Alle türkischen Regierungen seit Gründung der türkischen Republik, gleichgültig ob sie in jüngerer Zeit konservativ oder sozialdemokratisch geführt wurden, gehen von der gefährlichen Explosivität eines kurdischen Nationalismus und Separatismus aus. Sie sehen darin eine Gefahr für die territoriale Integrität der Türkei. Akte des politischen Terrorismus, begangen von kurdischen Extremisten, bestärken die türkische Regierung in dieser Sicht.
Die Türkei bestreitet eine Rechtsgrundlage für einen besonderen Schutz von Minderheiten innerhalb ihrer Grenzen mit Ausnahme der Vorschriften des Lausanner Vertrages über die „nicht-moslemischen Minderheiten". Sie ist dem Internationalen Pakt über bürgerliche, und politische Rechte vom 19. Dezember 1966 wie ausgeführt nicht beigetreten. Damit fehlt gegenüber der Türkei eine vertragliche Grundlage für die Einforderung des allgemeinen Minderheitenschutzes in der Türkei.
Die Bundesregierung tritt für einen weltweiten, umfassenden Schutz der Menschenrechte ein. Die einschlägigen Gremien der VN sind für diese Politik die am besten geeigneten Foren. Gegenüber der Türkei hat die Bundesregierung wiederholt verdeutlicht, welche Bedeutung sie der Achtung der Menschenrechte beimißt. Unter den gegebenen Umständen sind die Erfolgsaussichten einer Einflußnahme von außen — auch von seiten befreundeter Staaten — zugunsten einer Sonderstellung für die kurdischen Türken nicht günstig.
Die Bundesregierung garantiert und respektiert den in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Ausländern im Rahmen unserer Rechtsordnung das Recht, sich zu betätigen, und vertritt dieses Recht auch gegenüber Dritten. Dies gilt auch für diejenigen, die sich als Kurden oder Armenier fühlen, ebenso wie für viele andere Gruppen. Im Rahmen unserer Verfassung haben alle ausländischen Gruppen die Möglichkeit, ihre kulturelle Eigenart zu pflegen.
Im übrigen fördert die Bundesregierung die Aktivitäten kurdischer oder armenischer Gruppen nicht mit Bundesmitteln. Es gibt im Bundesgebiet und in Berlin (West) namentlich eine beträchtliche Zahl von Kurden aus verschiedenen Ländern, insbesondere aus der Türkei. Viele ihrer Organisationen verstehen sich jedoch als politische Kampfverbände. Der Verfassungsschutzbericht 1984 stuft die beiden größten Vereinigungen von Kurden, FEYKA-Kurdistan (die in der Öffentlichkeit die Interessen der teilweise konspirativ arbeitenden Partei der Arbeiter Kurdistans — PKK — vertritt) und KOMKAR (Föderation der Arbeitervereine aus Kurdistan in der BRD e. V.) als orthodox-kommunistisch ein.
Jede Förderung auch angeblich rein kultureller Aktivitäten durch die Bundesregierung von Ausländergruppen würde schwierige Fragen der Beurteilung und der Auswahl aufwerfen. Häufig dürfte durch eine solche Förderung der Eindruck der Bevorzugung einer bestimmten Gruppe gegenüber einer anderen nicht ausgeschlossen werden können. Dadurch können der soziale Frieden zwischen bei uns lebenden Ausländern beeinträchtigt und die zwischen einzelnen Gruppierungen bestehenden Spannungen verstärkt werden.