Volltext (unformatiert)
[Drucksache 10/2811
29.01.85
Sachgebiet 911
Deutscher Bundestag
10. Wahlperiode
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Drabiniok und der Fraktion DIE GRÜNEN
— Drucksache 10/2638 —
Geplante B 38n in der Feudenheimer Au
Der Bundesminister für Verkehr — StB 22/40.25.71. 1038/5 BW 85 —
hat mit Schreiben vom 25. Januar 1985 die Kleine Anfrage
namens der Bundesregierung wie folgt beantwortet:
1. Mit welchen Argumenten rechtfertigt die Bundesregierung den
Bau der B 38 n zwischen Mannheim-Käfertal und Mannheim
-
Neckarau?
Die B 38 neu zwischen Mannheim-Käfertal und Mannheim-
Nekkarau ist Teil der großräumigen Straßenverbindung zwischen
dem Autobahnkreuz Viernheim im Norden über den Rhein bei
Altrip zum Autobahnkreuz Rheingönheim an der B 9 südlich von
Ludwigshafen.
Die B 38 neu hat als leistungsfähiger Straßenring um Mannheim
und Ludwigshafen die Aufgabe, die Innenstadtbereiche und
durch Schleichverkehr beeinträchtigte Wohngebiete
wirkungsvoll zu entlasten.
Auf baden-württembergischer Seite wurde die B 38 neu in
verschiedene Bauabschnitte unterteilt. Zwischen Mannheim-
Feudenheim und Mannheim-Casterfeld ist sie bereits für den Verkehr
freigegeben.
Mit diesem fertigen Abschnitt haben sich bedeutende
Verbesserungen der Verkehrsverhältnisse im Straßennetz der Stadt
Mannheim ergeben. Zum Erreichen der vollen Verkehrswirksamkeit
muß die Lücke zwischen Mannheim-Feudenheim und
Mannheim-Käfertal noch geschlossen werden.
2. Weshalb ist die Verkehrsführung über die bestehenden
Autobahnen Viernheimer Kreuz, Mannheimer Kreuz und Mannheim
-
Neckarau nicht ausreichend?
Die Autobahn A 6 zwischen den Autobahnkreuzen Viernheim
und Mannheim wird in erster Linie durch den weiträumigen
Durchgangsverkehr in Anspruch genommen. Die heute
vorhandenen Überlastungen auf dem Straßennetz in Mannheim zeigen,
daß die Autobahnen zwischen Viernheimer Kreuz, Mannheimer
Kreuz und Mannheim-Neckarau nicht geeignet sind, die
Innenstadtbereiche und Wohngebiete zu entlasten und für den
Regionalverkehr im Mannheimer Raum eine Alternative zu bieten.
Verkehrsuntersuchungen haben ergeben, daß eine ausreichende
Entlastung von Mannheim und Ludwigshafen nur durch ein
Tangentialstraßensystem wie durch die B 38 neu möglich ist.
3. Der Bau der geplanten B 38 n durch die Feudenheimer Au würde
einen wichtigen stadtnahen Grünzug durchschneiden und
zerstören sowie sich negativ auf das Kleinklima dieses Gebietes
auswirken.
Mit welchen Ergebnissen sind ökologische oder
kleinklimatologische Gutachten durchgeführt worden?
Im Zusammenhang mit der Bearbeitung des Straßenentwurfs der
B 38 neu durch die Feudenheimer Au wurde ein
Landschaftsarchitekt mit einem Gutachten zur Landschaftspflege und zur
städtebaulichen und ökologischen Einbindung der Straße beauftragt.
Als Ergebnisse sind zu nennen:
— Absenkung der Straße nördlich des Aubuckels in Tieflage.
— Führung der Trasse in der Au im leichten Einschnitt, der durch
Absenkung der Gradiente um 1-2 m unter Geländeniveau und
gleichzeitiger Anhebung des seitlichen Geländes um ebenfalls
1-2 m mit anschließender flacher Geländeangleichung erreicht
wird.
— Vorziehen des Hochgestades des Aubuckels an die B 38 neu im
südlichen Bereich bzw. an die Anschlußrampen im Norden, so
daß visuelle Beeinträchtigungen des vorhandenen
Hochgestades weitgehend entfallen.
— Verlegung des Entwässerungsbeckens außerhalb der
Kreiselrampen der geplanten Anschlußstelle an der Straße Am
Aubuckel, Ausbildung der Becken teilweise mit Dauerstau,
dadurch Schaffung von Naßflächen, die dem ursprünglichen
Charakter der Au mehr gerecht werden als die z. Z. intensive
landwirtschaftliche Nutzung, dadurch Schaffung ökologischer
Ausgleichsflächen.
— Hinweis auf Rückbaumöglichkeiten vorhandener Straßen nach
Verlagerung des Verkehrs auf die B 38 neu, z. B. bei der bisher
zweibahnigen Aubuckelstraße.
- Intensive Bepflanzungsmaßnahmen im Bereich der
Straßenbaumaßnahme.
Darüber hinaus hat die Stadt Mannheim in den Jahren 1975 bis
1977 verschiedene klimatologische Untersuchungen durch den
Gutachter Dr. Seitz durchführen lassen. Die vorgeschlagene
Absenkung der Trasse im Bereich der Au und die Tieflage
nördlich des Aubuckels sind berücksichtigt worden. Damit sind
klimatologische Nachteile durch die Straße nicht zu befürchten.
4. Wie wird sich die Lärmentwicklung gegenüber der heutigen
Situation verändern, und welche Lärmschutzmaßnahmen sind im
einzelnen geplant?
