
a) 113 personell und finanziell,
b) 106 finanziell durch Schul- oder Sprachbeihilfe
gefördert.
Nicht berücksichtigt sind
— 80 Sonnabendschulen und 26 sonstige Einrichtungen, in
denen 1984 mit insgesamt 1,06 Mio. DM 920 Sprachkurse
gefördert werden,
— 9 Europäische Schulen, die außer von der Bundesregierung
auch von den Regierungen der anderen EG-Staaten
gefördert werden,
— 15 Firmenschulen, die nach besonderen Richtlinien
Zuschüsse erhalten.
4. Einige der nachfolgenden statistischen Aussagen sind im
Hinblick auf die weltweite Natur der Erhebungen in ihrer
Aussagekraft begrenzt, da
a) die Vielfalt der Schulsysteme in den Sitzländern und der
Formen der Auslandsschulen eine alle Einzelwirklichkeiten
treffende Aussage nicht zuläßt;
b) die durch EDV-Verfahren vorgegebenen
Erfassungsmöglichkeiten nicht alle erwünschten Einzelerhebungen
zulassen;
c) ein unmittelbares Weisungsverhältnis des Auswärtigen
Amts zu den befragten Schulträgern nicht besteht.
In einigen Fällen können daher nur repräsentative Zahlen oder
ausgewählte Beispiele genannt werden.
A. Allgemeine Situation
1. Wie haben sich von 1967 bis 1983 im Einzelplan 05 die Ausgaben in
Kapitel 05 04 (Pflege kultureller Beziehungen zum Ausland) im
Vergleich zu den Gesamtausgaben entwickelt?
Die IstAusgaben für die Pflege kultureller Beziehungen zum
Ausland haben sich im Vergleich zu den Gesamtausgaben des
Auswärtigen Amts und des Bundeshaushalts wie folgt entwickelt:
Jahr Epl. 05 Kap. 05 04 Gesamthaushalt
(Angaben in Mio. DM)
1967 673,8 221,1 74 642
1968 717,8 234,3 75 765
1969 749,3 281,7 82 256
1970 853,5 304,5 87 982
1971 968,8 316,6 98 472
1972 956,6 343,6 111 086
1973 1 027,6 368,7 122 557
1974 1 173,9 409,9 134 035
1975 1 266,9 460,5 156 894
1976 1 362,7 485,2 162 514
1977 1 430,2 494,1 171 952
1978 1 573,7 567,7 189 509
1979 1 697,3 596,8 203 358
1980 1 990,6 655,0 215 710
1981 2 183,9 711,4 232 995
1982 2 359,1 736,6 244 646
1983 2 287,9 732,5 246 748
Der Anteil der Ausgaben des Kapitels 05 04 an den Ausgaben des
Einzelplans 05 beträgt etwa ein Drittel. Die Ausgaben des Kapitels
05 04 sind von 1967 bis 1983 um 231,3 %, die Ausgaben des
Einzelplans 05 um 239,6 % und die Gesamtausgaben des Bundes
um 230,6 % gestiegen.
Folgende Daten zeigen die Entwicklung der Ausgaben für den
Schulfonds (Titelgruppe 02) und für die Schulbauten
(Titelgruppe 03) sowie den Anteil der Schulausgaben an den
Kulturausgaben des Auswärtigen Amts von 1967 bis 1983:
Jahr Schulfonds Schulbauten
Anteil der
Schulausgaben
in
(Angaben in Mio. DM)
1967 78,1 - 1) 35,32
1968 74,9 9,7 36,11
1969 87,4 32,8 42,66
1970 100,1 26,6 41,08
1971 106,9 18,8 38,90
1972 116,7 22,4 39,44
1973 127,1 17,9 38,40
1974 143,7 16,0 38,15
1975 158,5 18,3 38,25
1976 177,8 17,2 40,19
1977 183,8 14,8 39,62
1978 194,1 31,5 40,64
1979 211,2 16,8 37,60
1980 237,8 22,1 39,68
1981 262,5 23,5 40,20
1982 275,7 15,0 40,03
1983 271,1 16,2 39,22
1 ) Für 1967 und weiter zurückliegende Jahre nicht feststellbar.
2. Wie haben sich von 1967 bis 1983 in Kapitel 05 04 die
Personalausgaben für vermittelte deutsche Lehrkräfte ins Ausland
entwickelt, insbesondere
a) der Auslandszuschlag,
b) der Kaufkraftausgleich,
c) die Umzugs- und Reisekosten
im Verhältnis zu den Zuschüssen zu den Bet riebskosten deutscher
Schulen im Ausland?
Folgende Tabelle zeigt die Entwicklung:
Jahr
a) + b)
Gesamtbezüge
einschließlich
Auslandszuschlag
und Kaufkraft
-
ausgleich 1)
c)
Umzugs- und
Reisekosten
Zuschüsse zu den
Betriebskosten
(Tit. 686 53)
(Angaben in Mio. DM)
1967 38,7 3,4 - 2)
1968 43,3 5,0 -
1969 53,3 5,6 -
1970 60,4 6,6 -
1971 65,9 7,9 -
1972 71,7 10,0 32,6
1973 78,6 10,8 30,7
1974 94,0 11,8 36,0
1975 97,2 12,4 43,3
1976 116,8 12,7 34,8
1977 122,6 12,2 33,8
1978 121,8 13,5 34,9
1979 128,6 13,9 41,3
1980 145,0 17,2 44,9
1981 166,9 17,8 47,5
1982 171,5 16,3 56,0
1983 166,5 15,5 56,9
1) Da nur aus einem Titel gezahlt wird, wirft EDV-Programm nur Gesamtbeträge
aus.
2) Das Kapitel 05 04 wurde erst 1978 eingerichtet. Bis dahin war der
Kulturhaushalt in drei Titeln des Kapitels 05 02 veranschlagt, die in Positionen aufgeteilt
waren. Die Ansätze bei den Positionen, die dem ab 1978 existierenden
Titel 686 53 entsprachen, sind für die Zeit vor 1972 nicht mehr festzustellen.
3. Wie haben sich von 1967 bis 1983 die Personalkosten pro
entsandtem Lehrer, Personalkosten pro Ortslehrkraft, Aufwendungen pro
deutschem Schüler und Aufwendungen pro fremdsprachigem
Schüler relativ entwickelt?
Die relative Entwicklung der drei Faktoren stellt sich wie folgt
dar:
a) Personalkosten pro amtlich vermitteltem Lehrer von 1967 bis
1983:
Anstieg um 202 % (1978 bis 1983: Anstieg um 32 %),
b) Personalkosten pro Ortslehrkraft von 1978 bis 1983 1 ):
Anstieg um 11 %,
c) Aufwendungen pro Schüler von 1978 bis 1983:
Anstieg um 29 %.
Gesonderte Angaben für deutsche, deutschsprachige und
fremdsprachige Schüler sind nicht möglich, da die personelle,
finanzielle und materielle Förderung nicht nach diesen
Kriterien unterscheidet. Es liegt in der Natur einer je nach den
örtlichen Bedingungen unterschiedlichen Förderung, daß die
Aufwendungen pro Schüler von Schultyp zu Schultyp
schwanken. In deutschsprachigen Auslandsschulen lagen sie von 1979
bis 1983 im Durchschnitt bei 6 171 DM, in einer als
repräsentativ anzusehenden Auswahl von Begegnungs- und
Sprachgruppenschulen im gleichen Zeitraum bei 3 074 DM.
