Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
10. Wahlperiode
Drucksache 1 0/2081
08.10.84
Sachgebiet 707
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Roth, Dr. Jens, Urbaniak, Brück,
Dr. von Bülow, Collet, Dreßler, Dr. Ehrenberg, Esters, Fischer (Homburg),
Hoffmann (Saarbrücken), Immer (Altenkirchen), Jung (Düsseldorf), Junghans,
Lohmann (Wi tten), Frau Dr. Martiny-Glotz, Meininghaus, Dr. Mitzscherling,
Purps, Reschke, Reuschenbach, Rohde (Hannover), Schreiner,
Frau Dr. Skarpelis-Sperk, Stahl (Kempen), Frau Steinhauer, Stockleben,
von der Wiesche, Wolfram (Recklinghausen), Zeitler und der Fraktion der SPD
— Drucksache 10/2021 —
Stahlpolitik
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für
Wirtschaft — IV C 8 — 02 58 95/1 hat mit Schreiben vom
5. Oktober 1984 namens der Bundesregierung die Kleine Anfrage
wie folgt beantwortet:
Eine der wesentlichen Ursachen der Krise der europäischen
Stahlindustrie sind die wettbewerbsverzerrenden Subventionen in der
Europäischen Gemeinschaft. Nach Auffassung der
Bundesregierung kann nur durch eine schnelle Besei tigung dieser Beihilfen
eine Bewäl tigung der Probleme der Stahlindustrie erreicht
werden. Der Subventionskodex Stahl (Entscheidung Nr. 2320/81/
EGKS der Kommission) hat das Ziel, die Subventionen im
Stahlbereich zu beseitigen und erlaubt deshalb Beihilfen nur zeitlich
befristet. Er soll außerdem die Umstrukturierung der
europäischen Stahlindustrie, vor allem den Abbau von Überkapazitäten,
erleichtern. Diese Umstrukturierung wird, zeitlich bef ristet,
flankiert durch die Krisenmaßnahmen der Europäischen
Gemeinschaft (Quoten, traditionelle Handelsströme, Mindestpreise) und
die Regelung über Einfuhren aus Drittländern. Die
Bundesregierung hält daran fest, daß die Einhaltung des Subventionskodexes
für die Ziele der europäischen Stahlpolitik unbedingt erforderlich
ist. Seine Verlängerung und höhere als bisher vorgesehene
Beihilfen könnten alles bisher Erreichte gefährden. Das wäre eine
schwere Belastung für die Fortentwicklung der europäischen
Politik.
1. Wie beurteilt die Bundesregierung die Erfolgsaussichten, daß der
Subventionskodex Ende 1985 ausläuft, und welche Anstrengungen
unternimmt sie im Rahmen der EG, um dieses Ziel zu erreichen?
Der Subventionskodex Stahl ist bis zum 31. Dezember 1985
befristet. Eine Verlängerung über diesen Endtermin hinaus ist nach
Auffassung der Bundesregierung nur durch einstimmigen
Ratsbeschluß nach Artikel 95 EGKS möglich. Dies bedeutet, daß sie
nicht ohne ihre Zustimmung erfolgen kann. Die Bundesregierung
beabsichtigt, einer Verlängerung, wenn sie jemand beantragen
sollte, nicht zuzustimmen. Einen Antrag auf Verlängerung der
Fristen des Subventionskodexes hat bisher noch kein
Mitgliedstaat gestellt.
Die Bundesregierung hat in den vergangenen Wochen und
Monaten sowohl in bilateralen Gesprächen mit Regierungen anderer
Mitgliedstaaten als auch in einer Reihe von Kontakten mit der
Kommission der Europäischen Gemeinschaften auf der st rikten
Einhaltung der Fristen des Subventionskodexes bestanden. Sie
wird diese Bemühungen fortsetzen.
2. Wie beurteilt die Bundesregierung Bestrebungen anderer
EG-Länder, insbesondere Italiens und Frankreichs, über den
31. Dezember 1984 hinaus Betriebsbeihilfen und nach Ende des
Subventionskodexes mit Ablauf des Jahres 1985 noch weitere Hilfen
zu gewähren?
3. Welche Folgerungen entstehen nach Auffassung der
Bundesregierung daraus, daß drei EG-Pa rtner die endgültigen
Umstrukturierungspläne für ihre Stahlindustrie noch immer nicht oder nicht
vollständig vorgelegt haben?