Für die B 38 neu ist ein Lärmgutachten aufgestellt worden. Es
beschreibt die Lärmsituation bei den Wohngebäuden im
Einflußbereich der neuen Straße vor und nach dem Bau der B 38 neu.
Hierbei geht es vor allen Dingen um die Wohngebäude Am
Aubuckel in Feudenheim. Durch die Abnahme des dortigen
Verkehrs um über 50 % und durch die Umlegung des vor allem
störend wirkenden Lkw-Verkehrs der Spinelli-Barracks wird hier
der Lärmpegel um über 3 dB(A) abnehmen, d. h. der Lärm, wird
wesentlich geringer werden. Die Höhe der zukünftig
verbleibenden Lärmbelastung wird allein bestimmt durch die
Lärmimmission der Ortsstraße Am Aubuckel, während der Anteil der B 38
neu durch deren Einbindung in die Au und durch die Abrückung
der Trasse von der Wohnbebauung praktisch keine Vergrößerung
des Gesamtpegels mehr ausmachen wird und somit
Lärmschutzwände nicht erforderlich werden.
Aussagen über die Abnahme der Lärmsituation in der
Ortsdurchfahrt der B 38 alt trifft das Lärmgutachten nicht. Der besondere
Vorteil für diesen Straßenzug wird darin bestehen, daß
— Spitzenbelastungen aus der Ortsdurchfahrt herausgenommen
werden,
— dadurch Staus in der Ortsdurchfahrt der B 38 und in den
anschließenden Querstraßen entfallen,
— durch die Abnahme des Kfz-Verkehrs für andere Verkehrsteil
-
nehmer wie Radfahrer und Fußgänger Raum geschaffen wird,
— der öffentliche Nahverkehr begünstigt werden kann.
5. Sieht die Bundesregierung durch den geplanten Brückenbau bei
Altrip einen Sachzwang zur Schließung der Lücke zwischen
Mannheim-Käfertal und Mannheim-Neckarau?
Den vollen Verkehrswert kann diese stadtnahe Randtangente erst
dann erfüllen, wenn sie durchgehend mit vollem Ausbaustandard
vorhanden sein wird.
Andererseits haben die verschiedenen Lose oder Teilabschitte der
B 38 neu einen sehr hohen eigenen Verkehrswert, der es erlaubt
und sinnvoll macht, die Straße abschnittsweise zu verwirklichen.
Daher ist der Lückenschluß zwischen Mannheim-Käfertal und
Mannheim-Feudenheim auch ohne die geplante Brücke bei Altrip
bereits erforderlich und gerechtfertigt.
6. Welche Geschwindigkeitsbegrenzungen sind im einzelnen auf der
Strecke zwischen Mannheim-Käfertal und Mannheim-Neckarau
vorgesehen?
Die B 38 neu erfordert gemäß ihres Ausbaustandards im
Endzustand grundsätzlich keine Geschwindigkeitsbegrenzung. Ob
aufgrund von verkehrstechnischen oder umweltpolitischen
Bedingungen und Entwicklungen sich die örtlich zuständige
Straßenverkehrsbehörde veranlaßt sieht, die heute auf der B 38 neu
bereichsweise bestehenden Geschwindigkeitsbeschränkungen
nach Fertigstellung der Gesamtstrecke zu ändern oder
aufzuheben, kann jetzt noch nicht abgeschätzt werden.
7. Welche Interessen haben die US-Streitkräfte bezüglich des
geplanten Anschlusses der Spinelli-Barracks in Höhe des Aubuckels
angemeldet, und inwieweit soll diesen Belangen mit der Planung
Rechnung getragen werden?
Die amerikanischen Streitkräfte haben grundsätzlich die
verkehrs- und strukturpolitische Notwendigkeit für die
Durchquerung des Militärgeländes anerkannt. Außer der Entschädigung für
die Inanspruchnahme ihrer Anlagen fordern sie einen möglichst
guten Verkehrsanschluß ihres Geländes an die B 38 neu. Dieses
Ziel wird durch die beiden direkten Anbindungen in Höhe des
Anschlusses Am Aubuckel und durch eine zusätzliche Ausfahrt im
nördlichen Bereich der Spinelli-Barracks erreicht. Diese direkten
Anschlüsse sind dabei auch von allgemeinem Interesse, werden
doch dadurch die Lärmbelästigungen, die die Militärfahrzeuge
aus dem Depotgelände bisher bei Ortsstraßen mit
Wohnbebauung, d. h. vor allem Am Aubuckel in Feudenheim, verursacht
haben, durch die direkte Führung dieses Verkehrs über die B 38
neu künftig vermieden.
8. Wird das Teilstück der B 38 n durch die Feudenheimer Au einer
Untersuchung im Rahmen der Fortschreibung des Bedarfsplanes
unterzogen?
Ja.
9. Mit welchem Verkehrsaufkommen rechnet die Bundesregierung
im Jahre 1990 und im Jahre 2000 auf der B 38 n in diesem Bereich?
Für den Zeitraum 1990/2000 wird eine Verkehrsbelastung der
B 38 neu nördlich des Aubuckels von über 20 000 Kfz/Tag und
südlich des Aubuckels von über 30 000 Kfz/Tag erwartet.
10. Wie hoch sind die veranschlagten Kosten für den Bau der B 38 n?
Für Bau und Grunderwerb wird mit Kosten von rd. 56 Mio. DM für
den Bauabschnitt von Mannheim-Käfertal bis Mannheim-
Feudenheim gerechnet.]