B. Entsandte Lehrkräfte 2)
4. Welche Alters- und Besoldungsstruktur sowie Lehrbefähigungen
haben die z. Z. 1 320 aus dem Dienst einer Landesschulverwaltung
beurlaubten und von der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen
(ZfA) an eine Auslandsschule vermittelten Lehrer?
Die Mehrzahl der amtlich vermittelten Lehrkräfte gehört der
Altersgruppe zwischen 34 und 39 Jahren an. Das Erst-
Vermittlungs-Alter liegt zwischen 28 und 34, das Durchschnittsalter bei
35,6 Jahren.
Die Besoldungsstruktur ist folgende 3 ) :
Besoldung/Vergütung Anzahl
A10 3
A11 2
A 12 206
A 13 491
A 14 593
A 15 93
A 16 26
1 354
BAT VI b 1
BAT V 1
BAT 'IV b 6
1 362
1) Basisjahr 1978, da für die weiter zurückliegende Zeit Angaben zur Zahl der
Ortslehrkräfte fehlen.
2) Siehe Ziffer 4 b) der Vorbemerkung. Genaue Altersstruktur wäre nur durch
unvertretbar hohen Arbeitsaufwand ermittelbar, da von EDV nicht erfaßt.
3) Stand: Juni 1984. Die Gesamtzahl ist größer als 1320, da in ihr auch die
Fachberater für Deutsch enthalten sind, deren Daten insoweit zusammen mit
denen der vermittelten Lehrer elektronisch gespeichert sind.
Von den derzeit vermittelten sind
68 % Gymnasiallehrer/innen,
14 % Realschullehrer/innen,
16 % Grund- und Hauptschullehrer/innen,
1 % Lehrer/innen mit Wirtschaftsfächern und
Sozialpädagogen/innen.
Die Lehrbefähigungen teilen sich wie folgt auf:
Gymnasiallehrer/
innen
Realschullehrer/
innen
Deutsch und Beifach 35 % 45,0 %
Englisch und Beifach
(außer Deutsch)
15 % 10,3 %
Mathematik und Beifach 24 % 27,0 %
Chemie/Biologie 11 % 4,4 %
Kunst und Beifach 3 % 0,5 %
Musik und Beifach 4 % 1,9 %
Griechisch/Latein 3 % —
Sonstige 5 % 10,8 %
Bei den Grund- und Hauptschullehrern gibt es keine
unterschiedlichen Lehrbefähigungen.
5. Welche Richtlinien für Heimaturlaub gibt es für diese
Personengruppe, und aus welchem Titel werden sie finanziert?
Es gilt die Richtlinie vom 1. Mai 1974 (siehe Anhang, Anlage 1).
Jährlich haben rund 280 Lehrer/innen Anspruch auf einen
Zuschuß. Dieser wird aus Kap. 05 04 Tit. 686 52 erstattet.
6. Wie viele Lehrer wurden im Rahmen des Jugendlehrprogramms
seit 1978 jährlich an deutsche Auslandsschulen vermittelt, und wie
groß war der jährliche Zuschußbedarf für diese Gruppe?
Seit 1978 wurden in diesem Programm 162 Lehrkräfte vermittelt.
Die Vertragsdauer betrug zwei oder drei Jahre. Der Zuschuß
-
bedarf entwickelte sich wie folgt:
DM DM pro vermittelt
insgesamt
Jahr insgesamt Lehrkraft pro Jahr
jeweils tätig
im Schuljahr
1979 1 506 300 60 252 36 79/80 : 40
1980 3 916 800 64 210 42 80/81 : 71
1981 5 799 500 74 353 16 81/82 : 74
1982 6 551 800 83 997 35 82/83 : 73
1983 5 406 174 83 174 19 83/84 : 63
7. Welche Lehrbefähigungen hatten diese Junglehrer?
Von 162 Lehrkräften waren
123 Grund-/Hauptschullehrer/innen,
17 Realschullehrer/innen,
22 Gymnasiallehrer/innen.
Die Lehrbefähigungen verteilten sich wie folgt:
Gymnasiallehrer/
innen
Realschullehrer/
innen
Deutsch/Englisch 2 —
Deutsch/anderes Fach 8 4
Englisch/anderes Fach 4 5
Mathematik/Beifach 1 3
Chemie/Biologie 1 —
Musik/Beifach 1 —
Griechisch/Latein 1 —
Sonsti ge 4
22 17
8. Gelten für diese Personengruppe die gleichen Bestimmungen über
Heimaturlaub wie für aus dem Landesdienst vermittelte Lehrer?
Für die im Rahmen des Junglehrerprogramms tätigen Lehrkräfte
gilt die gleiche Richtlinie wie für die amtlich vermittelten Lehrer
(s. o. Antwort zu Frage 5), sofern der zweijährige Erstvertrag um
ein weiteres Jahr verlängert wird. Dies bedeutet, daß der nur zwei
Jahre an einer Auslandsschule tätige Junglehrer keinen
Heimaturlaub erhält, bei dreijährigem Einsatz jedoch nach der gleichen
Richtlinie wie die Vermittelten Anspruch auf Heimaturlaub hat.
9. Wie viele in der Bundesrepublik Deutschland voll ausgebildete
Lehrer sind seit 1978 jährlich an deutschen Auslandsschulen tätig
geworden und auf welche Dauer, ohne daß sie durch die ZfA
entsandt oder über das Sonderprogramm an Auslandsschulen
vermittelt worden wären?
Die jeweiligen Zahlen für diesen Personenkreis ergeben sich aus
folgender Übersicht:
Jahr Zahl
1978 473
1979/80 520
1980/81 540
1981/82 555
1982/83 579
1983/84 615
1984/85 604
Zur Dauer der Tätigkeit ist zu bemerken, daß zu diesem
Personenkreis auch Ehefrauen amtlich vermittelter Lehrer gehören, die
meisten ebenso lange an den Schulen tätig sind wie ihre
Ehemänner (in der Regel fünf Jahre), aber in der Mehrzahl mit
verminderter Wochenstundenzahl. (Es ist ein halbes Stundendeputat in den
Fällen, in denen die Ehefrau eines amtlich vermittelten Lehrers
selbst beurlaubte Landesbedienstete ist und die Beurlaubung
unter der Voraussetzung erhielt, daß auch sie im Ausland
unterrichtet.) Die Tätigkeitsdauer der übrigen, dem genannten
Personenkreis angehörenden Lehrer und Lehrerinnen schwankt
zwischen einem und zehn Jahren, in vielen Fällen sind Verträge
auf unbegrenzte Dauer abgeschlossen, teilweise auch
unkündbare.
C. Ortslehrkräfte
10. Welche Altersstruktur haben die Ortslehrkräfte?
Nachstehendes Schaubild zeigt die Altersstruktur der
Ortslehrkräfte im Schuljahr 1983/84 (Gesamtzahl: 4 589). Dabei werden
als Ortslehrkräfte auch die in der Bundesrepub lik Deutschland
voll ausgebildeten Lehrer mitgezählt, die Gegenstand der Frage 9
waren, denn sie sind grundsätzlich zu den gleichen Bedingungen
beschäftigt wie die in den Sitzstaaten der Schulen ausgebildeten
und dort ständig wohnhaften Lehrkräfte.