Die Kommission hat Ende Juni 1983 grundsätzlich über die Hilfen
der Mitgliedstaaten aufgrund von vorgelegten
Umstrukturierungskonzepten entschieden, die Mitgliedstaaten jedoch
aufgefordert, bis zum 31. Januar 1984 endgültig detail lierte
Umstrukturierungskonzepte vorzulegen und davon die Freigabe der
Beihilfen abhängig gemacht,
Die Bundesregierung ist dieser Aufforderung fristgerecht
nachgekommen.
Italien hat lediglich das Umstrukturierungskonzept für den
staatlichen Konzern Finsider in Brüssel vorgelegt, das in großem
Umfang Hilfen in Form von Eigenkapitalaufstockungen vorsehen
soll.
Die Konzepte von Frankreich und Großbritannien liegen - trotz
wiederholter Anfragen bei der Kommission und den Partnern -
nach bisheriger Kenntnis immer noch nicht vor. Die
Bundesregierung kann deshalb nicht sagen, ob von anderen Mitgliedstaaten
Betriebsbeihilfen über den 31. Dezember 1984 hinaus vorgesehen
sind.
Die Bundesregierung hat gegenüber der Kommission deutlich
gemacht, daß die verspätete Vorlage der Konzepte den Zielen des
Kodex zuwiderliefe und mit der Entscheidung der Kommission
vom 29. Juni 1983 nicht vereinbar wäre.
Die Bundesregierung würde in Hilfen über Ende 1985 hinaus
einen eklatanten Verstoß gegen den Subventionskodex und eine
ernsthafte Gefährdung des gemeinsamen Stahlmarktes sowie des
bisher Erreichten sehen. Sie hat dies auch in allen darüber
geführten Gesprächen der Kommission und den Mitgliedstaaten
gegenüber deutlich gemacht.
4. Welche Haltung nimmt die Bundesregierung zum Positionspapier
der Wirtschaftsvereinigung Eisen- und Stahlindustrie ein?
Die deutsche Stahlindustrie hat in ihrem Positionspapier vom
3. September 1984 zu Nachrichten aus anderen Mitgliedstaaten
Stellung genommen, daß dort Subventionen an
Stahlunternehmen über die Geltungsdauer des Kodexes hinaus gewährt werden
sollen. Die in diesem Positionspapier zum Ausdruck gekommene
Haltung der Stahlunternehmen stimmt weitgehend mit der
Haltung der Bundesregierung überein.
Allerdings zeigt das Positionspapier auch, daß die deutschen
Stahlunternehmen, falls in anderen Ländern zusätzliche Hilfen
gewährt werden, ebenfalls an weitere Subventionsforderungen
denken. Dies entspricht nicht den Zielen der Bundesregierung.
5. Wie entwickelt sich der erforderliche Abbau der Stahlkapazitäten
bei den EG-Partnern, nachdem in der Bundesrepublik Deutschland
in der Vergangenheit zu Lasten der Arbeitsplätze schon erhebliche
Vorleistungen erbracht wurden?
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat mit ihrer
Entscheidung vom 29. Juni 1983 über die Beihilfegewährung der
einzelnen Mitgliedstaaten gleichzeitig den Kapazitätsabbau der
jeweiligen nationalen Stahlindustrien festgelegt.
Er beträgt — ausgehend von einem Kapazitätsstand von rd.
169 Mio. jato für Warmwalzerzeugnisse im Jahre 1980
(Deutschland rd. 53 Mio. jato) — für alle Unternehmen der Gemeinschaft
26,7 Mio. jato bis Ende 1985 (Anlage).
Auf die deutsche Industrie entfällt davon mit gut 6 Mio. jato der
absolut höchste Abbau; prozentual beträgt er hingegen für
Deutschland 11,9 %, Belgien 19,4 %, Frankreich 19,7 %,
Großbritannien 19,7 % und Ita lien 16,1 %. Mit dem vorgesehenen
Kapazitätsabbau werden nicht alle Überkapazitäten beseitigt. In
Verhandlungen hat die Kommission daher freiwillige Zusagen für
weitere Kapazitätsverringerungen erhalten, so daß derzeit ein
Abbau von insgesamt rd. 30 Mio. jato erreicht wird. Von dem
zusätzlichen Abbau von rd. 3,3 Mio. jato werden von den
deutschen Unternehmen 642 000 jato erbracht. Der festgelegte bzw.
zugesagte Kapazitätsabbau muß bis Ende 1985 durchgeführt sein.
Es liegen keine Informationen vor, wieviel davon bis jetzt
realisiert ist.
