Menschenrechte in der Türkei
der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Der Schutz der Minderheiten gehört für demokratische Regierungen, die die Menschenrechte respektieren, zu den Selbstverständlichkeiten. Die Türkei nimmt für sich in Anspruch, eine Demokratie zu sein. Sie ist Mitglied der NATO, die von den Mitgliedsregierungen auch als Wertegemeinschaft verstanden wird. Daraus ergeben sich eine Reihe von Fragen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Lebensbedingungen
a) der kurdischen und
b) der armenischen Minderheit in der Türkei?
Werden nach Auffassung der Bundesregierung die in den UN-Menschenrechtsdokumenten definierten Minderheitenrechte (insbesondere Sprache, Religion, kulturelle Identität) von der türkischen Regierung gegenüber den Minderheiten in der Türkei respektiert?
Liegen der Bundesregierung aus den letzten drei Jahren Informationen vor über verstärkte militärische Aktivitäten gegenüber der kurdischen Volksgruppe in und außerhalb der Türkei?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß in den letzten zwei Jahren eine verstärkte Umsiedlung von kurdischen und armenischen Bürgern in der Türkei stattgefunden hat?
Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um den Minderheitenschutz für Kurden und Armenier
a) in der Türkei und
b) in der Bundesrepublik Deutschland zu gewährleisten?