11. Gibt es ein Höchstalter für die Beschäftigung als Ortslehrkraft?
Von den deutschen Förderungsbehörden wird ein Höchstalter für
Ortslehrkräfte nicht vorgeschrieben. Ausschlaggebend sind die
jeweiligen Vorschriften oder Gebräuche der Sitzländer.
12. Welche Fächer und wieviel Unterrichtsstunden unterrichten die
Ortslehrkräfte?
Die Ortslehrkräfte unterrichten in der Regel alle an den Schulen
gelehrten Fächer. Art und Zahl der von ihnen unterrichteten
Fächer sind von Schule zu Schule verschieden aufgrund folgender
Faktoren:
a) Größe der Schule,
b) Lehrkörpergefüge (z. B. Anteil an amtlich vermittelten
Lehrern),
c) Ausbildung der einzelnen Lehrkraft,
d) Sprach- bzw. Landeszugehörigkeit (deutsche, aus dem Sitzland
stammende oder aus einem Drittland kommende Lehrkräfte).
Die gleichen Faktoren beeinflussen die Zahl der an den
jeweiligen Schulen von den Ortslehrkräften insgesamt sowie die von der
einzelnen Ortslehrkraft erteilten Unterrichtsstunden. Letztere
Größe schwankt zwischen einer Stunde und 45 Stunden. Es ergibt
sich ein Wochendurchschnitt von 18,5 Stunden pro
Ortslehrkraft I ).
13. Welche Qualifikationsstruktur haben die Ortslehrkräfte?
Die Vielfalt der Bildungs-, Erziehungs- und Schulsysteme der
Sitzländer sowie die unterschiedlichen Ausbildungsgänge und
Qualifikationsanforderungen erschweren allgemeingültige
Aussagen.
Soweit verwertbare Daten vorliegen, lassen sie folgende
Aussagen zu:
Lehrbefähigung (soweit vergleichbar) für
Primarbereich 52
Realschul- und Sekundarbereich I 35
Sekundarbereich II 13
1 ) Die oft nur geringe Stundenzahl von teilzeitbeschäftigten Ortslehrkräften ist in
diesen Durchschnitt eingeflossen.
14. Gibt es deutsche Richtlinien für die Mindestqualifikation dieser
Lehrkräfte?
Wie in der Vorbemerkung unter Ziffer 2 ausgeführt, unterliegen
die Auslandsschulen dem Recht der Sitzstaaten. Die
Qualifikationsanforderungen richten sich daher nach den jeweiligen
nationalen Vorschriften. Der Erlaß deutscher Richtlinien ist daher nicht
möglich, aber auch nicht notwendig. Da die Schulen, soweit sie
Kinder aus dem Sitzstaat aufnehmen, sich im Wettbewerb mit den
öffentlichen und p rivaten Schulen dieses Staates behaupten
müssen, sorgen sie aus eigenem Interesse dafür, daß ihre Lehrer
überdurchschnittlich qualifiziert sind. In vielen Staaten gehören
daher die von der Bundesrepublik Deutschland geförderten
Schulen zu den besten des Landes.
15. Wie ist das zahlenmäßige Verhältnis von entsandten und
deutschen Ortslehrkräften zu Lehrkräften des Gastlandes an den
einzelnen deutschen Auslandsschulen?
An den 113 personell und finanziell geförderten
Auslandsschulen 1 ) standen im Schuljahr 83/84 1 339 amtlich vermittelten
Lehrkräften 1 ) und 1902 deutschsprachigen Ortskräften 2 406
fremdsprachige Ortslehrkräfte gegenüber. Außerdem waren an
finanziell geförderten Schulen 210 deutschsprachige und 71
fremdsprachige Ortskräfte tätig. Somit ergibt sich folgendes
Gesamtbild:
Amtlich vermittelte Lehrkräfte: 1 339 = 22,59 %
Deutschsprachige Ortslehrkräfte: 1 902 = 35,63
210
Fremdsprachige Ortslehrkräfte: 2 406
71
41,78 %
5 928 100
Amtlich vermittelte Lehrkräfte
und deutschsprachige Ortslehrkräfte
zusammen: 3 451 = 58,22
Fremdsprachige Ortslehrkräfte: 2 477 = 41,78
5 928 100 %
Das zahlenmäßige Verhältnis zwischen amtlich vermittelten
Lehrkräften, deutschsprachigen Ortslehrkräften und fremdsprachigen
Ortslehrkräften an den 113 personell und finanziell geförderten
deutschen Auslandsschulen ist im Anhang, Anlage 2, dargestellt.
1 ) Mittel aus den Zahlen an den Stichtagen 1. Oktober 1983 und 1. April 1984
16. Was verdienen die Ortslehrkräfte an den deutschen
Auslandsschulen?
Die Spanne reicht entsprechend dem jeweiligen ortsüblichen
Stand der Löhne und Gehälter von 10 000 DM bis 90 000 DM pro
Jahr (Beispiel: La Paz 10 993 DM/Jahr, Tokyo 91 000 DM/Jahr).
Die große Bandbreite der Gehalts-Niveaus in den verschiedenen
Ländern sowie der unterschiedliche Umfang der Stundendeputate
lassen keine repräsentativen Angaben zu. Aussagekräftige Daten
sind nur im jeweiligen konkreten wirtschaftlichen und
gesellschaftlichen Umfeld in den einzelnen Ländern, Städten und
Schulen ermittelbar. Für die Errechnung der Schulbeihilfe legt die
Zentralstelle für das Auslandsschulwesen auf der Basis von
25 Wochenstunden das „angemessene durchschnittliche
Jahresgehalt einer Ortslehrkraft" zugrunde.
Als Beispiele seien genannt:
(1984)
'
Europa
Angemessenes
durchschnittliches
Jahresgehalt einer
Ortskraft
DM/Jahr
Durchschnittliches
Jahresgehalt eines
amtlich vermittelten
Lehrers
DM
Paris 76 917 109 266
Madrid 36 409 115 274
London 58 030 116 865
Genf 81 999 153 133
Südamerika
Rio de Janeiro 38 118 127 860
Bogota 28 151 142 957
Cali 18 032 133 073
La Paz 10 993 135 176
Lima 24 332 124 426
(Alexander-von-
Humboldt-Schule)
Afrika
Nairobi 35 175 137 740
Kairo 21 864 133 758
(Deutsche Evang.
Oberschule)
Asien
Tokyo 91 133 194 616
Manila 26 735 128 905
Nordamerika
New York 58 418 152 857
17. Wieviel weitere und welche bezahlten Tätigkeiten üben die
Ortslehrkräfte aus?
Art, Zahl und Umfang der weiteren Tätigkeiten variieren in ähn
-
lichem Ausmaß wie die Gehälter. Die Schulen achten darauf, daß
es sich um Tätigkeiten handelt, die mit dem Status einer Lehrkraft
an einer Schule vereinbar sind.
18. Welche Mittel werden von den einzelnen Auslandsschulen zur
Finanzierung der Ortslehrkräfte aufgebracht, und welcher
Zuschußbedarf ergibt sich daraus für den Kulturhaushalt des
Auswärtigen Amts?
1983 haben 110 Schulen für die Vergütung von 3 880
Ortslehrkräften insgesamt 84 545 130 DM aufgewendet. Der
zweckgebundene Zuschuß aus dem Kulturhaushalt des Auswärtigen Amts zu
diesen Aufwendungen betrug 38 215 267 DM. Die Schulen
brachten somit 46 329 863 DM aus eigenen Mitteln auf.
