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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

US-Sonderabfalldeponien in Baden-Württemberg (spez. Mannheim, Asperg) (G-SIG: 10002363)

Gesetzliche Regelungen hinsichtlich der Deponierung gefährlicher Sonderabfälle auf bundesdeutschem Gebiet durch die Stationierungsstreitkräfte, Lagerorte in Baden-Württemberg, Lagerung chlorierter Kohlenwasserstoffe und dioxinhaltiger Sonderabfälle, Gefährdung des Grundwassers

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

01.04.1985

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/304714.03.85

US-Sonderabfalldeponien in Baden-Württemberg (spez. Mannheim, Asperg)

des Abgeordneten Hoss und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Kleine Anfrage

US-Sonderabfalldeponien in Baden-Württemberg (spez. Mannheim, Asperg)

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

a) Welche gesetzlichen Regelungen bestehen hinsichtlich der Deponierung gefährlicher Sonderabfälle auf Gebieten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, die von ausländischen Streitkräften genutzt werden oder genutzt werden sollen, wie im Falle Asperg/Württemberg?

2

b) Müssen ausländische Streitkräfte, die Sonderabfalldeponien in der Bundesrepublik Deutschland einrichten und unterhalten, die Richtlinien zum Betrieb bundesdeutscher Sonderabfalldeponien, wie sie z. B. von der Länderarbeitsgemeinschaft „Abfall" festgesetzt wurden, einhalten?

Wenn nein, wie kann die Bevölkerung und die Umwelt wirksam vor schädlichen Einwirkungen solcher Sonderabfälle geschützt werden?

3

a) An welchen Orten in Baden-Württemberg lagern die amerikanischen Streitkräfte gefährliche Sonderabfälle?

4

b) Trifft es zu, daß u. a. in Mannheim von den amerikanischen Streitkräften chlorierte Kohlenwasserstoffe abgelagert werden?

Wenn ja, fand eine Genehmigung der Deponie durch deutsche Behörden statt?

5

c) Werden von amerikanischen Streitkräften in der Bundesrepublik Deutschland auch dioxinhaltige Sonderabfälle deponiert?

Wenn ja, wo?

6

Kann die Bundesregierung ausschließen, daß

a) durch die Deponierung gefährlicher Sonderabfälle durch ausländische Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland eine Grundwassergefährdung eintritt,

b) derartige Deponien aufgrund mangelnder Sicherungsmaßnahmen potentiell zu „Altlasten" werden können?

Bonn, den 14. März 1985

Hoss Schoppe, Dr. Vollmer und Fraktion

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