6. Welches Investitionsvolumen ist bisher mit dem
Stahlinvestitionszulagengesetz ausgelöst worden, und wie beurteilt die
Bundesregierung die beschäftigungspolitischen Erfolgschancen des
Ersatzarbeitsplatzprogramms außerhalb der Stahlwirtschaft in den vom
Strukturwandel be troffenen Regionen?
Bis einschließlich III. Quartal 1984 sind von der deutschen
Stahlindustrie Investitionen von rd. 2,8 Mrd. DM durchgeführt worden,
die mit einer Investitionszulage nach dem StahlInvZulG gefördert
werden. Darüber hinaus sind von den Unternehmen
umfangreiche Aufträge vergeben worden, die zur Zeit abgewickelt
werden; ihr Volumen ist jedoch nicht bekannt, ebenso wie das
derjenigen Investitionen, für die die Auftragsvergabe noch bevorsteht.
Die Bundesregierung geht davon aus, daß die von den
Unternehmen geplanten förderfähigen Investitionen von rd. 7 Mrd. DM
realisiert werden.
7. Ist die Bundesregierung bei der hohen strukturellen Arbeitslosigkeit
in den Stahlstandorten und angesichts verzögerter Umstrukturierung
in den Mitgliedsländern bereit, das Ersatzarbeitsplatzprogramm
über 1985 hinaus zu verlängern, und strebt sie zur größeren
Wirksamkeit eine Erhöhung der Investitionszulagen und -zuschüsse an?
Das Stahlstandorteprogramm ist ein Sonderprogramm der
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur" neben den anhand von Arbeitsmarkt-,
Einkommens- und Infrastrukturkriterien ausgewählten normalen
Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe. Die zeitliche Bef ristung des
Programms auf vier Jahre bis zum 31. Dezember 1985 war daher
eine wesentliche Voraussetzung für die Zustimmung des
Planungsausschusses. Hierbei ist von besonderer Bedeutung, daß der
Abstimmungsmodus im Planungsausschuß neben der
Zustimmung des Bundes die Stimmen von mindestens sechs Ländern
erforderlich macht und somit einen breiten regionalpolitischen
Konsens voraussetzt.
Angesichts einer Restlaufzeit des Stahlstandorte-
Sonderprogramms von mehr als einem Jahr lassen sich derzeit keine
hinreichend zuverlässigen Aussagen über die abschließenden
Ergebnisse des Programms machen. Von 1982 bis Juni 1984 ist im
Rahmen des Stahlstandorteprogramms ein Investitionsvolumen
von über 2,1 Mrd. DM gefördert worden. Durch diese
Investitionen wurden rd. 5 100 Arbeitsplätze neu geschaffen.
Erfahrungsgemäß steigen die Förderergebnisse zeitlich befristeter
Programme nach einer informations- und organisationstechnisch
bedingten Anlaufphase gegen Ende der Laufzeit an. Auch von
daher gesehen ist der gegenwärtige Zeitpunkt für eine Befassung
des Planungsausschusses verfrüht. Es ist vielmehr davon
auszugehen, daß der Planungsausschuß im Jahre 1985 im
Zusammenhang mit der Grundsatzdiskussion über eine Neuorientierung der
Gemeinschaftsaufgabe auch das Thema Stahlstandorteprogramm
aufgreifen wird.
Anlage
Iron and Steel Industry-Commission Decision of June 29, 1983
Member State MPP 1980 Reduction commitments by Contribution Total
Member States and closures requested by (4 + 5)
realised since 1980 the Commission
1 000 t % 1 000 t 1 000 t 1 000 t
1 2 3 4 5 6
Germany 53 117 31,6 4 810 1 200 6 010 1 )
(11,3)
Belgium 16 028 9,5 1 705 1 400 3 105
(19,4)
Denmark 941 0,6 66 — 66
(7,0)
France 26 869 15,9 4 681 630 5 311
( 19 , 7 )
United 22 840 13,5 4 000 500 4 500
Kingdom (19,7)
Italy 36 294 21,5 2 374 3 460 5 834
(16,1)
Ireland (57) 2) — pm pm pm
Luxembourg 5 215 3,1 550 410 960
(18,4)
Netherlands 7 297 4,3 250 700 950
(13,0)
Greece 3 ) pm pm pm pm pm
Community 168 601 100,0 18 436 8 300 26 736
1) Without taking into account the particular case of one company.
2) The information on which the Commission has based its Decision is not sufficient to provide precise figures.
3) No figures available, since Greece was not a member of the Community in 1980.]