Die Mittel, die die einzelnen Schulen aufbrachten, und der
jeweilige Zuschuß sind der Übersicht im Anhang, Anlage 3, zu
entnehmen.
19. Sieht die Bundesregierung Bedenken, entsandte Lehrer nach
Ablauf ihres Vertrags und mit Einverständnis der Schule weiterhin
zu Inlandsbedingungen an dieser Schule zu beschäftigen?
Sind dadurch arbeitsrechtliche Nachteile für die Betroffenen
ausgeschlossen?
Die Bundesregierung hat hierbei folgendes zu bedenken:
a) Die amtlich vermittelten Lehrer sind befristet beurlaubte
Landesbedienstete. Der Dienstherr geht von ihrer Rückkehr in den
Landesdienst aus. Die Beurlaubten über die Vertragsdauer
hinaus dem Landesdienst zu entziehen, wäre nur im
Einvernehmen mit den Bundesländern möglich. In der Regel sind
diese Lehrer ihrerseits nicht bereit, auf ihr Recht zur Rückkehr
in den Landesdienst zu verzichten. Die Weiterbeschäftigung zu
ortsüblichen Bedingungen würde zudem auch eine
wesentliche Verschlechterung der Bezüge bedeuten. Ob diese dienst-
und arbeitsrechtlichen Nachteile zumutbar sind, kann nur der
einzelne Lehrer für sich entscheiden.
b) Die enge Verbindung der amtlich vermittelten Lehrer zur
pädagogischen, fachlichen, sozialen, politischen, insbesondere
demokratisch-pluralistischen Wirklichkeit in der
Bundesrepublik Deutschland ist von wesentlicher Bedeutung für Art
und Qualität ihres Unterrichts an einer Auslandsschule und
damit für den kulturpolitischen Zweck ihrer Entsendung.
Da diese Verbindung naturgemäß mit den Jahren schwächer
wird, ist die Vertragszeit in der Regel auf drei bis fünf Jahre
begrenzt. Das langfristige Verbleiben eines Lehrers im
Gastland würde dazu führen, daß diese Verbindung verlorenginge.
Dagegen hat die Bundesregierung keine Bedenken, sondern sie
begrüßt es, wenn — wie in begrenzter Zahl bereits geschehen — im
Landesdienst stehende oder voll ausgebildete, jedoch noch nicht
verbeamtete deutsche Lehrer als frei vermittelte Lehrer zu
Ortskraftbedingungen, falls nötig mit zusätzlichen Leistungen
(Gehaltszuschlag, Reise- und Umzugskosten, Heimaturlaub) an
deutschen Auslandsschulen arbeiten und damit im Rahmen eines
Programms tätig werden, das vom Auswärtigen Amt entwickelt
wurde und gegenwärtig anläuft.
Zusätzliche finanzielle Mittel für dieses Programm, bei dem sich
die Schulen und Bewerber der Vermittlung durch die Zentralstelle
für Arbeitsvermittlung (ZAV) in Frankfurt am Main bedienen
können, sind erstmals im Bundeshaushalt 1985 ausgewiesen.
D. Zukünftiger Ausbau des deutschen Auslandsschulwesens
20. An welchen deutschen Auslandsschulen ist
a) bis 1990,
b) darüber hinaus
ein vertikaler Ausbau des pädagogischen Angebots geplant?
21. Wieviel zusätzliche Unterrichtsstunden bzw. wie viele zusätzliche
Lehrer werden zur Verwirklichung dieser Planungen benötigt?
22. An welchen deutschen Auslandsschulen ist
a) bis 1990,
b) darüber hinaus
ein horizontaler Ausbau des pädagogischen Angebots geplant?
23. Wieviel zusätzliche Unterrichtsstunden bzw. wie viele zusätzliche
Lehrer werden zur Verwirklichung dieser Planung benötigt?
Die Fragen werden wegen ihres inneren Zusammenhangs
insgesamt beantwortet.
Eine so langfristige Planung, wie in den Fragen 20 bis 23
vorausgesetzt wird, ist aus folgenden Gründen nicht möglich:
a) Es ist nicht vorhersehbar, wie sich das Schülerpotential
entwickelt.
— Die Zahl der Schüler, die aus deutschen
Einwandererfamilien in den Sitzstaaten stammen, wird wahrscheinlich
abnehmen, weil ursprünglich deutschsprachige
Bevölkerungsgruppen sich sprachlich und kulturell schneller
einleben als früher.
— Die Entwicklung der Zahl der Kinder deutscher
Staatsbürger, die sich vorübergehend in den Sitzstaaten der Schulen
aufhalten, ist nicht absehbar, da die Auslandstätigkeit der
Eltern u. a. konjunkturell abhängig ist.
— Die Zahl der nicht deutschsprachigen Landeskinder, die
deutsche Auslandsschulen besuchen, ist nicht mit Sicherheit
vorherbestimmbar. Sie hängt u. a. von der Qualität der
anderen Schulen des Sitzstaates ab, die mit unseren Schulen
konkurrieren.
b) Die naturwissenschaftlichen Fächer nehmen an Bedeutung zu.
Sprachunterricht schlechthin und damit auch deutscher und
deutschsprachiger Fachunterricht behaupten sich in vielen
Ländern zunehmend schwerer.
c) Die Schulen sind der allgemein-politischen, kulturpolitischen
und erziehungspolitischen Entwicklung des jeweiligen
Sitzstaates unterworfen, insbesondere seiner Gesetzgebung zu
privaten Schulen mit ausländischer Förderung. Diese
Gesetzgebung gestaltet sich in einer Reihe von Sitzländern der
Schulen zunehmend restriktiv.
d) Unter diesen Umständen hat der vertikale Ausbau der
bestehenden Schulen (z. B. durch zusätzliche berufsbildende
Abschlüsse) bessere Chancen als ein horizontaler Ausbau,
etwa durch Schulneugründungen.
Aus diesen Gründen ist die Entwicklung der Schulen bis 1990
oder gar darüber hinaus nur außerordentlich schwer
vorhersehbar. Entsprechend der Regierungserklärung vom 4. Mai 1983 wird
der Ausbau des Auslandsschulwesens nach den sich bietenden
Möglichkeiten gleichwohl vorangetrieben werden.
Wie in der Vorbemerkung ausgeführt, beabsichtigt das
Auswärtige Amt, im nächsten Jahr einen Bericht über den geplanten
Ausbau des Auslandsschulwesens auf der Basis der
Regierungserklärung in Fortschreibung des Rahmenplans der Bundesregierung
von 1978 vorzulegen. Dieser Bericht wird insbesondere die
Zielsetzungen für den Zeitraum von 1985 bis 1990 beschreiben.
24. Welche Bauinvestitionen wären für die Verwirklichung der in den
Fragen 20 bis 23 angesprochenen Programmerweiterungen an den
deutschen Auslandsschulen notwendig, und welche finanziellen
Belastungen entstünden hieraus für die Bundeshaushalte in den
kommenden Jahren?
In der mittelfristigen Finanzplanung sind bis 1987 folgende
Schulbauvorhaben in Aussicht genommen:
1. Erweiterungsbau der Deutschen Schule in Athen,
2. Neubau der Deutschen Schule Saloniki,
3. Neubau der Deutschen Schule in Dublin,
4. Errichtung einer Mehrzweckhalle für die Deutsche Schule in
Guatemala,
5. Neubau der Sekundarstufe für die Goethe-Schule Buenos
Aires,
6. Neubau einer Mehrzweckhalle für die Deutsche Schule
Concepción/Chile,
7. Neubau eines Schulgebäudes für den Deutschen Schulverband
Valparaiso,
8. Neubau der Deutschen Schule La Paz,
9. Erweiterungsbau der Deutschen Schule Bogotá.
Inwieweit sich darüber hinaus bis 1987 Bauinvestitionen als Folge
von Programmerweiterungen verwirklichen lassen, hängt von der
Haushaltslage ab. Es ist aber auch möglich, daß die in der
mittelfristigen Planung enthaltenen Bauvorhaben nicht verwirklicht
werden können, weil unerwartet andere Vorhaben mit höherer
Priorität Vorrang erhalten müssen.
25. Welche Neuinvestitionen sind ab 1988 im Bereich des
Auslandsschulbaus geplant, welche Größenordnung haben die Projekte,
und welcher Finanzaufwand ist dafür aus heutiger Sicht
erforderlich?
Die Planungen für nach 1988 beginnende Projekte sind noch nicht
abgeschlossen. Eine Reihe von Neubauten und
Erweiterungsbauten wird auch nach 1988 erforderlich sein. Ziel ist dabei zunächst,
schulträgereigene oder bundeseigene Gebäude für Schulen zu
errichten, die in gemieteten Häusern untergebracht sind. Über
den erforderlichen Finanzaufwand kann heute noch nichts gesagt
werden.
26. Welche Ersatzinvestitionen sind ab 1988 im Bereich des
Auslandsschulbaus geplant, welche Größenordnung haben die Projekte,
und welcher Finanzaufwand ist dafür aus heutiger Sicht
erforderlich?
Die Ersatzinvestitionen lassen sich insofern nicht planen und
daher auch nicht beziffern, als sie im wesentlichen im
Zusammenhang mit Schäden an Schulgebäuden anfallen und diese in der
Regel nicht vorhersehbar sind. Vorhersehbar ist jedoch, daß die
Ersatzinvestitionen zunehmen werden, da die Schulgebäude
altern. Dies bedeutet, daß die in den letzten Jahren
durchschnittlich dafür vorgesehenen Mittel von jährlich 3,5 Mio. DM in den
kommenden Jahren nicht ausreichen, sondern gesteigert werden
müssen. Angesichts des engen Spielraums im Baufonds des
Kap. 05 04 müssen dafür u. U. Neuinvestitionen zurückgestellt
werden.
E. Aus- und Fortbildungseinrichtungen
27. Welche Aus- und Fortbildungseinrichtungen in deutscher
Trägerschaft oder Trägerschaft deutscher Auslandsschulen gibt es für
Lehrkräfte an deutschen Schulen im Ausland?
Für Lehrkräfte an deutschen Schulen im Ausland gibt es folgende
Aus- und Fortbildungseinrichtungen:
Sitz
Gründung
Bezeichnung Träger Tätigkeitsbereich
2. Buenos Aires Pädagogisches Arbeitsgemeinschaft Argentinien,
1959 Seminar Buenos Aires deutscher Schulen in Paraguay, Uruguay
Argentinien
3. Porto Alegre/ IFPLA (Instituto Evangelisch- Brasilien
Sao Leopoldo de Formaçâo de lutherische Kirche
1976 Professores de Brasiliens
Lingua Alemã)
4. Filadelfia, Paraguay Lehrerseminar Fünf Mennoniten- Paraguay
kolonien
Weitere Aus- und Fortbildungsmaßnahmen sind:
a) einjährige Weiterbildungsprogramme in der Bundesrepublik
Deutschland für ausländische deutschsprachige Lehrer
(1983: 24 Teilnehmer)
Träger: Auswärtiges Amt, Kultusminister der Länder,
b) halbjähriges Förderungsprogramm in der Bundesrepublik
Deutschland für Fachlehrer Deutsch
Träger wie zu a)
(1984 voraussichtlich: 10 Teilnehmer),
c) Fachberatung „Deutsch als Fremdsprache" für deutsche
Schulen im Ausland durch von der Zentralstelle für das
Auslandsschulwesen verpflichtete Fachberater
(derzeit 12 in 7 Ländern),
d) Vorbereitung amtlich vermittelter Lehrer auf ihre
Auslandstätigkeit
(1983: 202 Teilnehmer),
e) Landeskundliche Seminare für Ortslehrkräfte im
„Internationalen Haus Sonnenberg"
(jährlich zwei Seminare mit je 25 Teilnehmern).
28. Was kosten diese Einrichtungen, wie werden sie finanziert, und
welche Aus- und Fortbildungskapazitäten haben sie?
Für die genannten Einrichtungen hat die Bundesrepublik
Deutschland (teils in Vollfinanzierung, teils als Beihilfe) 1983
aufgewandt:
Einrichtung Vollfinanzierung Beihilfe Förderung 1983
Pädagogisches Zentrum Fast-Vollfinanzierung 1 573 000
Bogota
Pädagogisches Seminar x 1 227 000
Buenos Aires
Instituto de Formaçäo
de Professores de
x 105 000
Lingua Alemâ
Sao Leopoldo
Lehrerseminar Filadelfia x 408 000
Die Einrichtungen haben folgende Kapazitäten:
1. Pädagogisches Zentrum Bogota
Fortbildungsstätte für einheimische Lehrkräfte an den
deutschen Schulen im nördlichen Andenraum. Teilnehmer
zunächst nur von den Schulen in Kolumbien. 1984
Einbeziehung von Bolivien und Ecuador (4 Schulen), später auch Peru
(4 Schulen).
Ein- bis zweiwöchige Fortbildungskurse, 1983 26 Kurse mit
293 Teilnehmern. Ferner einjährige Lehrassistenten-
Ausbildung (der deutschen Referendarausbildung vergleichbar).
2. Pädagogisches Seminar Buenos Aires
Von 1959 bis 1975 Ausbildung von 224 argentinischen Lehrern
nach deutschen Lehrplänen in dreijährigem Studium für den
Deutschunterricht an Primarien deutscher Auslandsschulen.
Seit 1975 Ausbildung zweisprachiger Primarlehrer (10 bis 12
pro Jahr), seit 1981 auch Kindergärtnerinnen (10 bis 15 pro
Jahr) und seit 1983 von Sekundarlehrern für Deutsch mit dem
„Profesorado de Lenguas Vivas" der staatlichen
Sprachenhochschule.
Jährlich etwa 20 Fortbildungskurse, Tagungen für Fachleiter
der geförderten Schulen in Argentinien, Bolivien (bis zur
Gründung des Pädagogischen Zentrums Bogota), Paraguay,
Uruguay, viertägige Fortbildungstagungen an Inlandsschulen
und in Uruguay, Kompaktkurse an 3 Schulen im Großraum
Bouenos Aires. Teilnehmer insgesamt 420 bis 450.
3. Instituto de Formação de Professores de Lingua Alemã, Porto
Alegre/Sao Paulo
Ausbildung von Fachlehrern für Deutsch und Portugiesisch.
4. Lehrerseminar Filadelfia
Ausbildung zweisprachiger Lehrkräfte für die
deutschorientierten Kolonie- und Siedlerschulen in Paraguay.
29. Welche Erfahrungen sind bisher mit diesen Einrichtungen gemacht
worden?
Die Erfahrungen mit den genannten Einrichtungen und
Programmen für Ortslehrkräfte und amtlich vermittelte Lehrer sind gut.
Ruf und Teilnehmerzahlen an den jeweiligen Orten bestätigen
dies. Sie weisen das Engagement der Bundesrepublik
Deutschland in diesem Bereich als beständig und zukunftsorientiert aus.
Vor allem im Hinblick auf die Aus- und Fortbildung von
Ortslehrkräften kommt dem Moment der Kontinuität besondere
Bedeutung zu: So unerläßlich die Zufuhr von Neuem durch vermittelte
Lehrer/innen ist, so unerläßlich ist die Kontinuität durch
Ortslehrkräfte. Guter Deutschunterricht oder deutschsprachiger
Fachunterricht ist nur zu erhalten durch gute fachliche und
pädagogische Ausbildung oder Auffrischung. Aus diesem Grunde haben
die Aus- und Fortbildungsstätten für Lehrkräfte an deutschen
Auslandsschulen hohen Stellenwert. Das Auswärtige Amt
beabsichtigt daher, die Tätigkeit dieser Einrichtungen im Rahmen der
vom Haushalt gegebenen Möglichkeiten weiter auszubauen.
30. Gibt es entsprechende Einrichtungen anderer europäischer Länder
oder der Vereinigten Staaten von Amerika, und wenn ja, welche
Erfahrungen wurden damit gemacht?
Derartige Einrichtungen anderer europäischer Länder oder der
Vereinigten Staaten gibt es nach den Erkundungen des
Auswärtigen Amts nicht.
Anlage 1
Richtlinie V
Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen zu den Fahrkosten
bei Heimaturlaubsreisen für die vom Bundesverwaltungsamt
– Zentralstelle für das Auslandsschulwesen –
an Schulen im Ausland vermittelten Lehrer
vom 1. Mai 1974
Das Auswärtige Amt erläßt mit Zustimmung der Bundesminister
des Innern und der Finanzen die nachfolgenden Richtlinien, die
an die Stelle der Richtlinien über die Gewährung von
Heimaturlaub vom 1. Dezember 1969 treten.
Nr. 1
Geltungsbereich
Auslandslehrer erhalten auf Antrag einen Zuschuß zu den
Fahrkosten einer Heimaturlaubsreise (Fahrkostenzuschuß), wenn sie
für eine Dauer von mindestens zwei Jahren an eine Schule
— außerhalb Europas, mit Ausnahme von Zypern und der
asiatischen Türkei,
— in der Sowjetunion,
— in Island
vermittelt sind.
Nr. 2
Voraussetzungen
(1) Der Fahrkostenzuschuß wird gewährt, wenn der
Auslandslehrer nach Ablauf des dienstlichen Aufenthalts gem. Nr. 3
während der Schulferien einen Heimaturlaub erhält, aus
diesem Anlaß in das Inland reist und im Anschluß an den
Heimaturlaub für mindestens ein weiteres Schuljahr in den
Auslandsschuldienst zurückkehrt.
(2) Ein angemessener Teil des Heimaturlaubs ist im Inland zu
verbringen.
Nr. 3
Aufenthaltszeit
(1) Auslandslehrern an Dienstorten in den Ländern oder
Gebieten
Bangladesh, Jemen, Khmer-Republik, Kuwait, Mali, Niger,
Obervolta, Saudi-Arabien, Somalia, Sudan, Tschad, Vietnam,
Zentralafrikanische Republik
wird der Fahrkostenzuschuß für eine Heimaturlaubsreise
nach einem mindestens achtmonatigen dienstlichen
Aufenthalt in jedem Jahr des dienstlichen Aufenthalts gewährt.
(2) In den anderen Ländern und Gebieten im Sinne der Nr. 1 wird
der Fahrkostenzuschuß für eine Heimaturlaubsreise nach
einem mindestens einjährigen dienstlichen Aufenthalt in
jedem zweiten Jahr des dienstlichen Aufenthalts gewährt.
(3) Der dienstliche Aufenthalt rechnet vom Tage des ersten
Dienstantritts an dem betreffenden Dienstort im Ausland. Hat
der Auslandslehrer den Dienstort im Ausland gewechselt, so
werden Zeiten des dienstlichen Aufenthalts an Dienstorten im
Sinne der Absätze 1 und 2 zusammengerechnet, wenn sie
unmittelbar aufeinanderfolgen.
(4) Der Fahrkostenzuschuß für eine Heimaturlaubsreise des
Auslandslehrers kann ausnahmsweise vor Ablauf der in den
Absätzen 1 und 2 vorgesehenen Aufenthaltszeit gewährt
werden, wenn die Reise aus gesundheitlichen oder anderen
zwingenden Gründen notwendig ist. Der Antritt einer
Heimaturlaubsreise vor Ablauf des dienstlichen Aufenthalts steht der
Gewährung des Fahrkostenzuschusses nach Absatz 1 dann
nicht entgegen, wenn die dienstliche Aufenthaltszeit erst
während der Schulferien am Ende des Schuljahres erfüllt ist
und der Auslandslehrer die Gründe dafür nicht zu vertreten
hat.
(5) Der Anspruch auf Fahrkostenzuschuß erlischt nach Ablauf
des Vertragsjahres, das auf das Anspruchsjahr nach den
Absätzen 1 und 2 folgt.
(6) Im letzten Vertragsjahr wird Fahrkostenzuschuß für eine
Heimaturlaubsreise nicht mehr gewährt.
Nr. 4
Fahrkostenzuschuß
(1) Zu den Fahrkosten der Heimaturlaubsreise des
Auslandslehrers und derjenigen Angehörigen, die den Heimaturlaub
wenigstens teilweise mit ihm verbringen, wird ein Zuschuß
gewährt. Angehörige in diesem Sinne sind der Ehegatte und
die Kinder, für die Kinderzuschlag nach § 27 Abs. 1 des
Bundesbesoldungsgesetzes berücksichtigt wird. Zu den
Fahrkosten der Angehörigen wird der Zuschuß nicht gewährt,
wenn sie auf Grund eines Beschäftigungsverhältnisses von
anderer Seite getragen werden. Von der Voraussetzung, daß
der Urlaub wenigstens teilweise mit dem Auslandslehrer
verbracht werden muß, kann abgesehen werden, wenn
Angehörige wegen Erkrankung oder mit Rücksicht auf die
Ausbildung, die ein Kind zu dieser Zeit im Ausland erhält, getrennt
von dem Auslandslehrer reisen müssen. Der
Fahrkostenzuschuß für eine Heimaturlaubsreise wird auch bei Teilung
des Urlaubs nur jeweils einmal gewährt.
(2) Der Fahrkostenzuschuß umfaßt
1. die Fahrkosten vom ausländischen Schulort zum letzten
Inlandswohnsitz des Auslandslehrers und zurück bis zur
Höhe der niedrigsten Flugkosten zuzüglich der
angemessenen Zu- und Abgangskosten zum und vom Flughafen,
für die Rückreise jedoch nur, sofern noch die
Voraussetzungen des Absatzes 1 vorliegen;
2. Die nachgewiesenen Kosten für Gepäck bis zu 10 kg je
Person nach dem billigsten Ta rif für unbegleitetes
Luftgepäck. Reisen Familienangehörige getrennt von dem
Auslandslehrer, so dürfen die Gepäckkosten nur im
Rahmen der Kosten auf amtliche Mittel übernommen werden,
die entstanden wären, wenn der Auslandslehrer mit seiner
Familie zusammen gereist wäre, es sei denn, daß die in
Absatz 1 Satz 4 genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
(3) Die im Zusammenhang mit einer genehmigten Heil- und
Badekur übernommenen Reisekosten werden auf die nach
diesen Richtlinien zu gewährenden Zuschüsse angerechnet.
Nr. 5
Antrag und Abrechnung
(1) Der Zuschuß ist spätestens vier Monate vor Antritt der Reise
bei der Zentralstelle zu beantragen. Die
Einverständniserklärung des Schulträgers ist dem Antrag beizufügen.
(2) Das Abrechnungsverfahren regelt die Zentralstelle für das
Auslandsschulwesen in Köln.
Nr. 6
Nichterfüllung des Vertrages und unterbliebene Rückreise
(1) Wird das Vertragsverhältnis aus Gründen, die der
Auslandslehrer zu vertreten hat, vor Ablauf des auf den Heimaturlaub
folgenden Schuljahres vorzeitig beendet, so hat der Lehrer
den Zuschuß zurückzuzahlen.
(2) Reist der Auslandslehrer aus einem von ihm zu vertretenden
Grund nicht an den Auslandsschulort zurück, wird ein
Fahrkostenzuschuß nach diesen Richtlinien nicht gewährt. Für die
Reise aus dem Ausland in das Inland gelten in diesem Falle
die Richtlinien für die Übernahme von Übersiedlungskosten.
Nr. 7
Regelung des Urlaubs
(1) Der Erholungs- und Heimaturlaub der an die
Auslandsschulen vermittelten Lehrer ist im übrigen grundsätzlich unter
Beachtung der Verordnung über den Erholungs- und
Heimaturlaub der im Ausland tätigen Bundesbeamten (HUr1V) in der
jeweils gültigen Fassung geregelt. Die Zentralstelle für das
Auslandsschulwesen erteilt den Schulträgern im Rahmen der
finanziellen Förderung die dementsprechenden Auflagen
oder führt, wenn dies erforderlich ist, dazu besondere
Vereinbarungen herbei.
(2) In Auflagen und Vereinbarungen ist vor allem folgendes
festzulegen:
1. Die Auslandslehrer erhalten ihren Erholungs- und
Heimaturlaub während der Schulferien.
2. Der Heimaturlaub soll während der großen Ferien der
Auslandsschule angetreten und beendet werden. Ohne
Begründung eines weitergehenden Anspruchs über die in
§ 5 HUrlV vorgesehene Dauer hinaus kann die volle
Ausnützung der großen Ferien gestattet werden.
3. Der Heimaturlaub einschließlich Hin- und Rückreise, den
der Auslandslehrer während der großen Ferien nimmt, soll
zwei Monate nicht unterschreiten. Sind in einem Land die
großen Ferien kürzer als zwei Monate, soll eine adäquate,
den Schulunterricht jedoch nicht beeinträchtigende
Regelung getroffen werden.
4. Der Bewilligung eines vorzeitigen Heimaturlaubs aus
gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen
(Nr. 3 Abs. 4) durch den Schulträger muß die Zentralstelle
für das Auslandsschulwesen vorher zugestimmt haben.
Nr. 8
Übergangs- und Schlußbestimmungen
(1) Diese Richtlinien treten am 1. Mai 1974 in Kraft.
(2) Alle vor dem Tag des Inkrafttretens begonnenen
Heimaturlaubsreisen werden nach den bisherigen Richtlinien
abgerechnet.
(3) Änderungen des § 5 Abs. 1 bis 3 der Verordnung über den
Erholungs- und Heimaturlaub der im Ausland tätigen
Bundesbeamten, betreffend die Ländereinteilung, gelten vom
Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung an auch für die
Ländereinteilung gemäß Nr. 3 Absätze 1 und 2 dieser
Richtlinien.
Anlage 2
Übersicht über die Zahl amtlich vermittelter Lehrkräfte,
deutschsprachiger und fremdsprachiger Ortslehrkräfte
an denjenigen deutschen Schulen im Ausland,
die personell und finanziell gefördert werden (1983/84)
Schulort
ggf. Name der Schule
vermittelte
Lehrkräfte
deutsch
-
sprachige
Ortslehr
kräfte
fremd
sprachige
Ortslehr
kräfte
Europa
Ankara 5 7 —
Antwerpen 6 7 4
Athen 30 32 25
Barcelona 37 44 28
Bilbao 22 10 15
Brüssel 36 28 5
Buc bei Versailles 15 7 1
Den Haag 14 15 7
Dublin 7 2 14
Helsinki 19 7 22
Genf 10 17 5
Genua 11 11 7
Istanbul (Alman Lisesi) 40 3 20
Istanbul (Erkek Lisesi) 27 3 35
Istanbul (Zweigst. Botsch.
Schule Ankara) 4 4 —
Kopenhagen 3 20 10
Las Palmas de
Gran Canaria 18 13 10
Lissabon 34 25 17
London 16 24 3
Madrid 40 33 28
Mailand 32 25 18
Mailand (Instituto Giulia) 21 15 7
Marbella 2 18 3
Moskau 5 9 4
Oslo 1 4 2
Paris 26 25 6
Porto 13 16 12
Rom 26 33 10
Rotterdam 1 4 1
Santa Cruz de Tenerife 16 6 18
San Sebastian 6 4 17
Sevilla 5 5 15
St. Germain en Laye 6 7 —
Stockholm 14 19 7
Thessaloniki 22 12 23
Toulouse 7 14 1
Valencia 23 8 18
Warschau 1 3 —
Schulort
ggf. Name der Schule
vermittelte
Lehrkräfte
deutsch
-
sprachige
Ortslehr
kräfte
fremd
sprachige
Ortslehr
kräfte
Afrika
Addis Abeba 7 6 1
Alexandria 11 16 29
Algier 3 5 2
Hermannsburg 2 16 4
Johannesburg 14 49 17
Kairo (DEO) 40 28 34
Kairo (Borromäerinnen) 14 24 25
Kapstadt 9 22 12
Karibib 2 9 —
Lagos 13 16 3
Nairobi 10 14 1
Pretoria 10 22 11
Tripolis 4 5 3
Windhuk 23 21 4
Asien
Abu Dhabi 2 7 1
Bagdad 3 8 1
Bangkok 1 — —
Beirut 8 5 12
Bombay 3 5 2
Hongkong 9 19 36
Jakarta 6 17 —
Djidda 5 8 1
Kabul 12 3 5
Kobe 2 4 —
Kuala Lumpur 1 4 2
Kuwait 1 4 —
Manila 2 10 2
New Delhi 3 7 —
Peking 2 7 1
Riad 6 15 —
Singapur 6 11 1
Teheran 4 10 —
Tokyo 15 21 1
Amerika
Arequipa 3 3 29
Asunción 8 16 61
Barranquilla 5 5 43
Bogota 32 31 51
Buenos Aires
(Geothe-Schule) 20 53 94
Buenos Aires
(Pestalozzi-Schule) 4 19 32
Buenos Aires (El Palomar) 1 21 37
Schulort
ggf. Name der Schule
vermittelte
Lehrkräfte
deutsch
-sprachige
Ortslehr
kräfte
fremd
sprachige
Ortslehr
kräfte
Buenos Aires
(DS Villa Ballester) 14 67 39
Buenos Aires (Hölters-
Schule, Villa Ballester) 5 58 62
Cali 6 8 32
Caracas 29 23 59
Cordoba 1 26 59
Concepción 7 15 25
Guayaquil 12 8 46
Guatemala 15 13 21
La Paz 12 9 53
Lima (Alexander
v. Humboldt-Schule) 32 24 39
Lima (DS Beata Imelda) 4 6 28
Lima (DS Santa Ursula) 4 7 50
Lima (ESEP Middendorf) 13 10 12
Managua 4 6 13
Medellin 3 6 26
Mexiko-Stadt 33 90 107
Montevideo 11 28 65
Montreal 1 3 3
New York 3 12 6
Osorno 12 15 32
Puebla 5 16 90
Puerto Montt 3 19 36
Quito 14 19 51
Rio de Janeiro 14 7 31
Schulverband Santiago 26 73 35
Santiago (Ursulinenschule) 1 54 58
San José 12 7 21
San Salvador 11 6 17
Santa Cruz 8 4 40
Sao Paulo
(Colégio Humboldt) 10 40 25
Sao Paulo (Col. Visconde
de Porto Seg.) 19 33 136
Temuco 5 19 34
Valdivia 4 12 30
Schulverband Valparaiso 17 35 41
Washington 22 19 8
113 personell und finanziell
geförderte Schulen 1 339 1 902 2 406
Ortskräfte an nur finanziell
geförderten Schulen: — 210 71
Ortskräfte insgesamt: 2 112 2 477
4 589
Anlage 3
Laufende Aufwendungen der Schulen für Ortslehrkräfte
und zweckgebundene Zuschüsse zu diesen Aufwendungen
im Haushaltsjahr 1983
Schule
lfd. Aufwendun
-
gen der Schule
für OLK
Zuschuß zu
diesen Ruf
wendungen
DS Paris 1 347 893 838 400
Lycee International
St. Germain-en-Laye Pa ris 296 783 296 783
Deutsch-Französisches
Gymnasium BuC 272 329 272 329
DS Brüssel 1 649 409 874 900
DS Antwerpen 298 087 180 400
DS Den Haag 824 683 498 420
DS Rotterdam 160 354 160 300
DS Rom 1 230 444 795 600
DS Mailand 1 603 093 877 600
DS Instituto Giulia Mailand 905 771 559 000
DS Genua 333 272 322 100
DS London 1 243 887 856 500
DS Dublin 391 400 259 400
DS Kopenhagen 1 149 745 61 200
DS Athen 1 849 350 1 108 772
DS Thessaloniki 842 162 291 700
DS Oslo 65 806 30 000
DS Stockholm 708 491 479 600
DS Helsinki 1 196 596 1 170 384
DS Genf 671 646 555 200
DS Lissabon (einschl. Estoril) 564 098 454 793
DS Porto 449 388 333 712
DS Madrid 1 967 476 1 225 328
DS Sevilla 442 942 48 600
DS Las Palmas de Gran Canaria 490 694 388 616
DS Santa Cruz de Tene rife 583 622 331 950
DS Barcelona 2 353 623 1 636 152
DS Valencia 754 712 620 846
DS Bilbao 590 222 399 753
DS San Sebastian 495 817 110 000
Privatschule der DB Ankara 90 135 39 500
DS Instanbul 289 110 41 509
Privatschule der DB Ankara
— Zweigst. Istanbul — 24 550 29 876
DS Moskau 206 341 88 600
DS Algier 123 802 —
DS Tripolis 352 192 —
Dt. Evang. Oberschule Kairo 789 033 608 700
DS der Borromäerinnen Kairo 655 679 595 000
DS der Borromäerinnen Alexandria 323 557 323 000
DS Lagos 595 812 521 500
DS Addis Abeba 89 819 14 100
Schule
lfd. Aufwendun
-
gen der Schule
für OLK
Zuschuß zu
diesen Ruf
wendungen
Michael-Gzimek Schule Nairobi 255 475 149 900
DS Pretoria 953 537 716 716
DS Hermannsburg 660 543 187 400
DS Kapstadt 809 905 459 400
DS Johannesburg 2 682 086 1 835 900
DHPS Windhoek (einschl. Internat) 1 802 764 867 400
Privatschule Karibib 344 929 207 900
DS Washington 1 514 396 1 093 090
DS New York 433 409 265 040
DS Montreal 107 774 94 800
DS Alexander v. Humboldt Mexiko 1 468 277 430 233
DS Guatemala 569 338 310 100
DS San Salvador 285 387 211 505
DS Managua 150 763 125 800
DS San José 180 087 111 551
DS Andino Bogota 1 548 483 1 429 118
DS Barranquilla .650 085 316 822
DS Cali 635 666 416 764
DS Medellin 421 352 288 448
DS Caracas 1 532 479 —
DS Quito 696 600 628 000
DS Guayaquil 587 433 481 948
DS Alexander v. Humboldt Lima
(einschl.ESEP Minddendorf) 1 074 157 645 500
DS Arequipa 163 821 33 000
DS Rio de Janeiro 965 932 879 813
DS Humboldt Sao Paulo 1 436 892 355 765
US Col. Visconde de
Porto Seguro Sao Paulo 7 831 209 -
DSV Santiago 2 437 065 1 329 491
DS Concepción 564 190 46 300
DSV Chile Süd 522 556 72 600
DS Osorno 646 015 274 800
DS Temuco 583 290 57 400
DS Valdivia 511 539 45 300
DSV Valparaiso 757 911 492 700
DS La Paz 601 871 314 400
DS Santa Cruz 444 883 183 800
DS Goethe Asunción 460 000 100 000
DS Montevideo 700 666 621 712
DS Pestalozzi Buenos Aires 823 198 209 000
DS Goethe Buenos Aires 2 346 536 540 200
Instituto Ballester Buenos Aires 1 560 700 468 650
Hoelters-Schule Buenos Aires 1 740 374 225 232
DS Beirut 250 312 197 070
DS Bagdad 207 806 172 931
Deutsche Botschaftsschule Teheran 156 347 110 300
DS Kuwait 179 862 80 430
DS Abu Dhabi 219 785 102 900
Amani-Oberrealschule Kabul 51 890 51 890
Schule
lfd. Aufwendun
-
gen der Schule
für OLK
Zuschuß zu
diesen Auf
wendungen
DS New Delhi 98 875 45 800
DS Bombay 116 025 61 300
Dt.-Schweizer Schule Bangkok 161 000 38 900
DS Kuala Lumpur 127 350 46 800
DS Singapur 390 419 232 600
DS Manila 153 383 35 600
DS Tokyo 953 700 519 258
DS Kobe 129 364 27 100
Dt. -Schweizer. Internationale
,Schule Hongkong 2 211 564 251 895
Internationale Schule Straßburg 71 902 71 902
DS Kroondal 131 471 24 300
DS Vryheid 161 179 44 400
DS Karachi 23 360 13 700
DS Sharjah 299 000 42 900
Ursulinenschule Santiago 1 533 409 66 500
Thomas-Morus-Schule Santiago 678 876 40 000
Marienschule Santiago 1 099 427 47 600
DS Punta Arenas 314 585 15 300
DS Lyceo Aleman Santiago 899 876 28 000
DS La Union 186 965 22 300
Gesamtsumme: 84 545 130 DM 38 215 267 DM]